API src

Found 69 results.

Ressortforschungsplan 2023, Studie zur Verbesserung der individuellen Datenlage des strahlenschutzüberwachten medizinischen Personals für eine genauere personen- und tätigkeitsbezogene Expositionsanalyse

Entwicklung eines Ortsdosis- bzw. Ortsdosisleistungsmessgeräts zur Messung der gesetzlichen Messgrößen Umgebungs-Äquivalentdosis H*(10) sowie Richtungs-Äquivalentdosis H'(0,07) für gepulste Photonenfelder im Energiebereich 15 keV - 1,3 MeV

Wegweiser: Services des BfS

Wegweiser: Services des BfS An dieser Stelle haben wir Services des Bundesamtes für Strahlenschutz für Sie zusammengefasst. Beim Mausklick auf den gewünschten Service kommen Sie auf die entsprechende Seite, in dem der Service beschrieben ist. Services des BfS Service Worum geht's? Für wen? Dosimetrie - Inkorporationsmessung Überwachung von Personen, die mit höheren Aktivitäten offener radioaktiver Stoffe umgehen, bei denen die Gefahr einer Inkorporation besteht. Inkorporationsmessungen nach Notfällen, bei denen radioaktive Stoffe freigesetzt wurden Beruflich exponierte Personen, Personen, die bei einem Notfall radioaktive Stoffe inkorporiert haben können Leitstelle Inkorporationsüberwachung Ringversuche ( in-vivo und in-vitro ) und dosimetrische Fallbeispiele als qualitätssichernde Maßnahmen für Inkorporationsmessstellen Behördlich bestimmte Inkorporationsmessstellen. sonstige Inkorporationsmessstellen in Deutschland und im Ausland Biologische Dosimetrie Dosisabschätzung bei überexponierten oder vermutlich überexponierten Personen mittels biologischer Indikatoren im zytogenetischen Labor Beruflich exponierte Personen, Strahlenschutzverantwortliche und Strahlenschutzbeauftragte, Personen, bei denen eine höhere Strahlenexposition vermutet wird oder tatsächlich stattgefunden hat Beruflicher Strahlenschutz - Strahlenschutzregister Zentrale Erfassung von Daten über berufliche Strahlenexpositionen , Überwachung der Einhaltung von Grenzwerten und der Ausgabe von Strahlenpässen sowie Vergabe der Strahlenschutzregisternummer ( SSR -Nummer) Beruflich strahlenexponierte Personen, Inkorporationsmessstellen, Luftfahrtbundesamt, Strahlenschutzverantwortliche und Strahlenschutzbeauftragte ProZES Programm zur Berechnung der Zusammenhangswahrscheinlichkeit zwischen Krebs und Exposition durch ionisierende Strahlung Gutachter und Sachbearbeiter bei Verfahren zur Anerkennung strahlenbedingter Berufskrankheiten HRQ-Register Das HRQ-Register des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) erfasst und dokumentiert hochradioaktive Strahlenquellen, um deren sichere Handhabung und Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten. Es dient als zentrale Informationsquelle für Behörden zur Überwachung und Kontrolle derartiger Strahlenquellen in Deutschland. Behörden, Betreiber Medizin - BeVoMed Melde- und Informationssystem für bedeutsame Vorkommnisse bei Strahlenanwendungen am Menschen Strahlenschutzverantwortliche in Kliniken und Praxen, Aufsichtsbehörden Bewertung für die Erlaubnis der Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen zur medizinischen Forschung Genehmigungs- bzw. Anzeigeverfahren für die Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen zum Zweck der medizinischen Forschung (gemäß §§ 31, 32 StrlSchG ) Antragstellende bzw. Anzeigende aus dem medizinischen Bereich Radon - Vergleichs- und Eignungsprüfung für Radon-Exposimeter (passive Messgeräte) Qualitätssicherung für Radon-Exposimeter, also passive Messgeräte mit Festkörperspurdetektoren (FKSD) in Diffusionskammern oder Elektretionisationskammern Institutionen aus dem In- und Ausland, Professionelle Mess- und Prüfstellen Radon-Kalibrierlabor Kalibrierungen und Kalibrierexpositionen Professionelle Mess- und Prüfstellen, Ingenieurbüros Anerkennung von Anbietern zur Messung der Radon-Aktivitätskonzentration an Arbeitsplätzen Anerkennung durch das BfS nach Überprüfung der Voraussetzungen gemäß § 155 des Strahlenschutzgesetzes Professionelle Mess- und Prüfstellen, Ingenieurbüros Bauartzulassung - Bauartzulassung nach Strahlenschutzverordnung Bauartzulassungen von Geräten und Vorrichtungen, in die radioaktive Stoffe eingefügt sind, sowie von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung Hersteller und Einführer von entsprechenden Vorrichtungen und Anlagen UV -Schutz - UV -Prognose und UV -Newsletter April bis September 3-Tages-Vorhersagen des zu erwartenden UV -Indexes Menschen, die sich beruflich oder privat viel draußen aufhalten UV -Messdaten Kontinuierliche Messung und Veröffentlichung der am Erdboden einfallenden UV - Strahlung Bürger*innen, die sich über die aktuelle UV -Belastung informieren wollen Handys und Smartphones - SAR -Werte von Handys Exposition durch die hochfrequenten Felder von Handys und Smartphones Bürger*innen, die sich über den maximalen SAR -Wert ihres Handys oder Smartphones informieren wollen Stromnetze & Mobilfunkmasten - Online-Vortrag Themen " Strahlenschutz beim Mobilfunk" und " Strahlenschutz beim Ausbau der Stromnetze" zielgruppenspezifisch Sprechstunden, in denen Fragen mit Expert*innen des Kompetenzzentrums erläutert werden Messgeräteverleih Erfassung der Exposition durch die elektromagnetische Felder von Stromleitungen oder Mobilfunkmasten. Bürger, die sich über ihre individuelle Exposition informieren wollen. Entdeckungstour Strahlenschutz bei elektromagnetischen Feldern Kostenlose Buchung einer mobilen Ausstellung über die Wirkungen elektromagnetischer Felder. Kommunen oder Bildungseinrichtungen Stand: 15.07.2025

