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ProZES: Berechnung der Zusammenhangswahrscheinlichkeit zwischen Krebs und Exposition durch ionisierende Strahlung

ProZES: Berechnung der Zusammenhangswahrscheinlichkeit zwischen Krebs und Exposition durch ionisierende Strahlung Das Programm "ProZES" wurde im Auftrag des Bundesamtes für Strahlenschutz und des Bundesumweltministeriums entwickelt. Es berechnet die Wahrscheinlichkeit, dass eine Erkrankung durch eine vorangegangene beruflich bedingte Strahlenexposition ausgelöst wurde. Die Verwendung des Programms setzt Expertenwissen zum Strahlenrisiko und zur Strahlenexposition voraus. Sie können das Programm ProZES kostenlos herunterladen . Wichtige Informationen zur Software finden Sie in den Abschlussberichten ( Teil 1 , Teil 2 und Teil 3 ) zu den abgeschlossenen Forschungsvorhaben zur Entwicklung von ProZES. Das Programm ProZES berechnet die Wahrscheinlichkeit, dass eine Erkrankung durch eine vorangegangene beruflich bedingte Strahlenexposition ausgelöst wurde. Entwickelt hat das Programm das Institut für Strahlenschutz des Helmholtz Zentrum München im Auftrag des Bundesumweltministeriums und des Bundesamtes für Strahlenschutz ( BfS ). Sie können das Programm ProZES kostenlos herunterladen. Was macht ProZES? Basierend auf individuellen Angaben zu Erkrankung und Art und Höhe der Strahlendosis berechnet das Programm die Wahrscheinlichkeit, dass das Auftreten einer Krebserkrankung durch eine vorangegangene Strahlenexposition verursacht wurde. Bei der berechneten Wahrscheinlichkeit handelt es sich genau genommen daher um die Verursachungswahrscheinlichkeit. Die Begriffe Verursachungswahrscheinlichkeit und Zusammenhangswahrscheinlichkeit werden im Kontext von Berufskrankheiten häufig als gleichbedeutend verwendet. In Fachkreisen werden die beiden Begriffe manchmal unterschieden. Zusammenhangswahrscheinlichkeit bezeichnet dann nicht nur die Wahrscheinlichkeit, dass eine Erkrankung ausgelöst wird, sondern auch die Wahrscheinlichkeit, dass die Entwicklung einer Erkrankung beschleunigt wird. Diesen Aspekt berücksichtigt ProZES derzeit nicht explizit. Auch in den Verfahren zur Anerkennung von Berufskrankheiten ist aktuell nur die Verursachungswahrscheinlichkeit von praktischer Relevanz. ProZES benutzt aktuelle Modelle zum Strahlenrisiko und für Deutschland spezifische demographische Daten und Inzidenzdaten. Eine wesentliche Stärke von ProZES ist, dass es nicht nur einen einzelnen Schätzwert für die Zusammenhangswahrscheinlichkeit berechnet, sondern auch einen Unsicherheitsbereich angibt. Oberfläche von ProZES mit Beispielberechnung Für wen ist ProZES gedacht? ProZES ist für Fachpersonal gedacht, das sich mit Verursachungswahrscheinlichkeiten nach beruflichen Strahlenexpositionen auseinandersetzt. Die Anwendung von ProZES setzt Expertenwissen zum Strahlenrisiko und zur Berechnung von Organdosen/Expositionsdaten voraus. Vor Anwendung des Programms ist es zudem wichtig, sich anhand der Hilfedatei und des Tutorials mit der Funktionsweise des Programms vertraut zu machen. Hilfedatei und Tutorial sind in dem Programm enthalten. Personen, die an Verfahren zur Anerkennung von Berufskrankheiten beteiligt sind, kann das Programm als Hilfsmittel dienen. Informationen über aktuelle Entwicklungen Falls Sie an Neuigkeiten zu ProZES interessiert sind, informieren wir Sie gerne über aktuelle Entwicklungen. Senden Sie uns dazu bitte eine kurze E-Mail mit Angabe Ihres Namens und der gewünschten Anrede an ProZES@bfs.de . Sie können Ihre Einwilligung in die Nutzung Ihrer Kontaktdaten selbstverständlich jederzeit widerrufen. Senden Sie dazu eine entsprechende E-Mail an ProZES@bfs.de und Ihre Daten werden umgehend gelöscht. Weitere Informationen zum Datenschutz, insbesondere zu Ihren Rechten nach der DSGVO, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung . Rechtliche Hinweise Die Lizenzbedingungen für die Software "ProZES" des Bundesamtes für Strahlenschutz sind im Programm enthalten und müssen für das Setup akzeptiert werden. Forschungsvorhaben zur Entwicklung von ProZES - Abschlussberichte Wichtige Informationen zur Software Die Abschlussberichte zu den abgeschlossenen Forschungsvorhaben zur Entwicklung von ProZES enthalten wichtige Informationen zur Software. Teil 1 , Teil 2 und Teil 3 stehen in DORIS , dem Digitalen Online Repositorium und Informationssystem des BfS , zur Verfügung. Kommentare, Rückmeldungen oder Fragen zu dem Programm können Sie gerne per E-Mail an ProZES@bfs.de senden. Fragen und Antworten zur Handhabung von ProZES Stand: 27.03.2025

Rechtliche Rahmenbedingungen und Vorgehen für die wissenschaftliche Bewertung von Früherkennungsuntersuchungen

