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Immissions- und Strahlenschutz (GB 2)

• Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz für den Freistaat Sachsen • Überwachung der anlagenbezogenen Radioaktivität nach dem Atomgesetz am Forschungsstandort Rossendorf • Überwachung von Lebensmitteln (u. a. Amtshilfe für die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen) • Betrieb der Radonberatungsstelle • Überwachung der anlagenbezogenen Radioaktivität nach der Verordnung zur Gewährleistung von Atomsicherheit und Strahlenschutz an den Standorten der Wismut GmbH • Überwachung der anlagenbezogenen Radioaktivität an den Altstandorten des Uranerzbergbaus • Aufsichtliche Messungen nach der Strahlenschutzverordnung inkl. Sicherheitstechnisch bedeutsame Ereignisse und Nukleare Nachsorge • Der Geschäftsbereich ist akkreditiert nach ISO 17025 für alle relevanten Prüfverfahren im Bereich Immission und Emission. Fachbereich 20 - Zentrale Aufgaben • Probenentnahmen und Feldmessungen (ohne Messungen und Probenentnahmen im Rahmen der Radonberatung) u. a. Probenentnahmen aus Fließgewässern, Messung der nuklidspezifischen Gammaortsdosisleistung • Organisation und Logistik für die von externen Probenehmern gewonnenen und dem Geschäftsbereich 2 zu übergebenden Proben. Betrieb der Landesdatenzentrale und der Datenbank zur Umweltradioaktivität im Freistaat Sachsen • Unterstützung der beiden Landesmessstellen bei der Einführung und Pflege radiochemischer Verfahren Fachbereiche 21, 22 - Erste und Zweite Landesmessstelle für Umweltradioaktivität Laboranalysen • nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz • zur Überwachung der Wismut-Standorte • zur Überwachung des Forschungsstandort Rossendorf • zur Überwachung der Altstandorte des Uranbergbaus • zur Lebensmittelüberwachung • zu den aufsichtlichen Kontrolltätigkeiten des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft u. a. in den Medien Wasser, Boden, Luft, Nahrungs- und Futtermittel. Analysierte Parameter: u. a. gamma- und alphastrahlende Radionuklide (z. B. Cäsium-137, Cobalt-60, Kalium-40, Uran-238); Strontium-90; Radium-226 und Radium-228). Fachbereich 23 - Immissionsmessungen Kontinuierliche Überwachung der Luftqualität durch Betrieb des stationären Luftmessnetzes des Freistaates (Online-Betrieb von 30 stationären Messstationen mit Übergabe der Messdaten ins Internet): • Laufende Messung der Luftgüteparameter SO2, NOx, Ozon, Benzol, Toluol, Xylole, Schwebstaub, Ruß • Gewinnung meteorologischer Daten zur Einschätzung der Luftgüteparameter • Sammlung von Schwebstaub (PM 10- und PM 2,5-Fraktionen) und Sedimentationsstaub zur analytischen Bestimmung von Schwermetallen, polyzyklischen Kohlenwasserstoffen (PAK) und Ruß • Absicherung der Messdatenverarbeitung und Kommunikation • Betreiben einer Messnetzzentrale, Plausibilitätskontrolle der Daten und deren Übergabe an das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie und an die Öffentlichkeit • Absicherung und Überwachung der vorgegebenen Qualitätsstandards bei den Messungen durch den Betrieb eines Referenz- und Kalibrierlabors • Sicherung der Verfügbarkeit aller Messdaten zu > 95% • Weiterentwicklung des Luftmessnetzes entsprechend den gesetzlichen Anforderungen • Betreuung eines Depositionsmessnetzes (Niederschlag) mit zehn Messstellen • Betrieb von drei verkehrsnahen Sondermessstellen an hoch belasteten Straßen • Durchführung von Sondermessungen mit Immissionsmesswagen und mobilen Containern • Betrieb von Partikelmesssystemen im Submikronbereich (Zählung ultrafeiner Partikel) in Dresden • Betrieb von Verkehrszähleinrichtungen und Übernahmen dieser Verkehrszähldaten sowie von Pegelmessstellen der Städte in den Datenbestand des Luftmessnetzes Fachbereich 24 - Emissionsmessungen, Referenz- und Kalibrierlabor Der Fachbereich befasst sich mit der Durchführung von Emissionsmessungen an ausgewählten Anlagen aus besonderem Anlass im Auftrag des LfULG. Beispiele: • Emissionsmessungen an Blockheizkraftwerken in der Landwirtschaft (Geruch, Stickoxide, Gesamtkohlenstoff und Formaldehyd). • Ermittlung der Stickstoff-Deposition aus Tierhaltungsanlagen für Geflügel und Rinder (Emissionsmessungen von Ammoniak, Lachgas, Methan, Wasser, Kohlendioxid, Feuchte, Temperatur und Luftströmung , Ammoniak-Immissionsmessung mit DOAS-Trassenmesssystem). • Untersuchung von Emissionen aus holzgefeuerten Kleinfeuerungsanlagen zur Abschätzung von Auswirkungen der novellierten 1. BImSchV. • Unterstützung des LfULG bei der Überwachung bekannt gegebener Messstellen nach § 26 BImSchG.

