Informationen über Großfeuerungsanlagen der gemeldeten Standorte 2022. Die 13. BImSchV regelt Anforderungen an die sogenannten Großfeuerungsanlagen. Für diese Anlagen gelten Messverpflichtungen und Berichtspflichten gegenüber der Europäischen Union. Ausgenommen von diesen Berichtspflichten sind aufgrund des Geltungsbereiches der EU-Richtlinie 2001/80/EG z. B. große Feuerungsanlagen aus Zuckerfabriken und der chemischen Industrie. Große Feuerungsanlagen, in denen auch Abfälle mitverbrannt werden, unterliegen anderen Berichtspflichten, so dass diese hier nicht berücksichtigt sind. Eingestellt in dieser interaktiven Kartendarstellung sind die in Niedersachsen erfassten Großfeuerungsanlagen im Zuständigkeitsbereich der Gewerbeaufsicht und des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie , die dem Geltungsbereich der 13. BImSchV unterliegen. Durch Anklicken der einzelnen Standorte erhalten Sie Detailinformationen zu den Anlagen. Dem Informationsblatt der jeweiligen Großfeuerungsanlage können Sie vom Betreiber angegebene Daten, wie beispielsweise den Betreiber der Anlage, den Energieeinsatz und die Emissionen an SOx, NOx und Staub, aber auch die zuständige Immissionsschutzbehörde entnehmen. Im Informationsblatt finden Sie des Weiteren ein Diagramm, welches die zu berichtenden Jahresemissionen und den Gesamtenergieeinsatz der letzten vier Jahre darstellt. Die Daten werden jährlich aktualisiert.
Informationen über Großfeuerungsanlagen der gemeldeten Standorte 2022. Die 13. BImSchV regelt Anforderungen an die sogenannten Großfeuerungsanlagen. Für diese Anlagen gelten Messverpflichtungen und Berichtspflichten gegenüber der Europäischen Union. Ausgenommen von diesen Berichtspflichten sind aufgrund des Geltungsbereiches der EU-Richtlinie 2001/80/EG z. B. große Feuerungsanlagen aus Zuckerfabriken und der chemischen Industrie. Große Feuerungsanlagen, in denen auch Abfälle mitverbrannt werden, unterliegen anderen Berichtspflichten, so dass diese hier nicht berücksichtigt sind. Eingestellt in dieser interaktiven Kartendarstellung sind die in Niedersachsen erfassten Großfeuerungsanlagen im Zuständigkeitsbereich der Gewerbeaufsicht und des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie , die dem Geltungsbereich der 13. BImSchV unterliegen. Durch Anklicken der einzelnen Standorte erhalten Sie Detailinformationen zu den Anlagen. Dem Informationsblatt der jeweiligen Großfeuerungsanlage können Sie vom Betreiber angegebene Daten, wie beispielsweise den Betreiber der Anlage, den Energieeinsatz und die Emissionen an SOx, NOx und Staub, aber auch die zuständige Immissionsschutzbehörde entnehmen. Im Informationsblatt finden Sie des Weiteren ein Diagramm, welches die zu berichtenden Jahresemissionen und den Gesamtenergieeinsatz der letzten vier Jahre darstellt. Die Daten werden jährlich aktualisiert.
