Mit Beginn der Förderperiode 2023 löste das GAP-Konditionalitäten-Gesetz (GAPKondG) das Agrarzahlungen-Verpflichtungengesetz aufgrund der Neustrukturierung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab. Das bisherige Cross-Compliance, bestehend aus den Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) und den Standards zur Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) sowie bisherige Greening-Maßnahmen in veränderter Form, wie zum Dauergrünlanderhalt, zur Anbaudiversifizierung und zum Vorhalten ökologischer Vorrangflächen, werden in die Konditionalität überführt. Die GAP-Konditionalitäten-Verordnung (GAPKondV) vom 7. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2244), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2273), dient der Durchführung des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes und der in § 1 GAPKondG genannten Unionsregelung („Rechtsakte der Europäischen Union über die Grundanforderungen an die Betriebsführung und über die Standards für die Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand sowie die im Rahmen dieser Rechtsakte und zu ihrer Durchführung erlassenen weiteren Rechtsakte der Europäischen Union in der jeweils geltenden Fassung"). Nach der GAP-Konditionalitäten-Verordnung sind die Bundesländer verpflichtet, durch Rechtsverordnung Feucht- und Moorgebiete auszuweisen und die landwirtschaftlichen Flächen nach dem Grad der Erosionsgefährdung durch Wasser und durch Wind einzuteilen und zu bezeichnen; sie können zudem abweichende Anforderungen von den Maßnahmen zur Begrenzung der Erosion festlegen, um in bestimmten Gebieten witterungsbedingten Besonderheiten, besonderen Anforderungen bestimmter Kulturen sowie besonderen Erfordernissen des Pflanzenschutzes nach § 1 Nr. 1 und 2 des Pflanzenschutzgesetzes vom 6. Februar 2012 (BGBl. I S. 148, 1281), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 15 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2752), Rechnung zu tragen.
Das Flurbereinigungsverfahren Lieg hat den Zweck, eine schnellwirksame, kostengünstige und umweltfreundliche Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen für die im Verfahrensgebiet wirtschaftenden landwirtschaftlichen Betriebe herbeizuführen. Verfolgtes Ziel ist der langfristige Erhalt der landwirtschaftlichen Betriebe sowie die Sicherung deren Wettbewerbsfähigkeit. Im Verfahrensgebiet fand bereits eine Erstbereinigung statt (Besitzübergang 1961). Die seinerzeit geschaffene Flurstruktur wird allerdings den heutigen Erfordernissen an eine moderne Bewirtschaftung nicht mehr gerecht. Die bestehende Flurverfassung im Untersuchungsgebiet mit unwirtschaftlich geformten Wirtschaftsstücken und vielfach zu kurzen Furchenlängen (durchschnittlich zwischen 180 m und 230 m) genügt den heutigen Anforderungen eines rationellen Arbeits- und Maschineneinsatzes nicht. Somit sind die Grundstücke nach neuzeitlichen betriebswirtschaftlichen Erkenntnissen, unter Berücksichtigung der bestehenden Pachtverhältnisse, aber auch unter Beachtung der Erfordernisse der Landesplanung, des Naturschutzes, der Landespflege, des Umwelt- und Naturschutzes, der Erholung sowie der wasserwirtschaftlichen Belange stärker zusammenzulegen und nach Lage, Form und Größe zweckmäßig zu gestalten und zu erschließen. Durch die Neustrukturierung des Flurbereinigungsgebietes wird die künftige Bewirtschaftung erleichtert und Arbeitsaufwand vermindert. Die Verbesserung der Flurstruktur ist somit eine entscheidende Voraussetzung für die Existenzsicherung bzw. Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der wirtschaftenden Betriebe. Die Flurbereinigung trägt darüber hinaus auch zur Verwirklichung landespflegerischer Maßnahmen bei. Die naturschutzfachlichen Gegebenheiten und Anforderungen des im Verfahrensgebiet liegenden Landschaftsschutzgebiets „Moselgebiet von Schweich bis Koblenz“, des FFH-Gebiets „Moselhänge und Nebentäler der unteren Mosel“ sowie das Vogelschutzgebiet „Mittel- und Untermosel“ werden dabei unterstützt und gefördert. Soweit im Rahmen der Flurbereinigung möglich, können insbesondere auch Maßnahmen zur biologischen Aufwertung, die Verringerung der Bodenerosion sowie die Offenhaltung und Förderung der Kulturlandschaft und des Landschaftsbildes gefördert werden. In erosionsgefährdeten Hanglagen kann unter Abwägung aller planungsrelevanter Belange, auch mit Blick auf eine Offenhaltung der Landschaft und unter Einbeziehung von Programmen des Vertragsnaturschutzes, eine möglichst großflächige und somit zukunftsfähige Grünlandnutzung etabliert werden. Die im Rahmen der Flurbereinigung erforderlichen Eingriffe in Natur und Landschaft werden funktional unter Beachtung artenschutzrechtlicher Belange kompensiert.
