Um Mobilität nachhaltig gestalten zu können, braucht es innovative Veränderungen: wir müssen vom Auto besetzten Straßenraum zurückgewinnen, Parkraum stärker bewirtschaften, alternative Konzepte wie nachhaltiges Carsharing testen und umsetzen und den ÖPNV zukunftsfähig umbauen und fördern. Dafür bedarf es nicht nur konkreter Handlungen und Maßnahmen, sondern auch konsequenter Veränderungen im Recht. Das UBA hat untersuchen lassen, wie diese Veränderungen speziell im Straßenverkehrs- und Straßenrecht sowie im Personenbeförderungsrecht aussehen müssen. Das Ergebnis zeigt: Es braucht neben den generellen Bekenntnissen zu mehr Nachhaltigkeit auch viele gesetzliche Änderungen im Kleinen. Veröffentlicht in Texte | 94/2019.
Kartierregeln Eine ausführliche Beschreibung der Kartierregeln ist in der Gesamtdokumentation 2020 im Teil II zu finden (SenSW 2021). An diese Stelle sollen die wichtigen Kartierregeln stichpunktartig als Übersicht dargestellt werden. Mindestgröße: ISU-Blockteilflächen werden nur ab einer Mindestgröße von 1 ha und Mindestbreite von 20 m gebildet. Innerhalb eines Blocks mit unterschiedlichen Nutzungen, die unterhalb der Erfassungsgrenze von 1 ha liegen, wird nach dem Dominanzprinzip entschieden, d. h. die Nutzung, die den größeren Flächenanteil einnimmt, wird kartiert. In Ausnahmefällen, z. B. zur Abbildung besonders schutzwürdiger Bodengesellschaften oder zur Abgrenzung von Bahnflächen, darf von der Mindestgröße abgewichen werden. Neue Block(teil)schlüssel: Bei Bildung einer neuen zusätzlichen Blockteilfläche wird dieser der jeweils nächsthöhere noch nicht vergebene Blockteilschlüssel zugewiesen. Die verkleinerte Blockteilfläche mit der alten Nutzung behält den alten Schlüssel. Zusammenlegung Blockteilflächen: Im Falle der Zusammenlegung von Block(teil)flächen behält die Fläche einen der alten Blockteilschlüssel, meist den der größeren Fläche oder den der Fläche, deren Nutzungsattribute beibehalten werden. Abweichungen zwischen ISU- und RBS-Block: Bei starken Unstimmigkeiten der RBS-Blockgrenzen wird Rücksprache mit dem AfS gehalten und es erfolgte eine Korrektur des betreffenden RBS-Blockes. Verkehrsbegleitgrün : Verkehrsbegleitgrün entlang von Straßen ist nicht Teil der Straßenfläche, sondern soll im angrenzenden ISU-Block enthalten sein. Abgrenzung Straßenland : Alle Flächen der ALKIS-Kategorien „Klassifizierung nach Straßenrecht“‘ und der LGV-Kategorie „Tiefbau des Bezirks“ gelten nach den AfS-Regeln als Block-externe Flächen, sind in der ISU-Karte jedoch Teil der Blöcke. Dies betrifft z. B. größere, an das Straßenland angrenzende Parkplätze. Flächendifferenzierungen innerhalb des Straßenlandes wie Mittelstreifen und Mittelinseln werden in der RBS-Geometrie nicht erfasst. Wege : Parkwege sind generell Teil der Parkfläche und werden nicht dem Straßenland zugeordnet. Größere Waldwege, die bereits als Teil der Klasse Straßenland abgegrenzt sind und gleichzeitig keine Grenze eines RBS-Blockes darstellen, sollen so belassen werden. Für Bürgersteige soll eine möglichst differenzierte Abgrenzung auf Grundlage von (nichtbelaubten) Luftbildern und dem Geodatensatz der Straßenbefahrungsdaten durchgeführt werden. Neue Nutzung im Luftbild noch nicht erkennbar: Es sind nur die auf dem Luftbild zu erkennenden existierenden Nutzungen bzw. Baustellen in die neuen Blöcke einzutragen. Baulichkeiten, die geplant sind, aber noch nicht existieren, werden nicht abgebildet. Brücken : Schienenstränge werden durchgängig abgebildet. Im Fall von Autobahnbrücken wird die unter der Brücke liegende Nutzung kartiert. Beachtung von Grenzen