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Biologische Wirkungen langwelliger UV-Strahlung

Das Projekt "Biologische Wirkungen langwelliger UV-Strahlung" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Gießen, Strahlenzentrum, Institut für Biophysik.Es wird die Wirkung langwelliger ultravioletter Strahlung (300-400 mm) an den Objekten E. coli und Saccaromyces cerevisiae untersucht. Parameter sind hierbei das Ueberlebensverhalten sowie das Auftreten von Mutationen. Besonderen Raum nimmt das Studium von Fotosensibilatoren sowie der Einfluss von Sauerstoff ein.

Genetische Effekte und Bedingungen der zellulaeren Strahlenschaedigung

Das Projekt "Genetische Effekte und Bedingungen der zellulaeren Strahlenschaedigung" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Gießen, Strahlenzentrum, Institut für Biophysik.Der strahlenbiologische Sauerstoffeffekt wird in haploiden und diploiden Hefemutanten unterschiedlichen Reparaturvermoegens untersucht. Ausserdem wird die Abhaengigkeit des Auftretens verschiedener Mutationen (Vorwaerts- und Rueckmutationen) nach Bestrahlung mit Roentgenstrahlen in Abhaengigkeit vom Sauerstoffpartialdruck bestimmt.

Induktion von Chromosomenaberrationen in menschlichen Lymphozyten durch ionisierende Strahlen ('biologische Dosimetrie') und Radiomimetika

Das Projekt "Induktion von Chromosomenaberrationen in menschlichen Lymphozyten durch ionisierende Strahlen ('biologische Dosimetrie') und Radiomimetika" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Münster, Institut für Strahlenbiologie.Entnimmt man einer strahlenexponierten Person Blut, so laesst sich nach Kultivierung der Lymphozyten die Haeufigkeit bestimmter Chromosomenmutationen (dizentrische Chromosomen, Ringchromosomen) ermitteln, die durch die Strahlung induziert worden waren. Mit Hilfe von 'Eichkurven', die die Abhaengigkeit der Zahl der Aberrationen pro Zeile von der Strahlendosis wiedergeben, kann man die empfangene Dosis als 'Ganzkoerperaequivalentdosis' abschaetzen. Bei sehr niedrigen Dosen begnuegt man sich mit dem Nachweis einer statistisch signifikanten Erhoehung der Kontrollrate. Untersuchter Personenkreis: beruflich exponierte Personen, Strahlenunfallopfer, bestrahlte Patienten. Die Methode soll weiterentwickelt werden durch a) 'Semiautomatisierung' der mikroskopischen Auswertung, b) Ausarbeitung adaequater statistischer Verfahren. Diese strahlenbiologischen Untersuchungen werden ergaenzt durch Untersuchungen zur Induktion von Chromosomenaberrationen in menschlichen Lymphozyten durch Radiomimetika (z.B. Bleomycin, Phleomycin).