Richtlinie Fachkunde von Strahlenschutzbeauftragten

Richtlinie Fachkunde von Strahlenschutzbeauftragten Dokument aus dem Handbuch Reaktorsicherheit und Strahlenschutz Herunterladen PDF, 246KB, barrierefrei⁄barrierearm

Betriebliche Regelungen zum Strahlenschutz

Antrag nach dem UIG Guten Tag, ich habe in Ihrem Organigramm gesehen, dass Sie eigene Strahlenschutzbeauftragte haben. Bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Ihre Strahlenschutzanweisung gemäß § 45 Strahlenschutzverordnung - ggf.weitere Betriebsregelungen, in denen die Aufgaben, der innerbetriebliche Entscheidungsbereich und die zur Aufgabenwahrnehmung erforderlichen Befugnisse der Strahlenschutzbeauftragten festgelegt sind - die Anzahl der beruflich exponierten Personen der Kategorien A und B Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen nach § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail und weise auf § 3 Abs. 2 Satz 2 UIG hin. Ich verweise außerdem auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Soweit personenbezogene Daten oder sonstige Belange Dritter betroffen sind, stimme ich schon jetzt einer Schwärzung zu. Eine Anhörung von Dritten muss nach meiner Meinung nicht erfolgen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

Aenderung der StrlSchV vom 13.10.1976 gegenueber der 1. SSVO und Einfluss der StrlSchV auf die Auslegung des BBR-Druckwasserreaktors

