Felder um Hochspannungsleitungen: Freileitungen und Erdkabel Ob im Haushalt, bei der Arbeit oder unterwegs – überall wo Elektrizität erzeugt, übertragen oder genutzt wird, können wir elektrischen und magnetischen Feldern ausgesetzt sein. Hoch- und Höchstspannungsleitungen , die zum Transport und zur Verteilung von Elektrizität dienen, tragen ihren Teil zur Exposition ( d.h. Ausgesetztsein gegenüber elektromagnetischen Feldern) bei. Das BfS hat 2009 in einer Studie untersucht, wie stark die Felder um Hochspannungs-Freileitungen und -Erdkabel sind. Die höchsten Magnetfeldstärken befanden sich direkt unter 380 kV -Freileitungen und über 380 kV -Erdkabeln. Lange Hochspannungs-Gleichstromleitungen sind in Deutschland noch nicht gebaut. Deshalb gibt es noch keine Messergebnisse. In der Umgebung von Gleich- und Wechselstromleitungen treten elektrische und magnetische Felder auf. In der Regel machen aber elektrische Hausinstallationen und elektrische Geräte, die mit niedriger Spannung betrieben werden, den Hauptanteil der Feldbelastung aus. Wichtig ist: je weiter Hoch- oder Höchstspannungsleitungen, elektrische Geräte und Leitungen der Hausinstallation entfernt sind, desto geringer ist ihr Beitrag zur Gesamtexposition ( d.h. Ausgesetztsein gegenüber elektromagnetischen Feldern). Elektrische Felder Elektrische Felder werden vom Erdreich und von gewöhnlichen Baumaterialien gut abgeschirmt. Deshalb spielen sie bei Erdkabeln keine Rolle, treten aber im Freien in der Umgebung von Freileitungen auf. Die elektrische Feldstärke hängt vor allem von der Betriebsspannung einer Leitung ab. Unter 380 kV -Wechselstrom-Freileitungen (Höchstspannungsleitungen) können Feldstärken auftreten, die über dem Grenzwert für niederfrequente elektrische Felder liegen. Dieser gilt verbindlich nur für Orte, an denen sich Menschen längere Zeit aufhalten, wie zum Beispiel Wohngrundstücke oder Schulhöfe. Maßgeblich ist, wie der Ort üblicherweise genutzt wird. Bei Hoch- und Mittelspannungsleitungen wird der Grenzwert in der Regel auch direkt unterhalb der Leitungen eingehalten. Für Niederspannungsleitungen gilt der Grenzwert nicht, die elektrischen Feldstärken sind wegen der niedrigen Spannung aber klein. Von Gleichstromleitungen gehen statische elektrische Felder aus. Anders als die von Wechselstrom erzeugten niederfrequenten Felder wechseln sie nicht fortlaufend ihre Richtung. Längere Hochspannungs-Gleichstromleitungen sind in Deutschland erst in der Planung. Messwerte aus der Umgebung der Leitungen liegen noch nicht vor. Magnetische Felder Magnetische Felder treten bei Freileitungen und Erdkabeln auf. Sie werden durch das Erdreich oder durch Baumaterialien nicht abgeschirmt und dringen daher in Gebäude und auch in den menschlichen Körper ein. Magnetfelder entstehen, wenn Strom fließt. Weil die Magnetfeldstärke von der Stromstärke abhängt, schwanken die Feldstärken mit den Stromstärken in den Leitungen. Zu Tageszeiten, zu denen viel Strom genutzt oder weitergeleitet wird, ist deshalb auch das Magnetfeld um eine Leitung herum stärker. Die höchsten Feldstärken sind direkt unter Freileitungen und über Erdkabeln zu finden. Mit seitlichem Abstand zu einer Trasse nehmen sie deutlich ab. Bei Freileitungen hängt die Feldverteilung vor allem von der Masthöhe sowie vom Durchhang und der Anordnung der Leiterseile ab. Der Durchhang der Leiterseile wird unter anderem vom Abstand benachbarter Masten entlang der Trasse (Spannfeldlänge) und von der transportierten Strommenge bestimmt: Je mehr Strom fließt, desto wärmer werden die Seile. Dabei dehnen sie sich aus und hängen stärker durch. Der gleiche Effekt tritt im Sommer bei hohen Temperaturen auf. Im Winter kann Eis auf den Leitungen dazu führen, dass sie stärker durchhängen. Der geringere Abstand zum Boden kann dann einen Anstieg der Feldstärkewerte zur Folge haben. Bei Erdkabeln sind die Verlegetiefe, die Kabelanordnung und natürlich die Stromstärke entscheidend für die Magnetfeldstärken