Im Landkreis Göttingen werden folgende Deponiearten betrieben: Breitenberg: Deponie für Boden und Bauschutt, Kompostanlage und Recyclinghof Adresse: Herzberger Straße 999, 37115 Duderstadt Annahme von: - Bauschutt unbelastet, nicht verwertbar - Unbelastetem Boden - Boden vermischt mit unbelastetem Bauschutt/Straßenaufbruch - Straßenaufbruch, unbelastet, teerölhaltig und bituminös - Dämmmaterial - Asbestzementabfälle Kompostanlage Annahme von: - Park- und Gartenabfall, kompostierbar - Baum- und Strauchschnitt - Rinden - Sägemehl, unbelastet Recyclinghof Annahme von: - Elektroschrott - Altmetall - Altpapier - Altkleidern - Haus- und Sperrmüll - Altholz Deiderode (EAZD): mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlage (MBA) und Recyclinghof Adresse: Auf dem Mittelberge 1, 37133 Friedland Annahme von: - Restabfällen - Sperrmüll - hausmüllähnliche Gewerbeabfälle zusätzlich von Privathaushalten: kleine Mengen an Altmetallen, Altpapier, Baumschutt, Baum- und Strauchschnitt, Elektroschrott und Schadstoffe Dransfeld: Deponie für Boden und Bauschutt, Kompostanlage und Recyclinghof Adresse: Imbser Weg 999, 37127 Dransfeld Annahme von: - Bauschutt unbelastet, nicht verwertbar - unbelastetem Boden - Boden vermischt mit unbelastetem Bauschutt/Straßenaufbruch - Straßenaufbruch, unbelastet, teerölhaltig und bituminös - Dämmmaterial - Asbestzementabfälle Kompostanlage Annahme von: - Park- und Gartenabfall, kompostierbar - Baum- und Strauchschnitt - Rinden - Sägemehl, unbelastet Recyclinghof Annahme von: - Elektronikschrott - Altmetall - Altpapier - Altkleidern - Haus- und Sperrmüll - Altholz Hattorf am Harz: Deponie für Boden, Bauschutt und andere mineralische Abfälle Annahme von u.a.: - vorzubehandelnde Abfälle - Boden und Bauschutt - Straßenaufbruch - Asbestzementabfälle - Dämmmaterial - Park- und Gartenabfälle - Rasenschnitt - Strauchschnitt - Kleinmengen an Rest- und Sperrmüll, Altholz, Elektronikschrott, Altmetall und Papier/Pappe Benutzerordnung: Für gefährliche Abfälle wird bundesweit das elektronische Nachweisverfahren angewendet. Entsorgungsnachweise und Begleitscheine müssen vom Abfallerzeuger in elektronischer Form erstellt, signiert und versendet werden.
Erhebung über Art und Menge des bei Baumaßnahmen oder zur Rekultivierung eingesetzten Bodenaushubs, Bauschutts und Straßenaufbruchs sowie Art der Maßnahme bei den nach Landesrecht für Bau-, Straßenbau-, Landschaftsschutz- und Rekultivierungsmaßnahmen zuständigen Behörden
Abfrage nach eingesetzten Bauabfällen, gewonnenen Erzeugnissen und entstandenen Abfällen zur Beseitigung jeweils nach Art und Menge.