Strahlenschutz / Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt / Integriertes Meß- und Informationssystem zur Überwachung der Umweltradioaktivität (IMIS)

Messung bei pflanzlichen und tierischen Nahrungsmitteln, Futter- mitteln, Weiden und Ackerböden, Mülldeponien und Kläranlagen (Routinemeßprogramm)

Dezernat 440 Radioaktivitätsüberwachung, Küstengewässerbeprobung

Im Rahmen der landesweiten Überwachung nach dem Strahlenvorsorgegesetz (StrVG,§3) sowie der anlagenbezogenen Überwachung am KKW Greifswald(KGR) [nach AtG; StrlSchV] werden durch das LUNG MV als Landesmeßstelle bzw. Amtliche Meßstelle im Auftrag der Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde Radioaktivitätsuntersuchungen in Umweltmedien bzw.-messungen in der Umgebung durchgeführt. Die Beprobungen und Messungen erfolgen nach festgelegten Überwachungsprogrammen orts-, zeit- und medienbezogen und können gegebenenfalls der jeweiligen aktuellen Lage angepaßt werden (Normal- und Intensivbetrieb). Im Rahmen der anlagenbezogenen Überwachung erfolgt weiterhin eine Kontrolle von ausgewählten Emissions- und Immissionsparametern aus dem Meßnetz der EWN (KGR) mittels Kernanlagenfernüberwachung. Detaillierte Informationen unter "Strahlenschutzvorsorgegesetz [StrVG] - Landesweite Überwachung", "Emissions- und Immissionsüber- wachung kerntechnischer Anlagen" und "Kernanlagenfernüberwachung".

Bestimmung von Sachverständigen nach Strahlenschutzgesetz

Nach § 172 Strahlenschutzgesetz werden Sachverständige für folgende Prüftätigkeiten bestimmt: - Prüfung von Arbeitsplätzen mit Exposition durch natürlich vorkommende Radioaktivität - Prüfung von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung, von Bestrahlungsvorrichtungen und von Geräten für die Gammaradiographie - Dichtheitsprüfung von umschlossenen radioaktiven Stoffen sowie von bauartzugelassenen Vorrichtungen, die radioaktive Stoffe enthalten“