Rechtliche Rahmenbedingungen und Vorgehen für die wissenschaftliche Bewertung von Früherkennungsuntersuchungen Im Strahlenschutzgesetz ( StrlSchG ) wird das Bundesumweltministerium ( BMUV ) ermächtigt, durch Rechtsverordnung festzulegen, welche Früherkennungsuntersuchung mittels Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe zulässig ist ( § 84 Abs. 2 StrlSchG ). Das Bewertungsverfahren beim Bundesamt für Strahlenschutz ist darin als zweistufiger Prozess festgelegt: 1. Vorprüfung 2. Ausführliche Begutachtung Am 12. Mai 2017 wurde das Strahlenschutzgesetz ( StrlSchG ) beschlossen. Darin wird das Bundesumweltministerium ( BMUV ) ermächtigt, durch Rechtsverordnung festzulegen, welche Früherkennungsuntersuchung mittels Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe unter welchen Voraussetzungen zur Ermittlung einer nicht übertragbaren Krankheit für eine besonders betroffene Personengruppe zulässig ist ( § 84 Abs. 2 StrlSchG ). Das derzeit laufende Mammographie-Screening-Programm wurde bereits 2018 mit einer Rechtsverordnung des BMUV in die Struktur der neuen Regelungen überführt. Gemäß § 84 Abs. 3 StrlSchG kommt dem Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) die Aufgabe zu, Früherkennungsuntersuchungen wissenschaftlich zu bewerten. Näheres regelt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur wissenschaftlichen Bewertung von Früherkennungsuntersuchungen zur Ermittlung nicht übertragbarer Krankheiten (StrlSchGVwV-Früherkennung) vom 12. Dezember 2018. Von der wissenschaftlichen Bewertung bis zur Einführung Der wissenschaftliche Bericht mit der abschließenden Bewertung des BfS geht ans BMUV und dient diesem als Entscheidungsgrundlage. Das BMUV legt fest, ob das Verfahren zur Früherkennung zugelassen wird. Wenn das geschieht, erarbeitet das BMUV eine entsprechende Rechtsverordnung, dabei wird es wiederum vom BfS beraten. Wenn eine Verordnung des BMUV über die Zulässigkeit einer Früherkennungsuntersuchung vorliegt, können Betreiber*innen von Röntgeneinrichtungen eine Genehmigung zur Durchführung der entsprechenden Untersuchung bei der zuständigen Landesbehörde beantragen. Ob die Untersuchung von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet wird, entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Das Bewertungsverfahren ist als zweistufiger Prozess festgelegt: 1. Vorprüfung In der Vorprüfung prüft das BfS mindestens jährlich, welche Früherkennungsuntersuchungen grundsätzlich für eine Zulassung gemäß § 84 Abs. 2 StrlSchG in Frage kommen. Die Vorprüfung erfolgt auf der Grundlage einer orientierenden Durchsicht der jeweils aktuellen wissenschaftlichen Literatur. 2. Ausführliche Begutachtung Einen wichtigen Bestandteil der ausführlichen Begutachtung stellt die Nutzen-Risikobewertung dar, bei der einerseits der Nutzen und andererseits die unerwünschten Wirkungen und das Strahlenrisiko gegeneinander abgewogen werden. Sie erfolgt auf der Grundlage einer systematischen Literaturübersicht, die sich an internationalen Standards der evidenzbasierten Medizin orientiert und möglichst ausschließlich Publikationen der höchsten Evidenzstufe berücksichtigt. Wichtige Endpunkte bei der Bewertung des Nutzens sind: die Verringerung der krankheitsspezifischen Sterberate ( Mortalität ), die Verringerung der krankheitsspezifischen Beschwerden ( Morbidität ), der Gewinn an gesundheitsbezogener Lebensqualität. Dem Nutzen gegenübergestellt werden die unerwünschten Wirkungen, die aus der Früherkennungsuntersuchung resultieren können, wie falsch-positive oder falsch-negative Befunde, Überdiagnostik und -therapie, belastende Abklärungsdiagnostik, das Strahlenrisiko. Es wird dargelegt, ob ausreichende wissenschaftliche Evidenz für das Überwiegen des Nutzens gegenüber den unerwünschten Wirkungen und dem Strahlenrisiko vorliegt. Neben der Nutzen-Risikobewertung sind die Anforderungen und Bedingungen, die an die Früherkennungsuntersuchung im laufenden Betrieb zu stellen sind, von zentraler Bedeutung. Nur durch diese kann erreicht werden, dass die oben genannte Nutzen-Risikobewertung, die sich üblicherweise auf prospektive, randomisierte Studien von hoher methodischer Qualität bezieht, auch im laufenden Betrieb Gültigkeit besitzt. Eine Gruppe von Sachverständigen aus den Fachbereichen Röntgendiagnostik oder Nuklearmedizin sowie den Bereichen Medizinphysik und Epidemiologie , relevanten klinischen Fachgebieten und der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen unterstützt und berät das BfS bei der Auswahl und Bewertung der Früherkennungsuntersuchungen. Vor Abschluss des Bewertungsverfahrens übermittelt das BfS seinen wissenschaftlichen Bericht zur Stellungnahme an die betroffenen Fachkreise, darunter medizinische Fachgesellschaften, die Verbände der Krankenkassen und Organisationen der Patientenvertretung. Für die nach § 84 Abs. 2 zugelassenen Früherkennungsuntersuchungen prüft das BfS mindestens alle fünf Jahre, ob sich der Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse weiterentwickelt hat und ob dies einen Anlass zur Neubewertung der Untersuchung gibt. Stand: 14.03.2025

Was denkt Deutschland über Strahlung? - Umfrage 2024 (mit Ergebnis-Grafiken)

Was denkt Deutschland über Strahlung? - Umfrage 2024 (mit Ergebnis-Grafiken) Forschungs-/Auftragnehmer: GIM - Gesellschaft für Innovative Marktforschung GmbH Projektleitung: A. Wachenfeld-Schell, Dr. T. Jerković Beginn: 04.01.2024 Ende: 30.09.2024 Finanzierung: Forschungsprogramm Strahlenschutz des BMUV , Fördermittel 211.718,85 Euro Ein zentraler Bestandteil des Strahlenschutzes ist es, die Bevölkerung über Strahlenwirkungen, Strahlenrisiken und das richtige Strahlenschutzverhalten zu informieren. Um eine datenbasierte Grundlage für diese Aufgabe zu haben, wird alle zwei Jahre die Untersuchung "Was denkt Deutschland über Strahlung ?" durchgeführt. In dieser wird der gesellschaftliche Umgang mit ausgewählten Strahlenthemen erfasst. Mit der Erhebung sollen wichtige Erkenntnisse gewonnen werden über das gesellschaftliche Umfeld, in dem sich das BfS mit seinen wissenschaftlichen Arbeiten und Informations- sowie Kommunikationsmaßnahmen bewegt. Die Ergebnisse tragen u.a. dazu bei, der Bevölkerung Strahlenschutzthemen gezielter und effektiver zu kommunizieren. Sie dienen auch dazu, bei Bedarf Strahlenschutzkonzepte an den gesellschaftlichen Umgang mit Strahlung und Strahlenschutz anzupassen. Die Studie 2023/24 war nach 2019 und 2021/22 die dritte Erhebung dieser Art. Die Studien sollen einen Vergleich der erfassten Themen im Zeitverlauf ermöglichen. Dafür wird ein Teil der Fragen jeweils weitergeführt. Ein kleinerer Teil wird an aktuelle Ereignisse oder Erkenntnisbedarfe angepasst. Zielsetzung Ziel des Forschungsvorhabens war es, die allgemeine gesellschaftliche Verankerung von Strahlung und Strahlenschutz , die Wahrnehmungen, Kenntnisse und Informationsbedürfnisse der Bevölkerung in Deutschland zu erheben. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde eine in mehreren Phasen ablaufende sozialwissenschaftliche Studie initiiert. Diese enthielt Fragestellungen zu den Bereichen: Wissen und Wahrnehmung zu Strahlung allgemein Risikowahrnehmung von Strahlung Einstellungen im Bereich des radiologischen Notfallschutzes Strahlenschutzverhalten bzw. -absicht Informationsverhalten und -bedarf Wahrnehmung des BfS sowie Erwartungen an Informationsmaßnahmen. Methodik und Durchführung Zur Beantwortung der Forschungsfragen wurde ein Forschungsdesign in zwei Schritten gewählt. Im ersten Schritt erfolgte eine qualitative Primärdatenerhebung. Dabei werden Daten aus Interviews mit Personen anhand eines Interviewleitfadens, der das Gespräch strukturiert und gleichzeitig ein offenes Gespräch ermöglicht, gewonnen. Hierbei gab es: zwei Gruppendiskussionen von je zwei Stunden Dauer und 40 Einzelinterviews von je einer Stunde Dauer. Dadurch wurde der kollektive Diskurs rund um Strahlung nachvollzogen bzw. die individuelle Perspektive auf Strahlung und Strahlenschutz erforscht. Besonders vertiefend diskutiert wurden individuelle Themen wie Barrieren , Motive, Ängste, individuelles Wissen und (Fehl-)Konzeptionen sowie der individuelle Umgang mit strahlenbezogenen Risiken. Im zweiten Schritt folgte eine quantitative Primärdatenerhebung. Diese hat das Ziel, anhand einer größeren Menge an Daten statistisch überprüfbare Ergebnisse zu erhalten. Um einen bevölkerungsrepräsentativen Querschnitt der deutschsprachigen Wohnbevölkerung ab 16 Jahren zu befragen, wurden vom 22.5.2024 bis 3.7.2024 insgesamt 2002 Telefoninterviews auf Basis einer Dual Frame Stichprobe (kombinierte Festnetz- und Mobilfunkstichprobe) durchgeführt. Die durchschnittliche Interviewdauer betrug dabei 24 Minuten. Ergebnisse Die Bevölkerung fühlt sich 2024 besser durch staatliche Institutionen des Strahlenschutzes informiert als noch vor zwei Jahren. Außerdem fühlt sich die Mehrheit der Bevölkerung allgemein gut oder sehr gut durch staatliche Institutionen des Strahlenschutzes geschützt. Generell wünschen sich viele Menschen mehr Aufklärung und Information von staatlichen Institutionen im Bereich Strahlenschutz : Wann immer Personen gefragt werden, was getan werden könnte, um sich besser durch staatliche Institutionen informiert oder geschützt zu fühlen – sei es allgemein oder in Bezug auf bestimmte Strahlenthemen –, äußern die Befragten in aller Regel am häufigsten den Wunsch nach mehr Aufklärung und Information zum Thema. Dabei ist das Informationsverhalten zum Thema Strahlung vorwiegend passiv geprägt – dies hat sich in den Erhebungen sowohl 2024 als auch 2022 gezeigt. Die Quellen für Informationen zum Thema Strahlung unterscheiden sich im Wesentlichen nicht von Quellen, die auch bei anderen Themen zu Rate gezogen werden. Positiv festzustellen ist, dass ein Großteil der Bevölkerung wissenschaftlichen und behördlichen Informationen großes Vertrauen entgegenbringt - eine wichtige Voraussetzung für erfolgreiche Informationsmaßnahmen. Detaillierte Informationen zum Umgang und zur ( Risiko -)Wahrnehmung wurden für die folgenden Themen erhoben: Radioaktivität und radiologischer Notfallschutz UV - Strahlung medizinische Strahlenanwendungen . Darüber hinaus bietet die Auswertung der Daten auch Einblicke in den Umgang der Bevölkerung mit den Themenbereichen Radon und Mobilfunk. Ergebnisgrafiken: Die wichtigsten Aussagen der Umfrage Kernwaffen, nuklearer Unfall & Kernenergie Strahlung durch Handys UV - Strahlung Strahlung in der Medizin Radon Stand: 17.12.2024

