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Umweltbundesamt für mehr Mehrweg bei „to go“ und im Versandhandel

Verpackungen sollen umweltfreundlicher werden Das Umweltbundesamt (UBA) appelliert an Unternehmen, ihre Verpackungen zu überprüfen und systematisch ökologisch zu optimieren. Auch müssten deutlich mehr Mehrwegangebote eingeführt werden – und zwar über Getränkeverpackungen hinaus auch in anderen Bereichen, wie beim Versandhandel und Unterwegs-Verzehr (to go). „Bei Verpackungsdesign und -entsorgung entscheidet sich in den nächsten Jahren, ob uns die Transformation zu einer echten Kreislaufwirtschaft gelingt. Wir müssen eine Trendumkehr beim weiter steigenden Verpackungsaufkommen schaffen. Die Vermeidung und hochwertige Kreislaufführung von Verpackungsmaterial muss zum Regelfall werden, um Klima und Ressourcen zu schonen“, so UBA-Vizepräsidentin Lilian Busse. Das erfordert insbesondere, Verpackungen auf ein Mindestmaß zu begrenzen, deutlich mehr Mehrweg zu nutzen sowie die Verpackungen hochgradig recyclingfähig zu gestalten und bei deren Produktion deutlich mehr Rezyklate einzusetzen. Die Verwertungsquoten für Verpackungsabfälle privater Endverbraucher entwickeln sich positiv: 50,5 Prozent der in gelben Tonnen und Säcken gesammelten Abfälle einschließlich der Fehlwürfe wurden im vergangenen Jahr dem Recycling zugeführt. Das Verpackungsgesetz erfordert mindestens 50 Prozent. Auch alle Quotenvorgaben für einzelne Verpackungsmaterialien wurden im Jahr 2020 von den dualen Systemen im Durchschnitt eingehalten und übertroffen. So gingen 93 Prozent der bei den Systemen beteiligten Eisenmetallverpackungen ins Recycling. Bei Kunststoffverpackungen wurden 60,6 Prozent werkstofflich verwertet. „Unsere Verpackungen werden zu sehr großen Anteilen recycelt. Dem Märchen, es werde sowieso alles verbrannt, was in gelber Tonne oder gelbem Sack lande, kann ich in aller Deutlichkeit widersprechen", so Lilian Busse. Dennoch besteht großer Handlungsbedarf, denn die gesetzlichen Anforderungen steigen im nächsten Jahr erneut. Dann müssen noch mehr Verpackungsabfälle in den Kreislauf zurückgeführt werden. Um die Vermeidung und Kreislaufführung von Verpackungsmaterialien zu unterstützen, empfiehlt das ⁠ UBA ⁠ Unternehmen, ihre Verpackungssortimente systematisch zu überprüfen und ökologisch zu optimieren. Verpackungen sollen dazu hochgradig recyclingfähig gestaltet werden und soweit möglich recycelte Materialien enthalten. Das UBA hält es für dringend geboten, die bestehenden Aktivitäten für das Angebot von unverpackten Waren und von Mehrwegangeboten auszuweiten – und zwar über Getränkeverpackungen hinaus auch in anderen