Der Fachausschuss Strahlenschutz (FAS) hat beschlossen, die Richtlinien, die Anforderungen an die Sachverständigenprüfungen festlegen, neu zu strukturieren. Unterhalb einer Rahmenrichtlinie (Rahmen-RL SV) werden spezifische Anforderungen an die Sachverständigenprüfungen in eigenen Richtlinien festgelegt für die Prüfung von Röntgeneinrichtungen oder Störstrahlern (SV-RL Röntgen) die Prüfung von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung, von Bestrahlungsvorrichtungen und von Geräten für die Gammaradiographie (SV-RL Anlagen), die Dichtheitsprüfung von umschlossenen radioaktiven Stoffen sowie von bauartzugelassenen Vorrichtungen, die radioaktive Stoffe enthalten (RL Dichtheitsprüfung). Die Sachverständigenprüfungen dienen dem Ziel, den Strahlenschutz für das Personal, für die Bevölkerung und – bei der Anwendung am Menschen – für zu untersuchende oder zu behandelnde Personen sicherzustellen. Die Ergebnisse der Sachverständigenprüfungen können auch zur Führung des Nachweises herangezogen werden, dass die erforderlichen Ausrüstungen vorhanden und Maßnahmen getroffen sind, damit die Schutzvorschriften eingehalten werden. Mit Rundschreiben vom 30.07.2024 wurden die Rahmen-RL SV und die SV-RL Anlagen bekannt gegeben. Diese sind seit dem 15. Oktober 2024 von den zuständigen Landesbehörden beim Vollzug des Strahlenschutzrechtes zugrunde zu legen. Es handelt sich um ein Gesetz auf nationaler Ebene. Der übergeordnete Rahmen ist die/das SV-RL.
Analyse und Vermeidung von Fehlern bei medizinischen Strahlenanwendungen: BeVoMed -Jahresberichte Bei Strahlenanwendungen am Menschen zur Diagnostik und Therapie von Erkrankungen, kann es zu unbeabsichtigten Expositionen kommen, oder zu Fehlexpositionen, die nur durch Zufall verhindert werden konnten (beinahe-Expositionen). Sind bestimmte Kriterien erfüllt, so handelt es sich um bedeutsamen Vorkommnisse, die nach dem neuen Strahlenschutzrecht den jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden der Bundesländer zu melden sind. Diese Behörden prüfen und bewerten die Meldungen und leiten die zugehörigen Informationen an das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) weiter. Das BfS führt eine systematische wissenschaftliche Aufarbeitung der Meldungen durch und veröffentlicht die Ergebnisse sowie daraus abgeleitete Empfehlungen für den Strahlenschutz mit dem Ziel, vergleichbare Vorkommnisse in Zukunft zu vermeiden. Medizinische Strahlenanwendungen kommen immer häufiger zum Einsatz, um Erkrankungen zu diagnostizieren und zu behandeln. Technische Innovationen verbessern diese Anwendungen stetig, machen sie teilweise aber auch komplexer. Damit erhöht sich aber auch das Risiko von geräte- oder personenbedingten Fehlern sowie von Unfällen, die zu einer Schädigung von Patient*innen oder Personal führen oder zumindest führen können. Um den Schutz dieser Personen zu gewährleisten und weiterzuentwickeln ist es unabdingbar, Fehlexpositionen und Unfälle zu erfassen. Damit etwaige Fehler in medizinischen Einrichtungen in Zukunft vermieden werden können, sind sie im Detail aufzuarbeiten und die daraus gewonnenen Erkenntnisse zu verbreiten. Das BfS analysiert Vorkommnisse bundesweit Das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) erfüllt hierbei eine wichtige Aufgabe: Es führt eine regelmäßige, systematische wissenschaftliche Aufarbeitung der sogenannten bedeutsamen Vorkommnisse in der Medizin durch. Die rechtliche Grundlage bildet § 111 Abs. 6 der Strahlenschutzverordnung ( StrlSchV ). Dafür analysiert das BfS die Informationen, die es von den zuständigen Aufsichtsbehörden der Bundesländer erhält, an die bedeutsame Vorkommnisse in medizinischen Einrichtungen zu melden sind. Die Ergebnisse veröffentlicht das BfS unter anderem in Form von Jahresberichten. Darin sind auch Empfehlungen für den medizinischen Strahlenschutz enthalten, die das BfS aus seiner Auswertung ableitet. Die meisten Meldungen kommen aus dem Bereich Röntgendiagnostik, insbesondere der Computertomographie Für den Jahresbericht 2023 wurden 209 bedeutsame Vorkommnisse ausgewertet. Wie auch im Vorjahr stieg die Anzahl an Meldungen deutlich an, insbesondere aus der Röntgendiagnostik. Am häufigsten wurden hier bedeutsame Vorkommnisse im Zusammenhang von CT-Angiographien und Bolus-Tracking gemeldet. Etliche Vorkommnisse aus der Röntgendiagnostik gingen auch mit nicht optimierten Protokollen bzw. Geräteparametern einher. Konstant blieb die Zahl der Meldungen aus der Strahlentherapie, die unverändert an zweiter Stelle der Häufigkeit stand. Hier dominierten diesmal Planverwechslungen. Personenverwechslungen zeigten sich tendenziell rückläufig. Aus dem Bereich der Nuklearmedizin sind die Meldungen mit acht an der Zahl weiterhin spärlich, im Vergleich zum Vorjahr aber zunehmend. Insgesamt acht Meldungen bezogen sich auf beinahe eingetretene Vorkommnisse, was aus Sicht des BfS auf ein zunehmendes Problembewusstsein hindeutet. Aufgrund der noch immer niedrigen Gesamtanzahl an Meldungen können verallgemeinernde Schlüsse zu spezifischen Strahlenanwendungen nur eingeschränkt gezogen werden. Jedoch