Gemeinsame Pressemitteilung des Umweltbundesamtes, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und dem Blauen Engel Drei Unternehmen sind nominiert Die Auszeichnung „Blauer Engel-Preis“ wird in diesem Jahr für besonderes unternehmerisches Engagement im Umwelt- und Gesundheitsschutz vergeben. Die zuständige Jury nominierte drei Firmen für den Preis des wichtigsten deutschen Umweltzeichens: den Möbelhersteller hülsta, den Produzenten von Pelletheizkesseln KWB sowie den Druckerhersteller KYOCERA. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Die drei nominierten Unternehmen zeigen eindrucksvoll, dass Umwelt- und Gesundheitsschutz und Wirtschaftlichkeit Hand in Hand gehen können. Mit dem Blauen Engel geben die Unternehmen den Verbraucherinnen und Verbrauchern ein glaubwürdiges und verlässliches Instrument an die Hand, das Orientierung bei der Auswahl von Produkten gibt.“ Der Preis wird am 28.November im Rahmen der Gala zum Deutschen Nachhaltigkeitspreis durch die Präsidentin des Umweltbundesamtes Maria Krautzberger verliehen. „Ich wünsche mir noch mehr Unternehmen, die stetig ihre Produkte verbessern und dabei auf den Blauen Engel setzen“, sagt Maria Krautzberger. „Gerade bei Alltagsprodukten, mit denen wir ständig umgehen, brauchen wir Innovationen, die die Umwelt weniger belasten und gleichzeitig die Gesundheit schützen. Mit dem Blauen Engel zeigen die Unternehmen, dass sie ihre Verantwortung gegenüber Umwelt und Gesundheit wahrnehmen." Die hülsta-werke Hüls GmbH ist zum zweiten Mal für die Auszeichnung „Blauer Engel-Preis" nominiert. Das Familienunternehmen aus dem Münsterland konnte bereits 1993 Produkte mit dem Blauen Engel kennzeichnen und war damit eines der ersten in der Möbelbranche. Seit 1996 trägt das gesamte Kastenmöbelsortiment das Umweltzeichen für emissionsarme Produkte aus Holz und Holzwerkstoffen (RAL-UZ 38). Möbel können wegen ihrer großen Oberfläche eine wesentliche Quelle für Schadstoffe in Innenräumen sein. Diese stammen zumeist aus Beschichtungsstoffen, Lacken, Leimen und Klebstoffen. Genau an dieser Stelle setzt die umweltfreundliche Produktion der Hülsta-Werke an. Das Unternehmen treibt die Entwicklung umweltfreundlicher Lacke und Beschichtungen voran und trägt so dazu bei, Produkte seiner Branche umweltverträglicher und damit für den Verbraucher gesünder zu machen. Die KWB - Kraft und Wärme aus Biomasse GmbH aus Österreich entwickelt innovative Lösungen für Biomasseheizungen und kennzeichnet seit 2003 seine Heizkessel mit dem Umweltzeichen für emissionsarme und energieeffiziente Holzpelletheizkessel (RAL-UZ 112). Holzpelletfeuerungen mit dem Blauen Engel ermöglichen eine effiziente und emissionsarme Nutzung regenerativer Brennstoffe. Sie erfüllen strenge Anforderungen an den energetischen Wirkungsgrad, den Hilfsstrombedarf sowie an die Emissionen von Kohlenmonoxid, Staub, Kohlenstoff und Stickstoffoxiden. Mit einem eigenem Forschungs- und Entwicklungszentrum trägt die KWB Kraft und Wärme aus Biomasse GmbH maßgeblich dazu bei, dass die Emissionen von Feuerungsanlagen für Holzpellets kontinuierlich reduziert werden und verbessert so die Luftqualität. Die KYOCERA Document Solutions Deutschland GmbH, ist einer der weltweit führenden Druckerhersteller. Derzeit sind ca. 50 Systeme mit dem Umweltzeichen für energieeffiziente und emissionsarme Drucker und Kopierer (RAL-UZ 171) gekennzeichnet. 1997 produzierte KYOCERA weltweit den ersten Drucker, der mit dem Blauen Engel zertifiziert wurde. Um den Blauen Engel zu tragen, müssen Drucker und Multifunktionsgeräte mehr als 100 Umwelt- und Sicherheitskriterien einhalten. Hierzu zählen die Verwendung umweltfreundlicher Materialien, ein geringer Energieverbrauch sowie die recyclinggerechte Konstruktion. Für ein gesundes Raumklima stellt der Blaue Engel strenge Anforderungen an die Freisetzung von feinen und ultrafeinen Partikeln während des Druckbetriebes bei Laserdruckern. Die Nominierungen zum „Blauer Engel-Preis“ erfolgen durch die Jury des Deutschen Nachhaltigkeitspreises. „Aus der Flut von Labeln ragt der Blaue Engel weit heraus", sagt Stefan Schulze-Hausmann, Initiator des Deutschen Nachhaltigkeitspreises. „Wir freuen uns, mit dafür zu sorgen, dass er auch in Zukunft von Konsumenten geschätzt und von Herstellern begehrt wird." Die Auszeichnung „Blauer Engel-Preis“ wird in diesem Jahr zum dritten Mal verliehen. Zurzeit gibt es rund 12.000 Produkte mit dem Blauen Engel von 1.500 Unternehmen in zirka 120 verschiedenen Produktgruppen. Alle Produkte und die dahinter liegenden Kriterien sind frei zugänglich unter www.blauer-engel.de einsehbar. Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit garantieren die Jury Umweltzeichen, das Bundesumweltministerium, das Umweltbundesamt und die RAL gGmbH. Mitglieder der Jury Umweltzeichen sind BDI, BUND, DGB, HDE, NABU, vzbv, ZDH, Stiftung Warentest, Medien, Kirchen, Wissenschaft, der Deutsche Städtetag und Bundesländer.