Bereichen, wie bei Versandhandel und Unterwegs-Verzehr (to go). Je verbreiteter und selbstverständlicher abfallvermeidende Mehrwegsysteme sind, desto leichter wird es auch für Bürgerinnen und Bürger, auf Einwegverpackungen zu verzichten. „Wir benötigen nicht mehr und nicht weniger als eine grundsätzliche Umkehr, um das Aufkommen an Verpackungsabfall absolut zu reduzieren“, so Lilian Busse. Auch bei der Gesetzgebung sieht das UBA Handlungsbedarf. Wichtige Weichenstellungen müssen auf europäischer und nationaler Ebene vorgenommen werden. Nicht gut recyclingfähige Verpackungen sollten überall dort vom Markt verschwinden, wo es für die enthaltenen Waren andere Verpackungsoptionen gibt oder Verpackungen unnötig sind. Auch solle die Europäische Union für Verpackungen Mindestgehalte an recycelten Kunststoffen aus Abfällen nach Gebrauch EU-weit einführen und überdimensionierten Verpackungen zu Leibe rücken. Alle im Verpackungsgesetz vorgegebenen Verwertungsquoten wurden im Durchschnitt von den dualen Systemen im Jahr 2020 erreicht. Bezogen auf die bei den Systemen beteiligten Mengen wurden dem Recycling zugeführt: Kunststoffverpackungen wurden zu 104,0 Prozent einer Verwertung zugeführt (einschließlich energetischer Verwertung) und zu 60,6 Prozent einer werkstofflichen Verwertung (Vorgabe: 58,5 Prozent). Die Prüfung einzelner Teilmengen durch die Zentrale Stelle Verpackungsregister ist noch nicht abgeschlossen. Quoten von über 100 Prozent können aufgrund der Berechnungsmethode vorkommen, denn zum Teil befinden sich mehr Verpackungen im Markt, als bei den dualen Systemen lizenziert worden sind. Grund ist das pflichtwidrige Verhalten einiger Hersteller, die pflichtwidrig nicht alle ihrer Verpackungen bei den Systemen lizenziert haben – diese Verpackungen landen dann dennoch in der Sammlung. Zu Quoten über 100 Prozent kann es auch kommen, wenn stoffgleiche Nichtverpackungen falsch in der Leichtverpackungssammlung entsorgt werden – wenn also das gelbe Plastikspielzeug, das zwar aus Kunststoff ist, aber keine Verpackung, im gelben Sack landet. In Deutschland fielen 2019 bei privaten und gewerblichen Endverbrauchern insgesamt 18,91 Millionen Tonnen Verpackungsabfall an. Das sind 0,2 Prozent mehr als 2018. Seit 2010 ist das Verpackungsaufkommen um 18,1 Prozent gestiegen. Pro Kopf waren es 227,55 kg im Jahr 2019. Auch der Mehrweganteil für Getränkeverpackungen liegt mit zuletzt 41,8 Prozent im Jahr 2019 deutlich unter dem gesetzlich vorgesehenen Ziel von 70 Prozent. Dieses Ziel kann ohne die Einführung zusätzlicher Maßnahmen offenbar nicht erreicht werden. Das Umweltbundesamt forscht dazu gerade an konkreten Maßnahmenvorschlägen.