Die Dupont Specialty Products GmbH Co. KG (von hier an „Dupont“) betreibt am Standort Schkopau im „Industriestandort Schkopau“ eine im Sinne des BImSchG genehmigungsbedürftige Anlage zur Herstellung von Chemiewerkstoffen für die Autoindustrie mit einer Kapazität von 50.000 t/a. Dupont plant die Kapazität der Anlage auf 60.000 t/a zu erhöhen. Im Rahmen des zugehörigen BImSchG-Genehmigungsverfahrens wird die Dupont dabei durch die W.U.P. Consulting GmbH & Co. KG vertreten. Für die Erhöhung der Produktionskapazität werden zwei neue Fahrtstraßen/Produktionsstraßen errichtet. Hierfür ist die Umnutzung des bestehenden Lagerbereichs geplant. Mit dem Vorhaben einhergehend ist eine Neustrukturierung der Lagerordnung für Fertigprodukte, Verpackungsmaterial und Rohstoffe vorgesehen. Die Betriebseinheiten BE 06 und BE 20 sind von dem Vorhaben nicht betroffen. Die Lagerkapazität des Kühllagers und des Gefahrstofflagers werden dabei ebenfalls nicht geändert.
This policy paper addresses the question of why and how regional structural policy should be further developed in the face of far-reaching ecological challenges. In the focus of this policy paper are three principles: ecological sustainability, anticipation and transformation. This policy paper focusses on the German national funding system (GFS). To date, only some of the programmes in the GFS have an ecologically sustainable, forward-looking or transformative target dimension.
Pressemitteilung: Magdeburg, den 28.11.2023 Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten zieht erfolgreiche Bilanz Minister Sven Schulze: „Sachsen-Anhalt ist auf der Überholspur“ Seit der Amtsübernahme im September 2021 hat das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt unter der Leitung von Minister Sven Schulze bedeutende Erfolge erzielt. Die Neustrukturierung des Ressorts hat sich bewährt und ermöglicht eine effektive Verbindung von Themen wie Ernährungs- und Energieversorgungssicherheit, wodurch Synergieeffekte für das gesamte Land geschaffen werden. Wirtschaftlicher Aufschwung: Ein besonderes Augenmerk legt Minister Sven Schulze auf die Förderung kleiner und mittelständischer Unternehmen, die als Eckpfeiler der heimischen Wirtschaft maßgeblich zur positiven Entwicklung des Landes beitragen. Mit Erfolg: Als Land Sachsen-Anhalt können wir mit Stolz auf einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts um 2,6 Prozent im Jahr 2022 verweisen, der höchste Zuwachs seit einem Jahrzehnt! Und es geht noch weiter: Mit internationalen Unternehmen wie INTEL in Magdeburg, Sioux Technologies in Barleben, Avnet Logistics in Bernburg und Daimler Trucks in Halberstadt konnten wir in Sachsen-Anhalt wichtige Ansiedlungserfolge erzielen und unseren Wirtschaftsstandort nachhaltig stärken. Erfolge in Land- und Forstwirtschaft: Im Bereich Landwirtschaft stand das Jahr 2022 im Zeichen des Vorsitzes des Landes Sachsen-Anhalt in der Agrarministerkonferenz. Inmitten der Herausforderungen durch den Ukrainekrieg hat sich Minister Sven Schulze erfolgreich für die Ernährungssicherheit eingesetzt, unter anderem durch das temporäre Aussetzen von Stilllegungsregelungen für Ackerflächen. Auch die Bekämpfung von Tierseuchen wie der Afrikanischen Schweinepest (ASP) stand im Fokus. Minister Schulze betont den Erfolg des Zehn-Punkte-Plans zur ASP-Prävention, der eine engere Zusammenarbeit mit der Bundeswehr und den Einsatz von Kadaversuchhunden vorsieht. Elf solcher Hunde sind nunmehr aus ganz Sachsen-Anhalt für den Ernstfall-Einsatz bereit. Zur besseren Reaktion auf Waldbrände wurden gemeinsam mit der Stadt Wernigerode und dem Nationalpark Harz wichtige Eckpunkte in der „Wernigeröder Erklärung“ festgehalten. Diese umfasst unter anderem die Gründung von Brandschneisen, die Anpassung der Waldbrandgefahrenklasse und die Ausweitung der Beräumung von Totholz. Ausblick: Minister Sven Schulze betont: „Sachsen-Anhalt ist auf der Überholspur. Die positive Entwicklung in den letzten 2,5 Jahren zeigt, dass wir die richtigen Weichen gestellt haben. Mit Innovation, Tatkraft und Kreativität werden wir auch in der nächsten Amtszeit die entscheidenden Herausforderungen meistern und die bestmöglichen Ergebnisse für unsere Heimat erzielen.“
