Kleintiervorkommen im Straßenbegleitgrün (v. a. Tagfalter, Widderchen, Heuschrecken und Laufkäfer, aber auch Haselmaus, Zauneidechse oder Wildbienen) wurden von Arbeitsgruppen der Hochschule Anhalt und der Universität Kiel deutschlandweit untersucht und, wo möglich, mit Bestandsaufnahmen verglichen, die rund 30 Jahre zuvor an denselben Orten durchgeführt worden waren. Begleitgrün kann demnach einen erheblichen Beitrag zur Sicherung der biologischen Vielfalt leisten und als Bestandteil der grünen Infrastruktur Europas entwickelt werden. Es ist zwar kein Ersatz für flächenhafte oder gar großflächige naturnahe und/oder artenreiche Ökosysteme, aber es kann eine Ergänzung solcher Flächen sein und deren Funktionen unterstützen. In intensiv genutzten Landschaften kann das Begleitgrün ein Mindestangebot an biologischer Vielfalt bereitstellen. Das große Potenzial des Verkehrsbegleitgrüns für die Förderung der biologischen Vielfalt wird bisher aber nur marginal genutzt und dessen Beitrag zum überörtlichen Lebensraumverbund ist noch nicht ausreichend bewertbar.
In Deutschland rückt seit den 1980er-Jahren die Pflanzenartenvielfalt der Autobahn- und Straßenränder verstärkt in das Blickfeld der geobotanischen Forschung. Ein hoher Anteil des Straßenbegleitgrüns besteht aus Ruderal- und Adventivpflanzen. Daneben spielen Arten des Grünlands frischer Standorte eine besondere Rolle. Eine Besonderheit stellen salztolerante bis salzliebende Pflanzenarten dar. Der Neophytenanteil im Straßenbegleitgrün ist überdurchschnittlich hoch. Autobahnen und Straßen kommt eine wesentliche Rolle als Einwanderungs- und Ausbreitungskorridor von Pflanzenarten zu. Zur Eindämmung von Florenverfälschungen sind die seit März 2020 geltenden Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes zu beachten.
Insektenschonende Mähtechniken können vermutlich einen wichtigen Baustein im Maßnahmenpaket gegen den beobachteten Rückgang von Insekten im Grünland darstellen. In diesem Zusammenhang sollte eine Umstellung hin zur insektenschonenden Bewirtschaftung von Straßenrändern auf Grund deren Größe und möglicher Korridorfunktion als Chance für die Erhaltung und den Schutz von Insekten angesehen werden. In einem randomisierten Freilandexperiment wurde die Wirksamkeit eines insektenschonenden Böschungsmähers mit veränderter (horizontaler statt vertikaler) Luftführung, verringerter Angriffsfläche des Schneidwerks, verkleinertem Bodenkontakt sowie angehobener Schnitthöhe im Vergleich zu einem herkömmlichen Böschungsmäher getestet. Im Ergebnis zeigt sich, dass bei dem insektenschonenden Mähkopf in Abhängigkeit von der taxonomischen Gruppe die Verluste bei Spinnen und Insekten vollständig aufgehoben sind oder um 20 % geringer ausfallen als beim Standardmähwerk. Die Ergebnisse verweisen auf ein hohes technisches Innovationspotenzial bei Böschungsmähmaschinen, mit dem mähdbedingte Insektenverluste bei der Pflege von Straßenbegleitflächen deutlich minimiert werden können.
Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt, Julius Kühn-Institut, Freie Universität Berlin und Stiftung Deutscher Polleninformationsdienst Hochallergene Pflanze breitet sich in Deutschland aus – bundesweite Aktionen zum Ambrosia-Tag am 27. Juni Bereits heute leidet etwa jeder fünfte Europäer an einer Pollenallergie, Tendenz steigend. Studien prognostizieren für Deutschland bis 2050 eine viermal höhere Konzentration von Ambrosiapollen als heute. Die Pollen können schon in geringen Mengen heftige allergische Reaktionen beim Menschen auslösen. Rund um den internationalen Ambrosia-Tag am 27. Juni 2015 sind erstmals auch in Deutschland Aktionen gegen die weitere Ausbreitung der Pflanze geplant. Das Umweltbundesamt (UBA), das Julius Kühn-Institut (JKI), die Freie Universität (FU) Berlin und die Stiftung Deutscher Polleninformationsdienst (PID) klären gemeinsam auf, wie Ambrosia bekämpft werden kann. Beispielhafte Aktionen finden in Berlin, Karlsruhe und Vetschau/Brandenburg statt, zudem sind Veranstaltungen, z.B. in Friedberg/Hessen geplant. Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA : „Auch der Klimawandel kann die Ausbreitung der hoch allergenen Ambrosia begünstigen. Das zeigt sich in ganz Europa, auch in Deutschland. Gartenbesitzer sollten gegen die Pflanze vorgehen, etwa indem sie die Pflanze den Behörden melden oder die Ambrosia selber ausrupfen.“ In der Schweiz und Ungarn sind Landbesitzer sogar gesetzlich verpflichtet, das Aufblühen der Pflanze durch rechtzeitiges Ausreißen zu verhindern. In Deutschland wäre eine solche gesetzliche Verpflichtung auf Bundesebene noch zu diskutieren. Die Pollen der aus Nordamerika stammenden Pflanze können schon in kleinsten Mengen heftige gesundheitliche Reaktionen auslösen. Dazu zählen Heuschnupfen, Bindehautentzündung und allergisches Asthma. Mit ihrer langen Blütezeit (Juli bis Oktober) trägt die Pflanze zur Verlängerung der Pollenzeit – und somit der Leidenszeit vieler Allergiker – bei. In wärmeren Ländern, beispielsweise Ungarn, Italien oder Frankreich, ist Ambrosia schon seit längerem verbreitet. Infolge des Klimawandels rechnen Fachleute damit, dass sich die Pflanze auch in Deutschland weiter ausbreitet. Neben ihrer allergenen Wirkung kann Ambrosia als Ackerunkraut in bestimmten landwirtschaftlichen Kulturen (z.B. Sonnenblumen) Probleme bereiten. In Ungarn ist das bereits der Fall. In Deutschland wächst die Pflanze vermehrt in Hausgärten, auf Brachen, Äckern und Schnittblumenfeldern. Auch Baustellen, Straßen- und Feldränder sind betroffen. Ursprünglich wurden die Ambrosiasamen u. a. mit verunreinigtem Vogelfutter oder Bautransportern eingeschleppt. Erfolgreich bekämpft werden kann die Ambrosia dann, wenn die Pflanzen rechtzeitig vor der Blüte ausgerissen werden. Einige Kommunen bekämpfen das Gewächs bereits systematisch. In Berlin beispielsweise sind sogenannte Ambrosia-Scouts unterwegs, um die Pflanze aufzuspüren und auszurupfen. Dauerhaft erfolgreich kann die Ambrosia nur biotopübergreifend bekämpft werden (an Straßenrändern, auf Äckern, Brachen, Baustellen und anderen öffentlichen Flächen). Neben den für den öffentlichen Raum zuständigen behördlichen Verantwortungsbereichen von Bund und Ländern könnten außerdem auch private Grundstückseigentümer verpflichtet werden, Ambrosiapflanzen von ihren Flächen zu entfernen. Eine bundesweit einheitliche gesetzliche Regelung im Sinne einer Melde- und grundsätzlichen Bekämpfungspflicht ist auch wegen des Ländergrenzen überschreitenden Pollenflugs sinnvoll. Wo kommt die Ambrosia-Pflanze her? Wo ist sie in Deutschland besonders verbreitet? Welche Probleme bereitet sie? Und wie sollte man die Pflanzen entfernen und entsorgen? All dies zeigt unsere Bilderanimation.