lässt sich erkennen, dass allgemeine Faktoren wie Zeitdruck, Unterbesetzung und daraus resultierend Überlastung und Unkonzentriertheit das Eintreten von bedeutsamen Vorkommnissen häufig begünstigen. Um insbesondere in solchen Situationen die Fehleranfälligkeit gering zu halten, empfiehlt das BfS die Arbeitsprozesse detailliert im Vorfeld zu definieren, diese schriftlich festzuhalten und die Mitarbeitenden regelmäßig darin zu schulen sowie technische Hilfsmittel zu implementieren, wo dies sinnvoll möglich ist. Elektronisches Melderegister Zur bundeseinheitlichen Erfassung und Auswertung von bedeutsamen Vorkommnissen hat das BfS ein webbasiertes IT -System " BeVoMed " (Bedeutsame Vorkommnisse in der Medizin) eingerichtet. Ob es sich bei einem Ereignis um ein meldepflichtiges bedeutsames Vorkommnis handelt, ist durch die in Anlage 14 der StrlSchV aufgeführten anwendungsspezifischen Meldekriterien geregelt. Fragen zur richtigen Anwendung der Kriterien der Anlage 14 StrlSchV werden mittels dieser FAQ-Liste auf der Homepage des BfS beantwortet. Stand: 05.12.2024
Natürliche Radionuklide in Baumaterialien Bei der Verwendung von Gesteinen und Erden zu Bauzwecken können in diesen Materialien enthaltene oder aus ihnen freigesetzte Radionuklide zu einer Strahlenexposition der Bevölkerung führen. Der Mittelwert der durch die natürlichen Radionuklide in den Baustoffen bedingten Gamma-Ortsdosisleistung ( ODL ) in Gebäuden beträgt rund 80 Nanosievert pro Stunde. Werte der ODL über 200 Nanosievert pro Stunde sind selten. Die in Deutschland in großen Mengen traditionell verwendeten Baustoffe sind im Allgemeinen nicht die Ursache für erhöhte Strahlenexpositionen durch Radon in Gebäuden. Naturwerksteine können in allen Bereichen des Bauens im Hausinneren und im Freien eingesetzt werden Bei der Verwendung von Gesteinen und Erden zu Bauzwecken können in diesen Materialien enthaltene oder aus ihnen freigesetzte Radionuklide zu einer Strahlenexposition der Bevölkerung führen. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Radionuklide aus den radioaktiven Zerfallsreihen von Uran -238, Thorium-232 sowie Kalium-40. Ursachen der durch natürliche Radionuklide in Baustoffen verursachten Strahlenexposition beim Aufenthalt in Gebäuden sind die von den Radionukliden in den Baumaterialien ausgehende, von außen auf den Körper wirkende Gammastrahlung sowie die Inhalation des aus den Baumaterialien in die Räume freigesetzten Gases Radon und seiner Zerfallsprodukte. Untersuchung und Bewertung Seit über 40 Jahren werden in Deutschland Untersuchungen und Bewertungen der natürlichen Radioaktivität in Baustoffen und Bauprodukten durchgeführt. Daher liegen im Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) von mehr als 1.500 Proben von Natursteinen, Baustoffen und mineralischen Reststoffen Daten der spezifischen Aktivitäten der relevanten Radionuklide vor. Aktualisierte Untersuchungen an 120 Baustoffproben aus dem Jahr 2007 sind im BfS-Bericht BfS-SW-14/12 veröffentlicht worden. An einer großen Anzahl von Proben wurde zusätzlich die Radonfreisetzung bestimmt. Spezifische Aktivitäten natürlicher Radionuklide in Natursteinen, Baustoffen und Reststoffen (angegeben sind Mittelwert und Bereich (in Klammern) in Becquerel pro Kilogramm) Material Radium-226 Thorium-232 Kalium-40 Granit 100 (30 - 500) 120 (17 - 311) 1.000 (600 - 4.000) Gneis 75 (50 - 157) 43 (22 - 50) 900 (830 - 1.500) Diabas 16 (10 - 25) 8 (4 - 12) 170 (100 - 210) Basalt 26 (6 - 36) 29 (9 - 37) 270 (190 - 380) Granulit 10 (4 - 16) 6 (2 - 11) 360 (9 - 730) Kies, Sand, Kiessand 15 (1 - 39) 16 (1 - 64) 380 (3 - 1.200) Natürlicher Gips, Anhydrit 10 (2 - 70) < 5 (2 - 100) 60 (7 - 200) Tuff, Bims 100 (< 20 - 200) 100 (30 - 300) 1.000 (500 - 2.000) Ton, Lehm < 40 (< 20 - 90) 60 (18 - 200) 1.000 (300 - 2.000) Ziegel, Klinker 50 (10 - 200) 52 (12 - 200) 700 (100 - 2.000) Beton 30 (7 - 92) 23 (4 - 71) 450 (50 - 1.300) Kalksandstein, Porenbeton 15 (6 - 80) 10 (1 - 60) 200 (40 - 800) Schlacke aus Mansfelder Kupferschiefer 1.500 (860 - 2.100) 48 (18 - 78) 520 (300 - 730) Gips aus der Rauchgasentschwefelung 20 (< 20 - 70) < 20 < 20 Braunkohlenfilterasche 82 (4 - 200) 51 (6 - 150) 147 (12 - 610) Der Mittelwert der durch die natürlichen Radionuklide in den Bauprodukten bedingten Gamma-Ortsdosisleistung ( ODL ) in Gebäuden beträgt rund 80 Nanosievert pro Stunde. Werte der ODL über 200 Nanosievert pro Stunde sind selten. Radon Gesetzliche Regelungen Naturwerksteine Radon Radon von besonderer Bedeutung Das durch radioaktiven Zerfall aus Radium-226 entstehende gasförmige Radon-222 ist aus der Sicht des Strahlenschutzes von besonderem Interesse. Nach aktuellen Erkenntnissen wird in Deutschland ein signifikanter Anteil der Lungenkrebserkrankungen in der Bevölkerung auf die Belastung mit Radon und seinen Zerfallsprodukten in Gebäuden zurückgeführt. Die Radonfreisetzung aus Bauprodukten wird durch die spezifische Aktivität des Radium-226 und andere, den Radontransport bestimmende Materialeigenschaften (zum Beispiel Porosität ) bestimmt. Untersuchungen zeigen, dass die in Deutschland in großen