LfU-Bericht: Nährstoffliche Belastungen in Fließgewässern Der aktuelle LfU-Bericht beschreibt und analysiert den Einfluss der nährstofflichen Belastungen auf die Fischfauna in rheinland-pfälzischen Fließgewässern. Zum LfU-Bericht: Nährstoffliche Belastungen in Fließgewässern und deren Einfluss auf die Fischfauna in Rheinland-Pfalz Die wesentlichen Ergebnisse: Nährstoffe haben für die Ökologie von Fischen und ihren Lebensgemeinschaften eine grundlegende Bedeutung. In dieser Studie wird der Frage nachgegangen, welchen Einfluss Nährstoffe auf das Vorkommen von Fischen und den fischökologischen Zustand in Fließgewässern in Rheinland-Pfalz haben. Hierzu werden die Daten aus dem biologi-schen und chemischen Monitoring von 2017 bis 2019 statistisch ausgewertet. Die Daten umfassen (i) die allgemein physikalisch-chemischen Parametern, (ii) die Saprobienindices des Makrozoobenthos und (iii) die fischbiologischen Erhebungen. Nährstoffliche Belastungen in Fließgewässern sind in Rheinland-Pfalz noch verbreitet. Schwerpunkte der Belastung liegen großräumig in der Oberrheinebene und betreffen andernorts einzelne Gewässer, wie Nothbach, Lauter und Wiesbach. Neben den Dauerbelastungen sind in einigen Bächen auch spitzenartige Belastungen auffällig. In Bächen erweisen sich insbesondere hohe Konzentrationen von Ammonium und Nitrit als beeinträchtigend für die Fischfauna aus. In der Unteren Forellenregion und der Äschenregion beeinflusst zudem die organische Belastung bzw. die Saprobie den fisch-ökologischen Zustand. Die regulativen Grenzwerte für die Saprobie sind deutlich zu hoch, um die Belastung in der Forellenregion abzubilden. Die Vielfalt der stofflichen Belastungen ist in der Äschenregion am höchsten. Die absoluten Mengen der stofflichen Belastungen sind in der Cyprinidenregion am höchsten, da diese überwiegend in der Oberrheinebene vorkommt. Erhöhte Konzentrationen von Gesamtphosphat und Orthophosphat sind weit verbreitet. Der Einfluss von hohen Phosphatgehalten auf die fischbiologische Zustandsbewertung ist deswegen schwierig statistisch nachweisbar. Die realisierte Eutrophierung aufgrund hoher Phosphorkonzentrationen betrifft in der Barbenregion die meisten Gewässer, sie kann jedoch bereits auch in der Forellen- und Äschenregion im Einzelfall den fischökologischen Zustand beeinflussen. Die Besiedlungsdichten von Fischarten korrelieren mit Nährstoffgehalten und der Intensität des Stoffumsatzes. Die Dichten der Bachforelle, nachfolgend von der Groppe sind von allen Fischarten am häufigsten und ausschließlich negativ mit Nährstoffgehalten korreliert. Die Dichten beider Arten korrelieren auch negativ mit der Saprobie, während die Dichten von Döbel, Gründling, Dreistachliger Stichling, Bachschmerle und Plötze positiv mit der Saprobie korrelieren. Zudem steigen die Dichten vom Döbel mit der Eutrophierung und die vom Dreistachligen Stichling mit den Konzentrationen von Ammonium und Nitrit. Die Gesamtbewertung des ökologischen Zustands der Wasserkörper korrespondiert mit der Landnutzung. Die Flächenanteile von Acker, Siedlungen und Sonderkulturen korrelieren mit den stofflichen Belastungen. Ab einem Ackeranteil von über 20 % wird in der oberen Forellenregion ein guter Zustand unwahrscheinlich. Der Einfluss der Flächennutzung auf Stoffkonzentrationen variiert je nach Fischregion bzw. Gewässergröße und Lage. Die Stoffeinträge aus Punktquellen scheinen in der Unteren Forellenregion am einflussreichsten für den fischökologischen Zustand zu sein. Die hier ermittelten Wirkungen von Stoffen auf die Fischfauna belegen die Notwendigkeit einer guten Wasserqualität für die Zielerreichung eines guten fischökologischen Zustands. Eine geringe nährstoffliche Belastung ist insbesondere für gute Bestände der Bachforelle und der Groppe wichtig bzw. der Zielerreichung in Forellen- und Äschenbächen in Rheinland-Pfalz. Fallstudie Nister: Die stoffliche Belastung an der Unteren Nister ist seit 1990 deutlich geringer geworden. Dennoch entwickeln sich im Frühjahr massenhaft fädige Algen auf der Sohle. Die Fischfauna hat sich u.a. durch eine deutliche Zunahme der Elritze sowie durch die Abnahmen von Aal und Äsche sowie auch anderer Arten wie der Nase verändert. Das Ablussregime hat sich ab den 1990-Jahren und noch verstärkt seit 2008 dramatisch verändert, mit erheblich geringeren Abflüssen, insbesondere von April bis September. Die jahreszeitlichen Beziehungen von Orthophosphat zu Wassertemperatur und Abfluss weisen darauf hin, dass die starke Zunahme der Konzentration von Orthophosphat im Frühjahr wahrscheinlich grundlegend für die Eutrophierungsprozesse ist. Schutzmaßnahmen zur Verminderung von Nährstoffeinträgen sind äußerst wichtig. Zu diesen zählen Gewässerrandstreifen bei belastenden diffusen Einträgen. Wirksame Randstreifen erstrecken sich über längere Fließstrecken, sind zusammenhängend, dauerhaft angelegt, funktional strukturiert und hinreichend breit. Für den Stoffeintrag aus Kläranlagen an Bächen ist eine Immissionsbetrachtung erforderlich, die sich auf einen ökologisch relevanten Bemessungsabfluss bezieht. Dieser berücksichtigt die aktuellen klimatischen Veränderungen.