Am 22. August 2014 teilte das Umweltministerium Rheinland-Pfalz mit, dass die Landesregierung gezielt gegen die Ausbreitung der für Allergiker gefährlichen Beifuß-Ambrosie vorgehen will. Eine interministerielle Arbeitsgruppe und der Naturschutzverband POLLICHIA haben zu diesem Zweck gemeinsam ein Internet-Portal erstellt, dass die Möglichkeit zur zentralen Meldung von Ambrosia-Vorkommen gibt. Außerdem bietet das Portal einen Überblick über alle bestätigten Funde im Land sowie umfassende Informationen über die Pflanze. Die Beifuß-Ambrosie, Ambrosia artemisiifolia, ist eine aus Amerika eingeschleppte Pflanze, die aufgrund ihrer hoch allergenen Pollen in der Blütezeit von Mitte Juli bis September bei Menschen schwere Asthma-Anfälle auslösen kann. In Osteuropa und auch in Deutschland (Brandenburg, Bayern) ist die Pflanze mittlerweile fest etabliert. Bisher kommt in Rheinland-Pfalz die Pflanze nur an wenigen Stellen vor, aber bedingt durch den Klimawandel ist mit der Ausbreitung insbesondere in der Vorder- und Südpfalz zu rechnen. Schwerpunkte der Vorkommen in Rheinland-Pfalz sind Straßenränder, Brachflächen und vereinzelt Wildäsungsflächen. Das neue Internet-Portal bietet umfangreiche Informationen zur Beifuß-Ambrosie, zur korrekten Bestimmung der Art, ihrem Auftreten und zu Bekämpfungsmaßnahmen. Thematisiert werden auch gesundheitliche Aspekte sowie der Einfluss des Klimawandels.
Der Deutsche Bundestag hat am 6. Mai 2010 heute die Novelle des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) beschlossen. Damit werden die Vergütungen für Anlagen zur Erzeugung von Solarstrom auf Gebäuden und Freiflächen zum 1. Juli 2010 deutlich abgesenkt. Es werden nun, zusätzlich zur ohnehin im EEG angelegten Degression, die Vergütungssätze zwischen 11 Prozent für Solarparks auf Konversionsflächen und 16 Prozent für Dachanlagen abgesenkt. Gleichzeitig geht das EEG von einem deutlich stärkeren Ausbau des Photovoltaikmarktes aus als bisher erwartet aus: Der Zubaukorridor für das Marktvolumen wird auf 3.500 Megawatt installierte photovoltaische Spitzenleistung im Jahr verdoppelt. Freiflächenanlagen werden auch nach dem 1. Januar 2015 weiter gefördert, entgegen der bisherigen Regelung im EEG. Konversionsflächen, die eine Vergütung nach dem EEG ermöglichen, umfassen jetzt zusätzlich zu den Flächen aus wirtschaftlicher oder militärischer Nutzung auch solche aus wohnungsbaulicher oder verkehrlicher Nutzung. Freiflächenanlagen können jetzt auch innerhalb eines Streifens von 110 Metern vom Fahrbahnrand von Autobahnen oder Schienenwegen gefördert werden. Die Kategorie der Ackerflächen entfällt ab dem 1. Juli 2010. Für Freiflächenanlagen, die bereits in der Planung weit fortgeschritten sind, wird eine Übergangsregelung gewährt.
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Verkehrsnetze aus ATKIS Basis-DLM umgesetzte Daten bereit.:Das Gelände innerhalb der Straßenränder einschliesslich des Verkehrsbereichs und anderer Teile der Straße.