der Bodengesellschaften : Die Beibehaltung von Bodengesellschaftsgrenzen im besiedelten Bereich spielt eine untergeordnete Rolle. Wichtiger ist hier eine exakte Abgrenzung der im Luftbild sichtbaren Nutzung. Der Datenbestand der Block- und Blockteilflächen wurde im Zuge der Fortschreibung sowohl auf Ebene der Geometrie als auch der Sachdaten (WOZ, GRZ, TYP) geändert. Um diese Änderungen detailliert und nachvollziehbar zu dokumentieren, wurde dieselbe Methode zur Dokumentation der Änderungen angewendet wie bei der Kartierung 2020, die geringfügig abgewandelt wurde (siehe Gesamtdokumentation 2020, Kap. 10). Das Vorgehen zur Dokumentation beruht auf dem block(teil)flächenbezogenen Erfassen verschiedener Attribute, die als numerische Felder oder Textfelder im Geodatensatz der ISU-Block(teil)flächenkarte erstellt werden. Die Dokumentation wird sowohl für alle Flächen durchgeführt, die geändert wurden, als auch für diejenigen, die nur überprüft, jedoch nicht geändert wurden. So kann der Prüf- und Entscheidungsprozess auch für die kommenden Fortschreibungen transparent nachvollzogen werden. Das Vorgehen der Dokumentation im Zuge der Fortschreibung sowie alle dafür verwendeten Attribute werden im Folgenden erläutert. Die Attribute wurden im Vergleich zur Fortschreibung 2020 geringfügig angepasst bzw. die Zahlencodes neu vergeben (vgl. Gesamtdokumentation 2020, Kap. 10). Die wichtigen Änderungen werden nachfolgend beschrieben. Im Attribut [anpassgeo21] werden mit den Zahlencodes 1-4 nun 4 verschiedene Fälle unterschieden: Weder Geometrie noch Block(teil)schlüssel wurden geändert, Geometrie und Block(teil)schlüssel wurden geändert, nur die Geometrie wurde geändert oder nur der Block(teil)schlüssel wurde geändert. Im Attribut [anpassnutz21] werden nicht mehr 3, sondern nur noch 2 Fälle unterschieden. Der bisher verwendete Zahlencode 3 fällt weg. Für den bisher mit diesem Code markierten Fall, dass eine kleinere Blockteilfläche in eine größere Blockteilfläche integriert wird, werden die alten Nutzungsattribute der kleinen Blockteilfläche nicht dokumentiert und es wird der Code 1 (= Nutzung nicht geändert) vergeben. Die grundlegenden Regeln zur Dokumentation von Änderungen blieben bestehen. Die Datenformatbeschreibung stellt alle Attribute dar, die zur Dokumentation der Änderungen in der Geodatenbank erstellt wurden und an jeder ISU-Block(teil)fläche hängen. Die Dokumentationsattribute der vergangenen Fortschreibung bleiben auch im Geodatensatz erhalten und sind hilfreich für die Nachvollziehbarkeit der Änderungshistorie. Als Grundlage für die Fortschreibung wurde die Blockkarte ISU5 (1 : 5.000, Raumbezug Umweltatlas 2020) mit Stand 31.12.2020 verwendet. Als Informationsgrundlage zur Überprüfung der Realnutzung im Luftbild wurden Datengrundlagen zu verschiedenen Fachthemen genutzt. Im Vorfeld der Bearbeitung wurden diese Datensätze im Hinblick auf Aktualität und Verwendbarkeit geprüft. Mithilfe dieser Datensätze wurden die Prüfflächen für die Nutzungsüberprüfung durch Selektionen und Verschneidungen mit dem ISU5-Datensatz abgeleitet. Die Arbeitsschritte zur Zusammenstellung der Prüfflächen sind im Folgenden dargestellt: Neue Bebauung : Selektion aller Block(teil)flächen aus den Baufertigstellungsdaten, für die eine Baufertigstellung (Nicht-Wohngebäude und Wohngebäude) von mehr als 2 Gebäuden im Jahr 2021 erfasst wurde (Attribute „nwg2021“ > 2 und „wg2021“ > 2). Selektion aller Block(teil)flächen, die von den Flächen aus dem Wohnungsbauflächen-Informationssystem mit dem Status „realisiert“ oder „in Realisierung“ und einem Realisierungsjahr „2021“, „2022“ oder „keine Angabe“ zu mehr als 20 % abgedeckt sind. Bauabgang : Selektion aller Flächen mit Bauabgängen im Jahr 2021. Grünanlagenbestand (GRIS) : Verschneidung des „Grünanlagenbestands 2021“ mit den ISU-Block(teil)flächen, Identifizierung aller Flächen, die zu >50 % von den GRIS-Flächen abgedeckt sind, aber keine Nutzung GRZ = 100, 110, 130, 140, 150 oder 190 aufweisen. Gewerbeflächen (GeFIS) : Verschneidung der Flächen aus dem „Gewerbeflächen-Informationssystem“ (GeFIS) mit den ISU-Block(teil)flächen, Identifizierung aller Flächen, die zu >40 % von den GeFIS-Flächen abgedeckt sind, aber keine Nutzung WOZ = 21 oder 40 aufweisen. Merkposten : Selektion aller Block(teil)flächen, für die im Rahmen der Fortschreibung 2020 in den Dokumentationsattributen notiert wurde „neue Nutzung unklar“ oder „neue Bebauung noch nicht in Bau“ oder „neue Bebauung geplant“ sowie Selektion aller weiteren seit der vergangenen Fortschreibung gesammelten Merkposten. Die Geometrie der ISU5-Karte basiert auf den durch das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (AfS) definierten statistischen Blöcken des RBS. Die geometrische Ausprägung der Haupt- und Metablöcke der ISU5-Karte orientiert sich weitestgehend an den RBS-Blöcken. An vielen Stellen treten kleinere Abweichungen des Grenzverlaufes auf, die oft einer exakteren Nutzungsabgrenzung dienlich sind. Der 6-stellige RBS-Blockschlüssel ist in die Struktur des 16-stelligen Block- und Blockteilflächenschlüssels der ISU5 an den Stellen 4-9 integriert. Die Blöcke des RBS werden laufend durch das AfS fortgeschrieben. Insbesondere in Gebieten mit neuer oder veränderter Bebauung werden die bestehenden RBS-Blöcke angepasst oder neue Blöcke definiert. Alle zwischen dem 01.06.2021 und 03.01.2022 durch das AfS neu definierten oder geänderten Blöcke wurden im Rahmen der Fortschreibung 2021 in die ISU5-Blockkarte eingearbeitet. Dazu wurden die Geometrien der neuen Blöcke abgegrenzt, der neue Hauptblockschlüssel übernommen sowie die Nutzungsattribute überprüft und ggf. angepasst. Neue Blöcke werden durch das AfS oft in Gebieten definiert, in denen eine Nutzungsänderung stattgefunden hat. Alle Block(teil)flächen, für die mindestens ein Prüfgrund festgestellt wurde, wurden im Luftbild hinsichtlich einer Nutzungsänderung / Nutzungskorrektur geprüft. Im Falle eines Änderungsbedarfs, wurde die Geometrie und / oder der Schlüssel und / oder die Nutzungsattribute aktualisiert und die Änderung in den Dokumentationsattributen dokumentiert. Zur Identifizierung der Realnutzung wurden neben den Orthophotos auch die in Abb.1 beschriebenen Fachdatensätze verwendet. Auch Straßenabschnitte wurden im Zuge der Fortschreibung überprüft und ggf. geändert. Bei Anlage eines neuen Straßenabschnittes wurde ein neuer eindeutiger Straßen-Schlüssel vergeben sowie der Straßenabschnitt mithilfe des Datensatzes „Übergeordnetes Straßennetz“ einer der beiden Kategorien „Straße des übergeordneten Straßennetzes“ oder „Sonstige Straße“ zugeordnet. Auch für die Straßenabschnitte wurden Änderungen in den Dokumentationsattributen dokumentiert. Nach Abschluss der Fortschreibung wurden die Nutzungsattribute hinsichtlich der zulässigen Kombinationen überprüft (vgl. Gesamtdokumentation 2020, Kap. 8.1) sowie noch einmal eine topologische Prüfung durchgeführt. Nach Prüfung der Prüfflächen wurde in einem separaten Arbeitsprozess die ISU-Block(teil)grenzen an die ALKIS Bezirks- und Landesgrenzen angepasst. Nach Abschluss dieses Verfahrens liegen die ISU-Block(teil)flächengrenzen exakt über den ALKIS Bezirks- und Landesgrenzen.
