§1 Dieses Gesetz regelt die Abnahme und die Vergütung von Strom, der ausschließlich von Wasserkraft, Windkraft, Sonnenenergie, Deponiegas, Klärgas oder aus Biomasse im Geltungsbereich des Gesetzes gewonnen wird, durch öffentliche Elektrizitätsversorgungsunternehmen. Das Gesetz wurde im Jahre 2000 durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ersetzt.
Das Projekt "Teilvorhaben: Auslegung und Regelungsentwurf eines M2C" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Dresden, Elektrotechnisches Institut, Professur für Leistungselektronik durchgeführt. Ziel des Teilvorhabens ist eine mathematische Beschreibung des Systems zum Zwecke der Analyse sowie der Optimierung der Eigenschaften unter dem Gesichtspunkt der Eignung des Umrichters für den Betrieb an Gleichspannungsbussen und zur Einspeisung von Energie in Versorgungsnetze. Auf dem mathematischen Modell aufbauend soll ein modellbasierter Regelungsentwurf stattfinden, der die Nichtlinearität des Systems nicht als eine behindernde Eigenschaft auffasst, sondern nutzt. Es soll die Auslegung/Optimierung der wichtigsten passiven und aktiven Bauelemente unter besonderer Berücksichtigung des Systemwirkungsgrades stattfinden. Die Problemstellungen sollen auf analytischem, simulativen und experimentellem Wege bearbeitet werden. Es erfolgt eine mathematische Modellbildung des Umrichters, um analytisch die Zusammenhänge darzustellen zu können und damit analytisch eine Optimierung durchführen zu können. Aufbauend auf dem mathematischen Modell sollen modellbasierte nichtlineare Regelungsmethoden verwendet und eine Stabilitätsanalyse durchgeführt werden. Simulationen sollen zur Verifikation der Rechnungen, dem Funktionsnachweis der Regelungen, zur Unterstützung der Auslegung der Komponenten sowie zur Abschätzung des Einflusses von Fehlerfällen und der damit einhergehenden zusätzlichen Belastung der Komponenten eingesetzt werden. Die Regelungsalgorithmen sollen schließlich in einem aufzubauenden Versuchsstand kleiner Leistung getestet werden.
Das Projekt "10 Jahre EEG - 20 Jahre Recht der Erneuerbaren Energien im Stromsektor: Bestandsaufnahme und Ausblick" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Würzburg, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Umweltrecht und Verwaltungswissenschaften durchgeführt. Mit dem vorgelegten Projekt soll anlässlich des zehnjährigen Geburtstags des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) am 1.4.2010 Bilanz gezogen werden. Dabei sollen die Anwendung des EEG in der Praxis anhand einer interdisziplinären Bestandsaufnahme dargestellt werden. Hierbei werden die Erkenntnisse über die sich aus 20 Jahre Recht der Erneuerbaren Energien im Stromsektor (unter Einbeziehung des Stromeinspeisungsgesetzes)ergebenden Erfahrungen zusammengestellt. Auf diesen Erfahrungen aufbauend sollen daneben Schlüsse für die Zukunft dieses Rechtsbereichs in Deutschland unter Berücksichtigung der Einflüsse der Europäischen Union und der Entwicklungen anderer Länder gezogen werden. Das Projekt soll aus drei sich ergänzenden Elementen bestehen. Erster Arbeitsschwerpunkt ist die Erarbeitung einer umfassenden, interdisziplinären Bestandsaufnahme zum Recht der Erneuerbaren Energien im Stromsektor und seiner zwanzigjährigen Entwicklung. Zweiter Punkt ist der wissenschaftliche Dialog unter Einbeziehung der Praxis und interessierten Öffentlichkeit im Rahmen einer interdisziplinären Wissenschaftstagung anlässlich des 10. Geburtstages des EEG. Drittens soll durch einen Best-Practice-Wettbewerb besonders gelungene Umsetzungsmodelle ermittelt und prämiert werden.
Das Projekt "Das Projekt '100 Prozent EE-Regionen' analysiert in einem integrierten Gesamtkonzept die erfolgsbestimmenden Faktoren von Kommunen/Regionen, die sich das Ziel gesetzt haben, ihre Energieversorgung umfassend auf Erneuerbare Energien umzustellen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Kompetenznetzwerk dezentrale Energietechnologien e.V. (deENet) durchgeführt. Entwicklungsperspektiven für nachhaltige 100 Prozent-Erneuerbare-Energie-Regionen in Deutschland Das von der Universität Kassel und der gemeinnützigen Gesellschaft zur Förderung dezentraler Energietechnologien (deENet) durchgeführte Verbundprojekt '100 Prozent-Erneuerbare-Energie-Regionen' verfolgt das Ziel, Kommunen und Regionen, die ihre Energieversorgung zu 100 Prozent aus Erneuerbaren Energien (EE) bestreiten wollen, zu untersuchen und strategisch zu begleiten. Die zentralen Fragen lauten dabei: Welche Erfolgsfaktoren lassen sich auf dem Weg zu einer Vollversorgung mit EE identifizieren? Welche den Prozess erschwerenden Hemmnisse können auftauchen? Außerdem sollen durch intensiven Wissenstransfer und den Aufbau eines Netzwerks regionale Aktivitäten zur vollständigen Versorgung mit EE unterstützt werden.