Strahlenmessstelle Berlin

Das Strahlenschutzgesetz vom 1. Oktober 2017 und die Strahlenschutzverordnung vom 29. November 2018 (in den jeweils gültigen Fassungen) bilden den gesetzlichen Rahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung. Ziel der behördlichen Tätigkeit ist es, die radiologische Belastung der Umwelt und damit auch der Bevölkerung auf Grund natürlich vorkommender oder künstlich erzeugter Radioaktivität zu kennen und ggf. zu minimieren. Aus diesem Grund wird ebenso die Umgebung kerntechnischer Anlagen überwacht. In der Strahlenmessstelle Berlin werden Messungen zur Bestimmung der Umweltradioaktivität, der Orts- und Personendosis gemäß Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung durchgeführt. Sachliche Grundlagen der Umweltradioaktivität Radioaktive Stoffe treten in uns selbst und in unserer Umgebung alltäglich auf, wobei die in unserer Umwelt vorhandenen radioaktiven Stoffe sowohl natürlichen als auch künstlichen Ursprung haben. Weitere Informationen Überwachung von Umweltmedien 1986 wurde das Integrierte Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Umweltradioaktivität (IMIS) errichtet. Die bis dato bestehenden Messsysteme und Messprogramme der Bundesbehörden wurden zum IMIS zusammengefasst. Weitere Informationen Umgebungsüberwachung kerntechnischer Einrichtungen Gemäß § 103 der Strahlenschutzverordnung ist die Ableitung radioaktiver Stoffe aus Anlagen zu überwachen. Die Grundlage zur Überwachung der ermittelten Messwerte ist die Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen (REI). Weitere Informationen Die radiologische Situation in Berlin Auch in Berlin kommt zur natürlichen Radioaktivität, die ohnehin in der Umwelt vorhanden ist, die künstliche, die vom Menschen verursachte Strahlenbelastung hinzu. Weitere Informationen Personendosismessstelle Personen, die ionisierender Strahlung (Röntgen-, Gamma-, Beta- oder Neutronenstrahlung) ausgesetzt sein können, müssen entsprechend §§ 64, 65 der Strahlenschutzverordnung hinsichtlich der von ihnen empfangenen Körperdosis an radioaktiver Strahlung überwacht werden. Weitere Informationen Messergebnisse der Strahlenmessstelle Auf dieser Seite finden Sie die aktuellen Messdaten aus der Umweltmedienüberwachung als auch der Umgebungsüberwachung. Weitere Informationen Rechtsvorschriften im Bereich Strahlenschutz Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die Gesetze, welche den Umgang mit radioaktiven Stoffen bestimmen und regeln, sowie über die, die der Gefahrenabwehr und dem Gesundheitserhalt der Menschen dienen sollen. Weitere Informationen Glossar Hier finden Sie Begriffserklärungen zum Thema. Weitere Informationen Dosisbegriffe und Einheiten im Bereich Radioaktivität In den Formeln wird zur Darstellung sehr großer oder sehr kleiner Zahlen die wissenschaftliche oder halblogarithmische Schreibweise benutzt. Weitere Informationen Zuständigkeiten im Land Berlin In Berlin werden die den Ländern zugewiesenen Aufgaben nach dem Atomgesetz und dem Strahlenschutzgesetz durch verschiedene Behörden wahrgenommen. Weitere Informationen Die Strahlenmessstelle ist nach DIN/EN 17025 als Prüflabor akkreditiert. Eine Übersicht über die akkreditierten Verfahren ist als Liste abrufbar. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) verarbeitet im Rahmen der Überwachung der Körperdosis beim Umgang mit ionisierender Strahlung und radioaktiven Stoffen personenbezogene Daten. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten basiert auf Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c) und lit. e) der Datenschutzgrund-Verordnung (DS-GVO) i.V.m. §§ 167 Absatz 1 und Absatz 2, 168 Absatz 1, 170 Absatz 2 und Absatz 4 des Gesetzes zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz – StrlSchG). Die Daten werden weiterhin gem. § 170 Absatz 1 StrlSchG in einem beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) eingerichteten Register (Strahlenschutzregister) erfasst. Der Hinweis zur Information zum Datenschutz nach Art. 13 und 14 DS-GVO ist unter nachfolgendem Link abrufbar: Hinweise zum Datenschutz

Organisationsstruktur des BfS

Organisationsstruktur des BfS Im BfS wird die Aufbauorganisation in einem Organisationsplan ( Organigramm ) dargestellt. Die Struktur der vom BfS betriebenen Labore wird durch einen ergänzenden Organisationsplan ( Labore im Strahlenschutz ) abgebildet. Die Struktur der Schriftgutverwaltung im BfS ist im Aktenplan festgelegt. Organigramm des BfS Die Organisationsstruktur (Aufbau) des BfS ist in einem Organigramm grafisch dargestellt. Dem Organigramm lassen sich die organisatorischen Einheiten des BfS sowie deren Bezeichnungen entnehmen. Die Struktur der im BfS betriebenen Labore wird durch einen ergänzenden Organisationsplan (Labore im Strahlenschutz ) abgebildet. Verantwortung für Personal- und Organisationsänderungen Das BfS ist nach dem Gesetz zur Errichtung eines Bundesamtes für Strahlenschutz eine selbständige Bundesoberbehörde. Die zentralen Aufgaben des Amtes im Bereich des Schutzes von Mensch und Umwelt vor Schäden durch ionisierende und nichtionisierende Strahlung sind in diesem Gesetz, dem Strahlenschutzgesetz , und der Strahlenschutzverordnung festgelegt. Innerhalb des durch das Bundesumweltministerium gesetzten Rahmens kann das BfS eigenständig über personelle Maßnahmen entscheiden. Entscheidungen zur Aufbau- und Ablauforganisation sowie die Besetzung von Leitungspositionen erfordern die Zustimmung des Bundesumweltministeriums. Aktenplan des BfS Aktenplan des BfS Das Verwaltungshandeln muss jederzeit nachprüfbar sein. Um dies zu gewährleisten, ist eine schriftliche Dokumentation , die den Stand und die Entwicklung eines Vorgangs jederzeit widergibt, unerlässlich. Für die geordnete Ablage der Dokumente und Unterlagen bildet der Aktenplan die Grundlage. Im Aktenplan sind alle Aktenplankennzeichen des BfS enthalten. Downloads Titel Kurztext Datum Organigramm des BfS (PDF, 213 KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) Informationen zum BfS 07.02.2025 Aktenplan des BfS (PDF, 536 KB, Datei ist nicht barrierefrei) Informationen zum BfS 30.10.2024 Labore und Leitstellen im Bundesamt für Strahlenschutz (PDF, 494 KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) Die Organisation der Labore und Leitstellen im Strahlenschutz dargestellt im Organigramm (Stand 04.12.2023). 04.12.2023 Stand: 10.01.2025