und deren Verteilung. Von Gleichstromleitungen gehen statische Magnetfelder aus. Anders als die von Wechselstrom erzeugten niederfrequenten Felder wechseln sie nicht fortlaufend ihre Richtung. Studie: Exposition durch magnetische Felder Das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) hat in einer Studie zur Erfassung der niederfrequenten magnetischen Exposition der Bürger in Bayern festgestellt, dass Personen, die nach eigener Auskunft im Umkreis von 100 Metern um eine Hochspannungsleitung wohnten, nur geringfügig (etwa 10 Prozent) höheren Feldern ausgesetzt waren als die anderen Studienteilnehmer. Die Expositionen wurden dabei über 24 Stunden erfasst und gemittelt. Elektrische und magnetische Felder von Freileitungen und Erdkabeln im Vergleich In einer 2009 abgeschlossenen Studie hat das BfS die Feldstärken in der Umgebung von Wechselstrom-Freileitungen und -Erdkabeln der Hoch- und Höchstspannungsebene messen lassen. Die höchsten Magnetfeldstärken wurden unter 380 kV -Freileitungen und über 380 kV -Erdkabeln gemessen. Sie betrugen 1 Meter über dem Erdboden 4,8 (Freileitung) beziehungsweise 3,5 (Erdkabel) Mikrotesla ( µT ). Magnetfelder an 380 kV Hochspannungs-Freileitungen und Erdkabeln: Die Abbildung zeigt die höchsten Werte, die nur bei maximaler Auslastung erreicht werden können. Der zum Zeitpunkt der Messung fließende Strom wurde bei den Betreibern der Leitungen abgefragt und die gemessenen Feldstärken wurden zusätzlich auf den Zustand hochgerechnet, der bei maximaler Stromübertragungsmenge auftreten kann (siehe Grafik). Bei den untersuchten Anlagen wurde auch unter dieser Bedingung der Grenzwert von 100 Mikrotesla in einer Messhöhe von 1 Meter über dem Erdboden eingehalten. Im Vergleich zu Freileitungstrassen nehmen die Magnetfelder bei Erdkabeln mit zunehmendem Abstand von der Trassenmitte deutlich früher und schneller ab, wie die nebenstehende Abbildung zeigt. Längere Hochspannungs-Gleichstromleitungen sind in Deutschland erst in der Planung. Messwerte aus der Umgebung der Leitungen liegen noch nicht vor. Mit baulichen und technischen Maßnahmen kann der Höchstwert von 40 Millitesla, den der Rat der Europäischen Union zum Schutz der Gesundheit empfiehlt, bei der geplanten Stromstärke deutlich unterschritten werden. Dies gilt für alle Bereiche, die für die Allgemeinbevölkerung zugänglich sind. Auch der Grenzwert von 500 Mikrotesla, der in Deutschland seit 2013 für Gleichstromanlagen gilt, wird voraussichtlich deutlich unterschritten. Die Grenzwerte für Gleichstromleitungen und Wechselstromleitungen weichen voneinander ab, weil die Wirkungen von statischen und niederfrequenten Feldern unterschiedlich sind. Stand: 28.02.2025
Die SWS Energie GmbH beabsichtigt im Heizwerk 1 (HW 1) am Standort Prohner Straße 31b in 18435 Stralsund (Flurstücke 40/24 und 40/18, Flur 3, Gemarkung Stralsund), vier vorhandene Blockheizkraftwerke (BHKW) zu demontieren und zwei BHKW inkl. zwei Wärmepumpen neu zu errichten und hat hierfür die immissionsschutzrechtliche (Änderungs-)Genehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beantragt. Im Zuge der wesentlichen Änderung nach § 16 BImSchG erhöht sich die Feuerungswärmeleistung des Heizwerks 1 von 15 MW auf 19,6 MW. Als Brennstoff kommt weiterhin Erdgas zum Einsatz. Die Aufstellung der Neuanlagen erfolgt komplett im Bestandsgebäude. Lediglich die 3-zügige Stahlkaminanlage mit einer Höhe von 32 Metern wird gegen eine neue, 2-zügige Stahlkaminanlage mit einer Höhe von 22 m ausgetauscht. Die nutzbare Motor- und Abgaswärme der BHKW-Anlage wird ausschließlich in das Fernwärmenetz eingebunden. Die erzeugte elektrische Energie wird in das sich am Standort befindende Mittelspannungsnetz eingespeist. Zur sicheren und effizienten Installation der KWK-Anlage in das Bestandsheizwerk werden, neben den erdgasbetriebenen BHKW-Modulen und der Ammoniakwärmepumpen, weitere Nebensysteme zur Wärme- und Stromverteilung und Versorgung mit Betriebsstoffen vorgesehen.
