Das LSG liegt im äußersten Süden des Landes Sachsen-Anhalt an der Grenze zu Thüringen. Es gehört zu den beiden Landschaftseinheiten Zeitzer Buntsandsteinplateu und Weiße-Elster-Tal. Charakteristisch für das Gebiet ist eine ausgesprochene Hügellandschaft, deren höchste Erhebung die Grabeholzhöhe mit 299 m ü. NN ist. Höhenunterschiede von bis zu 140 m treten auf. Das LSG umfaßt die tiefeingeschnittenen Täler der Weißen Elster und der Aga sowie die angrenzenden Hochflächen, die teilweise bewaldet sind, so daß ein großer Reichtum an verschiedenartigen Landschaftsbildern vorherrscht. Landschafts- und Nutzungsgeschichte Die Landschaft wurde sehr früh besiedelt und im Zuge der Besiedlung auch entwaldet. Lediglich im zum LSG gehörenden Teil südlich von Zeitz blieben einige Wälder im Elster- und Agatal erhalten. Aus dem 11. Jahrhundert stammt vermutlich die Haynsburg als deutsche Burgsiedlung, die sich seit dem 13. Jahrhundert im Besitz der Zeitz-Naumburger Bischöfe befand. In Droyßig befindet sich eine im 13. Jahrhundert erbaute Niederungsburg mit einer Parkanlage. Während die Landschaft um Zeitz im Zuge der allgemeinen Industrialisierung in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts durch den verstärkt im Tagebau betriebenen Braunkohlenbergbau stark beeinflußt wurde, blieben die eingeschnittenen Täler der Weißen Elster und der Aga davon verschont. Die Energie des fließenden Wassers wurde seit langem an beiden Flüssen zum Antrieb von Wassermühlen genutzt, unter anderem Lonziger Wassermühle, Johannismühle, Neumühle Sautzschen. Auch die auf der Ebene immer intensiver betriebene Landwirtschaft beeinträchtigte die Landschaft und ihre Lebensgemeinschaften, so daß die bewaldeten Täler ein Rückzugsgebiet für Tier- und Pflanzenarten bildeten. Jedoch wurden auch diese Wälder durch die forstliche Nutzung beeinflußt, insbesondere durch das Einbringen standortfremder Baumarten. Der Untergrund im LSG wird zum größten Teil aus Gesteinen des Unteren, im Südosten auch des Mittleren Bundsandsteins aufgebaut. Der Buntsandstein wird in mehreren Aufschlüssen sichtbar, so bei Haynsburg, zwischen Droßdorf und Ossig sowie ganz besonders in den aufgelassenen Steinbrüchen bei Droyßig und am linken Elsterhang oberhalb des Bahnhofs Haynsburg. Nur bei Wetterzeube tritt ein isoliertes Vorkommen von Plattendolomit des unterlagernden Zechsteins zutage. Auf den Hochflächen wird der Buntsandstein durch tertiäre Kiese, Sande und Tone bedeckt. Als Relikte ehemaliger Tertiärbedeckung finden sich stellenweise Tertiärquarzite, die als erdgeschichtliche Zeugen Naturdenkmale darstellen und dementsprechend geschützt sind, wie zwischen Droyßig und Wetterzeube oder bei Staudenhain. Die Elster- und die Saalekaltzeit hinterließen Geschiebemergel und Schmelzwassersande und -kiese, die jedoch nur noch auf kleinen Flächen von der Abtragung verschont blieben. Nahezu durchgehend ist dagegen auf den Hochflächen der weichselkaltzeitliche Löß verbreitet. Die jüngsten Ablagerungen sind sandig-kiesige und schluffige Bildungen des Holozäns in der Elsteraue und ihren seitlichen kleinen Tälern. Entsprechend der bodenlandschaftlichen Gliederung lassen sich zwei Gebiete unterscheiden: das Elstertal mit Auenschluff-Vega und die Hochflächen zu beiden Seiten der Elster. Hier dominieren Böden aus Löß: Parabraunerden und Böden mit Stauvernässung (Braunerde-Pseudogleye). Die Seitentäler der Elster enthalten Abschlämmmassen von den umgebenden Hochflächen und Talhängen, auf denen Kolluvialböden ausgebildet sind. Auf den Hängen sind über unterem Buntsandstein Parabraunerden und seltener Braunerde-Pseudogleye aus skeletthaltigem Löß über tonigen Fließerden entwickelt, die zum lößbeeinflußten Ostthüringer Buntsandstein-Hügelland überleiten. Größtes Fließgewässer im LSG ist die Weiße Elster, die hier der alten tertiären Landabdachung von Südwest nach Nordost folgt und ab Schleckweda in einer nur 100 m breiten Taleinengung, der ”Thüringer Pforte”, fließt. Die Aga und weitere