Der Landkreis Landshut betreibt ca. 6 Kilometer nördlich der Stadt Landshut in einer ehemaligen Sand- bzw. Kiesgrube die Reststoffdeponie Spitzlberg. Das Areal der Deponie erstreckt sich in Ost-West-Rich- tung auf ca. 450 m, in Nord-Süd-Richtung auf ca. 250 m und umfasst eine Grundfläche von rund 8,35 ha. Die derzeit bestehende Deponie ist in drei Bauabschnitte (BA I - III) eingeteilt. Bei der Deponie Spitzlberg handelt es sich aktuell um eine DK-II-Deponie, auf der bereits zum jetzigen Zeitpunkt neben DK-II-Abfällen auch DK-I-Abfälle abgelagert werden können. Die Deponieklasse II (DK- II) entspricht einer Deponie für nicht gefährliche und gefährliche Abfälle, wie z.B. Bauabfälle, Straßenaufbruch und Aschen; eine DK-I-Deponie (DK-I) entspricht einer Deponie für nicht gefährliche und gefährliche Abfälle, wie beispielsweise Bodenaushub, Bauabfälle, Asbest und künstliche Mineralfasern. Um das vorhandene DK-II-Volumen der Deponie Spitzlberg weiter zu schonen ist der Erweiterungsbau als DK-I-Deponie geplant. Der Landkreis Landshut plant, die bestehende Deponie zu erweitern und das Gelände südlich davon bis zur benachbarten Staatsstraße St 2143 zu einer DK-I-Deponie als Bauabschnitt IV der Deponie Spitzlberg auszubauen. Die Erweiterungsfläche umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 944 und 943/2 der Gemarkung Oberglaim im Gemeindegebiet des Marktes Ergolding. Die Flurstücke befinden sich bereits im Eigentum des Landkreises Landshut. Die Erweiterungsfläche umfasst ca. 4,78 ha. Auf der Fläche kann ein Volumen von ca. 520.000 m³ an Abfällen abgelagert werden. Mit der Erweiterung sind weder eine Veränderung der Art, der Zusammensetzung noch der Menge der abzulagernden Abfälle verbunden. Das im Bereich des neuen Deponieabschnitts anfallende unbelastete Oberflächenwasser soll gesammelt und über den Feldbach abgeleitet werden. Das Einleiten von Niederschlagswasser stellt eine Benutzung im Sinne des § 9 Abs. 1 WHG dar und bedarf der behördlichen Erlaubnis nach § 8 Abs. 1 WHG. Daher wird im Zuge der Erweiterung der Deponie Spitzlberg durch den BA IV auch eine wasserrechtliche Genehmigung gem. § 8 Abs. 1 WHG zur zeitlich beschränkten Direkteinleitung von Oberflächenwasser aus den rekultivierten Bereichen des BA IV sowie befestigter und unbefestigter Randbereiche der Deponie in den Feldbach beantragt. Das Sickerwasser soll –in Abstimmung mit dem Markt Ergolding- ungedrosselt in den Mischwasserkanal eingeleitet werden. Hierfür wird gem. § 58 Abs. 1 WHG unter Berücksichtigung des § 51 der Abwasserverordnung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens eine Genehmigung beantragt. Für die Querung des Feldbaches mit der Sickerwasserleitung und neuer Sohlbefestigung des Baches sowie dem Bau von zwei Schächten im Bereich des Felbaches ist eine Ausnahme gem. § 78 Abs. 5 WHG erforderlich. Zusätzlich wurde für die Deponieerweiterung gem. § 37 Absatz 1 KrWG ein Antrag zur Zulassung des vorzeitigen Baubeginns eingereicht.
Das Projekt "Nachhaltiges Recycling von PAK-haltigem Straßenaufbruch: NaRePAK" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Es wird/wurde ausgeführt durch: IVH Industriepark und Verwertungszentrum Harz GmbH.
Dem Landratsamt Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim liegt der immissionsschutzrechtliche Genehmigungsantrag des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim zur Änderung der auf dem Grundstück Fl.Nrn. 199, 199/1, 199/2 der Gmkg. Dettendorf vorhandenen Anlage zum Umschlag-, Lagerung- und Aufbereitung für Bauschutt, Straßenaufbruch, Glas, Boden und Steine von einer bisher zeitweiligen Lagerung zu einem Langzeitlager vor. Der genehmigte Umfang der Abfalllagerung (Gesamtmenge 6.700 t, Umschlag 250 t/d) und die Abfallarten werden dabei nicht verändert. Bauliche Veränderungen sind mit der Maßnahme nicht verbunden.
Die Firma IVH Industriepark und Verwertungszentrum Harz GmbH, Landstraße 93, 38644 Goslar, hat mit Antrag vom 05.04.2024, zuletzt ergänzt am 17.12.2024, die Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und Betrieb einer Anlage zur sonstigen Behandlung gefährlicher Abfälle inklusive der zeitweiligen Lage-rung gefährlicher Abfälle am Standort Landstraße 93 in 38644 Goslar, Gemarkung Harlingerode, Flur 8, Flurstücke 3/12, 3/14, 3/20 und 3/29 beantragt. In der Anlage ist die Behandlung von teerhaltigem Straßenaufbruch geplant. Es handelt sich dabei um ein Verfahren zur Rohstoffrückgewinnung von Gesteinskörnungen aus Asphalt.