Das Projekt "EXPEED - Exportpotenziale von Dienstleistungen im Bereich Erneuerbare Energien - Dienstleistungskategorien, Leadmarkt-Potenziale und Entwicklung von Internationalisierungsstrategien" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für ökologische Wirtschaftsforschung GmbH (gemeinnützig) durchgeführt. Der Einsatz Erneuerbarer Energien gewinnt vor dem Hintergrund einer nachhaltigen Entwicklung zunehmend an Bedeutung. Gleichzeitig spielen die in diesem Bereich erbrachten Dienstleistungen in der wissenschaftlichen Diskussion bisher kaum eine Rolle. Das Forschungsvorhaben hat die Gewinnung von neuem und anwendungsrelevantem Wissen über die Exportfähigkeit und Internationalisierungsmöglichkeiten von Dienstleistungen im Bereich Erneuerbarer Energien zum Ziel. Dabei sind produktbegleitende Dienstleistungen ebenso von Relevanz wie beratende oder wissensintensive Dienstleistungen, z.B. Forschung und Entwicklung, Bildung oder Finanzierung. Es wird zunächst das Ziel verfolgt, die Dienstleistungen in allen Bereichen der Erneuerbaren Energien zu erfassen und zu typologisieren. Gleichzeitig sind die Identifikation zentraler Hemmnisse und Erfolgsfaktoren sowie die Ermittlung von Exportpotenzialen für relevante Dienstleistungen vorgesehen. Auf Basis dieser Untersuchungen werden schließlich Unternehmenskonzepte zur verbesserten Internationalisierung sowie Strategiekonzepte und politische Empfehlungen für intermediäre und politisch gestaltende Akteure entwickelt. EXPEED bildet zusammen mit zwei weiteren Projekten die BMBF-Fokusgruppe 'Umwelt-Dienstleistungen', die vom IÖW geleitet wird. Die aktuellsten und vollständigen Publikationen finden Sie weiter unten auf der Seite.
Das Projekt "Anforderungen an Nah-und Fernwärmenetze sowie Strategien für Marktakteure in Hinblick auf die Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung bis 2020" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH durchgeführt. A) Problemstellung: Der Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien in der Stromerzeugung in den letzten Jahren wurde durch zielgenaue Instrumente zur Unterstützung des Markteintritts wie Stromeinspeisungsgesetz (StrEG) und Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ermöglicht. Um eine vergleichbare Entwicklung im Wärmemarkt zu initiieren, bedarf es gezielter Instrumente, die der Komplexität dieses Marktes gerecht werden. B) Handlungsbedarf: Zur Erreichung des deutschen Verdopplungsziels für den Anteil erneuerbarer Energien am Energiemix bis zum Jahr 2010 ist es erforderlich nicht nur im Strommarkt, sondern auch im Wärmemarkt den Marktanteil der erneuerbaren Energien zuerhöhen. Gleichzeitig ist es erforderlich, den Energiebedarf in diesem Bereich zu senken. Hierfür müssen geeignete Maßnahmen und Instrumente entwickelt werden. C) Ziel des Vorhabens: Dieses Forschungsvorhaben soll aufbauend auf den Ergebnissen des Forschungsvorhabens 'Instrumente zur Marktdurchdringung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt', das in erster Linie dazu dient, Maßnahmenvorschläge für die Angebotsseite zu entwickeln. Um der Komplexität des Wärmemarktes gerecht zu werden, müssen Instrumente und Maßnahmen sowohl auf der Angebotsseite als auch auf der Nachfrageseite erarbeitet werden. Im Rahmen dieses Vorhabens soll zum einen eine vertiefte Untersuchung von juristischen Fragestellungen für Instrumente auf der Angebotsseite (z.B. die Verfassungskonformität von Sonderabgaben etwa im Rahmen von Bonusmodellen) erfolgen. Für die Entwicklung von Instrumenten und Maßnahmen auf der Nachfrageseite sollen sowohl die Verknüpfungsmöglichkeiten mit bereits existierenden Instrumenten zur Senkung des Wärmebedarfs geprüft werden als auch neue Instrumente zur Energieeinsparung entwickelt werden.