Mengen traditionell verwendeten Baustoffe Beton, Ziegel, Porenbeton und Kalksandstein im Allgemeinen nicht die Ursache für Überschreitungen des vom BfS empfohlenen Jahresmittelwertes der Radonkonzentration in Aufenthaltsbereichen sind. Dieser soll 100 Becquerel pro Kubikmeter nicht überschreiten. Der Beitrag des Radon-222 aus Bauprodukten zur Radonkonzentration in Wohnräumen liegt bei maximal 70 Becquerel pro Kubikmeter. Bei aktuell im Handel erhältlichen Bauprodukten wurden Werte deutlich unter 20 Becquerel pro Kubikmeter bestimmt. Höhere Radonkonzentrationen bei einzelnen Baumaterialien Freisetzungsraten von Radon , die höhere Konzentrationen im Innenraum zur Folge haben können, wurden in Deutschland vereinzelt an Rückständen der Verbrennung von Kohlen mit erhöhter Uran-/Radiumkonzentration (früher unter der Bezeichnung "Kohleschlacke" regional als Füllung von Geschossdecken verwendet) und in Ausnahmefällen an Natursteinen mit erhöhten spezifischen Aktivitäten des Radium-226 gemessen. Erhöhte Radonkonzentrationen in Häusern aus Mansfelder Kupferschlacke wurden trotz der vergleichsweise hohen spezifischen Aktivität des Radium-226 in diesem Material nicht ermittelt. In einigen Ländern wurden höhere Radonkonzentrationen in Häusern festgestellt, in denen so genannte Chemiegipse (Rückstände der Phosphoritverarbeitung) eingesetzt wurden, sowie bei Leichtbetonen, die unter Verwendung von Alaunschiefer hergestellt wurden. Vereinzelt findet man auch überdurchschnittliche Radonkonzentrationen in den traditionellen Gebieten des Bergbaus, wenn Abraum oder Reststoffe der Erzverarbeitung mit erhöhter Radiumkonzentration als Baumaterial, als Beton- oder Mörtelzuschlagstoff oder zur Fundamentierung oder als Füllmaterial beim Hausbau verwendet wurden. Thoron Nach derzeitigem Kenntnisstand wurden in Deutschland keine Materialien zu Bauzwecken verwendet, die infolge erhöhter Thoriumkonzentrationen zu aus der Sicht des Strahlenschutzes relevanten Expositionen durch das Gas Radon-220 (Thoron) und seiner Zerfallsprodukte in Räumen führen könnten. Die Möglichkeit, dass ungebrannter Lehm als Baustoff in Einzelfällen zu erhöhten Thoronwerten in der Raumluft führen kann, lässt sich jedoch nicht gänzlich ausschließen. Weiterführende Informationen zum Thema Lehm und Thoron finden Sie im Artikel Lehm als Baumaterial . Gesetzliche Regelungen Gesetzliche Begrenzung bei Baustoffen In einigen Rückständen aus industriellen Prozessen reichern sich die natürlichen radioaktiven Stoffe an. Bei Verwendung dieser Rückstände, zum Beispiel ihrem Einsatz als Sekundärrohstoff im Bauwesen, sind erhöhte Strahlenexpositionen der Bevölkerung nicht auszuschließen. 1. Strahlenschutzrecht Zur Begrenzung der effektiven Dosis aus der äußeren Exposition für Einzelpersonen der Bevölkerung in Aufenthaltsräumen wurde im Strahlenschutzgesetz ( StrlSchG ) ein Referenzwert von 1 Millisievert pro Jahr festgelegt, der zusätzlich zur effektiven Dosis im Freien gilt. Ein Referenzwert dient gemäß Strahlenschutzgesetz als Maßstab für die Prüfung der Angemessenheit von Schutzmaßnahmen. Er ist kein Grenzwert, der nicht überschritten werden darf. Eine entsprechende Prüfung ist vorzunehmen, wenn die in der Anlage 1 des Strahlenschutzgesetzes ( StrlSchG ) genannten Rückstände oder die in Anlage 9 des StrlSchG genannten Rohstoffe zur Herstellung von Gebäuden, die Aufenthaltsräume enthalten, genutzt werden sollen. Der Nachweis zur Unterschreitung des festgelegten Referenzwertes der effektiven Dosis von 1 Millisievert pro Jahr erfolgt mithilfe des in Anlage 17 der Strahlenschutzverordnung ( StrlSchV ) dargestellten Aktivitätsindexes. Dieser wird aus den Aktivitäten der im Baustoff enthaltenen Radionuklide Radium-226, Thorium-232 und Kalium-40 unter Berücksichtigung von Dicke und Dichte des Baustoffs berechnet. 2. Baurecht Gemäß der Bauproduktenverordnung (BauPVO, Verordnung EU Nr. 305/2011 ) darf in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ein Bauprodukt nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn es die wesentlichen Anforderungen an Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz - unter anderem bezüglich der Freisetzung gefährlicher Strahlen - erfüllt. Diese EU -Verordnung ist direkt im deutschen Recht verbindlich und für die Hersteller seit dem 1. Mai 2013 gültig. Die europäische Normungsinstitution CEN hat von der Europäischen Kommission den Auftrag erhalten, die Messung von Radium, Thorium und Kalium zu standardisieren sowie eine europäische Norm zur Berechnung der Dosis zu entwickeln. Naturwerksteine Natürliche Radionuklide in Naturwerksteinen Medianwerte der spezifischen Aktivität natürlicher Radionuklide in Naturwerksteinen Heute finden Naturwerksteine in allen Bereichen des Bauens im Hausinneren und im Freien verstärkt Anwendung. Deshalb hat das BfS mit Unterstützung des Deutschen Naturwerkstein-Verbandes e. V. im Jahr 2006 eine Reihe marktgängiger Fliesen und anderer Plattenmaterialien unterschiedlichster Herkunft auf die Gehalte natürlicher Radioaktivität untersucht und aus Strahlenschutzsicht bewertet. Im Vordergrund standen