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Stromeinspeisungsgesetz

§1 Dieses Gesetz regelt die Abnahme und die Vergütung von Strom, der ausschließlich von Wasserkraft, Windkraft, Sonnenenergie, Deponiegas, Klärgas oder aus Biomasse im Geltungsbereich des Gesetzes gewonnen wird, durch öffentliche Elektrizitätsversorgungsunternehmen. Das Gesetz wurde im Jahre 2000 durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ersetzt.

10 Jahre EEG - 20 Jahre Recht der Erneuerbaren Energien im Stromsektor: Bestandsaufnahme und Ausblick

Das Projekt "10 Jahre EEG - 20 Jahre Recht der Erneuerbaren Energien im Stromsektor: Bestandsaufnahme und Ausblick" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Würzburg, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Umweltrecht und Verwaltungswissenschaften durchgeführt. Mit dem vorgelegten Projekt soll anlässlich des zehnjährigen Geburtstags des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) am 1.4.2010 Bilanz gezogen werden. Dabei sollen die Anwendung des EEG in der Praxis anhand einer interdisziplinären Bestandsaufnahme dargestellt werden. Hierbei werden die Erkenntnisse über die sich aus 20 Jahre Recht der Erneuerbaren Energien im Stromsektor (unter Einbeziehung des Stromeinspeisungsgesetzes)ergebenden Erfahrungen zusammengestellt. Auf diesen Erfahrungen aufbauend sollen daneben Schlüsse für die Zukunft dieses Rechtsbereichs in Deutschland unter Berücksichtigung der Einflüsse der Europäischen Union und der Entwicklungen anderer Länder gezogen werden. Das Projekt soll aus drei sich ergänzenden Elementen bestehen. Erster Arbeitsschwerpunkt ist die Erarbeitung einer umfassenden, interdisziplinären Bestandsaufnahme zum Recht der Erneuerbaren Energien im Stromsektor und seiner zwanzigjährigen Entwicklung. Zweiter Punkt ist der wissenschaftliche Dialog unter Einbeziehung der Praxis und interessierten Öffentlichkeit im Rahmen einer interdisziplinären Wissenschaftstagung anlässlich des 10. Geburtstages des EEG. Drittens soll durch einen Best-Practice-Wettbewerb besonders gelungene Umsetzungsmodelle ermittelt und prämiert werden.

Anforderungen an Nah-und Fernwärmenetze sowie Strategien für Marktakteure in Hinblick auf die Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung bis 2020

Das Projekt "Anforderungen an Nah-und Fernwärmenetze sowie Strategien für Marktakteure in Hinblick auf die Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung bis 2020" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH durchgeführt. A) Problemstellung: Der Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien in der Stromerzeugung in den letzten Jahren wurde durch zielgenaue Instrumente zur Unterstützung des Markteintritts wie Stromeinspeisungsgesetz (StrEG) und Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ermöglicht. Um eine vergleichbare Entwicklung im Wärmemarkt zu initiieren, bedarf es gezielter Instrumente, die der Komplexität dieses Marktes gerecht werden. B) Handlungsbedarf: Zur Erreichung des deutschen Verdopplungsziels für den Anteil erneuerbarer Energien am Energiemix bis zum Jahr 2010 ist es erforderlich nicht nur im Strommarkt, sondern auch im Wärmemarkt den Marktanteil der erneuerbaren Energien zuerhöhen. Gleichzeitig ist es erforderlich, den Energiebedarf in diesem Bereich zu senken. Hierfür müssen geeignete Maßnahmen und Instrumente entwickelt werden. C) Ziel des Vorhabens: Dieses Forschungsvorhaben soll aufbauend auf den Ergebnissen des Forschungsvorhabens 'Instrumente zur Marktdurchdringung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt', das in erster Linie dazu dient, Maßnahmenvorschläge für die Angebotsseite zu entwickeln. Um der Komplexität des Wärmemarktes gerecht zu werden, müssen Instrumente und Maßnahmen sowohl auf der Angebotsseite als auch auf der Nachfrageseite erarbeitet werden. Im Rahmen dieses Vorhabens soll zum einen eine vertiefte Untersuchung von juristischen Fragestellungen für Instrumente auf der Angebotsseite (z.B. die Verfassungskonformität von Sonderabgaben etwa im Rahmen von Bonusmodellen) erfolgen. Für die Entwicklung von Instrumenten und Maßnahmen auf der Nachfrageseite sollen sowohl die Verknüpfungsmöglichkeiten mit bereits existierenden Instrumenten zur Senkung des Wärmebedarfs geprüft werden als auch neue Instrumente zur Energieeinsparung entwickelt werden.