Verbraucher-Tipps zum klimafreundlichen Heizen Wer mit Holz heizt, schont das Klima, denn bei der Verbrennung von Holz entsteht nur soviel Kohlendioxid, wie die Bäume vorher beim Wachstum gebunden haben. Aber: Besonders bei nicht optimaler, unvollständiger Verbrennung und beim Einsatz falscher Brennstoffe stoßen Holzheizungen große Mengen gefährlicher Luftschadstoffe aus – zum Beispiel gesundheitsschädlichen Feinstaub oder polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe. Mit qualitativ hochwertigem Holz, einer technisch einwandfreien Heizung und einer sparsamen Nutzung lassen sich die Emissionen der Holzöfen und -kessel entscheidend senken. Alles Wissenswerte rund um Kamin- oder Kachelofen erläutert der kostenlose Ratgeber „Heizen mit Holz” des Umweltbundesamtes (UBA). Welche Brennstoffe in Kaminöfen, Kachelöfen und ähnlichen Anlagen erlaubt sind, legt die „Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen” (1. BImSchV ) fest. Erlaubt sind bei Anlagen mit festen Brennstoffen naturbelassenes Scheitholz, Holzbriketts/-pellets sowie Braun- und Steinkohle. Vielfach bietet der Brennstoffhandel daneben sogenannte Paraffin-Brennscheite an. Diese quaderförmigen Blöcke bestehen in der Regel aus einer Mischung aus Sägespänen und einer erheblichen Menge Paraffin. In Kamin- und Kachelöfen und ähnlichen Anlagen die unter die 1. BImSchV fallen, sind diese nicht erlaubt. 'Wer dennoch Brennscheite mit hohen Paraffinanteilen in seinem Ofen verbrennt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern kann sich weitere Probleme einhandeln - zum Beispiel mit den Nachbarn: Der Staubausstoß eines Kaminofens, der mit Paraffinbrennscheiten betrieben wird, kann bis zu acht Mal so hoch sein, wie bei der Verbrennung trockenen Scheitholzes. Auch Sicherheitsprobleme sind nicht auszuschließen. Wer das Klima schonen möchte, sollte – neben der Wahl des richtigen Brennstoffs – die folgenden Tipps beachten: Der Ratgeber „Heizen mit Holz” steht zum kostenlosen Download bereit. Eine gedruckte Fassung ist kostenlos erhältlich per Telefon zum Ortstarif: 01888/305-3355, Fax: 01888/305-3356 oder per Email: uba [at] broschuerenversand [dot] de . Schriftliche Bestellungen einfach an: Umweltbundesamt, c/o GVP Gemeinnützige Werkstätten Bonn, Postfach 30 03 61, 53183 Bonn. Dessau-Roßlau, 14.11.2008
Schwefelemissionen am stärksten gesunken - Feinstaub bleibt das Sorgenkind Die Emissionen von Luftschadstoffen in Deutschland sind seit 1990 teilweise drastisch gesunken: Bei Schwefelverbindungen (SO2) war 2010 ein Rückgang von 91,5 Prozent gegenüber 1990 zu verzeichnen, beim Staub 85,6 Prozent und beim Kohlenmonoxid 73,1 Prozent (jeweils im gleichen Zeitraum). Auch Schwermetalle und persistente organische Schadstoffe gelangen deutlich weniger in die Umwelt. Dies zeigt eine neue Erhebung des Umweltbundesamtes (UBA). Der gesundheitsschädliche Feinstaub und weitere Problemschadstoffe trüben aber weiter das insgesamt positive Gesamtbild: Die Feinstaubemissionen sinken zwar deutschlandweit, allerdings ist der Rückgang mit nur 30 Prozent gegenüber 1990 deutlich geringer als bei anderen Luftschadstoffen. Immer noch zu hoch sind auch die Emissionen der Stickstoffoxide und des Ammoniaks (minus 54,2 Prozent beziehungsweise minus 20,8 Prozent). UBA-Präsident Jochen Flasbarth drängt deshalb zu weiteren Anstrengungen: „Die Luftreinhaltung in Deutschland kennt zahlreiche Erfolgsgeschichten. Was uns beispielsweise beim Schwefeldioxid an großartigen Minderungen gelungen ist, müssen wir nun bei Feinstaub, Stickoxiden und Ammoniak fortsetzen.