43 Frank Reichert Die Gründung der Königlichen Generalkommission der Provinz Sachsen zu Stendal vor 200 Jahren LSA VERM 1/2022 Die Gründung der Königlichen Generalkommission der Provinz Sachsen zu Stendal vor 200 Jahren und ihr erster Direktor Friedrich von Bismarck (1771-1847) Von Frank Reichert, Dessau-Roßlau Zusammenfassung Zur Ausführung der vielfältigen Aufgaben im Zusammenhang mit den preußischen Agrarreformen wurde am 10. Juli 1821 die Generalkommission Stendal errichtet.Ausgehend von den Rechtsgrundlagen, die den Rahmen für die Tätigkeit und die Organisation der Generalkommissionen bildeten, widmet sich der Beitrag der Gründungsgeschichte der für die preußische Provinz Sachsen zuständigen Auseinandersetzungsbehörde. 1 Einleitung Von besonderer Bedeutung für die Katastereinrichtung in den östlichen Provinzen Katastereinrichtung Preußens waren die im Rahmen der Separationen im 19. Jahrhundert entstandenen und Separationskarten großmaßstäbigen Karten. Als das „Gesetz, betreffend die anderweite Regelung der Grundsteuer“ vom 21. Mai 1861 [GS, S. 253] ein einheitliches Grundsteuerkataster für die gesamte Monarchie anordnete, zwang der knappe Vorlauf bis zum Inkrafttreten am 1. Januar1865 regelrecht dazu, anstelle einer Neuaufnahme auf sämtliche vorhan- denen Spezialkarten zurückzugreifen. Noch heute bilden die vor 1865 aufgenomme- nen Separationskarten eine bedeutsame Grundlage unseres Liegenschaftskatasters, so dass deren Entstehungsumstände eine nähere Betrachtung verdienen. Zur Durchführung der Separation bestanden in den einzelnen preußischen Provinzen Königliche Generalkommissionen. Neben der Anleitung der von ihnen vor Ort be- schäftigten Spezialkommissare und Separationsgeometer waren sie zur Herausgabe von Grundsätzen zur Anfertigung der Separationskarten und Rezesse zuständig [Stichling 1937, S. 20]. In Fachkreisen weithin bekannt ist die „Geschäfts-Instruction für die Special-Commissarien und Feldmesser im Ressort der Königlich-Preußischen General-Commission zu Merseburg“, die 1856 vom Präsidenten der Generalkom- mission Emil von Reibnitz (* Erfurt 15. April 1805; † Merseburg 16. Dezember 1868) herausgegeben wurde. Daher ist zumindest hierzulande jedem Katasterpraktiker die Generalkommission zu Merseburg ein Begriff. Weitaus weniger im Bewusstsein ist dagegen deren unmittelbare Vorgängereinrichtung. Abb. 1: Merseburger Instruktion, 1.Aufl. 1856 Wäre die „Merseburger Instruktion“ nur ein paar Jahre eher erschienen – sie müsste Generalkommissionen als „Stendaler Instruktion“ bezeichnet werden. Denn in Stendal war die Generalkom- Merseburg und Stendal mission der Provinz Sachsen seit 1821 ursprünglich ansässig. Erst aufgrund des sich mehr und mehr im südlichen Teil der Provinz abspielenden Separationsgeschäfts wur- de sie zum 1. Oktober 1853 [MBliV, S. 237] zunächst teilweise und dann mit Erlass vom 7. August 1865 [GS, S. 940] gänzlich nach Merseburg verlagert. Dort wirkte die Generalkommission 68 weitere Jahre lang; seit der Umbenennung durch das „Gesetz über Landeskulturbehörden“ vom 3. Juni 1919 [GS, S. 101] als Landeskulturamt Mer- seburg. Die Eingliederung in die allgemeine Provinzialverwaltung mittels Verordnung vom 17. März 1933 [GS, S. 43] beendete ihre behördliche Selbständigkeit, während die bestehen bleibenden landeskulturellen und agrarstrukturellen Aufgaben unter wech- Abb. 2: Siegelmarke um 1880 selnden Strukturen bis in die Gegenwart fortgeführt werden [Rakow 1995]. LSA VERM 1/2022 Frank Reichert Die Gründung der Königlichen Generalkommission der Provinz Sachsen zu Stendal vor 200 Jahren 44 Traditionen Absehbar war das anfangs nicht. 