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Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Teil 1 Allgemeine Bestimmungen §   1 Ziel des Gesetzes §   1a Zeitliche Transformation §   2 Besondere Bedeutung der erneuerbaren Energien §   3 Begriffsbestimmungen §   4 Ausbaupfad §   4a Strommengenpfad §   5 Ausbau im In- und Ausland §   6 Finanzielle Beteiligung der Kommunen am Ausbau §   7 Gesetzliches Schuldverhältnis Teil 2 Anschluss, Abnahme, Übertragung und Verteilung Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen §   8 Anschluss §   8a Flexible Netzanschlussvereinbarungen §   8b Mitteilung des Einspeiseortes §   9 Technische Vorgaben §  10 Ausführung und Nutzung des Anschlusses §  10a Messstellenbetrieb; Übergangsregelung für Steckersolargeräte §  10b Vorgaben zur Direktvermarktung §  10c Zuordnung geringfügiger Verbräuche §  11 Abnahme, Übertragung und Verteilung §  11a Recht zur Verlegung von Leitungen §  11b Recht zur Überfahrt während der Errichtung und des Rückbaus Abschnitt 2 Kapazitätserweiterung §  12 Erweiterung der Netzkapazität §  13 Schadensersatz §  14 (weggefallen) §  15 (weggefallen) Abschnitt 3 Kosten §  16 Netzanschluss §  17 Kapazitätserweiterung §  18 (weggefallen) Teil 3 Marktprämie und Einspeisevergütung Abschnitt 1 Arten des Zahlungsanspruchs §  19 Zahlungsanspruch §  20 Marktprämie §  21 Einspeisevergütung und Mieterstromzuschlag §  21a Sonstige Direktvermarktung §  21b Zuordnung zu einer Veräußerungsform, Wechsel §  21c Verfahren für die Zuordnung und den Wechsel Abschnitt 2 Allgemeine Bestimmungen zur Zahlung §  22 Wettbewerbliche Ermittlung der Marktprämie §  22a Pilotwindenergieanlagen an Land §  22b Bürgerenergiegesellschaften §  23 Allgemeine Bestimmungen zur Höhe der Zahlung §  23a Besondere Bestimmung zur Höhe der Marktprämie §  23b Besondere Bestimmung zur Einspeisevergütung bei ausgeförderten Anlagen §  23c Anteilige Zahlung §  24 Zahlungsansprüche für Strom aus mehreren Anlagen §  25 Beginn, Dauer und Beendigung des Anspruchs §  26 Abschläge, Fälligkeit und Endabrechnung §  27 Aufrechnung §  27a (weggefallen) Abschnitt 3 Ausschreibungen Unterabschnitt 1 Allgemeine Ausschreibungsbestimmungen §  28 Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Windenergie an Land §  28a Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Solaranlagen des ersten Segments §  28b Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Solaranlagen des zweiten Segments §  28c Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Biomasse §  28d Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Biomethananlagen §  28e Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Innovationsausschreibungen §  28f Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung §  28g Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff §  29 Bekanntmachung §  30 Anforderungen an Gebote §  30a Ausschreibungsverfahren §  31 Sicherheiten §  32 Zuschlagsverfahren §  33 Ausschluss von Geboten §  34 Ausschluss von Bietern §  34a Unionsfremde Bieter §  35 Bekanntgabe der Zuschläge und anzulegender Wert §  35a Entwertung von Zuschlägen Unterabschnitt 2 Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land §  36 Gebote für Windenergieanlagen an Land §  36a Sicherheiten für Windenergieanlagen an Land §  36b Höchstwert für Windenergieanlagen an Land §  36c Ausschluss von Geboten für Windenenergieanlagen an Land §  36d (weggefallen) §  36e Erlöschen von Zuschlägen für Windenergieanlagen an Land §  36f Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Windenergieanlagen an Land §  36g (weggefallen) §  36h Anzulegender Wert für Windenergieanlagen an Land §  36i Dauer des Zahlungsanspruchs für Windenergieanlagen an Land §  36j Zusatzgebote §  36k (weggefallen) Unterabschnitt 3 Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments §  37 Gebote für Solaranlagen des ersten Segments §  37a Sicherheiten für Solaranlagen des ersten Segments §  37b Höchstwert für Solaranlagen des ersten Segments §  37c Nichtberücksichtigung von Geboten in benachteiligten Gebieten; Verordnungsermächtigung für die Länder §  37d Besonderes Zuschlagsverfahren für Solaranlagen des ersten Segments §  37e Erlöschen von Zuschlägen für Solaranlagen des ersten Segments §  38 Zahlungsberechtigung für Solaranlagen des ersten Segments §  38a Ausstellung von Zahlungsberechtigungen für Solaranlagen des ersten Segments §  38b Anzulegender Wert für Solaranlagen des ersten Segments Unterabschnitt 4 Ausschreibungen für Solaranlagen des zweiten Segments §  38c Gebote für Solaranlagen des zweiten Segments §  38d Projektsicherungsbeitrag §  38e Höchstwert für Solaranlagen des zweiten Segments §  38f Zuschläge für Solaranlagen des zweiten Segments §  38g Dauer des Zahlungsanspruchs für Solaranlagen des zweiten Segments §  38h Anzulegender Wert für Solaranlagen des zweiten Segments §  38i (weggefallen) Unterabschnitt 5 Ausschreibungen für Biomasseanlagen §  39 Gebote für Biomasseanlagen §  39a Sicherheiten für Biomasseanlagen §  39b Höchstwert für Biomasseanlagen §  39c Ausschluss von Geboten für Biomasseanlagen §  39d Zuschlagsverfahren für Biomasseanlagen §  39e Erlöschen von Zuschlägen für Biomasseanlagen §  39f Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Biomasseanlagen §  39g Einbeziehung bestehender Biomasseanlagen §  39h Dauer des Zahlungsanspruchs für Biomasseanlagen §  39i Besondere Zahlungsbestimmungen für Biomasseanlagen