Die PreZero Bioenergie Münsterland GmbH & Co. KG, Joseph-Monier-Straße 8, 48268 Greven hat hier einen Antrag zur wesentlichen Änderung und zum Betrieb einer Biogasanlage zur Vergärung von Lebensmittelabfällen auf dem Grundstück Gemarkung Greven, Flur 40, Flurstück 603 vorgelegt. Gegenstand des Antrages sind neben dem unveränderten Weiterbetrieb vorhandener Anlagenteile die Errichtung und der Betrieb eines 4.000 m³ großen Gärrestbehälters aus Stahlbeton mit einem 4.500 m³ großen Gasspeicher mit einer Doppelmembrane sowie eines neuen Pumpenraumes.
Planungsphase Die Hellersdorfer Brücken befinden sich im Stadtbezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Hellersdorf und überführen im Zuge der Eisenacher Straße mit der „Hellersdorfer Brücke“ die Wuhle und mit der „östlichen Hellersdorfer Brücke“ die neue Wuhle. Beide Brücken überführen den Bereich des Wuhletals in direkter Nachbarschaft zu den südwestlich angrenzenden „Gärten der Welt“. Im nördlichen Verlauf der Wuhlearme befinden sich flankierend zum Wuhletalwanderweg eine öffentlich gewidmete wohnungsnahe Grünanlage (der Wiesenpark). Östlich verläuft parallel zur Wuhle ein Wohngebiet an der Gothaer Straße. Zur Erreichung einer durchgängig leistungsfähigen Verkehrsverbindung sind die Brückenbauwerke im Zuge des Ersatzneubaus im Kontext der angrenzenden bezirklichen Straßenbaumaßnahme an das Berliner Mobilitätsgesetzes anzupassen. Das Vorhaben Der Bau Verkehrsführung Zahlen und Daten Vorlaufende und angrenzende Bauvorhaben Fragen und Antworten Die Eisenacher Straße befindet sich im Berliner Stadtbezirk, Marzahn-Hellersdorf und ist Bestandteil des örtlichen Straßennetzes. Sie verbindet in Ost-West-Richtung zwischen den Knotenpunkten der Gothaer Straße und des Blumberger Damms die Ortsteile Hellersdorf und Marzahn. Aufgrund des derzeit schlechten Fahrbahnzustandes, der ungenügenden Beleuchtung sowie des unzureichenden Platzangebotes für den Fuß- und Radverkehr plant der Bezirk Marzahn-Hellersdorf, die Neugestaltung der Eisenacher Straße im Ausbaubereich zwischen den Knotenpunkten. Im Straßenverlauf der Eisenacher Straße wird unmittelbar an der Ortsteil-Grenze mit der östlichen Hellersdorfer Brücke die „neue Wuhle“ und im unmittelbaren Anschluss in westliche Richtung mit der Hellersdorfer Brücke die „Wuhle“ gequert. Die vorhandenen Gehwegbreiten beider Brücken sind unzureichend und stellen daher eine Verkehrsbeeinträchtigung für den Fuß- und Radverkehr dar. Im Kontext mit der bezirklichen Straßenbaumaßnahme wird daher auch vor dem Hintergrund der Einstufung der Eisenacher Straße in das Radwegvorrangnetz eine Verbesserung der derzeitigen Fuß- und Radwegführung für den Lückenschluss im Bereich der Hellersdorfer Brücken erforderlich. Im Zusammenhang mit den Brückenbaumaßnahmen wird die Radverkehrsanlage im Baubereich erneuert. Hierbei erfolgt, unter der Maßgabe der prognostischen Radverkehrszuwächse und der Bedeutung dieser Radverkehrsverbindung, eine Anpassung für den Bereich des Rad- und Gehwegs auf eine beidseitig nutzbare Breite von 5,70 m je Fahrtrichtung. Infolge der angepassten Breite des Brückenbereiches wird neben der Erhaltung und Verbesserung der verkehrstechnischen Leistungsfähigkeit der Straßenverbindung auch die Verkehrssicherheit für den Fuß- und Radverkehr in beiden Bereichen der Verkehrsanlage erhöht und das Ziel der Erhaltung einer durchgängigen Radverkehrsanlage zwischen den angrenzenden Knotenpunkten sowie eine konfliktfreie Radverkehrsführung erreicht. Bei der Aufteilung des zur Verfügung stehenden Verkehrsraums für die Abwicklung der vorhandenen Verkehre werden die Belange des ÖPNV, des Rad- und Fußverkehrs sowie des Wirtschafts- und Individualverkehrs im Hinblick auf die vorhandenen und prognostizierten Verkehrsströme und die Leistungsfähigkeit der Verkehrsanlage in seiner Gesamtheit berücksichtigt. Um die Beeinträchtigungen für die Anwohner sowie die Nutzer des Verkehrsweges so niedrig wie möglich zu halten, soll der Ersatzneubau der Brücken möglichst im zeitlichen Kontext mit der bezirklichen Straßenbaumaßnahme stehen. Das Bauvorhaben befindet sich derzeit in der Phase der Ausschreibung der Bauleistung. Im Zuge der Planung zum Ersatzneubau wurden die umweltrechtlichen Belange untersucht und bewertet. Es wurde eine UVP-Vorprüfung durchgeführt mit dem Ergebnis, dass keine Auslösekriterien zur Durchführung einer UVP gegeben sind. Die Eingriffe in Natur und Landschaft werden auf ein erforderliches Mindestmaß beschränkt und sind umfassend im Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) identifiziert und bewertet. Bestandteil des LBP ist ebenso die Erarbeitung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Im Zuge der naturnahen Wiederherstellung der Eingriffsflächen erfolgt unter Berücksichtigung der Vorgaben des BNatSchG (§ 40) die Ansaat mit gebietsheimischen Arten. Erfahrungswerte belegen hier zudem die gute ökologische Funktion für die hiesigen Biotope, insbesondere auch im Hinblick auf ihre Habitatfunktion für die Fauna. Da sich der bauliche Eingriffsbereich überwiegend im Naturraum des Wuhletals befindet, wird im Rahmen der Planung und späteren Bauausführung weiterhin eine insektenfreundliche Beleuchtung berücksichtigt. Voraussichtliche Bauzeit: Beginn 2025 Der Ersatzneubau der Hellersdorfer Brücken sieht wieder die Errichtung zweier Brückenbauwerke vor. Der Ausbaubereich der Verkehrsanlage wird entsprechend den Vorgaben des Mobilitätsgesetzes neugestaltet. Beide Brücken sollen in Verbindung mit dem Ausbau der Eisenacher Straße, im Besonderen auf Grund der zu geringen Bauwerksbreite, die eine gefährliche Engstelle für den Fuß- und Radverkehr darstellt, aber auch hinsichtlich einer uneingeschränkten Traglast rück- und als gemeinsamer Brückenzug mit dem Namen („Hellersdorfer Brücken“) neugebaut werden. Die Baumaßnahme beinhaltet weiterhin eine geringfügige Anpassung der Wuhle im Bauwerksbereich eine Umverlegung der vorhandenen Leitungen in einen Düker nördlich der Brücken die Schaffung einer Querungsmöglichkeit des Wuhlewanderweges mit Bedarfslichtsignalanlage den ersatzlosen Rückbau der vorhandenen Verrohrung südlich der Brücke den Aufbau einer einseitigen Beleuchtung mit insektenfreundlichen Leuchtmitteln Die vorgesehene Baumaßnahme erfolgt unter den Rahmenbedingungen einer möglichst kurzen Bauzeit, dem Schutz von Natur und Umwelt und der Nachhaltigkeit der gewählten Bauweise. Bauwerkskonzept Das neue Bauwerk der Hellersdorfer Brücke bleibt in der bestehenden Straßenachse der Eisenacher Straße, muss jedoch aufgrund der im Boden verbleibenden Bestandsgründung in Richtung