1846 hatte der langjährige Präsident von Reibnitz anlässlich des 25-jährigen Bestehens noch geglaubt, dass die Generalkommission Stendal „nimmermehr aber ein 50jähriges feiern könne“ und noch bei der dann doch stattfindenden 50-Jahrfeier war der spätere Präsident Otto Gabler (* Ansbach 6. Juni 1815; † Merseburg 3. September 1891) überzeugt, dass die mittlerweile nach Merseburg verlegte Generalkommission „nicht noch 25 Jahre bestehen werde“ [Gabler 1873]. Gabler schloss seine Festrede mit dem frommen Wunsch, dass man seiner Behörde, wenn sie „dereinst nicht mehr besteht, … ein ehrendes Andenken“ bewahren möge. 150 Jahre später ist dieses Andenken weithin verblasst. Und des- halb soll im Folgenden der Entstehungsgeschichte der Stendaler Generalkommission nachgespürt werden, gerade noch rechtzeitig zu dem im Juli 2022 zu Ende gehenden 200. Jubiläumsjahr. 2 Die preußische Agrargesetzgebung bis 1817 Separation Mit dem „amtspreußischen“ Sammelbegriff der von den Generalkommissionen be- arbeiteten „Separationen“ verbinden sich zwei eng verzahnte unterschiedliche agrarpolitische Maßnahmen. Auf der einen Seite sorgte die sogenannte „Gemein- heitsteilung“, auf der anderen Seite die „Regulierung der gutsherrlich-bäuerlichen Verhältnisse“ für tiefgreifende und nachhaltige Veränderungen der Agrarstruktur. 2.1 Gemeinheitsteilungen Die in Preußen seit den 1760-er Jahren systematisch geförderte Gemeinheitsteilung bezweckte die Aufhebung gemeinschaftlicher Nutzungsrechte an einem landwirt- schaftlichen Grundstück durch Verteilung unter die einzelnen Nutzungsberechtigten. Dabei spielte es keine Rolle, ob es sich um Grundstücke im kollektiven Eigentum (Allmende) oder lediglich um wechselseitige Nutzungsberechtigungen insbesondere zur Weide oder Hutung handelte (Servituten). Abb. 3: Frontispiz des Allgemeinen Landrechts Bis zur eingehenden Neuregelung in der Gemeinheitsteilungsordnung vom 7. Juni 1821 [GS, S. 53] enthielt das Allgemeine Landrecht von 1794 dafür die materi- ellen Rechtsgrundlagen. Das Verfahrensrecht war in der Allgemeinen Gerichtsordnung von 1793/1795 niedergelegt. Danach sollte die „gemeinschaftlich ausgeübte Benut- zung der Grundstücke … zum Besten der allgemeinen Landescultur, so viel als mög- lich“ aufgehoben werden (§ 311 ff. I 17 ALR). Und schon damals war für die Aufhebung der „schädlichen Gemeinheiten“ eine Vermessung und Bonitierung erforderlich (§ 20 I 43 AGO), damit „die Separation auf die leichteste, schicklichste, und sämmtli- chen Interessenten vortheilhafteste Art regulirt werden könne“ (§ 25 I 43 AGO). 2.2 Regulierung der gutsherrlich-bäuerlichen Verhältnisse Bauernbefreiung Einen entscheidenden Impuls für den Fortgang der Separationen im Preußischen Staat setzte die sogenannte „Regulierung der gutsherrlich-bäuerlichen Verhältnisse“ im Zuge der Bauernbefreiung Anfang des 19. Jahrhunderts. Oktoberedikt über Erster Schritt dieses Reformwerks war das als Oktoberedikt bekannte „Edict den die Bauernbefreiung erleichterten Besitz und den freien Gebrauch des Grundeigentums so wie die per- sönlichen Verhältnisse der Land-Bewohner betreffend“ vom 9. Oktober 1807 [GS, S. 170]. Mit dem Ziel der Rechtsgleichheit aller Staatsbürger hob es nicht nur die ständischen Schranken beim Erwerb von Grundeigentum auf (§ 1), sondern be- 45 Frank Reichert Die Gründung der Königlichen Generalkommission der Provinz Sachsen zu Stendal vor 200 Jahren LSA VERM 1/2022 seitigte vor allem die Erbuntertänigkeit. Die Bauern gewannen die persönliche Frei- heit für alle Entscheidungen bezüglich ihres Wohnsitzes, ihrer Berufswahl, Heirat usw. und auch der Gesindezwangsdienst entfiel. Bei erblichen Bauerngütern erfolgte die entschädigungslose Aufhebung der personenrechtlichen Bindung an den Grund- herrn mit Inkrafttreten des Edikts (§ 11), bei Gutsuntertanen mit dem Martinitag 1810 (§ 12). Die auf dem Besitz eines Grundstücks lastenden Feudalrenten in Form von Frondiensten und Grundabgaben blieben hingegen vorläufig bestehen. Ungeachtet der eben errungenen persönlichen Freiheit