Öffentliche Verkehrswege (sog. öffentliches Straßennetz oder Hauptverkehrsnetz) unterschieden nach Straßenklassen gemäß Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Sächsischem Straßengesetz (SächsStrG) und nach der Funktion innerhalb des Straßennetzes der Landeshauptstadt Dresden.
Öffentliche Verkehrswege (sog. öffentliches Straßennetz oder Hauptverkehrsnetz) unterschieden nach Straßenklassen gemäß Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Sächsischem Straßengesetz (SächsStrG) und nach der Funktion innerhalb des Straßennetzes der Landeshauptstadt Dresden.
Öffentliche Verkehrswege (sog. öffentliches Straßennetz oder Hauptverkehrsnetz) unterschieden nach Straßenklassen gemäß Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Sächsischem Straßengesetz (SächsStrG) und nach der Funktion innerhalb des Straßennetzes der Landeshauptstadt Dresden.
Dieser Datensatz wurde durch die Firma LISt GmbH im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Infrastruktur und Landesentwicklung (SMIL) und des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr (LASuV) erstellt. Er enthält den Bestand der Liegenschaften, an denen gem. Bundesfernstraßengesetz (FStrG) i.V. mit dem Sächsischen Straßengesetz (SächsStrG) die Sächsische Straßenbauverwaltung ein Recht besitzt bzw. eine Verpflichtung besteht. Das Fachverfahren GE/Office Liegenschaften dient der Wahrnehmung der Fachaufsicht der sächsischen Straßenbauverwaltung hinsichtlich der mit dem Bau und der Unterhaltung sowie der Erhaltung der Verkehrssicherheit der Staats- und Bundesstraßen zusammenhängenden Pflichten. Die Eingabe und Pflege der Daten erfolgt durch die sächsische Straßenbauverwaltung.
Es erfolgt eine Analyse der Planung, des Aufbaus sowie des Betriebs von Schnellladeinfrastruktur. In diesem Projekt sollen die Besonderheiten von (Gleichstrom-)Schnellladung untersucht, sowie Interdependenzen zwischen 'normalem' und (Gleichstrom-)Schnellladen aufgezeigt werden. Neben der Erfassung von Nutzererwartungen und -verhalten im Umgang mit der CCS werden auch Veränderungen dieser Parameter betrachtet. Außerdem werden im AP konkrete Nutzungserwartungen bezüglich der Interaktion mit CCS-Ladestationen im autobahnnahen Bereich untersucht. Die Arbeiten des Fachgebiets Wirtschafts- und Infrastrukturpolitik (WIP) der TU Berlin im Rahmen des Projekts fokussieren auf theoriebasierte Analysen (u.a. Regulierung, Planung, Bepreisung sowie Förderung von (Gleichstrom-)Schnellladungsinfrastruktur auf Basis ökonomischer Theorien wie insb. der NIÖ), die an der realen Situation ansetzen. Auch die Zusammenarbeit mit juristischer Expertise, insb. zu Fragen der Verkehrsplanung und Straßennutzung ist beabsichtigt. Der Arbeitsschwerpunkt des Fachgebiets Integrierte Verkehrsplanung (IVP) der TU Berlin im Rahmen des Projekts liegt auf der Durchführung einer adaptiven Conjoint-Analyse. Damit wird dazu beigetragen, mit wirtschaftlich tragfähigen Mobilitätskonzepten die Akzeptanz der E-Autos und des multimodalen Verkehrsverhaltens zu erhöhen. Darüber hinaus lassen sich auf Basis der erarbeiteten Nutzerpräferenzen Anpassungen der Ladetarife oder Anreizsysteme vornehmen/ableiten.
Mit Schwerpunkt auf städtischen Siedlungsstrukturen soll die Untersuchung - neben ausgewählten, in der 'Rechtsexpertise Fahrradverkehr' noch nicht dargestellten Bestimmungen des Bau-, Planungs- und Straßenrechts sowie des Straßenverkehrsrechts weitere in der Ausschreibung genannte rechtliche Regelungen problembezogen darstellen, - die Auswirkungen der Regelungen auf den Radverkehr unter Berücksichtigung der Ziele eines nachhaltigen und integrierten Stadtverkehrs sowie des Klimaschutzes bewerten - Praxisprobleme und Hemmnisse einer Förderung der Fahrradnutzung im Rechtsrahmen aufzeigen - Vorschläge für eine Weiterentwicklung des Rechtsrahmens sowie für flankierende Maßnahmen, die der Radverkehrsförderung besonders in Innenstädten dienen, entwickeln.