Lungenkrebsfrüherkennung für starke Raucher*innen: Neue Verordnung und ihre Umsetzung

Lungenkrebsfrüherkennung für starke Raucher*innen: Neue Verordnung und ihre Umsetzung Starke (ehemalige) Raucher*innen können von einer Lungenkrebs-Früherkennung profitieren. Am 1. Juli 2024 ist eine Verordnung in Kraft getreten, die eine Früherkennungsuntersuchung für Lungenkrebs mittels Niedrigdosis- Computertomographie unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Um diese Früherkennungsuntersuchung durchführen zu dürfen, müssen medizinische Einrichtungen spezifische Anforderungen erfüllen. Diese betreffen sowohl das radiologische Personal als auch die technische Ausstattung sowie ein umfassendes System zur Qualitätssicherung. Die notwendigen Vorbereitungen zur Umsetzung der Lungenkrebsfrüherkennung sind derzeit noch im Gange. Damit die Früherkennungsuntersuchung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird, muss zunächst der Gemeinsame Bundesausschuss ( G-BA ) eine Entscheidung treffen. Dieser hat ab dem 1. Juli 2024 dafür eine Frist von 18 Monaten. Lungenkrebsfrüherkennung – Was alle Interessierten dazu wissen müssen Lungenkrebs ist in Deutschland bei Männern die zweithäufigste und bei Frauen die dritthäufigste Krebserkrankung. Jährlich erkranken etwa 57.000 Menschen neu daran. Spürbare Beschwerden treten oft erst im fortgeschrittenen Stadium auf, in dem die Heilungschancen gering sind. Eine frühzeitige Erkennung von Lungenkrebs kann den Behandlungserfolg deutlich verbessern. Starke (ehemalige) Raucher*innen, die ein stark erhöhtes Lungenkrebsrisiko haben, können von einer organisierten Lungenkrebsfrüherkennung profitieren. Am 1. Juli 2024 ist eine Verordnung in Kraft getreten, die eine Früherkennungsuntersuchung für Lungenkrebs mittels Niedrigdosis-Computertomographie unter bestimmten – sehr strengen – Bedingungen erlaubt. Derzeit laufen noch wichtige Vorbereitungen zur Einführung der Lungenkrebsfrüherkennung. Vorerst ist die Lungenkrebsfrüherkennung auch noch keine Kassenleistung. Damit die Früherkennungsuntersuchung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird, muss erst der Gemeinsame Bundesausschuss, ein wichtiges Entscheidungsgremium im deutschen Gesundheitswesen, darüber entscheiden. Dieser hat ab dem 1. Juli 2024 dafür 18 Monate lang Zeit. Am 1. Juli 2024 ist eine neue Verordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ( BMUV ) in Kraft getreten, die eine Früherkennungsuntersuchung für Lungenkrebs mittels Niedrigdosis- Computertomographie (LDCT) unter der Voraussetzung strenger Bedingungen erlaubt. Diese Verordnung stellt einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Heilungschancen bei Lungenkrebs dar, insbesondere für starke Raucher*innen, die ein beträchtlich erhöhtes Risiko für die Entwicklung dieser Krankheit haben. Einrichtungen müssen strenge Voraussetzungen erfüllen Um diese Untersuchungen durchführen zu dürfen, müssen medizinische Einrichtungen strenge Voraussetzungen erfüllen. Radiolog*innen benötigen spezielle Fortbildungen, um die Expertise zum Durchführen und Befunden der Untersuchungen zu erlangen. Praxen und Zentren müssen darüber hinaus zusätzliche Nachweise erbringen, die sicherstellen, dass sie den hohen Qualitätsanforderungen genügen. Derzeit laufen Vorbereitungen zur Umsetzung der Früherkennung wie die Erstellung von Schulungs- und Informationsmaterial. BfS -Bewertung der Lungenkrebsfrüherkennung Das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) hat bereits 2020/2021 die Lungenkrebsfrüherkennung mittels LDCT einer umfassenden Nutzen-Risiko-Bewertung unterzogen. In der Auswertung von acht Studien höchsten Evidenzgrades mit fast 70.000 Personen konnte gezeigt werden, dass ein jährliches Screening die Sterblichkeit an Lungenkrebs bei starken Raucher*innen bzw. ehemals stark Rauchenden reduzieren kann. Jedoch ist die regelmäßige CT -Untersuchung auch mit Risiken verbunden. Falsch-positive Ergebnisse können zu unnötigen Zusatzuntersuchungen führen. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass Tumoren behandelt werden, die klinisch nie bedeutsam geworden wären. Darüber hinaus geht eine Lungen- CT , wie jede Röntgenuntersuchung, mit einem Strahlenrisiko einher. Das BfS befürwortet die Lungenkrebsfrüherkennung nur unter höchsten Qualitätsanforderungen und regelmäßiger Auswertung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität. Nur bei konsequenter Umsetzung überwiegen die Vorteile die Risiken. Fortbildung Voraussetzung für Durchführung der Früherkennung Für die Durchführung der Lungenkrebsfrüherkennung mittels LDCT müssen die zuweisenden Ärzt*innen (v.a. Internist*innen und Allgemeinmediziner*innen) potenzielle Teilnehmende vorab über Nutzen und Risiken der Untersuchung aufklären. Hierzu müssen sie durch Fortbildungen die notwendigen Kenntnisse im Bereich der Lungenkrebsfrüherkennung erwerben. Die durchführenden Radiolog*innen müssen Erfahrung im Bereich der Lungen- CT haben und diese stetig aufrechterhalten. Um den Befund für die LDCT zu erstellen, ist neben der Beurteilung durch den Radiologen/die Radiologin zusätzlich eine computerassistierte sogenannte Detektionssoftware einzusetzen, welche lungenkrebstypische Veränderungen markiert. Um die Evaluation der Prozesse und Ergebnisse zu ermöglichen, muss ein umfassendes System zur Qualitätssicherung umgesetzt werden. Weitere Schritte bis zur Einführung Seit dem 1. Juli 2024 ist die Durchführung der Lungenkrebsfrüherkennung unter den in der Verordnung genannten Bedingungen und Anforderungen prinzipiell zulässig. Ob diese erfüllt sind, muss durch die zuständigen Landesbehörden für jede Einrichtung, die die Früherkennungs- CT durchführen möchte, geprüft werden. Ob die Untersuchung auch als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen finanziert wird, muss der Gemeinsame Bundesausschuss ( G-BA ) binnen 18 Monaten nach Inkrafttreten der BMUV -Verordnung entscheiden. Der G-BA kann auch weitergehende Regelungen und Anforderungen für die Kassenleistung festlegen. Bis die Lungenkrebsfrüherkennung eine Kassenleistung ist, kann sie – bei Erfüllung aller Anforderungen aus der Verordnung und dem Vorliegen einer Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde – allenfalls als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) oder eventuell im Rahmen der privatärztlichen Versorgung in Anspruch genommen werden. Eine Selbstzahlerleistung wird nicht für alle Personen aus der Zielgruppe erschwinglich sein und wird generell kritisch gesehen. Es wäre wünschenswert, wenn die Früherkennung mit LDCT systematisch als Kassenleistung (auch für Privatversicherte) und unter einheitlichen Bedingungen eingeführt würde. Die in der Verordnung geforderte strenge und qualitätsgesicherte Umsetzung ist essenziell, um das volle Public-Health-Potenzial der Lungenkrebsfrüherkennung mit Niedrigdosis- Computertomographie auszuschöpfen und die Risiken zu minimieren. Stand: 24.10.2024