Bereits wenige Pollenkörner der Beifuß-Ambrosie in der Atemluft können die Entwicklung einer Ambrosia-Allergie mit Heuschnupfen und häufig auch schwerem Asthma bewirken. Die späte Blüte verlängert die Leidenszeit von Pollen-Allergikern bis in den Herbst hinein. Von dem extremen Wetter der letzten Wochen profitiert die Beifuß-Ambrosie besonders, da sie Wärme liebt und Trockenheit gut verkraftet, und damit Vorteile gegenüber heimischen Pflanzen hat. Die Bekämpfung jedes einzelnen Vorkommens ist wichtig, um eine weitere Verbreitung effektiv zu stoppen. Wer eine Beifuß-Ambrosie entdeckt, sollte diese den örtlichen Umweltbehörden oder dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) melden. Dazu hat das LANUV bereits im Sommer 2007 eine landesweite Meldestelle eingerichtet. Den eingegangenen Meldungen zufolge sind die meisten Vorkommen der Beifuß-Ambrosie auf Vogelfutter oder anderes Streufutter zurückzuführen. Seit dem 1. Dezember 2012 sind Einfuhr und Handel ambrosiahaltiger Futtermittel per EU-Verordnung verboten. Eine massenhafte Ausbreitung entlang von Straßenrändern oder Flussufern wurde bisher in NRW nicht beobachtet. Wie ist die Beifuß-Ambrosia zu erkennen und wie laufen die Meldewege? • Die Pflanze wird oft verwechselt mit dem Gemeinen Beifuß oder der Resede. Tipps zur Identifizierung finden Sie unter: https://www.lanuv.nrw.de/natur/artenschutz/neobiota/ambrosia/#c4592 • Fotografieren Sie die als Beifuß-Ambrosie vermutete Pflanze und melden Sie den Fund dem LANUV über das Ambrosia-Meldeformular. • Das LANUV geht jeder Meldung nach und veranlasst nach Bestätigung der Artbestimmung eine Bekämpfung vor Ort. • Da die Samen bis zu 40 Jahre keimfähig bleiben, muss der Fundort in den Folgejahren nach Beifuß-Ambrosien abgesucht werden. Behalten Sie daher bekannte Fundorte im Auge und melden Sie neu keimende Exemplare. Anfang des 20. Jahrhunderts wurde die Beifuß-Ambrosie über Saat- und Futtermischungen aus Nordamerika nach Südosteuropa eingeschleppt. Dank Klimaerwärmung und wachsendem Güteraustausch breitet sich die wärmebedürftige Pflanze nach Nordwesten aus und wächst auch in Nordrhein-Westfalen an einigen Stellen. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.lanuv.nrw.de/natur/artenschutz/neobiota/ambrosia/ Download: Foto: Beifuß-Ambrosie ; © LANUV. Der Abdruck der Fotos ist nur bei Nennung des Autors und in Verbindung mit dieser Pressemitteilung kostenfrei Pressemitteilung
Besonders gefährlich ist die Dämmerung Am kommenden Wochenende wird die Uhr von Sommerzeit wieder auf Normalzeit umgestellt, d.h. eine Stunde nachgestellt. Die Zeitumstellung verlängert die Zeit, in der der Berufspendlerverkehr in der Dämmerung stattfindet. Das Zusammenfallen der Aktivitätsphasen des Wildes in der Dämmerungszeit und des Berufsverkehrs erhöht das Risiko von Wildunfällen. Die Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung des Landes NRW untersucht in Zusammenarbeit mit den Chemischen und Veterinär- Untersuchungsämtern die Ursachen für den Tod aufgefundener Wildtierkadaver. In der Saison 2020/21 wurden in Nordrhein-Westfalen 1.084 Kadaver verendeter Wildtiere untersucht. Die Tiere waren aufgrund unterschiedlicher Erkrankungen verendet oder erlitten tödliche Verletzungen, die in den meisten Fällen von Verkehrsunfällen herrührten. Für die Wildkatze sind Verkehrsunfälle die Haupttodesursache. Das