gammaspektrometrische Messungen der spezifischen Aktivitäten von Radium-226, Kalium-40 und Thorium-232. Die Ergebnisse sind in der Grafik zusammengefasst. Die dargestellten Medianwerte (Zentralwerte) bedeuten, dass die Hälfte der untersuchten Proben über diesem Wert liegt und 50 Prozent darunter. Die Materialgliederung erfolgt an dieser Stelle nach der Gesteinsart. Es muss darauf hingewiesen werden, dass im Handel aus Erwägungen, die sich an den speziellen Anwendungen, der Verarbeitung und Pflege der Materialien orientieren, nicht immer korrekte Gesteinsbezeichnungen verwendet werden. So muss es sich bei "Granit" nicht unbedingt um Granitgestein handeln; diese Bezeichnung wird auch für Gneise, Diorite, Granodiorite und andere Gesteine verwendet. Spezifische Aktivitäten der untersuchten Naturwerksteine Die spezifischen Aktivitäten der untersuchten Naturwerksteine liegen für Kalium-40 im Bereich zwischen 10 und 1.600 Becquerel pro Kilogramm, für Radium-226 zwischen weniger als 10 und 355 Becquerel pro Kilogramm und für Thorium-232 zwischen weniger als 10 und 330 Becquerel pro Kilogramm. Zum Vergleich und zur Ergänzung wird auf die oben gezeigte Tabelle hingewiesen. Die mögliche Strahlenexposition durch die einzelnen Materialien hängt neben der Radionuklidkonzentration und der Radonfreisetzung von der Art ihrer Verwendung ab. Im Ergebnis der Messungen des BfS ist festzustellen, dass die untersuchten aktuellen Bauprodukte und auch die untersuchten Naturwerksteine - selbst bei großflächiger Anwendung - in Gebäuden uneingeschränkt verwendbar sind. Das Strahlenschutzgesetz legt einen Referenzwert für die effektive Dosis durch Radionuklide natürlichen Ursprungs (außer Radon ) fest. Ein Referenzwert dient gemäß Strahlenschutzgesetz als Maßstab für die Prüfung der Angemessenheit von Schutzmaßnahmen. Er ist kein Grenzwert, der nicht überschritten werden darf. Der gesetzlich festgelegte Referenzwert für die effektive Dosis von 1 Millisievert pro Jahr für Personen der Bevölkerung durch Radionuklide natürlichen Ursprungs (außer Radon ) wird in allen Fällen eingehalten. Medien zum Thema Mehr aus der Mediathek Radioaktivität in der Umwelt In Broschüren, Videos und Grafiken informiert das BfS über radioaktive Stoffe im Boden, in der Nahrung und in der Luft. Stand: 10.04.2024
Projekt "Radiologische Erfassung, Untersuchung und Bewertung bergbaulicher Altlasten (Altlastenkataster)" Von 1991 bis 1999 führte das BfS das Projekt "Radiologische Erfassung, Untersuchung und Bewertung bergbaulicher Altlasten (Altlastenkataster)" durch. Mit diesem Projekt wurden die Hinterlassenschaften des Uranerzbergbaus, die sich nicht mehr im Besitz der Wismut GmbH befinden, und die Hinterlassenschaften des historischen Bergbaus systematisch erfasst, orientierend untersucht und radiologisch bewertet. Das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) übernahm 1991 als vereinigungsbedingte Sonderaufgabe die Ermittlung der aus bergbaulicher Tätigkeit in Gegenwart natürlicher Radioaktivität stammende Umweltradioaktivität in den neuen Bundesländern. Daher führte das BfS im Zeitraum von 1991 bis 1999 das Projekt " Radiologische Erfassung, Untersuchung und Bewertung bergbaulicher Altlasten (Altlastenkataster) " durch. BfS -Projekt untersuchte Bergbau-Hinterlassenschaften auf Radioaktivität Mit diesem Projekt wurden die Hinterlassenschaften des Uranerzbergbaus, die sich nicht mehr im Besitz der Wismut GmbH befinden, und die Hinterlassenschaften des historischen Bergbaus systematisch erfasst, orientierend untersucht und radiologisch bewertet. Im Einzelnen handelte es sich um folgende Objekte: Aufbereitungsanlagen (Anlagen zur Abtrennung und Verarbeitung des nutzbaren Materials durch mechanische, chemische oder metallurgische Verfahren einschließlich der Betriebsgelände und der dazugehörigen Betriebsflächen Industrielle Absetzanlagen (Becken zur Deponierung von Rückständen (Tailings) und zur Reinigung wässriger Prozessmedien aus Aufbereitungsanlagen), Halden (Aufschüttungen von beim Bergbau oder der mechanischen Erzaufbereitung angefallenen Bergen (Abraum) oder von Rückständen aus der metallurgischen Verarbeitung (Schlacken)), Schürfe (bergmännisch geschaffene Aufschlüsse mit geringer Teufe und geringer Fläche zur Erkundung von Erzvorkommen oder nutzbaren Rohstoffen), Stollen (horizontale bergmännische Auffahrungen), Schächte (vertikale bergmännische Auffahrungen), Restlöcher, Hohlräume (unverfüllte Tagebaurestlöcher oder Hohlräume), Anlagen (nicht rekultivierte Betriebsflächen und möglicherweise nicht dekontaminierte Bergbauanlagen wie Erzbunker, Uranerzkistenlager, wassertechnische Anlagen etc. ) und Erzverladestellen (nicht auf Betriebsgelände befindliche Flächen, auf denen Uranerz umgeladen wurde). Daneben war die Identifizierung von bergbaulich beeinflussten Flächen in der Umgebung der oben angegebenen Objekte von besonderem Interesse, für die Maßnahmen zur Verminderung oder Beseitigung der Strahlenexposition der Bevölkerung erforderlich sind. Untersuchungen konzentrierten sich auf "Verdachtsflächen" Im Ergebnis des Projektes wurden diejenigen