Nutzen und Risiko der Röntgendiagnostik

Nutzen und Risiko der Röntgendiagnostik Die Röntgendiagnostik wird vom Arzt eingesetzt, wenn mit anderen Verfahren keine eindeutige Diagnose möglich ist. Im Sinne des praktischen Strahlenschutzes wird vorsorglich angenommen, dass jede Röntgenuntersuchung mit einem gewissen – wenn auch entsprechend geringen – Strahlenrisiko verbunden ist. Die Anwendung ist nur dann gerechtfertigt, wenn das Strahlenrisiko gegenüber dem diagnostischen oder therapeutischen Nutzen gering ist (rechtfertigende Indikation). Röntgenaufnahme Die Röntgendiagnostik wird vom Arzt eingesetzt, wenn mit anderen Verfahren wie Labor-, Ultraschall- oder endoskopischen Untersuchungen keine eindeutige Diagnose möglich ist. Mit der Röntgendiagnostik wird die Diagnose oft erst ermöglicht oder erhärtet beziehungsweise der Befund präzisiert. Welche Bedeutung die Röntgendiagnostik für den einzelnen Patienten haben kann, zeigen einige Beispiele: Sichere Diagnose eines Knochenbruchs und Kontrolle der richtigen Einrichtung des Bruchs Abklärung einer Kopfverletzung nach einem Unfall bei Verdacht auf Blutungen innerhalb des Schädels Rechtzeitige Diagnose von Gefäßverengungen, zum Beispiel der Herzkranzgefäße, mittels Angiographie und damit Senkung des Herzinfarktrisikos durch Anwendung einer geeigneten Intervention , zum Beispiel einer Aufdehnung des verengten Gefäßes unter Durchleuchtungskontrolle Brustkrebsfrüherkennung bei Frauen zwischen 50 und 69 Jahren ( seit 1. Juli 2024 auf 75 ausgeweitet ) im Rahmen des Mammographie-Screening-Programms Strahlenrisiko In den meisten Fällen werden Röntgenuntersuchungen mit sehr niedrigen Dosen durchgeführt. Für den niedrigen Dosisbereich lassen sich jedoch keine sicheren Angaben zum Strahlenrisiko machen. Im Sinne des praktischen Strahlenschutzes wird vorsorglich angenommen, dass jede Röntgenuntersuchung mit einem gewissen – wenn auch entsprechend geringen – Strahlenrisiko verbunden ist. Im Strahlenschutz wird konservativ davon ausgegangen, dass keine Schwellendosis existiert, unterhalb derer das Strahlenrisiko Null ist. Zudem ist es üblich, von einem proportionalen Zusammenhang zwischen Dosis und Krebsrisiko auszugehen ( sog. Linear-Non-Threshold (LNT) -Hypothese: linear ohne Schwellendosis). downloaden : zum Download: Röntgen – Nutzen und Risiken (PDF, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) … PDF 470 KB Broschüre Röntgen – Nutzen und Risiken Strahlenrisiko und Alter Bei der Bewertung des Strahlenrisikos muss zudem berücksichtigt werden, dass der größte Teil aller Röntgenuntersuchungen bei Patienten durchgeführt wird, die bereits älter sind. Dies gilt vor allem für dosisintensivere Verfahren, beispielsweise die Computertomographie oder die Angiographie. Das Alter hat einen wesentlichen Einfluss auf das Strahlenrisiko: Bei gleicher Dosis ist es bei einem älteren Menschen geringer als bei einem jüngeren. Auch muss berücksichtigt werden, dass insbesondere schwerkranke Personen auf Grund ihrer Erkrankung überdurchschnittlich häufig radiologisch untersucht werden. Die Lebenserwartung dieser Menschen ist zumeist eingeschränkt und damit kürzer als die jahre- oder jahrzehntelange Entstehungszeit ( sog. Latenzzeit ) einer strahlenbedingten Krebserkrankung. Ärzte im Gespräch: Überwiegt der Nutzen das Risiko einer Röntgenuntersuchung? Quelle: Robert Kneschke/Stock.adobe.com Wie kann die medizinische Strahlenexposition verringert werden? Unnötige Röntgenuntersuchungen vermeiden: Eine Röntgenuntersuchung ist nur dann von Nutzen, wenn der resultierende Befund eine Verdachtsdiagnose ausschließen oder bestätigen kann oder falls er sich auf die Art der Behandlung auswirkt. Dosisoptimierung: Die meisten Untersuchungsarten in der Röntgendiagnostik sind standardisiert. Jede dieser Untersuchungsarten ist nach den Grundsätzen des Strahlenschutzes zu optimieren. Da eine Anwendung von Dosisgrenzwerten den diagnostischen Nutzen einschränken könnte, wird derzeit international empfohlen, für medizinische Expositionen keine Dosisgrenzwerte zu verwenden. Gleichwohl sind Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, jede einzelne Untersuchung so durchzuführen, dass die Strahlenexposition für den Patienten so gering wie möglich ist. Als Richtwerte werden vom Bundesamt für Strahlenschutz diagnostische Referenzwerte veröffentlicht, die bei Standarduntersuchungen bei normalgewichtigen Patienten in der Regel nicht überschritten werden sollten. Rechtfertigende Indikation: Eine Röntgenuntersuchung ist gerechtfertigt, wenn die betroffene Person aus der Untersuchung einen erheblichen Nutzen zieht und das Strahlenrisiko dem gegenüber gering ist. Entsprechend ist eine sorgfältige Nutzen- Risiko -Abwägung ("rechtfertigende Indikation") gesetzlich vorgeschrieben. Diese muss durch fachkundiges ärztliches Personal erfolgen. Alternative Bildgebungsverfahren: Patientinnen und Patienten sollten gezielt nachfragen, warum eine Röntgenuntersuchung notwendig ist und ob alternative Diagnoseverfahren eingesetzt werden können, zum Beispiel eine Ultraschalluntersuchung oder eine Magnetresonanztomographie . Röntgenpass: Der Röntgenpass ist ein wichtiges Instrument, um unnötige Wiederholungsuntersuchungen zu vermeiden und Vergleichsmöglichkeiten mit vorherigen Aufnahmen zu schaffen. Das BfS empfiehlt, Röntgenuntersuchungen und nuklearmedizinische Untersuchungen im Röntgenpass zu dokumentieren. Stand: 17.10.2024