Infolge der Novellierung der Strahlenschutzverordnung war ein Ueberblick mit den wesentlichen Aenderungen in der StrlSchV gegenueber der 1. SSVO zu erstellen und deren Relevanz fuer Betreiber und BBR als Planer, Hersteller und Fremdfirma aufzuzeigen. Besondere Konsequenzen ergeben sich fuer die genannten Unternehmer aus der Verbesserung der Strahlenschutzorganisation bei Fremdfirmen, der Stellung und Qualifikation des Strahlenschutzbeauftragten, der Pflicht zur Erfassung und Bilanzierung der Vorbelastung und der eigenen Abgaben, der Einschraenkung der Dosisgrenzwerte fuer das Personal, wodurch die die Anlage und Wartungs- und Reparaturarbeiten wesentlich sorgfaeltiger unter Strahlenschutzgesichtspunkten zu planen sind.

Richtlinie für die Fachkunde von Strahlenschutzbeauftragten in Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen

Die Richtlinie für die Fachkunde von Strahlenschutzbeauftragten in Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen wurde den zuständigen obersten Landesbehörden durch Schreiben des BMUB vom 20. Februar 2014 bekannt gegeben und am 10. April 2014 im Gemeinsamen Ministerialblatt 2014 auf Seite 289 veröffentlicht. Inhalt und Zweck der Richtlinie Gemäß Paragraf 31 Absatz 3 der Strahlenschutzverordnung müssen Strahlenschutzbeauftragte die erforderliche Fachkunde besitzen. Die Richtlinie konkretisiert diese Anforderungen für die Strahlenschutzbeauftragten in Kernkraftwerken und vergleichbaren Anlagen. Die Anforderungen gelten dabei auch für Strahlenschutzbeauftragte von Kernkraftwerken, die sich in Stilllegung befinden. Die Richtlinie enthält sowohl für die Lehrinhalte der entsprechenden Fachkundekurse als auch für die Ausbildung in den Anlagen detaillierte Vorgaben. Des Weiteren werden Regelungen für die Erhaltung der Fachkunde festgelegt. Überarbeitung der Richtlinie Die Richtlinie ersetzt die bisherige Fassung der "Richtlinie für die Fachkunde von Strahlenschutzbeauftragten in Kernkraftwerken und sonstigen Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen" vom 10. Dezember 1990 (GMBl 1991, Nummer 4, Seite 56). Die wesentlichen Punkte der Überarbeitung der Richtlinie betrafen dabei die Anpassung der Richtlinie an die aktuelle Fassung der Strahlenschutzverordnung, die Erweiterung des Anwendungsbereichs der Richtlinie auf die Stilllegung von Anlagen, die Einführung der Abstimmung der Ausbildungsprogramme in den Anlagen mit der zuständigen Behörde und die Erstellung von Vorgaben zur Erhaltung der Fachkunde.

Schreiben des Landesamts für Bergbau, Energie und Geologie an das BfS: „Anzeige der Inbetriebnahme zweier Röntgengeräte gemäß § 4 Abs. 3 RöV | CubiX³ und Axios Max zur Analyse von Feststoffen und Salzlösungen“ (PDF, nicht barrierefrei)