Insbesondere aufgrund des demographischen Wandels und der sinkenden finanziellen Ressourcen der öffentlichen Hand ist ein wirtschaftlicher Betrieb des öffentlichen Personennahverkehrs gerade im ländlichen Raum vielmals kaum noch möglich. Vor diesem Hintergrund soll im vorliegenden Projekt untersucht werden, wie in ländlich geprägten Regionen das Potential für die gemeinsame Nutzung privater Mobilitätsressourcen und die Vernetzung dieser mit den öffentlichen Mobilitätsressourcen verbessert werden kann. Durch das Vorläuferprojekt Mobilfalt hat der Nordhessische VerkehrsVerbund (NVV) seit April 2013 in drei nordhessischen Pilotregionen ein Angebot etabliert, in dem private Mitfahrgelegenheiten mit dem ÖPNV verknüpft werden. Hierbei wird der klassische Linienbusverkehr in der Region durch private Mitfahrangebote, sogenannte Mobilfalt-Fahrten ergänzt. Das Projekt Geteilte und vernetzte Mobilitätsdienstleistungen (GetMobil) - Initialisierung, Implementierung, Wirkung und Propagierung unter besonderer Berücksichtigung des ländlichen Raums untersucht nun, welche Hemmnisse und Anforderungen aus Nutzersicht an dieses Mobilitätskonzept gestellt werden. Hieraus sollen dann konkrete Maßnahmen abgeleitet und durch den NVV für Mobilfalt umgesetzt werden. Teilweise wird eine Erprobung der entwickelten Maßnahmen in sogenannten Realexperimenten schon während des Projektes erfolgen, um das tatsächliche Potential zur Verbesserung des Mobilfaltangebots abzuschätzen. Das Fachgebiet für Öffentliches Recht, insb. Umwelt- und Technikrecht untersucht im Rahmen von GetMobil die rechtlichen Implikationen von Ride-Sharing Angeboten im Allgemeinen und im Besonderen in Bezug auf die Verknüpfung von privatem und öffentlichem Angebot. Hierbei werden insbesondere planungsrechtliche, straßen- und verkehrsrechtliche, gesellschafts- und gewerberechtliche, vertrags- und haftungsrechtliche sowie telemedien- und datenschutzrechtliche Fragestellungen untersucht.
Der Anliegerwinterdienst der Stadt Leipzig bildet auf Grundlage des § 51 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsStrG) die gesamten Anliegerpflichten im Winterdienst der Stadt Leipzig an Grundstücken (Flurstücken) im Eigentum der Stadt Leipzig ab, entsprechend den Vorgaben des § 4 der Winterdienstsatzung der Stadt Leipzig. Übergeordnet verantwortlich für dieses Thema ist das Dezernat "Umwelt, Klima, Ordnung und Sport" (Herr Robert Simmank).
In dem hier vorliegenden 1. Teilbericht des Forschungsvorhabens wird untersucht, welche Wirkung das Recht auf die Realisierung von sozialen und ökologischen Innovationen im Mobilitätsbereich hat: Fördert oder hemmt es deren Anwendung und Durchsetzung in der Praxis? Die Untersuchung erfolgt für fünf konkrete Beispiele sozialer und ökologischer Innovationen aus dem Mobilitätsbereich: Rückgewinnung von Straßenraum für nicht-verkehrliche Nutzungen, angemessene Rahmenbedingungen für umweltschonendes Carsharing, wirksame Steuerung des Haltens und Parkens, Bevorrechtigung für den ÖPNV sowie flexible Bedienformen in Räumen schwacher Nachfrage. Über die Analyse des derzeitigen Rechtsrahmens hinaus wird beschrieben, welche Änderungen im deutschen Recht nötig und realisierbar sind, um die praktische Umsetzung dieser Innovationen zu erleichtern. Im Ergebnis wird für alle Beispielsbereiche eine Reihe von konkreten Empfehlungen für geeignete Rechtsnormen entwickelt. Speziell für das deutsche Straßenverkehrsrecht und das Straßenrecht der Bundesländer wird eine grundlegende Neukonzeption empfohlen. Denn die Analyse hat ergeben, dass die gegenwärtigen Bestimmungen von dem einseitigen Ziel geprägt sind, dem Autoverkehr möglichst viel Raum zu geben. Demgegenüber werden wichtige andere Ziele des Gemeinwohls wie die Luftreinhaltung und das kommunale Interesse an einer hohen Wohn- und Aufenthaltsqualität des öffentlichen Raums weitgehend ausblendet. Die gegenwärtigen Rechtsbestimmungen zum Straßenverkehr können keine geeignete Grundlage für eine an Nachhaltigkeitszielen orientierte Mobilitätspolitik bilden, sondern stehen dieser im Weg. Es bedarf eines grundlegenden Paradigmenwechsels in der Mobilitätspolitik, der sich auch und gerade auf rechtlicher Ebene niederschlagen muss, wenn er erfolgreich umgesetzt werden soll. Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) bietet Raum für innovative Verkehrsarten wie flexible Bedienformen in Räumen schwacher Nachfrage. Zur Stärkung des ÖPNV in Räumen schwacher Nachfrage wird eine behutsame Entwicklung des PBefG empfohlen. Dazu sollte der Bedarfsflächenverkehr durch Öffnung der ÖPNV-Definition im PBefG geregelt werden, für die organisierte Mitnahme (Mitfahrgelegenheiten und Vermittlungsplattformen) sollte mehr Rechtssicherheit geschaffen werden und die Finanzierung zur Anschaffung von Bürgerbussen sollte gefördert werden. Flexible Bedienformen wie Rideselling und Ridesharing sind mit dem derzeitigen PBefG nicht vereinbar. Zur Deckung des Verkehrsbedarfs in Räumen schwacher Nachfrage spielen sie bislang keine Rolle. Eine dauerhaft wirkende Zulassung dieser Verkehre setzt die Änderung des PBefG voraus. Dazu sollte u.a. die Wirkung dieser Verkehre auf das öffentliche Verkehrsinteresse untersucht werden (siehe zum rechtlichen Anpassungsbedarf den 2. Teilbericht). Quelle: Forschungsbericht
Die Bundesregierung hat den Ordnungsrahmen des Radverkehrs in den vergangenen Jahren unter anderem durch Modifikationen folgender Regelungen zugunsten einer stärkeren Radverkehrsförderung gestaltet: - Benutzungsrechtliche Vorschriften der StVO sowie der VwV-StVO (sog. Fahrradnovelle) und - baurechtliche Regelungen nach Paragraph 1 Abs. 6 Nr. 9 und Paragraph 9 Abs.1 Nr. 11 BauGB im Rahmen der Novelle des BauGB aufgrund des Europarechtsanpassungsgesetzes. - Im Zusammenwirken mit den Ländern erfolgte darüber hinaus eine Ausdehnung des Kataloges der aus Mitteln des GVFG zuwendungsfähigen Radverkehrsanlagen auf selbstständige Radwege mit wichtiger Netzbedeutung. Bislang steht keine zusammenfassende Übersicht über die für den Fahrradverkehr relevanten Regelungen des Bau-, Planungs- und Straßenrechts zur Verfügung. Dieser Umstand stellt ein Hindernis für die Bewertung verkehrspolitisch diskutierter Ansätze zur Verbesserung des Rechtsrahmens des Radverkehrs dar. Es kann auch vermutet werden, dass fehlende Kenntnisse über die bestehenden rechtlichen Regelungen in der Praxis einer Realisierung anforderungsgerechter radverkehrsorientierter Infrastrukturen entgegenstehen. Die Untersuchung soll daher: - Erfahrungen und Praxisprobleme der o.a. Rechtsfelder mit möglichem rechtlichem Hintergrund ermitteln, - positive und übertragbare Lösungen von Praxisproblemen im Rechtsrahmen wie auch in der praktischen Ausschöpfung dieses Rahmens aufzeigen und - den bestehenden Rechtsrahmen auf mögliche rechtlich begründete Hemmnisse für Radverkehrsinfrastrukturen hin überprüfen. Dies soll bei rechtlich begründeten Hemmnissen auch einer Weiterentwicklung des Rechtsrahmens für die Fahrradförderung durch Bund, Länder und Kommunen dienen. Hier sind insbesondere die Bereiche des Straßen-, des Bau- und des Raumordnungsrechts von Bedeutung, die das Infrastrukturangebot für den Radverkehr maßgeblich beeinflussen. Diese Bereiche sind teilweise bundesgesetzlich geregelt, unterliegen in hohem Maße aber der Regelungskompetenz der Länder oder in Teilbereichen der der Kommunen.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 7 |
| Kommune | 5 |
| Land | 85 |
| Weitere | 2 |
| Wirtschaft | 1 |
| Wissenschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Formular | 1 |
| Förderprogramm | 4 |
| Gesetzestext | 3 |
| Text | 25 |
| Umweltprüfung | 52 |
| unbekannt | 9 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 81 |
| Offen | 11 |
| Unbekannt | 2 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 94 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 11 |
| Datei | 1 |
| Dokument | 66 |
| Keine | 12 |
| Webdienst | 3 |
| Webseite | 31 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 24 |
| Lebewesen und Lebensräume | 92 |
| Luft | 25 |
| Mensch und Umwelt | 92 |
| Wasser | 16 |
| Weitere | 94 |