Die Wertstofftonne: kürzere Wege für ein hochwertiges Recycling

UBA lädt ein zum Dialog über neue Wege in der Abfalltrennung Eigentlich ist Mülltrennen nicht schwierig: Bioabfall, Papier, Glas kommen in spezielle Tonnen oder Container. Alte Elektrogeräte und Sperrmüll können die Verbraucher beim kommunalen Recyclinghof abgeben. Und Leichtverpackungen kommen in die „Gelbe Tonne“. Künftig könnte das Mülltrennen noch einfacher werden: Die „Gelbe Tonne“ soll zur „Wertstofftonne“ erweitert werden. In die neuen Tonnen könnten die Verbraucher neben Joghurt-Bechern und Milchkartons auch sonstige Metalle und Kunststoffe werfen. Derzeit landen noch viel zu viele Wertstoffe im „grauen“ Restmüll, obwohl sie hochwertig recycelt werden könnten. Experten des Umweltbundesamtes (UBA) schätzen, dass in einer einheitlichen Wertstofftonnen bis zu sieben Kilogramm Abfälle pro Einwohner und Jahr zusätzlich zu den Verpackungen erfasst und verwertet werden könnten. Wie genau die neue „Wertstofftonne“ aussehen könnte, diskutierten rund 180 Fachleute am 28.2.2011 auf Einladung des ⁠ UBA ⁠ in Dessau-Roßlau. Drei UBA-Forschungsprojekte zeigen, dass die Wertstofferfassung in einer einheitlichen Tonne prinzipiell große Vorteile hat. Nicht nur Forschungsergebnisse sprechen dafür, die Getrenntsammlung zu erweitern und neben den Verpackungsabfällen auch „stoffgleiche Nichtverpackungen“ aus Metallen und Kunststoffen in einer Wertstofftonne zu sammeln. Auch aus Verbrauchersicht gibt es keinen Grund für die derzeitige Praxis, den Joghurt-Becher aus Kunststoff über die gelbe Tonne zu recyceln, das Plastikspielzeug aus demselben Material aber nicht. Was also soll neben Verpackungsabfällen in der Wertstofftonne gesammelt werden? Bei Kunststoffen und Metallen - etwa einer alten Bratpfanne, Spielzeug oder Putzeimern - fällt die Antwort positiv aus. Nicht in die neue Wertstofftonne sollten zum Beispiel Produkte mit einem hohen Schadstoffgehalt und Produkte, bei denen es gut funktionierende, eigene Sammelsysteme gibt, wie etwa bei Batterien oder Textilien. Sie sollten wie bisher getrennt in besonderen Sammelboxen gesammelt werden. Auch für kleine Elektroaltgeräte sei die getrennte Erfassung besser als eine Sammlung über die Wertstofftonne. Bis eine einheitliche Wertstofftonne flächendeckend eingeführt werden kann, sind noch wesentliche Fragen zu klären. In den nächsten Monaten wird UBA ein Planspiel zur Fortentwicklung der Verpackungsverordnung durchführen, um unterschiedliche Optionen zur Organisation und Finanzierung der Sammlung, Sortierung und Verwertung zu testen. Mit Kommunen, Entsorgungswirtschaft, Industrie und Handel sowie Umwelt- und Verbraucherverbänden sind alle relevanten Akteursgruppen vertreten. Bereits seit Anfang der 1990er Jahre werden Verpackungen auf Grundlage der Verpackungsverordnung überwiegend in „Gelben Tonnen“ getrennt gesammelt und verwertet. Die Erfassung, Sortierung und Verwertung finanzieren die Hersteller und Vertreiber. Sie haben sich dazu in den so genannten dualen Systemen organisiert. Mit moderner Sortier- und Verwertungstechnik werden mittlerweile Verwertungsquoten von etwa 80 Prozent erreicht, was auch im internationalen Vergleich beispielhaft ist. Die Verpackungsverordnung eröffnet schon jetzt den dualen Systemen und Kommunen die Möglichkeit, sich auf eine Miterfassung stoffgleicher Nichtverpackungen zu verständigen. Dieser Weg wird mit dem Entwurf für ein neues Kreislaufwirtschaftsgesetz fortgesetzt: Eine neue Verordnungsermächtigung soll die bundesweite Einführung einer einheitlichen Wertstofftonne ermöglichen.

Analyse der Effizienz und Vorschläge zur Optimierung von Sammelsystemen (Hol- und Bringsysteme) der haushaltsnahen Erfassung von Leichtverpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen auf der Grundlage vorhandener Daten

Auf der Basis vorliegender Sortieranalysen wurde die Effizienz unterschiedlicher Sammelsysteme für Leichtverpackungen (LVP) und stoffgleichen Nichtverpackungen (StNVP) analysiert und verglichen. Besonderer Wert wurde auf die werkstoffliche Verwertung der Materialfraktionen Kunststoffe, Metalle und Verbunde gelegt. Verglichen wurden die Systeme Gelbe Tonne, Wertstofftonne, Gelber Sack, Wertstoffsack, Depotcontainer ohne StNVP, Wertstoffhof ohne StNVP. Für die Sortierung wurden ein IST-⁠ Szenario ⁠ und ein ZUKUNFT-Szenario (alle Sortieranlagen nach dem Stand der Technik) berücksichtigt. Im Ergebnis wurden Vorschläge zur Optimierung der Sammelsysteme und der Sortierung erstellt. Veröffentlicht in Texte | 37/2018.