Hinterlassenschaften identifiziert, für die Strahlenexpositionen oberhalb von einem Millisievert ( mSv ) pro Jahr nicht ausgeschlossen werden können und für die daher weitere Untersuchungen und gegebenenfalls Sanierungsmaßnahmen oder Nutzungseinschränkungen in Erwägung zu ziehen sind. Um die finanziellen Mittel effizient einzusetzen, wurden die Untersuchungen auf sogenannte " Verdachtsflächen " konzentriert. Das sind die Gebiete, in denen nach Informationen aus bereits vorhandenen Quellen (Bergämter, geologische Unterlagen) die Mehrzahl der bergbaulichen Objekte mit Verdacht auf radioaktive Kontaminationen zu erwarten waren. Die Ergebnisse der durchgeführten Untersuchungen wurden in der Datenbank "A.LAS.KA." und dem "Fachinformationssystem bergbaubedingte Umweltradioaktivität" (FbU) gespeichert und in verdachtsflächenbezogenen Berichten ausführlich diskutiert. Die Daten und Informationen stehen den für den Vollzug des Strahlenschutzrechtes zuständigen Behörden der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zur Verfügung. Parallel zum Projekt "Altlastenkataster" führte das BfS ein Messprogramm zur Untersuchung der Strahlenexposition durch Radon in der Freiluft durch. Dabei zeigte sich, dass zwar in unmittelbarer Nähe bergbaulicher Anlagen gegenüber dem natürlichen Untergrund deutlich erhöhte Radonkonzentrationen auftreten können, eine großräumige Beeinflussung aber nicht besteht. Details dazu können dem Bericht "Ergebnisse der Radonmessungen in der bodennahen Luft der Bergbaugebiete" (BfS-SW-05-09) entnommen werden. Stand: 08.04.2024
Hauptaufgabe der atomrechtlichen Genehmigungs-, Planfeststellungs- und Aufsichtsbehörden ist der Schutz von Leben, Gesundheit und Sachgütern vor den Gefahren der Kernenergie und der schädlichen Wirkung ionsierender Strahlen. Die Grundlage hierfür bilden das Atomgesetz mit seinen Rechtsverordnungen sowie untergesetzliche Regelwerke. Die wichtigsten nationalen Rechtsquellen sind: Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren ( Atomgesetz ) Es bildet die Grundlage des Atom- und Strahlenschutzrechts. Es enthält die wesentlichen Vorschriften, die bei der Nutzung der Kernenergie einzuhalten sind und beinhaltet internationale Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der Kernenergie und des Strahlenschutzes. Gesetz zum vorsorgenden Schutz der Bevölkerung gegen Strahlenbelastung ( Strahlenschutzvorsorgegesetz ) Es regelt die Art und Weise der durch Bund und Länder vorzunehmenden Messungen der Radioaktivität in allen wichtigen Umweltmedien und in der Nahrungskette. Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen ( Strahlenschutzverordnung ) Sie enthält Regelungen zum Schutz sowohl von Personen, die beruflich mit radioaktiven Stoffen umgehen, als auch der Bevölkerung vor der schädigenden Wirkung der Strahlung. Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen ( Röntgenverordnung ) Sie regelt den Strahlenschutz beim Betrieb von Röntgeneinrichtungen. Dem Bund steht gemäß Grundgesetz die Gesetzgebung auf dem Gebiet des Atom- und Strahlenschutzrechts zu. Der Bund hat hiervon mit dem Atomgesetz und weiteren Rechtsvorschriften Gebrauch gemacht. Die Länder führen die Gesetze in Bundesauftragsverwaltung aus. Dem Bund stehen damit weitgehende Aufsichtsrechte zu. Im Einzelfall kann er den Ländern Weisungen erteilen. Auf Landesebene obliegt dem Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt als oberste Landesbehörde die Genehmigungs- und Aufsichtskompetenz für kerntechnische Anlagen. Die Aufsicht erstreckt sich allerdings nicht auf das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM). Hier übt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) die atomrechtliche Aufsicht aus.“ Im Rahmen der Strahlenschutzvorsorge erledigt das Landesamt für Umweltschutz Messaufgaben. Es betreibt die Landesmessstelle. Zu den Hauptaufgaben der Landesmessstelle zählen die Überwachung der Umweltradioaktivität und die Übergabe der Daten in das Integrierte Mess- und Informationssystem (IMIS) des Bundes. Die jeweilige Zuständigkeit der Landesbehörden ist in der Zuständigkeitsverordnung für das Atom- und Strahlenschutzrecht (At-ZustVO) geregelt. Das Ministerium erfüllt im Bereich des Atom- und Strahlenschutzrechts folgende Aufgaben: Mitarbeit in Beratungsgremien des Bundes und der Länder zum Atom- und Strahlenschutzrecht sowie der Endlagersuche Mitwirkung bei Gesetzgebungsverfahren, Durchführung von Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren nach dem Atomgesetz einschließlich Aufsichtsmaßnahmen, Überwachung des Transports radioaktiver Stoffe , Sicherstellung radioaktiver Stoffe in Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden, Überwachung der Verwertung radioaktiver Reststoffe und der geordneten Beseitigung radioaktiver Abfälle ( Landessammelstelle ). Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt hat dabei im Hinblick auf das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben eine besondere Aufgabe zu erfüllen. Bundesweit erstmalig wird hier ein atomrechtliches Planfeststellungsverfahren zur Stilllegung eines Endlagers geführt.