Anlage 5 - Anforderungen für den Nachweis der fachlichen Eignung zum Erwerb der Befähigungszeugnisse für den nautischen Schiffsdienst auf Fischereifahrzeugen (zu § 34) Die nach § 34 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 2 notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten müssen die Bewerber befähigen, die nachstehend in Nummer 1 aufgeführten Tätigkeiten auszuüben. Unter Beachtung der unter Nummer 2 aufgeführten allgemeinen Ausbildungsziele hat sich die Ausbildung auf die Vermittlung der notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten auf den in Nummer 3 genannten Gebieten zu erstrecken. 1. Tätigkeiten der Schiffsoffiziere und Kapitäne mit Befähigungszeugnissen nach § 33 Schiffsoffiziere und Kapitäne haben im Rahmen ihrer Befugnisse folgende Tätigkeiten im nautischen Dienst auf Fischereifahrzeugen auszuüben: 1.1 Navigieren und Manövrieren eines Schiffes, Bedienen und Überwachen der technischen Einrichtungen auf der Brücke, Organisieren und Überwachen des Brücken- und Wachdienstes, 1.2 Überwachen des Seeraums und Führen des Schiffes, 1.3 Durchführen und Überwachen des Seefunkverkehrs, 1.4 Planen, Durchführen und Überwachen der im nautischen Bereich anfallenden Arbeiten im Schiffsbetrieb und während der Fischerei, 1.5 Einschätzen von Abläufen im Maschinenbetrieb, 1.6 Herstellen und Überwachen der Seetüchtigkeit des Schiffes, 1.7 Überwachen der Vollständigkeit, Funktionsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der Feuerschutz-, Rettungs- und sonstigen Sicherheitseinrichtungen des Schiffes, 1.8 Vorbereitung des Schiffes für den Fischfang, 1.9 Fürsorge für den Fang während der Reise und im Hafen, 1.10 Durchführen und Überwachen von Verwaltungsaufgaben, 1.11 Wahrnehmen der Fürsorgepflicht für die Besatzung, 1.12 Führen von Menschen im Schiffsbetrieb, Planen und Durchführen des Arbeitseinsatzes und der Ausbildung an Bord, 1.13 Instandhaltung, 1.14 Durchführen der durch Gesetz und anderer Rechtsvorschriften übertragenen Aufgaben und 1.15 Durchführen der vom Reeder übertragenen Aufgaben. 2. Allgemeine Ausbildungsziele Nautische Wachoffiziere BKW und Kapitäne BKü sollen in der Lage sein, die Kenntnisse und Fertigkeiten auf den in Nummer 3 aufgeführten Gebieten sicher anzuwenden. Nautische Wachoffiziere BGW sollen in der Lage sein, die Kenntnisse und Fertigkeiten auf den in Nummer 3 aufgeführten Gebieten sicher anzuwenden und die fachlichen Zusammenhänge und technischen Vorgänge im Schiffsbetrieb zu beurteilen. 3. Kenntnis- und Fertigkeitsgebiete Für den Erwerb des Befähigungszeugnisses zum Nautischen Wachoffizier BGW, BKW oder zum Kapitän BKü sind die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten auf den folgenden Gebieten nachzuweisen: 3.1 Navigation 3.1.1 Terrestrische Navigation Gebiete Entfällt bei BGW Entfällt bei BKW Entfällt bei BKü Kursbestimmung Standlinien, Schiffsorte und Koppeln Loxodromische und orthodromische Navigation x x Stromnavigation Nautische Druckschriften und Veröffentlichungen Arbeiten in der Seekarte, Seezeichen und Betonnungssysteme Kompasskontrollverfahren Grundlagen der Gezeiten 3.1.2 Astronomische Navigation Gebiete Entfällt bei BGW Entfällt bei BKW Entfällt bei BKü Standlinien und Schiffsorte x Orientierung am Sternenhimmel x Kompasskontrollverfahren x 3.1.3 Technische Navigation Lot- und Fahrtmessanlagen, Bedienung, Aufbau und Wirkungsweise Gebiete Entfällt bei BGW Entfällt bei BKW Entfällt bei BKü Hydroakustische Grundlagen, Schall und Schallausbreitung im Wasser Grundverfahren