Coordination of Renewable Energy (EG)

Das Projekt "Coordination of Renewable Energy (EG)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Leibniz Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH, Forschungsbereich Umwelt- und Ressourcenökonomik, Umweltmanagement durchgeführt. In diesem Projekt wurde gezeigt, welche Rahmenbedingungen dazu beigetragen haben, dass die Elektrizitätserzeugung aus Windenergie in den untersuchten Ländern in den letzten Jahren erfolgreich war. Dabei wurden zunächst rechtliche, institutionelle, finanzielle, technische und ökonomische Aspekte behandelt. Zusätzlich wurde untersucht, inwieweit sich die Ergebnisse auf die Nutzung von Windenergie und anderen regenerativen Energien in den übrigen EU-Staaten übertragen lassen, um dort ähnliche Entwicklungen anzustoßen. Die Lösung der Problemstellung erfolgte empirisch. In den ersten 10 Monaten dieses Projekts wurden ca. 20 Interviews mit Herstellern von Windenergieanlagen (WEA),Energieversorgungsunternehmen, Länderbehörden, Forschungsinstituten und Interessenverbänden geführt. Diese Interviews wurden durch Literaturrecherchen ergänzt. Die Studie zeigte, dass insbesondere in Norddeutschland eine Vielzahl von technisch zuverlässigen Windenergieanlagen errichtet wurde. Dies war unter anderem der Erfolg einer Subventionspolitik (250-MW-Wind-Programm), die anstelle einer direkten Förderung der Hersteller auf die Energieleistung der Anlagen abstellte. Weitere Maßnahmen, die zwischen 1991 und 1995 zu einemwahren Boom von Windenergieanlagen in Deutschland führten, waren die Beseitigung von Markteintrittsbarrieren für den bislang abgeschotteten Elektrizitätssektor, die Gewährleistung einer bestimmten Vergütung von Strom aus Windenergie durch das Stromeinspeisungsgesetz und die Gewährung von zinsgünstigen Krediten im Rahmen des ERP-Programms und des Umweltprogramms der Deutschen Ausgleichsbank. Hinsichtlich der installierten Windenergiekapazität ist Deutschland heute europaweit führend. Auf dem Weltmarkt haben deutsche Hersteller von Windenergieanlagen bereits Anschluß an die technologisch führenden dänischen Anbieter gefunden. Im Gegensatz zur deutschen Windpolitik wird in Großbritannien nur ein Teil des Elektrizitätsmarktes für Windenergie im Rahmen von zweijährigen Ausschreibungen geöffnet. Auswahl- und Finanzierungskriterium ist der Stromgestehungspreis je Kilowattstunde. Die angenommenen Windenergieprojekte werden über eine Umlage auf den allgemeinen Stromtarifrefinanziert (Non-fossil Fuel Obligation - NFFO). Dadurch entstanden dort sehr große Windparks mitbis zu 50 Windenergieanlagen. Der Wettbewerbsdruck zwischen den verschiedenen Anbietern von Windenergieprojekten ist sehr groß, wodurch die Stromgestehungskosten im Vergleich zu Deutschland relativ gering sind. Bedingt durch die Unstetigkeit und Unsicherheit bezüglich desnationalen Volumen konnte sich in Großbritannien bislang keine international wettbewerbsfähige Windenergieindustrie entwickeln. In Dänemark dagegen konnte sich die Windenergie bei nur geringer staatlicher Unterstützung schon früh entwickeln. Die dänische Industrie nutzte schnell die Chancen, die der Export von Windenergieanlagen eröffnete, und ist heute Weltmarktführer.usw