BfS -Experte Rühm bis 2029 als ICRP -Chef bestätigt

BfS -Experte Rühm bis 2029 als ICRP -Chef bestätigt Insgesamt drei BfS -Fachleute in Schlüsselpositionen der Internationalen Strahlenschutzkommission gewählt Prof . Dr. Werner Rühm vom Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) wird für weitere vier Jahre die Internationale Strahlenschutzkommission ICRP leiten. Außerdem wurden zwei andere BfS -Experten, Dr. Markus Eidemüller und Dr. Augusto Giussani, in Schlüsselpositionen der Kommission bestätigt. Werner Rühm Rühm, Leiter der BfS -Stabsstelle Zukunft Strahlenschutz , wurde für den Zeitraum von Juli 2025 bis Ende Juni 2029 im Amt des Vorsitzenden der ICRP (International Commission on Radiological Protection) wiedergewählt. Eidemüller, Mitarbeiter im BfS -Fachgebiet Strahlenepidemiologie und -risikobewertung, bleibt Mitglied im ICRP Komitee 1 Strahleneffekte. Und Giussani, Leiter des BfS -Fachgebiets Externe und interne Dosimetrie , gehört auch künftig zum Komitee 2 Dosimetrie . Rühm: Mit ICRP -Empfehlungen den Strahlenschutz kommender Jahrzehnte stärken Rühm, der seit 2021 ICRP -Vorsitzender ist, will mit seiner Expertise die Überarbeitung der Strahlenschutz -Empfehlungen der Kommission zu ionisierender – das heißt besonders energiereicher - Strahlung weiter voranbringen. "Es ist mir ein Anliegen, dazu beizutragen, dass in einigen Jahren eine modernisierte Version der Empfehlungen der ICRP vorliegt, die den internationalen Strahlenschutz der nächsten zwei Jahrzehnte stark beeinflussen wird" , sagt Rühm. Er leitet zudem die ICRP -Arbeitsgruppen TG91 (Radiation Risk Inference at Low-dose and Low-dose Rate Exposure for Radiological Protection Purposes) und TG115, die sich mit Raumfahrt beschäftigt (Risk and Dose Assessment for Radiological Protection of Astronauts). ICRP legt die Grundlagen für Grenzwerte weltweit Augusto Giussani Die Internationale Strahlenschutzkommission ( www.icrp.org ) ist eine unabhängige Fachorganisation mit Sitz in Ottawa in Kanada. Sie wurde 1928 auf dem zweiten internationalen Radiologenkongress in Stockholm gegründet. Die ICRP verfolgt das Ziel, Menschen vor den schädlichen Auswirkungen von Strahlung zu schützen und dabei die nützliche Anwendung nicht unnötig zu behindern. Ihre Hauptkommission (Main Commission) besteht aus dem Vorsitzenden und zwölf weiteren Mitgliedern. In 4 aktiven Komitees und etwa 30 Arbeitsgruppen arbeiten rund 400 Fachleute aus der ganzen Welt. Sie werden aufgrund ihrer Expertise in Strahlenphysik, Strahlenbiologie, Strahlenmedizin und in weiteren wissenschaftlichen Bereichen berufen. Sie vertreten in der ICRP weder ihr Land noch ihre Arbeitgeber. Die ausgewählten Fachleute helfen dabei, wegweisende Forschung und Richtlinien international zusammenzutragen, um diese zu bewerten und Standards zu erarbeiten. Die Empfehlungen der ICRP sind weltweit eine Grundlage für gesetzliche Regelungen, Normen und Richtlinien, unter anderem bei der Festlegung von Grenzwerten. Auch in Deutschland bezieht sich ein Großteil der gesetzlichen Regelungen zum beruflichen Strahlenschutz und zum Strahlenschutz der Bevölkerung dem Grundsatz nach auf Empfehlungen der ICRP . Strahlungsdosen ermitteln und Krankheitsrisiken untersuchen Markus Eidemüller Markus Eidemüllers Komittee 1 befasst sich mit den Auswirkungen von Strahlung auf ganz verschiedenen Ebenen: von subzellulärer und zellulärer Ebene bis hin zur Bevölkerung und dem Ökosystem. Dabei geht es auch zum Beispiel um mögliche Risiken von Krebs, Herz-Kreislauf-Krankheiten und Erbkrankheiten. Augusto Giussani wurde als Mitglied des Komitees 2 aufgrund seiner Expertise im Bereich der internen Dosimetrie – also der Berechnung der Dosis nach Aufnahme von strahlenden Stoffen in den Körper - und der biokinetischen Modellierung wiedergewählt. Beide Experten sind zudem in verschiedenen Arbeitsgruppen aktiv. Stand: 17.04.2025