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Bergbehörde für die Länder Schleswig-Holstein. Hamburg, Bremen und Niedersachsen Landesamt für Bergbau . Energie und Geologie Postfach 1 1 53 . 38669 Clausthai-Zellerfeld Stra~lenschutz Bundesamt für Sttra~~r e Salzaitter Willy-Brandt-Stra ß ftg'd-Nr. 38226 Salzgitter 9 Eingang: 1 0. MRZ. 2015 \ Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom AG Bearbeitet von Herrn Mein Zeichen (Bei Antwort angeben)DurchwahlClausthai-Zellerfeld L 1.5/L67162/02-38/2015-0001+49 (0)5323 9612-:04.03.2015 E-Mail @lbeg.niedersachsen.de Anzei~e der Inbetriebnahmezweier Röntgengeräte gemäß§ 4 Abs. 3 RöV CubiX und Axios Max zur Analyse von Feststoffen und Salzlösungen Ihre Anzeige vom 19.01 .2015- SE 4 9A/1324/DZ/AF/0031 B2261546 Sehr geehrte Damen und Herren, da die Anzeige der beiden Röntgengeräte von Ihnen als Strahlenschutzverantwort- lichem gemäß § 13 (1) der Röntgenverordnung (RöV) erfolgte, gehe ich davon aus, dass diese Röntgengeräte auch vom BfS betrieben werden und vom BfS die Pflichten des Strahlenschutzverantwortlichen und der Strahlenschutzbeauftragten gemäß § 15 RöV wahrgenommen werden. Desweiteren ist mir noch eine Vollmacht für Herrn Ranft vorzulegen als Nachweis, dass Herr Ranft als stellvertretender Strahlenschutzverantwortlicher nach RöV unter- schriftsberechtigt ist. Bis zum Vorliegen der Vollmacht betrachte ich Ihre Anzeige als nicht rechtskräftig unterschrieben und daher als gegenstandslos. Mit freundlichem Glückauf Im Auftrag Dienstgebäude An der Marl<tklrche 9 38678 aausthai -Zellerfeld Telefon (0 53 23) 9612-200 Telefax (0 53 23) 9612-258 E-Mail Poststelle CLZ@Ibeg.noedersachsen.de Internet httpJIYNiw lbeg.noedersachsen.de Bankverbindung Nord/LB IBAN DE 84 2505 0000 0106 0223 95 SWIFT-BIC. NOLA DE 2H XXX Steuernummer Steuernummer betm Finanzamt Hannover Nord: 25/202129467 USt. - 10 - Nummer: DE 811289769

Personendosismessstelle

Personen, die ionisierender Strahlung (Röntgen-, Gamma-, Beta- oder Neutronenstrahlung) ausgesetzt sein können, müssen entsprechend §§ 64, 65 der Strahlenschutzverordnung hinsichtlich der von ihnen empfangenen Körperdosis an radioaktiver Strahlung überwacht werden. In Berlin ermittelt die amtlich bestimmte Personendosismessstelle der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt mit Hilfe von Dosimetern die Personendosis bei äußerer Strahlenexposition. Es werden etwa 17.000 Personen aus ungefähr 930 Betrieben in der Regel monatlich überwacht, woraus sich jährlich ca. 200.000 Ermittlungen ergeben. Für die Messung sind amtliche Personendosimeter erforderlich. Diese werden auf Anforderung in regelmäßigen Abständen von meist einem Monat ausgegeben und ausgewertet. Die Dosimeter der Messstelle für Berlin unterliegen rigorosen Zulassungsbedingungen und erfüllen alle Qualitätsanforderungen. Die Dosimeter sind an einer für die Strahlenexposition repräsentativen Stelle der Körperoberfläche zu tragen, bei Ganzkörperdosimetern ist dieses in der Regel die Vorderseite des Rumpfes. Da es auch vorkommt, dass nur einzelne Körperbereiche der Strahlung ausgesetzt sind, gibt es sogenannte Teilkörperdosimeter (Fingerring-, Augenlinsendosimeter) – die Dosimetersonde muss grundsätzlich an der Stelle getragen werden, an der die Strahlung einwirken kann. Die Bestimmung der Personendosis dient der Kontrolle der Einhaltung der Grenzwerte der Körperdosis. Die Ergebnisse der Auswertung der Personendosimeter gehen an den Auftraggeber sowie an das Strahlenschutzregister. Die Personendosismessstelle Berlin bietet als Ganzkörperdosimeter das OSL-Dosimeter an ( siehe Erklärfilm OSL-Dosimeter ), das hervorragend in Anwendungsbereichen von Röntgen- und Gammastrahlung einsetzbar ist und einen sehr großen Energiebereich abdeckt, sowie das Albedo-Dosimeter, welches verwendet werden sollte, wenn Neutronen-Strahlung auftreten kann. Als Teilkörperdosimeter werden Einmal-Kunststoff-Fingerringe mit einem Thermolumineszenz-Dosimeter angeboten, welche für Beta- bzw. für gemischte Beta-Photonen-Strahlungsfelder geeignet sind, sowie das Augenlinsendosimeter (ALD) auf Basis der OSL-Technologie. Die verantwortlichen Strahlenschutzbeauftragten der Betriebe können in der Messstelle die für zu überwachende Personen erforderlichen Personendosimeter bestellen. Als nichtkommerzielle Messstelle der Öffentlichen Hand gehören umfassende Beratung und Service für kleine und große Kundenbetriebe zu unserem Qualitätsverständnis. Wir beraten Sie auch gerne persönlich. Empfehlungen zum Strahlenschutz bei der Radiosynoviorthese Strahlenschutz beim Umgang mit Betastrahlern in der Nuklearmedizin einschließlich der Positronen-Emissions-Tomografie Empfehlungen zum Strahlenschutz bei der Radioimmuntherapie