Bundesumweltministerium stellt neues Verpackungsgesetz vor

Am 11. August 2016 veröffentlichte das Bundesumweltministerium einen Entwurf eines neuen Verpackungsgesetzes. Danach sollen die Kommunen in eigener Regie entscheiden, ob Verpackungsabfälle und andere Wertstoffe gemeinsam in einer Wertstofftonne gesammelt werden. Hauptziel des Gesetzes ist es, wesentlich mehr Abfälle aus privaten Haushalten zu recyceln. Verpackungshersteller sollen stärker dazu angehalten werden, die Recyclingfähigkeit ihrer Verpackungen zu berücksichtigen. Die getrennte Sammlung von Abfällen soll noch effizienter und einfacher werden. Nachdem eine Einigung mit den Ländern auf das ursprünglich geplante Wertstoffgesetz nicht möglich war, konzentriert sich das Verpackungsgesetz auf die erforderliche ökologische Weiterentwicklung der Verpackungsverordnung. In den kommenden Wochen können die Verbände zu dem Gesetzesentwurf Stellung nehmen. Das Umweltbundesamt sieht es kritisch, dass das ursprünglich geplante Wertstoffgesetz vom Tisch ist und somit keine einheitlichen Regeln geschaffen werden für die Sammlung von sogenannten stoffgleichen Nichtverpackungen wie Spielzeuge, Töpfe oder andere Haushaltsgegenstände zusammen mit Verpackungen. Kritisch sieht das UBA mit Blick auf die Abfallvermeidung außerdem, dass ein Monitoring der Mehrweg-Getränkeverpackungen zukünftig nicht mehr vorgeschrieben wird. Damit wird nicht transparent, inwieweit getroffene Maßnahmen wie die Kennzeichnungspflicht im Einzelhandel erfolgreiche Anreize zur Vermeidung setzen.

Auslaufmodell Gelber Sack: ALBA und BSR starten im Juli mit der Auslieferung von Wertstofftonnen in Berliner Siedlungsgebieten

Der Wertstoffsack hat ausgedient. An die verbliebenen Berliner Gebiete, die ihre Verpackungsabfälle noch über die Sack-Sammlung entsorgen, liefern ALBA und die Berliner Stadtreinigung (BSR) in den nächsten Monaten rund eine Viertelmillion Wertstofftonnen aus. Die neuen Tonnen fassen 240 Liter und verfügen über einen schwarzen Korpus mit gelbem Deckel. Damit können künftig alle Berlinerinnen und Berliner stadtweit ihre restentleerten Verpackungen aus Kunststoff, Verbundmaterialien oder Metall, sowie haushaltstypische, so genannte „stoffgleiche Nichtverpackungen“ wie den ausgedienten Kochtopf oder die kaputte Kunststoffschüssel, komfortabel in einem festen Behälter sammeln. Die Umstellung von der Sack- auf die Behältersammlung in den betroffenen Gebieten erfolgt gebietsweise. Los geht es ab Juli in den Bezirken Spandau, Charlottenburg-Wilmersdorf und Steglitz-Zehlendorf. Es folgen Reinickendorf und Pankow sowie der Bezirk Mitte im August. Im September startet die Umstellung in Friedrichshain-Kreuzberg, Tempelhof-Schöneberg und Neukölln. Dann sind Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick an der Reihe. Der Abschluss der Umstellung ist für Ende Oktober vorgesehen. Der Abfuhrrhythmus für die Wertstoffabfälle bleibt unverändert: Die Leerung der Tonnen erfolgt wie gewohnt in einem zweiwöchentlichen Turnus. Wie bei den Wertstoffsäcken bitten ALBA und BSR darum, die Tonnen am Abholtag bis 6 Uhr am Straßenrand zu positionieren, um so die planmäßige Entsorgung zu gewährleisten. Auf die stadtweite Umstellung von Sack auf Tonne hatten sich die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und die BSR mit den für das Verpackungsrecycling zuständigen dualen Systemen verständigt. Neben der praktischen Relevanz der neuen Tonnen, soll durch die Umstellung auch eine Steigerung der gesammelten Wertstoffmenge erfolgen, so dass mehr Materialien ins Recycling gehen können – ein Plus für Ressourcen- und Klimaschutz. Voraussetzung für ein möglichst qualitativ hochwertiges und effizientes Recycling ist die richtige Befüllung der neu ausgestellten 240-Liter-Behälter mit ausschließlich dafür vorgesehenen Abfällen. Das sind in Berlin seit Einführung der einheitlichen Wertstofftonne im Jahr 2013 neben restentleerten Verpackungen aus Kunststoff, Verbundmaterialien und Metall auch haushaltstypische, so genannte „stoffgleiche Nichtverpackungen“ wie kaputte Schüsseln und Töpfe, ausgedientes Plastikspielzeug ohne (!) Elektronik oder Batterie oder auch die undichte Gießkanne – egal ob aus Kunststoff oder Blech. „Mit der Wertstofftonne für ganz Berlin wird die Abfalltrennung in der Hauptstadt noch umweltfreundlicher. Dank der Wertstofftonne macht Berlin Schluss mit zerrissenen gelben Säcken und stoppt die damit verbundene Plastikverschmutzung unserer Stadt. Sie erleichtert es außerdem, auch schwerere Abfälle ins Recycling zu geben“, so Britta Behrendt, Staatssekretärin für Klimaschutz und Umwelt . Bei Fragen zur Umstellung der Wertstoffsammlung in den Siedlungsgebieten können sich Anwohnerinnen und Anwohner an die operativen Servicecenter von ALBA (Tel. +49 30 35182 351) und BSR (Tel. +49 30 7592 4900) wenden. Weitere Infos und wichtige Tipps rund um Abfalltrennung und Recycling sind auf www.trenntstadt-berlin.de zu finden.