Nebengewässer der Weißen Elster, wie der Dielzschenbach, weisen eine starke Strömung infolge des großen Gefälles zum Elstertal auf. Stehende Gewässer sind ein Stauweiher im Wald sowie ein Teich bei Ossig neben einer Reihe kleinerer Tümpel, die zum Teil periodisch austrocknen, sowie das Elsteraltwasser bei Wetterzeube. Das Klima im LSG ist wärmebegünstigt und relativ niederschlagsarm. Im langjährigen Mittel wurden in Zeitz 575 mm Niederschlag und 8,6 °C Jahresmitteltemperatur gemessen, wobei die Niederschläge nach Südosten geringfügig auf etwa 630 mm ansteigen. Das etwas feuchtere und kühlere Klima des Elstertales hebt sich von dem wärmeren und trockeneren Klima der Hochebene ab. Das Tal gewinnt dadurch an Bedeutung als Lebensraum für feuchtigkeitsliebende Arten. Die ehemals natürlichen Laubwälder sind in Resten als Eichen-Hainbuchenwälder im Grabeholz und an den Forsträndern, als Eichen-Birken-Wälder auf den gebleichten Waldböden des Ratsches, des Guteborntales und des Zeitzer Forstes sowie als wärmeliebende Hügellandausbildung des Traubeneichen-Winterlinden-Hainbuchenwaldes an den südlichen Hängen des Kalten Grundes und des Probsteiholzes vorhanden. Bei durchgeführten Aufforstungen wurden teilweise standortfremde Baumarten, besonders Nadelhölzer wie Fichte, Kiefer und Lärche, angepflanzt. Der Zeitzer Forst stellt das größte, relativ gering erschlossene Waldgebiet im Süden Sachsen-Anhalts dar. An den Hängen der Taleinschnitte stocken Eschen-Ahorn-Schluchtwälder, im Agatal findet sich Erlen-Eschenwald. In der Elsteraue sind noch Reste der ursprünglichen Weichholzaue als Pappel-Weiden-Auengehölze erhalten. Größere Flächen des LSG sind waldfrei. Mit Feldgehölzen und Hangrestwäldern sind die landwirtschaftlich genutzten Feldfluren strukturiert. Grünland ist nur in der Elsteraue als artenarmes Wirtschaftsgrünland vorhanden. In den noch erhaltenen naturnahen Eichen-Hainbuchenwäldern der Hochebene kommen neben den bestandsprägenden Baumarten Stiel-Eiche und Hainbuche auch Gemeine Esche, Winter-Linde und Hasel vor, während in der Feldschicht Echte Sternmiere, Scharbockskraut, Busch-Windröschen, Wald-Veilchen, Wald-Ziest und Rasen-Schmiele dominieren. Die Hänge der Taleinschnitte sind von Eschen-Ahorn-Schluchtwäldern bestanden (Gemeine Esche, Berg-Ahorn). Im tiefeingeschnittenen Agatal stockt ein Erlen-Eschenwald, in dem neben Großer Brennessel, Kleb-Labkraut und Rasen-Schmiele teilweise auch eine anspruchsvolle Bodenflora mit Hohlem Lerchensporn, Märzenbecher, Aronstab, Einbeere, Türkenbund-Lilie und Echtem Lungenkraut vorkommt. Daneben sind auch Vorkommen von Rippenfarn, Siebenstern, Eichen-Lattich, Keulen-Bärlapp, Wald-Geißbart, Winter-Schachtelhalm, Christophskraut, Bleichem Waldvöglein, Fransen-Enzian und Knolligem Rispengras bekannt. Auf den Wirtschaftswiesen im Agatal findet sich, allerdings in stark rückgängiger Zahl, die Herbstzeitlose. Die stark gegliederte Landschaft des LSG bietet ein differenziertes Lebensraumangebot für eine artenreiche Fauna. In den Wäldern kommen die allgemein verbreiteten jagdbaren Säugetierarten, wie Wildschwein, Reh, Rotfuchs, Dachs, Iltis, Baum- und Steinmarder vor. Wie anderswo ist auch hier der Bestand des Feldhasen stark rückgängig. Neben Igel und Maulwurf sind als Vertreter der Kleinsäugerfauna Haus- und Gartenspitzmaus sowie Haselmaus ebenso nachgewiesen wie Mops- und Fransenfledermaus sowie Großes Mausohr. In den Wäldern und Gehölzen des LSG brüten die Greifvögel Mäusebussard, Rot- und Schwarzmilan, Habicht und Turmfalke, aber auch die typischen Vertreter der Spechte, wie Schwarz-, Bunt-, Grau- und Grünspecht sowie Wendehals. Von Süden reicht das Areal des Sperlingskauzes bis in das Gebiet. In der Elsteraue wurden neben Stockenten auch Bleß- und Teichrallen sowie Zwergtaucher und als Durchzügler der Flußuferläufer nachgewiesen. Außer der verbreiteten Bachstelze und der im Grünland der Aue vorkommenden Schafstelze finden sich an der Aga auch die Gebirgsstelze und vereinzelt