der Ortung unter Wasser x Echolote, Sonare, Netzsonde und Catchsensoren, Aufbau, Wirkungsweise, Bedienung und Auswertung von Lotbilder x Auswertung der Messergebnisse von Lot- und Fahrtmessanlagen Kompassanlagen, Bedienung, Aufbau und Wirkungsweise Erd- und Schiffsmagnetismus, Kompensation Satellitennavigationsverfahren Radaranlagen, Aufbau, Wirkungsweise und Bedienung Radarnavigations- und Plottverfahren, ARPA -Anlagen ECDIS , Aufbau, Wirkungsweise und Bedienung x Bridgeteam Management x Selbststeueranlagen, Bedienung, Aufbau und Wirkungsweise 3.2 Seeschifffahrtsrecht 3.2.1 Öffentliches Schifffahrtsrecht und Seearbeitsrecht Gebiete Entfällt bei BGW Entfällt bei BKW Entfällt bei BKü Vorschriften über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschifffahrt Flaggenrecht x Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetz Seearbeitsgesetz und die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen Schiffssicherheitsgesetz, Schiffssicherheitsverordnung und Umweltschutz SOLAS x Internationale und nationale Vorschriften zum Schutze der Meere ( MARPOL ) Internationale und nationale Verkehrsvorschriften ( KVR ) Fischereirecht Seevölkerrecht x Vorschriften über das Führen von Schiffs-, Fang- und Öltagebüchern; elektronisches Fangtagebuch Schiffsregisterordnung x Konsular-, Pass- und Ausländerrecht x Strandordnung Amtliche Schiffspapiere Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften Die für die Schiffssicherheit und Arbeitsschutz zuständigen Stellen und ihre wesentlichen Aufgaben x Sozialversicherungsrecht, Kündigungsschutzgesetz, Betriebsverfassungsgesetz und Tarifvertragsrecht x 3.3 Seemannschaft 3.3.1 Sicherheitstechnik Gebiete Entfällt bei BGW Entfällt bei BKW Entfällt bei BKü Brandschutz, Brandbekämpfung Rettung von Personen, Schiff und Ladung, Verhalten bei Schiffsunfällen Überleben in Seenot, Sicherheitsdienst Instandhaltung der Sicherheitseinrichtungen 3.3.2 Ladungs- und Fangtechnik Gebiete Entfällt bei BGW Entfällt bei BKW Entfällt bei BKü Aufbau, Wirkungsweise und Handhabung von pelagischen Schleppnetzen, Grundschleppnetzen und Langleinenfischerei Berechnungen am Fanggerät, Netzen und Netzteilen, Schnittrhythmus, Anstellung von Netzteilen, schräge Kante und Laschenverstärkung Scherbretter, Aufbau, Wirkungsweise, Handhabung, Anstellung und Berechnung Pflege und Behandlung von Kurrleinen an Bord Ladungs- und Seetüchtigkeit Umschlageinrichtungen, Laderaumeinrichtungen und Ballastverteilung Tragfähigkeit und Arbeitsfähigkeit des Schiffes 3.3.3 Konstruktion und Bau des Schiffes Gebiete Entfällt bei BGW Entfällt bei BKW Entfällt bei BKü Schiffsbauteile, Schiffbau und Schiffsverbände x Fischverarbeitungsanlagen x Werftunterlagen, Freibord, Vermessung und Klassifikation Bau- und Reparaturaufsicht x 3.3.4 Stabilität und Trimm des Schiffes Gebiete Entfällt bei BGW Entfällt bei BKW Entfällt bei BKü Methoden zur Feststellung, Beurteilung und Beeinflussung von Stabilität und Trimm Einflüsse auf die Stabilität x Stabilität und Schwimmfähigkeit des beschädigten Schiffes x 3.3.5 Manövrieren Gebiete Entfällt bei BGW Entfällt bei BKW Entfällt bei BKü Manövrierverhalten und Handhabung von Schiffen im Hafen, auf dem Revier, auf See, in schwerem Wetter, im Eis und während des Aussetzens, Schleppens und Hieven des Fanggerätes Aufbau und Wirkungsweise von Steuereinrichtungen x Manövriereigenschaften, Manövrierversuche und Manöverunterlagen Anker- und Schleppmanöver Maßnahmen bei Suche und Rettung und Hilfeleistung Sicheres Führen des Fanggerätes