Hintergrundinformationen rund um die SSR -Nummer

Hintergrundinformationen rund um die SSR -Nummer Mit dem Inkrafttreten des Strahlenschutzgesetzes ( § 170 StrlSchG ) benötigen alle Personen, für die Eintragungen ins Strahlenschutzregister zu erfolgen haben (beruflich exponierte Personen, Inhaber*innen von Strahlenpässen, freiwillig strahlenschutzüberwachte Personen) eine eindeutige persönliche Kennnummer: die Strahlenschutzregisternummer ( SSR -Nummer). Die SSR -Nummer erleichtert und verbessert die Zuordnung und Bilanzierung der individuellen Dosiswerte aus der beruflichen Strahlenexposition im Strahlenschutzregister. Die SSR -Nummer wird vom BfS vergeben. Sie wird durch eine nicht rückführbare Verschlüsselung aus der Sozialversicherungsnummer ( § 147 SGB VI) und den Personendaten des zu überwachenden Beschäftigten abgeleitet. Die Beantragung der SSR -Nummer und die Übertragung der dafür nötigen Personendaten für beruflich exponierte Personen und die Inhaber von Strahlenpässen erfolgt durch den/die Strahlenschutzverantwortliche(n) bzw. den/die entsprechende(n) Verpflichtete(n)/Verantwortliche(n) des Beschäftigungsbetriebs oder eine von ihm autorisierte Person. Die SSR -Nummer wird beim BfS beantragt . Eindeutige persönliche Kennnummer ( SSR -Nummer) im Strahlenschutzregister Im Strahlenschutzregister des BfS gehen jährlich ca. 4 Millionen neue Datensätze (Dosis- und Strahlenpassmeldungen) von beruflich strahlenüberwachten Personen ein. Diese Daten wurden vor der Einführung der SSR-Nummer allein auf Grundlage der übermittelten Personendaten (Name, Geburtsname, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort etc. ) personenbezogen zusammengeführt. Unvollständig übermittelte Personendaten, Schreibfehler, Namensänderungen ( z.B. durch Heirat oder Scheidung) oder unterschiedliche Schreibweisen erschwerten die Zuordnung verschiedener Personenbeschreibungen zu "natürlichen" Personen erheblich. Daraus resultierende Zuordnungsfehler konnten zu fehlerhaften Berechnungen der Jahres- und Berufslebensdosis führen – mit allen Konsequenzen. Mit dem Strahlenschutzgesetz ( StrlSchG ) wurde in § 170 StrlSchG die rechtliche Grundlage für die Einführung einer eindeutigen persönlichen Kennnummer zur Verwendung in der Strahlenschutzüberwachung geschaffen. Diese persönliche Kennnummer wird Strahlenschutzregisternummer ( SSR -Nummer) genannt. Stand: 25.03.2025

Auflistungen der beim BfS gemäß § 36 Abs. 1 StrlSchG registrierten Ethik-Kommissionen