der Eisvogel. In einigen feuchten Hang- und Schluchtwäldern des LSG wird der im Gebiet stark gefährdete Feuersalamander gefunden. Von den weiteren Lurcharten sind Gras-, Moor- und Teichfrosch, Erdkröte sowie Berg- und Kammolch zu nennen. Die Kriechtiere sind besonders durch Waldeidechse und Blindschleiche vertreten, jedoch werden auch Ringel- und Glattnatter sowie ganz selten die Kreuzotter beobachtet. Nach der eingetretenen Verbesserung der Wassergüte leben in der Weißen Elster auch wieder anspruchsvolle Fischarten wie Döbel, Hasel und Gründling. Insgesamt werden 27 Fischarten für das Einzugsgebiet der Weißen Elster genannt, die im Zeitraum nach 1992 nachgewiesen worden sind. In der Aga, einem Mittelgebirgsbach, sind von der ursprünglichen Fischfauna nur noch Schmerle und Dreistachliger Stichling vorhanden, während Bachforelle, Bachneunauge, Groppe und Ellritze infolge der Gewässerbelastung durch die Landwirtschaft verschwunden sind. Das vorrangige Entwicklungsziel besteht in der Erhaltung bzw. Verbesserung der Auenlandschaft an der Weißen Elster sowie des tiefeingeschnittenen Kerbtales der Aga und der Wälder mit ihren unterschiedlichen natürlichen Waldgesellschaften. Das bedeutet insbesondere die Vermeidung jeglichen direkten oder indirekten Einleitens von Schad- und Nährstoffen in die Weiße Elster und die Aga. Sämtliche Abwassereinleitungen, auch außerhalb des LSG, dürfen nur nach vollständiger Reinigung erfolgen. Das Grünland der Aue sollte extensiv bewirtschaftet werden, um einerseits ein Nährstoffeindringen in die Gewässer zu vermeiden und andererseits wieder einer artenreiche Wiesenvegetation Regenerationsmöglichkeiten zu geben. In den Wäldern sind schrittweise die standortfremden Baumarten zu entnehmen und durch Baumarten zu ersetzen, die der potentiell natürlichen Vegetation entsprechen. Insbesondere auf der Hochfläche sind die forstlich beeinträchtigten Eichen-Hainbuchenwälder wieder in einen naturnahen Zustand zurückzuführen. In der Elsteraue ist die Entwicklung der Weichholzaue zu fördern, ohne den Offenlandcharakter weiter Teile der Aue zu verändern. Im LSG gibt es eine Vielzahl von Wanderrouten unterschiedlicher Ausdehnung, die das Gebiet erschließen und die unterschiedlichen Landschaftsräume berühren. Sie werden in älteren und neueren Broschüren ausführlich beschrieben. Zeitz war seit 967 Bischofssitz. Als dieser 1028 nach Naumburg verlegt wurde, verblieb auf dem Domhügel, ursprünglich wohl eine königliche Burg, ein Kollegialstift. Allerdings residierten die Naumburger Bischöfe seit dem späten 13. Jahrhundert zeitweilig auch wieder in Zeitz. Die Stadt war im Hoch- und Spätmittelalter ein wichtiger Handelsplatz am Übergang über die Weiße Elster. Zeitz scheint eine der ältesten deutschen Städte zu sein, denn die schon 1147 Civitas genannte Oberstadt mit der Marktkirche St. Michael, 1229 erweitert durch einen Neumarkt, ist offenbar jünger als die unterhalb der Bischofsburg bestehende Unterstadt mit ihrem ältesten Markt. Anstelle des von Städten wie Naumburg und vor allem Leipzig angezogenen Fernhandels fand die Stadt schon im späten 18. Jahrhundert mit der Textilfabrikation ein neues Auskommen, ein Jahrhundert später waren es unter anderem die Kinderwagenherstellung und die chemische Industrie, die der Stadt zu neuer Blüte verhalfen. Als kulturhistorische Sehenswürdigkeiten sind unbedingt das Schloß und der Park in Droyßig zu nennen. Diese im 13. Jahrhundert errichtete ehemalige Niederungsburg wurde im 16., 17. sowie im 19. Jahrhundert umgebaut, so daß man Zeugen der verschiedenen Baustile, wie Renaissance, Barock oder Neugotik, am Schloß findet. Im Dachgebälk dieses Schlosses befand sich lange Zeit eines der größten Sommerquartiere des Mausohrs in Mitteldeutschland, einer stark gefährdeten Fledermausart. Der 3,8 ha große Park weist einen sehr alten Bestand seltener Bäume auf. Eine weitere Burgsiedlung, die Haynsburg mit einem 35 m hohen Bergfried, südlich von Zeitz gelegen, stammt vermutlich