Entwicklung von Instrumenten zur Marktdurchdringung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt als Beitrag zum Klimaschutz und zur Ressourcenschonung und zur Erreichung der deutschen und europäischen Ausbauziele für erneuerbare Energien

Das Projekt "Entwicklung von Instrumenten zur Marktdurchdringung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt als Beitrag zum Klimaschutz und zur Ressourcenschonung und zur Erreichung der deutschen und europäischen Ausbauziele für erneuerbare Energien" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) GmbH durchgeführt. A) Problemstellung: Der rasante Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien in der Stromerzeugung in den letzten 12 Jahren wurde durch zielgenaue Instrumente zur Unterstützung des Markteintritts wie Stromeinspeisungsgesetz (StrEG) und Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ermöglicht. Vergleichbare Instrumente stehen für den Markteintritt erneuerbarer Energien in den Wärmemarkt bisher nicht zur Verfügung. Die positive Entwicklung der letzten Jahre in diesem Bereich wurde insbesondere durch mehrfache deutliche Aufstockung der Fördermittel für das sog. 'Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien' ermöglicht. B) Handlungsbedarf: Die Haushaltslage des Bundes setzt einer weiteren Aufstockung der Mittel jedoch absehbare Grenzen. Zur Erreichung des deutschen Verdopplungsziels für den Anteil erneuerbarer Energien am Energiemix bis zum Jahr 2010 werden ein oder mehrere Instrumente erforderlich, die kosteneffizient und marktkonform die für den Markteintritt erneuerbarer Energien erforderlichen Mittel bereitstellen. C) Ziel des Vorhabens: Mit dem Forschungsvorhaben sollen, ausgehend von der Analyse und Bewertung der bisher zu dieser Fragestellung unterbreiteten Vorschläge, derartige Instrumente entwickelt werden. Deren Wirksamkeit soll sich auf die Solarthermie, Bioenergieträger und Geothermie erstrecken. Die Nutzung der bei der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien anfallenden Wärme (Kraft-Wärme-Kopplung) soll ebenfalls Berücksichtigung finden. Ein Kriterium für die Bewertung der zu entwickelnden Instrumente soll die Erreichbarkeit des deutschen Verdopplungszieles für die Nutzung erneuerbarer Energien sein. Die Diskussion und Bewertung der entwickelten Instrumente soll auch die für andere Umweltschutzmaßnahmen, wie die KWK, in Deutschland und der Europäischen Union geführte Instrumentendebatte berücksichtigen und nutzen. Das Forschungsvorhaben ist politiknah konzipiert und soll dem in diesem Bereich zu erwartenden Beratungsbedarf des BMU während der 15. Legislaturperide dienen.

Oekonomische und oekologische Analyse des Einsatzes von Blockheizkraftwerken in Neubaugebieten der Gemeinde Wiernsheim

