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Fläche des UNESCO-Weltnaturerbe Niedersächsisches Wattenmeer

Das UNESCO-Biosphärenreservat Niedersächsisches Wattenmeer setzt sich aus Kernzone, Pflegezone und Entwicklungszone zusammen. Die Kernzone wird durch Flächen der Ruhezone des Nationalparks, die Pflegezone durch Flächen der Zwischenzone des Nationalparks und die Entwicklungszone durch Flächen der Erholungszone des Nationalparks gebildet. Die Entwicklungszone ist auch das von der UNESCO anerkannte, außerhalb des Nationalparks liegende Gebiet der Kommunen, die ihren Willen zur Zugehörigkeit zur Entwicklungszone erklärt haben. Das sind Stand Juni 2023: die Samtgemeinde Hage, die Gemeinde Jemgum, die Stadt Norden, die Stadt Nordenham, die Gemeinde Sande, die Gemeinde Schortens, die Gemeinde Spiekeroog, die Gemeinde Zetel, die Stadt Jever, die Stadt Wilhelmshaven, die Gemeinde Geestland nur mit den Ortsteilen Imsum und Langen die Stadt Cuxhaven nur mit den Cuxhaven Küstenheiden (Duhner Heide, DBU Naturerbe, Werner Wald)

Zonierung des UNESCO-Biosphärenreservates Niedersächsisches Wattenmeer [Erweiterung 2023]

Das UNESCO-Biosphärenreservat Niedersächsisches Wattenmeer setzt sich aus Kernzone, Pflegezone und Entwicklungszone zusammen. Die Kernzone wird durch Flächen der Ruhezone des Nationalparks, die Pflegezone durch Flächen der Zwischenzone des Nationalparks und die Entwicklungszone durch Flächen der Erholungszone des Nationalparks gebildet. Die Entwicklungszone ist auch das von der UNESCO anerkannte, außerhalb des Nationalparks liegende Gebiet der Kommunen, die ihren Willen zur Zugehörigkeit zur Entwicklungszone erklärt haben. Das sind Stand Juni 2023: die Samtgemeinde Hage, die Gemeinde Jemgum, die Stadt Norden, die Stadt Nordenham, die Gemeinde Sande, die Gemeinde Schortens, die Gemeinde Spiekeroog, die Gemeinde Zetel, die Stadt Jever, die Stadt Wilhelmshaven, die Gemeinde Geestland nur mit den Ortsteilen Imsum und Langen die Stadt Cuxhaven nur mit den Cuxhaven Küstenheiden (Duhner Heide, DBU Naturerbe, Werner Wald)

WMS Business Improvement Districts Hamburg

Web Map Service (WMS) zum Thema Business Improvement Districts. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

WFS Business Improvement Districts Hamburg

Web Feature Service (WFS) zum Thema Business Improvement Districts. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

Sachlicher Teilplan Daseinsvorsorge

Sachlicher Teilplan Daseinsvorsorge Sachlicher Teilplan „Daseinsvorsorge – Ausweisung der Grundzentren in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ Beschluss vom 27.03.2014, genehmigt durch oberste Landesplanungsbehörde am 23.06.2014 Am 26.07.2014 ist der Sachliche Teilplan „Daseinsvorsorge – Ausweisung der Grundzentren in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg” in Kraft getreten. Der Normenkontrollantrag der Stadt Sandersdorf-Brehna auf Gültigkeit des Sachlichen Teilplans wurde am 17.05.2017 vom Oberverwaltungsgericht Magdeburg abgewiesen. Es wurden keine Rechtsmittel eingelegt, sodass der Sachliche Teilplan rechtskräftig ist. Im Sachlichen Teilplan „Daseinsvorsorge – Ausweisung der Grundzentren in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ vom 23.06.2014 werden u.a. Grundzentren festgelegt und die Abgrenzung der Mittelzentren vorgenommen. Mit einer Zielfestlegung wird der Vorrang der Innenentwicklung in den vorhandenen Ortslagen festgeschrieben, um dem Bodenschutz und der demografischen Entwicklung Rechnung zu tragen. Zentraler Ort ist ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil als zentrales Siedlungsgebiet einer Gemeinde einschließlich seiner Erweiterungen im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.

Sachlicher Teilplan Daseinsvorsorge

Sachlicher Teilplan „Daseinsvorsorge – Ausweisung der Grundzentren in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ Beschluss vom 27.03.2014, genehmigt durch oberste Landesplanungsbehörde am 23.06.2014 Am 26.07.2014 ist der Sachliche Teilplan „Daseinsvorsorge – Ausweisung der Grundzentren in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg” in Kraft getreten. Der Normenkontrollantrag der Stadt Sandersdorf-Brehna auf Gültigkeit des Sachlichen Teilplans wurde am 17.05.2017 vom Oberverwaltungsgericht Magdeburg abgewiesen. Es wurden keine Rechtsmittel eingelegt, sodass der Sachliche Teilplan rechtskräftig ist. Im Sachlichen Teilplan „Daseinsvorsorge – Ausweisung der Grundzentren in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ vom 23.06.2014 werden u.a. Grundzentren festgelegt und die Abgrenzung der Mittelzentren vorgenommen. Mit einer Zielfestlegung wird der Vorrang der Innenentwicklung in den vorhandenen Ortslagen festgeschrieben, um dem Bodenschutz und der demografischen Entwicklung Rechnung zu tragen. Zentraler Ort ist ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil als zentrales Siedlungsgebiet einer Gemeinde einschließlich seiner Erweiterungen im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.