aus dem 11. Jahrhundert. Diese Burg befand sich seit 1295 im Besitz der Bischöfe von Zeitz-Naumburg. Auch sie wurde mehrfach überbaut, so wurden im Südflügel ein Mauerwehrgang und an der Ostseite ein Renaissancegiebel aus gestaffelten Rundbogen geschaffen. Aber auch die kleineren Ortschaften im LSG sollten bei Wanderungen oder Rundfahrten Beachtung finden, weisen sie doch fast alle schöne Dorfkirchen und Fachwerkbauten auf und sind hervorragend der Hügellandschaft des Gebietes angepaßt. Im LSG befinden sich folgende sehenswerten Geotope, die alle als Naturdenkmale (ND) geschützt sind: - Ehemaliger Steinbruch westlich Wetterzeube: Aufschluß im Zechstein mit Plattendolomit - Ehemaliger Steinbruch Topschall ca. 1 km westlich Haynsburg: Aufschluß in der Trias (Mittlerer Buntsandstein) - Ehemaliger Steinbruch nordwestlich der Straße Droßdorf-Ossig: Aufschluß in der Trias (Mittlerer Buntsandstein) - Katersdobersdorf: Erosionsrinne mit Bachkaskade des Katerborns im Trias-Sandstein (Mittlerer Buntsandstein) - Quarzitblöcke (Blockfeld) südlich Droyßig: sog. Tempelwacken, Tertiärquarzit (Gesteinsausbildung) im Hüllstockwerk - Ehemalige Ziegeleigrube südwestlich Grana: Lößwand, Löß mit Bodenbildung aus dem Quartär (Weichselvereisung) - Findling in Grana, im Grundstück Dorfstr. 16a: Granit (Wiborg-Rapakiwi), Quartär (Elster-vereisung) veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 18.11.2025
Der Gangfisch ist eine der Arten, für die eine besonders hohe nationale Verantwortlichkeit für die weltweite Erhaltung der Art vorliegt. Die Verantwortlichkeit ergibt sich durch den Anteil am Weltbestand (>1/3 und ≤3/4) und die Lage Deutschlands im Arealzentrum. Die Art wird weltweit als ungefährdet eingestuft. Der im Bodensee indigene Gangfisch ist dort häufig und kommt auch im Rhein bis in die Niederlande vor (Mehner et al. 2018, J. Freyhof, eigene Daten). In der letzten Roten Liste (Freyhof 2009) war lediglich der Bestand im Bodensee bekannt. Dieser wurde 2009 als stabil interpretiert, nachdem der Gangfisch in den 1970er und 1980er Jahren unter der Eutrophierung des Bodensees und den damit verbundenen Sauerstoffproblemen (Zintz et al. 2009) gelitten hatte. Nun wird für den Bestand wieder eine kurzfristig mäßige Abnahme eingeschätzt, so dass die Art insgesamt in die RL-Kategorie „Gefährdet“ eingestuft wird. Der Bestand reproduziert sich in großem Umfang selbst und wird zusätzlich durch künstliche Vermehrung für die Berufsfischerei auf einem hohen Niveau gehalten. Die Elterntiere der Besatztiere stammen aus dem See selbst. Die Abundanz der Jungtiere ist aber rückläufig. Durch den sinkenden Nährstoffgehalt steht weniger Futter zu Verfügung (Baer & Brinker 2022). Seit 2013 kommt mit der Invasion des im Bodensee früher nicht bodenständigen Dreistachligen Stichlings Gasterosteus aculeatus eine massive Nahrungskonkurrenz hinzu. Zudem fressen die Stichlinge auch die Coregonen-Larven und -Eier (Roch et al. 2018, Baer et al. 2021). Zusätzlich wirkt sich die Invasion der Quagga-Muschel Dreissena rostriformis negativ aus, möglicherweise durch Veränderungen des Nahrungsnetzes und durch Nahrungskonkurrenz (z.B. Karatayev et al. 2015). Neben stark rückläufigen Fangzahlen sind auch stark sinkende Stückgewichte belegt. Ähnliche Tendenzen werden für das Blaufelchen Coregonus wartmanni angenommen.
Der Neunstachlige Stichling gilt als schlecht untersucht und seine kurzfristige Bestandsentwicklung wird von allen Ländern als stabil eingeschätzt, mit Ausnahme von Nordrhein-Westfalen und Sachsen, wo die Bestände als deutlich zunehmend eingeschätzt werden. Die Autoren und Autorinnen der vorliegenden Roten Liste folgen der mehrheitlichen Einschätzung der Expertinnen und Experten der Länder und belassen den Neunstachligen Stichling in der Kriterienklasse „stabil“, weisen allerdings darauf hin, dass tiefergehende Untersuchungen notwendig sind, da die Art möglicherweise unerkannt zurückgeht, wie die Ergebnisse der quantitativen Analyse andeuten.