war der bäuerliche Landbe- sitz noch immer lehnsrechtlich definiert. Die Bauern besaßen zumeist nur ein vom Feudalherrn verliehenes Nutzungsrecht, für das im Gegenzug Frondienste sowie Geld- und Naturalabgaben zu leisten waren. Art und Umfang der bäuerlichen Leis- tungen hingen dabei vom vielfältig abgestuften Besitzrecht ab, das vom eigentums- ähnlichen Recht bis hin zu reinen Zeitpachtverhältnissen reichen konnte [Schissler 1978, S. 91]. Das beste Besitzrecht besaßen die Erbzinsbauern, denen ein nur mit Abb. 4: Oktoberedikt dem Erbzins belastetes Eigentum zustand (§ 680 ff. I 18 ALR). Die zahlenmäßig stärkste Gruppe der sogenannten Lassbauern verfügte dagegen über keine Eigen- Feudale Besitzrechte tumsrechte (§ 626 ff. I 21 ALR). Als die eigentlichen Gutsbauern waren sie erbun- tertänig und stark mit Diensten belastet (§ 87 ff. II 7 ALR). Dazwischen standen die Erbpachtbauern mit einem „immerwährenden“ Nutzungsrecht (§ 187 ff. I 21 ALR). Mit dem Edikt vom 14. September 1811, „die Regulierung der gutsherrlichen und Regulierungsedikt bäuerlichen Verhältnisse betreffend“ [GS, S. 281] und der dazu ergangenen Deklara- tion vom 29. Mai 1816 [GS, S. 154] sollte nun für die große Gruppe der Lassbauern die Umwandlung der von ihnen bewirtschafteten Besitzungen in freies Privateigen- tum erfolgen, stets unter der Prämisse, dass die Bauern ihren Gutsherrn für die Auf- hebung der auf den Grundstücken ruhenden feudalen Lasten entschädigten. Abgelei- tet wurde dieser Grundsatz aus den §§ 74 und 75 der Einleitung des ALR, wonach wohlerworbene Rechte nur gegen Entschädigung entzogen werden konnten [Ipsen 2021, S. 24]. Zur Verfahrensvereinfachung sah das Regulierungsedikt dazu pau- schale Grundabtretungen für die Abgeltung der gutsherrlichen Rechte vor: Erbliche Lassbauern sollten ein Drittel, nichterbliche die Hälfte ihres Lands abtreten (§§ 10, 37). Unangetastet bleiben sollte aber in jedem Fall die Hofstelle (§ 16). Auch war statt einer Entschädigung in Land eine Ablösung in Kapital oder Rente möglich (§ 12). 2.3 Förderung der Landeskultur Einen weiteren Baustein der Agrarreformgesetzgebung bildete das ebenfalls am Änderung der 14. September 1811 erlassene „Edikt zur Beförderung der Land-Cultur“ [GS, S. 300]. Flurverfassung Mit ihm sollten weitere Hindernisse beseitigt werden, die der Verbesserung der Lan- deskultur entgegenstanden. Zielsetzung war die Aufhebung aller öffentlich-rechtli- chen Beschränkungen des Grundeigentums. Auch wenn dies nicht ausdrücklich er- wähnt wird, führten die mit dem Edikt eingeräumten absoluten Verfügungsrechte der Grundbesitzer über ihre Grundstücke (§ 1) letztlich zur Aufhebung des altherge- brachten Flurzwangs, der es bisher erfordert hatte, dass alle Parzellen eines Feldes gleichzeitig mit einer Frucht bestellt sowie Brach- und Stoppelweidezeiten eingehal- ten wurden [Rakow 2003, S. 16]. Des Weiteren sah das Landeskulturedikt vor, dass der „dritte Theil der Ackerlände- Anregung der rei“ von gemeinschaftlicher Hutung befreit werden sollte (§ 10), während die übrigen Separation zwei Drittel der Feldmark bis zu einer Gemeinheitsteilung, auf die speziell hingewie- sen wurde (§ 16), weiterhin zur gemeinsamen Weide genutzt werden durften (§ 17).
In Fließen steckt viel Leben. Sie speisen Flüsse und Seen. An den Ufern blühen Schwertlilie, Sumpfdotterblume und Gilbweiderich. Blitzschnell fliegt der prächtige Eisvogel über das Wasser und jagt kleine Fische und Insekten. Fische wie Stichling, Schlammpeizger und Moderlieschen benötigen naturnahe Fließe mit guter Wasserqualität. Mit etwas Glück lassen sich auch Blaue Prachtlibellen und Biber blicken. In den Fließen der Gosener Wiesen hat sich neben der geschützten Krebsschere die Grüne Mosaikjungfer angesiedelt. Die europaweit geschützte Libelle legt ihre Eier ausschließlich in Krebsscheren ab.