Osten verschoben werden. Dies bedingt eine geringfügige Anpassung des Flusslaufes. Beide Brücken werden als jeweils einfeldrige integrale Rahmenbauwerke in Stahlbeton ausgebildet. Die Rahmenstile mit biegesteif angebundenen Parallelflügeln gründen tief auf einreihigen Bohrpfählen mit einem Durchmesser von 60 cm. Die integrale Bauweise garantiert eine lange Nutzungsdauer der Brücken. Unterhaltungsaufwendige Lager und Übergangskonstruktionen entfallen. Im Zuge des Ersatzneubaus der Brücken werden die Geländer durchgehend neu gestaltet, erhalten eine aufgelockerte Struktur und schließen mit Postamenten ab, die den Brückennamenszug tragen. Damit fügt sich der Brückenzug gestalterisch in das naturnahe Umfeld und schafft in der Wahrnehmung eine Verbindung der Ortsteile Marzahn und Hellersdorf zu den angrenzenden Gärten der Welt. Vom 27. Februar bis 12. März 2023 fand eine Online-Beteiligung statt. Es konnten eigene Ideen anregt und die Ideen der anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern kommentiert werden. Online-Beteiligung auf meinBerlin Am 28. Mai 2024 fand eine Bürgerinformationsveranstaltung im Besucherzentrum der Gärten der Welt statt, bei der Bürgerinnen und Bürger ihre Fragen stellen konnten. Informationen hierzu können der Präsentation auf meinBerlin entnommen werden. Informationsveranstaltung auf meinBerlin Auf Grund bautechnologischer Zwangspunkte und zur Sicherstellung des Bauablaufs wird die Baumaßnahme unter Vollsperrung der Eisenacher Straße für den Kraftfahrzeugverkehr über einen Zeitraum von 1,5 Jahren durchgeführt. Der voraussichtliche Beginn ist für Ende 2025 vorgesehen. Während dieser Zeit erfolgt die vorgesehenen Umfahrung in West-Ost-Richtung analog zur derzeitigen Umleitung sowohl nördlich als auch südlich über das übergeordnete Verkehrsnetz, die Landsberger Allee / Landsberger Chaussee beziehungsweise die Cecilienstraße. Die Erschließung der Eisenacher Straße westlich der Hellersdorfer Brücken einschließlich aller Zugänge der Gärten der Welt ist weiterhin aus Richtung West über den Blumberger Damm möglich. Für die gemeinsame Benutzung durch den Fuß- und Radverkehr wird in unmittelbarer Nähe nördlich der bestehenden Brücken eine bauzeitliche Querungsmöglichkeit eingerichtet. Die Nutzbreite der über 2 Behelfskonstruktionen und angrenzende Fangedämme nahezu eben verlaufende Wegstrecke beträgt 2,50 m. Der Aufbau der Querungsmöglichkeit und die Umverlegung der vorhandenen Leitungen erfolgen im Vorfeld der Brückenbaumaßnahme über einen Zeitraum von ca. 3 Monaten. Im Nachgang der erforderlichen Vollsperrung werden weitere 3 Monate für die Komplettierung und Ausstattung der Bauwerke veranschlagt. Der BVG-Linienbusverkehr wird während der gesamten Bauzeit im Baufeld unterbrochen. Der ÖPNV (Buslinie 195) wird analog zum Kraftfahrzeugverkehr umgeleitet. Die Umleitung des ÖPNV verläuft auf bereits vorhandenen ÖPNV-Strecken und nutzt die vorhandenen Bushaltestellen. Es ist vorgesehen, dass die Bushaltestellen „Bärensteinstraße“ (Fahrtrichtung Ost), „Eisenacher Straße/ Gärten der Welt“ (beidseits) und „Suhler Straße“ (beidseits) während der Bauzeit außer Betrieb genommen werden. Straßenbaumaßnahme Eisenacher Straße Seit dem IV. Quartal 2022 wird der Bereich der Eisenacher Straße grundhaft ausgebaut. Das Bauvorhaben erstreckt sich vom Knotenpunkt Blumberger Damm bis zum Knotenpunkt Gothaer Straße. Der Knotenpunkt Gothaer Straße wird ebenfalls neu gebaut. Die Baumaßnahme wird durch das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf geplant und umgesetzt und spart den Bereich der Hellersdorfer Brücken über die Wuhle und die neue Wuhle aus. Die Baudurchführung erfolgte zunächst halbseitig mit dem Neubau der Verkehrsflächen und der Aufrechterhaltung des Durchgangsverkehrs im Zuge einer Einbahnstraßenregelung in Fahrtrichtung Ost. Zur Kompensierung witterungsbedingt eingetretener Verzögerungen, Sicherstellung eines reibungslosen Gesamtbauablaufes, dem termingerechten Anschlusses der Brückenbaumaßnahme an die fertiggestellte Straßenbaumaßnahme, und der damit verbundenen Minimierung der Gesamtbeeinträchtigungen im Baufeld wurde seitens des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf für die bezirkliche Straßenbaumaßnahme mit der Verkehrslenkung Berlin für die abschließenden Arbeiten im Bereich der Fahrbahn (Aufbringung einer fugenlosen dauerhaften Asphaltdecke sowie Arbeiten am straßenbegleitenden Grünstreifen) eine schrittweise Vollsperrung einzelner Abschnitte abgestimmt. Die Maßnahme der Vollsperrung beginnt am 17.03.2025 . Anliegende können in diesem Zeitraum die Zufahrtsmöglichkeiten sowohl zu den angrenzenden Anwohnerstraßen als auch zum Parkplatz der Gärten der Welt mit wechselnder Verkehrsführung nutzen. Der Durchgangsverkehr soll über die Cecilienstraße und die Landsberger Allee geleitet werden. Die Buslinie 195 wird in beide Fahrtrichtungen über die Haltestellen der Linie 197 geführt. Ein Schreiben des Bezirksamtes hat die Anlieger über die detaillierten Planungen informiert. Am 28.04.2025 bietet das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf um 16:30 Uhr eine öffentliche Baustellenbegehung an , um Anliegenden und weiteren Interessierten das Bauprojekt entlang der Eisenacher Straße vorzustellen. Treffpunkt ist der Parkplatz am Eingang Nord der „Gärten der Welt“. Pressemitteilung des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf vom 10.03.2025 Anmeldungen für die Baustellenbegehung werden per E-Mail – buero.buergermeisterin@ba-mh.berlin.de oder unter der Telefonnummer (030) 90293-2002 entgegengenommen. Im beigefügten Plan ist der Umleitungsverkehr für diesen Bauzustand dargestellt. Nach Abschluss der Straßenbauarbeiten östlich und westlich des Brückenbereiches wird die Vollsperrung der bezirklichen Straßenbaumaßnahme in diesen Bereichen aufgehoben. Die Eisenacher Straße wird ab diesem Tag jedoch lediglich als Sackgasse aus beiden Richtungen bis zum Brückenbauwerk für den Verkehr nutzbar sein. In diesem Teil beginnen dann die Arbeiten zum Brückenersatzneubau. Die diesbezügliche bauzeitliche Verkehrsführung ist bereits oben beschrieben. Bauvorbereitende Arbeiten (Leitungsumverlegungen) für den Ersatzneubau der Brückenbauwerke werden im Bauschatten der bezirklichen Vollsperrung bereits ab Juni 2025 durchgeführt. Vorlaufend zur Ersatzneubau der Hellersdorfer Brücken erfolgt nördlich des Baufeldes die Dükerung verschiedener Versorgungsleitungen. Die Planung und Baudurchführung dieser Baumaßnahme erfolgt durch die Leitungsträger NBB, Stromnetz und Telekom in einem selbstständigen Bauvorhaben ab Juni 2025.