In einer eiszeitlichen Rinne entwickelte sich südlich vom Langen See ein Flachmoor, das später zu einem bewaldeten Feuchtgebiet wurde. Die Krumme Lake bildet einen vielfältig gegliederten Feuchtgebietskomplex inmitten des sonst trockenen mit Kiefern bestandenen Grünauer Forstes. Sie ist von Erlenbruchwäldern, Seggenrieden, Röhrichten und von grundwasserbeeinflussten Birken-Stieleichenwäldern geprägt. Sieben Amphibienarten wurden nachgewiesen, darunter auch der Kammmolch. Häufig ist der Dreistachlige Stichling als typischer Kleingewässerfisch. Die Wiesen sind mit 478 festgestellten Arten ausgesprochen reich an Schmetterlingen. Entlang der Krummen Lake können Besucher auf schmalen Wegen die abwechslungsreiche Natur erkunden. Als Ausgangspunkt für einen Spaziergang im NSG bietet sich das Ausflugslokal “Hanff’s Ruh” in Grünau an. Es ist von den Haltestellen der Straßenbahn an der Sportpromenade gut zu erreichen. Von hier führen Wege beiderseits der Krummen Lake in südöstlicher Richtung nach Karolinenhof. An den Jagengrenzen kann man das Feuchtgebiet und das Fließ auch queren und so die verschiedenen Ausprägungen des mäandrierenden Wasserlaufs und der begleitenden Vegetationsflächen unmittelbar erleben. Das Gebiet ist zu allen Jahreszeiten einen Besuch wert. Eine nachahmenswerte Wanderung durch das nebelverhangene Feuchtgebiet stellen die Berliner Forsten vor. Ausflugstipps – Auf Försters Wegen
Das im Bodensee endemische Blaufelchen ist hier sehr häufig und zählt mit dem Gangfisch C. macrophthalmus zu den wichtigsten Wirtschaftsfischen. Der Bestand im Bodensee wurde 2009 (Freyhof 2009) als stabil interpretiert, nachdem das Blaufelchen in den 1970er und 1980er Jahren unter der Eutrophierung des Bodensees und dem damit verbundenen Sauerstoffproblem (Zintz et al. 2009) gelitten hatte. Nun wird für den Bestand wieder eine kurzfristig mäßige Abnahme eingeschätzt. Diese Art wird in der Rote-Liste-Kategorie „Gefährdet“ aufgeführt. Der Bestand reproduziert sich in großem Umfang selbst und wird durch künstliche Vermehrung für die Berufsfischerei auf einem hohen Niveau gehalten. Die Elterntiere der Besatzfische stammen aus dem See selbst. Durch den sinkenden Nährstoffgehalt steht weniger Futter zu Verfügung (Baer & Brinker 2022). Seit 2013 kommt mit der Invasion des im Bodensee früher nicht bodenständigen Dreistachligen Stichlings Gasterosteus aculeatus eine massive Nahrungskonkurrenz hinzu. Zudem fressen die Stichlinge auch die Coregonen-Larven und -Eier (Roch et al. 2018, Baer et al. 2021). Zusätzlich wirkt sich die Invasion der Quagga-Muschel Dreissena rostriformis negativ aus, möglicherweise durch Veränderungen des Nahrungsnetzes und durch Nahrungskonkurrenz (z.B. Karatayev et al. 2015). Virtuelle Kohortenanalysen zeigen, dass heute nur noch ca. 350.000 Blaufelchen im See leben, noch zu Zeiten der letzten Roten Liste (Freyhof 2009) waren es 500.000 bis 1 Million Tiere. Neben stark rückläufigen Fangzahlen sind auch stark sinkende Stückgewichte belegt. Ähnliche Tendenzen werden für den Gangfisch Coregonus macrophthalmus angenommen.
In Fließen steckt viel Leben. Sie speisen Flüsse und Seen. An den Ufern blühen Schwertlilie, Sumpfdotterblume und Gilbweiderich. Blitzschnell fliegt der prächtige Eisvogel über das Wasser und jagt kleine Fische und Insekten. Fische wie Stichling, Schlammpeizger und Moderlieschen benötigen naturnahe Fließe mit guter Wasserqualität. Mit etwas Glück lassen sich auch Blaue Prachtlibellen und Biber blicken. In den Fließen der Gosener Wiesen hat sich neben der geschützten Krebsschere die Grüne Mosaikjungfer angesiedelt. Die europaweit geschützte Libelle legt ihre Eier ausschließlich in Krebsscheren ab.