Baumpflege Pflanzung Straßenbäume in der Stadt haben es nicht leicht. Insbesondere in den dicht bebauten Gebieten der Berliner Innenstadt entsprechen die Standortbedingungen in der Regel nicht denen in der Landschaft. Infolgedessen kommt es zu einer Reihe von Schädigungen, die die Gesundheit und Vitalität der Bäume massiv beeinträchtigen. Das ist der Grund, warum insbesondere die Straßenbäume in der Stadt einer intensiven Pflege bedürfen. Aus Gründen der Pflege wie auch der Verkehrssicherheit sind auch fachgerechte Schnittmaßnahmen an Straßenbäumen notwendig. Dabei werden in der Regel kranke, absterbende, tote, sich kreuzende und sich reibende Äste entfernt, Verkehrssignalanlagen frei geschnitten, der Verkehrsraum unter Beachtung eines zusätzlichen Sicherheitsabstandes frei geschnitten (Lichtraumprofil), Äste entfernt, die eine Gefahr bilden, Fassaden freigeschnitten sowie Kronen und Habitus je nach Baumart geschnitten, In besonderen Fällen werden Kürzungen im Starkastbereich vorgenommen, um einen Baum, dessen Standfestigkeit eingeschränkt ist, im Kronenbereich zu entlasten und dadurch die Fällung des Baumes zu vermeiden. Ferner werden dicke Äste auch in den Fällen stark eingekürzt, wenn der Baum unter sehr beengten Bedingungen steht, so dass die natürliche Wuchsform durch ein unverhältnismäßiges Längenwachstum verloren gegangen ist. Für die Durchführung der Schnittarbeiten werden in einschlägigen Regelwerken Empfehlungen gegeben. Siehe Berliner Standards zur Baumpflege – Teil 1, Schnittmaßnahmen . Pflegemaßnahmen betreffen auch das Umfeld des Baumes zur Verbesserung der physikalischen, chemischen und biologischen Eigenschaften. Hierzu gehören Maßnahmen zur Verbesserung der Bodenstruktur, der Durchlüftung, der Nährstoffversorgung und -verfügbarkeit der Wasserversorgung und -verfügbarkeit sowie des Wurzelwachstums. Eine gute Baumpflege beginnt bereits bei der Pflanzung. Durch die fachgerechte Durchführung können Bäume vor schädigenden Einflüssen geschützt werden. Dazu gehört vor allem die Schaffung eines optimalen Wurzelraumes, die Verwendung pflanzenverträglicher Substrate und sonstiger Baustoffe, die standortgerechte Baumauswahl sowie der Einbau von Schutzeinrichtungen. Ferner ist eine gute Pflege (Wässern!) von Anfang an wichtig. Die Berliner Standards für die Pflanzung und die anschließende Pflege von Straßenbäumen der Berliner Gartenamtsleiterkonferenz (GALK Berlin) vom 27. Januar 2011 und die Empfehlungen für Baumpflanzungen, Teil 1 und Teil 2 , der FLL geben Hinweise, wie Baumpflanzungen nachhaltig von der Planung bis zum Erreichen der vorgesehenen Funktionen durchzuführen sind. Das Rundschreiben III C / 2021 über die Pflanzung und Pflege von Straßengrün vom 27. Oktober 2021 , das auf Grundlage des § 7 des Berliner Straßengesetzes erarbeitet wurde, enthält hierzu Empfehlungen für den Bereich der Berliner Straßenbäume. Für die Bäume auf öffentlichem Straßenland und in Grünanlagen sind die entsprechenden Fachbereiche der zwölf bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter Berlins zuständig. Für den Schutz von Bäumen in unserer Stadt bildet die Berliner Baumschutzverordnung die Rechtsgrundlage. Auf der Seite Naturschutz in Berlin / Baumschutz gibt es dazu nähere Informationen. Rechtsvorschriften für öffentliche Grün- und Erholungsanlagen, Kinderspielplätze und Stadtbäume
Informationen über die reale Flächennutzung werden im Informationssystem Stadt und Umwelt (ISU) auf der Grundlage eines einheitlichen räumlichen Bezugssystems verwaltet und bearbeitet. Als räumliches Bezugssystem dient die Blockkarte 1 : 5.000 des Informationssystems Stadt und Umwelt (ISU5), die wiederum auf der Blockkarte des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg (AfS) basiert. Der einzelne statistische Block wird in der Regel durch Straßen begrenzt. Die Nummerierung und Abgrenzung der Blöcke werden vom AfS im Räumlichen Bezugssystem des Landes Berlin geführt (Amt für Statistik Berlin-Brandenburg 2021b). Die Blöcke des RBS können in der Blockkarte des ISU weiter unterteilt werden. Die kleinste Bezugsfläche wird hier von den Blockteilflächen gebildet, die bei unterschiedlicher Flächennutzung innerhalb eines statistischen Blocks abgegrenzt werden. Die Mindestgröße der Teilblöcke beträgt 1 ha, das heißt, eingestreute Nutzungen unterhalb dieser Größenordnung werden der überwiegenden Nutzung auf der Fläche untergeordnet. Die Blockteilflächen sind nicht Bestandteil des statistischen Blocksystems des RBS, sondern werden ausschließlich in der Blockkarte des ISU geführt. Insgesamt werden so 26.378 Block- und Blockteilflächen erfasst (Stand 31.12.2020). 