Unterabschnitt 6 Ausschreibungen für Biomethananlagen §  39j Anwendbarkeit des Unterabschnitts 5 §  39k Gebote für Biomethananlagen §  39l Höchstwert für Biomethananlagen §  39m Besondere Zahlungsbestimmungen für Biomethananlagen Unterabschnitt 7 Ausschreibungen für innovative Konzepte §  39n Innovationsausschreibungen §  39o Ausschreibungen für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung §  39p Ausschreibungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff §  39q Besondere Zahlungsbestimmungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff Abschnitt 4 Gesetzliche Bestimmung der Zahlung Unterabschnitt 1 Anzulegende Werte §  40 Wasserkraft §  41 Deponie-, Klär- und Grubengas §  42 Biomasse §  43 Vergärung von Bioabfällen §  44 Vergärung von Gülle §  44a Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus Biomasse §  44b Gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Gasen §  44c Sonstige gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Biomasse §  45 Geothermie §  46 Windenergie an Land §  46a (weggefallen) §  46b (weggefallen) §  47 (weggefallen) §  48 Solare Strahlungsenergie §  48a Mieterstromzuschlag bei solarer Strahlungsenergie §  49 Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus solarer Strahlungsenergie Unterabschnitt 2 Zahlungen für Flexibilität §  50 Zahlungsanspruch für Flexibilität §  50a Flexibilitätszuschlag für neue Anlagen §  50b Flexibilitätsprämie für bestehende Anlagen Abschnitt 5 Rechtsfolgen und Strafen §  51 Verringerung des Zahlungsanspruchs bei negativen Preisen §  51a Verlängerung des Vergütungszeitraums bei negativen Preisen §  51b Verringerung des Zahlungsanspruchs für Biogasanlagen in Ausschreibungen bei schwach positiven und negativen Preisen §  52 Zahlungen bei Pflichtverstößen §  52a Netztrennung oder Unterbindung der Einspeisung durch andere Maßnahmen bei schweren Pflichtverstößen §  53 Verringerung der Einspeisevergütung §  53a (weggefallen) §  53b Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Regionalnachweisen §  53c Verringerung des Zahlungsanspruchs bei einer Stromsteuerbefreiung §  54 Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments §  54a (weggefallen) §  55 Pönalen §  55a Erstattung von Sicherheiten §  55b Rückforderung Teil 4 Weitergabe und Vermarktung des Stroms aus erneuerbaren Energien §  56 Weitergabe an den Übertragungsnetzbetreiber §  57 Vermarktung durch die Übertragungsnetzbetreiber §  58 Weitere Bestimmungen §  59 (weggefallen) §  60 (weggefallen) §  61 (weggefallen) §  62 (weggefallen) §  63 (weggefallen) §  64 (weggefallen) §  65 (weggefallen) §  66 (weggefallen) §  67 (weggefallen) §  68 (weggefallen) §  69 (weggefallen) Teil 5 Transparenz Abschnitt 1 Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten §  70 Grundsatz §  71 Anlagenbetreiber §  72 Netzbetreiber §  73 Übertragungsnetzbetreiber §  74 Vorausschau des weiteren Ausbaus §  75 (weggefallen) §  76 Information der Bundesnetzagentur §  77 Information der Öffentlichkeit Abschnitt 2 Stromkennzeichnung und Doppelvermarktungsverbot §  78 (weggefallen) §  79 Herkunftsnachweise §  79a Regionalnachweise §  80 Doppelvermarktungsverbot §  80a Kumulierung Teil 6 Rechtsschutz und behördliches Verfahren §  81 Clearingstelle §  82 Verbraucherschutz §  83 Einstweiliger Rechtsschutz §  83a Rechtsschutz bei Ausschreibungen §  84 Nutzung von Seewasserstraßen §  84a (weggefallen) §  85 Aufgaben der Bundesnetzagentur §  85a Festlegung zu den Höchstwerten bei Ausschreibungen §  85b Auskunftsrecht und Datenübermittlung §  85c Festlegung zu den besonderen Solaranlagen §  85d Festlegung zu flexibler Speichernutzung §  86 Bußgeldvorschriften §  87 Benachrichtigung und Beteiligung der Bundesnetzagentur bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten Teil 7 Verordnungsermächtigungen, Berichte, Übergangsbestimmungen Abschnitt 1 Verordnungsermächtigungen §  88 Verordnungsermächtigung zu Ausschreibungen für Biomasse §  88a Verordnungsermächtigung zu grenzüberschreitenden Ausschreibungen §  88b Verordnungsermächtigung zur Anschlussförderung von Güllekleinanlagen §  88c Verordnungsermächtigung zur Zielerreichung §  88d Verordnungsermächtigung zu Innovationsausschreibungen §  88e Verordnungsermächtigung zu den Ausschreibungen für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung §  88f Verordnungsermächtigung zu den Ausschreibungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff §  89 Verordnungsermächtigung zur Stromerzeugung aus Biomasse §  90 Verordnungsermächtigung zu Nachhaltigkeitsanforderungen für Biomasse §  91 Verordnungsermächtigung zum Ausgleichsmechanismus §  92 Verordnungsermächtigung zu Herkunftsnachweisen und Regionalnachweisen §  93 Verordnungsermächtigung zu Anforderungen an Grünen Wasserstoff §  94 Verordnungsermächtigung zu systemdienlichem Anlagenbetrieb §  95 Weitere Verordnungsermächtigungen §  96 Gemeinsame Bestimmungen Abschnitt 2 Kooperationsausschuss, Monitoring, Berichte §  97 Kooperationsausschuss §  98 Jährliches Monitoring zur Zielerreichung §  99 Erfahrungsbericht §  99a Fortschrittsbericht Windenergie an Land §  99b Bericht zur Bürgerenergie Abschnitt 3 Schlussbestimmungen § 100 Übergangsbestimmungen § 101 Beihilferechtlicher Genehmigungsvorbehalt Anlagen Anlage 1: Höhe der Marktprämie Anlage 2: Referenzertrag Anlage 3: Voraussetzungen und Höhe der Flexibilitätsprämie Anlage 4: (weggefallen) Anlage 5: Südregion