01 Karausche – Carassius carassius (Linnaeus, 1758) 02 Schlammpeitzger – Misgurnus fossilis (Linnaeus, 1758) 03 Quappe – Lota lota (Linnaeus, 1758) 04 Bitterling – Rhodeus amarus (Bloch, 1782) 05 Döbel – Leuciscus cephalus (Linnaeus, 1758) 06 Hasel – Leuciscus leuciscus (Linnaeus, 1758) 07 Schmerle – Barbatula barbatula (Linnaeus, 1758) 08 Stint – Osmerus eperlanus (Linnaeus, 1758) 09 Gründling – Gobio gobio (Linnaeus, 1758) 10 Steinbeißer – Cobitis taenia (Linnaeus, 1758) 11 Zwergstichling – Pungitius pungitius (Linnaeus, 1758) 12 Aland – Leuciscus idus (Linnaeus, 1758) 13 Barsch – Perca fluviatilis (Linnaeus, 1758) 14 Blei – Abramis brama (Linnaeus, 1758) 15 Dreistachliger Stichling – Gasterosteus aculeatus (Linnaeus, 1758) 16 Giebel – Carassius gibelio (Bloch, 1782) 17 Güster – Abramis bjoerkna (Linnaeus, 1758) 18 Hecht – Esox lucius (Linnaeus, 1758) 19 Karpfen – Cyprinus carpio (Linnaeus, 1758) 20 Kaulbarsch – Gymnocephalus cernuus (Linnaeus, 1758) 21 Moderlieschen – Leucaspius delineatus (Heckel, 1843) 22 Plötze – Rutilus rutilus (Linnaeus, 1758) 23 Rapfen – Aspius aspius (Linnaeus, 1758) 24 Rotfeder – Scardinius erythrophthalmus (Linnaeus, 1758) 25 Schleie – Tinca tinca (Linnaeus, 1758) 26 Ukelei – Alburnus alburnus (Linnaeus, 1758) 27 Wels – Silurus glanis (Linnaeus, 1758) 28 Zander – Sander lucioperca (Linnaeus, 1758) 29 Aal – Anguilla anguilla (Linnaeus, 1758) 30 Bachsaibling – Salvelinus fontinalis (Mitchill, 1814) 31 Blaubandbärbling – Pseudorasbora parva (Temminck & Schlegel, 1846) 32 Goldfisch – Carassius auratus (Linnaeus, 1758) 33 Goldorfe – Leuciscus idus auratus (Bade, 1901) 34 Graskarpfen – Ctenopharyngodon idella (Valenciennes, 1844) 35 Marmorkarpfen – Hypophthalmichthys nobilis (Richardson, 1845) 36 Silberkarpfen – Hypophthalmichthys molitrix (Valenciennes, 1844) 37 Sonnenbarsch – Lepomis gibbosus (Linnaeus, 1758) 38 Zwergwels – Ameiurus nebulosus (LeSueur, 1819)
01 Quappe – Lota lota (Linnaeus, 1758) 02 Karausche – Carassius carassius (Linnaeus, 1758) 03 Schlammpeitzger – Misgurnus fossilis (Linnaeus, 1758) 04 Hasel – Leuciscus leuciscus (Linnaeus, 1758) 05 Forelle – Salmo trutta (LINNAEUS, 1758) 06 Bitterling – Rhodeus amarus (Bloch, 1782) 07 Döbel – Leuciscus cephalus (Linnaeus, 1758) 08 Gründling – Gobio gobio (Linnaeus, 1758) 09 Nase – Chondrostoma nasus (LINNAEUS, 1758) 10 Güster – Abramis bjoerkna (Linnaeus, 1758) 11 Steinbeißer – Cobitis taenia (Linnaeus, 1758) 12 Stint – Osmerus eperlanus (Linnaeus, 1758) 13 Zwergstichling – Pungitius pungitius (Linnaeus, 1758) 14 Aland – Leuciscus idus (Linnaeus, 1758) 15 Barsch – Perca fluviatilis (Linnaeus, 1758) 16 Blei – Abramis brama (Linnaeus, 1758) 17 Dreistachliger Stichling – Gasterosteus aculeatus (Linnaeus, 1758) 18 Hecht – Esox lucius (Linnaeus, 1758) 19 Karpfen – Cyprinus carpio (Linnaeus, 1758) 20 Kaulbarsch – Gymnocephalus cernuus (Linnaeus, 1758) 21 Moderlieschen – Leucaspius delineatus (Heckel, 1843) 22 Plötze – Rutilus rutilus (Linnaeus, 1758) 23 Rapfen – Aspius aspius (Linnaeus, 1758) 24 Rotfeder – Scardinius erythrophthalmus (Linnaeus, 1758) 25 Schleie – Tinca tinca (Linnaeus, 1758) 26 Ukelei – Alburnus alburnus (Linnaeus, 1758) 27 Wels – Silurus glanis (Linnaeus, 1758) 28 Zander – Sander lucioperca (Linnaeus, 1758) 29 Aal – Anguilla anguilla (Linnaeus, 1758) 30 Blaubandbärbling – Pseudorasbora parva (Temminck & Schlegel, 1846) 31 Giebel – Carassius gibelio (Bloch, 1782) 32 Goldfisch – Carassius auratus (Linnaeus, 1758) 33 Graskarpfen – Ctenopharyngodon idella (Valenciennes, 1844) 34 Marmorkarpfen – Hypophthalmichthys nobilis (Richardson, 1845) 35 Silberkarpfen – Hypophthalmichthys molitrix (Valenciennes, 1844) 36 Sonnenbarsch – Lepomis gibbosus (Linnaeus, 1758) 37 Zwergwels – Ameiurus nebulosus (LeSueur, 1819) 38 Marmorgrundel – Proterorhinus semilunaris (HECKEL, 1837) 39 Schwarzmundgrundel – Neogobius melanostomus (PALLAS, 1814) 40 Sibirischer Stör – Acipenser baerii (BRANDT, 1869)