Die IVH, Industriepark und Verwertungszentrum Harz GmbH mit Sitz in Hildesheim (Niedersachsen) hat über mehrere Jahre zusammen mit der Umweltdienste Kedenburg GmbH, beide Entsorgungs-/Recyclingunternehmen im Unternehmensverbund der Bettels-Gruppe, Hildesheim, und der Eisenmann Environmental Technologies GmbH, Holzgerlingen, deren NaRePAK-Verfahren zur großmaßstäblichen Umsetzung weiterentwickelt. Stoffkreisläufe zu schließen und somit die effiziente und nachhaltige Nutzung begrenzter Ressourcen zu verbessern ist die erklärte Philosophie der IVH, hier fügt sich das RiA-Verfahren nahtlos ein. In Deutschland fallen jährlich erhebliche Mengen teerhaltigen Straßenaufbruchs an. Dieser Abfallstrom besteht weit überwiegend aus mineralischen Komponenten (z.B. Gesteinskörnungen und Feinsand) und enthält neben Bitumen krebserregende polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). Letztere sind verantwortlich, dass dieser Massenstrom als gefährlicher Abfall eingestuft wird. PAK sind persistent und verbleiben ohne thermische Behandlung langfristig in der Umwelt. Die Abfallmengen sind dabei beträchtlich. Die Bundesregierung geht von einer Menge von etwa 600.000 Tonnen pro Jahr allein von Bundesautobahnen und -straßen aus, dazu kommt der Aufbruch von Landes- und Kreisstraßen, die mengenmäßig die Bundesautobahnen und -straßen weit übertreffen. Bisher wird teerhaltiger Straßenaufbruch überwiegend deponiert, wodurch die im Straßenaufbruch enthaltenen mineralischen Ressourcen dem Wertstoffkreislauf verloren gehen. Der in begrenztem Umfang alternativ mögliche Verwertungsweg: Kalteinbau in Tragschichten im Straßenbau, erfolgt ohne Entfernung der PAK und wird daher nur noch in geringem Umfang angewendet. Eine weitere Möglichkeit ist die thermische Behandlung in den Niederlanden. Dies ist nicht nur verbunden mit langen Transportwegen, auch arbeiten die niederländischen Anlagen in einem deutlich höheren Temperaturintervall – im Bereich der Kalzinierung (Kalkzersetzung) – was dazu führen kann, dass die mineralischen Bestandteile des Straßenaufbruchs nicht mehr die notwendige Festigkeit aufweisen, um für einen Einsatz als hochwertiger Baustoff für die ursprüngliche Nutzung des Primärrohstoffes in Frage zu kommen. Darüber hinaus wird beim Kalzinierungsprozess von Kalkgestein im Gestein gebundenes CO 2 freigesetzt. Mit dem Vorhaben RiA plant die IVH an ihrem Standort in Goslar / Bad Harzburg die Errichtung einer in Deutschland erstmaligen großtechnischen Anlage zur thermischen Behandlung von teerhaltigem Straßenaufbruch. Dabei soll eine möglichst vollständige Rückgewinnung der enthaltenen hochwertigen Mineralstoffe (Gesteinskörnungen)erfolgen. Gleichzeitig werden die enthaltenen organischen Bestandteile, die in Form von Teerstoffen und Bitumen vorliegen, als Energieträger genutzt. In der innovativen Anlage sollen pro Jahr bis zu 135.000 Tonnen teerhaltiger Straßenaufbruch mittels Drehrohr thermisch aufbereitet werden. Dabei werden im Teer enthaltene besonders schädliche Stoffe wie PAK bei Temperaturen zwischen 550 Grad und 630 Grad Celsius entfernt und in Kombination mit der separaten Nachverbrennung vollständig zerstört, ohne dass das