“ Den Grundstein für gesunde Luft in Europa legte die Genfer Luftreinhalte-Konvention, ein internationales Abkommen, das sich bereits 1979 über den „Eisernen Vorhang“ hinweg grenzüberschreitend wirkenden Luftschadstoffen annahm. Die EU-weite Festlegung nationaler Emissionshöchstmengen und der Umbau des Wirtschaftssystems in Osteuropa nach 1990 waren weitere Meilensteine. Zunehmend wurde auch die schwefelhaltige Braunkohle durch emissionsärmere Brennstoffe wie Steinkohle und Erdgas ersetzt - Kraftwerke wurden mit einer Abgasreinigung ausgestattet. Strengere Grenzwerte gab es auch für die Emissionen aus Industrieanlagen. Beim Straßenverkehr konnte die Festlegung sogenannter Euro-Normen (1 bis 5 für Pkw und I bis V für Lkw) die Emissionen aus Fahrzeugabgasen deutlich verringern. Für die Zukunft sind hier weitere Maßnahmen vorgesehen - etwa die Euro 6/VI-Norm für Personen- und Lastkraftwagen - die die Stickstoffoxidemissionen zusätzlich senken werden. Der Verkehr spielte auch bei der Abnahme der Schwermetallemissionen eine entscheidende Rolle. War 1990 verbleites Benzin noch an jeder Tankstelle zu haben, so ist seit dem Verbot des Verkaufs 1998 eine signifikante Reduktion der Emissionsmengen zu beobachten; zwischen 1990 und 2010 sanken die Bleiemissionen in Deutschland um nahezu 91 Prozent. Damit die Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft sinken, ist eine konsequente Anwendung der guten fachlichen Praxis nötig, also Einhaltung der Ausbringungsvorschriften für Düngemittel, sowie bei der Lagerung von Wirtschaftsdünger. Helfen können auch die Verbraucher, indem sie weniger Fleisch konsumieren. Die Emission schädlicher Schwermetalle wie Cadmium und Quecksilber ist mit minus 69 Prozent und minus 67 Prozent stark rückläufig. Die Trendverläufe für persistente organische Schadstoffe zeichnen ein ähnlich erfreuliches Bild - die Bandbreite reicht hier von ebenfalls minus 91 Prozent für Dioxine über minus 78 Prozent bei Benzo-a-Pyren (das durch unvollständige Verbrennung organischer Stoffe wie Holz oder Kohle entsteht) bis zu minus 35 Prozent für Hexachlorbenzol (dieses entsteht als unerwünschtes Nebenprodukt bei der Verbrennung organischer Materialien in Gegenwart von Chlorverbindungen). Das UBA aktualisiert seine Emissionsinventare für Luftschadstoffe jährlich. In diesem Jahr liegen erstmals Informationen für die gesamten zwei Dekaden seit der Wiedervereinigung vor. Hintergrund ist die Berichterstattung im Rahmen der Genfer Luftreinhaltekonvention. In diesem Rahmen werden die Emissionsfreisetzungen berechnet und an die internationalen Organisationen berichtet. Diese beinhalten dabei für den Zeitraum von 21 Jahren über 20 verschiedene Schadstoffe aus allen relevanten Emissionsquellen - von großen Kraftwerken über den Verkehr, Konsumprodukten bis hin zur Viehhaltung und Abfallwirtschaft.
Das Heizen mit Holzkaminen verursacht deutlich mehr Staubemissionen als Öl- und Gas-Heizungen und kann in Wohngebieten zu erheblichen gesundheitlichen Belastungen führen. Daher wurden Kriterien für einen Blauen Engel für emissionsarme Kaminöfen für Holz entwickelt, die den besten Stand der technischen Entwicklung abbilden. Die Vergabekriterien (DE-UZ 212) umfassen eine anspruchsvolle Prüfmethode zur Bestimmung der Emissionen von Staub, CO, NOx und organischen Verbindungen. Dabei müssen deutlich strengere Emissionswerte eingehalten werden als nach den gesetzlichen Vorgaben der 1. BImschV. Darüber hinaus ist die Partikelanzahl in der Staubfraktion zu bestimmen. Der Blaue Engel ermöglicht es, eine gezielte Marktauswahl für umweltfreundliche und emissionsarme Kaminöfen zu treffen. Veröffentlicht in Texte | 152/2020.
Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie HLNUG untersucht den Ausstoß von Staub und ultrafeinen Partikeln Kaminöfen erleben seit einiger Zeit eine Renaissance: In Deutschland gibt es mehr als elf Millionen solcher so genannter „Einzelraumfeuerungsanlagen“. Pro Jahr werden zudem rund 200.000 neue Kaminöfen verkauft, die zum Großteil alte Geräte ersetzen. Während die einen die hohen Energiepreise umgehen wollen, schätzen die anderen das Holzfeuer als gemütliche Wärmequelle. Kaminabgase haben jedoch einen negativen Einfluss auf die Luftqualität und auf die menschliche Gesundheit. Bei der Holzverbrennung entstehen gesundheitsgefährdende Schadstoffe wie Feinstaub, Ruß, PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) und Stickoxide. Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) hat im Rahmen eines durch das Umweltbundesamt ( UBA ) geförderten Forschungsprojektes die Emission ultrafeiner Partikel (UFP) und die Wirksamkeit eines elektrostatischen Staubabscheiders (umgangssprachlich „Elektrofilter“ genannt) zur Minderung der Feinstaubemissionen eines Kaminofens untersucht. Das Ergebnis: Die Emissionen von Staub und UFP können mit Hilfe eines integrierten Staubabscheiders erheblich reduziert werden. Bei dem untersuchten Modell konnte eine Minderung der Anzahl der ultrafeinen Partikel um 97 Prozent erzielt werden. Das Forschungsvorhaben diente dazu, ein neues Messverfahren zur Bestimmung der Anzahl von Feinstaubpartikeln zu validieren, welche für das Umweltzeichen Blauer Engel für Kaminöfen (DE-UZ 212) sowie für nachrüstbare Staubabscheider (DE-UZ 222) entwickelt wurde. Dazu wurde am Kaminofenprüfstand des HLNUG in Kassel zusammen mit sieben weiteren Laboren aus Deutschland, Dänemark und der Schweiz das Messverfahren zur Bestimmung der Anzahlkonzentration ultrafeiner Partikel im Kaminofenabgas geprüft. Die Messwerte der verschiedenen Prüfstellen zeigten, dass das Messverfahren die Größenordnung der Partikelanzahl sicher bestimmten konnte. Somit steht einer verbindlichen Einführung des Messverfahrens zur Bestimmung der Partikelanzahlkonzentration im Rahmen des Umweltzeichens Blauer Engel für Kaminöfen und Staubabscheider nichts mehr im Weg. Im Zuge der Messverfahrensvalidierung wurden auch die Minderungspotentiale eines „Elektrofilters“ in Bezug auf ultrafeine Partikel und Feinstaub untersucht. Für den eingesetzten kommerziell erhältlichen Kaminofen ergaben sich eine Emissionsminderung von im Mittel 97 Prozent für die Partikelanzahlkonzentration (UFP) und 84 Prozent für die Partikelmassenkonzentration. Als UFP beziehungsweise Ultrafeinstaub werden kleinste Staubteilchen bezeichnet, die kleiner als 100 Nanometer sind. Zum Vergleich: Man müsste mehr als 10.000 ultrafeine Partikel aneinanderreihen, um eine Strecke von einem Millimeter zu erreichen. UFP sind damit die kleinsten festen und flüssigen Teilchen in unserer Luft. Solche ultrafeinen Partikel entstehen zum Beispiel bei Verbrennungsprozessen – so auch bei einem Kaminofen. Diese besonders kleinen Feinstaubpartikel stellen ein potentielles gesundheitliches Risiko dar. Anders als größere Feinstaubpartikel können sie aufgrund ihrer geringen Größe sehr tief in die Lunge eindringen und in den Blutkreislauf gelangen. UFP stehen im Verdacht, verschiedenste Erkrankungen wie Bronchitis, Asthma oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu verursachen. Der Austausch alter Holzöfen durch neue mit dem Umweltzeichen Blauer Engel führt zu einer Verringerung der Feinstaubemissionen und somit zu einer Reduzierung der Umwelt- und Gesundheitsbelastung durch Kaminöfen. Zusätzlich zu den gesetzlichen Vorgaben der Typprüfung für Kaminöfen besteht die besondere Anforderung des Blauen Engels darin, dass die Öfen deutlich niedrigere Staub‑, Kohlenmonoxid- und flüchtige Kohlenwasserstoffemissionen aufweisen und dies auch während der emissionsreichen Anzündphase nachzuweisen ist.