Das Projekt "Fortentwicklung des Instrumentariums zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt, Institut für Technische Thermodynamik, Abteilung Systemanalyse und Technikbewertung durchgeführt. In den vergangenen 15 Jahren sind erneuerbare Energien zur Stromerzeugung in Deutschland erfolgreich gefördert worden. ( ) Diese Erfolge sind wesentlich auf die durch das Stromeinspeisungsgesetz und das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) garantierte Stromabnahme und -vergütung, vergünstigt bereitgestellte Kredite, Änderungen im Baurecht und umfangreichen Investitionsförderungen des Bundes und der Länder zurückzuführen. Dieser auch im weltweiten Vergleich vorbildliche Instrumentenmix wird in gewissen Bereichen aber zukünftigen Anforderungen nicht gerecht. Die gegenwärtige Förderung steht vor neuen Herausforderungen: 1.) Harmonisierung der Energiesteuern bzw. in Diskussion befindlichen Instrumenten (z.B. Weiße Zertifikate) kann es zu adversen, ungewünschten Effekten kommen. 2.) Das derzeitige EEG bietet aufgrund der festgelegten Vergütungssätze keine Anreize für eine bedarfsgerechte Stromerzeugung. Bei steigenden Anteilen fluktuierender Einspeisung nehmen die Kosten für den zeitlichen Ausgleich zwischen Strombedarf und Erzeugung aber beträchtlich zu (negative Netzexternalitäten). 3.) Der Anteil der über das EEG vergüteten Stromerzeugung wächst schnell. Damit steigt aber auch der Anteil der Stromerzeugung, der nicht im Wettbewerb steht, was ordnungspolitisch den Zielen der Liberalisierung des Elektrizitätsmarktes widerspricht. 4.) Mit steigenden Anteilen der geförderten Erzeugung aus erneuerbaren Energien steigen auch die Belastungen der Industrie und der privaten Haushalte. Ziel des Vorhabens: Vor diesem Hintergrund sind die Weiterentwicklungsmöglichkeiten des bestehenden Förderinstrumentariums mit einem besonderen Schwerpunkt auf das EEG zu untersuchen. ( ) In dieser Studie soll zunächst empirisch untersucht werden, inwieweit sich theoretisch erwartete Vor- und Nachteile in der Praxis der Förderung in unterschiedlichen Ländern tatsächlich gezeigt haben und was die dafür ausschlaggebenden Faktoren waren. Ferner wird die aktuelle Forschung zur Bewertung von preis- und mengenregulierenden Instrumenten (insbesondere auf europäischer Ebene) ausgewertet, um auf dieser Basis die wissenschaftlichen Grundlagen der Instrumentenwahl- und ihrer Ausgestaltung zu verbessern. Dabei sollen unterschiedliche wirtschaftswissenschaftliche Ansätze berücksichtigt werden. Ein gesondertes Arbeitspaket wird den Wechselwirkungen der direkten Regulierung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit anderen technologiespezifischen Fördermechanismen, aber auch mit allgemeinen energie- und umweltpolitischen Instrumenten gewidmet. Mit Blick auf das Förderinstrumentarium in Deutschland sind vor diesem Hintergrund Defizite und Herausforderungen des bestehenden Systems zu identifizieren und zu beschreiben. Darauf aufbauend werden Vorschläge für die Weiterentwicklung des Förderinstrumentariums gemacht.
Das Projekt "Entwicklung von Instrumenten zur Marktdurchdringung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt als Beitrag zum Klimaschutz und zur Ressourcenschonung und zur Erreichung der deutschen und europäischen Ausbauziele für erneuerbare Energien" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für ökologische Wirtschaftsforschung GmbH (gemeinnützig) durchgeführt. A) Problemstellung: Der rasante Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien in der Stromerzeugung in den letzten 12 Jahren wurde durch zielgenaue Instrumente zur Unterstützung des Markteintritts wie Stromeinspeisungsgesetz (StrEG) und Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ermöglicht. Vergleichbare Instrumente stehen für den Markteintritt erneuerbarer Energien in den Wärmemarkt bisher nicht zur Verfügung. Die positive Entwicklung der letzten Jahre in diesem Bereich wurde insbesondere durch mehrfache deutliche Aufstockung der Fördermittel für das sog. 'Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien' ermöglicht. B) Handlungsbedarf: Die Haushaltslage des Bundes setzt einer weiteren Aufstockung der Mittel jedoch absehbare Grenzen. Zur Erreichung des deutschen Verdopplungsziels für den Anteil erneuerbarer Energien am Energiemix bis zum Jahr 2010 werden ein oder mehrere Instrumente erforderlich, die kosteneffizient und marktkonform die für den Markteintritt erneuerbarer Energien erforderlichen Mittel bereitstellen. C) Ziel des Vorhabens: Mit dem Forschungsvorhaben sollen, ausgehend von der Analyse und Bewertung der bisher zu dieser Fragestellung unterbreiteten Vorschläge, derartige Instrumente entwickelt werden. Deren Wirksamkeit soll sich auf die Solarthermie, Bioenergieträger und Geothermie erstrecken. Die Nutzung der bei der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien anfallenden Wärme (Kraft-Wärme-Kopplung) soll ebenfalls Berücksichtigung finden. Ein Kriterium für die Bewertung der zu entwickelnden Instrumente soll die Erreichbarkeit des deutschen Verdopplungszieles für die Nutzung erneuerbarer Energien sein. Die Diskussion und Bewertung der entwickelten Instrumente soll auch die für andere Umweltschutzmaßnahmen, wie die KWK, in Deutschland und der Europäischen Union geführte Instrumentendebatte berücksichtigen und nutzen. Das Forschungsvorhaben ist politiknah konzipiert und soll dem in diesem Bereich zu erwartenden Beratungsbedarf des BMU während der 15. Legislaturperide dienen.