Das Ministerium arbeitet in Beratungsgremien des Bundes und der Länder zum Atom- und Strahlenschutzrecht mit. Es trägt Verantwortung bei der Mitwirkung bei Gesetzgebungsverfahren. Es ist verantwortlich für die Durchführung von Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren nach dem Atomgesetz einschließlich Aufsichtsmaßnahmen und für die Überwachung des Transports radioaktiver Stoffe . Weiterhin muss die Sicherstellung radioaktiver Stoffe in Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden gewährleistet sein. Die Überwachung der Verwertung radioaktiver Reststoffe und der geordneten Beseitigung radioaktiver Abfälle ( Landessammelstelle ) ist ein weiteres Aufgabengebiet. Radioaktivität ist in unserer Umwelt allgegenwärtig. Radioaktive Stoffe sind zum einen natürlichen Ursprungs - natürliche Radionuklide sind in der Erdkruste vorhanden -, zum anderen wird Radioaktivität künstlich erzeugt und freigesetzt, zum Beispiel durch oberirdische Kernwaffenversuche oder den Betrieb von Kernkraftwerken. Ferner können radioaktive Stoffe durch Anwendung in Medizin, Forschung und Technik in die Umwelt gelangen. Neben den natürlichen Strahlenquellen - vor allem Radon und dessen Folgeprodukte - bilden vor allem die künstlichen Strahlenquellen aus dem Bereich der Medizin die Ursache für die Strahlenbelastung des Menschen. Die mittlere jährliche Strahlenexposition durch die medizinische Anwendung ionisierender Strahlen und radioaktiver Stoffe liegt bei etwa 1,9 Millisievert (mSv) pro Jahr, das ist die gleiche Größenordnung wie die natürliche Strahlenexposition. Der Hauptanteil wird dabei durch die Röntgendiagnostik verursacht. Die weiteren Beiträge zur zivilisatorischen Strahlenbelastung sind gering. Um Mensch und Umwelt vor den Gefahren der Kernenergienutzung und der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung zu schützen, gibt es in Deutschland ein umfangreiches gesetzliches Regelwerk. Hauptaufgabe des Atomgesetzes ist die sichere und geordnete Beendigung der Nutzung der Kernenergie zu gewerblichen Zwecken und der Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung. Das Strahlenschutzrecht trifft Regelungen zum Schutz des Menschen und der Umwelt vor der schädlichen Wirkung radioaktiver Strahlung bei bestimmten, im Gesetz näher beschriebenen Freisetzungsszenarien. Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren ( Atomgesetz ) In Sachsen-Anhalt gibt es zwar keine kerntechnischen Anlagen, allerdings fallen Planfeststellungsverfahren für das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) betreffend unter das AtG. Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung ( Strahlenschutzgesetz – StrlSchG ) Das StrlSchG enthält insbesondere Regelungen für den Umgang mit Strahlenquellen, z. B. Röntgengeräten, für den Einsatz radioaktiver Stoffe, für den Schutz vor natürlicher Radioaktivität sowie für das Notfallmanagement im Falle eines radiologischen Störfalls. Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen ( Strahlenschutzverordnung - StrlSchV) Die StrlSchV enthält nähere Anwendungsvorschriften im Umgang mit dem Strahlenschutzgesetz. Dem Bund steht gemäß Grundgesetz die Gesetzgebung auf dem Gebiet des Atom- und Strahlenschutzrechts zu. Der Bund hat hiervon mit dem Atomgesetz, dem Strahlenschutzgesetz und weiteren Rechtsvorschriften Gebrauch gemacht. Die Länder führen die Gesetze in Bundesauftragsverwaltung aus. Dem Bund stehen damit weitgehende Aufsichtsrechte zu. Im Einzelfall kann er den Ländern Weisungen erteilen. Auf Landesebene obliegt dem Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU) als oberster Landesbehörde die Genehmigungs- und Aufsichtskompetenz für kerntechnische Anlagen. Da es sich beim ERAM jedoch nicht um eine kerntechnische Anlage handelt, hat das MWU hier keine Aufsichtsbefugnis, die Aufsicht wird vielmehr vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) wahrgenommen. Das MWU ist jedoch Planfeststellungsbehörde für förmliche Verwaltungsverfahren beim ERAM, hier insbesondere für die Genehmigung zur Stilllegung des ERAM. Die Zuständigkeiten für den Strahlenschutz sind zwischen dem Landesamt für Verbraucherschutz und dem MWU aufgeteilt. Das Landesamt für Verbraucherschutz ist für Genehmigungen im Umgang mit Geräten und radioaktiven Stoffen im Bereich des Verbraucher-- und Arbeitsschutzes zuständig, das MWU für die Mitarbeit im bundesweiten Integrierten Mess- und Informationssystem (IMIS). Die Messaufgaben im IMIS erledigt dabei das Landesamt für Umweltschutz. Die jeweilige Zuständigkeit der Landesbehörden ist in der Zuständigkeitsverordnung für das Atom- und Strahlenschutzrecht ( At-ZustVO ) geregelt.
Lehren aus Tschernobyl: Mehr Zusammenarbeit von Bund und Ländern BfS setzt auf Messen, Analysieren, Koordinieren Ausgabejahr 2021 Datum 23.04.2021 Reaktorblock 4 des Kernkraftwerks Tschernobyl (2011) 35 Jahre nach der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl ist Deutschland deutlich besser auf einen radiologischen Notfall vorbereitet als damals. Als Reaktion auf den verheerenden Unfall baute Deutschland unter anderem das Messnetz zur Überwachung der Umweltradioaktivität weiter aus. Damit wurde ein Frühwarnsystem geschaffen, um im Fall eines radiologischen Notfalls rasch und angemessen handeln zu können. Wie wichtig die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in einer Krisensituation ist, zeigt aktuell die Corona-Pandemie. Das BfS spricht sich daher dafür aus, die Zusammenarbeit des radiologischen Notfallschutzes auf Bundesebene mit den Behörden auf Länderebene, insbesondere mit dem Katastrophenschutz weiter voranzutreiben. Am 26. April 1986 ereignete sich im sowjetischen Kernkraftwerk