Sachlicher Teilplan Daseinsvorsorge

Downloaddienst: Sachlicher Teilplan „Daseinsvorsorge – Ausweisung der Grundzentren in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ Beschluss vom 27.03.2014, genehmigt durch oberste Landesplanungsbehörde am 23.06.2014 Am 26.07.2014 ist der Sachliche Teilplan „Daseinsvorsorge – Ausweisung der Grundzentren in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg” in Kraft getreten. Der Normenkontrollantrag der Stadt Sandersdorf-Brehna auf Gültigkeit des Sachlichen Teilplans wurde am 17.05.2017 vom Oberverwaltungsgericht Magdeburg abgewiesen. Es wurden keine Rechtsmittel eingelegt, sodass der Sachliche Teilplan rechtskräftig ist. Im Sachlichen Teilplan „Daseinsvorsorge – Ausweisung der Grundzentren in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ vom 23.06.2014 werden u.a. Grundzentren festgelegt und die Abgrenzung der Mittelzentren vorgenommen. Mit einer Zielfestlegung wird der Vorrang der Innenentwicklung in den vorhandenen Ortslagen festgeschrieben, um dem Bodenschutz und der demografischen Entwicklung Rechnung zu tragen. Zentraler Ort ist ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil als zentrales Siedlungsgebiet einer Gemeinde einschließlich seiner Erweiterungen im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.

Business Improvement Districts Hamburg

Business Improvement Districts (BID), die in Hamburg Innovationsbereiche genannt werden, sind klar begrenzte Geschäftsgebiete (Business Districts), in denen auf Veranlassung der Betroffenen (z. B. Eigentümerschaft und Gewerbetreibenden) in einem festgelegten Zeitraum (maximal 8 Jahre) in Eigenorganisation Maßnahmen zur Quartiersaufwertung (Improvement) durchgeführt werden. Ein Ziel dabei ist es, durch die Schaffung eines Innovationsbereichs die Attraktivität eines Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gewerbezentrums für Kunden, Besucherinnen und Besucher zu erhöhen. Finanziert werden BIDs durch eine kommunale Abgabe, die alle im Gebiet ansässigen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer zu leisten haben. In diesem Datensatz werden alle laufenden BID in der Hamburger Innenstadt dargestellt.

Schwimmbäder Saarland

Die Erfassung der Schwimmbäder im Saarland wurde untergliedert in: Freibad, Hallenbad, Frei- und Hallenbad, Badeseen und Strandbad. Attribute : - LAND ------: Landkreisnummer - KREIS -----: Kreisnummer - GEMEINDE --: Gemeindenummer - ORTSTEIL --: Ortsteilnummer - HNR -------: Hausnummer - RW --------: Rechtswert - HW --------: Hochwert - STR NAME --: Straßenname - PLZ -------: Postleitzahl - ORT NAME --: Ortsname - SCHWIMMBAD : Schwimmbäder, aufgegliedert in Freibad, Hallenbad, Frei- und Hallenbad, Badeseen Strandbad - BETREIBER -: Keine Angaben - ERFASSUNG -: Erfasser

Staatliche anerkannte Einrichtungen und Landesorganisationen der allgemeinen und politischen Weiterbildung Saarland

Staatliche anerkannte Einrichtungen und Landesorganisationen der allgemeinen und politischen Weiterbildung im Saarland. Die Daten wurden anhand von Listen des Bildungsministerium, Bildungsserver erfasst in den Kategorien Kreisvolkshochschule, Volkshochschule, Kath. Erwachsenenbildung, Ev. Erwachsenenbildung, Ev. Familienbildung, Kath. Familienbildung, Christliche Familienbildung, Bildungswerk, Ev. Akademie, Landfrauen, Europäische Akademie und den Landesorganisationen. Beschreibung der Attributtabelle: KREIS-----------------: Kreisnummer RW---------------------: Rechtswert HW---------------------: Hochwert STR_NAME-----------: Straßenname HNR--------------------: Hausnummer PLZ---------------------: Postleitzahl ORT_NAME-----------: Ortsname POST_ORT-------------: Ortsteil NAME-------------------: Name der Einrichtung LANDESORGA--------: Landesorganisation ja / nein EINRICHTUN-----------: Einrichtung ja / nein BEZEICHNER----------: Name Abkürzung PARTNER_NR----------: Partner Nummer LANDKREIS------------: Landkreisname Die Daten wurden anhand von Listen des Bildungsministerium Bildungsservers erfasst mit Hilfe der Hauskoordinaten, Luftbildern und der DTK5 .

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