Mineralstoffgemisch zu hohen thermischen Belastungen mit der Gefahr einer ungewollten Kalzinierung ausgesetzt ist. Zurück bleibt ein sauberes, naturfarbenes Gesteinsmaterial (ohne schwarze Restanhaftungen von Kohlenstoff), das für eine höherwertige Wiederverwendung in der Bauwirtschaft geeignet ist. Die mineralischen Bestandteile des Straßenaufbruchs können so nahezu vollständig hochwertig verwendet und analog Primärrohstoffen erneut bei der Asphaltherstellung oder Betonherstellung eingesetzt werden. Die organischen Anteile im Abgas werden mittels Nachverbrennung bei 850 Grad Celsius thermisch umgesetzt und vollständig zerstört. Die dabei entstehende Abwärme wird genutzt, um Thermalöl zu erhitzen, um damit Ammoniumsulfatlösungen einer benachbarten Bleibatterieaufbereitung der IVH einzudampfen, aufzukonzentrieren und so ein vermarktungsfähiges Düngemittel herzustellen. Das Thermalöl wird dazu mit 300 Grad Celsius zu der Batterierecyclinganlage geleitet. Die Wärme ersetzt dabei andere Brennstoffe wie z. B. Erdgas. Die verbleibende Abwärme aus der Nachverbrennung wird mittels drei ORC-Anlagen zur Niedertemperaturverstromung genutzt. Es werden ca. 300 Kilowatt elektrische Energie pro Stunde erzeugt. Die beim RiA-Verfahren entstehenden Abgase werden in einer mehrstufigen Rauchgasreinigung behandelt. Die Abgase der Drehrohr-Anlage werden dazu aufwendig mittels Zyklone und nachgeschaltetem Gewebefilter entstaubt. Schwefeldioxid und Chlorwasserstoff werden mittels trockener Rauchgasreinigung nach Additivzugabe abgeschieden. Die Umwandlung von Stickstoffoxiden erfolgt mittels selektiver katalytischer Reduktion mit Harnstoff als Reduktionsmittel. Die bereits genannte Nachverbrennung zerstört verbliebene organische Reste. Die wesentliche Umweltentlastung des Vorhabens besteht in der stofflichen Rückgewinnung des ursprünglichen hochwertigen Gesteins im teerhaltigen Straßenaufbruch, also durch Herstellung eines wiederverwendbaren PAK-freien Mineralstoffgemisches von gleicher Qualität wie die ursprünglichen Primärrohstoffe. Das heißt die besonders umweltschädlichen PAKs werden nachhaltig aus dem Stoffkreislauf entfernt. Mit der Anlage können von eingesetzten 135.000 Tonnen Straßenaufbruch rund 126.900 Tonnen als Mineralstoffgemisch in Form von Gesteinskörnungen und Füller zurückgewonnen und für die Wiederverwendung bereit gestellt werden. Die Gesamtmenge von 126.900 Tonnen pro Jahr reduziert den jährlichen Bedarf von Gesteinsabbauflächen bei einer Abbautiefe von 30 Meter um rund 1.460 Quadratmeter. Bezogen auf den angenommenen Lebenszyklus von 30 Jahren wird eine Fläche von ca. 4,4 Hektar Abbaugebiet allein durch diese Anlage nicht in Anspruch genommen. Zusätzlich wird in gleichem Maße wertvoller Deponieraum bei knappen Deponiekapazitäten eingespart. Bei erfolgreicher Demonstration der technischen und wirtschaftlichen Realisierbarkeit im industriellen Maßstab, lässt sich diese Technik dezentral auf verschiedene Standorte in Deutschland übertragen. Damit wird dem in der Kreislaufwirtschaft propagierten Näheprinzip entsprochen, das heißt die Transportwege und die damit verbundenen Umweltauswirkungen werden weiter reduziert. Auch der nach Region unterschiedlichen Gesteinsarten wird dabei Rechnung getragen. Branche: Wasser, Abwasser- und Abfallentsorgung, Beseitigung von Umweltverschmutzungen Umweltbereich: Ressourcen Fördernehmer: IVH, Industriepark und Verwertungszentrum Harz GmbH Bundesland: Niedersachsen Laufzeit: seit 2024 Status: Laufend