Tschernobyl (heute Ukraine) ein schwerwiegender Unfall , bei dem große Mengen Radioaktivität freigesetzt wurden. Diese breiteten sich in den darauffolgenden Tagen auch in Richtung Deutschland aus. BfS-Präsidentin Dr. Inge Paulini Die Präsidentin des BfS , Inge Paulini, betont: "Deutschland hat aus der Katastrophe von Tschernobyl und auch aus dem Reaktorunglück in Fukushima gelernt. Das Strahlenschutzrecht hat seitdem die Grundlage für ein abgestimmtes einheitliches Vorgehen aller Akteure geschaffen. Die Corona-Pandemie zeigt aber deutlich, wie herausfordernd es ist, bei langanhaltenden Krisen in den bestehenden Strukturen zu belastbaren und für die Bevölkerung nachvollziehbaren Entscheidungen zu kommen. Deshalb wollen wir den Austausch mit den Ländern weiter intensivieren. Dies geschieht beispielsweise schon bei den Notfallplänen, die derzeit überarbeitet und ergänzt werden." Auswirkungen der Reaktorkatastrophe auf Deutschland Die Auswirkungen der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl waren auch in Deutschland deutlich zu erkennen: Im Bayerischen Wald und südlich der Donau wurden beispielsweise wetterbedingt bis zu 100.000 Becquerel radioaktives Cäsium-137 pro Quadratmeter abgelagert, teilweise sogar mehr. In der norddeutschen Tiefebene betrug die Aktivitätsablagerung dieses Radionuklids dagegen selten mehr als 4.000 Becquerel pro Quadratmeter. Neben Cäsium-137 waren auch Cäsium-134, Jod-131 sowie weitere kurzlebige Radionuklide für die Strahlenbelastung verantwortlich. Die zusätzliche Strahlenbelastung einer Durchschnittsperson im Bayerischen Wald und südlich der Donau über ihre Lebenszeit hinweg entspricht etwa der mittleren natürlichen Strahlenbelastung in Deutschland während eines Jahres. Die radioaktiven Stoffe lagerten sich unter anderem in Wäldern, auf Feldern und Wiesen ab, was damals insbesondere in Süddeutschland zu hohen Jod-131-Konzentrationen in Kuhmilch und erntereifem Blattgemüse führte. Aufgrund fehlender gesetzlicher Vorgaben wurden in Bund und Ländern damals teilweise unterschiedliche Grenzwerte und Maßnahmen empfohlen. Wesentliche Fortschritte der letzten Jahre Seitdem ist eine klare Gesetzgebung geschaffen worden. Zusätzlich ist ein gemeinsames Integriertes Mess- und Informationssystem ( IMIS ) in der Zuständigkeit des Bundes geschaffen worden: Luft, Oberflächengewässer, Lebensmittel, Futtermittel, Böden, Trink- und Grundwasser und Abfälle werden umfassend und schnell beprobt, gemessen und analysiert. Teil dieses Systems ist eine flächendeckende Radioaktivitätsüberwachung rund um die Uhr mithilfe von mehr als 1.800 automatischen Sonden . Das BfS ist Teil des Radiologischen Lagezentrums des Bundes. Mit dem Strahlenschutzgesetz von 2017 wurden die Vorkehrungen für radiologische Notfälle weiter entwickelt. Es sieht unter anderem den Aufbau des Radiologischen Lagezentrums des Bundes ( RLZ ) unter Leitung des Bundesumweltministeriums vor, in dem in einem radiologischen Notfall Expertise gebündelt wird, Entscheidungen vorbereitet und Maßnahmen koordiniert werden. Als Teil des Radiologischen Lagezentrums des Bundes ist das BfS unter anderem für die Analyse der radiologischen Lage zuständig. Diese Analyse bildet die Grundlage des sogenannten radiologischen Lagebildes des Bundes, welches das Radiologische Lagezentrum des Bundes insbesondere für die Länder erstellt. Außerdem koordiniert das BfS alle Messungen und führt alle Daten für das radiologische Lagebild zusammen. Situation heute Aufgrund des Zerfalls der radioaktiven Stoffe ist in Deutschland und Mitteleuropa heute nur noch das langlebige Cäsium-137 von Bedeutung. Davon ist seitdem etwas mehr als die Hälfte zerfallen. In landwirtschaftlich erzeugten Lebensmitteln wie Getreide, Fleisch oder Milch sind in Deutschland keine radiologisch relevanten Radioaktivitätsgehalte mehr vorhanden. Allerdings können in einzelnen Speisepilzen und Wildbret auch heute noch in manchen Gebieten in Süddeutschland deutlich erhöhte Cäsium-137 - Aktivitäten gemessen werden. Um auch die Situation in der Ukraine besser bewerten zu können, plant das BfS gemeinsam mit deutschen und ukrainischen Partnerbehörden eine Messkampagne in der Sperrzone von Tschernobyl, die noch in diesem Jahr stattfinden soll. Stand: 23.04.2021
BMU & BfS informieren über bevorstehende Ausweisung von Radon-Vorsorgegebieten Ausgabejahr 2020 Datum 12.10.2020 Bis Jahresende weisen die Bundesländer Gebiete aus, in denen Überschreitungen des gesetzlichen Referenzwerts von 300 Becquerel pro Kubikmeter Raumluft für Radon verstärkt zu erwarten sind, sogenannte Radon-Vorsorgegebiete . Mit Blick darauf haben Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth und Dr. Inge Paulini, Präsidentin des Bundesamts für Strahlenschutz ( BfS ), heute im Rahmen eines Pressegesprächs über die Wichtigkeit des Schutzes vor dem natürlich vorkommenden radioaktiven Edelgas Radon informiert. Radon entsteht überall im Boden. Gelangt es in Häuser, kann es die Gesundheit schädigen. Regelungen zum Schutz vor Radon Radon ist eine der häufigsten Ursachen für Lungenkrebs nach dem Rauchen. Durch das modernisierte Strahlenschutzrecht aus dem Jahr 2018 gelten für das gesamte Bundesgebiet weitreichende Regelungen zum Schutz vor Radon . In Radon-Vorsorgegebieten gelten höhere Anforderungen für den Radonschutz bei Neubauten und Messpflichten an Arbeitsplätzen im Erd- und Kellergeschoss. BMU und BfS leisten Beitrag zum Radonschutz Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth: "Beim Schutz vor Radon sind wir in Deutschland in den letzten Jahren gut vorangekommen und stehen vor dem nächsten wichtigen Schritt. Mit der Ausweisung von Radon -Vorsorgegebieten durch die Länder