13.259 dieser Flächen entsprechen den statistischen Blöcken des Amtes für Statistik, 3.315, vor allem große und unbebaute Blöcke des RBS, wurden in 13.119 Blockteilflächen des ISU unterteilt. Abweichungen zwischen RBS-Blöcken und ISU-Blockflächen treten insbesondere am Übergang zum Straßenland auf. Alle Flächen, unabhängig von ihrer realen Nutzung, die der rechtlichen Festlegung als „Klassifizierung nach Straßenrecht“ unterliegen, werden in der RBS-Systematik als block-externe Flächen angesehen. Dabei kann es sich im Einzelfall auch um Flächen abseits vom eigentlichen Straßenverlauf, so etwa um Grünflächen, Parkplätze und sogar Gebäude handeln, soweit sie auf gewidmetem Straßenland liegen. Ebenso werden zum Beispiel Mittelinseln oder -streifen, selbst wenn sie sehr großflächig sind, generell nicht erfasst. Diese Nicht-Erfassung von Mittelinseln und -streifen ist seit mehreren Jahren eine Abkehr von der ursprünglichen Systematik, bei der die Mittelstreifen als eigene Blöcke geführt wurden. Das einheitliche Bezugssystem des ISU ermöglicht eine eindeutige räumliche Identifikation aller block- und blockteilflächenbezogen Sachdaten. Über einen gemeinsamen Schlüssel, der unter anderem Bezirks-, Block- und Blockteilflächennummern enthält, werden diese Daten dem räumlichen Bezugssystem zugeordnet und können mit weiteren Sachdaten, etwa dem Einwohnerdatenbestand , im ISU verbunden werden. Die Umweltatlaskarten „Reale Nutzung der bebauten Flächen“ (06.01) und „Grün- und Freiflächenbestand“ (06.02) erfassen die reale Flächennutzung Berlins anhand von 22 verschiedenen Kategorien , die in den folgenden Abschnitten näher beschrieben werden. Das Vorgehen zur Bildung der Teilblockebene in der Karte ISU5 sowie zur Bestimmung der einzelnen Nutzungskategorien wird ausführlich im Bericht zur Dokumentation der Kartiereinheiten und der Aktualisierung des Datenbestandes 2020 (SenStadtWohn 2021a) dargelegt. Die Karten „Reale Nutzung der bebauten Flächen“ (06.01) und „Grün- und Freiflächenbestand“ (06.02) ergänzen sich zu einer flächendeckenden Darstellung der realen Flächennutzung. Für Gemeinbedarfs- und Sondernutzungen, Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Gewerbe- und Industrienutzungen, Mischnutzungen mit gewerblichem Charakter sowie Verkehrsflächen ist die gleichzeitige Kartierung bestimmter Nutzungen der Grün- und Freiflächenkategorien möglich, um ggf. einen ungewöhnlich vegetationsgeprägten Charakter einzelner Flächen mit erfassen zu können. Neben der tatsächlichen Nutzung werden diese Flächen also noch in der Art ihrer Vegetationsbedeckung charakterisiert. Daher ergeben sich für einzelne Flächen dieser Nutzungen Überschneidungen – sogenannte Doppelnutzungen – in beiden Karten. Z.B. wird ein Sportplatz in der Karte 06.01 als Gemeinbedarfsstandort und in der Karte 06.02 als Sportnutzung dargestellt, ein Mittelstreifen kann zugleich als Verkehrsfläche (Karte 06.01) und als Brache (Karte 06.02) aufgenommen werden. Für andere Nutzungen sind Doppelnutzungen nicht zulässig, da die bauliche Nutzung per Definition entweder aufgrund ihrer hohen Nutzungsintensität eine gleichzeitige Grünnutzung ausschließt (z. B. Kerngebietsnutzung) oder bereits potenziell einen hohen Grün- oder Freiflächenanteil einschließt (z. B. Wochenendhäuser und kleingartenähnliche Nutzungen). Beispiele für die Verwendung von Doppelnutzungen sind: die Erfassung stadtökologisch relevanter Bestände von Ruderalvegetation oder