Die Abfallpolitik der Bundesregierung, die eine Vermeidung und Verwertung von Abfällen zum Ziel hat, war mit Blick auf die Verwertung erfolgreich. Die Abfallmenge, die abgelagert (deponiert) werden muss, sank zwischen den Jahren 2000 und 2022 von 28,7 auf 16,3 Prozent. Am erfolgreichsten war diese Politik bei Siedlungsabfällen. Von ihnen mussten im Jahr 2022 nur etwa 0,5 Prozent deponiert werden. Ablagerungsquoten Die Ablagerung (Deponierung) von Abfällen ging im Zeitraum von 2000 bis 2022 von 28,7 auf 16,3% des Abfallaufkommens zurück. In dieser Angabe ist die Ablagerung von „Abfällen aus Gewinnung und Behandlung von Bodenschätzen“ enthalten (bis 2008: „Bergematerial aus dem Bergbau“). Diese Abfallgruppe wird fast vollständig deponiert und macht daher den größten Teil der insgesamt deponierten Mengen aus. Bezieht man diese Abfälle nicht in die Berechnung der Ablagerungsquote ein, so wurden 2000 noch 19,1 % des Abfallaufkommens deponiert. 2022 waren es nur noch 10 % (siehe Abb. „Ablagerungsquoten der Hauptabfallströme“). Ablagerung von Siedlungsabfällen auf Deponien Seit Juni 2005 müssen die nicht verwertbaren Reste von Siedlungsabfällen vor der Ablagerung auf Deponien vorbehandelt werden, da sie in der Regel die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen für die Ablagerung (Deponierung) nicht einhalten. Zu den nicht verwertbaren Resten zählen zum Beispiel der Inhalt der Restmülltonne oder Sortierreste aus Abfall-Sortierungsanlagen. Die Vorbehandlung erfolgt thermisch in Müllverbrennungsanlagen mit Energie- und Materialrückgewinnung (zum Beispiel Metalle) oder mechanisch-biologisch mit Erzeugung von Ersatzbrennstoffen. Dadurch reduzierte sich die Ablagerung von Siedlungsabfällen auf die nicht behandlungsbedürftigen Abfälle wie zum Beispiel Boden und Steine. So sank zwischen 2000 und 2022 die Ablagerungsquote der Siedlungsabfälle von 27,1 % auf einen Rest von nur rund 0,5 %. Geänderte statistische Erfassung Bei der Interpretation der Angaben zu den einzelnen Hauptabfallströmen ist zu beachten, dass im dargestellten Zeitraum mehrere Umstellungen in der Erhebung und Zurechnung der erfassten Mengen zu Abfallarten erfolgten. Erfasst werden seit 1996 in erster Linie die bei den Betreibern von Abfallentsorgungsanlagen jeweils eingesetzten Abfallmengen. Durch folgende Faktoren ergeben sich Einschränkungen bezüglich der Vergleichbarkeit der Daten in der hier betrachteten Periode: Ab 2002: Im Jahr 2002 wurde der Europäische Abfallkatalog (EAK) durch das Europäische Abfallverzeichnis (EAV) abgelöst, was Verschiebungen innerhalb der Siedlungsabfälle sowie zwischen nicht gefährlichen und gefährlichen Abfällen zur Folge hatte. Ab dem Jahr 2004 enthalten die Bau- und Abbruchabfälle keine eingesetzten Mengen an Bodenaushub, Bauschutt und Straßenaufbruch bei Bau- und Rekultivierungsmaßnahmen der öffentlichen Hand.
