Ziel des Projektes ist es, Bedingungen herauszuarbeiten, unter denen oekologische Steuerreformen wohlfahrtssteigernde bzw. beschaeftigungssteigernde Wirkungen haben. Dabei steht im Mittelpunkt die Frage, ob es eine doppelte Dividende oekologischer Steuerreformen gibt.
Untersuchung zum Potential einer ökologischen Steuerreform auf kantonaler Ebene.
<p> <p>Eine neue Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes untersucht die Steuer- und Umweltwirkungen der pauschalen Dienstwagenbesteuerung (Ein-Prozent-Regel). Für 2024 ergeben sich Steuermindereinnahmen von mindestens 4,2 Milliarden Euro und zusätzliche CO₂-Emissionen von 1,68 Millionen Tonnen. Die verbesserte Datengrundlage und Methodik sorgen für verlässlichere Ergebnisse als bisherige Studien.</p> </p><p>Eine neue Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes untersucht die Steuer- und Umweltwirkungen der pauschalen Dienstwagenbesteuerung (Ein-Prozent-Regel). Für 2024 ergeben sich Steuermindereinnahmen von mindestens 4,2 Milliarden Euro und zusätzliche CO₂-Emissionen von 1,68 Millionen Tonnen. Die verbesserte Datengrundlage und Methodik sorgen für verlässlichere Ergebnisse als bisherige Studien.</p><p> <p>Die pauschale Besteuerung privat genutzter Dienstwagen in Deutschland – die sogenannte Ein-Prozent-Regel – steht seit Jahren in der Kritik. Zahlreiche Studien weisen darauf hin, dass diese Regel mit teils erheblichen Steuervorteilen für Dienstwagennutzende verbunden ist, weswegen sie auch als Dienstwagenprivileg bezeichnet wird.</p> <p>Durch die pauschale Besteuerung sinken die Kosten für die private Nutzung von Dienstwagen, was zu mehr Verkehr führt – besonders, wenn dank Tankkarte frei getankt werden kann. Die damit verbundenen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/treibhausgas">Treibhausgas</a>- und Schadstoffemissionen schaden zudem dem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a> und der Umwelt. Das zeigt eine neue <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/quantifizierung-des-dienstwagenprivilegs">Untersuchung im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA)</a>.</p> <p><strong>Weniger Steuereinnahmen bei steigenden Emissionen</strong></p> <p>Die Studie bestimmt auf Grundlage verbesserter Datensätze die Steuervorteile für Dienstwagennutzende durch die Ein-Prozent-Regel. Demnach beliefen sich die Mindereinnahmen für den Staat im Jahr 2024 auf mindestens 4,2 Milliarden Euro . Hinzu kommen zusätzliche, klimapolitisch begründete steuerliche Vergünstigungen bei der privaten Nutzung von Elektro- oder Hybrid-Dienstwagen in Höhe von 720 Millionen Euro. In der Gesamtbetrachtung führten die Steuervorteile aufgrund der überwiegenden Mehrnutzung von Verbrennern 2024 schätzungsweise zu 1,68 Millionen Tonnen CO₂ Mehremissionen. </p> <p>Die Ergebnisse bestätigen, dass die pauschale Dienstwagenbesteuerung eine umweltschädliche Subvention mit erheblichem Finanzvolumen darstellt. Sie zeigen den politischen Handlungsbedarf, da hier öffentliche Mittel nicht optimal eingesetzt werden.</p> <p><strong>Relevanz für Steuer-, Verkehrs- und Klimapolitik</strong></p> <p>Die Studie legt nahe, dass eine Aufhebung der pauschalen Besteuerung privater Dienstwagennutzung eine Veränderung der Fahrzeugnutzung und Senkung der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/co2">CO2</a>-Emissionen bewirken und gleichzeitig zu höheren Steuereinnahmen führen könnte. Wichtig ist dabei die Einordnung des Subventionsvolumens: Dieses beschreibt geschätzte Steuerausfälle unter den bestehenden Rahmenbedingungen ohne Verhaltensanpassungen.</p> <p>Die ausgewiesenen Beträge können deshalb nicht mit potenziellen zusätzlichen Staatseinnahmen bei einer Reform gleichgesetzt werden. Um ein realistisches Einnahmepotenzial zu bestimmen, müsste modelliert werden, wie Betroffene auf veränderte steuerliche Regelungen reagieren würden.</p> <p><strong>Verbesserte Datengrundlage und neuer methodischer Ansatz</strong></p> <p>Zudem wirkt sich nach Einschätzung der Autor*innen selbst die Förderung von Hybrid-Dienstwagen nicht emissionsmindernd aus, wie ursprünglich vom Gesetzgeber beabsichtigt, denn die elektrische Nutzung ist deutlich geringer als angenommen. Kritsch bewerten sie darüber hinaus die steuerliche Begünstigung von Elektro-Dienstwagen mit Blick auf die Fördereffizienz und Verteilungswirkung. Hier profitieren überwiegend einkommensstarke Haushalte.