Die abwassertechnische Erschließung der Siedlungsgebiete Berlins ist ein Investitionsschwerpunkt der Berliner Wasserbetriebe in den nächsten Jahren. Zurzeit sind ca. 98 % der Grundstücke in den Siedlungsgebieten an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. In den nichtkanalisierten Gebieten wohnen ca. 56.000 Einwohner, davon in Wasserschutzgebieten rund 31.000 Einwohner. Die Erschließungsplanung sieht vor, unter Beachtung wirtschaftlicher Belange alle zusammenhängenden gemeindlichen Siedlungsgebiete Berlins in den Trinkwasserschutzzonen und im Urstromtal weitestgehend mit einer zentralen Schmutzwasserkanalisation zu versehen. Für einzelne Siedlungsgebiete, die kurz- bis mittelfristig aus wirtschaftlichen Gründen nicht mit einer Kanalisation ausgestattet werden können, sind individuelle Maßnahmen mit gleichem Umweltschutzniveau nachzuweisen. Sofern in Gebieten ohne Kanalisation der Berliner Wasserbetriebe Abwässer anfallen, sind diese in Abwassersammelanlagen mit abflusslosen Abwassersammelbehältern zu sammeln und durch zugelassene Abfuhrunternehmen ordnungsgemäß zu entsorgen. Eine Abwassersammelanlage besteht aus dem Abwassersammelbehälter und der Abwasserzuleitung sowie ggf. einer Abwasserableitung mit Ansaugstutzen für die mobile Entsorgung. Zulässig sind nur dichte monolithische Behälter aus Kunststoff oder wasserundurchlässigem Beton, die für diesen Verwendungszweck hergestellt werden. Abwassersammelbehälter aus Kunststoff sind ‘nicht geregelte Bauprodukte’, die gemäß § 18 Bauvereinfachungsgesetz (BauVG Bln) einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) bedürfen. Die in den Zulassungen festgelegten Einbauvorschriften und Bestimmungen für die jeweiligen Behälter müssen sorgfältig beachtet und eingehalten werden. Für einen neuen monolithischen Abwassersammelbehälter aus Beton ist dann keine Zulassung des DIBt erforderlich, wenn es sich um ein tragendes Fertigteil aus Beton oder Stahlbeton nach Bauregelliste A, Teil 1, lfd. Nr. 1.6.1, DIN 1045 oder DIN V ENV 1992-1-3 handelt, das von einer für dieses Bauprodukt bauaufsichtlich anerkannten Zertifizierungs- und Überwachungsstelle nach dieser Bauregelliste zertifiziert und überwacht wird. Als Werkstoff muß wasserundurchlässiger Beton der Fertigungsklasse B 35 oder höher verwendet werden. Wasserbehördliche Genehmigungen für die Errichtung von Abwassersammelanlagen sind gemäß § 38 Abs. 1, Ziff. 2 Berliner Wassergesetz (BWG) nur noch dann erforderlich, wenn der tägliche Abwasseranfall im Jahresdurchschnitt über 8 m³ liegt. Vorhandene Abwassersammelbehälter aus Betonschachtringen oder stabilem Mauerwerk können auch mit Innenhüllen aus Kunststoff oder eingepassten Kunststoffbehältern nachgerüstet werden. Die für diese Sanierungsverfahren zugelassenen Werkstoffe bedürfen einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) und müssen von Fachbetrieben verarbeitet werden. Von Sanierungen in Eigenregie ist daher Abstand zu nehmen. In Kleingartenanlagen sind, um eine Vielzahl von Einzelanlagen zu vermeiden, zentrale Sammelanlagen oder ein Anschluss an die Kanalisation anzustreben. Die Pflicht zur Durchführung von Dichtheitsprüfungen ergibt sich entweder aus den Wasserschutzgebietsverordnungen oder aus den Pachtverträgen. Liegt das Grundstück nicht im Wasserschutzgebiet und besteht auch keine vertragliche Verpflichtung zur Durchführung von Dichtheitsprüfungen, gilt folgendes: Bei neuen Abwassersammelbehältern mit Zulassung durch das DIBt muss aus der Gewährsbescheinigung bzw. dem Einbauzertifikat hervorgehen, dass die neue Abwasseranlage – die Rohrleitungen und der Sammelbehälter – vor Inbetriebnahme entsprechend DIN 1986 Teil 30, DIN EN 1610 sowie DIN EN 12566-1 auf Dichtheit überprüft worden ist. Bei sanierten Abwasseranlagen und solchen, die in Eigenleistung errichtet wurden, sind Überprüfungen der Dichtheit durch Sachverständige erforderlich, um die Dichtheit der Anlagen nachweisen zu können. Sachverständige müssen entweder von der Industrie- und Handelskammer bzw. der Handwerkskammer bestellt oder Mitglied der “Gütegemeinschaft Herstellung und Instandhaltung von Entwässerungskanälen und -leitungen” sein oder eine vergleichbare Qualifikation aufweisen und diese durch externe Kontrollmaßnahmen sicherstellen. Eine vergleichbare Qualifikation weisen Firmen auf, die bei einer Handwerkskammer eingetragene Meisterbetriebe für das “Installations- und Heizungsbauerhandwerk” sind und durch externe Kontrolle, z.B. durch den TÜV oder eine andere Überwachungsgemeinschaft regelmäßig überprüft werden (ein Überwachungsvertrag bzw. ein entsprechendes Zertifikat muss vorhanden sein). Die ordnungsgemäße Durchführung der Dichtheitsprüfungen muss nach den DIN-Normen DIN 1986-30 und DIN EN 1610 sowie DIN EN 12566-1 erfolgen und in einem Dichtheitsgutachten dokumentiert werden. Ausschlaggebend für die Dichtheitsgutachten sind die Prüfprotokolle. Aus diesen Protokollen müssen die Art der Prüfungen und die zutreffenden Parameter wie z.B. bei der Prüfung mit Wasser – Material, Durchmesser der Rohrleitungen, Haltungslängen, benetzte Flächen, Volumen und Füllmengen, zulässige Wasserzugabe, gemessene Wasserzugabe und Prüfdauer – ersichtlich sein Wasserschutzgebiete dienen dem Schutz der Wasservorkommen, die von der öffentlichen Wasserversorgung zur Gewinnung von Trinkwasser genutzt werden. Sie sind nach Gefährdungsgrad in die Schutzzonen II bis III B eingeteilt. Die Vorschriften der Wasserschutzgebietsverordnungen regeln diese besonderen Anforderungen an den Grundwasserschutz. Beim Bau und Betrieb von Abwassersammelanlagen in diesen Gebieten werden erhöhte Anforderungen an die Sicherheit gestellt. Besonders hervorzuheben ist, dass die Abwassersammelanlagen in der Schutzzone II grundsätzlich doppelwandig oder mit einem technisch gleichwertigen Sicherheitsstandard auszugestalten sind. Außerdem ist die Dichtheit der Anlagen durch Sachverständige auf Kosten der Betreiber bei Errichtung, Erweiterung oder wesentlicher Änderung und danach wiederkehrend in Abständen von fünf Jahren zu überprüfen. Die für den Einsatz in den Schutzzonen II und III A vorgesehenen Abwassersammelbehälter aus Kunststoff mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung vom Deutschen Institut für Bautechnik müssen im Werk als Ganzes (Monolith) für diesen Verwendungszweck hergestellt worden sein, d. h., Behälter in zweiteiliger Bauweise sowie Behältersysteme sind nicht zulässig. Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bezirklichen Umwelt- und Naturschutzämter sowie die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt – Kleingärten – Tel.: (030) 9025-1657 oder Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt – Wasserbehörde – Tel.: (030) 9025-2005 (Sekretariat) zur Verfügung.