waldartiger Bestände auf extensiv genutzten Verkehrsflächen, Gewerbe- oder Ver- und Entsorgungs-standorten, die Erfassung von Gemeinbedarfs- und Sondernutzungen, die gleichzeitig den Charakter einer Grünnutzung aufweisen, wie z. B. Bezirksgärtnereien, die Freilandversuchsflächen der Universitäten, Sportplätze oder die Erfassung linear ausgeprägter Vegetationsbestände entlang von Bahnstrecken und Straßen. Die Kartierregeln für Doppelnutzungen werden ausführlich im Bericht zur Dokumentation der Kartiereinheiten und der Aktualisierung des Datenbestandes 2020 (SenStadtWohn 2021a) dargelegt. Da in vielen Anwendungen nur eine Nutzungsinformation pro Fläche verarbeitet werden kann oder soll, ist es notwendig, die Informationen der beiden Nutzungskartierungen auch in aggregierter Form anzubieten. Für die meisten Anwendungen im Umweltbereich ist dabei die Grün- und Freiflächennutzung von besonderem Interesse, da diese die ökologischen Eigenschaften der Fläche prägt (z. B. bezüglicher der Vegetationsstruktur und des Verdunstungsverhaltens). Andere stadtplanerisch orientierte Anwendungen sind eher an der baulichen Nutzung interessiert (z. B. beim Vergleich der realen Nutzung mit der nach Flächennutzungsplan geplanten Nutzung oder bei der Beurteilung von Betroffenen hinsichtlich der Auswirkungen von Lärm). Daher erfolgt seit 2010 die Darstellung der Nutzung zusätzlich in den beiden Karten „Reale Nutzung“ (06.01.1) und „Reale Nutzung und Vegetationsbedeckung“ (06.02.01), in denen sowohl die Nutzungen der Karte 06.01 als auch diejenigen der Karte 06.02 zusammen abgebildet werden. In Karte 06.01.1 wird bei auftretender Doppelnutzung (z. Z. 1.926 Fälle) die bauliche Nutzung angegeben, d. h. es erfolgt eine Darstellung mit Bauvorrang . Dagegen erfolgt in Karte 06.02.1 die Darstellung mit Grünvorrang , wodurch bei auftretender Doppelnutzung die Grün- und Freiflächennutzung angegeben wird. Da für die Bilanzierung der Flächenanteile der einzelnen Kategorien am Stadtgebiet jede Fläche nur einmal berücksichtigt werden darf, ist auf diese Weise gewährleistet, dass – je nach Zielsetzung der Auswertung – der Flächenanteil getrennt berechnet werden kann. Aktualisierung der Block(teil)flächenkarte Berlin 1 : 5.000 (ISU5) Die zwischen 2015 und 2020 veränderten Blockabgrenzungen einschließlich der aktuellen Flächenschlüssel des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg wurden in die Geometrie der ISU5 übernommen. Für alle neu entstandenen Blöcke wurde eine Nutzungskartierung mit Hilfe von Luftbildern und weiteren Unterlagen (siehe Datengrundlagen) durchgeführt. Dabei wurde entsprechend der Darstellungs- und Differenzierungssystematik der Nutzungs- und Flächentypisierung des Umweltatlas bei Bedarf eine weitere Unterteilung der Blockfläche in Blockteilflächen vorgenommen, um verschiedene Nutzungsarten oder Flächentypen voneinander abzugrenzen. Plausibilitätsprüfung und Abgleich mit verschiedenen Geodatenbeständen Neben der geometrischen Aktualisierung der Block(teilflächen)karte ISU5 von Berlin lag der Fokus der Fortschreibung auf den Stand 31.12.2020 in der Überprüfung der Flächennutzungen und Flächentypen des gesamten Datenbestandes anhand von Geodatenbestände, die in den letzten Jahren bei den Senatsverwaltungen und anderen Stellen für verschiedene Fachaufgaben aufgebaut wurden (siehe Datengrundlagen). Die Regeln zur Zulässigkeit von Kombinationen verschiedener Flächennutzungen und Flächentypen wurden in diesem Zuge geringfügig überarbeitet und anhand dieser Regeln wurden Plausibilitätsprüfungen für den gesamten Datenbestand durchgeführt (SenStadtWohn 2021a). Die verschiedenen Fachdatenbestände lagen entweder bereits als Block(teil)flächendaten des ISU vor oder konnten mit der ISU-Block(teil)flächenkarte verschnitten und verglichen werden und lieferten auf diese Weise Anhaltspunkte dafür, wo im Einzelfall die Nutzungsangaben überprüft werden mussten. Z. B. wurden anhand der vorhandenen Daten zur Grundflächenzahl (GRZ) die Zuordnung der Blöcke der Flächentypen Gewerbe- und Industriegebiet mit dichter bzw. mit geringer Bebauung überprüft. Die GRZ gibt den Anteil der mit baulichen Anlagen überdeckten Fläche im Verhältnis zum Baugrundstück an (vgl. § 19 Abs. 