über den Meeresgrund x 3.4 Schiffsbetriebstechnik Gebiete Entfällt bei BGW Entfällt bei BKW Entfällt bei BKü Kraft- und Antriebsmaschinen x Apparate und Behälter, Aufbau, Wirkungsweise und Einsatz Lesen von technischen Zeichnungen Wellenleitung, Propeller und Ruderanlagen; Aufbau und Wirkungsweise x Stromverteilung, Grundlagen der Schiffsautomation x Hydraulik x Antriebsanlagen bis 300 Kilowatt; Bedienung und Systemüberwachung x x 3.5 Meteorologie und Ozeanographie Gebiete Entfällt bei BGW Entfällt bei BKW Entfällt bei BKü Grundlagen der Meteorologie und Ozeanographie Aufbereitung meteorologischer und ozeanographischer Informationen Meteorologische Instrumente, Ablesen, Aufbau und Wirkungsweise x Wetterlagen und Wetterentwicklungen Typische Wetterlagen und Klimate 3.6 Fischereibiologie und Lebensmittelhygiene Gebiete Entfällt bei BGW Entfällt bei BKW Entfällt bei BKü Mariner Lebensraum Nutzfischarten Nachhaltige Fischerei Lebensmittelhygiene Verordnung, Hygienekonzept HACCP Postmortale Veränderungen, Totenstarre ( Rigor mortes ) Fischverderb, Verderbgeschwindigkeit und Einfluss der Temperatur Qualitätseinschätzung der gefangenen Rohware, Karlsruher Schema, Qualitätsindexmethode Konservierungsmethoden auf See; Kühlen und Frosten 3.7 Nachrichtenwesen und Funkverkehr Gebiete Entfällt bei BGW Entfällt bei BKW Entfällt bei BKü Nachrichtenverkehr nach dem internationalen Signalbuch Allgemeines Betriebszeugnis für Funker ( GOC ) x Beschränkt gültiges Betriebszeugnis für Funker ( ROC ) 3.8 Medizinische Behandlung von Verletzten und Erkrankungen Gebiete Entfällt bei BGW Entfällt bei BKW Entfällt bei BKü Diagnose und Behandlung x Grundlagen der Schifffahrtsmedizin Anatomie x Physiologie, einschließlich Ernährungs-, Arbeits- und Klimaphysiologie x Medizinische Schiffsausrüstung, Anwendung der Arzneimittel x Maritime Medizin-Verordnung x Funkärztliche Beratung Injektionstechnik, Verbandlehre, Krankenpflege und Wundbehandlung x Erkrankungen und Verletzungen von Hals, Nase, Ohren, Augen und Haut x Innere Erkrankungen und Infektionskrankheiten, Impfungen x Nerven- und psychische Erkrankungen, Suchtprobleme x Not- und Unfallbehandlung (Schnittwunden, Knochenbrüche etc. ) x Vergiftungen x Medizinische Probleme bei Seenot Tropenkrankheiten x x Unfallmeldungen x Erweiterte Erste Hilfe Kursus x x 3.9 Personalführung Gebiete Entfällt bei BGW Entfällt bei BKW Entfällt bei BKü Soziales Verhalten x Personalführung x Aufgaben des Vorgesetzten x Führungsmittel und Führungsstil x Gruppenprobleme x Beurteilung von Mitarbeitern x Ausbildung und Unterweisung am Arbeitsplatz x Konfliktmanagement 3.10 Betriebswirtschaft Gebiete Entfällt bei BGW Entfällt bei BKW Entfällt bei BKü Funktion und Struktur von Seeschifffahrtsunternehmen x Wettbewerbsfähigkeit in der Seeschifffahrt x Preisbildung auf den Seefischmärkten (nur allgemeine Informationen) x Internationale und nationale Fischereipolitik x Risiken und Versicherungen in der Seeschifffahrt, Fischerei x Reedereikosten und -leistungen x 3.11 Englisch Gebiete Entfällt bei BGW Entfällt bei BKW Entfällt bei BKü Englische Fachsprache Seefahrtstandardvokabular x Seeprotest und Berichte x Fischereistandardvokabular (Fischarten, Fanggeräte, Teile vom Fanggerät, Fanggebiete und fischereirechtliche Bestimmungen) x Stand: 31. Juli 2021