Berlin hat zahlreiche Brücken, die genaue Zahl hängt von der Zahlweise und der Zuordnung ab. Brückenbauwerke bestehen aus vielen Teilbauwerken und angrenzenden Ingenieurbauwerken, so dass sich unter einem bekannten Brückennamen auch schon einmal vier Teilbauwerke verbergen können. Darüber hinaus werden die Brücken den verschiedenen Zuständigkeiten zugeordnet. Die Zuständigkeiten liegen bei Eisenbahnbrücken bei der Deutschen Bahn AG, bei U-Bahnbrücken bei den Berliner Verkehrsbetrieben, bei einzelnen Brücken über Wasserkanäle bei der Wasserschifffahrtsverwaltung, bei Autobahnbrücken bei der Autobahn GmbH des Bundes, bei Hochbaubrücken beim jeweiligen Eigentümer und bei den Straßenbrücken sowie Brücken in Park- und Grünanlagen des Landes Berlin bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Abteilung Tiefbau. In dieser zentralen Zuständigkeit des Landes Berlin liegen alle Brückenbauwerke, insgesamt mehr als 835. Aus Beton, Stein, Holz oder Stahl – einige von ihnen sind bereits über 300 Jahre alt und damit historische, denkmalgeschützte Bauwerke. Sie alle prägen das Stadtbild Berlins. Da die Brücken vielen Belastungen in Form von Verkehren standhalten müssen, ist es besonders wichtig, dass sie sich in einem guten Zustand befinden. Um diesen zu gewährleisten bzw. wiederherzustellen, wird ein Teil dieser Brücken in den nächsten Jahren saniert oder durch einen Ersatzneubau ersetzt. Einen Überblick über verschiedene Berliner Brückenprojekte finden Sie auf dieser Seite. Auf der Karte sind die Standorte der Bauwerke eingezeichnet. Genauere Informationen zu den einzelnen Brückenbaumaßnahmen finden Sie dann in der unten angeführten Liste. In Karte anzeigen Bismarcksfelder Brücke Planungsphase Bismarcksfelder Brücke Weitere Informationen In Karte anzeigen Blumberger Damm Brücke Ausführungsphase Blumberger Damm Brücke Weitere Informationen In Karte anzeigen Brücken über den Breitenbachplatz Ausführungsphase Brücken über den Breitenbachplatz Weitere Informationen In Karte anzeigen Brücke über Bahnanlage Europa City Berlin Planungsphase Brücke über Bahnanlage Europa City Berlin Weitere Informationen In Karte anzeigen Brücke über den Königsgraben Planungsphase Brücke über den Königsgraben Weitere Informationen In Karte anzeigen Buchenhainer Brücke Planungsphase Buchenhainer Brücke Weitere Informationen In Karte anzeigen Buckower Chaussee Brücke Ausführungsphase Buckower Chaussee Brücke Weitere Informationen In Karte anzeigen Dunckerbrücke Planungsphase Dunckerbrücke Weitere Informationen In Karte anzeigen Elsenbrücke Ausführungsphase Elsenbrücke Weitere Informationen In Karte anzeigen Hegemeisterbrücke Planungsphase Hegemeisterbrücke Weitere Informationen In Karte anzeigen Hellersdorfer Brücken Planungsphase Hellersdorfer Brücken Weitere Informationen In Karte anzeigen Holzbrücke Bremer Weg West Planungsphase Holzbrücke Bremer Weg West Weitere Informationen In Karte anzeigen Holzbrücken Spandau: Spektegrabensteg Ausführungsphase Holzbrücken Spandau: Spektegrabensteg Weitere Informationen In Karte anzeigen Holzbrücken Spandau: Steg über die Spektelake Ausführungsphase Holzbrücken Spandau: Steg über die Spektelake Weitere Informationen In Karte anzeigen Holzbrücken Spandau: Südparkbrücke Ausführungsphase Holzbrücken Spandau: Südparkbrücke Weitere Informationen In Karte anzeigen Kolonnenbrücke Ausführungsphase Kolonnenbrücke Weitere Informationen In Karte anzeigen Lange Brücke Planungsphase Lange Brücke Weitere Informationen In Karte anzeigen Löwenbrücke Ausführungsphase Löwenbrücke Weitere Informationen In Karte anzeigen Marzahner Knoten Ausführungsphase Marzahner Knoten Weitere Informationen In Karte anzeigen Mühlendammbrücke Planungsphase Mühlendammbrücke Weitere Informationen In Karte anzeigen Neue Fahlenbergbrücke Ausführungsphase Neue Fahlenbergbrücke Weitere Informationen In Karte anzeigen Neue Gertraudenbrücke Planungsphase Neue Gertraudenbrücke Weitere Informationen In Karte anzeigen Nordwegbrücke Planungsphase Nordwegbrücke Weitere Informationen In Karte anzeigen Östliche Bucher-Straßen-Brücke Planungsphase Östliche Bucher-Straßen-Brücke Weitere Informationen In Karte anzeigen Pyramidenbrücke Ausführungsphase Pyramidenbrücke Weitere Informationen In Karte anzeigen Rhenaniabrücke Planungsphase Rhenaniabrücke Weitere Informationen In Karte anzeigen Schlossparkbrücke III Planungsphase Schlossparkbrücke III Weitere Informationen In Karte anzeigen Schönfließer Brücke Planungsphase Schönfließer Brücke Weitere Informationen In Karte anzeigen Schönhauser Allee Brücke Planungsphase Schönhauser Allee Brücke Weitere Informationen In Karte anzeigen Schulenburgbrücke Planungsphase Schulenburgbrücke Weitere Informationen In Karte anzeigen Schwedter Steg Ausführungsphase Schwedter Steg Weitere Informationen In Karte anzeigen Sellheimbrücke Planungsphase Sellheimbrücke Weitere Informationen In Karte anzeigen Wuhletalbrücke Ausführungsphase Wuhletalbrücke Weitere Informationen Nach dem Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz (AZG) fallen in die Zuständigkeit der Abteilung V – Tiefbau, Ingenieurbauwerke, die zu öffentlichen Straßen nach dem Berliner Straßengesetz (BerlStrG) oder zu Wegen in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen nach dem Grünanlagengesetz (GrünanlG) gehören. Das sind nach dem Allgemeinen Zuständigkeitskatalog (ZustKat AZG) im Einzelnen: Brücken und Durchlässe ab 2,00 m lichter Weite, Verkehrszeichenbrücken, Tunnel, Trogbauwerke, Stützbauwerke ab 1,50 m sichtbarer Höhe und Lärmschutzbauwerke ab 2,00 m sichtbarer Höhe sowie sonstige Ingenieurbauwerke; welche nach DIN 1076:1999-11 definiert sind.
Der Wernigeröder Ortsteil Hasserode (Landkreis Harz) ist wieder besser vor Hochwasser geschützt. Das Umweltministerium hat knapp 2,4 Millionen Euro investiert, um an der ehemaligen Argenta-Schokoladenfabrik eine Ufermauer und ein Wehr zu erneuern. Beide waren im Zuge des Hochwassers im Juli 2017 stark beschädigt worden. Minister Prof. Dr. Armin Willingmann hat die Hochwasserschutzanlage an der Holtemme nahe dem Brocken-Wanderweg heute offiziell eingeweiht. Der Baumaßnahme voraus gingen umfangreiche Planungen, da die Arbeiten aufgrund der engen Bebauung nur von der Wasserseite möglich waren. Zudem mussten denkmalgeschützte Gebäudeteile des angrenzenden Seniorenwohnparks gesichert werden. Willingmann sagte: „Der fortschreitende Klimawandel erhöht auch die Gefahr für Starkregen. Wir erleben derlei Ereignisse immer häufiger und in immer engerer zeitlicher Abfolge. Mitte 2017 hat sich im Harz gezeigt, wie schnell ein kleiner, beschaulicher Wasserlauf wie die Holtemme durch ausgiebige Regenfälle zum reißenden Strom werden kann. Durch diese Wassermassen waren auch die Ufermauer und das Wehr stark beschädigt worden. Umso erfreulicher, dass beide jetzt vollständig saniert sind und der Hochwasserschutz auch im Ortsteil Hasserode wieder gegeben ist.“ Die nunmehr sanierte Ufermauer in Hasserode wurde damals unterspült und so schwer beschädigt, dass die Standsicherheit gefährdet war. Die enormen Wassermassen sorgten auch für massive Schäden am Wehr, sodass ein kontrollierter Anstau nicht mehr möglich war. Nach umfangreichen Planungen ab September 2017 wurden Ufermauer und Wehr in zwei Abschnitten durch Unternehmen aus der Region neu errichtet beziehungsweise saniert. Im ersten Bauabschnitt ist die Ufermauer 2019 auf einer Länge von 89 Metern erneuert worden. Im zweiten Bauabschnitt mit einer Gesamtlänge von rund 67 Metern wurden ab August 2023 das Wehr neu errichtet und die Arbeiten an der Ufermauer fortgesetzt. Sie wurde teilweise neu errichtet und teilweise mit einer Verblendung aus Stahlbeton versehen. Dafür sind insgesamt rund 250 Kubikmeter Stahlbeton und circa 45 Tonnen Bewehrungsstahl verbaut worden. Die Direktorin des Landesbetriebs für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW), Martina Große-Sudhues, bedankte sich für die gute Zusammenarbeit mit Planern und Baufirma: „Dank Ihrer Expertise und Ihres Einsatzes konnten wir unser Projekt termingerecht und in der gewünschten Qualität umsetzen. Grundlage dafür bildeten auch die detaillierten Planungen, die aufgrund der beengten Platzverhältnisse und der Vorgaben zum Denkmalschutz ganz elementar waren.“ Die LHW-Direktorin wies auch darauf hin, dass in Wernigerode auch weiterhin an der Beseitigung der Hochwasserschäden aus dem Jahr 2017 gearbeitet werde. „Derzeit ist unter anderem die Sanierung des Wehres an der Hochschule Harz in Planung. Dafür und für weitere Hochwasserschutzmaßnahmen im Stadtgebiet haben wir aktuell rund 3,8 Millionen Euro veranschlagt.“ Im Landkreis Harz sind seit 2002 insgesamt 35 Maßnahmen für den Hochwasserschutz im Gesamtvolumen von knapp 26,2 Millionen Euro umgesetzt worden, darunter auch die Erneuerung von Ufermauer und Wehr in Hasserode. Weitere 19 Maßnahmen im Volumen von rund 43,6 Millionen Euro befinden sich derzeit in Planung bzw. Bau. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X