Auflistungen der beim BfS gemäß § 36 Abs. 1 StrlSchG registrierten Ethik-Kommissionen Vor Erteilung einer Genehmigung und/ oder vor Beginn einer anzeigebedürftigen Strahlenanwendung (bis zum 30.06.2025) muss die zustimmende Stellungnahme einer beim BfS registrierten Ethikkommission vorliegen. In einer Übersicht hat das BfS alle Ethikkommissionen aufgeführt, die berechtigt sind, im Rahmen der genehmigungs- / anzeigebedürftigen Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen zum Zweck der medizinischen Forschung Stellungnahmen nach § 36 Absatz 2 StrlSchG abzugeben (sortiert nach aufsteigender Postleitzahl). Bereits nach RöV oder StrlSchV registrierte Ethik-Kommissionen gelten auch als nach StrlSchG registriert ( § 205 Absatz 4 StrlSchG ). Ab dem 01.07.2025 ist keine Registrierung der Ethik-Kommissionen beim BfS mehr erforderlich. Es genügt, dass die Ethik-Kommission, die eine Bewertung nach dem Strahlenschutzgesetz durchführt, die erforderliche Fachkenntnis im Strahlenschutz aufweist (§ 36 StrlSchG). Registrierte Ethik-Kommissionen Voraussetzungen für die Registrierung sind gemäß § 36 Absatz 1 StrlSchG : Sitz im Geltungsbereich des StrlSchG Unabhängigkeit Interdisziplinäre Besetzung Bildung nach Landesrecht Fachkompetenz der Mitglieder (medizinische Sachverständige und nichtmedizinische Mitglieder) Mündliche Beratung mit mindestens fünf Mitgliedern Veröffentlichte Verfahrensordnung mit folgendem Inhalt: Mitglieder der Ethik-Kommission Verfahrensregelungen Anschrift der Ethik-Kommission Teilen Sie bitte Änderungen der personellen Zusammensetzung der Ethik-Kommission, der Verfahrensordnung und der Anschrift mit. Hinweis zum Datenschutz Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (beispielsweise Name, Anschrift, E-Mailadressen) werden im Rahmen der Bearbeitung der Verfahren durch das Bundesamt für Strahlenschutz verarbeitet und bis zum Eintritt der strahlenschutzrechtlichen Verjährung aufbewahrt. Weitere Informationen, insbesondere zu Ihren Rechten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Daten, finden Sie in der Datenschutzerklärung unter ww.bfs.de. Übersicht der registrierten Ethik-Kommissionen Nachfolgende Ethik-Kommissionen sind berechtigt, Stellungnahmen im Rahmen der genehmigungs- / anzeigebedürftigen Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen zum Zweck der medizinischen Forschung abzugeben (sortiert nach aufsteigender Postleitzahl): Registrierte Ethik-Kommissionen Postleitzahlengebiet 0 - Ethik-Kommission Registrierung gemäß § 92 StrlSchV Registrierung gemäß § 28g RöV Ethik-Kommission bei der Sächsischen Landesärztekammer Schützenhöhe 16 01099 Dresden x x Ethik-Kommission an der TU Dresden Fetscherstraße 74 01307 Dresden x x Ethik-Kommission der Landesärztekammer Brandenburg Dreifertstraße 12 03044 Cottbus x x Ethik-Kommission an der Medizinischen Fakultät der Universität Leipzig Liebigstraße 18 04103 Leipzig x x Ethik-Kommission der Ärztekammer Sachsen-Anhalt Am Kirchtor 9 06108 Halle x x Ethik-Kommission der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle - Wittenberg Magdeburger Straße 16 06112 Halle (Saale) x x Ethik-Kommission des Landes Sachsen-Anhalt Kühnauer Straße 70 06846 Dessau-Roßlau x x Ethik-Kommission der Friedrich-Schiller-Universität Jena Bachstraße 18 07743 Jena x x Ethik-Kommission der Landesärztekammer Thüringen Im Semmicht 33 07751 Jena x x Postleitzahlengebiet 1 - Ethik-Kommission Registrierung gemäß § 92 StrlSchV Registrierung gemäß § 28g RöV Ethikkommission der Charité - Universitätsmedizin Berlin Campus Charité Mitte, Charitéplatz 1 10117 Berlin x x Ethik-Kommission des Landes Berlin Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) Fehrbelliner Platz 1 10707 Berlin x x Ethik-Kommission an der Medizinischen Fakultät der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Institut für Pharmakologie Felix-Hausdorff-Str. 3 17487 Greifswald x x Ethik-Kommission an der Medizinischen Fakultät der Universität Rostock St.-Georg-Str. 108 18055 Rostock x x Postleitzahlengebiet 2 - Ethik-Kommission Registrierung gemäß § 92 StrlSchV Registrierung gemäß § 28g RöV Ethik-Kommission der Ärztekammer Hamburg Weidestr. 