Verkehrslage Fahren ohne Fahrerlaubnis und unter Einfluss von BTM In Völpke wurde am 29.11.2020 gegen 21:28 Uhr ein PKW angehalten. Der 24jährige Fahrzeugführer räumte bei der Kontrolle ein, keine Fahrerlaubnis zu besitzen. Der durchgeführte BTM Schnelltest fiel zudem auch positiv aus. Eine Blutentnahme und die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens waren die Folge. Die Beifahrerin, die einen Führerschein hatte und weder BTM noch Alkohol zu sich genommen hatte, fuhr den PKW weiter. Brand eines PKW Zwischen Bergen und Remkersleben stotterte am 29.11.2020 gegen 17:00 Uhr der PKW eines 36jährigen Mannes plötzlich und blieb stehen. Dann schlugen Flamen in den Fußraum des PKW und der Mann verließ fluchtartig das Fahrzeug. Dieses geriet innerhalb kürzester Zeit in Vollbrand und wurde durch die Feuerwehr gelöscht. Vermutlich führte ein technischer Defekt zum Fahrzeugbrand. Verletzt wurde durch das Feuer niemand. Fahren unter Alkoholeinwirkung In Gröningen wurde am 29.11.2020 gegen 19:30 Uhr ein PKW angehalten. Der Fahrer pustete 1,02 Promille. Ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wurde eingeleitet. Weiterfahren durfte der 40jährige Mann natürlich nicht. Gegen 00:10 Uhr wurde heute in Oschersleben ein langsam fahrender Transporter angehalten. Da der Fahrer nach Alkohol roch, wurde er zum Konsum befragt. Er gab an, ein Bier getrunken zu haben. Der 62jährige moldawische Mann pustete jedoch 1,48 Promille. Eine Blutentnahme wurde durchgeführt. Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens sowie die Erhebung einer Sicherheitsleistung waren die Folge. Kriminalitätslage Veranstaltungstechnik von Bühne entwendet In Niederndodeleben wurde am 28.11.2020 eine Bühne mitsamt Veranstaltungstechnik für einen musikalischen Adventsgottesdient aufgebaut. Bei der Vorbereitung der Zeremonie stellte der Pfarrer fest, dass durch unbekannte Täter Technik entwendet wurde. Entwendet wurden unter anderem eine Stagebox und eine Stromverteilung. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet. Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei unter der Rufnummer 03904/4780 entgegen. Diebstahl von Dieselkraftstoff aus Baumaschinen Von mehreren Baumaschinen der Baustelle bei Oschersleben in der Großalslebener Straße wurde am vergangenen Wochenende Dieselkraftstoff entwendet. Die Täter nahmen insgesamt ca. 400 Liter aus den Tanks von Walzen und Baggern mit, ließen jedoch drei teilweise mit Diesel befüllte Kanister zurück. Der Schaden beträgt ca. 1000 Euro. Die Ermittlungen wurden aufgenommen. Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei unter der Rufnummer 03904/4780 entgegen. Impressum: Polizeiinspektion Magdeburg Polizeirevier Börde Beauftragter für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Gerikestr. 68 39340 Haldensleben Tel: +49 3904-478-198 / 0162-1388127 Fax: +49 3904-478-210 Mail: presse.prev-bk@polizei.sachsen-anhalt.de
aggregiertes Stromnetz zur Übertragung und Verteilung in Tansania, Verluste nach #3 Auslastung: 4500h/a Brenn-/Einsatzstoff: Elektrizität Flächeninanspruchnahme: 500000000m² Jahr: 2010 Länge: 5000km Lebensdauer: 50a Leistung: 1500MW Produkt: Elektrizität Verlust: 0,385%/100 km
Der Stromverteilung erfolgt in Deutschland über Freileitungstrassen und Erdkabel. Diese Hochspannungsnetze können sowohl mit Wechselstrom als auch mit Gleichstrom betrieben werden. Während sich beim Wechselstrom 100 Mal pro Sekunde die Fließrichtung ändert (50 Hertz), bleibt sie beim Gleichstrom konstant. Freileitungen nehmen nicht isolierte Seile auf, die über eine größere Entfernung das elektrische und magnetische Feld emittieren. Erdkabel können aufgrund ihrer Isolierung dichter verlegt werden. Durch die Isolierung und Verlegung im