Radon-Biobank soll Wissen über Wirkung von Radon erweitern

Radon-Biobank soll Wissen über Wirkung von Radon erweitern Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesamtes für Strahlenschutz und der Universitätsmedizin Göttingen Ausgabejahr 2025 Datum 07.01.2025 Sammlung von Bioproben für eine Radon Biobank Das radioaktive Gas Radon ist eine der Hauptursachen von Lungenkrebs. Doch welche zugrundeliegenden biologischen Wirkungen hat es, etwa auf das blutbildende System? Um Forschung zu dieser Frage zu ermöglichen, bauen das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) und die Universitätsmedizin Göttingen (UMG) eine Radon-Biobank auf. Die UMG sammelt Bioproben wie Blut und Speichel von Personen, die einer bekannten Radon - Aktivität ausgesetzt waren. Die Biobank selbst wird beim BfS angesiedelt sein. Das dreijährige Projekt läuft seit November 2023 und wird mit knapp 700.000 Euro aus dem Ressortforschungsplan des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ( BMUV ) finanziert. Radon ist ein radioaktives Gas, das im Boden entsteht. Von dort aus kann es zum Beispiel durch Risse im Fundament oder durch undichte Kabel- und Rohrdurchführungen in Gebäude eindringen und sich in der Raumluft anreichern. Dass Radon das Lungenkrebs- Risiko erhöht, ist aus epidemiologischen Studien wissenschaftlich gut belegt. Weit weniger gut erforscht sind zugrundeliegende biologische Wirkungen von Radon . In den wenigen bisherigen biologischen Studien am Menschen wurde vor allem biologisches Material von Männern untersucht. Alter und Geschlecht in der Radon -Forschung berücksichtigen Automatische mikroskopische Analyse von DNA-Schadensmarkern Die Radon -Biobank nimmt nun die gesamte Bevölkerung in den Blick. Sie ermöglicht spätere Projekte, die die biologischen Wirkmechanismen von Radon erforschen. Dabei soll auch der Einfluss von Alter und Geschlecht untersucht werden. Die in der Zukunft gewonnenen Erkenntnisse sollen zu einem verbesserten Schutz vor Radon beitragen. Eine vergleichbare Radon -Biobank gibt es bisher weder in Deutschland noch im Ausland. Nach Abschluss des Projektes soll die Radon -Biobank Daten und Bioproben von etwa 600 Personen aus zirka 200 Haushalten enthalten, darunter auch Proben von Kindern. Hierfür hat das BfS damit begonnen, Teilnehmer*innen einer früheren Studie zu kontaktieren, in deren Wohnungen Radon -Messungen durchgeführt wurden. Um eine Probennahme gebeten werden Haushalte mit höheren Radon -Werten (über 300 Becquerel pro Kubikmeter Raumluft) sowie Haushalte mit sehr niedrigen Radon -Werten (unter 40 Becquerel pro Kubikmeter Raumluft). Mehr als 100 Haushalte haben bereits zugesagt. UMG sammelt Bioproben, BfS lagert und analysiert Geplante Bioproben und Analysen Ein Studienteam unter der Leitung von Rami El Shafie, Stellvertreter des Direktors der Klinik für Strahlentherapie und Radioonkologie der Universitätsmedizin Göttingen (UMG), und Sara Nußbeck, Leiterin der Zentralen Biobank der UMG, startete im November 2024 die Sammlung von Daten und Bioproben. Das speziell qualifizierte Team sucht die Studienteilnehmer*innen zu Hause auf und entnimmt Blut, Speichel und abgehustetes Sekret aus den Bronchien, auch Sputum genannt, sowie Abstriche aus Mund und Nase. Neben den Bioproben werden mit einem Fragebogen Daten zur Gesundheit und zum Lebensstil erhoben. Daten und Bioproben gehen im Anschluss an den BfS -Standort München (Neuherberg), wo sie im Fachgebiet Strahlenbiologie aufbereitet, gelagert, verwaltet und analysiert werden. Die Proben- und Datensammlung ist auf Anfrage und nach positiver Begutachtung auch für andere Forscher*innen aus europäischen Ländern, für die entweder die Datenschutz-Grundverordnung ( DSGVO ) oder ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission gilt, verfügbar. Rückschlüsse auf die Personen, die die Bioproben und Daten gespendet haben, sind dabei nicht möglich. Die Studie ist im Deutschen Register Klinischer Studien (DRKS) und im WHO Register für klinische Studien offiziell registriert. Stand: 07.01.2025