Dieser Hintergrundbericht dokumentiert die Entwicklung eines neuen Umweltzeichens Blauer Engel für Staubabscheider für Scheitholz-Einzelraumfeuerungen DE-UZ 222. Heizen mit Holz führt zu erheblichen Belastungen mit besonders gesundheitsschädlichem Feinstaub und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen ( PAK ). Beim Einsatz Blauer Engel-zertifizierter Staubascheider erfolgt eine Gesamtstaub-Reduzierung von mindestens 65 % und eine Staubpartikelanzahl-Minderung um mindestens 90 %. Weitere Vorteile sind die Reparaturfähigkeit und Ersatzteilverfügbarkeit. Staubabscheider, die die Kriterien des Blauen Engel erfüllen, werden zur Reduzierung von Staubemissionen bei bestehenden Scheitholzfeuerungen empfohlen. Veröffentlicht in Texte | 157/2024.
Im Forschungsvorhaben "Untersuchungen zur möglichen Freisetzung von Nanopartikeln bei der Ablagerung und bodenbezogenen Anwendung von mineralischen Abfällen" wurden mögliche Freisetzungspfade von Nanopartikeln bei der Aufbereitung und Verwertung fester Verbrennungsrückstände aus der Haumüll- und Klärschlammverbrennung untersucht. Zu diesem Zweck wurden Hausmüll- und Klärschlammchargen mit nanoskaligem Titandioxid dotiert und anschließend in Verbrennungsanlagen thermisch behandelt. Die erzeugten nanomaterialhaltigen Schlacken und Aschen wurden unter Zuhilfenahme der Röntgenspektroskopie (REM EDX) hinsichtlich ihres Agglomerations- bzw. Aggregationsverhaltens untersucht und bewertet. Darüber hinaus wurden die Asche- und Schlackeproben im Hinblick auf Staubfreisetzung bei der mechanischen Aufbereitung bewertet und mittels Lysimeter- bzw. Deponiekörperreaktoren das Elutionsvermögen der Nanopartikel untersucht. Die Forschungsergebnisse legen eine besondere Sorgfalt bei der mechanischen Aufbereitung der Verbrennungsrückstände nahe, z.B. durch Maßnahmen wie Kapselung und Befeuchtung zur Minderung der Staubemissionen, sowie bei der bodenbezogenen Verwertung der Klärschlammverbrennungsaschen. Veröffentlicht in Texte | 136/2020.
Brennen von Kalk (Schachtöfen); unter dem Prozess des Kalkbrennens versteht man die Zersetzungsreaktion des Kalksteins durch die Zufuhr thermischer Energie: CaCO3 -> CaO + CO2. In der Technik wird die Dissoziation bei 900-1100°C durchgeführt. Das Brennen des Kalks kann in verschiedenen Öfen erfolgen. Dabei gibt es vier Haupttypen, deren Anteile nach einer Umfrage des Bundesverbandes der deutschen Kalkindustrie folgendermaßen anzunehmen sind: Tab.: Ungefährer Anteil einzelner Ofentypen zur Branntkalkherstellung (nach #2). Ofentyp Mengenanteil in % Schachtofen 30 Ringschachtofen 30 Gleichstrom-Gegenstrom-Regenerativofen (GGR-Ofen) 25 Drehrohrofen 15 Prozess-Situierung Die in dieser Bilanz genutzten Daten beziehen sich auf den Brennprozess in einem Gleichstrom-Gegenstrom-Regenerativ-Ofen (GGR-Ofen) einer Modifikation des Schachtofens (nach #1). Er wird als moderner Vertreter für alle Schachtofentypen (85 % Mengenanteil) bilanziert. Die Schachtofentypen unterscheiden sich im Energiebedarf zur Herstellung einer Tonne Branntkalks. Dabei liegt der Energiebedarf für die verschiedenen Schachtofentypen ca. zwischen 3500 und 4100 MJ/t Branntkalk (Ullmann 1990). Die hauptsächlich in der vorliegenden Untersuchung verwendeten Daten (#1 + #3) beziehen sich auf Deutschland um 1992. Massenbilanz: Pro Tonne stückigen Branntkalks müssen nach #1 rund 1755 