122 b 22083 Hamburg x x Ethik-Kommission der Universität zu Lübeck Ratzeburger Allee 160, Haus 70 23562 Lübeck x x Ethikkommission bei der Ärztekammer Schleswig-Holstein Bismarckallee 8-12 23795 Bad Segeberg x x Ethik-Kommission der Medizinischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Schwanenweg 20 24105 Kiel x x Medizinische Ethikkommission der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Ammerländer Heerstrasse 140, Gebäude V04 26129 Oldenburg x x Postleitzahlengebiet 3 - Ethik-Kommission Registrierung gemäß § 92 StrlSchV Registrierung gemäß § 28g RöV Ethikkommission bei der Ärztekammer Niedersachsen Karl-Wiechert-Allee 18-22 30625 Hannover x x Ethik-Kommission der Medizinischen Hochschule Hannover Carl-Neuberg-Str. 1 30625 Hannover x x Ethikkommission der Medizinischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum Sitz Ostwestfalen Georgstr. 11 32545 Bad Oeynhausen x x Kommission für Ethik in der ärztlichen Forschung des Fachbereichs Medizin der Philipps-Universität Marburg Baldingerstraße / Postfach 2360 35033 Marburg x x Ethik-Kommission des Fachbereichs Medizin der Justus-Liebig-Universität Gießen Med. Lehrzentrum „Alte Chirurgie“ Klinikstraße 29 35392 Gießen x x Ethik-Kommission der Universitätsmedizin Göttingen Von-Siebold-Straße 3 37075 Göttingen x x Ethik-Kommission der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg an der Medizinischen Fakultät und am Universitätsklinikum Magdeburg A. ö. R. Leipziger Str. 44 39120 Magdeburg x x Postleitzahlengebiet 4 - Ethik-Kommission Registrierung gemäß § 92 StrlSchV Registrierung gemäß § 28g RöV Ethik-Kommission an der Medizinischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Moorenstraße 5 40225 Düsseldorf x x Ethikkommission der Ärztekammer Nordrhein Tersteegenstr. 9 40474 Düsseldorf x x Ethik-Kommission der Medizinischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum, Sitz Bochum Gesundheitscampus 33 44801 Bochum x x Ethik-Kommission der Medizinischen Fakultät der Universität Duisburg-Essen Robert-Koch-Str. 9-11 45147 Essen x x Ethik-Kommission Westfalen-Lippe Gartenstraße 210-214 48147 Münster x x Postleitzahlengebiet 5 - Ethik-Kommission Registrierung gemäß § 92 StrlSchV Registrierung gemäß § 28g RöV Ethik-Kommission der Medizinischen Fakultät der Universität zu Köln Gebäude 5 Kerpener Str. 62 50937 Köln x x Ethikkommission an der Medizinischen Fakultät der RWTH Aachen MIT 2, Wendlingweg 2 52074 Aachen x x Ethik-Kommission an der Medizinischen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn Gebäude 74 / 4. OG Venusberg-Campus 1 53105 Bonn x x Ethik-Kommission bei der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz Mittlere Bleiche 40 55116 Mainz x x Ethik-Kommission der Universität Witten/Herdecke e.V. Alfred-Herrhausen-Str. 50 58448 Witten x x Postleitzahlengebiet 6 - Ethik-Kommission Registrierung gemäß § 92 StrlSchV Registrierung gemäß § 28g RöV Ethikkommission bei der Landesärztekammer Hessen Hanauer Landstraße 152 60314 Frankfurt am Main x x Ethik-Kommission des Fachbereichs Medizin der Goethe-Universität Haus 1 Theodor-Stern-Kai 7 60590 Frankfurt am Main x x Ethik-Kommission bei der Ärztekammer des Saarlandes Faktoreistraße 4 66111 Saarbrücken x x Ethik-Kommission der Medizinischen Fakultät Mannheim (Ethik-Kommission II der Universität Heidelberg) Haus 42 (ZMF), Ebene 3 Theodor-Kutzer-Ufer 1-3 68167 Mannheim x x Ethik-Kommission der Medizinischen Fakultät Heidelberg (Ethikkommission I der Universität Heidelberg) Alte Glockengießerei 11/1 69115 Heidelberg x x Postleitzahlengebiet 7 - Ethik-Kommission Registrierung gemäß § 92 StrlSchV Registrierung gemäß § 28g RöV Ethikkommission bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg Liebknechtstraße 33 70597 Stuttgart x x Ethik-Kommission an der Medizinischen Fakultät und am Universitätsklinikum Tübingen Gartenstr. 47 72074 Tübingen x x Ethik-Kommission der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Engelberger Str. 21 79106 Freiburg x x Postleitzahlengebiet 8 - Ethik-Kommission Registrierung gemäß § 92 StrlSchV Registrierung gemäß § 28g RöV Ethikkommission bei der Medizinischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München Pettenkoferstr. 8a 80336 München x x Ethik-Kommission der Technischen Universität München Ismaninger Straße 22 81675 München x x Ethik-Kommission der Bayerischen Landesärztekammer Mühlbaurstr. 16 81677 München x x Ethik-Kommission der Universität Ulm Helmholtzstraße 20 (Oberer Eselsberg) 89081 Ulm x x Postleitzahlengebiet 9 - Ethik-Kommission Registrierung gemäß § 92 StrlSchV Registrierung gemäß § 28g RöV Ethik-Kommission der Medizinischen Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg Krankenhausstraße 12 91054 Erlangen x x Ethikkommission bei der Universität Regensburg Universität Regensburg 93042 Regensburg x x Medizinische Ethikkommission an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Josef-Schneider-Str. 4, C 15 97080 Würzburg x x Stand: 25.03.2025