Das Projekt "Oekonomische und oekologische Analyse des Einsatzes von Blockheizkraftwerken in Neubaugebieten der Gemeinde Wiernsheim" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fachhochschule Pforzheim, Hochschule für Gestaltung, Technik und Wirtschaft, Institut für Angewandte Forschung durchgeführt. Fuer ein Neubaugebiet in Wiernsheim mit 80 Wohneinheiten und einigen Geschaeften wurde aufgrund der Bauplaene der Waermebedarf berechnet und geprueft, zu welchen Kosten dieser mit einer Heizzentrale, einem heizoelbetriebenen Blockheizkraftwerk, und einem rapsoelbetriebenen Blockheizkraftwerk gedeckt werden kann. Dabei wurden unterschiedliche Strategien bei der Verwendung des erzeugten Stromes untersucht. Es zeigte sich, dass die Waermegestehungskosten beim heizoelbetriebenen Blockheizkraftwerk denen einer Heizzentrale vergleichbar sind, wenn eine moeglichst weitgehende Eigenverwendung des erzeugten Stromes angestrebt wird. Beim Rapsoelblockheizkraftwerk ergab sich im Vergleich zur Heizzentrale eine hohe Unwirtschaftlichkeit, selbst bei einem Investitionskostenzuschuss von 50 Prozent ist noch keine Wirtschaftlichkeit zu erreichen. Der erzeugte Strom sollte in diesem Fall wegen des vom Stromeinspeisungsgesetz vorgeschriebenen relativ hohen Preises weitgehend ins Netz eingespeist werden. Die Entlastung der Treibhausgasemission durch den Einsatz eines Blockheizkraftwerkes betraegt beim Heizoelbetrieb 45 Prozent, beim Rapsoelbetrieb 70 Prozent. Dem stehen erhebliche Mehremissionen bei den Stickoxiden gegenueber, besonders beim Rapsoelbetrieb.

Regenerativer Strom: Rechtliche Fragen - Teilvorhaben 1

Das Projekt "Regenerativer Strom: Rechtliche Fragen - Teilvorhaben 1" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Rechtsanwälte Schmidt-Wottrich, Jungnickel und Partner durchgeführt. Das Stromeinspeisungsgesetz sieht eine Gesetzeskonkretisierung bzw. -aenderung (Paragraphen 4 Abs. 4 4a StrEG) vor, die wahrscheinlich im Jahr 2000 erfolgt. Daneben sind weitere Entwicklungen (Umweltgesetzgebung, Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht, gruener Strom, Stromboersen, diskriminierungsfreier Netzzugang etc.) im Gange. Das Vorhaben soll diese Entwicklungen im Hinblick auf einen optimalen und beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien rechtlich begleiten. Die konkreten Fragestellungen sind dabei kurzfristig zu entwickeln (insbesondere Verfassungsrecht, EU-Recht, Umsetzung von EU-Richtlinien etc.). Das Vorhaben ist prozessbegleitend zu den aktuellen Entwicklungen im Laufe des Jahres 2000 durchzufuehren. Das Vorhaben soll in zwei Teile aufgespalten werden: Teil 1 soll sich mit den national-rechtlichen Fragestellungen (Biomasse-Verordnung, Foerderprogramme, Stromboerse) befassen, Teil 2 mit den EG-rechtlichen Fragen (EG-Richtlinie/Beihilferecht u.a.).

Vertiefende Betrachtung der rechtlichen Aspekte eines Quotenmodells für erneuerbare Energien

Das Projekt "Vertiefende Betrachtung der rechtlichen Aspekte eines Quotenmodells für erneuerbare Energien" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Leibniz Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH, Forschungsbereich Umwelt- und Ressourcenökonomik, Umweltmanagement durchgeführt. Das Forschungsprojekt verstand sich als Fortschreibung des Gutachtens Rechtliche Aspekte der Einführung eines Quotenmodells für erneuerbare Energien und nahm zu einzelnen Problempunkten vertieft Stellung. Die Studie stellte zum einen die mengen- und preisgesteuerten Fördermechanismen für erneuerbare Energien einander gegenüber und arbeitete die Vor- und Nachteile der verschiedenen Förderansätze heraus. Dabei setzte sich das Projekt auch mit den Vorschlägen zur Novellierung des Stromeinspeisungsgesetzes auseinander und zeigte die europarechtlichen und finanzverfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen auf. Zum anderen beleuchtete die Untersuchung gezielt das Modell einer Quote für grünen Strom und entwickelte Ideen, wie ein solches Modell für die Bundesrepublik Deutschland nutzbar gemacht werden kann. Auf der Basis der ersten Erfahrungen aus dem Ausland und der Diskussion innerhalb der Europäischen Gemeinschaft setzte sich die Studie mit den verschiedenen Elementen eines Quotenmodells und den verschiedenen Modellvarianten auseinander. Ein (Diskussions-)Vorschlag zu möglichen Leitpunkten für ein nationales Quotenmodell schloss das Forschungsvorhaben ab.