Hannover/Oldenburg. Die Fischfauna der niedersächsischen Binnengewässer ist durch massive Veränderungen ihrer Lebensräume gefährdet. Gründe sind langjährige menschliche Eingriffe und die zunehmenden Auswirkungen der Klimakrise. Die Hälfte aller Arten ist gefährdet oder bereits in der Vergangenheit ausgestorben. Dies verdeutlicht eine neue Rote Liste, die im Rahmen der Umsetzung des Niedersächsischen Weges durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) herausgegeben wurde. Die Fischfauna der niedersächsischen Binnengewässer ist durch massive Veränderungen ihrer Lebensräume gefährdet. Gründe sind langjährige menschliche Eingriffe und die zunehmenden Auswirkungen der Klimakrise. Die Hälfte aller Arten ist gefährdet oder bereits in der Vergangenheit ausgestorben. Dies verdeutlicht eine neue Rote Liste, die im Rahmen der Umsetzung des Niedersächsischen Weges durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) herausgegeben wurde. Die neue, im September 2023 erschienene dritte Fassung der Roten Liste dokumentiert die aktuelle Gefährdungssituation der in niedersächsischen Binnengewässern vorkommenden Fische, Rundmäuler und Krebse. Von den aktuell vorkommende 77 Arten bzw. Ökotypen wurden 51 in der vorliegenden Roten Liste bewertet. „Drei Wanderfischarten, darunter der Atlantische Stör, gelten trotz gezielter Maßnahmen zur Wiederansiedlung als ausgestorben, weitere 22 Arten sind in ihrem Bestand gefährdet oder extrem selten“, betont Lutz Meyer, Leiter des Dezernats Binnenfischerei –Fischereikundlicher Dienst im LAVES. „Damit steht rund die Hälfte der Arten auf der Roten Liste.“ Zudem sind acht weitere Arten in die Vorwarnliste aufgenommen, nur ein Drittel ist aktuell ungefährdet. „Rote Listen als Verzeichnisse ausgestorbener, verschollener und gefährdeter Tier-, Pflanzen- und Pilzarten sind ein wichtiges Instrument des Naturschutzes“, ergänzt Berthold Paterak, Leiter des Geschäftsbereichs Naturschutz im NLWKN. „Im Rahmen des Niedersächsischen Weges wurde die Verpflichtung zu ihrer Erstellung in das Niedersächsische Naturschutzgesetz aufgenommen und wird nun konsequent durch die Landesregierung umgesetzt.“ „Das Artensterben unter der Wasseroberfläche ist uns viel weniger präsent als beispielsweise der Rückgang der Insekten. Es ist aber nicht weniger dramatisch. Weltweit ist ein Drittel aller Süßwasserfischarten vom Aussterben bedroht. Der Fischartenschutz ist nur möglich, wenn wir die aquatischen Lebensräume schützen – und damit sind nicht nur direkte Maßnahmen an den Flüssen und Gewässern gemeint. Wir müssen die Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen, Wäldern und Mooren in den Gewässereinzugsgebieten anpassen, damit weniger Stoffe in die Gewässer eingetragen werden, die Fischen und anderen Lebewesen im Wasser schaden. Im Niedersächsischen Weg haben wir uns gemeinsam mit den Landwirtinnen und Landwirten dazu verpflichtet, den Gewässerschutz in der Fläche voran zu bringen. Wichtig dabei ist, dass die Betriebe für ihre Anstrengungen für dieses gesamtgesellschaftliche Ziel entschädigt werden. Das ist beispielgebend“, sagt Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte. Umweltminister Christian Meyer erklärt: „Das Aktualisieren der Roten Listen ist wesentlicher Bestandteil des Niedersächsischen Weges. Ich danke LAVES und NLWKN für die umfangreichen Arbeiten. Sie zeigen die erschreckend hohe Bedrohung für Arten in unseren Gewässern. Viele Fischarten sind vom Aussterben bedroht oder haben sich im Bestand verschlechtert. Nur bei wenigen gibt es Verbesserungen. Mit den Gewässerrandstreifen, den vielen Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerqualität und Renaturierung im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie arbeiten wir intensiv an Verbesserungen für die Fisch-Lebensräume. Die Klimakrise und zunehmende Trockenheit verstärken die Gefahren für die Artenvielfalt in Gewässern. Für mich ist klar: Eine Bestandsaufnahme reicht nicht, wir brauchen dringend konsequenten Klima-, Gewässer- und Artenschutz.