Virtuelle BfS -Informationsveranstaltung zu Anträgen und Anzeigen zur medizinischen Forschung nach dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und dem Medizinforschungsgesetz (MFG)

Virtuelle BfS -Informationsveranstaltung zu Anträgen und Anzeigen zur medizinischen Forschung nach dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und dem Medizinforschungsgesetz (MFG) Das BfS führt jährlich Informationsveranstaltungen zum Thema "Anträge und Anzeigen zur medizinischen Forschung nach dem StrlSchG " durch. Veranstaltungsschwerpunkt am 06.05.2025 werden die neuen Anforderungen mit Inkrafttreten des Medizinforschungsgesetzes (MFG) am 01.07.2025 sein. Anmeldung bis 29.04.2025 unter veranstaltungen.medforsch@bfs.de Die Teilnahme an der Veranstaltung ist für Sie kostenlos. Dienstag, den 6. Mai 2025: BfS-Informationsveranstaltung zu Anträgen und Anzeigen zur medizinischen Forschung nach dem Strahlenschutzgesetz nach Inkrafttreten des Medizinforschungsgesetzes Das BfS führt wie in den Vorjahren auch im Jahr 2025 wieder eine Informationsveranstaltung zum Thema "Anträge und Anzeigen zur medizinischen Forschung nach dem StrlSchG " durch, um Antragstellenden und Anzeigenden einen Überblick über die Verfahrensformalitäten sowie die damit verbundenen Anforderungen zu vermitteln. Dieses Mal wird es vor allem um die Änderungen gehen, die sich ab dem 01.07.2025 ergeben. Hier können Sie das Programm herunterladen . Die Teilnahme an der Veranstaltung ist für Sie kostenlos. Zielgruppe: Die Informationsveranstaltung wird virtuell durchgeführt und richtet sich an alle Personen, die Strahlenanwendungen zum Zweck der Medizinischen Forschung beim BfS anzeigen bzw . beantragen wollen. Anmeldung: bitte bis 29.04.2025 unter veranstaltungen.medforsch@bfs.de Stand: 27.03.2025