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO)). Daher wurde geprüft, ob Gewerbe- und Industriegebiete entsprechend ihrer Definition (geringe / dichte Bebauung) eine GRZ größer oder kleiner als 0,5 (was einer Überbauung von mehr oder weniger als 50 % entspricht) aufweisen. Im Zuge der Fortschreibung der Block(teil)karte ISU5 auf den Stand 31.12.2020 wurden erstmals Nachverdichtungen und daraus folgende veränderte Typzugehörigkeiten für die Flächentypen der Wohn-, Misch- und Gewerbenutzungen untersucht. Weiterhin wurden als neue, wertvolle Datengrundlage die Daten des Wohnungsbauflächen-Informationssystems (WoFIS) verwendet, aus denen geplante und realisierte städtebauliche Wohnprojekte ab 50 Wohneinheiten flurstücksscharf hervorgehen. Aktualisierungsumfang Die aktualisierte Block(teil)karte ISU5 besteht insgesamt aus 26.378 Flächen inkl. Gewässer: davon sind 13.259 Hauptblöcke und 13.119 Teilblöcke. Insgesamt wurden 18.862 Flächen mit einer baulichen Nutzung kartiert und 9.442 mit einer Grün- und Freiflächennutzung einschließlich der 729 Gewässerflächen. 1.926 Flächen weisen demnach eine Doppelnutzung auf. Es erfolgten umfangreiche Überprüfungsarbeiten. In diesem Kontext wurden auch Flächen identifiziert, die in mehr als einer dieser Überprüfungen vorhanden waren sowie Flächen, die neben Überprüfungsflächen lagen und deswegen mit überprüft wurden. Somit ergibt sich eine Gesamtfortschreibung von insgesamt 5.846 Flächen, die hinsichtlich ihrer Geometrie oder Nutzung überprüft wurden. 596 Block(teil)flächen wurde ein neuer Schlüssel zugewiesen und 506 Block(teil)flächen wurden aufgelöst. Für 2.350 Block(teil)flächen wurden die Nutzungsattribute geändert und für 2.882 Flächen die Geometrie. Diese Überarbeitung umfasste etwa 16.036 ha oder 20,2 % der Gesamtblockfläche (ohne Straßenflächen). Unabhängig von der Nutzungsüberprüfung wurden auf Grund der Fortschreibung der Statistischen Blöcke des RBS 301 Hauptblöcke neu angelegt und nachfolgend als Ergebnis der Nutzungsüberprüfung dieser Blöcke 72 Teilblöcke neu gebildet. In 2.125 Fällen wurden die Grenzen von Blockteilflächen und in 993 Fällen von Blockflächen geometrisch angepasst, um Nutzungen exakter abzugrenzen. Weiterhin wurden 1.103 neue Blockteilflächen gebildet, um die Realnutzungen differenzierter abzubilden. Erstmals wurden die Prüfung, Änderungen und Änderungsgründe in der Geodatenbank an jeder geprüften Fläche dokumentiert. Eine ausführliche Dokumentation, die neben dem Bericht zur aktuellen Fortschreibung der Realnutzungs- und Stadtstrukturkartierung auch eine Darstellung der konzeptionellen Grundlagen, eine Kartieranleitung sowie eine umfassende Beschreibung aller Kartiereinheiten enthält, kann unter folgendem Link heruntergeladen werden: https://www.berlin.de/umweltatlas/_assets/literatur/nutzungen_stadtstruktur_2020.pdf (SenStadtWohn 2021a).
Der Landkreis Osnabrück hat für das o.a. Bauvorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach § 38 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt. An der Kreisstraße K 342 in der Gemeinde Belm, Gemarkung Powe, ist der Neubau eines Radweges von der Kreisstraße K 316 bis zur Landesstraße L 87 geplant. Der Radweg ist durchgängig auf der Ostseite der K 342 mit einer Breite von 2,50 m vorgesehen. Die Trassierung orientiert sich am vorhandenen Fahrbahnverlauf. Für das Bauvorhaben werden Grundstücke in der Gemeinde Belm, Gemarkung Powe beansprucht. Die Fläche der landschaftspflegerischen Ersatzmaßnahme liegt auf dem Gebiet der Stadt Georgsmarienhütte, Gemarkung Oesede. Die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß § 5 Abs. 1 nach dem Niedersächsischen Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) wurde bei dem Bauvorhaben im Rahmen der UVP-Vorprüfung festgestellt, da das Vorhaben erhebliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Boden und Wasser hat.