Erdreich ist die Immission der Erdkabel ab einer gewissen Entfernung im seitlichen Abstand geringer als bei vergleichbaren Freileitungen. Jedoch muss für Erdkabel eine Trasse für Wartungsarbeiten bereitgestellt werden. Darüber hinaus ist auch der Aufwand für Reparaturarbeiten gegenüber Freileitungen größer. Sobald ein Gerät oder eine Stromleitung am Hausnetz angeschlossen ist, liegt ein elektrisches Feld vor. Wird das Gerät eingeschaltet und es fließt Strom, tritt zusätzlich ein magnetisches Feld auf. Diese Felder nehmen in zunehmenden Abstand zum Gerät schnell ab. Durch die Nutzung einer Freischaltung (Netzabkopplung) wird das Gerät vom Hausnetz getrennt und es liegen keine Felder mehr an, wenn das Gerät nicht im Betrieb ist. Der Gebrauch von Mobilfunktelefonen erfordert eine größere Anzahl von Mobilfunksendeanlagen. In der folgenden Abbildung ist die Abstrahlgeometrie einer Mobilfunk-Sektorantenne, die auf einem Haus montiert ist, dargestellt. Erkennbar sind neben dem Hauptstrahl auch die Nebenstrahlen, die in einem geringeren Abstand als der Hauptstrahl auf den Boden treffen. Wo Mobilfunkmasten aufgestellt sind, lässt sich dem EMF-Portal der Bundesnetzagentur entnehmen. Hier kann über die Eingabe der Adresse nach Standorten von Mobilfunksendeantennen gesucht werden. Für die jeweilige Sendeantenne wird der zugehörige Sicherheitsabstand angegeben. Welche Belastung für den Körper beim Gebrauch mit einem Handy einhergeht, lässt sich in der SAR-Tabelle über spezifische Absorptionsrate für gängige Handymodelle beim Bundesamt für Strahlenschutz ermitteln.
In dem Pilotprojekt AmpaCity wurden in Essen 1000 m Supraleiterkabel verlegt. Ziel des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderten Projektes ist es, zu zeigen, ob und wie Supraleiter die Stromverteilung in Städten nachhaltig verbessern und effizienter gestalten können. Mittels Supraleiter kann eine verlustfreie Stromübertragung realisiert werden. Bei herkömmlichen Leitern hingegen wird ein Teil der eingespeisten Energie in Wärme umgewandelt. Das Supraleiterkabel verursacht auch keine magnetischen Felder, sodass die direkt Nähe zu empfindlichen Datenkabeln ohne Probleme möglich ist und das Supraleiterkabel daher auch in bereits bestehenden Kabelschächten verlegt werden kann. Außerdem braucht das nur 15 cm starke Supraleiterkabel viel weniger Platz als ein herkömmliches Kabel. Das Supraleiterkabel überträgt bei gleichem Durchmesser ca. fünfmal mehr Strom als ein konventionelles Kabel. Somit kann aufgrund der schlankeren Netzstrukturen und der geringeren Trassenbreite wertvolle Fläche in dichtbesiedelten Innenstädten eingespart werden. Dem Projekt ging eine Machbarkeitsstudie voraus, die bestätigte, dass die Supraleitertechnologie das Potenzial besitzt, „den weiteren Ausbau städtischer Netze effizient und unter Verzicht auf die flächenintensive herkömmliche Hochspannungstechnik zu ermöglichen“. Durch die fast verlustfreie Übertragung großer Strommengen kann mit den Supraleiterkabeln künftig schrittweise auf Hochspannungsstrecken und Umspannanlagen im innerstädtischen Bereich verzichtet werden. Wind- und Sonnenenergie lassen sich mit der Supraleitungen effizienter nutzen. Mit dem Projekt werden die Voraussetzungen für eine hohe Ausfallsicherheit geschaffen, da das Supraleiterkabel in Verbindung mit einem Strombegrenzer bei Netzstörungen nicht durch Fehlerströme überlastet werden kann. Somit wird ein wichtiger Beitrag für die Energiewende und die zunehmende dezentrale Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energie