Grundsteinlegung für Neubau des BfS am Standort München

Grundsteinlegung für Neubau des BfS am Standort München Neubau des Bundesamtes für Strahlenschutz ( BfS ) stärkt Strahlenschutzforschung in Deutschland Ausgabejahr 2024 Datum 20.11.2024 Studie der Kubatur und Fassade des Neubaus Quelle: Glass Kramer Löbbert Ges. v. Architekten mbH BDA Das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) bekommt am Standort Neuherberg bei München ein neues Gebäude mit dreizehn modernen Laboren und einem Lagezentrum für den radiologischen Notfallschutz. An der feierlichen Grundsteinlegung am 20. November 2024 nahmen BfS -Präsidentin Inge Paulini und Ministerialdirigent Hartmut Pellens aus dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ( BMUV ) teil. Ebenfalls anwesend waren Walter Kolbeck von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) sowie die Leiterin des Staatlichen Bauamtes Rosenheims, Doris Lackerbauer. Ministerialdirigent Hartmut Pellens hob hervor, dass "moderne Infrastruktur und exzellente Forschung für den Strahlenschutz in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Auch der radiologische Notfallschutz in Deutschland braucht zeitgemäße Rahmenbedingungen. Das neue Gebäude des Bundesamtes für Strahlenschutz in München-Neuherberg erfüllt eben diese Anforderungen, um den Strahlenschutz in Deutschland für die Zukunft gut aufzustellen." Walter Kolbeck (BIMA), Hartmut Pellens (BMUV), Inge Paulini (BfS), Johan Kramer (GKL), Doris Lackerbauer (StBA RO) bei Grundsteinlegung BfS -Präsidentin Inge Paulini: "München-Neuherberg ist der größte Labor-Standort des Bundesamtes für Strahlenschutz und wichtiger Teil des radiologischen Lagezentrums des Bundes. Forschende des BfS konnten bei der Entwicklung des Gebäudes ihre Erwartungen und Bedarfe an eine moderne Laborumgebung einbringen. Die innovative Holz-Hybridkonstruktion ist ein Novum im Laborbau und zugleich ein wichtiger Beitrag zum Ziel der klimaneutralen Bundesverwaltung." Walter Kolbeck, Abteilungsleiter der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), betonte: "Mit der heutigen Grundsteinlegung markieren wir einen bedeutenden Schritt für den Forschungscampus Neuherberg und für die BImA als Bauherrin. Dieses Gebäude wird nicht nur moderne Arbeitswelten schaffen, sondern auch einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Bevölkerung durch das Bundesamt für Strahlenschutz leisten." Die BImA ist als zentrales Immobilienunternehmen des Bundes Eigentümerin der Liegenschaft und Bauherrin des Neubauprojekts. Infrastruktur für alle Aufgaben des Strahlenschutzes Modell des geplanten Neubaus Quelle: Glass Kramer Löbbert Ges. v. Architekten mbH BDA Der Neubau wird das Bestandsgebäude aus dem Jahr 1979 ersetzen, das damals zum Institut für Strahlenhygiene gehörte. Das Institut und viele seiner Mitarbeitenden wurden 1989 in das neugegründete Bundesamt für Strahlenschutz übernommen. Die Labore im Neubau des BfS bilden die Bandbreite der Tätigkeiten des Strahlenschutzes ab: In den Laboren der Strahlenbiologie können Grundlagen der zellulären Strahlenwirkung untersucht werden. Der Verbraucherschutz profitiert von den Laboren zur Untersuchung von optischer Strahlung oder elektromagnetischen Feldern, wo zum Beispiel Laser oder Mobiltelefone untersucht werden können. Im Falle eines radiologischen Notfalles würde das BfS vom Standort München-Neuherberg aus als Teil des "Radiologischen Lagezentrums des Bundes" ( RLZ ) dem Bundesumweltministerium zuarbeiten. Dafür gibt es im neuen Gebäude speziell konzipierte Räumlichkeiten zum Beispiel für die Analyse und Beurteilung der radiologischen Lage in Deutschland. Die unterschiedlichen Dimensionen des Strahlenschutzes am Standort werden sich auch in der Kunst am Bau wiederfinden: Der Künstler Felix Stumpfe hat für das neue BfS -Gebäude eine sechs Meter hohe Glasskulptur entworfen. Gestalterisch lassen sich darin sowohl Anklänge an das gelbe Warnzeichen für Radioaktivität erkennen als auch grüne Flächen als Zeichen der Hoffnung. Stand: 20.11.2024