Coordination of Renewable Energy (EG)

Das Projekt "Coordination of Renewable Energy (EG)" wird/wurde gefördert durch: Kommission der Europäischen Gemeinschaften Brüssel. Es wird/wurde ausgeführt durch: Leibniz Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH, Forschungsbereich Umwelt- und Ressourcenökonomik, Umweltmanagement.This project was concerned with the legal, institutional, financial, technical and economic conditions that contributed to the success of electricity generated from windmills which had been observed over the past years in various European countries. In particular, findings were to reveal to which extent the apparent attractiveness of wind energy and other regenerative energies could be generalized, and initiated in other EU states. The empirical approach taken to here meant a first project phase of 10 months where about 20 interviews were conducted with providers of wind mill technologies, energy suppliers, ministries, research institutes and interest groups. Enhanced by a review of the pertinent literature, the investigation was then able to show that the existing wind energy technologies in use were, in part, result of a subsidy programme aimed at the technologiy s energy output, rather than comprising direct payments to the producers. Additional constituents to the near 'wind mill boom' in Germany between 1991 and 1995 were the removal of market entry barriers to what had widely been a preclusive sector, a provision granted to wind generated electricity in line with the electricity supply bill ('Stromeinspeisungsgesetz'), and a favourable credit scheme provided by the ERP programme and the environmental programme of the 'Deutsche Ausgleichsbank'.Regarding the overall capacity of wind mill technologies in use Germany has emerged as the European leader. Worldwide German technology providers have drawn level with the leading Danish suppliers. In contrast to the 'wind mill policy' practiced in Germany, Great Britain has only opened a share of its elecricity market as part of a two-year tendering scheme. The guiding criterion is the price per kwh. The projects included are refinanced on behalf of an allocation to general electricity prices (Non-fossil Fuel Obligation - NFFO). This results in wind mill parks hosting up to 50 wind mill units. With respect to prices, the fierce competition leads to comparatively low levels. Due to relative uncertainty and lack of a long-term planning horizon, however, no significant industry of technology providers has formed. In Denmark the wind mill industry came to develop rather early independent of state financing. There, the industry was able to seize on the export capacities concerning the relevant technologies, becoming the world market leader. Besides governmental objectives and negotiations between wind mill and other electricity providers the introduction of a CO2 tax on non-renewables further contributed to the sucess in general. The overriding emphasis produced by the findings holds that output schemes were observed to be superior in terms of successful market introduction than the direct and exclusive promotion of supplier industries.usw

