Unter dem Begriff des Green Budgeting adressiert der European Green Deal die öffentliche Finanzpolitik. Mit dem Begriff geht es darum, auch über die bekannte Umweltlenkung qua Einnahmeinstrumente hinaus die öffentliche Haushaltspolitik auf ökologische Nachhaltigkeit und auf umwelt- und klimapolitische Ziele auszurichten. In einem ersten Arbeitsschritt sollen die Bereiche öffentlicher Haushaltspolitik identifiziert werden, in denen sich die Frage einer stärkeren Nachhaltigkeitsorientierung stellt: (langfristige) Haushaltsplanung, öffentlichen Investitionen/Konjunkturprogrammen, Subventionen und Steuervergünstigungen und öffentliche Beschaffung. Dabei sind sowohl die unterschiedlichen föderalen Ebenen der Bundesrepublik als auch die verschiedenen Behördenebenen zu berücksichtigen. Sodann sind in einem zweiten Arbeitsschritt die Bereiche zu identifizieren, die durch eine ökologische Steuerung zu einer vergleichsweisen großen Umweltentlastung führen können, bei gleichzeitiger Berücksichtigung des Ausgabenzwecks. Dabei sind gerade auch Zielmarken zu berücksichtigen, an die sich die Bundesrepublik in internationalen Abkommen oder durch nationale Gesetze gebunden hat (Paris Agreement, SDGs, Klimaschutzgesetz).In einem dritten Arbeitsschritt sind schließlich konkrete, praktisch anwendbare Nachhaltigkeitskriterien und Indikatoren zu entwickeln, die es den jeweiligen Entscheidungsträgern erleichtern ökologisch nachhaltige Haushalte aufzustellen und zu vollziehen. Es sind ökologische Steuerungsinstrumente zu prüfen und zu entwickeln, die ein Greening der Haushalte erreichen können. Dieser Arbeitsschritt stellt den Kern des Projektes dar und soll im Ergebnis zu konkreten Politikvorschlägen führen. In einem vierten Arbeitsschritt sind die möglichen Hemmnisse bei der praktischen Implementation der vorgeschlagenen Kriterien/Indikatoren zu identifizieren und Lösungsvorschläge zu erarbeiten.
Das Rechtsgutachten untersucht die Verfassungsmäßigkeit des Brennstoffemissionshandels-gesetzes (BEHG) und dessen Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht. Zur Ermittlung des verfassungsrechtlichen Maßstabs muss zunächst bestimmt werden, ob es sich bei den Entgelten, die für den Erwerb der Emissionszertifikate zu zahlen sind und dem Bund zufließen, um Steuern oder nicht-steuerliche Abgaben handelt. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass es sich um nicht-steuerlichen Abgaben handelt, da die Emissionszertifikate eine staatliche Gegenleistung darstellen. Auf dieser Grundlage wird geprüft, ob die verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine nicht-steuerliche Abgabe erfüllt sind. Es wird insbesondere untersucht, ob ein besonderer sachlicher Rechtfertigungsgrund vorliegt, der eine Verletzung des Grundsatzes der Belastungsgleichheit vermeidet. Dazu werden auf Grundlage der Rechtsprechung des BVerfG die verfassungsrechtlichen Anforderungen an einen besonderen sachlichen Rechtfertigungsgrund herausgearbeitet und analysiert, ob das BEHG â€Ì gerade in der Einführungsphase mit der Veräußerung zu einem staatlich festgelegten Preis â€Ì diesen Anforderungen genügt. Besonderes Augenmerk wird auf die Frage gelegt, ob auch bei einer Veräußerung zu Festpreisen ein staatliches Bewirtschaftungssystem i.S.d. Rechtsprechung des BVerfG angenommen werden kann. Dabei werden auch nationale und supranationale Regelungen außerhalb des BEHG berücksichtigt. Das Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Einführung der Entgelte für die Emissionszertifikate durch einen besonderen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Darüber hinaus untersucht das Gutachten die Vereinbarkeit der Regelungen mit dem Eigentumsschutz (Art. 14 Abs. 1 GG) und der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) sowie mit dem einschlägigen Primär- und Sekundärrecht der EU. Im Ergebnis bestehen auch insoweit keine rechtlichen Bedenken.
Ziel des Projektes ist die Erstellung eines Konzeptes zur Minderung der Treibhausgasemissionen und zur Steigerung der Energieeffizienz in den Sektoren Industrie und GHD. Hierzu soll die Prüfung vorhandener Instrumente sowie die Erarbeitung flankierender klimaschutzpolitischer Maßnahmen und weiterer Konzepte beitragen. Ein Schwerpunkt der Arbeiten wird dabei auf die Prüfung bestehender ökonomischer und fiskalischer Be- und Entlastungstatbestände für die Unternehmen des Produzierenden Gewerbes im Zusammenhang mit energie- und klimapolitisch relevanten Regelungen sowie auf deren Weiterentwicklung gelegt. Dabei wird auf die Ergebnisse des Vorhabens 'Klimaschutz durch Energieeffizienz I: Konzept zur Erhöhung der Energieeffizienz, insbesondere durch die Weiterentwicklung der Energiebesteuerung sowie flankierender Maßnahmen' aufgebaut. Die Arbeiten gliedern sich in zwei Arbeitspakete: Arbeitspaket 1 umfasst die konzeptionellen Arbeiten. Diese werden überwiegend von den wissenschaftlichen Mitarbeitern des IREES in Karlsruhe erbracht. Das Arbeitspaket 2 beinhaltet wissenschaftliche ad-hoc Beratungs- und Unterstützungsleistungen für das BMUB vor Ort in Berlin.