Was denkt Deutschland über Strahlung? - Umfrage 2022

Was denkt Deutschland über Strahlung? - Umfrage 2022 Forschungs-/ Auftragnehmer: GIM ‐ Gesellschaft für Innovative Marktforschung GmbH Projektleitung: Dr. T. Jerković, A. Wachenfeld-Schell Beginn: 01.10.2021 Ende: 30.06.2022 Finanzierung: Forschungsprogramm Strahlenschutz des BMUV , Fördermittel 155.771 Euro Ein zentraler Bestandteil des Strahlenschutzes ist die Information der Bevölkerung über Strahlenwirkungen und Strahlenrisiko sowie über das richtige Strahlenschutzverhalten. Als Basis für diese Aufgabe wurde im Rahmen einer zweijährlichen Untersuchung der gesellschaftliche Umgang mit ausgewählten Strahlenthemen erfasst. Die Erhebung soll wichtige Erkenntnisse liefern über das Umfeld, in dem sich das BfS mit seinen wissenschaftlichen Arbeiten und Informations- sowie Kommunikationsmaßnahmen bewegt. Die Ergebnisse fließen in die Gestaltung von Informations- und Kommunikationsmaßnahmen ein und dienen dazu, bei Bedarf Strahlenschutzkonzepte an den gesellschaftlichen Umgang mit Strahlung und Strahlenschutz anzupassen. Die Studie 2021/22 war nach 2019 die zweite Erhebung dieser Art. Die Studien sollen einen Vergleich der erfassten Themen im Zeitverlauf ermöglichen. Dafür wird ein Teil der Fragen jeweils weitergeführt. Ein kleinerer Teil wird an aktuelle Ereignisse oder Erkenntnisbedarfe angepasst. Zielsetzung Ziel des Forschungsvorhabens war es, die allgemeine gesellschaftliche Verankerung von Strahlung und Strahlenschutz , die Wahrnehmungen, Kenntnisse und Informationsbedürfnisse der Bevölkerung in Deutschland zu erheben. Um diese Ziele zu erreichen, wurde eine mehrphasige sozialwissenschaftliche Studie initiiert mit folgenden Fragestellungen: Wissen und Wahrnehmung zu Strahlung allgemein Risikowahrnehmung von Strahlung Strahlenschutzverhalten bzw. -absicht Informationsverhalten und -bedarf Wahrnehmung des BfS sowie Erwartungen an Informationsmaßnahmen Methodik und Durchführung Zur Beantwortung der Forschungsfragen wurde ein Forschungsdesign in zwei Schritten gewählt. Im Rahmen einer qualitativen Primärdatenerhebung wurde der kollektive Diskurs rund um Strahlung nachvollzogen bzw. die individuelle Perspektive auf Strahlung und Strahlenschutz erforscht. Dazu wurden folgende Untersuchungen durchgeführt: zwei Gruppendiskussionen von je 2,5 Stunden Dauer und 40 Einzelinterviews von je einer Stunde Dauer. Besonders individuelle Themen wie Barrieren, Motive, Ängste, individuelles Wissen und (Fehl-)Konzeptionen sowie der individuelle Umgang mit Risiken wurden vertiefend diskutiert. Im zweiten Schritt folgte eine quantitative Primärdatenerhebung. Um einen bevölkerungsrepräsentativen Querschnitt der deutschsprachigen Wohnbevölkerung ab 16 Jahren zu befragen, wurden 2000 Telefoninterviews auf Basis einer Dual Frame Stichprobe (kombinierte Festnetz- und Mobilfunkstichprobe) durchgeführt. Die durchschnittliche Interviewdauer betrug dabei 27 Minuten. Ergebnisse Die qualitativen Ergebnisse zeigen ein sehr heterogenes Ergebnisspektrum bei der Beantwortung der Frage: "Was denkt Deutschland über Strahlung ?". Wissen, Bewertungen und assoziierte Emotionen streuen sehr stark nicht nur zwischen den Befragten, sondern auch bei einzelnen Individuen, wenn es um den Vergleich von Strahlungsarten geht. Diese Heterogenität lässt sich qualitativ anhand einer Reihe von Faktoren erklären: Informiertheit, Betroffenheit, Risikoaffinität, Vertrauen in staatliche Institutionen, allgemeine Lebenseinstellung, Geschlecht, geographische Nähe zu potenziellen Strahlungsquellen, Kontrollierbarkeit der Exposition , Kosten-Nutzen-Analyse, Wahrnehmbarkeit der Strahlung , Wissen um Schutzmaßnahmen sowie mediale Präsenz des jeweiligen Strahlenthemas. Die quantitative Studie zeigt, dass sich die Menschen durch staatliche Institutionen bei Strahlung noch besser informiert und geschützt fühlen als noch 2019. Hinsichtlich der Assoziationen im Kontext Strahlung wird in der quantitativen Studie am häufigsten Radioaktivität bzw. Atomwaffen genannt. Der Krieg in der Ukraine hat die Bedeutung des radiologischen Notfallschutzes wieder stärker in das Bewusstsein der Bevölkerung gerückt. Allerdings kennen viele Menschen im Falle eines nuklearen Unfalls keine Anlaufstelle für Informationen oder wüssten nicht, was zu tun wäre. Neben Radioaktivität folgen sehr häufig Assoziationen im Zusammenhang mit Mobilfunk und der UV - Strahlung / Sonnenstrahlung. Daneben gibt es auch Themen im Bereich Strahlung , bei denen weniger Besorgnis besteht, nämlich die Strahlung im medizinischen Bereich, Strahlung durch Hochspannungsleitungen und Strahlung beim Fliegen. Das Informationsverhalten in Bezug auf Strahlung verläuft meist passiv. In der Regel besteht kein Informationsinteresse und -bedürfnis, insbesondere bei Strahlenarten, die weder als besonders riskant noch als besonders relevant für den eigenen Alltag erlebt werden oder die als "etablierte" Strahlenarten als lang bekannt gelten mit ihren jeweiligen Risiken. Stand: 17.09.2024

Röntgendiagnostik: Häufigkeit und Strahlenexposition für die deutsche Bevölkerung