Entwicklung von Instrumenten zur Marktdurchdringung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt als Beitrag zum Klimaschutz und zur Ressourcenschonung und zur Erreichung der deutschen und europäischen Ausbauziele für erneuerbare Energien

Das Projekt "Entwicklung von Instrumenten zur Marktdurchdringung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt als Beitrag zum Klimaschutz und zur Ressourcenschonung und zur Erreichung der deutschen und europäischen Ausbauziele für erneuerbare Energien" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Institut für ökologische Wirtschaftsforschung GmbH (gemeinnützig).A) Problemstellung: Der rasante Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien in der Stromerzeugung in den letzten 12 Jahren wurde durch zielgenaue Instrumente zur Unterstützung des Markteintritts wie Stromeinspeisungsgesetz (StrEG) und Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ermöglicht. Vergleichbare Instrumente stehen für den Markteintritt erneuerbarer Energien in den Wärmemarkt bisher nicht zur Verfügung. Die positive Entwicklung der letzten Jahre in diesem Bereich wurde insbesondere durch mehrfache deutliche Aufstockung der Fördermittel für das sog. 'Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien' ermöglicht. B) Handlungsbedarf: Die Haushaltslage des Bundes setzt einer weiteren Aufstockung der Mittel jedoch absehbare Grenzen. Zur Erreichung des deutschen Verdopplungsziels für den Anteil erneuerbarer Energien am Energiemix bis zum Jahr 2010 werden ein oder mehrere Instrumente erforderlich, die kosteneffizient und marktkonform die für den Markteintritt erneuerbarer Energien erforderlichen Mittel bereitstellen. C) Ziel des Vorhabens: Mit dem Forschungsvorhaben sollen, ausgehend von der Analyse und Bewertung der bisher zu dieser Fragestellung unterbreiteten Vorschläge, derartige Instrumente entwickelt werden. Deren Wirksamkeit soll sich auf die Solarthermie, Bioenergieträger und Geothermie erstrecken. Die Nutzung der bei der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien anfallenden Wärme (Kraft-Wärme-Kopplung) soll ebenfalls Berücksichtigung finden. Ein Kriterium für die Bewertung der zu entwickelnden Instrumente soll die Erreichbarkeit des deutschen Verdopplungszieles für die Nutzung erneuerbarer Energien sein. Die Diskussion und Bewertung der entwickelten Instrumente soll auch die für andere Umweltschutzmaßnahmen, wie die KWK, in Deutschland und der Europäischen Union geführte Instrumentendebatte berücksichtigen und nutzen. Das Forschungsvorhaben ist politiknah konzipiert und soll dem in diesem Bereich zu erwartenden Beratungsbedarf des BMU während der 15. Legislaturperide dienen.