Gelbe Tonne statt Gelber Sack – Wertstoffsammlung in Berliner Siedlungsgebieten wird ab Mitte 2023 vollständig umgestellt

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) haben sich mit den privatwirtschaftlichen Betreibern des dualen Systems darauf geeinigt, allen Berlinerinnen und Berlinern künftig eine feste Tonne für die Wertstoffsammlung bereitzustellen („Wertstofftonne“). Der in den Siedlungsgebieten bisher übliche „Gelbe Sack“ für die Sammlung von restentleerten Kunststoff-, Metall- und Verbundverpackungen sowie stoffgleichen Nichtverpackungen wird damit abgeschafft. Die Umstellung erfolgt ab Juli 2023 und soll bis Ende Oktober 2023 beendet sein. Damit wird einem Wunsch vieler Berlinerinnen und Berliner Rechnung getragen, denn Erfahrungen zeigen, dass schwere Wertstoffe aus Kunststoff und Metall in festen Tonnen einfacher und sicherer gesammelt und der Verwertung zugeführt werden können als in Säcken, die zudem an vielen Orten durch Wild und Vögel auf der Nahrungssuche aufgerissen werden. Darüber hinaus kann mit einer Steigerung der Wertstoffmenge gerechnet werden, die wiederum das Restabfall-Aufkommen verringert und die Recyclingquoten erhöht. Für die Wertstofftonne wird weiterhin kein Entgelt erhoben (soweit sie mit Wertstoffen befüllt ist). Die bisher bei den gelben Säcken geübte Praxis, die Behälter am Entleerungstag direkt an die Grundstücksgrenze zu stellen, soll beibehalten werden.

Verpackungsabfälle und Elektro-/Elektronikschrott im Restmüll in NRW - Verpackung im Restmüll

Das Projekt "Verpackungsabfälle und Elektro-/Elektronikschrott im Restmüll in NRW - Verpackung im Restmüll" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH durchgeführt. Trotz separater Erfassung von Verkaufsverpackungen mittels des DSD sind nach wie vor zum Teil erhebliche Mengen an Verkaufsverpackungen im Restmüll sowie Restmüll und stoffgleiche Nicht-Verpackungen im Gelben Sack vorzufinden. Während der Anteil an Restmüll bzw. stoffgleichen Nicht-Verpackungen im Gelben Sack sehr genau quantifiziert werden kann, gibt es bisher kaum belastbare Daten über den Anteil an Verpackungen im Restmüll in Nordrhein-Westfalen. Vor diesem Hintergrund wurde eine repräsentative Untersuchung in Nordrhein-Westfalen zur Bestimmung des Verpackungsanteils im Restmüll durchgeführt. Ziele der Untersuchungen waren: - Ermittlung der Verpackungsanteile im Restmüll differenziert nach Siedlungs- und Bebauungsstrukturen, - Ermittlung der Getränke-Einwegverpackungen im Restmüll differenziert nach Siedlungs- und Bebauungsstrukturen, - Hochrechnung der Ergebnisse für das Land Nordrhein-Westfalen. Die Untersuchungen zur Ermittlung von Verpackungen im Restmüll fanden im 2. Halbjahr 2001 (1. Sortierkampagne) und 1. Halbjahr 2002 (2. Sortierkampagne) statt. In jeder Kampagne wurden die Abfälle aus privaten Haushalten von 4 verschiedenen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (ÖRE) in Nordrhein-Westfalen sortiert. Insgesamt wurden 240 Stichprobeneinheiten von jeweils ca. 1 m3 Restmüll untersucht. Durchschnittlich wurde mit einer Stichprobeneinheit das Restmüllaufkommen von etwa 25-35 Personen erfasst.