Karsten Schwanke, den meisten bekannt als ARD-Wetterexperte, hatte sich mit seinem Produktionsteam den Bodensee als spannendes Thema für seine Reihe „Schwanke meets Science“ ausgesucht. In fünf jeweils 15-minütigen Beiträgen werden die aktuellen Umweltthemen am Bodensee beleuchtet. Darunter das Projekt „Seewandel“ der Internationalen Gewässerschutzkommission für den Bodensee mit der Ausbreitung der Quagga-Muschel, dem Massenaufkommen von Stichlingen, die zurückgehenden Erträge der Bodenseefischerei. Außerdem stehen Umweltbildung und das Thema Mikroplastik auf dem Plan. Bild zeigt: Im Interview wurden viele Themen rund um die aktuelle Forschung und die Umweltveränderungen am Bodensee erläutert. Bildnachweis: ISF Am Institut für Seenforschung der LUBW stand das Thema „Sedimentkerne als Gedächtnis von Umweltänderungen“ im Vordergrund. Auf dem Forschungsschiff Kormoran wurden innerhalb von zweieinhalb Stunden ein Sedimentkern entnommen und geöffnet und im anschließenden Interview ein weiter Bogen gespannt: Von der Entstehung des Bodensees ging es zu hydrologische Änderungen im Einzugsgebiet seit dem Mittelalter, von dort zur Nährstoffproblematik des vergangenen Jahrhunderts, dem Einschleppen von Neozoen (die Quagga-Muschel) und den Folgen für die Trinkwasserentnahme bis hin zum Klimawandel und den Folgen für die Sauerstoffkonzentrationen im bodennahen Wasserkörper. Bild zeigt: Mit einem genauen Blick auf die Ablagerungen am Seeboden lässt sich die Umweltgeschichte eines Sees und seiner Umgebung sehr gut nachvollziehen. Bildnachweis: ISF Gezeigt werden konnte auch die Verknüpfung der Sedimentkerne mit wichtigen Ergebnissen und Methoden der Umweltforschung an der LUBW wie dem Tiefenschärfe-Projekt zur Vermessung des Bodensees oder der aktuellen Anwendung von „environmental DNA“ zur Rekonstruktion vergangener Lebensgemeinschaften im Bodensee. Ein Blick in die ganz ferne Zukunft warf die Frage auf was denn passiert, wenn der Bodensee in den nächsten ca. 40.000 Jahren verlandet und wie sich das Gefälle des Alpenrheins zwischen Bregenz und Konstanz entwickeln wird. Vermutlich im nebligen Herbst werden die Sendungen im Themenkanal ARD Alpha ausgestrahlt und lassen den Zuschauer dann auf einen sonnigen 1. Juni zurückblicken. Mehr zum Thema:
Der Dreistachlige Stichling ist Fisch des Jahres 2018. Gewählt wurde er vom Deutschen Angelfischerverband (DAFV) gemeinsam mit dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) und in Abstimmung mit dem Verband Deutscher Sporttaucher (VDST). Mit dem Dreistachligen Stichling (Gasterosteus aculeatus) fällt die Wahl auf eine besondere Kleinfischart, die vor allem aufgrund ihres charakteristischen Aussehens und einzigartigen Brutverhaltens zu den bekanntesten heimischen Fischarten gehört. Der Dreistachlige Stichling ist eine von vielen Fischarten, die ein außergewöhnliches Laichverhalten zeigen. Auch jährliche Laichwanderungen gehören dazu. Mit der Wahl zum Fisch des Jahres wollen DAFV, BfN und VDST zeigen, dass sich hinter Fischarten wie dem Dreistachligen Stichling einzigartige Lebens- und Verhaltensweisen verbergen und damit den Blick für die vielen Besonderheiten unserer heimischen Fischfauna schärfen.
Der DeLFI-Verfahrensvorschlag beinhaltet zwei Module, die in Abhängigkeit von Gewässereigenschaften angewandt werden - es kommen für einzelne Seen nicht beide Module zum Einsatz. Das Site-Modul ist für norddeutsche Seen > 1.000 ha sowie für alpine Seen vorgesehen. Es ist gewässerspezifisch und basiert auf Modellierungen von Referenzzustand und aktuellem Zustand der Fischgemeinschaft. Diese Modellierung erfolgt für jedes Gewässer individuell. Dazu werden Daten und Angaben der Fischerei, Fachliteratur, gezielte Befischungen und Expertisen genutzt. Das Type-Modul ist typspezifisch, d. h. die zu bewertenden Seen werden Typen zugeordnet. Für jeden Typ existiert eine Vorgabe zum Referenzzustand der Fischgemeinschaft. Diese wird dann mit den Ergebnissen von standardisierten Befischungen mit Multimaschennetzen verglichen. Das Type-Modul ist für Seen des Norddeutschen Tieflands mit Flächen zwischen 50 