kg Ofenstein in den Brennprozess eingebracht werden. Weitere Hilfs- oder Betriebsstoffe werden nicht bilanziert. Der hohe Massenverlust kommt dadurch zustande, daß gemäß der oberen Reaktionsgleichung ein Teil des Kalksteins als CO2 den Prozeß über den Gaspfad verläßt (s.o.). Energiebedarf: Für das Brennen einer Tonne Kalks im bilanzierten GGR-Ofen werden nach #1 rund 3645 MJ/t benötigt. Als Brennstoff wird Erdgas verwendet. Neben dem Brennstoffbedarf besteht nach #1 für den Betrieb des Ofens noch ein Strombedarf von ca. 80 MJ/t Branntkalk. Prozessbedingte Luftemissionen: Als prozessbedingte Luftemissionen sind im Prozess des Kalkbrennens die CO2-Emissionen zu bilanzieren, die bei der sog. Entsäuerung des Kalks auftreten. Die Ofensteinmasse enthält 767 kg gebundenes Kohlendioxid von denen während des Brennprozesses 755 kg/t Branntkalk freigesetzt werden (#1). Die Differenz verbleibt gebunden im Branntkalk. Der Wert aus #1 stimmt exakt mit dem Wert überein, den #3 als materialbedingte Prozessemissionen angibt. #3 gibt weiterhin einen Wert für Staub an, den es mit 0,17 kg/t Branntkalk quantifiziert. Auch dieser Wert wird in GEMIS bernommen. Die brennstoffbedingten Prozessemissionen lassen sich nicht einfach über eine Verbrennungsrechnung zur Bereitstellung einer bestimmten Prozesswärme berechnen. Vielmehr sind die spezifischen Bedingungen der Verbrennung bei der Branntkalkherstellung zu berücksichtigen. #3 gibt für verschiedene Brennstoffe Emissionskennziffern an. Diese sind für Erdgas in der folgenden Tabelle wiedergegeben: Tab.: Brennstoffbedingte Prozessemissionen bei der Branntkalkherstellung in erdgasbefeuerten Schachtöfen (nach #3). Schadstoff Emissionen in kg/TJ Emissionen in kg/t Branntkalk CO2 56000 204,12 CO 6000 21,87 CH4 2,5 0,009 NMVOC 2,5 0,009 NOx 62 0,226 N2O 1,5 0,005 SO2 0,1 0,001 Staub 0 0 Die SO2-Emissionen sind auch deshalb so gering, da ein Teil des Schwefeldioxids aus dem Brennstoff in den kälteren Zonen des Kalzinierungsraumes im Branntkalk gebunden wird. Gerade in den Schachtöfen wird dadurch der größte Teil des Schwefels zurückgehalten. Einige Anwendungen, wie die Stahlherstellung erfordern jedoch einen geringen Schwefelgehalts des Kalks. Diese können in Drehrohröfen erreicht werden, da hier die Kalzinierungszone anders beschaffen ist (Ullmann 1990). Die gesamten Emissionsfaktoren ergeben sich durch Addition der materialbedingten und brenstoffbedingten Emissionsfaktoren. Wasserinanspruchnahme: Direkt im Prozess des Kalkbrennens wird kein Wasser in Anspruch genommen. Abwasserinhaltsstoffe: In Prozess wird kein belastetes Abwasser bilanziert. Reststoffe: Es fallen keine Reststoffe an, die nicht wieder innerhalb der Systemgrenzen verwertet werden können. Auslastung: 5000h/a Brenn-/Einsatzstoff: Rohstoffe gesicherte Leistung: 100% Jahr: 2050 Lebensdauer: 20a Leistung: 1t/h Nutzungsgrad: 57% Produkt: Baustoffe
Origin | Count |
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Bund | 871 |
Land | 64 |
Zivilgesellschaft | 1 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 612 |
Gesetzestext | 1 |
Text | 275 |
Umweltprüfung | 22 |
unbekannt | 25 |
License | Count |
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Language | Count |
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Deutsch | 931 |
Englisch | 66 |
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