Neue Fahlenbergbrücke in Köpenick für den Verkehr freigegeben Am 3. Juli 2024 haben Verkehrssenatorin Ute Bonde, Bezirksbürgermeister Oliver Igel und der Bürgermeister von Erkner, Henryk Pilz, gemeinsam die Neue Fahlenbergbrücke nach 20-monatiger Bauzeit für den Verkehr freigegeben. Die Bauarbeiten zum Ersatzneubau wurden planmäßig abgeschlossen. Diese moderne und leistungsfähige Verbindung in Berlin-Köpenick bietet eine schnelle Anbindung an die umliegenden Wohn-, Gewerbe- und Freizeitgebiete. Die Brücke stellt insbesondere eine bedeutende Verbindung zwischen Berlin-Köpenick und Gosen/Neu-Zittau sowie Erkner dar. Pressemitteilung vom 03.07.2024 Ausführungsphase Die Neue Fahlenbergbrücke befindet sich in Berlin im Bezirk Treptow-Köpenick und überquert im Zuge der Gosener Landstraße (L39) den Gosener Kanal bei Kanal-km 3,41. Die Gosener Landstraße stellt die direkte Verbindung zwischen dem Köpenicker Ortsteil Müggelheim (Land Berlin) und dem Brandenburgischen Gosen-Neu Zittau (Landkreis Oder-Spree) her. Die jetzige Brücke wurde im Jahre 1983 als einfeldrige Stahlbrücke errichtet. Infolge des baulichen Zustandes des Bestandsbauwerkes wird dieses komplett abgebrochen und neu gebaut. Der Ersatzneubau erfolgt unter Vollsperrung der Gosener Landstraße. Der Verkehr wird während des Bauzeit der neuen Brücke über die Trasse der ehemaligen Gosener Landstraße und ehemaligen Fahlenbergbrücke, welche ca. 100 m südlich den Gosener Kanal überspannte und in den 1980er Jahren abgebrochen wurde, ortsnah geführt. Der Neubau der Neuen Fahlenbergbrücke erfolgt unter Aufrechterhaltung des ÖPNV, Kfz-, Rad- sowie Fußverkehrs während der gesamten Baumaßnahme. Der Schifffahrtsverkehr auf dem Gosener Kanal wird bautechnologisch bedingt teilweise eingeschränkt. Das Vorhaben Der Bau Verkehrsführung Zahlen und Daten Notwendigkeit der Baumaßnahme Die geplante Instandsetzungsmaßnahme im Jahr 2011 musste aufgrund des vorgefundenen Bestandes abgebrochen werden. Bei der Freilegung des Überbaus, der Widerlager und der nördlichen Flügelwände der Brücke wurden gravierende Betonschäden erkennbar. Weitere Untersuchungen ergaben eine fortgeschrittene Alkali-Kieselsäure-Reaktion in den Betonbauteilen des Bauwerkes. Die Verkehrswege Bei der Gosener Landstraße handelt es sich um eine 2-spurige Fahrbahn mit einer Gesamtbreite von ca. 7,0 m. Sie stellt die direkte Verbindung zwischen dem Köpenicker Ortsteil Müggelheim und dem Brandenburgischen Gosen-Neu Zittau her. Parallel zum südlichen Fahrbahnrand verläuft ein etwa 2,60 m breiter Geh- und Fahrradweg, der zukünftig auch in voller Breite mit dem neuen Bauwerk über den Gosener Kanal geführt werden soll. Über die Neue Fahlenbergbrücke verbindet eine Buslinie der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) den Berliner Ortsteil Müggelheim mit den Ortschaften Gosen-Neu Zittau bzw. den in Gosen gelegenen Gewerbepark “Müggelpark” in Brandenburg. Der Gosener Kanal (GoK) ist Bestandteil der Spree-Oder-Wasserstraße (SOW) in Berlin und verbindet über eine Länge von 2,8 km die Gewässer Seddinsee und Dämeritzsee. Der Kanal ist Teilstück einer Bundeswasserstraße und wird der Wasserstraßenklasse III zugeordnet. Der Kanal wird von der Berufsschifffahrt sowie der Freizeitschifffahrt genutzt. lm Bereich des Brückenbauwerks beträgt die Gesamtbreite des Kanals etwa 31,60 m. Schutzgebiete nach Naturschutzrecht und Wasserschutzgebiet Östlich der Brücke befindet sich das Naturschutzgebiet “Müggelspreeniederung Köpenick” , welches zugleich ein Flora-Fauna-Habitat-Gebiet (FFH) und ein Special Protected Area (SPA) nach EU-Vogelschutzrichtlinie ist. Westlich der Brücke erstreckt sich ein großflächiger Bereich, der als Schutzzone II des Wasserschutzgebietes Friedrichshagen ausgewiesen ist. Innerhalb der Schutzzone II befinden sich Brunnengalerien, die mit ihrem Fassungsbereich der Schutzzone I zugeordnet werden. Östlich der Brücke befindet sich die Wasserschutzzone III A. Bestandsbauwerk Die Brücke wurde 1983 errichtet und besteht aus einem einfeldrigen Stahlüberbau mit aufgelegten Spannbetonfertigteilen. Der Stahlüberbau wird aus zwei geschweißten I-Profil-Trägern gebildet. Die Fahrbahnplatte besteht aus Spannbeton-Fertigteilplatten, die in Abschnitten von 1,25 m Breite auf die Träger aufgelegt wurden. Die Spannweite der Brücke beträgt 40,00 m, die Gesamtbreite 12,40 m. Das Bauwerk wurde flach gegründet. Zur Herstellung der Fundamente der Widerlagerwände wurden Spundwandkästen verwendet. Für die Widerlager wurde eine Konstruktion aus Schwergewichtswänden gewählt. Flügel und Widerlagerwand sind durch Raumfugen voneinander getrennt. Die Gründung der Widerlager erfolgte als Flachgründung, die der Widerlagerwand im Grundwasser, die der Flügelwände nur knapp darunter. Im Jahr 2010 wurde mit der Instandsetzung des Bestandsbauwerks begonnen. Im Laufe der Arbeiten wurden Schäden an den Widerlagern festgestellt, die mit einer Instandsetzung nicht hätten behoben werden können. Ausschlaggebend war der schlechte Zustand des Betons. Die Instandsetzung wurde daraufhin im Frühjahr 2011 abgebrochen. Zur Gewährleistung der Standsicherheit bis zum Neubau der Brücke wurden verschiedene Sicherungsmaßnahmen vorgenommen. U.a. wurden die Flügelwände mit Gewindestangen gegeneinander verspannt und die Widerlagerwände mit Verpressankern rückverankert. Die Fahrbahnbreite von 8,50 m wurde auf 6,50 m reduziert. Zu diesem Zweck wurden auf dem Überbau beidseitig der Fahrbahn Betonschutzwände aufgestellt. Es erfolgte infolge des Bestandes eine Geschwindigkeitsreduzierung. Neues Brückenbauwerk Das neue Brückenbauwerk wird am gleichen Standort der Neuen Fahlenbergbrücke als einfeldriges Bauwerk errichtet. Die Vorderkanten der beiden Widerlagerwände sowie die Stützweite des Bestandsbauwerks bleiben für das neue Bauwerk erhalten. Die vorhandene Gradiente der überführten Landstraße bleibt bestehen. Das Brückenbauwerk wird als Stahlverbundkonstruktion über ein Feld mit einer Stützweite von 40m ausgeführt. Die Stützweite ergibt sich aus der Kanalbreite und den beidseitig freizuhaltenden Flächen für Wartungs- und Instandhaltungswege mit je 3 m Breite vor den Widerlagern. Die Gründung des Neubaus erfolgt, unter teilweiser Nutzung der vorhandenen Spundwandkästen, mit Unterwasserbeton am gleichen Standort wie das Bestandsbauwerk. Das neue Widerlager wird als Kastenwiderlager ausgeführt. Die 140 cm dicke Widerlagerwand und die 80 cm dicken Flügelwände sind biegesteif miteinander verbunden und gründen mit einer 130 cm dicken Bodenplatte auf 150 cm Unterwasserbeton. Der Überbau besteht aus einer Verbundträgerkonstruktion mit vier luftdicht geschweißten Hohlkastenträgern und einer bewehrten Ortbetonplatte. In den Widerlagerachsen wird jeweils ein Endquerträger aus Stahlbeton angeordnet. Die Unterkante der Stahlträger verläuft in einem Kreissegment. Die Höhe der Hohlprofile nimmt vom Endquerträger zur Überbaumitte von 1,40 m auf 1,20 m ab. Der Überbau erhält dadurch ein gefälliges Erscheinungsbild. Bauphase 0 – bauvorbereitende Maßnahmen Umverlegung von Versorgungsleitungen Baufeldfreimachung (Rodung von Bewuchs und Bäume) Bauphase 1 – Herstellung der bauzeitlichen Behelfsumfahrung Straßenbau und Instandsetzung der alten Trasse Bauphase 2 – Neubau der Neuen Fahlenbergbrücke Herstellen der Gründungen für die Behelfsbrücke Vorbereiten des Bestandsüberbaus für den Verschub Umsetzen des Überbaus und Einheben in neuer Lage als Überbau der Behelfsbrücke Straßenbau zur Komplettierung der Behelfsumfahrung