und 1.000 ha vorgesehen. Die Unterteilung des DeLFI-Verfahrens in die Module wurde durch die unterschiedliche Datengrundlage erforderlich. Das Type-Modul setzt zwar aufwändige Befischungen voraus, hat aber den Vorteil auf national und international vergleichbaren Untersuchungen nach einem Standardverfahren zu basieren. Bei sehr großen Seen jedoch können repräsentative Aussagen nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand getroffen werden. Im alpinen Bereich liegen zudem keine Daten zu standardisierten Stellnetzbefischungen vor. In beiden Modulen des DeLFI-Index werden bewertungsrelevante Fischbestandsparameter (sog. Metrics) zunächst einzeln bewertet. Im Anschluss werden die Einzelbewertungen zu einem EQR-Wert verrechnet (ecological quality ratio). Der EQR-Wert liegt zwischen 0 und 1 und wird einer fünfstufigen ökologischen Zustandsbewertung für den See zugeordnet. Werte nahe 1 führen zu einer sehr guten Zustandsklassifizierung. Mit sinkendem EQR folgen die die Klassen gut; mäßig und unbefriedigend; Werte nahe 0 entsprechen einem schlechten ökologischen Zustand. Die Vorgehensweise entspricht den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie und der entsprechenden Umsetzungshinweise. Nach der Wahl des Moduls werden die Referenzfischgemeinschaft und die aktuelle Fischgemeinschaft modelliert (Fischbestandsmodellierung). Die Metrics entsprechen Vergleichen der aktuellen Situation mit der Referenzsituation: Metric Erklärung Anzahl häufige Arten wie viele Fischarten kommen aktuell im Gewässer vor, die für den Referenzzustand als häufig klassifiziert wurden (Klasse 3) Anzahl regelmäßige Arten ebenso, aber Referenzzustand regelmäßig (Klasse 2) Anzahl seltene Arten ebenso, aber Referenzzustand selten (Klasse 1) Anzahl Reproduktionsgilden wie viele Reproduktionsgilden kommen aktuell im Gewässer vor, die auch für den Referenzzustand festgelegt wurden Anzahl Habitatgilden ebenso, aber Habitatgilden Abundanz häufige Arten wie viele Fischarten sind aktuell im Gewässer häufig (Klasse 3), die auch für den Referenzzustand mit häufig klassifiziert wurden Abundanz Reproduktionsgilden Indexwert, der die Verteilung der artspezifischen Häufigkeitsklassen auf einzelne Reproduktionsgilden kombiniert Abundanz Habitatgilden ebenso, aber Habitatgilden Maximale Masse Blei Mittlere Masse der fünf größten Bleie Reproduktion besetzter Arten Modifikator, der ausschließlich besatzbasierte Populationen als fehlend (Klasse 0) bewertet Vernetzung Vorkommen von Arten bzw. einer Artengruppe: Gründling, Quappe, Stichling, Stint, Zander und „rheophile Cypriniden des Freiwassers“ (Aland, Döbel, Hasel oder Rapfen) Die Ermittlung der Werte ist für die genannten Metrics anhand der Erklärung überwiegend nachvollziehbar, für die Abundanz-Indexwerte Reproduktionsgilden und Habitatgilden wird jedoch auf die Verfahrensdarstellung verwiesen. Den Werten der Metrics werden in drei Klassen Punkte zugewiesen; die Punkte entsprechen einer Zustandsbewertung nach Wasserrahmenrichtlinie: 5 Punkte (sehr gut), 3 Punkte (mäßig) oder 1 Punkt (schlecht). Zwei Metrics werden fünfstufig Punkte zugeordnet. Die nachfolgende Tab. 1 zeigt eine Übersicht der Klassengrenzen und Punktezuweisung. Tab. 1: Klassengrenzen für die Bewertung der Metrics im Site-Modul: Oben dreistufig bewertete Metrics, unten fünfstufige Bewertung. Metric 5 Punkte 3 Punkte 1 Punkt Anzahl häufige Arten alle - ≥ 1 fehlt Anzahl regelm. Arten > 90 % 76-90 % ≤ 75 % Anzahl seltene Arten > 50 % 26-50 % ≤ 25 % Anzahl Habitatgilden alle 1 Gilde (1 Art) fehlt 1 Gilde (>1 Art) oder > 1 Gilde fehlt Anzahl Repro-Gilden alle 1 Gilde (1 Art) fehlt 1 Gilde (>1 Art) oder > 1 Gilde fehlt Abundanz häufige Arten alle häufig 50-99 % häufig < 50 % häufig Abundanz Habitatgilden Index > 4 Index > 2 - 4 Index ≤ 2 Abundanz Repro-Gilden Index > 4 Index > 2 - 4 Index ≤ 2 Metric 5 Punkte 4 Punkte 3 Punkte 2 Punkte 1 Punkt Max. Masse Blei [kg] > 2 1,5-2,0 1,0-1,5 0,5-1,0 < 0,5 Vernetzung Anzahl Arten/ Gruppe > 3 3 2 1 0 Für die Gesamtbewertung des ökologischen Zustands des Sees werden zunächst alle Metric-Einzelbewertungen zu einer Gesamtpunktzahl aufsummiert. Die erreichbare Punktzahl ist abhängig von der Berücksichtigung optionaler Metrics. Dann wird die Gesamtpunktzahl nach folgendem Schema in einen EQR umgerechnet (EQR = ecological quality ratio): EQR = (X-Xmin)/(Xmax-Xmin) Dabei ist X die erreichte, Xmin die minimal erreichbare und Xmax die maximal erreichbare Punktzahl. Xmin entspricht einer Bewertung aller Metrics mit 1 Punkt, Xmax einer Bewertung aller Metrics mit 5 Punkten. Durch die Berechnung als EQR bleiben die Bewertungsergebnisse in einem Bereich zwischen 0 und 1 und sind auch für unterschiedliche Module, Typen oder Metrics vergleichbar. Nach den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie wird dem errechneten EQR-Wert in einem letzten Schritt eine von fünf von ökologischen Zustandsklassen zugewiesen. Die Grenzwerte zeigt Tab. 2. Tab. 2: Zuordnung der EQR-Werte im Site-Modul zu fünfstufigen ökologischen Zustandsklassen nach WRRL. EQR Site Ökologischer Zustand ≥ 0,85 sehr gut < 0,85 gut < 0,69 mäßig < 0,50 unbefriedigend < 0,25 schlecht Nach der Wahl des Moduls werden die nachfolgend beschriebenen Metrics anhand der Fänge einer standardisierten Stellnetzbefischung ermittelt. Grundlage sind die Fänge aller benthischen Netze. Für drei Metrics werden qualitative Angaben benötigt, die ggf. weitere Datenquellen erfordern: obligatorische Arten, Reproduktion besetzter Arten und Vernetzung. Metric Erklärung Obligatorische Arten Verbreitete Arten die immer vorkommen sollten: Barsch, Blei, Hecht, Kaulbarsch, Rotfeder, Plötze. Je nach Typ auch Güster und Kleine Maräne. Einheitsfang Masse Gesamtfang pro Gesamtfläche der gestellten Netze Anteil Barsch Anteil der Fischart Barsch am Gesamtfang Anteil Blei - Anteil Güster - Anteil Kaulbarsch - Anteil Zander - benthische Arten Anteil der Fischarten mit bodenorientierter Lebensweise: Blei, Giebel, Großmaräne, Güster, Karausche, Karpfen, Kaulbarsch, Plötze, Zander benthivore Arten Anteil der Fischarten mit bodenorientierter Ernährungsweise: Blei, Güster, Karpfen, Kaulbarsch, Großmaräne und Schleie Median Masse Medianwerte der individuellen Stückmassen von Barschen > 6 g, Bleien > 10 g und Plötzen > 14 g Reproduktion besetzter Arten Modifikator, der ausschließlich besatzbasierte Populationen als fehlend einstuft Vernetzung Vorkommen von Arten bzw. einer Artengruppe: Gründling, Quappe, Stichling, Stint, Zander und „rheophile Cypriniden des Freiwassers“ (Aland, Döbel, Hasel oder Rapfen) Den Werten der Metrics werden in fünf Klassen Punkte zugewiesen; entsprechend den Zustandsbewertungen nach Wasserrahmenrichtlinie. Die Bewertungen reichen von 5 Punkten (sehr gut) bis 1 Punkt (schlecht). In Tab. 3 werden die Klassengrenzen für die Zuordnung von Punkten zu den Metrics-Werten dargestellt. Die Auswahl der Metrics und die Klassengrenzen hängen vom Gewässertyp ab, teilweise werden für gleiche Arten zahlenmäßige Anteile statt Masseanteile genutzt (z. B. für den Kaulbarsch in Seen des Typs TIEF). Der Metric Median Masse besteht aus drei Einzelmetrics (Barsch, Blei, Plötze), die jeweils zweiseitig bewertet werden. Die Gesamtbewertung ist die schlechteste Einzelbewertung. Der Metric und die Klassengrenzen sind für die drei Seetypen gleich. Tab. 3: Zuordnung von Metric-Werten zu entsprechenden Punktzahlen. n. a. - nicht anwendbar, %M - Masseanteil, %N: Anteil Anzahl. Werte überwiegend bezogen auf Fänge mit benthischen Multimaschennetzen nach EN-Standard 14757. Metric n. a. 5 Punkte 4 Punkte 3 Punkte 2 Punkte 1 Punkt Seetyp POLY obligatorische Arten alle - eine fehlt - > eine fehlt EF Masse [kg/m²] ≤ 0,031 ≤ 0,05 ≤ 0,10 ≤ 0,20 ≤ 0,30* > 0,30 Anteil Blei %M = 0 ≤ 10 ≤ 35 ≤ 60 ≤ 85* > 85 Anteil Güster %M = 0 ≤ 10 ≤ 20 ≤ 40 ≤ 50* > 50 Anteil Kaulbarsch %M = 0 ≤ 4,5 ≤ 6,0 ≤ 7,5 ≤ 9,0* > 9,0 Anteil Barsch %M ≥ 40 ≥ 15 ≥ 5 ≥ 0 = 0 Anteil Zander %M ≤ 4 ≤ 20 ≤ 36 ≤ 52* > 52 Benthische Arten %M ≤ 60 ≤ 85 ≤ 95 ≤ 100 = 100 Benthivore Arten %M ≤ 20 ≤ 50 ≤ 80 ≤ 95* > 95 Seetyp STRAT obligatorische Arten alle - eine fehlt - > eine fehlt EF Masse [kg/m²] ≤ 0,011 ≤ 0,03 ≤ 0,05 ≤ 0,08 ≤ 0,10* > 0,10 Anteil Blei %N = 0 ≤ 0,6 ≤ 3 ≤ 5 ≤ 7* > 7 Anteil Kaulbarsch %M = 0 ≤ 1,0 ≤ 4,0 ≤ 7,0* ≤ 9,0* > 9,0 Benthische Arten %M ≤ 45 ≤ 60 ≤ 75 ≤ 90* > 90 Benthivore Arten %M ≤ 10 ≤ 20 ≤ 30* ≤ 40 > 40 Seetyp TIEF obligatorische Arten alle - eine fehlt - > eine fehlt EF Masse [kg/m²] ≤ 0,012 ≤ 0,02 ≤ 0,032 ≤ 0,044 ≤ 0,066* > 0,066 Anteil Blei %N = 0 ≤ 0,5 ≤ 2 ≤ 3,5 ≤ 5* > 5 Anteil Kaulbarsch %N = 0 ≤ 10 ≤ 20 ≤ 30 ≤ 40 > 40 Benthische Arten %M ≤ 45 ≤ 60 ≤ 75* ≤ 90 > 90 Benthivore Arten %M ≤ 13 ≤ 23 ≤ 33* ≤ 43 > 43 Alle Typen Median Masse gesamt: schlechteste Einzelbewertung von Barsch, Blei, Plötze Barsch > 6 g [g] 12-14,9 15 - 29,9 9-11,9 30 - 44,9 < 9 45 - 59,9* - ≥ 60 - Blei > 10 g [g] 50-99,9 100 - 249 15 - 49 250 - 399* < 15 ≥ 400 - ? - Plötze > 14 g [g] 40-54,9 55 - 99,9 18 - 39,9 100 - 144,9* < 18 150 - 189,9 - > 190 - Vernetzung Anzahl Arten/ Gruppe ≥ 4 3 2 1 0 Für die Gesamtbewertung des ökologischen Zustands des Sees werden zunächst alle Metric-Einzelbewertungen zu einer Gesamtpunktzahl aufsummiert. Die erreichbare Punktzahl ist abhängig von der Berücksichtigung optionaler Metrics. Dann wird die Gesamtpunktzahl nach folgendem Schema in einen EQR umgerechnet (EQR = ecological quality ratio): EQR = (X-Xmin)/(Xmax-Xmin). Dabei ist X die erreichte, Xmin die minimal erreichbare und Xmax die maximal erreichbare Punktzahl. Xmin entspricht einer Bewertung aller Metrics mit 1 Punkt, Xmax einer Bewertung aller Metrics mit 5 Punkten. Durch die Berechnung als EQR bleiben die Bewertungsergebnisse in einem Bereich zwischen 0 und 1 und sind auch für unterschiedliche Module, Typen oder Metrics vergleichbar. Nach den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie wird dem errechneten EQR-Wert in einem letzten Schritt eine von fünf von ökologischen Zustandsklassen zugewiesen. Die Grenzwerte zeigt Tab. 4. Tab. 4: Zuordnung der EQR-Werte im Type-Modul zu fünfstufigen ökologischen Zustandsklassen nach WRRL. EQR Site Ökologischer Zustand ≥ 0,85 sehr gut < 0,85 gut < 0,69 mäßig < 0,50 unbefriedigend < 0,25 schlecht
Der Neunstachlige Stichling gilt als schlecht untersucht und seine kurzfristige Bestandsentwicklung wird von allen Ländern als stabil eingeschätzt, mit Ausnahme von Nordrhein-Westfalen und Sachsen, wo die Bestände als deutlich zunehmend eingeschätzt werden. Die Autoren und Autorinnen der vorliegenden Roten Liste folgen der mehrheitlichen Einschätzung der Expertinnen und Experten der Länder und belassen den Neunstachligen Stichling in der Kriterienklasse „stabil“, weisen allerdings darauf hin, dass tiefergehende Untersuchungen notwendig sind, da die Art möglicherweise unerkannt zurückgeht, wie die Ergebnisse der quantitativen Analyse andeuten.
Das Projekt "Fische als Bioindikatoren der Umweltbelastung im Elberaum; die Rolle von Kleinfischen in belasteten Oekosystemen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Hamburg, Fachbereich Biologie, Zoologisches Institut und Zoologisches Museum durchgeführt. Fische sind als Umweltindikatoren gut geeignet; als Endglied einer langen Nahrungskette spiegelt der Fisch wie kein anderer Organismus den Zustand des Gewaessers wider (Reichenbach-Klinke). Die Untersuchungen an Kleinfischen, besonders den Stichlingen Gasterosteus aculeatus, Pygosteus pungitius und der Grundel Pomatoschistus microps, sollen ihre Populationsdynamik, die Nahrung, den Parasitenbefall und die Gonadenreifung umfassen. Ziel der Arbeiten ist es herauszufinden, in welchem Umfang die angefuehrten Parameter von einem umweltbelasteten Gewaesser wie die Elbe beeinflusst werden. Zum Vergleich wird ein unbelasteteres Aestuar, die Eider, in die Untersuchungen einbezogen, da sie hinsichtlich des Auftretens der Kleinfischfauna der Elbe entspricht.
Origin | Count |
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Bund | 4 |
Land | 5 |
Type | Count |
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Ereignis | 1 |
Förderprogramm | 1 |
Taxon | 1 |
Text | 4 |
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Deutsch | 8 |
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Topic | Count |
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