Factor-E Analytics bietet Unternehmen der diskreten Teilfertigung eine kostengünstige und leistungsfähige Lösung zum Energie- und gleichzeitigem Produktionsdaten-Management an, in dem elektrischer Energieverbrauch den Betriebszuständen der Fertigungsanlagen (z.B.: 'Produktion von Teil A' oder 'Stillstand' usw.) durch den Einsatz von innovativen Complex-Event-Processing (CEP) und In-Memory Processing Methoden zugeordnet wird. Somit wird eine Korrelation zwischen Energieverbrauch der Fertigungsanlagen und den entsprechenden Fertigungsschritten ermöglicht. Demzufolge kann die Software-Plattform Owl Stillstandzeiten vermeiden, energieverschwänderische Ausfälle und Abnutzungen der Fertigungsanlagen erkennen und damit den Energieverbrauch bis um 30% senken. Darüber hinaus ist Owl in der Lage Energie in optimaler Art und Weise durch Lastspitzenmanagement und energiebewusste Produktionsplanung zu beschaffen, Kapazität zu steigern, die Qualität zu erhöhen, verschiedene Typen von Fertigungsanlagen intelligent zu vernetzen, Buchhaltungsaufgaben durch Automatisierung und Leistungsanalysen zu vereinfachen und Steuervergünstigungen zu erzielen. Ziel des Vorhabens ist es, die Software-Platform Owl und dazugehörigen Dienstleistungen zu entwickeln und ein Business Plan für Factor-E Analytics zu erstellen. Der voraussichtliche Aufwand für das Jahr der EXIST-Förderung wird in zwei Arbeitspakete untergliedert: AP1 umfasst Aufgaben bezüglich der Unternehmensplanung, Pilotinstallation und Projektmanagement, AP2 die technische Entwicklung von Owl und den von Factor-E Analytics angebotenen Dienstleistungen. Ein Demonstrator soll schon während der Förderperiode in einer ausgewählten Fertigungsstätte gebaut werden und als Schaufenster des Unternehmens in Fachmessen dienen. Im Monat 6 wird das 'Minimum Viable Product' festgestellt. Im Monat 11 wird eine Anschlussfinanzierung realisiert. Die Marktreife soll während der Förderlaufzeit erreicht werden. Die Gründung der UG erfolgt im Monat 12.
Mit dem aktuellen Volumen an Energieeffizienzinvestitionen im Mietwohnsektor laufen wichtige politische Ziele der EU Gefahr, nicht erreicht zu werden. RentalCal entwickelt Modelle und Werkzeuge für die Ermittlung der wirtschaftlichen Sinnhaftigkeit energetischer Retrofits (Sanierung) im Mietwohngebäudebestand. Dies wird Investitionsbarrieren aus dem Verteilungsdilemma eingesparter Energiekosten (sog. Split Incentives) reduzieren, grüne Mehrwerte einpreisen und eine klare Roadmap zu einem nachhaltigen Gebäudebestand aufzeigen. Konkret wird RentalCal folgende wesentliche Beiträge leisten: 1. Das Projekt wird den ersten Bezugsrahmen für die wirtschaftliche Machbarkeit von Energieeffizienz-Sanierung speziell bei Mietwohngebäuden schaffen. Obwohl Mietwohnraum die Mehrheit des Mehrfamilienhausbestandes in Europa darstellt, fokussieren sich die aktuellen Methoden zur Wirtschaftlichkeitsberechnung bei Energieeffizienzinvestitionen auf selbstnutzende Eigentümer und ignorieren dabei inhärente Charakteristika der spezifischen nationalen Mietwohnmärkte wie z.B. Split Incentives, Mietpreisregulierung, Steuereregime etc. RentalCal wird eine innovative und doch standarisierte Methodologie für die Analyse von Retrofits/Sanierung im privaten Wohnraumsektor schaffen. 2. Das Projekt wird die Transparenz der Investitionsbedingungen in der EU-Wohnraumindustrie erhöhen. RentalCal wird transparente Informationen zur Sinnhaftigkeit von Energieeffizienzmaßnahmen auf der Basis von rechtlichen, technischen und finanziellen Rahmenbedingungen in acht teilnehmenden Mitgliedsstaaten liefern. Der standardisierte Bezugsrahmen wird die transparente Vergleichbarkeit von Investitionsbedingungen in der EU herstellten, Investitionsbarrieren in den nationalen Wohnraummärkten beseitigen und grenzüberschreitende Investitionsaktivitäten stimulieren. 3. Das Projekt wird Schlüsselerkenntnisse und Einblicke in den Green Value / Grünen Wert kommunizieren. RentalCal wird dabei Immobilieninvestoren mit zielgruppenspezifischen Informationen zur Machbarkeit von vorgeschlagenen Retrofit/Sanierungs-Investitionen versorgen. Dies umfasst auch die Bewertungsgewinne energieeffizienter Gebäude sowie andere indirekte finanzielle Vorteile. Alle Informationen werden auf RentalCals web-basierter Berechnungs- und Informationsplattform zur Verfügung gestellt.
1) Bestandsaufnahme der vorhandenen steuerlichen Anreizmoeglichkeiten im geltenden Recht; 2) Aufnahme der nach dem gegenwaertigen Stand der Entwuerfe zur Steuerreform zu erwartenden Veraenderungen; 3) Aufstellen eines Katalogs der im geltenden Steuerrecht noch nicht vorhandenen und von der Steuerreform nicht initiierten steuerlichen Umweltschutz-Incentives.
| Origin | Count |
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| Bund | 46 |
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| Förderprogramm | 46 |
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| offen | 46 |
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