Das Netto-Abfallaufkommen sank zwischen den Jahren 2000 und 2022 um rund 16 Prozent. Das liegt neben statistischen Effekten hauptsächlich an der konjunkturell bedingten Abnahme der Bau- und Abbruchabfälle. Die Abfälle aus Haushalten nahmen zu. Der Großteil des anfallenden Abfalls wird verwertet. Deutschlands Abfall Im Jahr 2022 betrug das Brutto-Abfallaufkommen in Deutschland 399,1 Mio. t und sank somit erstmals unter das Niveau von 2014 (2014: 401 Mio. t). Das in diesem enthaltene Netto-Abfallaufkommen von 342 Mio. t sank im Vergleich zu 2000 um rund 16 %. Dieser Rückgang ist hauptsächlich auf die Abnahme der Bau- und Abbruchabfälle zurückzuführen (siehe Abb. und Tab. „Abfallaufkommen“). Abfallaufkommen (einschließlich gefährlicher Abfälle) Quelle: Statistisches Bundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Tab: Abfallaufkommen in Tausend Tonnen Quelle: Statistisches Bundesamt Tabelle als PDF Tabelle als Excel Bau-, Abbruch-, Gewerbe- und Bergbauabfälle Bau- und Abbruchabfällen, Gewerbe- sowie Bergbauabfällen kommt beim Abfallaufkommen eine besondere Bedeutung zu (siehe Abb. und Tab. „Abfallaufkommen“). Bau- und Abbruchabfälle: Der Abfallgruppe der „Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Straßenaufbruch)“ kommt eine Schlüsselrolle für eine geschlossene Kreislaufwirtschaft zu. Sie machte im Jahr 2022 mit rund 216,2 Mio. t den Großteil (54,2 %) des Brutto-Abfallaufkommens aus. Den größten Anteil an dieser Abfallgruppe hat der Bodenaushub, der mit 86 % überwiegend verwertet wurde. Auch die restlichen mineralischen Bauabfälle wurden zu einem erheblichen Teil verwertet. Die Entwicklung der Bau- und Abbruchabfälle verlief weitgehend parallel zur konjunkturellen Entwicklung im Baugewerbe. Gewerbeabfälle: Nach den Bauabfällen waren die „Übrigen Abfälle (insbesondere aus Produktion und Gewerbe)“ im Jahr 2022 die bedeutendste Abfallgruppe. Mit rund 48,6 Mio. t Abfällen stammten 12,2 % aller Abfälle aus dieser Abfallgruppe. Bis zum Jahr 2008 hieß diese Abfallgruppe noch „Abfälle aus Produktion und Gewerbe“. Bergbauabfälle: Die Abfallgruppe „Abfälle aus Gewinnung und Behandlung von Bodenschätzen“ machten im Jahr 2022 mit 28,6 Mio. t etwa 7,2 % des Abfallaufkommens aus. Diese Abfälle stammen überwiegend aus dem Steinkohlebergbau. Der größte Teil des Materials wurde auf Halden gelagert. Lediglich 1 % dieses Abfalls konnte verwertet werden. Bis zum Jahr 2008 hieß diese Abfallgruppe „Bergematerial aus dem Bergbau“. Tab: Abfallaufkommen in Tausend Tonnen Quelle: Statistisches Bundesamt Tabelle als PDF Tabelle als Excel Abfallaufkommen (einschließlich gefährlicher Abfälle) Quelle: Statistisches Bundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Siedlungsabfälle / Haushaltstypische Siedlungsabfälle Bei einem relativ konstanten Anfall an Siedlungsabfällen von ca. 50 Mio. t pro Jahr stieg das Aufkommen der haushaltstypischen Siedlungsabfälle (in der Abfallbilanz bis 2011 als „Haushaltsabfälle“ bezeichnet) von 37,6 Mio. t im Jahr 2000 auf 43,7 Mio. t im Jahr 2022 stark an. Pro Einwohner waren das im Jahr 2000 noch 458 kg, 2022 waren es 518 kg/Ew. Gleichzeitig stieg der verwertete Anteil. Wurden im Jahr 2000 nur etwa 51 % verwertet, waren es 2022 bereits 98 %, davon 68 % mit stofflicher Verwertung. Das Aufkommen der haushaltstypischen Siedlungsabfälle unterlag den letzten Jahren lediglich geringen Schwankungen und blieb demnach auf relativ konstantem Niveau. Das Aufkommen der in den haushaltstypischen Siedlungsabfällen enthaltenen Fraktion „Hausmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle“ sank zwischen 2000 und 2022 von 18,0 Mio. t auf 14,1 Mio. t. Das Aufkommen der getrennt gesammelten Fraktionen - u.a. Glas, Papier, gemischte