Inbetriebnahme und Umlegen des Verkehrs auf die Behelfsumfahrung Abbruch der alten Widerlager- und Flügelwände sowie Stützwandabschnitte Herstellen der neuen Unterbauten, wie Fundament und Widerlager Herstellen neuer Straßendamm und Böschung Antransport der Hohlkastenträger auf Gosener Kanal, Ablegen nördlich der Brücke und Einheben der Träger unter Vollsperrung des Gosener Kanals Herstellung des Überbaus (u.a. Übergangskonstruktionen, Geländer, Borde und Beläge) Herstellung der Anschlussbereiche der Fahrbahnen (u.a. Oberbau mit Fahrbahnbelag, Entwässerung im Flügelbereich, Muldenentwässerung zwischen Gehweg und Fahrbahn, Gehweg und Borde) Umlegen des Verkehrs auf die Gosener Landstraße Rückbau der Behelfsbrücke Leitungsverwaltungen / Versorgungsunternehmen Innerhalb der Baustellenflächen sind Versorgungsleitungen vorhanden, welche im Zuge des Ersatzneubaus mit berücksichtigt, teilweise umverlegt und neu verlegt bzw. gebaut werden müssen. Die erforderlichen Leistungen an den Versorgungsleitungen werden durch die jeweiligen Leitungsbetreiber als Eigenleistung ausgeführt. Folgende Leitungsbetreiber sind im Bereich beteiligt: Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH – Telekommunikationsleitungen Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes – Schifffahrtszeichenbeleuchtung Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt – Ultraschallmessanlage Aktueller Stand der Baumaßnahme (Stand: Januar 2025) Bauphase 2 – Ersatzneubau der Neuen Fahlenbergbrücke mit Behelfsbrücke Anfang September 2021 wurde mit den Leistungen für die Bauphase 2 begonnen. Der Verschub des Überbaus der Neuen Fahlenbergbrücke, das Einschwimmen in seine neue Lage als Überbau der Behelfsbrücke sowie die Inbetriebnahme und Umlegen des Verkehrs auf die Behelfsumfahrung erfolgte vom 21.10.2022 bis 28.10.2022. Die alten Widerlager- und Flügelwände sowie Stützwandabschnitte wurden bis Mitte II. Quartal 2023 abgebrochen. Die Herstellung der neuen Unterbauten, wie Fundament und Widerlager einschließlich Hinterfüllung sind abgeschlossen. In der Woche vom 11.12.2023 bis 15.12.2023 erfolgte die Montage der Betonfertigteile der beidseitigen Uferspundwände, der Einhub der vier Hohlkastenträger sowie die Verlegung der 48 Halbfertigteile auf die Hohlkastenträger des neuen Überbaus. Bis Ende Februar wurde der Überbau sowie die Endquerträger bewehrt, die Brückenlager eingesetzt und der Überbau sowie die Brückenkappen betoniert. Die Arbeiten zur Komplettierung der Brücke u.a. mit Herstellung der Abdichtung sowie Einbau des Asphalts und Montage Brückengeländer sind abgeschlossen. Die Herstellung des angrenzenden Straßenbaus einschließlich der Entwässerungsanlagen, die Herstellung der Treppenanlagen und Böschungen sind fertiggestellt. Am 03. Juli 2024 erfolgt die offizielle Verkehrsfreigabe der Neuen Fahlenbergbrücke und die Behelfsumfahrung mit Behelfsbrücke ist außer Betrieb genommen. Ab Anfang des III. Quartals 2024 wurden die ersten Abbrucharbeiten zum Rückbau der Behelfsbrücke durchgeführt. Die Arbeiten zum Leichtern des Überbaus, u.a. Rückbau der Fahrbahnbeläge, der Gesimse und der Geländer sind abgeschlossen und dienen den Vorbereitungen des kompletten Abbruchs des Überbaus. Zum 04.01.2025 wurde der Gosener Kanal voll gesperrt und der Überbau der Behelfsbrücke planmäßig und fristgerecht zurück gebaut. Es erfolgen nun mehr die Rückbauarbeiten der beiden Widerlager und Tiefgründungen und anschließend die umwelt- und naturschutzrechtlichen Renaturierungsarbeiten. Mit dem Ende der Abbrucharbeiten der Behelfsbrücke ist im I. Quartal 2025 zu rechnen. Natur- und Artenschutz Die natur- und artenschutzrechtlichen Belange im Rahmen der Baumaßnahmen wurden u.a. im landschaftspflegerischen Begleitplan aufgestellt und mit den jeweiligen Natur- und Wasserschutzbehörden abgestimmt und genehmigt. Während der gesamten Bauzeit wird die Durchführung der Baumaßnahmen hinsichtlich umweltrelevanter Aspekte durch eine Umweltbaubegleitung beratend begleitet. Die natur- und artenschutzrechtliche Belange des Naturschutzgebietes “Müggelspreeniederung Köpenick” und des Wasserschutzgebietes „Friedrichshagen“ werden ebenso wie auszuführenden Maßnahmen gemäß landschaftspflegerischen Begleitplan kontrolliert. Die ersten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, wie u.a. das Anbringen von Fledermausquartieren und Nistkästen für Brutvögel, die Schaffung von Ersatzhabitaten (in Form von Todholzhaufen) für Waldeidechsen, das Anlegen von Schwalbenpfützen wurden durchgeführt. Die Ersatzpflanzungen von 42 straßenbegleitenden Einzelgehölzen erfolgten im Bezirk Treptow-Köpenick im Lobitzweg im Herbst 2021.
Mariensiel/Aurich . 1887 wurde die Fortifikationsbrücke EJK 40 B erbaut. Die einspurige Stahldrehbrücke mit Holzbohlenbelag, die im Zuge der Straße „Umfangstraße“ den Ems-Jade-Kanal kreuzt und die Ortschaften Mariensiel und Middelsfähr im Landkreis Friesland verbindet, wird nach mehr als 130 Jahren Dienstjahren in den verdienten Ruhestand verabschiedet. In Auftragsverwaltung der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) ist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten und Naturschutz (NLWKN) aktuell dabei, die Überquerung umfassend zu erneuern. Die Modernisierungsarbeiten machen Mitte März eine Straßensperrung erforderlich. 1887 wurde die Fortifikationsbrücke EJK 40 B erbaut. Die einspurige Stahldrehbrücke mit Holzbohlenbelag, die im Zuge der Straße „Umfangstraße“ den Ems-Jade-Kanal kreuzt und die Ortschaften Mariensiel und Middelsfähr im Landkreis Friesland verbindet, wird nach mehr als 130 Jahren Dienstjahren in den verdienten Ruhestand verabschiedet. In Auftragsverwaltung der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) ist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten und Naturschutz (NLWKN) aktuell dabei, die Überquerung umfassend zu erneuern. Die Modernisierungsarbeiten machen Mitte März eine Straßensperrung erforderlich. „Als Ersatz wird eine moderne hydraulisch betriebene Klappbrücke eingebaut. Diese wird aus Stahl gefertigt und auf massiven Vorbrücken aus Beton lagern. Die Brücke wird wie bisher einspurig befahrbar sein mit einer etwa fünf Meter breiten Fahrspur. Wir gehen aktuell von einer Bauzeit von etwa anderthalb Jahren aus“, erklärt Klaus Kieseling von der NLWKN-Betriebsstelle Aurich, die die Arbeiten vor Ort plant und umsetzt. Im Herbst 2024 hat der NLWKN mit diesem Projekt begonnen. Dabei standen zunächst vorrangig Bauvorbereitungen rund um die Dükerung für die Stromversorgung und die Baustraße für die Wege zur Baustelle im Vordergrund. Aktuell ist die Brücke noch von der Südseite aus befahrbar. Mitte März stehen dann die eigentlichen Arbeiten an der Brücke an, die eine Vollsperrung erforderlich machen. Diese startet am Montag, 17. März 2025, und wird voraussichtlich bis Spätsommer 2026 andauern. Eine Umleitung ist vor Ort ausgeschildert. Die Schiffsdurchgängigkeit ist ab dem 24. März 2025 bis etwa Mitte Mai 2025 nur sehr eingeschränkt und nach Absprache möglich. Danach können Einheiten bis 4,50 Meter Breite das Baufeld auf dem Wasser passieren. „Wir bitten um Verständnis für die Verkehrsbeeinträchtigungen. Aber die Bauwerksuntersuchungen in den vergangenen Jahren haben bestätigt, dass durch Korrosion und durch eine übermäßige Inanspruchnahme die Gesamtkonstruktion stark beeinträchtigt wurde. Die Standsicherheit des nunmehr mehr als 130 Jahre alten Bauwerks wäre auf lange Sicht künftig nicht mehr gegeben. Deshalb handeln wir jetzt, um die Brücke für die Zukunft zu rüsten“, erläutert Kieseling. Die Nutzungsdauer dieser Brückenklasse beträgt nach DIN EN 1990 eigentlich rund 100 Jahre. Damit hat die bisherige Fortifikationsbrücke EJK 40 B ihren Soll mehr als erfüllt. Der Nachfolger bietet mehrere Vorteile. Die Brückenlänge – einschließlich Vorbrücken – wird etwa 22 Meter betragen. Die Brückenplatte ist einschließlich Schrammbord bzw. Brückenkappen und Geländer 6,50 Meter breit. Die im Gewässer lichte Durchfahrtsbreite zwischen den Widerlagern für den Schiffsverkehr beträgt 7,50 Meter. Durch die bauliche Anordnung wird das Abflussverhalten des Ems-Jade-Kanals nicht beeinträchtigt und damit auch seine wichtige Funktion als Entwässerungsbauwerk erhalten.