Vorkommen der streng geschützten Art wird in einem Monitoring überwacht. Am Tage suchen Wildkatzen gern ungestörte Schlafplätze auf, auf Nahrungssuche gehen sie in der Nacht. Da Nordrhein-Westfalen aufgrund der hohen Bevölkerungsdichte auch über ein sehr dichtes Straßennetz verfügt, versterben viele Wildkatzen in der unmittelbaren Nähe zu Verkehrswegen. In der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung werden tot aufgefundene Wildkatzen seit Anfang 2020 untersucht. Bei fast allen untersuchten Wildkatzen wurden Anzeichen eines stumpfen Traumas nachgewiesen, das sehr wahrscheinlich die Folge eines Verkehrsunfalls war. 40 Kadaver von Wildschweinen wiesen auf Verkehrsunfälle als Todesursache hin. Das ist fast ein Drittel aller untersuchten Wildschweinkadaver. Von 92 untersuchten Rehen wies fast ein Viertel schwere Verletzungen auf, die auf Verkehrsunfälle schließen lassen. Bei den Füchsen sind es etwa 14 Prozent und zwölf Prozent bei den Feldhasen. Grundsätzlich ist das ganze Jahr über Vorsicht geboten. Aber jetzt im Herbst sind nasse Straßen und schlechte Sicht häufig zusätzliche Risikofaktoren, für die Wildtiere genauso wie für die Menschen hinter dem Steuer. Eine angepasste Geschwindigkeit und aufmerksames Beobachten der Straßenränder helfen, Unfälle zu vermeiden. Eine Übersicht über die Ursachen für das Verenden der untersuchten Wildtiere gibt der aktuelle Fallwildbericht der vergangenen Jagdsaison 2021/22: https://www.lanuv.nrw.de/natur/jagd/forschungsstelle-fuer-jagdkunde-und-wildschadenverhuetung-1 Download: Pressemitteilung
TÜV-Gutachten bestätigt: Einrichtung der Stickstoffdioxid-Messstationen an Hauptbelastungspunkten gesetzeskonform. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) lässt im Rahmen der ständigen Qualitätssicherung und methodischen Weiterentwicklung den Gesamtprozesses der Luftreinhalteplanung (LRP) innerhalb des LANUV durch eine externe Evaluation überprüfen. Teil der Evaluation ist eine Überprüfung der einzelnen Messstationen durch den TÜV Rheinland. Für die sieben LANUV-Messpunkte mit den höchsten Stickstoffdioxid-Grenzwertüberschreitungen in Nordrhein-Westfalen liegen jetzt erste Ergebnisse einer gemeinsamen Begutachtung des TÜV Rheinlands und des vom Bundesverkehrsministeriums beauftragten Deutschen Wetterdienstes vor: Demnach ergaben sich für die untersuchten Standorte in Aachen, Bochum, Düren, Düsseldorf (3) und Köln keine Abweichungen von den gesetzlichen Vorgaben. „Die Fachleute des LANUV sind bei der Einrichtung der Messstationen von Stickstoffdioxid gesetzeskonform vorgegangen“, sagte Dr. Peter Wilbring, Experte für Luftreinhaltung beim TÜV Rheinland. Die Messstellendokumentation des LANUV wurde auf Vollständigkeit und Konsistenz geprüft und anschließend durch eine umfassende Ortsbesichtigung validiert. „Abstände, Höhen und Anforderungen an die Umgebung des jeweiligen Messpunktes entsprechen ohne Ausnahme den Vorgaben der Luftreinhalte-Richtlinie“, so Wilbring. „Das sind erfreuliche Ergebnisse“, sagte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser und weiter: „Aber damit ist es nicht getan. Das LANUV wird in den kommenden Wochen alle Messpunkte überprüfen lassen. Mit den Ergebnissen rechnen wir im Herbst dieses Jahres.