Guter Rahmen für Forschung und Patientensicherheit

Guter Rahmen für Forschung und Patientensicherheit Gastbeitrag von BfS-Präsidentin Dr. Inge Paulini im Tagesspiegel Background Gesundheit & E-Health vom 12. März 2024. Die Bundesregierung hat am 27. März 2024 den Entwurf des neuen Medizinforschungsgesetzes beschlossen. Das Medizinforschungsgesetz (MFG) unterstreicht den Stellenwert des Strahlenschutzes in der Medizin – zum Vorteil der Patientinnen und Patienten und des Studienstandortes Deutschland. Dr.Inge Paulini Quelle: Holger Kohl/ Bildkraftwerk Das neue Medizinforschungsgesetz (MFG), dessen Entwurf seit Januar vorliegt, soll die Voraussetzungen für Forschung und Entwicklung, aber auch für Zulassungen in der Medizin optimieren. Es beinhaltet etliche Punkte, die die Rahmenbedingungen insbesondere für die Industrie verbessern würden und somit auch die Produktion von Medikamenten in Deutschland attraktiver machen sollen. Einige dieser Punkte werden gerade kontrovers diskutiert. Die vorgesehenen Neuregelungen des MFG zum Strahlenschutz sehe ich in ihrer aktuellen Form als positiv für den Forschungsstandort Deutschland, denn sie bilden einen guten Rahmen für Wissenschaft und Patientensicherheit. Sie vereinfachen zum Beispiel das Organisieren und Durchführen von klinischen Studien hierzulande, ohne dass Standards für Patientensicherheit angegriffen würden. Wenig Verständnis habe ich allerdings für einzelne Forderungen aus der Pharmabranche, Genehmigungsverfahren im Strahlenschutzbereich vom Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) weg auf fachfremde Stellen zu verlagern. An dieser Stelle über Maximalforderungen der Industrie, namentlich des Verbandes der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa) zu sprechen, anstatt über sinnvolle und effiziente Beschleunigung, ist weder im Sinne von Patientinnen und Patienten noch einer nachhaltigen Strahlenforschung in der Medizin. Die geplanten Neuregelungen zum Strahlenschutz für klinische Studien, bei denen ionisierende, also besonders energiereiche Strahlung eingesetzt wird, bieten dagegen einen guten Rahmen. Teil der Begleitdiagnostik: CT-Aufnahmen Quelle: Gorodenkoff/Stock.adobe.com Bisher gibt es nach dem Strahlenschutzgesetz zwei unterschiedliche Verfahren: das Anzeige- und das Genehmigungsverfahren. Das MFG beinhaltet eine Reform der Anzeigeverfahren. Anzeigeverfahren sind etwa dann notwendig, wenn in Studien zur Erprobung neuer Krebstherapien CT -Untersuchungen von Studienteilnehmer*innen häufiger benötigt werden, als es sonst im Rahmen der Behandlung üblich ist – zum Beispiel für die Kontrolle eines möglichen therapeutischen Effektes. Das MFG sieht vor, dass deren Bewertung künftig im Rahmen der Prüfung der eigentlichen klinischen Studie erfolgt und vom Bundesamt für Strahlenschutz an die Ethikkommissionen übergeht, wie wir es auch seit Längerem vorgeschlagen haben. Für die Forschenden ist diese Bündelung der Zuständigkeiten eine klare Vereinfachung des Verfahrens. Für den Strahlenschutz bedeutet es effizientere Bearbeitung, weil die Ethikkommissionen ohnehin in die Gesamtbeurteilung der Forschungsvorhaben eingebunden sind und Doppelprüfungen somit zukünftig vermieden werden können. Aktuell machen Anzeigeverfahren etwa 85 % der insgesamt 600 Verfahren aus, die das BfS im Zusammenhang mit klinischen Studien pro Jahr bearbeitet. Viele dieser anzeigepflichtigen Studien kommen aus dem Bereich der Onkologie. Dieser Bereich ist für die Pharmaindustrie besonders relevant: 2022 hatte etwa ein Drittel aller registrierten Studien der forschenden Pharmaindustrie in Deutschland einen onkologischen Bezug. Vertreter aus Industrie und Forschung haben die Verschlankung des Prozesses im Entwurf des MFG bereits lobend herausgehoben. Diesem Lob kann auch ich mich nur anschließen. Der Gesetzentwurf setzt mit diesem Reformansatz auch einen Weg fort, der bereits im Jahr 2018 eingeschlagen wurde. Damals trat das "Gesetz zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung " in Kraft. Dieses neue Strahlenschutzgesetz führte unter anderem Fristen für das Anzeige- bzw. Genehmigungsverfahren für klinische Studien mit ionisierender Strahlung ein. Fortschritte beim Bürokratieabbau Quelle: Suelzengenappel/Stock.adobe.com Obwohl die Zahl der Ersteinreichungen klinischer Studien seit Inkrafttreten des Strahlenschutzgesetzes um 65% zunahm und durch die neuen Fristen deutlich weniger Bearbeitungszeit zur Verfügung stand, musste das BfS die Option einer Fristverlängerung nur drei Mal in Anspruch nehmen. Von der nun geplanten Änderung bei den Anzeigeverfahren profitiert nicht nur die Forschung, sondern es profitieren auch Menschen, die künftig an klinischen Studien teilnehmen werden. Besonders wichtig ist, dass die für den Strahlenschutz zentralen Genehmigungsverfahren für klinische Studien beim BfS erhalten bleiben. Eine Genehmigung von Studien ist zum Beispiel dann erforderlich, wenn es um neue therapeutische Verfahren in der Nuklearmedizin oder Strahlentherapie geht oder wenn neue Radiopharmaka erprobt werden sollen, also Arzneimittel, die radioaktive Substanzen enthalten. Hochqualifizierte Fachkräfte unserer Behörde, wie etwa Nuklearmediziner, prüfen dann, ob beispielsweise schwere unerwünschte Wirkungen der Radiopharmaka für Patientinnen und Patienten, die an den Studien teilnehmen, durch manchmal vergleichsweise einfache Protokolländerungen reduziert werden können. Dazu wird die gesamte im BfS vorhandene Expertise auf den Gebieten des Studiendesigns, der Strahlenbiologie und der Dosimetrie genutzt. Bei solchen klinischen Studien ist Strahlenschutz gleichbedeutend mit Patientenschutz – denn es geht unmittelbar um die Sicherheit der Studienteilnehmer*innen. Das BfS bündelt die Fachkompetenz im Strahlenschutz , um Fortschritte in der Strahlenforschung zu bewerten und die Anwendung in der Medizin sicher zu gestalten. Die weitere Verkürzung und Angleichung der Fristen für klinische Prüfungen tragen zur Harmonisierung der Verfahren in Europa bei. Die Frage, wie man in Zukunft mehr Menschen für die Teilnahme an klinischen Studien gewinnen kann, zählt schon heute zu den großen Herausforderungen der Pharmaforschung. Vertrauen ist in diesem Kontext ein hohes Gut. Das Medizinforschungsgesetz unterstreicht die Bedeutung und den Stellenwert des Strahlenschutzes in der Medizin – zum Vorteil der Patientinnen und Patienten und des gesamten Studienstandortes Deutschland. Stand: 27.03.2024