können gezielt solche Regionen in den Blick genommen werden, in denen Überschreitungen des Referenzwerts für Radon verstärkt zu erwarten sind und in denen ein größerer Handlungsbedarf besteht. Damit wird auch das öffentliche Bewusstsein geschärft, das für den Radonschutz mindestens so wichtig ist wie die weiteren Maßnahmen von Bund und Ländern." BfS-Präsidentin Dr. Inge Paulini BfS -Präsidentin Inge Paulini: "Die gesundheitsschädigende Wirkung von Radon ist wissenschaftlich eindeutig nachgewiesen. Trotzdem wird das von Radon ausgehende Risiko oft unterschätzt. Die Ausweisung von Radon -Vorsorgegebieten ist damit ein wichtiger, aber nicht der einzige Baustein für einen besseren Schutz vor Radon : Um sich und seine Familie vor Radon zu schützen, kann jeder selbst aktiv werden – auch außerhalb der Radon -Vorsorgegebiete. Deswegen ermutige ich alle, sich mit dem Thema Radon auseinanderzusetzen." Radon Das radioaktive Edelgas Radon entsteht vor allem beim Zerfall von natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen im Erdboden. Von dort gelangt es in die Luft und kann eingeatmet werden. In der Außenluft verdünnt sich Radon schnell und stellt dort normalerweise kein Problem dar. In der Innenraumluft von Gebäuden kann es sich jedoch anreichern. Wird Radon über einen längeren Zeitraum in höheren Konzentrationen eingeatmet, erhöht sich das Risiko für Lungenkrebs . Radon-Vorsorgegebiete Die Bundesländer sind dafür verantwortlich, bis Ende 2020 die Radon-Vorsorgegebiete zu ermitteln und festzulegen. In Deutschland ist Radon abhängig von der regionalen Geologie sehr unterschiedlich verteilt . Daher regelt das Strahlenschutzgesetz, dass die Länder bis zum Jahresende Radon-Vorsorgegebiete ausweisen, in denen Überschreitungen des gesetzlichen Referenzwerts für Radon verstärkt zu erwarten sind. Das bedeutet nicht, dass in Radon -Vorsorgegebieten in jedem Gebäude der Referenzwert überschritten wird. Und auch außerhalb von Radon -Vorsorgegebieten können Überschreitungen des Referenzwerts auftreten. In einem Radon -Vorsorgegebiet ist jedoch die Wahrscheinlichkeit höher als im restlichen Bundesgebiet, dass es zu Überschreitungen des Referenzwerts kommt. Ob ein bestimmtes Gebäude von Referenzwertüberschreitungen betroffen ist, kann nur durch eine Messung festgestellt werden. Radon-Messungen sind einfach und kostengünstig durchführbar. Radon-Maßnahmenplan Das Bundesumweltministerium ( BMU ) und das Bundesamt für Strahlenschutz leisten einen wichtigen Beitrag zum Schutz vor Radon durch umfangreiche Informationsangebote und durch die Umsetzung des vom BMU im Jahr 2019 veröffentlichten Radon-Maßnahmenplans zusammen mit den Ländern. Der Radon -Maßnahmenplan beinhaltet beispielsweise Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Schutzes vor Radon im Bereich von Neu- und Bestandsbauten, der Forschung zu Radon und der weiteren Verbesserung der Informationsangebote von Bund und Ländern. Zuletzt hat das BMU im Rahmen der Umsetzung des Radon -Maßnahmenplans eine kompakte Broschüre erarbeitet, welche alle wesentlichen Informationen zum Schutz vor Radon enthält und Hinweise auf weiterführenden Informationen bietet. Stand: 12.10.2020
Am 26. und 27. Februar 2019 übten Behörden des Bundes und des Landes Baden-Württemberg gemeinsam den Notfall. Bei dieser Übung wurde ein schwerer Störfall im Kernkraftwerk Neckarwestheim (Landkreis Heilbronn) simuliert. Neben Bundesumweltministerium, Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und Bundespolizei nahmen auch das Umweltministerium und das Innenministerium Baden-Württemberg teil. Auch das Regierungspräsidium Stuttgart als Katastrophenschutzbehörde, die Kerntechnische Hilfsdienst GmbH und die LUBW übten mit. Die LUBW nahm als betreiberunabhängige Messstelle zur Radioaktivitätsüberwachung an der Übung teil. Am ersten Übungstag wurde das mobile Radioaerosolmesssystem MoRAM ausgebracht und in Betrieb genommen. Es wurde angenommenen, dass Radioaktivität in der Nacht freigesetzt wurde. Am zweiten Tag der Übung haben die Messteams in der Kraftwerksumgebung die Bodenkontamination ermittelt. Bild (LUBW): mobiles Messsystem MoRAM Dr. Ulrich Neff, Projektleiter Kernreaktorfernüberwachung der LUBW: „Die realen Messdaten wurden auf der Grundlage der realen Wettersituation dem radiologischen Szenario angepasst und durch entsprechend simulierte Daten ersetzt, mit denen dann gearbeitet wurde.“ Bild (LUBW): Übermittlung der Messdaten Die Koordinierung und Steuerung der LUBW-Teams erfolgt vom radiologischen Lagezentrum in der Hertzstraße aus. Bild (LUBW) Hintergrund Nach neuem Strahlenschutzrecht übernimmt der Bund mehr Aufgaben im nuklearen Notfallschutz. Ziel der Übung war deshalb, Strukturen und Verfahren des radiologischen Notfallschutzes sowie die Zusammenarbeit zwischen Bundes- und Landesbehörden zu erproben und zu optimieren. Mehrere Messteams, darunter auch die LUBW, waren in der Umgebung der Anlage im Einsatz und übermittelten Messdaten an das Radiologische Lagezentrum des Bundes beim BfS, wo sie ausgewertet wurden. Neben Messfahrzeugen am Boden kamen auch zwei Helikopter der Bundespolizei zum Einsatz, die mit Technik zur schnellen und großflächigen Radioaktivitätsmessung aus der Luft ausgestattet sind.
Am 1. Oktober 2017 sind die Vorschriften des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) über das Notfallmanagementsystem von Bund und Ländern, der Schutz der Einsatzkräfte und die Überwachung der Umweltradioaktivität sowie Folgeänderungen im Lebens- und Futtermittelgesetzbuch und anderen Bundesgesetzen in Kraft getreten.
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Bund | 63 |
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