Teilprojekt: Untersuchung und Verbesserung des Wertstoffstroms in Darmstadt

Das Projekt "Teilprojekt: Untersuchung und Verbesserung des Wertstoffstroms in Darmstadt" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Wissenschaftsstadt Darmstadt durchgeführt. Ziele des jeweiligen Partners im Projekt Bei der Sammlung geht ein Teil der Wertstoffe verloren, z.B. stoffgleiche Nichtverpackungen (StNV) aus Kunststoff, und steht einer stofflichen Verwertung nicht mehr zur Verfügung. Um Umwelt-, Kosten- und Wertstoffpotenziale zu heben, ist die genauere Kenntnis der Abfallzusammensetzung, deren Mengen und Anfallorte, sowie des Einflusses von verschiedenen Endverbrauchern notwendig. Folgende Aufgabenstellungen sollen bearbeitet werden: - Analyse der vorhandenen Wertstoffströme am Fallbeispiel Darmstadt Um die exakten Wertstoffmengen in Darmstadt zu bestimmen, werden reale Abfall-fraktionen aus den Haushaltungen durch mehrere Sortierungen charakterisiert und Verpackungsmaterialien und StNVs gesondert dokumentiert. Auf dieser Basis können Wertstoffpotenziale in anderen Abfallarten als der Wertstofftonne sowie der Fremdstoffeintrag identifiziert werden, sowie die Bürger*innen sensibilisiert werden, welche Wertstoffpotenziale durch ungenügende Sammlung verloren gehen. - Strategie zur Vorsortierung und Abfallaufbereitung Der EAD entwickelt in Kooperation mit TUDa (Unterauftrag INGUT GmbH) eine praxistaugliche Strategie zur Vorsortierung und Abfallaufbereitung, bei der aus den gesammelten Wertstoffen die enthaltenen Restabfälle abgetrennt und die Wertstoffe in verschiedene Abfallfraktionen, wie Verpackungsmaterialien und StNVs, separiert werden können. Die Strategie soll durch Praxistests überprüft werden. - Konzeptentwicklung für einen sensorgestützten Unterflurcontainer In Darmstadt werden Neubaugebiete heute mit Unterflurcontainern ausgestattet, Füllstandssensoren erleichtern die Sammlung und Abhollogistik; Wertstoffen werden jedoch nicht getrennt erfasst. EAD konzipiert unterstützt vom IWKS und TUDa (Unterauftrag INGUT GmbH) einen Unterflurcontainer zur Erfassung von Wertstoffen und ordnet die Verbesserungspotenziale gegenüber dem Status quo ein