Schreiben des BfS an das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie: „Anzeige der Inbetriebnahme zweier Röntgengeräte gemäß § 4 Abs. 3 RöV | CubiX³ und Axios Max zur Analyse von Feststoffen und Salzlösungen“ (PDF, nicht barrierefrei)

Entwurf Kostenstelle II Gefertigt: SE 4 auf: S:\FB-SE_intern\40_ SE4_Asse\SE_4-0\S E 4\Ranft\Briefe\20141218_ Anzeige_Röntgeneinrichtung .docx.doc Landesamt für Bergbau , Energie und Geologie Dienstsitz Cla usthai-Zellerfeld An der Marktkirche 9 38678 Clausthai-Zellerfel d am: 19.01 .20 15 abgesendet: 0. Jan. Anlagen : .., 2 2075 / nachrichtlich : NMU BfS in seiner Funktion als Endlagerüberwachung Ihr Zeichen, Ihre Nachricht: Mei n Zeichen : SE 4 9AI1324/DZ/AF/0031 8226154 6 Durchwahl : Datum: 19.01.2015 Anzeige der Inbetriebn ah mezweier Röntgengeräte gemäß§ 4 Abs. 3 RöV CubiX3 und Axios Max zu r Analyse von Feststoffen und Salzlösungen Seh r geehrte Da men und Herre n, ich beabs ichtige auf der Schachtanlage Asse II zwei Röntgengeräte einzusetzen . Die Geräte sind in einem separaten Raum im Gebäude 8 (Container des Qualitätssicherungslabor) der Schachtanlage Asse II ortsfest untergebracht und werden von der Asse-GmbH im vorhandenen Qualitätssicherungslabor zukünftig für Röntgen-Analysen eingesetzt. Dazu hat die Asse GmbH ein bauartzugelassenes Rön tg endiffraktemeter (RDA, Vollschutzgerät) und ein bauartzugelassenes Röntgenfluoreszensspe ktro meter (RFA, Vollschutzgerät) beschafft. Der Betrieb erfolgt nur durch eingewiesenes Pe rsonal unter Aufsicht einer fachkundigen Person gem. RöV. Es handelt sich um folge nd e Geräte: •Röntgendiffraktometer, Vollschutzgerät gern. §2 Nr. 25 RöV Typ Cub iX 3 Se rie 2, Se riennummer DY3528 Röhre PW 3373/00 •Röntgenfluoreszen sspektrometer, Vollschutzgerät gern. §2 Nr. 3 RöV Typ : Axios Max, Se riennummer DY5439 Röhre Rh odium SST-mAX , 2,4 kW . Mit der Erweiterung der Ana lysemöglichkeiten solle n im Qualitätssicherungslabor der Asse-GmbH u.a . Salzlösungen für di e Überwachung der Zutrittslösungen und Lösungen für die Herstellung von Sorelbeton analysiert we rd en . Des Weiteren sollen die Baustoffe Steinsalz und Magnesiumoxid aus der An lieferung skontrolle untersucht werden . Ebenfalls werden damit chemisch/mineralogische 2 Analysemöglichkeiten für die Charakterisierung unterschiedlicher in der Grube vorkommender Salzgesteine geschaffen , die auch für die Sorelbetonherstellung Verwendung finden können. Des Weiteren können die Bau stoffmischungen hinsichtlich