Röntgendiagnostik: Häufigkeit und Strahlenexposition für die deutsche Bevölkerung Es wird regelmäßig abgeschätzt, wie viele Röntgenuntersuchungen durchgeführt werden und wie hoch die daraus resultierende Strahlenexposition für die deutsche Bevölkerung ist. Diese Daten werden für jedes Kalenderjahr erhoben und mindestens alle zwei Jahre ausgewertet und bewertet. Für das Jahr 2021 wurde für Deutschland eine Gesamtzahl von etwa 125 Millionen Röntgenanwendungen abgeschätzt, gut 40 Prozent davon allein im zahnmedizinischen Bereich. Jede Röntgenuntersuchung ist mit einem gewissen – wenn auch geringen – Strahlenrisiko verbunden. Daher wird regelmäßig abgeschätzt, wie viele Untersuchungen durchgeführt werden und wie hoch die daraus resultierende Strahlenexposition für die deutsche Bevölkerung ist. Diese Daten werden für jedes Kalenderjahr erhoben, ausgewertet und bewertet, um auch zeitliche Trends erkennen zu können. Die Auswertungen erfolgen mindestens alle zwei Jahre. Wie wird die Häufigkeit von Röntgenuntersuchungen abgeschätzt? Ärztliche Leistungen werden über spezielle Gebührenziffern abgerechnet, die die ärztlichen Maßnahmen und damit auch die hier interessierenden radiologischen Maßnahmen beschreiben. Da ca. 98 % der deutschen Bevölkerung gesetzlich oder privat krankenversichert sind, kann die Häufigkeit röntgendiagnostischer Untersuchungen gut mithilfe dieser Gebührenziffern abgeschätzt werden. Diese werden dem BfS für den ambulanten Bereich regelmäßig von der kassenärztlichen beziehungsweise kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung sowie dem Verband der privaten Krankenversicherung zur Verfügung gestellt. Für den stationären Bereich stehen dem BfS ab dem Jahr 2007 zu zahlreichen Röntgenuntersuchungen verlässliche Daten des Statistischen Bundesamtes zur Verfügung. Darüber hinaus gehen hier die Ergebnisse eines Ressortforschungsvorhabens ein. Wie wird die Strahlenexposition durch Röntgendiagnostik abgeschätzt? Für die Abschätzung der kollektiven effektiven Dosis (Kollektivdosis) werden für die verschiedenen Untersuchungsarten jeweils die Produkte von Untersuchungshäufigkeit und einem repräsentativen Schätzwert für die mittlere effektive Dosis dieser Untersuchungsart ermittelt und über alle Untersuchungsarten aufsummiert. Mithilfe jährlicher Bevölkerungszahlen wird die mittlere effektive Dosis pro Einwohner und Jahr berechnet. Abbildung 1: Häufigkeit von Röntgenuntersuchungen in Deutschland Ergebnisse der aktuellen Auswertung Häufigkeit Für das Jahr 2021 wurde für Deutschland eine Gesamtzahl von etwa 125 Millionen Röntgenanwendungen abgeschätzt (ohne zahnmedizinischen Bereich etwa 75 Mio.). Die Häufigkeit von Röntgenuntersuchungen in Deutschland lag zwischen 2007 und 2021 im Mittel bei ca. 1,6 pro Einwohner und Jahr (siehe Abbildung 1). Etwa 80 % aller Röntgenmaßnahmen werden im ambulanten Bereich durchgeführt und hiervon ca. 90 % bei Kassenpatienten. Im kassenärztlichen ambulanten Bereich verlief die Gesamtzahl von Röntgenanwendungen zwischen 2007 und 2021 leicht abnehmend. Auffallend ist ein durch die COVID-19-Pandemie bedingter Rückgang der Häufigkeit in 2020 mit anschließendem Wiederanstieg in 2021. Zahnmedizinische Röntgenuntersuchungen Etwa 40 % aller Röntgenuntersuchungen im Jahr 2021 wurden in der Zahnmedizin (inklusive Kieferorthopädie) durchgeführt (siehe Abbildung 2). Die Häufigkeit von Röntgenuntersuchungen im zahnmedizinischen Bereich blieb über die Jahre weitgehend unverändert. Jedoch hat die Anzahl von Kieferaufnahmen, die inzwischen beinahe 25 % aller zahnmedizinischen Röntgenuntersuchungen bei gesetzlich Versicherten ausmachen, zugenommen. Sonstige konventionelle Röntgenaufnahmen Abbildung 2: Prozentualer Anteil der verschiedenen Untersuchungsarten an der Gesamthäufigkeit (links) und an der kollektiven effektiven Dosis (rechts) für das Jahr 2021 Neben den zahnmedizinischen Untersuchungen entfiel der größte Teil aller Röntgenuntersuchungen auf das Skelett (das heißt Schädel, Schultergürtel, Wirbelsäule, Beckengürtel, Extremitäten) und auf den Brustkorb (Thorax) (siehe Abbildung 2). Die Anzahl der meisten konventionellen Röntgenuntersuchungen, z.B. von Schädel, Thorax und Wirbelsäule, hat im betrachteten Zeitraum deutlich abgenommen. Die Häufigkeit von Mammographien nahm infolge der Einführung des Deutschen Mammographie-Screening-Programms zwischen 2007 und 2009 um 35 % zu und ist – nach anschließender geringfügiger Abnahme – ab 2011 weitgehend konstant (Ausnahme: Pandemie-bedingter Rückgang in 2020). Computertomographie ( CT ) Die Häufigkeit von CT -Untersuchungen hat zwischen 2007 und 2021 stark zugenommen (siehe Abbildung 1). Im ambulanten kassenärztlichen Bereich lag der Anstieg bei 40 % und im stationären Bereich hat zwischen 2007 und 2021 sogar eine Verdoppelung der CT-Häufigkeit stattgefunden. Während die überwiegende Mehrheit aller konventionellen Röntgenaufnahmen ambulant durchgeführt werden, finden etwa die Hälfte der CT -Untersuchungen im stationären Bereich statt. Eine noch deutlichere Zunahme der Untersuchungshäufigkeit ist übrigens auch bei der Magnetresonanztomographie ( MRT ) , also einem Schnittbildverfahren, das keine ionisierende Strahlung verwendet, zu verzeichnen. Dosis Abbildung 3: Mittlere effektive Dosis (in mSv) pro Einwohner und Jahr durch Röntgenuntersuchungen in Deutschland Die mittlere effektive Dosis infolge von Röntgenanwendungen in Deutschland pro Einwohner beläuft sich für das Jahr 2021 auf 1,4 Millisievert ( mSv ) (siehe Abbildung 3). Die mittlere effektive Dosis durch CT-Untersuchungen pro Einwohner und Jahr hat im betrachteten Zeitraum zugenommen, wobei dieser Anstieg wegen der über die Jahre abnehmenden Dosis pro CT-Untersuchung deutlich moderater ausfällt als die zugehörige Zunahme der CT-Häufigkeit. Bei den restlichen Untersuchungsverfahren nimmt die jährliche Pro-Kopf- Dosis über den Zeitraum 2007 bis 2021 dagegen ab (siehe Abbildung 3). Im kassenärztlichen ambulanten Bereich hat sich die Pro-Kopf-Dosis durch konventionelle Röntgenuntersuchungen zwischen 2007 und 2021 nahezu halbiert. Erwartungsgemäß ist der relative Anteil konventioneller Röntgenuntersuchungen an der kollektiven effektiven Dosis eher gering. Beispielsweise beträgt dieser für Untersuchungen des Skelettsystems nur etwa 6 % , obgleich der Anteil an der Häufigkeit bei ca. einem Viertel liegt. CT -Untersuchungen sowie die ebenfalls dosisintensiven Angiographien und interventionellen Maßnahmen der Blutgefäße tragen zwar lediglich 15 % zur Gesamthäufigkeit bei, ihr Anteil an der kollektiven effektiven Dosis betrug im Jahr 2021 jedoch etwa 85 % (siehe Abbildung 2). Stand: 18.10.2024