Teilvorhaben 3: Planspiel

Das Projekt "Teilvorhaben 3: Planspiel" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. A) Ausgangslage: Im Zusammenhang mit der Verabschiedung der 5. Novelle der Verpackungsverordnung (VerpackV) hat der Bundesrat die Bundesregierung gebeten, ein Planspiel zur Erprobung möglicher konzeptioneller Änderungen der aktuellen gesetzlichen Regelungen (in Form einer 6. Novelle) durchzuführen. Das UFOPLAN-Vorhaben 'Evaluierung und Weiterentwicklung der Verpackungsverordnung' aus dem UFOPLAN 2008 (FKZ 3708 93 303) prüft und beschreibt unter Berücksichtigung der verschiedenen Interessenlagen der Akteure Vorschläge zur Weiterentwicklung der VerpackV. Auf dieser Basis sowie weiteren Konzepten werden von Bund und Ländern Vorschläge für konzeptionelle Änderungen der aktuellen Regelungen erarbeitet. Im Rahmen des Planspiels sollen die potenziellen Folgen der Änderungsvorschläge abgeschätzt und evtl. Verbesserungsvorschläge erarbeitet werden. Ergänzend sieht die Koalitionsvereinbarung zwischen CDU, CSU und FDP vor, die Verpackungsverordnung zu einer Wertstoffverordnung fortzuentwickeln. Zentrales Element ist hier das Konzept einer sog. 'trockenen Wertstofftonne', in der Verpackungs- und stoffgleiche Nichtverpackungsabfälle mit dem Ziel einer effizienten Verwertung zusammengeführt werden sollen. Auch die Auswirkungen einer flächendeckenden Einführung einer Wertstofftonne sollen in das Planspiel einbezogen werden. B) Zielsetzung: Folgenabschätzung der Eckpunkte konzeptioneller Änderungsvorschläge zur VerpackV unter besonderer Berücksichtigung des Konzepts der sog. 'trockenen Wertstofftonne' sowie Erarbeitung von evtl. Verbesserungs-vorschlägen. C) Methodik: Folgenabschätzung im Rahmen eines Planspiels mit anschließender Zusammenfassung und Auswertung der Ergebnisse. Basis für das Planspiel sind neben dem UFOPLAN-Vorhaben (FKZ 3708 93 303) sowie den Vorschlägen von Bund und Ländern die Ergebnisse aus dem TV 1 (Bestimmung einer Idealzusammensetzung der Wertstofftonne) und dem TV 2 (Finanzierungsmodelle der Wertstofftonne).

Teilprojekt E: Bilanzierung

Das Projekt "Teilprojekt E: Bilanzierung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Stuttgart, Institut für Akustik und Bauphysik, Lehrstuhl für Bauphysik, Abteilung Ganzheitliche Bilanzierung durchgeführt. Das Verhalten von VerbraucherInnen beim Kauf von Produkten, die aus Plastik bestehen oder mit diesem verpackt sind, spielt eine entscheidende Rolle für das Plastikaufkommen in Deutschland. Durch gezielte Wahl des Produkts am Point of Sale (PoS) kann es beeinflusst werden (z.B. durch die Wahl von kunststofffreien Produkten). Vor diesem Hintergrund wird in diesem Projekt untersucht, inwiefern und unterstützt durch welche Vermeidungsstrategien Verbraucher durch Kaufentscheidungen am PoS das Entstehen von Kunststoffabfällen vermeiden können. Dies wird exemplarisch an 'Lebensmittelverpackungen' und 'Bekleidungstextilien' untersucht. Das transdisziplinäre Vorhaben bezieht insbes. Handelseinrichtungen als Praxispartner ein und strebt Ergebnisse an, die vom Handel und den in den Wertschöpfungsketten vorgelagerten Akteuren auch umgesetzt werden können. Das IABP der Uni Stuttgart geht in Teilprojekt E vor allem der Frage nach, welche globalen Probleme Plastik entlang der Supply Chain verursacht und wie gravierend diese in welchem Kontext tatsächlich sind. Diese Frage wird mittels einer kontextspezifischen Analyse mit Blick auf den gesamten Lebensweg der möglichen Produktlösungen bzw. des Plastiks, basierend u.a. auf der Methode der Ökobilanz, beantwortet. Die Arbeiten werden in Anlehnung an die etablierte Vorgehensweise der Ökobilanznormen durchgeführt (DIN 14040; DIN 14044) mit Definition 'Ziel und Untersuchungsrahmen', 'Sachbilanz', 'Wirkungsabschätzung' und 'Auswertung'. In die Untersuchung fließt der gesamte Lebensweg des für den Konsumenten 'sichtbaren' sowie nicht direkt sichtbaren, d.h. aus der Vorkette stammenden Plastiks ein. Die Bereitstellung des Produkts wird mitbetrachtet, damit durch Änderungen in der Prozesskette (z.B. Einsparung von Schutzverpackung) hervorgerufene Mehraufwendungen (Materialinput, Emissionen) und damit ungewollte Verschlechterungen der Umweltperformance des Produkts sichtbar werden (sog. Problemverlagerungen).

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