GREWISalpha: Genetische Risiken und entzündungshemmende Wirkung von dicht-ionisierender a-Strahlung, Teilprojekt C

Das Projekt "GREWISalpha: Genetische Risiken und entzündungshemmende Wirkung von dicht-ionisierender a-Strahlung, Teilprojekt C" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Darmstadt, Fachbereich Biologie, Fachgruppe Membranbiophysik.

ZiSStrans: Zielstrukturen der individuellen Strahlenempfindlichkeit, Teilprojekt F

Das Projekt "ZiSStrans: Zielstrukturen der individuellen Strahlenempfindlichkeit, Teilprojekt F" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Freiburg, Medizinische Universitätsklinik, Klinik für Strahlenheilkunde.Identifizierung von molekularen Zielstrukturen und Signalnetzwerken, die die zelluläre Strahlenantwort in Tumorgewebe von Kopf-Hals Tumoren modulieren. Sie sollen auch in Normalgeweben überprüft werden. Es soll eine Übertragung der Erkenntnisse aus Modellsystemen auf menschliche Proben erfolgen. Dabei soll der wissenschaftliche Nachwuchs gefördert und die Systembiologie in die Strahlenforschung integriert werden. Netzwerkanalyse und Systemmodellierung: Bestimmung zentraler Netzwerkmodule und Repräsentanten, Implementierung von Nachweismethoden, Modellierung der Netzwerke. Funktionelle Charakterisierung und Validierung von Netzwerken der Strahlenantwort: Untersuchungen von in vitro und in vivo Modellsystemen, Überprüfung der Netzwerke für die Normalgewebstoxizität. Evaluation von Repräsentanten als potentielle Marker und therapeutische Zielstrukturen. Translationale Validierung von Netzwerken: Retrospektive Validierung in Tumor- und Normalgewebe, Etablierung eines prospektiven Kollektivs und prospektive Validierung in Tumor- und Normalgeweben. Im Teilprojekt werden klinischen Daten erfasst und die für die Analyse notwendigen Gewebe-, Blut- und ggfls. Speichelproben gewonnen asserviert und den entspr. Partnerinstitutionen zur Analytik übermittelt; ferner ist das Teilprojekt an der Auswertung beteiligt.

Teilprojekt E^Teilprojekt F^Teilprojekt D^Teilprojekt C^Teilprojekt B^ZiSStrans: Zielstrukturen der individuellen Strahlenempfindlichkeit, Teilprojekt A

Das Projekt "Teilprojekt E^Teilprojekt F^Teilprojekt D^Teilprojekt C^Teilprojekt B^ZiSStrans: Zielstrukturen der individuellen Strahlenempfindlichkeit, Teilprojekt A" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Helmholtz Zentrum München - Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt GmbH, Abteilung für Strahlenzytogenetik (ZYTO).

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