Mischungsverhältnis und Zusammensetzung kontrolliert werden . Die Messgeräte sind von der Firma Panalytical bereits installiert worden. Eine Kurzeinweisung auf die Geräte ist im Zuge der In stallation durch die Firma Panalytical erfolgt. Die Geräte werden gem . der gesetzlichen Frist 2 Wochen nach meiner Anzeige bei Ihnen in Betrieb genommen. Ich bitte dah er mir den Eingang meiner Anzeige zu bestätigen . Strahlenschutzverantwortl icher § 13 Abs. 1 RöV ist der Präsident des Bundesamtes für Strah lenschutz, Herr Dipl.- lng. Wolfram König (geb. am 26 .01 .1958). Da es sich um Vollschutzgeräte handelt und der Betrieb nur durch unterwiesenes Personal erfolgt, beabsichtige ich nicht ein en Strahlenschutzbeauftragten zu bestellen. Falls dies aus Ihrer Sicht notwendig sein sollte, stehe n folgende Personen zur Verfügung: • Laborleiter Die Zuverlässigke itsüberprüfung gemäß AtZüV wurde mit Bescheid der EÜ vom 19.02.2014 (Kategorie 1) nachgewiesen. • stellvertretender Laborleiter Die Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß AtZüV wurde mit Bescheid der EÜ vom 17.04.2013 (Kategori e 2) nachgewiesen. • Labormitarbeiterin Die Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß AtZüV wurde mit Bescheid der EÜ vom 17.04.2013 (Kategorie 2) na chg ewiesen . Für Tätigkeiten/Me ssun gen mit den Geräten sind folgende Personen vorgesehen: Diese Mitarbeiter werd en in der Handhabung regelmäßig unterwiesen . Die Unterweisung wird dokumentiert. 3 ln der Anlage übersende ich Ihnen folgende Unterlagen: Nachweis der Fachkunde nach RöV von: • vom 13.11.2013 • vom 13.11.2013 vom 28.08.2013 . • Röntgendiffraktem eter CubiX 3 : • Bauartzula ss ung des BfS vom 11 .10.2012 (Bauartzeichen 11/12 V RöV) • Bestätigun g der Herstellungsüberwachung vom 17.07.2012 • Prüfs chein der PTB vom 28 .09.2012 Röntgenfluoreszensspektrometer Axios Max: • Baua rtzul assu ng des BfS vom 30.11 .2004 (Bauartzeichen 17/04 V RöV) • Regi strierung einer Änderung für Bauartzulassungen nach RöV vom 03.09.2008 • Ergä nzun g des BfS zum Zulassungsschein 17/04 V RöV vom 01.07.2010 • Ergä nzun g des BfS zum Zulassungsschein 17/04 V RöV vom 15.07.2011 • Be stätigun g der Herstellungsüberwachung vom 27.03.2012 • Prüfs chein der PTB (Prüfscheinnummer 6.32-V238) vom 09.11.2004 • Ergä nzun g der PTB zum Prüfschein (Prüfscheinnummer 6.32-V238) vom 14.07.201 0 • Ergä nzun g der PTB zum Prüfschein (Prüfscheinnummer 6.32-V238) vom 11.05.2011 Mit freundliche n Grüßen Im Auftrag

1 2 3 4 5 6 7