</p> <p>Ziel der Studie war es, die Wirkungen der pauschalen Dienstwagenbesteuerung auf einer belastbareren empirischen Grundlage als in bisherigen Studien zu bestimmen. Um die Steuervorteile zu berechnen, wird unterschieden zwischen der Bereitstellung eines Dienstwagens und dessen private Nutzung im Vergleich zu einem privat angeschafften Fahrzeug. Im Ergebnis liegen die Steuervorteile durch die reine Bereitstellung bei 2,73 Milliarden Euro (bzw. bei 3,45 Milliarden Euro einschließlich zusätzlicher Vergünstigungen für E-Dienstwagen von 294 Millionen Euro und PHEV-Dienstwagen von 426 Millionen Euro) und bei 1,47 Milliarden Euro für die private Nutzung bei.</p> <p>Darüber hinaus wird der Privatnutzungsanteil erstmals auf Basis von Umfragedaten hergeleitet, statt pauschal angenommen zu werden. Die Analyse greift auf die aktuellen Daten der Befragung Mobilität in Deutschland 2023 sowie des Kraftfahrt-Bundesamts und des Deutschen Mobilitätspanels zurück. Die Autor*innen bewerten die Ergebnisse auch deshalb als robuster als bisherige Schätzungen. </p> <p><strong>Wie geht es weiter?</strong></p> <p>Um weiter bestehende Datenlücken und Unsicherheiten in Bezug auf die private Dienstwagennutzung zu schließen, läuft aktuell ein Forschungsprojekt im Rahmen des Klimaforschungsplans. Geplant ist eine groß angelegte empirische Erhebung. Mit ersten Ergebnissen kann ab 2028 gerechnet werden.</p> </p><p>Informationen für...</p>
Zu den Strategien einer marktorientierten staatlichen Umweltpolitik gehoeren u.a. die Lenkungssteuern. Dabei konzentriert sich die Diskussion neuerdings nicht mehr bloss auf spezifische Lenkungsabgaben im Sinne einer Ergaenzung des heute vorherrschenden Systems aus Geboten, Verboten und Auflagen, sondern auf einen Umbau des fiskalischen Steuersystems aus oekologischen Erwaegungen. Die Realisierung einer auch im Dienste der umweltpolitischen Ziele wirkenden Steuerordnung setzt die Beantwortung ganz zentraler juristischer Fragen voraus. Dabei ist insbesondere daran zu denken, dass den heute in der Schweiz und andern westeuropaeischen Laendern geltender Steuerordnungen Prinzipien zugrunde liegen, die mit einer schwerpunktmaessig an oekologischer Sachgerechtigkeit orientierten Steuerordnung in einem gewissen Spannungsverhaeltnis stehen. Als Beispiele zu nennen waeren etwa die heute kaum in Frage gestellten und z.T. als Verfassungsgrundsaetze anerkannten Prinzipien der Allgemeinheit der Steuern, der Steuererhebung nach der wirtschaftlichen Leistungsfaehigkeit und der Ergiebigkeit einerseits und die Verursacherbesteuerung andrerseits. Eine weitere Eigenheit der geltenden Systeme bildet die Vielzahl der Steuerarten und, in Bundesstaaten wie in der Schweiz, die Mehrzahl de Steuerhoheitstraeger. Man bedenke etwa, dass die Haupteinnahmen der Kantone aus den allgemeinen kantonalen Einkommens- und Vermoegenssteuern stammen. Ausserdem faellt auf, dass der Steuergesetzgeber selbst und ein Teil der Steuerrechtslehre der Nutzbarmachung des Steuerrechts, jedenfalls der Einkommenssteuern, zur Erreichung ausserfiskalischer Ziele im allgemeinen und umweltpolitischer Ziele im besonderen eher abwartend bis skeptisch gegenuebersteht (vgl. z.B. Botschaft zu den Bundesgesetzen ueber die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden sowie ueber die direkte Bundessteuer, BBl 1983 III l ff., 44 ff.; Ferdinand Zuppinger/Peter Boeckli/Peter Locher/ Markus Reich, Steuerharmonisierung, Bern 1984, 4 ff.). Es sollte daher aus juristischer Perspektive, in enger Zusammenarbeit mit andern Disziplinen, insbesondere mit den Oekonomen, untersucht werden, welchen rechtlichen Anforderungen eine oekologische Ausrichtung des Steuersystems zu genuegen haette. Sodann waere fuer konkrete Vorschlaege (Varianten) der rechtlich einzuschlagende Weg auf den verschiedenen Stufen der Rechtsordnung (Verfassungsaenderungen, Gesetzesaenderungen, etc.) im Rahmen der unterschiedlichen Steuerhoheiten darstellen. Auf diese Weise entstuenden variantenbezogene, kommentierte Vorschlaege fuer Verfassungs- und Gesetzesaenderungen. Die Arbeit sollte sich im Hinblick auf die Varianten nicht auf die Schweiz beschraenken, sondern die europaeische Ebene einbeziehen und moeglichst die Erfahrungen beruecksichtigen, die in den USA mit marktwirtschaftlichen Instrumenten gemacht wurden bzw. werden.
Wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Forschungsfragen erfordern oft auch die Betrachtung aus einem steuerrechtlichen Blickwinkel. Aus der Nahebeziehung zu den an der BOKU vertretenen Fächern ergeben sich dabei vor allem Themenstellungen im Bereich der Unternehmensbesteuerung sowie der Energie- und Ressourcenbesteuerung. Zur Anwendung gelangt das Methodenspektrum der Steuerrechtswissenschaften und der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre