In den Berliner Gewässern wurden über den gesamten Auswertezeitraum 2014 bis 2022 insgesamt 40 Fischarten nachgewiesen. In dieser Kartenbeschreibung wird dieser Zeitraum dargestellt. In der Broschüre „Fische in Berlin“ steht der gesamte Zeitraum der Datenerhebung im Fokus. Vierzehn der bis Ende 2022 nachgewiesenen Fischarten sind nicht einheimisch, sog. Neozoa. Darunter ist in diesem Jahr erstmals auch der Giebel, welcher bisher als einheimische Art geführt wurde. Aktuelle Untersuchungen ergaben allerdings, dass historische Darstellungen und Belege des Giebels, inklusive der Sammlung des Typenmaterials im Berliner Naturkundemuseum, ausnahmslos Karauschen sind bzw. zeigen. Der Giebel wurde wahrscheinlich erst nach 1945 in Deutschland eingeführt, weshalb die Art nun zu den nicht einheimischen gezählt wird (Freyhof et al. 2023). Seit der letzten Veröffentlichung 2013 neu nachgewiesen wurden Sibirischer Stör, ein Einzelexemplar 2017 im Obersee, Schwarzmundgrundel, seit 2015 in den Hauptfließgewässern etabliert und Marmorgrundel, Erstnachweis 2022 im Großen Müggelsee. Dagegen wurden Bachsaibling und Goldorfe nach 2013 nicht mehr nachgewiesen. Da der Braune Zwergwels in der Lausitz und im Einzugsgebiet der Schwarzen Elster vorkommt, wurde 2003 noch angenommen, dass beide Zwergwelsarten in Berliner Gewässern präsent sind, was sich bei der aktuellen Erfassung nicht bestätigte. Alle gefangenen Zwergwelse gehörten der Art Schwarzer Zwergwels (Ameiurus melas) an. Ungeachtet der Neunachweise – auch hier handelte es sich mit Ausnahme der Schwarzmundgrundel nur um wenige Exemplare oder Einzelfische – sind die Vorkommen der nicht einheimischen Fischarten bis auf die Grundeln, Giebel und Sonnenbarsch nach wie vor rückläufig. Mit Ausnahme des Giebels sind nicht einheimische Fischarten in Berlin nur gering präsent. Nach dem in 26,8% aller zwischen 2014 und 2022 befischten Gewässer nachgewiesenen Giebel, war unter den selten vorkommenden Fisch-Neozoa der Goldfisch noch am weitesten verbreitet und in 13,1 % aller Gewässer präsent, gefolgt von der sich stark ausbreitenden Schwarzmundgrundel die in 11,8 % der befischten Berliner Gewässer nachgewiesen wurde. Drei der nicht einheimischen Arten wurden bisher nur in einem Gewässer nachgewiesen, Sibirischer Stör, Marmorgrundel und Bachsaibling. Damit sind die nicht einheimischen Arten, bis auf wenige Ausnahmen, in den Berliner Gewässern seltener als die einheimischen Fischarten. Zu den einheimischen Fischarten mit nur Einzelnachweisen bzw. wenigen Vorkommen zählen Schmerle, Zährte, Nase und Meerforelle. In Berlin insgesamt am weitesten verbreitet ist die Plötze, die in 66 % der zwischen 2014 und 2022 befischten Berliner Gewässer nachgewiesen wurde. Beinahe ebenso weit verbreitet waren Barsch (in 57,5 % aller Gewässer präsent), Rotfeder (52,9 ), Hecht (49 ) und Schleie (40,5 %). Hechte sind insbesondere in den Kleingewässern weit verbreitet, wo fast überall einzelne Exemplare zu finden waren. Die Nachweishäufigkeit des Aals ist das Resultat umfangreicher Besatzmaßnahmen und erlaubt keine Rückschlüsse auf die Gewässerqualität. Dagegen ist die weite Verbreitung von Plötze, Barsch, Kaulbarsch, Blei, Rotfeder, Güster und Ukelei in den Fließgewässern und insbesondere in den Flussseen Ausdruck dessen, dass diese Arten sich vergleichsweise gut mit den Lebensbedingungen in Berliner Gewässern arrangieren können. Bis auf die Rotfeder gehören die genannten Fischarten zum anpassungsfähigen Typ der eurytopen Arten, die keine besonderen Lebensraumansprüche stellen. Sie zeigen darüber hinaus, wie vollständig sich der Charakter der Hauptfließgewässer Berlins von der Barben- zur Bleiregion gewandelt hat. Bei der Betrachtung der Ergebnisse in Tabelle 1 ist zu beachten, dass in den jeweiligen Untersuchungszeiträumen nicht immer die selben Gewässer befischt wurden. Aus der Tabelle lassen sich daher keine Aussagen über den Bestandszustand oder die Entwicklung der Vorkommen in einem bestimmten Gewässer schließen. Die Darstellung der Vorkommenshäufigkeit der Fischarten nach Haupt-Gewässertypen erlaubt zusätzliche Rückschlüsse auf deren bevorzugten Lebensraum. Beispielsweise wurden die typischen Flussfische Gründling, Aland und Rapfen nur in rund 19 % aller Gewässer gefunden, waren dagegen aber in mindestens 67 % der Flussseen präsent. Zahlreiche weitere Arten, z.B. Zander, Stint, Quappe oder Wels haben ihr Hauptverbreitungsgebiet in den Flussseen. Die detailliertere Darstellung der Fischartenzahlen je Gewässertyp zeigt drei Gruppen unterschiedlicher Artenvielfalt. Die artenreichsten Gewässer waren zwischen 2014 und 2022 erwartungsgemäß die durchflossenen Seen (im Mittel 13 Fischarten), gefolgt von großen Fließgewässern (9 Arten) und Kanälen (4 Fischarten). Landseen (künstliche Seen: 6 Fischarten; natürliche Seen: 6 Fischarten) nehmen eine intermediäre Stelle ein, wobei sie sich bezüglich der Artenzahlen ähnlich sind. Die geringsten Artenzahlen fanden sich in den Kleingewässern, unabhängig davon, ob diese fließen oder nicht (jeweils im Mittel 4 Fischarten in Gräben bzw. 4 Fischarten in kleinen Standgewässern). Allerdings deutet das Gesamtartenspektrum der in den fließenden (15 Arten, davon 2 nicht heimische Arten) und stehenden (26 Arten, davon 7 nicht heimische Arten) Kleingewässern nachgewiesenen Arten darauf hin, dass die Artenzusammensetzung sehr variabel und schwer vorhersagbar ist. Innerhalb der fließenden und stehenden Gewässer wurden die geringsten Artenzahlen jeweils in den kleinsten Gewässern beobachtet. Im Gegensatz zu den Kleingewässern weisen die Kanäle im urbanen Bereich eher eine geringe Gesamtfischartenzahl auf. Wenn Fische die Möglichkeit haben, ungünstigen Umweltbedingungen durch Kompensationswanderungen zu entgehen, machen sie davon offensichtlich Gebrauch.
01 Quappe – Lota lota (Linnaeus, 1758) 02 Karausche – Carassius carassius (Linnaeus, 1758) 03 Schlammpeitzger – Misgurnus fossilis (Linnaeus, 1758) 04 Hasel – Leuciscus leuciscus (Linnaeus, 1758) 05 Forelle – Salmo trutta (LINNAEUS, 1758) 06 Bitterling – Rhodeus amarus (Bloch, 1782) 07 Döbel – Leuciscus cephalus (Linnaeus, 1758) 08 Gründling – Gobio gobio (Linnaeus, 1758) 09 Nase – Chondrostoma nasus (LINNAEUS, 1758) 10 Güster – Abramis bjoerkna (Linnaeus, 1758) 11 Steinbeißer – Cobitis taenia (Linnaeus, 1758) 12 Stint – Osmerus eperlanus (Linnaeus, 1758) 13 Zwergstichling – Pungitius pungitius (Linnaeus, 1758) 14 Aland – Leuciscus idus (Linnaeus, 1758) 15 Barsch – Perca fluviatilis (Linnaeus, 1758) 16 Blei – Abramis brama (Linnaeus, 1758) 17 Dreistachliger Stichling – Gasterosteus aculeatus (Linnaeus, 1758) 18 Hecht – Esox lucius (Linnaeus, 1758) 19 Karpfen – Cyprinus carpio (Linnaeus, 1758) 20 Kaulbarsch – Gymnocephalus cernuus (Linnaeus, 1758) 21 Moderlieschen – Leucaspius delineatus (Heckel, 1843) 22 Plötze – Rutilus rutilus (Linnaeus, 1758) 23 Rapfen – Aspius aspius (Linnaeus, 1758) 24 Rotfeder – Scardinius erythrophthalmus (Linnaeus, 1758) 25 Schleie – Tinca tinca (Linnaeus, 1758) 26 Ukelei – Alburnus alburnus (Linnaeus, 1758) 27 Wels – Silurus glanis (Linnaeus, 1758) 28 Zander – Sander lucioperca (Linnaeus, 1758) 29 Aal – Anguilla anguilla (Linnaeus, 1758) 30 Blaubandbärbling – Pseudorasbora parva (Temminck & Schlegel, 1846) 31 Giebel – Carassius gibelio (Bloch, 1782) 32 Goldfisch – Carassius auratus (Linnaeus, 1758) 33 Graskarpfen – Ctenopharyngodon idella (Valenciennes, 1844) 34 Marmorkarpfen – Hypophthalmichthys nobilis (Richardson, 1845) 35 Silberkarpfen – Hypophthalmichthys molitrix (Valenciennes, 1844) 36 Sonnenbarsch – Lepomis gibbosus (Linnaeus, 1758) 37 Zwergwels – Ameiurus nebulosus (LeSueur, 1819) 38 Marmorgrundel – Proterorhinus semilunaris (HECKEL, 1837) 39 Schwarzmundgrundel – Neogobius melanostomus (PALLAS, 1814) 40 Sibirischer Stör – Acipenser baerii (BRANDT, 1869)
Hannover/Oldenburg. Die Fischfauna der niedersächsischen Binnengewässer ist durch massive Veränderungen ihrer Lebensräume gefährdet. Gründe sind langjährige menschliche Eingriffe und die zunehmenden Auswirkungen der Klimakrise. Die Hälfte aller Arten ist gefährdet oder bereits in der Vergangenheit ausgestorben. Dies verdeutlicht eine neue Rote Liste, die im Rahmen der Umsetzung des Niedersächsischen Weges durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) herausgegeben wurde. Die Fischfauna der niedersächsischen Binnengewässer ist durch massive Veränderungen ihrer Lebensräume gefährdet. Gründe sind langjährige menschliche Eingriffe und die zunehmenden Auswirkungen der Klimakrise. Die Hälfte aller Arten ist gefährdet oder bereits in der Vergangenheit ausgestorben. Dies verdeutlicht eine neue Rote Liste, die im Rahmen der Umsetzung des Niedersächsischen Weges durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) herausgegeben wurde. Die neue, im September 2023 erschienene dritte Fassung der Roten Liste dokumentiert die aktuelle Gefährdungssituation der in niedersächsischen Binnengewässern vorkommenden Fische, Rundmäuler und Krebse. Von den aktuell vorkommende 77 Arten bzw. Ökotypen wurden 51 in der vorliegenden Roten Liste bewertet. „Drei Wanderfischarten, darunter der Atlantische Stör, gelten trotz gezielter Maßnahmen zur Wiederansiedlung als ausgestorben, weitere 22 Arten sind in ihrem Bestand gefährdet oder extrem selten“, betont Lutz Meyer, Leiter des Dezernats Binnenfischerei –Fischereikundlicher Dienst im LAVES. „Damit steht rund die Hälfte der Arten auf der Roten Liste.“ Zudem sind acht weitere Arten in die Vorwarnliste aufgenommen, nur ein Drittel ist aktuell ungefährdet. „Rote Listen als Verzeichnisse ausgestorbener, verschollener und gefährdeter Tier-, Pflanzen- und Pilzarten sind ein wichtiges Instrument des Naturschutzes“, ergänzt Berthold Paterak, Leiter des Geschäftsbereichs Naturschutz im NLWKN. „Im Rahmen des Niedersächsischen Weges wurde die Verpflichtung zu ihrer Erstellung in das Niedersächsische Naturschutzgesetz aufgenommen und wird nun konsequent durch die Landesregierung umgesetzt.“ „Das Artensterben unter der Wasseroberfläche ist uns viel weniger präsent als beispielsweise der Rückgang der Insekten. Es ist aber nicht weniger dramatisch. Weltweit ist ein Drittel aller Süßwasserfischarten vom Aussterben bedroht. Der Fischartenschutz ist nur möglich, wenn wir die aquatischen Lebensräume schützen – und damit sind nicht nur direkte Maßnahmen an den Flüssen und Gewässern gemeint. Wir müssen die Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen, Wäldern und Mooren in den Gewässereinzugsgebieten anpassen, damit weniger Stoffe in die Gewässer eingetragen werden, die Fischen und anderen Lebewesen im Wasser schaden. Im Niedersächsischen Weg haben wir uns gemeinsam mit den Landwirtinnen und Landwirten dazu verpflichtet, den Gewässerschutz in der Fläche voran zu bringen. Wichtig dabei ist, dass die Betriebe für ihre Anstrengungen für dieses gesamtgesellschaftliche Ziel entschädigt werden. Das ist beispielgebend“, sagt Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte. Umweltminister Christian Meyer erklärt: „Das Aktualisieren der Roten Listen ist wesentlicher Bestandteil des Niedersächsischen Weges. Ich danke LAVES und NLWKN für die umfangreichen Arbeiten. Sie zeigen die erschreckend hohe Bedrohung für Arten in unseren Gewässern. Viele Fischarten sind vom Aussterben bedroht oder haben sich im Bestand verschlechtert. Nur bei wenigen gibt es Verbesserungen. Mit den Gewässerrandstreifen, den vielen Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerqualität und Renaturierung im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie arbeiten wir intensiv an Verbesserungen für die Fisch-Lebensräume. Die Klimakrise und zunehmende Trockenheit verstärken die Gefahren für die Artenvielfalt in Gewässern. Für mich ist klar: Eine Bestandsaufnahme reicht nicht, wir brauchen dringend konsequenten Klima-, Gewässer- und Artenschutz.“ Positive und negative Trends Positive und negative Trends Im Vergleich mit der letzten veröffentlichten Fassung der Roten Liste aus dem Jahr 1993 hat sich für insgesamt 26 Arten (51 %) eine Änderung der Gefährdungskategorie ergeben. Während 16 Arten (31 %) erfreulicherweise als geringer gefährdet eingestuft werden konnten, mussten zehn Arten (20 %) einer höheren Gefährdungskategorie zugeordnet werden. Gründe sind sowohl reale Veränderungen der Bestände als auch Kenntniszuwachs und eine veränderte Methodik. Neben den drei ausgestorbenen Wanderfischarten gibt es negative Bestandsentwicklungen auch bei anderen Arten: Etwa beim Atlantischen Lachs, der Karausche, bei Stint (Binnenform), Zährte und Edelkrebs, deren Bestände teilweise bereits seit vielen Jahrzehnten anhaltend rückläufig und daher „vom Aussterben bedroht“ sind. Zudem wird die Äsche aufgrund massiver Bestandsabnahmen insbesondere in der jüngeren Vergangenheit nunmehr in die Kategorie „stark gefährdet“ hochgestuft. Weiterhin gibt die negative Bestandsentwicklung der in den Ästuaren von Elbe, Weser und Ems lebenden Massenfischarten mit ökosystemarer Bedeutung Anlass zur Besorgnis. Zu diesen Arten zählen Kaulbarsch (aktuell in die „Vorwarnliste“ aufgenommen) sowie die wandernden Ökotypen von Stint und Dreistachligem Stichling (beide gelten als „stark gefährdet“). Demgegenüber gibt es auch positive Entwicklungen: Wels und Zander sind beispielsweise jetzt ungefährdet, weil ihre Bestände zugenommen haben, Groppe und Steinbeißer stehen nur noch auf der Vorwarnliste. Schutzmaßnahmen zum Erhalt der natürlichen Vielfalt erforderlich Schutzmaßnahmen zum Erhalt der natürlichen Vielfalt erforderlich Notwendige Schutzmaßnahmen für die Fischfauna sind vorrangig die Sicherung und Entwicklung ihrer Lebensräume, insbesondere durch die konsequente Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Zu den dringlichsten Maßnahmen gehören neben einer naturnahen Fließgewässer- und Seenentwicklung die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer, die Anbindung und Entwicklung der Auen, ein an die Klimakrise angepasstes Wassermanagement, die Verbesserung der Wassergüte und eine verstärkte Berücksichtigung des Fischartenschutzes bei der Gewässerunterhaltung. „Ein besonderes Augenmerk muss auf die Verbesserung der Ästuare von Elbe, Weser und Ems als Lebensräume für Fische gerichtet werden“, unterstreicht Lutz Meyer. Zudem seien die möglichen Auswirkungen gebietsfremder Fisch- und Krebsarten zu überwachen und Maßnahmen gegen deren weitere Ausbreitung zu treffen. Neben den Umwelt- und Naturschutzverwaltungen können auch die Fischereiberechtigten durch geeignete Maßnahmen, wie etwa Habitatentwicklungen oder Wiederansiedlungsprojekte, entscheidend zur Förderung gewässertypischer Fischbestände sowie den Erhalt der natürlichen genetischen Vielfalt beitragen. Weitere Infos zur Roten Liste sowie Bestell- und Downloadmöglichkeit gibt es im folgendem Artikel: Rote Liste der Süßwasserfische, Rundmäuler und Krebse Niedersachsens Hintergrundinformationen: Hintergrundinformationen: Rote Listen gefährdeter Arten werden seit 1960 von der International Union für Conservation of Nature and Natural Resources (IUCN) herausgegeben. In Deutschland erschienen sie erstmalig 1971. Rote Listen ermitteln und protokollieren den Gefährdungsstand von Arten und geben damit einen Einblick in den Stand der Biodiversität und möglichen Handlungsbedarf im Artenschutz. Die Roten Listen gefährdeter Arten werden in Deutschland inzwischen nach einer bundesweit standardisierten Methodik aufgestellt. Die Arten einer Roten Liste werden in verschiedene Gefährdungskategorien eingeteilt: 0 – Ausgestorben oder verschollen; 1 – Vom Aussterben bedroht; 2 – Stark gefährdet; 3 – gefährdet; G – Gefährdung unbekannten Ausmaßes; R – Extrem selten. Neben den gefährdeten Arten gibt es eine Vorwarnliste sowie die ungefährdeten Arten. Wesentliche Änderungen der aktuellen Roten Liste der Süßwasserfische gegenüber den vorherigen Ausgaben der Jahre 1981 und 1993 ergeben sich auch durch die Anwendung der standardisierten Methodik sowie die zwischenzeitlich erheblich vergrößerte Datenbasis. Kontakt: Kontakt: Für inhaltliche Fragen zur Roten Liste wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des LAVES: pressestelle@laves.niedersachsen.de
Die vorliegende Karte zeigt den gegenwärtigen Wissensstand der Fischbesiedlung Berliner Gewässer im Überblick. Datenerhebungen, die länger als fünf Jahre zurückliegen, wurden nicht berücksichtigt. Die Befischungen der einzelnen Gewässer erfolgten zwischen 1987 und 1992 im Rahmen folgender Aktivitäten: Erstellung einer Roten Liste der Fische und Rundmäuler für West-Berlin (Vilcinskas 1991a) Befischungen der Pachtgewässer des Landesverbandes Berlin e.V. im Deutschen Anglerverband (DAV e.V.) im Rahmen von Bewirtschaftungsmaßnahmen (Fischbestandskontrollen etc.) faunistische Gutachten für die Naturschutz- und Grünflächenämter von Hohenschönhausen und Hellersdorf und die Berliner Forsten (Vilcinskas 1991b, Vilcinskas und Wolter 1992a, b) Fischartenkartierung der Berliner Arbeitsgruppe "Wildfische" Echolot-Untersuchungen auf ausgewählten Berliner Seen (Wolter 1991) Ergänzende Befischungen waren erforderlich, um bei der Aktualisierung der Karte "Fischfauna" das gesamte Untersuchungsgebiet ausreichend zu repräsentieren. Zur Erfassung möglichst aller Fischarten eines Gewässers sind wenigstens zwei Befischungen im Jahr erforderlich, da sich die Aufenthaltsorte im Gewässer und damit die Nachweismöglichkeiten für einzelne Arten im Jahresverlauf ändern. Daneben kamen verschiedene Fangmethoden zum Einsatz. In strukturreichen Gewässerabschnitten mit Deckungen und Unterständen war die Elektrofischerei anwendbar. Fachkundig betrieben, ist sie für Fische die schonendste Fangmethode, da diese kaum mit dem Fanggerät in Berührung kommen, und Schleimhaut sowie Schuppen weitgehend unverletzt bleiben. Im Freiwasser wurden Stell- und Zugnetze sowie Reusen verwandt. Stellnetze fanden allerdings nur Anwendung, wenn Fische für Rückstandsanalysen entnommen werden sollten. Bei dieser Fangmethode werden die Fische häufig verletzt und können i.d.R. nicht unbeschadet zurückgesetzt werden. In vielen Gewässern ist eine Kombination verschiedener Fangmethoden erforderlich, um das gesamte Artenspektrum zu erfassen. Vorteilhaft sind Untersuchungen über mehrere Jahre. Zum einen lassen sich relativ schwer fangbare Arten, wie z. B. Quappe und Wels, nicht in jedem Jahr nachweisen, andererseits können natürliche Populationsschwankungen, wie sie z. B. bei Stint und Moderlieschen sehr ausgeprägt sind, festgestellt und die tatsächliche Gefährdung dieser Arten besser eingeschätzt werden. Besonders in den Fällen, wo nicht ausreichend repräsentativ gefischt werden konnte, wurden zusätzlich Angler, Fischer und Pächter befragt sowie deren Fang- und Besatzstatistiken ausgewertet.
01 Schlammpeitzger – Misgurnus fossilis (Linnaeus, 1758) 02 Steinbeißer – Cobitis taenia (Linnaeus, 1758) 03 Quappe – Lota lota (Linnaeus, 1758) 04 Zwergstichling – Pungitius pungitius (Linnaeus, 1758) 05 Wels – Silurus glanis (Linnaeus, 1758) 06 Dreistachliger Stichling – Gasterosteus aculeatus (Linnaeus, 1758) 07 Kaulbarsch – Gymnocephalus cernua (Linnaeus, 1758) 08 Stint – Osmerus eperlanus f. spirinchus (Pallas, 1811) 09 Hecht – Esox lucius (Linnaeus, 1758) 10 Aal – Anguilla anguilla (Linnaeus, 1758) 11 Barsch (Flussbarsch) – Perca fluviatilis (Linnaeus, 1758) 12 Zander – Stizostedion lucioperca (Linnaeus, 1758) 13 Bitterling – Rhodeus sericeus amarus (Bloch, 1782) 14 Döbel – Leuciscus cephalus (Linnaeus, 1758) 15 Hasel – Leuciscus leuciscus (Linnaeus, 1758) 16 Aland – Leuciscus idus (Linnaeus, 1758) 17 Gründling – Gobio gobio (Linnaeus, 1758) 18 Moderlieschen – Leucaspius delineatus (Heckel, 1843) 19 Plötze – Rutilus rutilus (Linnaeus, 1758) 20 Rotfeder – Scardinius erythrophthalmus (Linnaeus, 1758) 21 Rapfen – Aspius aspius (Linnaeus, 1758) 22 Ukelei – Alburnus alburnus (Linnaeus, 1758) 23 Blei – Abramis brama (Linnaeus, 1758) 24 Güster – Blicca bjoerkna (Linnaeus, 1758) 25 Schleie – Tinca tinca (Linnaeus, 1758) 26 Karausche – Carassius carassius (Linnaeus, 1758) 27 Regenbogenforelle – Oncorhynchus mykiss (Richardson, 1836) 28 Graskarpfen – Ctenopharyngodon idella (Valenciennes, 1844) 29 Giebel – Carassius auratus gibelio (Bloch, 1783) 30 Goldfisch – Carassius auratus auratus (Bloch, 1758) 31 Karpfen – Cyprinus carpio (Linnaeus, 1758) 32 Silberkarpfen – Hypophthalmichthys molitrix (Valenciennes, 1844) 33 Zwergwels – Ictalurus nebulosus (Le Sueur, 1819) 34 Marmorkarpfen – Hypophthalmichthys nobilis (Richardson, 1845)
01 Karausche – Carassius carassius (Linnaeus, 1758) 02 Schlammpeitzger – Misgurnus fossilis (Linnaeus, 1758) 03 Quappe – Lota lota (Linnaeus, 1758) 04 Bitterling – Rhodeus amarus (Bloch, 1782) 05 Döbel – Leuciscus cephalus (Linnaeus, 1758) 06 Hasel – Leuciscus leuciscus (Linnaeus, 1758) 07 Schmerle – Barbatula barbatula (Linnaeus, 1758) 08 Stint – Osmerus eperlanus (Linnaeus, 1758) 09 Gründling – Gobio gobio (Linnaeus, 1758) 10 Steinbeißer – Cobitis taenia (Linnaeus, 1758) 11 Zwergstichling – Pungitius pungitius (Linnaeus, 1758) 12 Aland – Leuciscus idus (Linnaeus, 1758) 13 Barsch – Perca fluviatilis (Linnaeus, 1758) 14 Blei – Abramis brama (Linnaeus, 1758) 15 Dreistachliger Stichling – Gasterosteus aculeatus (Linnaeus, 1758) 16 Giebel – Carassius gibelio (Bloch, 1782) 17 Güster – Abramis bjoerkna (Linnaeus, 1758) 18 Hecht – Esox lucius (Linnaeus, 1758) 19 Karpfen – Cyprinus carpio (Linnaeus, 1758) 20 Kaulbarsch – Gymnocephalus cernuus (Linnaeus, 1758) 21 Moderlieschen – Leucaspius delineatus (Heckel, 1843) 22 Plötze – Rutilus rutilus (Linnaeus, 1758) 23 Rapfen – Aspius aspius (Linnaeus, 1758) 24 Rotfeder – Scardinius erythrophthalmus (Linnaeus, 1758) 25 Schleie – Tinca tinca (Linnaeus, 1758) 26 Ukelei – Alburnus alburnus (Linnaeus, 1758) 27 Wels – Silurus glanis (Linnaeus, 1758) 28 Zander – Sander lucioperca (Linnaeus, 1758) 29 Aal – Anguilla anguilla (Linnaeus, 1758) 30 Bachsaibling – Salvelinus fontinalis (Mitchill, 1814) 31 Blaubandbärbling – Pseudorasbora parva (Temminck & Schlegel, 1846) 32 Goldfisch – Carassius auratus (Linnaeus, 1758) 33 Goldorfe – Leuciscus idus auratus (Bade, 1901) 34 Graskarpfen – Ctenopharyngodon idella (Valenciennes, 1844) 35 Marmorkarpfen – Hypophthalmichthys nobilis (Richardson, 1845) 36 Silberkarpfen – Hypophthalmichthys molitrix (Valenciennes, 1844) 37 Sonnenbarsch – Lepomis gibbosus (Linnaeus, 1758) 38 Zwergwels – Ameiurus nebulosus (LeSueur, 1819)
01 Schlammpeitzger – Misgurnus fossilis (Linnaeus, 1758) 02 Steinbeißer – Cobitis taenia (Linnaeus, 1758) 03 Quappe – Lota lota (Linnaeus, 1758) 04 Zwergstichling – Pungitius pungitius (Linnaeus, 1758) 05 Wels – Silurus glanis (Linnaeus, 1758) 06 Dreistachliger Stichling – Gasterosteus aculeatus (Linnaeus, 1758) 07 Kaulbarsch – Gymnocephalus cernua (Linnaeus, 1758) 08 Stint – Osmerus eperlanus f. spirinchus (Pallas, 1811) 09 Hecht – Esox lucius (Linnaeus, 1758) 10 Aal – Anguilla anguilla (Linnaeus, 1758) 11 Barsch (Flussbarsch) – Perca fluviatilis (Linnaeus, 1758) 12 Zander – Stizostedion lucioperca (Linnaeus, 1758) 13 Bitterling – Rhodeus sericeus amarus (Bloch, 1782) 14 Döbel – Leuciscus cephalus (Linnaeus, 1758) 15 Hasel – Leuciscus leuciscus (Linnaeus, 1758) 16 Aland – Leuciscus idus (Linnaeus, 1758) 17 Gründling – Gobio gobio (Linnaeus, 1758) 18 Moderlieschen – Leucaspius delineatus (Heckel, 1843) 19 Plötze – Rutilus rutilus (Linnaeus, 1758) 20 Rotfeder – Scardinius erythrophthalmus (Linnaeus, 1758) 21 Rapfen – Aspius aspius (Linnaeus, 1758) 22 Ukelei – Alburnus alburnus (Linnaeus, 1758) 23 Blei – Abramis brama (Linnaeus, 1758) 24 Güster – Blicca bjoerkna (Linnaeus, 1758) 25 Schleie – Tinca tinca (Linnaeus, 1758) 26 Karausche – Carassius carassius (Linnaeus, 1758) 27 Regenbogenforelle – Oncorhynchus mykiss (Richardson, 1836) 28 Graskarpfen – Ctenopharyngodon idella (Valenciennes, 1844) 29 Giebel – Carassius auratus gibelio (Bloch, 1783) 30 Goldfisch – Carassius auratus auratus (Bloch, 1758) 31 Karpfen – Cyprinus carpio (Linnaeus, 1758) 32 Silberkarpfen – Hypophthalmichthys molitrix (Valenciennes, 1844) 33 Zwergwels – Ictalurus nebulosus (Le Sueur, 1819) 34 Marmorkarpfen – Hypophthalmichthys nobilis (Richardson, 1845)
Ein extremer Lebensraum in nur mäßigem Zustand Die Flussmündungen von Elbe, Ems und Weser haben sich in den vergangenen Jahren aufgrund der vielfältigen Nutzungsanforderungen aus Industrie, Schifffahrt, Hafenbetrieb und Hochwasserschutz stark verändert. Dazu haben vor allem Deiche und Sperrwerke zur Landgewinnung sowie zum Schutz vor Sturmfluten beigetragen. Dadurch gibt es weniger Überflutungs- und Sedimentationsflächen. Nähr- und Schadstoffeinträge aus den landwirtschaftlichen Flächen im Einzugsgebiet von Elbe, Ems und Weser beeinträchtigen die Wasserqualität. Auch die Fischerei und der Tourismus wirken sich auf den Zustand der Mündungen aus. Um auf diese Entwicklungen aufmerksam zu machen, werden die Flussmündungen von Elbe, Ems und Weser zum Gewässertyp des Jahres 2019 ernannt. In der Fachsprache werden die trichterförmigen Flussmündungen auch als Nordseeästuare bezeichnet. Noch zum Ende des 19. Jahrhunderts wiesen die drei Ästuare eine weitgehend natürliche Gestalt auf. Heute wird ihr ökologischer Zustand – insbesondere die Vielfalt von Pflanzen, Tier und Organismen und natürlichen Lebensräumen – als mäßig bis unbefriedigend bewertet. Ästuare entstehen, wenn Gezeitenwellen weit in Flussmündungen vordringen. Das ist in der Nordsee der Fall, da der Tidenhub, also der Unterschied zwischen Hoch- und Niedrigwasser groß ist. Die regelmäßigen Flutwellen und Ebbeströme weiten das Flusstal aus, sodass nach und nach eine trichterförmige Mündung entsteht: diese nennt man Ästuar. In der südlichen deutschen Nordsee sind die Mündungen von Ems, Weser und Elbe Ästuare. Der Tidenhub beträgt dort zwischen zwei und drei Metern. In den Ästuaren mischt sich das Süßwasser der Flüsse mit dem Salzwasser der Nordsee zu Brackwasser. Der große Tidenhub und das Brackwasser bedingen extreme Lebensräume: Einige Tier- und Pflanzenarten sind hoch spezialisiert und leben nur in diesen Gebieten. Unter dem Einfluss von Ebbe, Flut und Brackwasser können sich in flachen Uferbereichen ausgedehnte Salzwiesen und Röhrichte ausbreiten, die regelmäßig oder sporadisch überflutet werden. Sie sind Laichgebiet, Raststätte, Brut- und Lebensraum für viele Arten von Insekten, Amphibien, Fischen und Vögeln. Typische Lebewesen sind der europäische Stint, eine kleine Fischart, die chinesische Wollhandkrabbe oder der Gänsesäger, ein Vogel aus der Familie der Enten. Durch die intensive Nutzung der Nordseeästuare und die hohen Belastungen ist es schwierig, den Zustand dieser seltenen Ökosysteme zu verbessern. Um wieder Flachwassergebiete zu schaffen und den Tidenhub zu verringern, müssten Deiche geöffnet, zurück versetzt sowie Nebenflüsse und Nebenarme wieder an die Hauptströme angeschlossen werden.
Schreibgeräte umfassen ein breites Spektrum verschiedenartiger Produkte. Viele Produkte, wie Kugelschreiber oder Bleistift, werden täglich genutzt. Schreibgeräte und Stempel, die die Kriterien des vorliegenden Leitfadens einhalten, zeichnen sich durch folgende Umwelteigenschaften aus: Verwendung ressourcenschonender Materialien, Maßnahmen zur Verlängerung der Nutzungsdauer, Verminderung bzw. Vermeidung gesundheitsbelastender Stoffe und Gemische im Produkt. Der Leitfaden basiert auf den Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel für Schreibgeräte und Stempel (RAL-UZ 200), Ausgabe Januar 2016. Quelle: http://www.umweltbundesamt.de/
Gewässerentwicklungskonzept „Milde-Biese“ Punktuelle Maßnahme: Wehranlage Beese Gewässerentwicklungskonzept „Milde-Biese“ - Maßnahmenskizze - Objekt: Gewässer: Landkreis: Maßnahmetyp:BI02_BW19 Biese, Station 58+219 Altmarkkreis Salzwedel punktuelle Maßnahme OWK-Nummer: RW: HW:MEL05OW02-00 4467831 5845428 Auftraggeber:Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen Anhalt Gewässerkundlicher Landesdienst, Sachgebiet Ökologie Otto-von-Guericke-Str. 5 39104 Magdeburg Tel.: 0391/5810 Fax: 0391/5811230 Auftragnehmer: Institut biota GmbH Institut für ökologische Forschung und Pla- nung Nebelring 15 18246 Bützow Bearbeiter: T. Munkelberg, K. Lüdecke Telefon: 038 461 / 9167-0 Telefax: 038 461 / 9167-50, -55 Email: postmaster@institut.biota.de Internet: www.institut-biota.de Ellmann und Schulze GbR Ingenieurbüro für Landschaftsplanung und Wasserwirtschaft Hauptstraße 31 16845 Sieversdorf Bearbeiter: H. Ellmann Telefon: 033970/13954 Telefax: 033970/13955 Email: info@ellmann-schulze.de Internet: www.ellmann-schulze.de Sieversdorf, den 22.08.2014 1 Ingenieurbüro Ellmann/Schulze GbR, Hauptstraße 31, 16845 Sieversdorf Gewässerentwicklungskonzept „Milde-Biese“ Punktuelle Maßnahme: Wehranlage Beese Inhaltsverzeichnis 1. 2. Aufgaben- und Zielstellung ........................................................................................ 3 Standortverhältnisse ................................................................................................... 3 2.1 Örtliche Lage ........................................................................................................... 3 2.2 Flächennutzung ....................................................................................................... 4 2.3 Schutzgebiete ......................................................................................................... 5 2.4 Hydrologische Randbedingungen............................................................................ 5 3. Defizite ......................................................................................................................... 5 3.1 Darstellung des LAWA-Typs mit grundsätzlicher Charakteristik .............................. 5 3.2 Gewässerstruktur .................................................................................................... 6 3.3 Verbale Beschreibung der Abweichung vom guten ökologischen Zustand .............. 6 4. Maßnahmenbeschreibung .......................................................................................... 8 4.1 Darstellung der möglichen Varianten und Begründung der Vorzugslösung ............. 8 4.2 Beschreibung der konstruktiven Lösung .................................................................. 8 4.3 Hinweise zur Bautechnologie und weiterem Untersuchungsbedarf ......................... 9 4.4 Akzeptanzermittlung bei anliegenden Eigentümern und Nutzern (Quelle: LGSA) .... 9 5. Kosten ........................................................................................................................ 10 Anlagenverzeichnis Anlage 1 Übersicht Anlage 2 Lageplan - Bestand Anlage 3 Schutzgebiete Anlage 4 Bauwerkszeichnung - Bestand Anlage 5 Längsschnitt - Bestand Anlage 6 Querprofil – Bestand Anlage 7 Maßnahmenkarte Anlage 8 Längsschnitt - Planung Anlage 9 Querprofil – Planung Anlage 10 Eigentumsverhältnisse 2 Ingenieurbüro Ellmann/Schulze GbR, Hauptstraße 31, 16845 Sieversdorf Gewässerentwicklungskonzept „Milde-Biese“ Punktuelle Maßnahme: Wehranlage Beese 1. Aufgaben- und Zielstellung Mit Inkrafttreten der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) im Jahre 2000 wird entsprechend Artikel 1 das Ziel verfolgt, einen Ordnungsrahmen für den Schutz der Binnen- oberflächengewässer, der Übergangsgewässer, der Küstengewässer und des Grundwassers zu schaffen. Die Grundlage hierfür bildet innerhalb der Flussgebietsgemeinschaft Elbe die bereits Ende 2004 durchgeführte Beurteilung der Situation der Gewässer in Form der Be- standsaufnahme. Darin wird deutlich, dass eine Vielzahl der Gewässer nicht den Anforderungen der EG- WRRL entspricht. Insbesondere die hydromorphologischen Veränderungen – hier besonders die nicht oder unzureichend vorhandene ökologische Durchgängigkeit der Gewässer und die negativ veränderten Gewässerstrukturen – sind als einer der Hauptbelastungsfaktoren pri- mär für die biologischen Defizite in den Fließgewässern des Landes Sachsen-Anhalt verant- wortlich. So erreicht auch die Biese den mit der WRRL geforderten guten Zustand derzeit nicht. Die ökologische Durchgängigkeit an der Wehranlage Beese bei Beese ist beeinträchtigt. Ziel dieses Projektes ist es, die Durchwanderbarkeit der Biese am Standort ganzjährig wieder herzustellen. Im Rahmen der Priorisierung für die zu errichtenden Fischaufstiegshilfen in der Biese wurde dem Standort dabei große Bedeutung eingeräumt, auch wenn die Schützen der Wehranlage im Winterhalbjahr komplett gezogen werden. Die Biese besitzt als direkter Elbezufluss eine große Bedeutung als Rückzugs- und Repro- duktionsraum für strömungsliebende aquatisch gebundene Tierarten. Die uneingeschränkte Erreichbarkeit der Fließgewässer im Bieseeinzugsgebiet steht deshalb im Zentrum der vor- liegenden Planung. Bei der Gestaltung und Bemessung einer Fischwanderhilfe am Standort Wehr Beese sind folgende Zielarten zu berücksichtigen: - - - 2. 2.1 Aal, Lachs, Flussneunauge, Meerforelle Aland, Bachforelle, Bachneunauge, Barbe, Döbel, Hasel, Gründling, Quappe, Rapfen, Schmerle, Stint Blei, Schlammpeitzger, Steinbeißer; Zander Standortverhältnisse Örtliche Lage Der betrachtete Bieseabschnitt befindet sich in einem Acker- und Grünlandkomplex nördlich der Ortslage Beese. Der Standort wird über einen unbefestigten Weg am linken Bieseufer erschlossen. Am rechten Bieseufer existiert ein aufgelassener Grünlandstreifen, der offen- sichtlich nur sporadisch genutzt wird. 3 Ingenieurbüro Ellmann/Schulze GbR, Hauptstraße 31, 16845 Sieversdorf