Mittelspannungsumrichter auf der Basis einer neuartigen Schaltungstopologie für die Einspeisung elektrischer Energie in Versorgungsnetze (M2C)^Teilvorhaben: M2C-Umrichter für Energieeinspeisungen, Teilvorhaben: Auslegung und Regelungsentwurf eines M2C

Das Projekt "Mittelspannungsumrichter auf der Basis einer neuartigen Schaltungstopologie für die Einspeisung elektrischer Energie in Versorgungsnetze (M2C)^Teilvorhaben: M2C-Umrichter für Energieeinspeisungen, Teilvorhaben: Auslegung und Regelungsentwurf eines M2C" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Dresden, Elektrotechnisches Institut, Professur für Leistungselektronik.

Stromeinspeisungsgesetz

§1 Dieses Gesetz regelt die Abnahme und die Vergütung von Strom, der ausschließlich von Wasserkraft, Windkraft, Sonnenenergie, Deponiegas, Klärgas oder aus Biomasse im Geltungsbereich des Gesetzes gewonnen wird, durch öffentliche Elektrizitätsversorgungsunternehmen. Das Gesetz wurde im Jahre 2000 durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ersetzt.

10 Jahre EEG - 20 Jahre Recht der Erneuerbaren Energien im Stromsektor: Bestandsaufnahme und Ausblick

Das Projekt "10 Jahre EEG - 20 Jahre Recht der Erneuerbaren Energien im Stromsektor: Bestandsaufnahme und Ausblick" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Würzburg, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Umweltrecht und Verwaltungswissenschaften.Mit dem vorgelegten Projekt soll anlässlich des zehnjährigen Geburtstags des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) am 1.4.2010 Bilanz gezogen werden. Dabei sollen die Anwendung des EEG in der Praxis anhand einer interdisziplinären Bestandsaufnahme dargestellt werden. Hierbei werden die Erkenntnisse über die sich aus 20 Jahre Recht der Erneuerbaren Energien im Stromsektor (unter Einbeziehung des Stromeinspeisungsgesetzes)ergebenden Erfahrungen zusammengestellt. Auf diesen Erfahrungen aufbauend sollen daneben Schlüsse für die Zukunft dieses Rechtsbereichs in Deutschland unter Berücksichtigung der Einflüsse der Europäischen Union und der Entwicklungen anderer Länder gezogen werden. Das Projekt soll aus drei sich ergänzenden Elementen bestehen. Erster Arbeitsschwerpunkt ist die Erarbeitung einer umfassenden, interdisziplinären Bestandsaufnahme zum Recht der Erneuerbaren Energien im Stromsektor und seiner zwanzigjährigen Entwicklung. Zweiter Punkt ist der wissenschaftliche Dialog unter Einbeziehung der Praxis und interessierten Öffentlichkeit im Rahmen einer interdisziplinären Wissenschaftstagung anlässlich des 10. Geburtstages des EEG. Drittens soll durch einen Best-Practice-Wettbewerb besonders gelungene Umsetzungsmodelle ermittelt und prämiert werden.

Das Projekt '100 Prozent EE-Regionen' analysiert in einem integrierten Gesamtkonzept die erfolgsbestimmenden Faktoren von Kommunen/Regionen, die sich das Ziel gesetzt haben, ihre Energieversorgung umfassend auf Erneuerbare Energien umzustellen

Das Projekt "Das Projekt '100 Prozent EE-Regionen' analysiert in einem integrierten Gesamtkonzept die erfolgsbestimmenden Faktoren von Kommunen/Regionen, die sich das Ziel gesetzt haben, ihre Energieversorgung umfassend auf Erneuerbare Energien umzustellen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Es wird/wurde ausgeführt durch: Kompetenznetzwerk dezentrale Energietechnologien e.V. (deENet).Entwicklungsperspektiven für nachhaltige 100 Prozent-Erneuerbare-Energie-Regionen in Deutschland Das von der Universität Kassel und der gemeinnützigen Gesellschaft zur Förderung dezentraler Energietechnologien (deENet) durchgeführte Verbundprojekt '100 Prozent-Erneuerbare-Energie-Regionen' verfolgt das Ziel, Kommunen und Regionen, die ihre Energieversorgung zu 100 Prozent aus Erneuerbaren Energien (EE) bestreiten wollen, zu untersuchen und strategisch zu begleiten. Die zentralen Fragen lauten dabei: Welche Erfolgsfaktoren lassen sich auf dem Weg zu einer Vollversorgung mit EE identifizieren? Welche den Prozess erschwerenden Hemmnisse können auftauchen? Außerdem sollen durch intensiven Wissenstransfer und den Aufbau eines Netzwerks regionale Aktivitäten zur vollständigen Versorgung mit EE unterstützt werden.