RadoNorm - Risikomanagement von Radon und NORM

RadoNorm - Risikomanagement von Radon und NORM Koordination: Bundesamt für Strahlenschutz Projektbeginn: September 2020 Projektende: August 2025 Beteiligung: 57 Partner aus 22 EU -Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern Finanzierung: 18 Mio. Euro ( EU -Rahmenprogramm Horizont 2020) Hintergrund Die Richtlinie 2013/59/ EURATOM fordert die Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen (BSS) zum Schutz vor Gefahren durch ionisierende Strahlung auf gesetzlicher, exekutiver und operativer Ebene. Das multidisziplinäre Forschungsvorhaben RadoNorm " Towards effective radiation protection based on improved scientific evidence and social considerations – focus on radon on NORM " wurde konzipiert, um die Umsetzung der Richtlinie auf europäischer und nationaler Ebene zu unterstützen. Mit den Ergebnissen der Forschung sollen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, assoziierte Länder und die Europäische Kommission befähigt werden, grundlegende Sicherheitsstandards für den europäischen Strahlenschutz umzusetzen. Zielsetzung Stärkung der wissenschaftlichen und technischen Basis in der Risikovorsorge von Radon und NORM (natürlich vorkommende radioaktive Stoffe - Naturally Occurring Radioactive Materials ) Aus- und Weiterbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses Stärkung der Kommunikation mit Interessengruppen im Bereich Strahlenschutz Förderung der Bürgerwissenschaften ( Citizen Science ) Das RadoNorm-Projekt unterstützt die europäischen Staaten und die EU -Kommission bei der Umsetzung der Richtlinie 2013/59/ EURATOM (Festlegung der grundlegenden Sicherheitsnormen, BSS, zum Schutz vor Gefahren durch ionisierende Strahlung auf gesetzlicher, exekutiver und operativer Ebene). Projektziele von RadoNorm sind u.a. die Stärkung der wissenschaftlichen und technischen Basis in der Risikovorsorge von Radon und NORM , die Aus- und Weiterbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses, die Stärkung der Kommunikation mit Interessengruppen im Bereich Strahlenschutz, die Förderung der Bürgerwissenschaften, auch Citizen Science genannt, die wichtige Impulse für Forschungsfragen und Rückmeldungen zur Relevanz und Anwendbarkeit von wissenschaftlichen Ergebnissen geben können. Im Ergebnis sollen am Ende offene Fragen im Zusammenhang mit der Radon- und NORM -Exposition von Mensch und Umwelt beantwortet sein sowie solide, praktikable und anwendbare Lösungen zur Reduzierung des Strahlenrisikos bereitgestellt sein. Die Ergebnisse von RadoNorm sollen direkt für die weitere Umsetzung in Empfehlungen und Gesetzgebung zur Verfügung stehen. Die Zusammensetzung des RadoNorm-Konsortiums garantiert hier die bestmögliche Verbreitung und Verwendung der Projektergebnisse, sowohl für Entscheidungsträger und Regulierungsbehörden als auch für verschiedene Interessengruppen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. Durchführung Um diese Ziele zu erreichen, ist das RadoNorm-Projekt in acht Arbeitspakete (WP) unterteilt: Koordination und Management des EU -Projektes einschließlich wissenschaftlicher und finanzieller Administration: Ulrike Kulka, Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ), Deutschland Detaillierte Charakterisierung der Radon- und NORM -Exposition: Laureline Février, Institut de Radioprotection et de Sûreté Nucléaire ( IRSN ), Frankreich Optimierung der Dosimetrie für spezifische Expositionsszenarien: Balázs Madas, Hungarian National Nuclear Research Programme (MTA-EK), Ungarn Bewertung der Auswirkungen und Risiken von Radon und NORM für Mensch und Umwelt: Sisko Salomaa, Radiation and Nuclear Safety Authority (STUK), Finnland (bis August 2022); Päivi Roivainen, University of Eastern Finland, Finnland (ab September 2022). Verbesserung der technischen Maßnahmen zur Verringerung der Exposition: Aleš Froňka, Státní ústav radiační ochrany, v.v.i. (SÚRO), Tschechische Republik Einbeziehung sozialer und gesellschaftlicher Aspekte in wissenschaftliche Empfehlungen und Risikokommunikation: Tanja Perko, Studiecentrum voor Kernenergie - Centre d'Étude de l'énergie Nucléaire (SCK - CEN), Belgien Aus- und Weiterbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses: Andrzej Wojcik, Stockholms universitet (SU), Schweden Verbreitung der Erkenntnisse unter Stakeholdern und Bevölkerung: Nadja Železnik, Elektroinštitut Milan Vidmar (EIMV), Slowenien Finanzierung RadoNorm wird mit insgesamt 18 Mio. EUR aus dem das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont 2020 ergänzenden Programm der Europäischen Atomgemeinschaft ( EURATOM ) für Forschung und Ausbildung (2019–2020) finanziert. Das Projekt begann Anfang September 2020 und hat eine Laufzeit bis August 2025. RadoNorm wird vom Bundesamt für Strahlenschutz koordiniert und umfasst 57 Partner aus 22 EU -Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern. Darüber hinaus erfolgt eine Zusammenarbeit mit Gruppen in den USA und Kanada. Stand: 17.09.2024

Kann Strahlung auch den Nachkommen schaden?

Kann Strahlung auch den Nachkommen schaden? Wenn ionisierende Strahlung auf Spermien oder Eizellen trifft, kann sie Veränderungen im Erbgut, also in der DNA, verursachen. Solche Schäden am Erbgut können prinzipiell an die nächste Generation vererbt werden. Sind Personen einer Strahlung ausgesetzt, könnte dies also die Gesundheit ihrer künftigen Kinder beeinträchtigen. Experimente mit Pflanzen und Tieren haben eindeutig gezeigt, dass Strahlung Auswirkungen auf die Nachkommen haben kann. Bisher gibt es allerdings keine direkten Belege, dass dieses Risiko auch für Menschen besteht. Trifft ionisierende Strahlung auf die Eierstöcke oder Hoden, die Samen- oder Eizellen, kann sie dort Veränderungen im Erbgut verursachen. Daher ist es prinzipiell möglich, dass Strahlung, der Menschen ausgesetzt waren, zu Gesundheitsschäden bei ihren Nachkommen führt. Schäden, die so entstehen können, sind beispielsweise Fehlbildungen, Stoffwechselstörungen und Immunschäden. Alle diese Erkrankungen können auch ohne eine Strahlenwirkung auftreten. Auch Fachleute können also nie sicher sagen, woher solch eine Erkrankung kommt. Daher ist es schwierig, einzuschätzen, wie hoch das Risiko ist, dass eine eigene Strahlenexposition in der nächsten Generation nachwirkt. Keine Auffälligkeiten in der Folgegeneration nach Atombombenabwürfen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler untersuchen dazu unter anderem folgende Frage: Treten nach einer Strahleneinwirkung mehr solcher Erkrankungen auf als normalerweise? Nach den Atombombenabwürfen in Japan zeigte sich kein solcher Effekt. Die Kinder dieser Eltern sind als Studienteilnehmer registriert und werden bis heute immer wieder auf Erbkrankheiten untersucht. Bei ihnen traten Erbkrankheiten nicht häufiger auf als in der übrigen japanischen Bevölkerung. Dies spricht dafür, dass ein erbliches Strahlenrisiko selbst bei moderaten Strahlenmengen sehr gering ist. Tiere und Pflanzen können Strahlenschäden vererben Experimente mit Pflanzen und Tieren hingegen haben eindeutig gezeigt, dass Strahlung Auswirkungen auf Nachkommen haben kann. Daher wird vorsorglich davon ausgegangen, dass dieses Risiko auch bei Menschen besteht. In Tierstudien wird meist eine relativ hohe Strahlungsmenge verwendet. Von deren Wirkung versuchen Wissenschaftler, auf mögliche Wirkungen niedrigerer Mengen auf den Menschen zu schließen. Auch mit den Methoden der Genetik versuchen Forschende, ein potenzielles Risiko abzuschätzen. Falls ein Risiko besteht, ist es sehr klein Die Internationale Strahlenschutzkommission (Internationale Strahlenschutzkommission, ICRP) hat aus den vorliegenden Daten einen Wert abgeschätzt, der das Risiko beziffern soll. Dieser sogenannte Risikokoeffizient beträgt für die Bevölkerung 0,2 Prozent pro Sievert. Dies bedeutet: Jedes Sievert Strahlung, der ein Mensch ausgesetzt ist, erhöht das Risiko, dass seine Nachkommen Gesundheitsschäden haben werden, um 0,2 Prozent. Zum Vergleich: Menschen in Deutschland sind im Durchschnitt 2,1 Millisievert pro Jahr ausgesetzt – also nur gut zwei Tausendstel der Strahlenmenge, die zu diesem Risikoanstieg führt. Wenn 10.000 Personen mit 100 mSv exponiert wären, würde man demnach mit 2 zusätzlichen Fällen von Gesundheitsschäden in der nächsten Generation rechnen. Solche Effekte nach einer Strahleneinwirkung zählen zu den sogenannten Stochastische Strahlenwirkungen . Damit sind Wirkungen gemeint, die nach einer Strahlenexposition nur mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit eintreten. Stand: 12.08.2024

Nutzen-Risiko-Bewertung eines Lungenkrebs-Screenings für (Ex-)Rauchende mittels Lowdose- CT

Nutzen-Risiko-Bewertung eines Lungenkrebs-Screenings für (Ex-)Rauchende mittels Lowdose- CT Projektleitung: Elke Nekolla, BfS Beginn: 17.04.2019 Ende: 10.09.2021 Patient in einem CT-Gerät Quelle: REB Images via Getty Images Hintergrund Lungenkrebs ist eine schwere Erkrankung, die überwiegend Raucher*innen betrifft. In Deutschland ist sie bei Männern die führende Krebstodesursache, bei Frauen die zweithäufigste. Daher stellte sich die Frage, ob eine Früherkennungsmaßnahme für diese Personengruppe ratsam ist. Die Weltgesundheitsorganisation ( WHO ) sieht den Zweck von Tests zur Früherkennung darin, Krebsvorstufen oder frühe Krebsstadien bei asymptomatischen Individuen zu finden. Eine rechtzeitige Diagnose und ein früher Behandlungsbeginn können zu einem besseren Ergebnis für manche Menschen führen ( WHO 2022 ). Aufgrund der technologischen Fortschritte bietet insbesondere die Niedrigdosis- Computertomographie (low- dose computed tomography, LDCT) gute Voraussetzungen für die Lungenkrebsfrüherkennung. Sie hat sich bei relativ geringer Strahlendosis als sensitiv genug erwiesen, um auch kleine Tumoren von wenigen Millimetern Durchmesser zu detektieren ( Yau et al. 2007 ). Zielsetzung Die Lungenkrebsfrüherkennung mittels LDCT ist in einer Vorprüfung als aussichtsreiche Methode identifiziert worden. Das BfS untersuchte die Frage, ob und unter welchen Umständen der Nutzen dieses Verfahrens für (Ex-)Rauchende den damit verbundenen Schaden und das Risiko durch die Strahlenexposition überwiegt. Die Ergebnisse dienten dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ( BMUV ) als Grundlage, um über eine Zulassung der LDCT-Früherkennung zu entscheiden. Eine entsprechende Zulassungsverordnung trat am 1.7.2024 in Kraft. Die Vorbereitungen für die Implementierung laufen derzeit noch. Methodik Nutzen- Risiko -Bewertung Die Nutzen- Risiko -Bewertung erfolgte in mehreren Schritten. Mittels einer systematischen Literaturübersicht wurden Vor- und Nachteile eines LDCT-Screenings erfasst, die in klinischen Studien erhoben worden waren, u. a. die Reduktion der Lungenkrebssterblichkeit und möglicher Schaden durch falsch-positive Screening-Ergebnisse oder Überdiagnosen. Anschließend wurde das Risiko infolge der Strahlenexposition durch regelmäßige LDCT-Untersuchungen abgeschätzt und gegen den Nutzen abgewogen. Systematische Literaturübersicht Für die systematische Literaturübersicht wurde im April 2020 eine Suche in elektronischen Datenbanken durchgeführt. Vollständige Veröffentlichungen von Studien wurden eingeschlossen, falls es sich um randomisierte kontrollierte Studien (RCT) an aktuell oder ehemalig stark rauchenden Menschen handelte, die ein LDCT-Screening entweder mit keinem Screening verglichen oder mit einem Screening mittels Röntgenaufnahme des Brustkorbs. Der Hauptfokus des Reviews lag auf der krankheitsspezifischen Sterblichkeit. Andere Ergebnisse von Interesse waren Lungenkrebsinzidenz, einschließlich Informationen zu Tumorstadium und -histologie, invasiven Abklärungsuntersuchungen, falsch-positiven Screening-Ergebnissen, Überdiagnosen und gesundheitsbezogener Lebensqualität, einschließlich psychosozialer Folgen sowie der Strahlenexposition . Die Studien wurden von zwei unabhängigen Gutachterinnen des BfS mit epidemiologischem Hintergrund gesichtet und ausgewählt, geprüft und systematisch ausgewertet. Risikoabschätzung Das Strahlenrisiko wurde anhand etablierter geschlechts-, alters- und organspezifischer strahlenepidemiologischer Modelle abgeschätzt, die für eine deutsche Bevölkerung von Rauchenden adaptiert wurden. In die Abschätzung flossen repräsentative Organdosen ein, die für einen Volumen- CT -Dosisindex von 1 Milligray ( mGy ), der auf modernen Geräten erreichbar ist, berechnet wurden. Die Strahlenrisiken wurden für verschiedene Screening-Szenarien unter Berücksichtigung von Alter und Geschlecht der Teilnehmenden abgeschätzt. Fazit Nutzen: Einschätzung auf Basis der Literaturübersicht Basierend auf der systematischen Literaturübersicht wurde eine Metaanalyse von acht Studien (RCTs) mit insgesamt mehr als 87.000 Teilnehmern zum Effekt des LDCT-Lungenkrebs-Screenings durchgeführt. Die relative Reduktion der Lungenkrebsmortalität durch ein Screening mit LDCT betrug 20 % im Vergleich zu keinem Screening. Risikoeinschätzung Dieser Nutzen muss gegen die damit verbundenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen abgewogen werden, also beim LDCT-Lungenscreening insbesondere die Strahlenrisiken. Ein jährliches LDCT-Screening von (Ex-)Raucher*innen im Alter zwischen 50 und 75 Jahren ist schätzungsweise mit folgendem Strahlenrisiko verbunden, innerhalb der verbleibenden Lebensspanne an Krebs zu erkranken: 0,25 % für Frauen und etwa 0,1 % für Männer. Stellt man die ermittelte Lungenkrebs-Sterblichkeitsreduktion von etwa 20 % dem Strahlenrisiko gegenüber, ergibt sich für dieses Screening-Szenario ein Nutzen- Risiko -Verhältnis von etwa 10 vermiedenen Lungenkrebstodesfällen pro zusätzlichem Krebstodesfall für Frauen und etwa 25 für Männer. Zu weiteren Beeinträchtigungen kann eine Überdiagnose führen, die teils mit invasiven Folgeuntersuchungen einhergeht. Die LDCT führt häufig zu falsch-positiven Ergebnissen, bei denen auffällige Veränderungen ermittelt werden, die sich nach weiterer Untersuchung nicht als Lungenkrebs herausstellen. So wurden in den Studien insbesondere nach der ersten LDCT-Aufnahme häufig bis zu 25 % der Personen zu Abklärungsuntersuchungen einbestellt, aber nur bei ca. 1 % Lungenkrebs diagnostiziert. Diese genannten Schätzungen des Nutzen- Risiko -Verhältnisses basieren auf den Ergebnissen von RCTs der höchsten Evidenzstufe. Damit auch in der flächendeckenden Gesundheitsversorgung der Nutzen das Risiko überwiegt, sind ein stringentes Qualitätsmanagement für den gesamten Früherkennungsprozess und eine regelmäßige Evaluation der Maßnahme unabdingbar. Referenzen: Hunger, T.;Wanka-Pail, E.; Brix, G.; Griebel, J. Lung Cancer Screening with Low-Dose CT in Smokers: A Systematic Review and Meta-Analysis. Diagnostics 2021, 11, 1040. Nekolla, E.A.; Brix, G.; Griebel, J. Lung Cancer Screening with Low-Dose CT : Radiation Risk and Benefit–Risk Assessment for Different Screening Scenarios . Diagnostics 2022, 12, 364. Stand: 01.07.2024

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