“ Derzeit betreibt das LANUV in Nordrhein-Westfalen zur Beurteilung der Luftqualität über 134 offizielle Messstellen, davon 60 kontinuierliche Probenahmestellen mit aktiver Probenahme und 74 Probenahmestellen mit passiver Probenahme für Stickstoffdioxid. Für LANUV-Präsident Dr. Thomas Delschen sind die Ergebnisse eine Bestätigung, dass die Messungen in Bezug auf die geprüften kleinräumigen Kriterien rechtskonform sind: „Unser Ziel dieser ersten Prüfung war, Transparenz zu schaffen. Das Gutachten bestätigt, dass die Messergebnisse des LANUV eine verlässliche und belastbare Datengrundlage für die Planung und Überprüfung von Luftreinhaltemaßnahmen sind.“ Parallel dazu werden laut Präsident Delschen alle Prozesse im Landesumweltamt begutachtet, die im Zusammenhang mit der Modellierung und Messung von Stickstoffdioxid stehen, darunter auch die Frage der großräumigen Standortauswahl. Im vergangenen Jahr waren in Nordrhein-Westfalen 27 Kommunen von Grenzwertüberschreitungen betroffen. Maßnahmen zur Luftreinhaltung sollen vor allem in diesen hoch belasteten Innenstädten zu geringeren Schadstoffbelastungen führen. Korrekte Messungen der Schadstoffkonzentrationen schaffen dafür eine zuverlässige und belastbare Datengrundlage. Im ersten Schritt hatte das LANUV die Prüfung der Messorte beauftragt, an denen die Jahresmittelwerte im vergangenen Jahr den Stickstoffdioxid-Grenzwert am deutlichsten überschritten hatten. Das sind folgende Messorte: Aachen, Wilhelmstraße Bochum, Herner Straße Düren, Euskirchener Straße Düsseldorf Bilk Düsseldorf, Corneliusstraße Düsseldorf, Ludenberger Straße Köln, Clevischer Ring Die Ergebnisse der Überprüfung im Überblick: Alle Probenahmen liegen mit einer Höhe zwischen 2,30 und 3,50 Metern im mittleren Bereich der vorgegebenen Toleranz. Zu geringe Abstände zu Häuserfluchten oder anderen Hindernissen, die die freie Anströmung der Probenahmestelle behindern könnten, wurden nicht festgestellt. Auch Bäume, die in einigen der betrachteten Straßen zum regelmäßigen Straßenbild gehören, beeinflussten die Strömungsverhältnisse nicht, da immer sichergestellt ist, dass die Abstände zwischen den unteren Ausläufern der Baumkronen und dem Messpunkt ausreichend groß waren. Die Messeinlässe liegen nicht in unmittelbarer Nähe von Emissionsquellen gemäß Richtlinie. Die Abstände der Messeinlässe zum jeweiligen Fahrbahnrand werden als geeignet beurteilt. Bei allen Messstationen waren die Abstände zur nächsten Kreuzung deutlich größer als gefordert, sodass „stop and go-Verkehr“ die Standorte nicht negativ beeinflusst. Weitere Informationen zum Bereich „Luftreinhaltung in Nordrhein-Westfalen“: Aktuelle Daten zur Luftqualität in NRW beim Landesumweltamt (LANUV NRW) - stündlich aktualisierte Werte mit Daten der kontinuierlich messenden stationären Container: www.lanuv.nrw.de/umwelt/luft/immissionen/aktuelle-luftqualitaet/ Zu den Messstellen beim Landesumweltamt: www.lanuv.nrw.de/umwelt/luft/immissionen/messorte-und-werte/ Bericht des Landesumweltamts zur Luftqualität 2017 in NRW sowie vorherige Jahreskenngrößen und Berichte: www.lanuv.nrw.de/umwelt/luft/immissionen/berichte-und-trends/jahreskenngroessen-und-jahresberichte/ "Evaluation der Luftreinhalteplanung mit Überprüfung der Messstellen" - Pressemitteilung vom 20.06.2018: www.umwelt.nrw.de/presse/detail/news/2018-06-20-evaluation-der-luftreinhalteplanung-mit-ueberpruefung-der-messstellen/ Download Pressemitteilung
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