Das Projekt "Regenerativer Strom: Rechtliche Fragen - Teilvorhaben 1" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Rechtsanwälte Schmidt-Wottrich, Jungnickel und Partner durchgeführt. Das Stromeinspeisungsgesetz sieht eine Gesetzeskonkretisierung bzw. -aenderung (Paragraphen 4 Abs. 4 4a StrEG) vor, die wahrscheinlich im Jahr 2000 erfolgt. Daneben sind weitere Entwicklungen (Umweltgesetzgebung, Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht, gruener Strom, Stromboersen, diskriminierungsfreier Netzzugang etc.) im Gange. Das Vorhaben soll diese Entwicklungen im Hinblick auf einen optimalen und beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien rechtlich begleiten. Die konkreten Fragestellungen sind dabei kurzfristig zu entwickeln (insbesondere Verfassungsrecht, EU-Recht, Umsetzung von EU-Richtlinien etc.). Das Vorhaben ist prozessbegleitend zu den aktuellen Entwicklungen im Laufe des Jahres 2000 durchzufuehren. Das Vorhaben soll in zwei Teile aufgespalten werden: Teil 1 soll sich mit den national-rechtlichen Fragestellungen (Biomasse-Verordnung, Foerderprogramme, Stromboerse) befassen, Teil 2 mit den EG-rechtlichen Fragen (EG-Richtlinie/Beihilferecht u.a.).
Das Projekt "Coordination of Renewable Energy (EG)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Leibniz Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH, Forschungsbereich Umwelt- und Ressourcenökonomik, Umweltmanagement durchgeführt. This project was concerned with the legal, institutional, financial, technical and economic conditions that contributed to the success of electricity generated from windmills which had been observed over the past years in various European countries. In particular, findings were to reveal to which extent the apparent attractiveness of wind energy and other regenerative energies could be generalized, and initiated in other EU states. The empirical approach taken to here meant a first project phase of 10 months where about 20 interviews were conducted with providers of wind mill technologies, energy suppliers, ministries, research institutes and interest groups. Enhanced by a review of the pertinent literature, the investigation was then able to show that the existing wind energy technologies in use were, in part, result of a subsidy programme aimed at the technologiy s energy output, rather than comprising direct payments to the producers. Additional constituents to the near 'wind mill boom' in Germany between 1991 and 1995 were the removal of market entry barriers to what had widely been a preclusive sector, a provision granted to wind generated electricity in line with the electricity supply bill ('Stromeinspeisungsgesetz'), and a favourable credit scheme provided by the ERP programme and the environmental programme of the 'Deutsche Ausgleichsbank'.Regarding the overall capacity of wind mill technologies in use Germany has emerged as the European leader. Worldwide German technology providers have drawn level with the leading Danish suppliers. In contrast to the 'wind mill policy' practiced in Germany, Great Britain has only opened a share of its elecricity market as part of a two-year tendering scheme. The guiding criterion is the price per kwh. The projects included are refinanced on behalf of an allocation to general electricity prices (Non-fossil Fuel Obligation - NFFO). This results in wind mill parks hosting up to 50 wind mill units. With respect to prices, the fierce competition leads to comparatively low levels. Due to relative uncertainty and lack of a long-term planning horizon, however, no significant industry of technology providers has formed. In Denmark the wind mill industry came to develop rather early independent of state financing. There, the industry was able to seize on the export capacities concerning the relevant technologies, becoming the world market leader. Besides governmental objectives and negotiations between wind mill and other electricity providers the introduction of a CO2 tax on non-renewables further contributed to the sucess in general. The overriding emphasis produced by the findings holds that output schemes were observed to be superior in terms of successful market introduction than the direct and exclusive promotion of supplier industries.usw
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Bund | 20 |
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offen | 20 |
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