Anforderungen an Nah-und Fernwärmenetze sowie Strategien für Marktakteure in Hinblick auf die Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung bis 2020

Das Projekt "Anforderungen an Nah-und Fernwärmenetze sowie Strategien für Marktakteure in Hinblick auf die Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung bis 2020" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH.A) Problemstellung: Der Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien in der Stromerzeugung in den letzten Jahren wurde durch zielgenaue Instrumente zur Unterstützung des Markteintritts wie Stromeinspeisungsgesetz (StrEG) und Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ermöglicht. Um eine vergleichbare Entwicklung im Wärmemarkt zu initiieren, bedarf es gezielter Instrumente, die der Komplexität dieses Marktes gerecht werden. B) Handlungsbedarf: Zur Erreichung des deutschen Verdopplungsziels für den Anteil erneuerbarer Energien am Energiemix bis zum Jahr 2010 ist es erforderlich nicht nur im Strommarkt, sondern auch im Wärmemarkt den Marktanteil der erneuerbaren Energien zuerhöhen. Gleichzeitig ist es erforderlich, den Energiebedarf in diesem Bereich zu senken. Hierfür müssen geeignete Maßnahmen und Instrumente entwickelt werden. C) Ziel des Vorhabens: Dieses Forschungsvorhaben soll aufbauend auf den Ergebnissen des Forschungsvorhabens 'Instrumente zur Marktdurchdringung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt', das in erster Linie dazu dient, Maßnahmenvorschläge für die Angebotsseite zu entwickeln. Um der Komplexität des Wärmemarktes gerecht zu werden, müssen Instrumente und Maßnahmen sowohl auf der Angebotsseite als auch auf der Nachfrageseite erarbeitet werden. Im Rahmen dieses Vorhabens soll zum einen eine vertiefte Untersuchung von juristischen Fragestellungen für Instrumente auf der Angebotsseite (z.B. die Verfassungskonformität von Sonderabgaben etwa im Rahmen von Bonusmodellen) erfolgen. Für die Entwicklung von Instrumenten und Maßnahmen auf der Nachfrageseite sollen sowohl die Verknüpfungsmöglichkeiten mit bereits existierenden Instrumenten zur Senkung des Wärmebedarfs geprüft werden als auch neue Instrumente zur Energieeinsparung entwickelt werden.

Fortentwicklung des Instrumentariums zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien

Das Projekt "Fortentwicklung des Instrumentariums zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien" wird/wurde gefördert durch: Forschungszentrum Karlsruhe GmbH in der Helmholtz-Gemeinschaft / Umweltministerium Baden-Württemberg. Es wird/wurde ausgeführt durch: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt, Institut für Technische Thermodynamik, Abteilung Systemanalyse und Technikbewertung.In den vergangenen 15 Jahren sind erneuerbare Energien zur Stromerzeugung in Deutschland erfolgreich gefördert worden. ( ) Diese Erfolge sind wesentlich auf die durch das Stromeinspeisungsgesetz und das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) garantierte Stromabnahme und -vergütung, vergünstigt bereitgestellte Kredite, Änderungen im Baurecht und umfangreichen Investitionsförderungen des Bundes und der Länder zurückzuführen. Dieser auch im weltweiten Vergleich vorbildliche Instrumentenmix wird in gewissen Bereichen aber zukünftigen Anforderungen nicht gerecht. Die gegenwärtige Förderung steht vor neuen Herausforderungen: 1.) Harmonisierung der Energiesteuern bzw. in Diskussion befindlichen Instrumenten (z.B. Weiße Zertifikate) kann es zu adversen, ungewünschten Effekten kommen. 2.) Das derzeitige EEG bietet aufgrund der festgelegten Vergütungssätze keine Anreize für eine bedarfsgerechte Stromerzeugung. Bei steigenden Anteilen fluktuierender Einspeisung nehmen die Kosten für den zeitlichen Ausgleich zwischen Strombedarf und Erzeugung aber beträchtlich zu (negative Netzexternalitäten). 3.) Der Anteil der über das EEG vergüteten Stromerzeugung wächst schnell. Damit steigt aber auch der Anteil der Stromerzeugung, der nicht im Wettbewerb steht, was ordnungspolitisch den Zielen der Liberalisierung des Elektrizitätsmarktes widerspricht. 4.) Mit steigenden Anteilen der geförderten Erzeugung aus erneuerbaren Energien steigen auch die Belastungen der Industrie und der privaten Haushalte. Ziel des Vorhabens: Vor diesem Hintergrund sind die Weiterentwicklungsmöglichkeiten des bestehenden Förderinstrumentariums mit einem besonderen Schwerpunkt auf das EEG zu untersuchen. ( ) In dieser Studie soll zunächst empirisch untersucht werden, inwieweit sich theoretisch erwartete Vor- und Nachteile in der Praxis der Förderung in unterschiedlichen Ländern tatsächlich gezeigt haben und was die dafür ausschlaggebenden Faktoren waren. Ferner wird die aktuelle Forschung zur Bewertung von preis- und mengenregulierenden Instrumenten (insbesondere auf europäischer Ebene) ausgewertet, um auf dieser Basis die wissenschaftlichen Grundlagen der Instrumentenwahl- und ihrer Ausgestaltung zu verbessern. Dabei sollen unterschiedliche wirtschaftswissenschaftliche Ansätze berücksichtigt werden. Ein gesondertes Arbeitspaket wird den Wechselwirkungen der direkten Regulierung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit anderen technologiespezifischen Fördermechanismen, aber auch mit allgemeinen energie- und umweltpolitischen Instrumenten gewidmet. Mit Blick auf das Förderinstrumentarium in Deutschland sind vor diesem Hintergrund Defizite und Herausforderungen des bestehenden Systems zu identifizieren und zu beschreiben. Darauf aufbauend werden Vorschläge für die Weiterentwicklung des Förderinstrumentariums gemacht.

EXPEED - Exportpotenziale von Dienstleistungen im Bereich Erneuerbare Energien - Dienstleistungskategorien, Leadmarkt-Potenziale und Entwicklung von Internationalisierungsstrategien

Das Projekt "EXPEED - Exportpotenziale von Dienstleistungen im Bereich Erneuerbare Energien - Dienstleistungskategorien, Leadmarkt-Potenziale und Entwicklung von Internationalisierungsstrategien" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Institut für ökologische Wirtschaftsforschung GmbH (gemeinnützig).Der Einsatz Erneuerbarer Energien gewinnt vor dem Hintergrund einer nachhaltigen Entwicklung zunehmend an Bedeutung. Gleichzeitig spielen die in diesem Bereich erbrachten Dienstleistungen in der wissenschaftlichen Diskussion bisher kaum eine Rolle. Das Forschungsvorhaben hat die Gewinnung von neuem und anwendungsrelevantem Wissen über die Exportfähigkeit und Internationalisierungsmöglichkeiten von Dienstleistungen im Bereich Erneuerbarer Energien zum Ziel. Dabei sind produktbegleitende Dienstleistungen ebenso von Relevanz wie beratende oder wissensintensive Dienstleistungen, z.B. Forschung und Entwicklung, Bildung oder Finanzierung. Es wird zunächst das Ziel verfolgt, die Dienstleistungen in allen Bereichen der Erneuerbaren Energien zu erfassen und zu typologisieren. Gleichzeitig sind die Identifikation zentraler Hemmnisse und Erfolgsfaktoren sowie die Ermittlung von Exportpotenzialen für relevante Dienstleistungen vorgesehen. Auf Basis dieser Untersuchungen werden schließlich Unternehmenskonzepte zur verbesserten Internationalisierung sowie Strategiekonzepte und politische Empfehlungen für intermediäre und politisch gestaltende Akteure entwickelt. EXPEED bildet zusammen mit zwei weiteren Projekten die BMBF-Fokusgruppe 'Umwelt-Dienstleistungen', die vom IÖW geleitet wird. Die aktuellsten und vollständigen Publikationen finden Sie weiter unten auf der Seite.

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