Verpackungen - stieg in diesem Zeitraum von 13,5 Mio. t auf 17,2 Mio. t (Quelle: Abfallbilanzen des Statistischen Bundesamtes, siehe auch „Ablagerungsquoten der Hauptabfallströme“ , „Verwertungsquoten der wichtigsten Abfallarten“ und Abb. „Zusammensetzung der haushaltstypischen Siedlungsabfälle 2022“). Gefährliche Abfälle Gefährliche Abfälle werden ab dem Jahr 1999 in der Abfallbilanz lediglich nachrichtlich als Summe ausgewiesen. Rund 6,1 % des Abfallaufkommens gehörten im Jahr 2022 diesem Abfallstrom an. Sie fielen vor allem in der Industrie und dem Baugewerbe an und gingen zu 67 % in die Verwertung. Beseitigte Abfälle Der nicht verwertbare Anteil des anfallenden Abfalls muss unter Vermeidung von Umweltschäden und Gesundheitsbeeinträchtigungen für die Bürger beseitigt werden. Vor der endgültigen Ablagerung sind organische Abfälle grundsätzlich mechanisch-biologisch oder thermisch zu behandeln. Damit sollen sie unschädlich gemacht (das heißt inertisiert) werden. Ziel ist es, aus Deponien weniger Sickerwässer und Deponiegas freizusetzen. Seit Mitte 2005 ist die Ablagerung (das heißt Deponierung) nicht vorbehandelter organischer Abfälle nicht mehr zulässig. Für Verbrennungsanlagen gelten strenge Standards zur Luftreinhaltung (siehe „Ablagerungsquoten der Hauptabfallströme“ ). Abfallintensität Die Abfallintensität ist ein Indikator für die Entkopplung des Abfallaufkommens von der Wirtschaftsleistung. Sie sank zwischen den Jahren 2000 und 2022 um 34,5 Prozentpunkte (siehe Abb. „Entkopplung des Abfallaufkommens von der Wirtschaftsleistung“). Weitere Informationen gibt es aus der Abfallstatistik des Statistischen Bundesamtes. Deutschlands Abfallbilanzen ab dem Jahr 2000 Bei der Interpretation der Daten zu den einzelnen Hauptabfallströmen ist zu beachten, dass die Abfallstatistik nicht auf eine unmittelbare Erfassung des Abfallaufkommens ausgerichtet ist. Erfasst werden seit dem Jahr 1996 in erster Linie die bei den Betreibern von Abfallentsorgungsanlagen jeweils eingesetzten Abfallmengen. Das Statistische Bundesamt führte bis zum Jahr 2005 diese Abfallmengen mit Hilfe eines Rechenmodells zum Gesamtabfallaufkommen – der Abfallbilanz – zusammen. Das Bundesamt zog vom gesamten Input an Abfallentsorgungsanlagen den Output zur Abfallverwertung und Abfallbeseitigung im Inland ab. Fachleute sprechen hier vom Nettoprinzip. Dabei konnten Doppelzählungen nicht gänzlich vermieden werden. Seit dem Jahr 2006 gilt daher das Bruttoprinzip. Das Statistische Bundesamt zieht seitdem Sekundärabfälle – also Abfälle, die bereits in anderen Abfallentsorgungsanlagen behandelt wurden – nicht mehr vom Input der Anlagen ab. Diese Sekundärabfälle (siehe Europäisches Abfallverzeichnis / EAV 19) werden nun getrennt ausgewiesen. Geänderte statistische Erfassung Die Abfallbilanzen sind über die Jahre nicht direkt vergleichbar, weil sich die Erfassung der Abfälle mehrfach änderte: Ab 2002: Im Jahr 2002 löste das Europäische Abfallverzeichnis (EAV) den Europäischen Abfallkatalog (EAK) ab. Diese Änderung führte zu Verschiebungen innerhalb der Siedlungsabfälle sowie zwischen nicht gefährlichen und gefährlichen Abfällen. Die gefährlichen Abfälle werden im Gegensatz zu früheren Jahren ab 1999 als Bestandteil der im Folgenden dargestellten Abfallarten betrachtet. Sie werden lediglich nachrichtlich gesondert als Summe ausgewiesen. Ab 2006: Ein weiterer Bruch in der Zeitreihe ist durch das ab dem Jahr 2006 auf die Abfallbilanz angewendete Bruttoprinzip entstanden. Mit den früheren Angaben annähernd vergleichbar ist ab 2006 das Nettoabfallaufkommen: Es enthält keine Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen.
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