Nach dem Drohnenangriff auf das havarierte ukrainische Atomkraftwerk Tschernobyl vergangene Woche hat Sachsen-Anhalts Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann am heutigen Donnerstag am Rande der Landtagssitzung die gefährliche Attacke scharf verurteilt und vor einem Comeback der Atomkraft in Deutschland gewarnt. „Wie viel kriminelle Energie und Menschenfeindlichkeit muss zusammenkommen, wenn man fast 40 Jahre nach dem weltweit schwersten Reaktorunfall den havarierten Reaktorblock mit einer Kampfdrohne angreift und offenbar schwerste Folgen für Menschen und Umwelt gewissenlos in Kauf nimmt,“ fragte Willingmann. „Atomkraft bleibt eine Risikotechnologie – insbesondere auch in kriegerischen Konflikten“, erklärte der Minister weiter. „Auch vor diesem Hintergrund halte ich die Debatte um ein Comeback der Atomkraft in Deutschland für verfehlt.“ Vergangenen Freitag war eine Kampfdrohne in 87 Metern Höhe an der Schutzhülle des 1986 havarierten Reaktorblocks 4 explodiert. Der erst 2019 neu in Betrieb genommene Sarkophag aus Stahl und Beton wurde dabei auf einer Fläche von 40 Quadratmetern beschädigt. Einsatzkräften gelang es, das Feuer infolge der Explosion zu löschen. In seinem vorläufigen Fazit zum Angriff sprach Willingmann von „Glück im Unglück“: „Die Internationale Atomenergie-Organisation IAEO konnte keinen Anstieg der Radioaktivität messen, so konnten auch für das deutsche Staatsgebiet radiologische Auswirkungen ausgeschlossen werden.“ Willingmann verwies zugleich auf die Sorge der internationalen Atomexperten, dass neben Tschernobyl auch weitere Kraftwerksstandorte durch den andauernden Krieg in Mitleidenschaft gezogen werden könnten. IAEO-Angaben zufolge wird etwa das Kernkraftwerk Saporischschja seit nunmehr einem Jahr nur noch über die einzig verbliebene 750-Kilovolt-Leitung mit Strom versorgt. Jüngsten Forderungen aus der Politik nach einem Comeback der Atomkraft in Deutschland erteilte der Minister vor diesem Hintergrund eine deutliche Absage: „Atomkraftwerke basieren nicht nur auf einer Risikotechnologie, sie können eben auch Objekte terroristischer Angriffe sein. Atomkraft ist zudem für die Versorgungssicherheit in Deutschland auch nicht erforderlich. Alte Meiler werden zurückgebaut und es gibt auch seitens der Energieunternehmen, insbesondere der Betreiber der zuletzt abgeschalteten drei Atommeiler, kein Interesse, zur Atomkraft zurückzukehren“, betonte Willingmann. Der Minister wies darauf hin, dass sich Wirtschaft sowie Verbraucherinnen und Verbraucher zu Recht eine verlässliche Energiepolitik wünschen. „Die Rückkehr zur Atomenergie ist eine reine, lobbygetriebene Scheindebatte, die vollends die akuten Probleme bei Errichtung und Betrieb von Atomkraftwerken – auch im Ausland – ausblendet: von der nahezu aussichtslosen Standortsuche über mehrjährig verzögerte Errichtungszeiten, bis hin zu neuen Abhängigkeiten bei Brennstäben oder längeren Betriebsunterbrechungen. Last not least: Wer lautstark Atomkraft fordert, muss darüber hinaus die in Deutschland seit Jahrzehnten ungelöste Frage beantworten, wo der strahlende Müll denn dauerhaft gelagert werden soll“, so Willingmann. Bekanntlich findet bundesweit in den nächsten Jahren weiter die Suche nach einem Endlager für rund 27.000 Kubikmeter hochradioaktive Abfälle statt. Und wie die Bundesgesellschaft für Endlagersuche jüngst bekannt gegeben hat: Auch in Sachsen-Anhalt gibt es Gesteinsformationen, die für ein mögliches Atomendlager infrage kommen könnten. Die neue Bundesregierung müsse nunmehr vor allem die Energiewende weiter vorantreiben, forderte der Energieminister weiter: „Neben dem Ausbau erneuerbarer Energien müssen wir beim Ausbau der Stromnetze weiter vorankommen. Zudem muss die neue Bundesregierung endlich die Kraftwerksstrategie verabschieden, damit neue wasserstofffähige Gaskraftwerke zur Absicherung der Energieversorgung zeitnah realisiert werden können. Hier haben wir unnötig viel Zeit verloren!“ Tschernobyl und die Folgen Am 26. April 1986 explodierte Reaktorblock 4 des ukrainischen Atomkraftwerks Tschernobyl. Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) kamen infolge des Unglücks mindestens 4.000 Menschen ums Leben, weit mehr erkrankten an Krebs. Mehr als 600.000 Menschen mussten sich an den Aufräumarbeiten beteiligen, bis heute wird die Havarie als weltweit schwerster Reaktorunfall aller Zeiten angesehen. Unmittelbar nach der Havarie wurde ein Sarkophag aus Stahl und Beton errichtet, um die Strahlung einzudämmen. Nachdem dieser in die Jahre kam, wurde zwischen 2010 und 2016 mit internationaler Hilfe eine neue Schutzhülle „New Safe Confinement (NSC)“ für mehr als zwei Milliarden Euro errichtet und über den ersten Sarkophag geschoben. Die Reaktorkatastrophe in Tschernobyl vor fast 40 Jahren hatte weitreichende Folgen. Nach der Nuklearkatastrophe verteilten sich Wolken mit radioaktiven Stoffen zunächst über weite Teile Europas, später über die gesamte nördliche Halbkugel. Nach Angaben des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) regnete ein Teil der radioaktiven Stoffe auch in Deutschland nieder. In der Region Magdeburg wurde nach Angaben des damaligen Bezirks-Hygieneinstituts unmittelbar nach der Katastrophe eine 100- bis 500-mal höhere Radioaktivität in der Luft gemessen. In einigen Gegenden Deutschlands sind bis heute insbesondere bestimmte Pilz- und Wildarten noch immer mit Cäsium-137 belastet. Der Süden Deutschlands – vor allem Südbayern und der Bayerische Wald – ist vom Tschernobyl-Fallout besonders betroffen. Aber auch in Sachsen-Anhalt hat die Region um Schollene an der Landesgrenze zu Brandenburg eine höhere Belastung als im übrigen Norden Deutschlands. Fragen und Antworten zu den Folgen und Spätfolgen der Reaktorkatastrophe sind auf den Internetseiten des Umweltministeriums abrufbar: https://mwu.sachsen-anhalt.de/umwelt/strahlenschutz/faq-tschernobyl Zum Thema Atomkraft gibt es ein weiteres FAQ unter: https://mwu.sachsen-anhalt.de/energie/atomkraft Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X