geschaffen. Der supraleitende Keramikwerkstoff wird in Silberröhren gefüllt und lässt sich wie ein herkömmliches Kabel verlegen. Allerdings muss ein Kühlsystem für die Supraleitung vorgesehen werden. Eine zu lösende Aufgabe besteht darin, die Produktionskosten supraleitender Drähte und Kabel zu senken. Mit dem Projekt entsteht eine Experimentierplattform, auf der relevante Kabelparameter wie Geometrie, Verseilung, Stromstärke, Isolierung und Material variiert und für die Zukunft optimiert werden können. Nach dem zweijährigen Feldtest soll über einen längeren Supraleiter-Cityring entschieden werden. Dieser könnte strukturellen Veränderungen im innerstädtischen Bereich mit neuen Dienstleistungsstrukturen und der daraus resultierenden Verschiebung von Lastschwerpunkten Rechnung tragen.
Das Projekt "Untersuchungen ueber den Aufbau zukuenftiger Systeme fuer die Erzeugung und Verteilung von elektrischer Energie" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Berlin, Institut für Hochspannungstechnik und Starkstromanlagen durchgeführt.
Das Projekt "Beurteilung des im Rahmen der Hochspannungs-Gleichstromuebertragung Daenemark-Deutschland eingesetzten 400-kV-Oelkabels im Rahmen einer Anzeige nach Paragraph 20 LWaG Mecklenburg-Vorpommern" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Berlin, Institut für wassergefährdende Stoffe (IWS) e.V. durchgeführt. Die VEAG plante in Zusammenarbeit mit ihrer daenischen Partnerfirma SEAS, ein im Prinzip einwandiges 400-kV-Oelkabel fuer die Hochspannungs-Gleichstromuebertragung zwischen Daenemark und Deutschland zu verlegen und zu betreiben. Von der insgesamt ca 170 km langen Trasse sollten ca 45 km durch die Ostsee verlaufen. Im Rahmen der Anzeige gemaess Paragraph 20 des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern beim Staatlichen Amt fuer Umwelt und Natur Rostock durch die VEAG sollte geprueft werden, ob durch das Kabel und die dazugehoerigen Einrichtungen eine nachteilige Verunreinigung der Kuestengewaesser zu besorgen war.
Das Projekt "BALU - Fertigungstechnologie für Batteriezellkonzepte auf Basis der Aluminium-Ionen-Zellchemie" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bayreuth, Lehrstuhl für Systemtechnik elektrischer Energiespeicher durchgeführt. Ziel des Teilvorhabens ist es mit den von den Partnern bereitgestellten Aluminium-Graphit-Dual-Ionen-Batterie-Zellen (AGDIB-Zellen) ein Batteriesystem zu entwickeln, aufzubauen sowie zu validieren und somit die Anwendbarkeit dieser neuen Zelltechnologie in Hochleistungsbatterien zu überprüfen und bestenfalls nachzuweisen. Hierzu müssen durch die hohen Leistungsanforderungen Effekte von Stromverteilung und thermischen Inhomogenitäten dediziert betrachtet und gelöst werden. Neben einem entsprechenden mechanischen, thermischen und elektrischen Design des Moduls, ist auch eine Anpassung der Hardware und der Software des für Li-Ionen Batterien optimierten foxBMS vorzunehmen. Hier muss die geänderte Spannungslage berücksichtigt werden aber auch grundlegend andere Leerlaufkennlinien sowie Ladeverfahren. Die aufgebauten Demonstratoren werden final validiert und mit den heute verfügbare Hochleistungsmodule mit Li-Ionen-Batterien basierend auf LTO-Technologie verglichen.
Origin | Count |
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Bund | 143 |
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Förderprogramm | 139 |
Text | 5 |
Umweltprüfung | 1 |
unbekannt | 1 |
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