Wegweiser: Services des BfS

Wegweiser: Services des BfS An dieser Stelle haben wir Services des Bundesamtes für Strahlenschutz für Sie zusammengefasst. Beim Mausklick auf den gewünschten Service kommen Sie auf die entsprechende Seite, in dem der Service beschrieben ist. Services des BfS Service Worum geht's? Für wen? Dosimetrie - Inkorporationsmessung Überwachung von Personen, die mit höheren Aktivitäten offener radioaktiver Stoffe umgehen, bei denen die Gefahr einer Inkorporation besteht. Inkorporationsmessungen nach Notfällen, bei denen radioaktive Stoffe freigesetzt wurden Beruflich exponierte Personen, Personen, die bei einem Notfall radioaktive Stoffe inkorporiert haben können Leitstelle Inkorporationsüberwachung Ringversuche ( in-vivo und in-vitro ) und dosimetrische Fallbeispiele als qualitätssichernde Maßnahmen für Inkorporationsmessstellen Behördlich bestimmte Inkorporationsmessstellen. sonstige Inkorporationsmessstellen in Deutschland und im Ausland Biologische Dosimetrie Dosisabschätzung bei überexponierten oder vermutlich überexponierten Personen mittels biologischer Indikatoren im zytogenetischen Labor Beruflich exponierte Personen, Strahlenschutzverantwortliche und Strahlenschutzbeauftragte, Personen, bei denen eine höhere Strahlenexposition vermutet wird oder tatsächlich stattgefunden hat Beruflicher Strahlenschutz - Strahlenschutzregister Zentrale Erfassung von Daten über berufliche Strahlenexpositionen , Überwachung der Einhaltung von Grenzwerten und der Ausgabe von Strahlenpässen sowie Vergabe der Strahlenschutzregisternummer ( SSR -Nummer) Beruflich strahlenexponierte Personen, Inkorporationsmessstellen, Luftfahrtbundesamt, Strahlenschutzverantwortliche und Strahlenschutzbeauftragte ProZES Programm zur Berechnung der Zusammenhangswahrscheinlichkeit zwischen Krebs und Exposition durch ionisierende Strahlung Gutachter und Sachbearbeiter bei Verfahren zur Anerkennung strahlenbedingter Berufskrankheiten HRQ-Register Das HRQ-Register des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) erfasst und dokumentiert hochradioaktive Strahlenquellen, um deren sichere Handhabung und Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten. Es dient als zentrale Informationsquelle für Behörden zur Überwachung und Kontrolle derartiger Strahlenquellen in Deutschland. Behörden, Betreiber Medizin - BeVoMed Melde- und Informationssystem für bedeutsame Vorkommnisse bei Strahlenanwendungen am Menschen Strahlenschutzverantwortliche in Kliniken und Praxen, Aufsichtsbehörden Bewertung für die Erlaubnis der Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen zur medizinischen Forschung Genehmigungs- bzw. Anzeigeverfahren für die Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen zum Zweck der medizinischen Forschung (gemäß §§ 31, 32 StrlSchG ) Antragstellende bzw. Anzeigende aus dem medizinischen Bereich Radon - Vergleichs- und Eignungsprüfung für Exposimeter (passive Radonmessgeräte) Vergleichsprüfungen zur Qualitätssicherung für Exposimeter, also passive Messgeräte mit Festkörperspurdetektoren (FKSD) in Diffusionskammern oder Elektretionisationskammern Institutionen aus dem In- und Ausland, Professionelle Mess- und Prüfstellen Radon-Kalibrierlabor Kalibrierungen und Kalibrierexpositionen Professionelle Mess- und Prüfstellen, Ingenieurbüros Anerkennung von Anbietern zur Messung der Radon-Aktivitätskonzentration an Arbeitsplätzen Anerkennung durch das BfS nach Überprüfung der Voraussetzungen gemäß ³ 155 des Strahlenschutzgesetzes Professionelle Mess- und Prüfstellen, Ingenieurbüros Bauartzulassung - Bauartzulassung nach Strahlenschutzverordnung Bauartzulassungen von Geräten und Vorrichtungen, in die radioaktive Stoffe eingefügt sind, sowie von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung Hersteller und Einführer von entsprechenden Vorrichtungen und Anlagen UV -Schutz - UV -Prognose und UV -Newsletter April bis September 3-Tages-Vorhersagen des zu erwartenden UV -Indexes Menschen, die sich beruflich oder privat viel draußen aufhalten UV -Messdaten Kontinuierliche Messung und Veröffentlichung der am Erdboden einfallenden UV - Strahlung Bürger*innen, die sich über die aktuelle UV -Belastung informieren wollen Handys und Smartphones - SAR -Werte von Handys Exposition durch die hochfrequenten Felder von Handys und Smartphones Bürger*innen, die sich über den maximalen SAR -Wert ihres Handys oder Smartphones informieren wollen Stromnetze & Mobilfunkmasten - Online-Infoveranstaltungen Themen " Strahlenschutz beim Mobilfunk" und " Strahlenschutz beim Ausbau der Stromnetze" zielgruppenspezifisch Sprechstunden, in denen Fragen mit Expert*innen des Kompetenzzentrums erläutert werden Messgeräteverleih Erfassung der Exposition durch die elektromagnetische Felder von Stromleitungen oder Mobilfunkmasten. Bürger, die sich über ihre individuelle Exposition informieren wollen. Stand: 05.03.2025

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