Die Große Kreisstadt Flöha hat für das o. g. Bauvorhaben die Durchführung des Plangenehmi-gungsverfahrens nach § 39 Abs. 5 Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG) beantragt. Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr. 2, Anlage 1 Nr. 2 c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen (SächsUVPG). Für das Bauvorhaben werden Grundstücke in der Stadt Flöha be-ansprucht. Gegenstand des Plangenehmigungsverfahrens ist die Errichtung eines Ersatzneubaus für eine Geh- und Radwegbrücke über die Flöha in der Stadt Flöha. Vorgesehen ist der Neubau einer Stahlbrücke von ca. 89 m Länge. Diese quert den Fluss zwischen der B 173 im Norden und einem Wohngebiet mit Anbindung an die Lessingstraße im Süden.
Das Land Niedersachsen, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV – GB Wolfenbüttel) plant den Ausbau der L 647 im Bereich der Brücke über die Lapau. Mit dem Ersatzneubau sollen die unstetige Linienführung, die fehlenden Sichtmöglichkeiten und die eingeschränkte Querschnittsbreite im Bereich des Bauwerkes und dadurch die Verkehrssicherheit verbessert werden. Die NLStBV – GB WF hat bei mir die Planfeststellung für das o.a. Bauvorhaben gemäß § 38 des Nds. Straßengesetzes (NStrG) i.V.m. dem Niedersächsischen Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfG) und §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt. Für das Vorhaben ist eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 2 NUVPG i.V.m. der lfd. Nr. 5 der Anlage 1 (Liste der Vorhaben, die nach Landesrecht einer Umweltverträglichkeitsprüfung oder Vorprüfung bedürfen) i.V.m. §§ 5 und 7 UVPG erfolgt.
Die Gemeinde Wermsdorf hat für das Vorhaben „Ausbau der Straße Reckwitz, 1. Bauabschnitt in Wermsdorf, OT Reckwitz“ die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach dem Sächsischen Straßengesetz (SächsStrG) beantragt. Das Vorhaben umfasst in einem ersten Bauabschnitt den grundhaften Straßenausbau der kommunalen Straße „Reckwitz“ auf einer Länge von ca. 752 m. Der straßenbegleitende Radweg neben der S 38, der bis in die Straße Reckwitz geführt wird und dort endet, soll im Zuge des Straßenausbaus auf einer Länge von ca. 488 m weitergeführt werden.
Der Landkreis Lüneburg plant den Neubau einer Radstrecke entlang der Kreisstraße 28 (K28) von Barendorf zu der L 221. Für das Vorhaben wurde eine Plangenehmigung nach § 38 Abs. 4 Satz 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) i. V. m. § 74 Abs. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) beantragt. Der angedachte Abschnitt soll 2.450 m lang sein und eine der Radweglücken zwischen Scharnebeck und Barendorf schließen. Die Realisierung des Abschnittes ist für 2024 geplant.
Die Stadt Norden hat mit Schreiben vom 26.07.2022 für den Neubau eines Radweges an der Landesstraße 27 von Abschnitt 10, Station 1443 bis Abschnitt 20, Station 1627 in der Gemarkung Leybuchtpolder in der Stadt Norden im Landkreis Aurich ein Planfeststellungsverfahren nach dem Niedersächsischen Straßengesetz (NStrG) in der Fassung vom 24.09.1980 (Nds. GVBL S. 359), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.06.2022 (Nds. GVBl. S. 420) beantragt. Er wird eine Gesamtlänge von 3,336 km betragen.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 6 |
Land | 76 |
Type | Count |
---|---|
Formular | 1 |
Förderprogramm | 4 |
Gesetzestext | 2 |
Text | 23 |
Umweltprüfung | 46 |
unbekannt | 6 |
License | Count |
---|---|
closed | 77 |
open | 4 |
unknown | 1 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 82 |
Englisch | 5 |
Resource type | Count |
---|---|
Archiv | 11 |
Datei | 1 |
Dokument | 55 |
Keine | 15 |
Webseite | 26 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 30 |
Lebewesen & Lebensräume | 76 |
Luft | 29 |
Mensch & Umwelt | 82 |
Wasser | 23 |
Weitere | 72 |