“ Positive und negative Trends Positive und negative Trends Im Vergleich mit der letzten veröffentlichten Fassung der Roten Liste aus dem Jahr 1993 hat sich für insgesamt 26 Arten (51 %) eine Änderung der Gefährdungskategorie ergeben. Während 16 Arten (31 %) erfreulicherweise als geringer gefährdet eingestuft werden konnten, mussten zehn Arten (20 %) einer höheren Gefährdungskategorie zugeordnet werden. Gründe sind sowohl reale Veränderungen der Bestände als auch Kenntniszuwachs und eine veränderte Methodik. Neben den drei ausgestorbenen Wanderfischarten gibt es negative Bestandsentwicklungen auch bei anderen Arten: Etwa beim Atlantischen Lachs, der Karausche, bei Stint (Binnenform), Zährte und Edelkrebs, deren Bestände teilweise bereits seit vielen Jahrzehnten anhaltend rückläufig und daher „vom Aussterben bedroht“ sind. Zudem wird die Äsche aufgrund massiver Bestandsabnahmen insbesondere in der jüngeren Vergangenheit nunmehr in die Kategorie „stark gefährdet“ hochgestuft. Weiterhin gibt die negative Bestandsentwicklung der in den Ästuaren von Elbe, Weser und Ems lebenden Massenfischarten mit ökosystemarer Bedeutung Anlass zur Besorgnis. Zu diesen Arten zählen Kaulbarsch (aktuell in die „Vorwarnliste“ aufgenommen) sowie die wandernden Ökotypen von Stint und Dreistachligem Stichling (beide gelten als „stark gefährdet“). Demgegenüber gibt es auch positive Entwicklungen: Wels und Zander sind beispielsweise jetzt ungefährdet, weil ihre Bestände zugenommen haben, Groppe und Steinbeißer stehen nur noch auf der Vorwarnliste. Schutzmaßnahmen zum Erhalt der natürlichen Vielfalt erforderlich Schutzmaßnahmen zum Erhalt der natürlichen Vielfalt erforderlich Notwendige Schutzmaßnahmen für die Fischfauna sind vorrangig die Sicherung und Entwicklung ihrer Lebensräume, insbesondere durch die konsequente Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Zu den dringlichsten Maßnahmen gehören neben einer naturnahen Fließgewässer- und Seenentwicklung die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer, die Anbindung und Entwicklung der Auen, ein an die Klimakrise angepasstes Wassermanagement, die Verbesserung der Wassergüte und eine verstärkte Berücksichtigung des Fischartenschutzes bei der Gewässerunterhaltung. „Ein besonderes Augenmerk muss auf die Verbesserung der Ästuare von Elbe, Weser und Ems als Lebensräume für Fische gerichtet werden“, unterstreicht Lutz Meyer. Zudem seien die möglichen Auswirkungen gebietsfremder Fisch- und Krebsarten zu überwachen und Maßnahmen gegen deren weitere Ausbreitung zu treffen. Neben den Umwelt- und Naturschutzverwaltungen können auch die Fischereiberechtigten durch geeignete Maßnahmen, wie etwa Habitatentwicklungen oder Wiederansiedlungsprojekte, entscheidend zur Förderung gewässertypischer Fischbestände sowie den Erhalt der natürlichen genetischen Vielfalt beitragen. Weitere Infos zur Roten Liste sowie Bestell- und Downloadmöglichkeit gibt es im folgendem Artikel: Rote Liste der Süßwasserfische, Rundmäuler und Krebse Niedersachsens Hintergrundinformationen: Hintergrundinformationen: Rote Listen gefährdeter Arten werden seit 1960 von der International Union für Conservation of Nature and Natural Resources (IUCN) herausgegeben. In Deutschland erschienen sie erstmalig 1971. Rote Listen ermitteln und protokollieren den Gefährdungsstand von Arten und geben damit einen Einblick in den Stand der Biodiversität und möglichen Handlungsbedarf im Artenschutz. Die Roten Listen gefährdeter Arten werden in Deutschland inzwischen nach einer bundesweit standardisierten Methodik aufgestellt. Die Arten einer Roten Liste werden in verschiedene Gefährdungskategorien eingeteilt: 0 – Ausgestorben oder verschollen; 1 – Vom Aussterben bedroht; 2 – Stark gefährdet; 3 – gefährdet; G – Gefährdung unbekannten Ausmaßes; R – Extrem selten. Neben den gefährdeten Arten gibt es eine Vorwarnliste sowie die ungefährdeten Arten. Wesentliche Änderungen der aktuellen Roten Liste der Süßwasserfische gegenüber den vorherigen Ausgaben der Jahre 1981 und 1993 ergeben sich auch durch die Anwendung der standardisierten Methodik sowie die zwischenzeitlich erheblich vergrößerte Datenbasis. Kontakt: Kontakt: Für inhaltliche Fragen zur Roten Liste wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des LAVES: pressestelle@laves.niedersachsen.de
| Organisation | Count |
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