Auslegungs- und Subsumtionsprobleme des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes

Das Projekt "Auslegungs- und Subsumtionsprobleme des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Köln, Institut für Energierecht durchgeführt. Die als Rechtsgutachten verfasste Untersuchung beschaeftigt sich mit einzelnen sich aus der Verabschiedung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes und der Novellierung des Stromeinspeisungsgesetzes ergebenden Auslegungs- und Subsumtionsfragen. In einem ersten Teil widmen sich die Autoren der Frage nach der Bedeutung und dem Anwendungsbereich des Paragraph 6 Abs. 2 S. 2 KrW-/AbfG. Insbesondere der dort verwendete Begriff der 'Abfaelle aus nachwachsenden Rohstoffen' und das Verhaeltnis der Norm des Paragraph 6 Abs. 2 S. 2 KrW-/AbfG zu den uebrigen Normen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes werden unter Beruecksichtigung der Zielsetzungen des Gesetzes sowie seiner Entstehungsgeschichte naeher konkretisiert. Im zweiten Teil der Abhandlung liegt der Schwerpunkt in der Auslegung des durch die Novellierung des Stromeinspeisungsgesetzes in Paragraph 1 S. 1 StrEG eingefuegten Begriffs der 'Produkte oder biologischen Rest- und Abfallstoffe der gewerblichen Be- und Verarbeitung von Holz' und der damit zusammenhaengenden Frage, ob und inwieweit nach dem Stromeinspeisungsgesetz auch die energetische Verwertung von Altprodukten zulaessig ist.

Teilvorhaben: Auslegung und Regelungsentwurf eines M2C

Das Projekt "Teilvorhaben: Auslegung und Regelungsentwurf eines M2C" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Dresden, Elektrotechnisches Institut, Professur für Leistungselektronik durchgeführt. Ziel des Teilvorhabens ist eine mathematische Beschreibung des Systems zum Zwecke der Analyse sowie der Optimierung der Eigenschaften unter dem Gesichtspunkt der Eignung des Umrichters für den Betrieb an Gleichspannungsbussen und zur Einspeisung von Energie in Versorgungsnetze. Auf dem mathematischen Modell aufbauend soll ein modellbasierter Regelungsentwurf stattfinden, der die Nichtlinearität des Systems nicht als eine behindernde Eigenschaft auffasst, sondern nutzt. Es soll die Auslegung/Optimierung der wichtigsten passiven und aktiven Bauelemente unter besonderer Berücksichtigung des Systemwirkungsgrades stattfinden. Die Problemstellungen sollen auf analytischem, simulativen und experimentellem Wege bearbeitet werden. Es erfolgt eine mathematische Modellbildung des Umrichters, um analytisch die Zusammenhänge darzustellen zu können und damit analytisch eine Optimierung durchführen zu können. Aufbauend auf dem mathematischen Modell sollen modellbasierte nichtlineare Regelungsmethoden verwendet und eine Stabilitätsanalyse durchgeführt werden. Simulationen sollen zur Verifikation der Rechnungen, dem Funktionsnachweis der Regelungen, zur Unterstützung der Auslegung der Komponenten sowie zur Abschätzung des Einflusses von Fehlerfällen und der damit einhergehenden zusätzlichen Belastung der Komponenten eingesetzt werden. Die Regelungsalgorithmen sollen schließlich in einem aufzubauenden Versuchsstand kleiner Leistung getestet werden.

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