Norden. Der Küstenschutz steht angesichts der Klimakrise und des prognostizierten Meeresspiegelanstiegs weiterhin vor enormen Herausforderungen. 14 Prozent der Landesfläche Niedersachsens und 1,1 Millionen Menschen sind unmittelbar auf eine funktionierende Küstenschutzlinie angewiesen und bei einem erwarteten Anstieg des Meeresspiegels direkt betroffen. Experten des Weltklimarates IPCC gehen von einem Anstieg zwischen 60 und 110 Zentimetern bis zum Ende dieses Jahrhunderts aus. Hunderte Kilometer Deich allein an der niedersächsischen Küste müssen daher in den kommenden Jahrzehnten entsprechend erhöht werden, in die Jahre gekommene Sperrwerke und andere Bauwerke modernisiert werden. Küstenschutz wird deshalb eine Daueraufgabe bleiben, so Klimaschutzminister Christian Meyer: „Wir lassen beim Küstenschutz nicht nach und stärken ihn weiter, denn die Meeresspiegel steigen weiter an – und wir müssen die Menschen bestmöglich schützen, die hinter den Deichen leben und arbeiten.“ Der Küstenschutz steht angesichts der Klimakrise und des prognostizierten Meeresspiegelanstiegs weiterhin vor enormen Herausforderungen. 14 Prozent der Landesfläche Niedersachsens und 1,1 Millionen Menschen sind unmittelbar auf eine funktionierende Küstenschutzlinie angewiesen und bei einem erwarteten Anstieg des Meeresspiegels direkt betroffen. Experten des Weltklimarates IPCC gehen von einem Anstieg zwischen 60 und 110 Zentimetern bis zum Ende dieses Jahrhunderts aus. Hunderte Kilometer Deich allein an der niedersächsischen Küste müssen daher in den kommenden Jahrzehnten entsprechend erhöht werden, in die Jahre gekommene Sperrwerke und andere Bauwerke modernisiert werden. Küstenschutz wird deshalb eine Daueraufgabe bleiben, so Klimaschutzminister Christian Meyer: „Wir lassen beim Küstenschutz nicht nach und stärken ihn weiter, denn die Meeresspiegel steigen weiter an – und wir müssen die Menschen bestmöglich schützen, die hinter den Deichen leben und arbeiten.“ Dafür stehen in diesem Jahr mehr als 81 Millionen Euro für Küstenschutzmaßnahmen zur Verfügung. Zusätzlich sind für die Folgejahre bereits weitere Mittel in Höhe von 45,9 Millionen Euro per Verpflichtungsermächtigung verteilt. Insgesamt finanziert Niedersachsen gemeinsam mit dem Bund damit eine Rekordsumme von 126,9 Millionen Euro in 156 Maßnahmen an der niedersächsischen Küste, auf den ostfriesischen Inseln, sowie den Mündungen von Ems, Weser und Elbe. Damit konnten weitestgehend alle vom Bund und vom Land Niedersachsen bereitgestellten Haushaltsmittel aus der sogenannten „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und aus dem „Sonderrahmenplan Küstenschutz“ an Vorhaben des Insel- und Küstenschutzes gebunden werden. „Ich bin der gesamten Landesregierung sehr dankbar, dass sie dem Hochwasser- und Küstenschutz personell und finanziell oberste Priorität einräumt“, so der Minister, „denn wir alle haben noch das flächendeckende Weihnachtshochwasser 2023/2024 aber auch massive Sturmfluten und Schäden an den ostfriesischen Inseln vor Augen.“ Zusammen mit der Direktorin des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Anne Rickmeyer, hat der Minister am (heutigen) Mittwoch das „Bau- und Finanzierungsprogramm Küstenschutz“ für das laufende Jahr vorgestellt. „Hochwasser- und Küstenschutz ist und bleibt eine Daueraufgabe“, so NLWKN-Direktorin Rickmeyer. „Im Namen des NLWKN möchte ich mich nochmals bedanken, dass für dieses wichtige Aufgabenfeld zusätzliche Stellen bei uns im Landesbetrieb geschaffen wurden. Im Küstenschutzprogramm sind künftig große Projekte mit zum Teil erheblichem Finanzvolumen anzuschieben. Dafür braucht es neben den bereitgestellten Geldern auch entsprechende Fachkräfte. Engagierte Menschen für diese wichtigen und sinnstiftenden Aufgaben zu gewinnen, wird zunehmend schwierig. Die zusätzlichen, unbefristeten Stellen könnten hier ein wichtiger Anreiz sein.“ Der Großteil der Mittel geht an die Deichverbände, sie bekommen rund 59,1 Millionen Euro für die Umsetzung ihrer Maßnahmen – 15 Prozent mehr als im vergangenen Jahr. Das restliche Geld fließt in staatliche Küstenschutzmaßnahmen: Rund neun Millionen Euro werden zur Sicherung der Ostfriesischen Inseln (hier: Sandaufspülungen auf Langeoog und Norderney) verwendet. Außerdem fließt Geld in planerische Vorhaben wie beispielsweise die Überarbeitung des Generalplans Küstenschutz für den Bereich Festland. „Und wir blicken schon heute auf morgen und legen den finanziellen Grundstein für künftige Maßnahmen“, so Küstenschutzminister Meyer. So sind beispielsweise die Deichnacherhöhungen an der Elbe auf Krautsand bzw. in Hinterbrack oder im Bereich des Klosters Blankenburg an der Hunte bis zum Jahr 2027 abgesichert. Auch ist das Mitdenken des Naturschutzes am sensiblen Lebensraum Wattenmeer und den Ästuaren selbstverständlich. Mit einem ökologischen Sedimentmanagement und der Herstellung von zusätzlichen Salzwiesen kann umweltfreundlich und klimaschonend wertvolles Material für die Deichverstärkungen mit kurzen Transportwegen erzeugt werden. Auch sind grüne Deiche mit Schafbeweidung und möglichst wenig Einbauten aus Stahl oder Beton vorzugswürdig und Standard im Küstenschutz. Mit Blick auf zusätzlich beim NLWKN geschaffene Stellen warben Minister Meyer und NLWKN-Direktorin Rickmeyer um Fachkräfte im Küstenschutz: „Für die Menschen an der Küste zu arbeiten und deren Leben, Hab und Gut zu schützen ist eine wichtige Daueraufgabe. Wir suchen engagierte Menschen für den Klimaschutz und die Anpassung an die Klimakrise. Der NLWKN bietet bereits heute zum Beispiel mit Stipendien für die Studiengänge Bau- und Umweltingenieurwesen entsprechende Anreize“, so Rickmeyer.
Die WF Energie GbR Michael Wittmann, Fuchsmühle 42, 92714 Pleystein, hat am 10.07.2020 gemäß § 4 Abs. 1 BImSchG die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Biogasanlage auf den Grundstücken Flur-Nrn. 231/1, 250/1 und 250 der Gemarkung Miesbrunn beantragt. Merkmale des Vorhabens: Der Genehmigungsantrag der Biogasanlage umfasst folgende Maßnahmen: - Erhöhung der installierten Leistung auf 2.168 kW (5.246 kW Feuerungswärmeleistung) - Montage eines zweiten BHKW mit 400 kW (Feuerungswärmeleistung 1.050 kW) und eines dritten BHKW mit 1.558 kW (Feuerungswärmeleistung 3.651 kW) - Erhöhung der elektrischen Leistung des bestehenden BHKW von 190 kW (Feuerungswärmeleistung 495 kW) auf 210 kW (Feuerungswärmeleistung 545 kW) - Produktionskapazität von Rohgas liegt bei ca. 1,719 Mio. Normkubikmeter je Jahr - Einbau des BHKW-Gebäudes mit einem weiteren Stellplatz für BHKW - Errichtung und Betrieb zwei neuer Trafos mit 1250 kVA - Neubau einer Biogasaufbereitung (Aktivkohlefilter) - Änderung der Substratmenge auf 26,7 t/Tag - Neubau eines Gärrestlagers Ø 26x8 m aus Ortbeton, Stahlbeton mit der Verkleinerung des bestehenden Teiches - Neubau eines Abfüllplatzes - Errichtung und Betrieb eines Havarie-Walls - Errichtung und Betrieb eines weiteren Silos - Betrieb einer stationären Gasfackel Die Genehmigung ist im vereinfachten Verfahren zu erteilen (§ 4 Abs. 1 BImschG i. V. m. Nr. 1.2.2.2 u. Nr. 8.6.3.2 des Anhangs 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - 4. BImSchV). Gemäß § 7 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i. V. m. Nummern 1.2.2.2 u. 8.4.2.2, Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG ist in einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls festzustellen, ob für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.
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