Institut für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse, Karlsruher Institut für Technologie, Karlstr. 11, 76133 Karlsruhe Kommentierung Partizipationskonzept BASE durch ITAS 05.12.2024 In diesem Dokument sind übergreifende, zentrale Punkte aufgeführt. Spezifische Kommentare zu den einzelnen Elementen sind in Form von Kommentaren direkt in das PDF eingefügt. 1) Abschnitt zu Selbstverständnis und Rolle der Beteiligungsangebote fehlt Das Konzept stellt momentan eine Auflistung von Maßnahmen dar, die auf sehr unterschiedlichen Ebenen liegen und unterschiedliche Ziele verfolgen. Die Zieldimension wird über das Säulenmodell angesprochen, was aber nicht klärt, welchen Zweck die einzelnen Formate für das BASE haben, d.h. u.a. ob sie konsultativen Charakter haben oder der Entscheidungsvorbereitung dienen. Zum besseren Verständnis und zur Einordnung der Angebote wäre ein Abschnitt vonnöten, in dem diese Ziele dargelegt werden sowie das Verständnis des BASE bezüglich Qualitätsverständnis und Qualitätssicherung in der Beteiligung. Weiterhin sollte in diesem Abschnitt auch die Rolle der Beteiligungsangebote im Verfahren erläutert werden, was auch die Zusammenarbeit mit und das Verhältnis zu Angeboten anderer Akteure im Verfahren (insb. BGE und BGZ) beinhaltet. 2) Strukturierung der Beteiligungsangebote Die einfache Auflistung der Beteiligungsangebote wirkt unübersichtlich, v.a. da die Angebote auf sehr unterschiedlichen Ebenen liegen: teilweise sind sie sehr allgemein gehalten und teilweise werden Unterschritte als einzelne Angebote gelistet. Hier wären eine Konsolidierung und Fokussierung notwendig, auch um Klarheit bezüglich der Ziele und des Mehrwerts der einzelnen Formate für das BASE zu erlangen. Untenstehend ein Vorschlag dazu. Da es sich um ein Konzeptpapier handelt, sollten hier eher übergeordnete Formate gelistet werden. Die genaue Ausgestaltung einzelner Formate bspw. für verschiedene Zielgruppen wäre Teil einer Detailplanung. 3) Verzahnung von PFE und Regionalkonferenzen Im Konzept bleibt unklar, wie der Übergang von der Arbeit des PFE zu den Regionalkonferenzen gestaltet werden soll. Dazu gehören beispielsweise die Fragen, wie lange das PFE seine Arbeit in welcher Form fortführt, wie dessen Expertise bewahrt und weiterentwickelt wird und, insbesondere, in welcher Form die nationale Öffentlichkeitsbeteiligung nach Gründung der Regionalkonferenzen gewährleistet bleibt. 4) Kollaborative Ausarbeitung der Beteiligungsformate Die weitere Ausarbeitung und Präzisierung der Beteiligungsformate sollte im Sinne eines integrierenden Beteiligungsverständnisses in Zusammenarbeit mit PFE, NBG, BGE, BGZ und der Wissenschaft (z.B. DAEF) erfolgen. Dabei sollte ein iteratives Vorgehen gewählt werden, das schrittweise und mit Überprüfungsschleifen zu einem Startkonzept für die Beteiligung in der nächsten Phase führt. Vorschlag Neustrukturierung Beteiligungs‐ und Informationsangebote: Es folgt ein Vorschlag für eine Strukturierung der Beteiligungs‐ und Informationsangebote, welche außenstehenden eine bessere Einordnung der einzelnen Elemente bezüglich ihrer Zielsetzung erlauben soll. Die unter Kapitel 4 im Konzept aufgelisteten Formate wurden dafür kategorisiert und teilweise zusammengefasst. In der vorgeschlagenen Sortierung wird zwischen Beteiligungs‐ und Institut für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse, Karlsruher Institut für Technologie, Karlstr. 11, 76133 Karlsruhe Informations‐/Dialog‐ und Bildungsangeboten unterschieden, um die unterschiedlichen Grade der Beteiligung zu verdeutlichen. Eine weitere Ebene der Unterscheidung ist, ob sich die Angebote an regionale oder nationale Akteure richten. Anmerkungen: Die Beteiligung der sogenannten „jungen Generation“ sowie der Zwischenlagergemeinden sollte in die aufgeführten Formate integriert werden und stellt keine eigenen Beteiligungsformate dar, es handelt sich dabei um spezifische Zielgruppen, die bei der Planung der Formate mit berücksichtigt werden sollten. Die neue Webseite ist kein Beteiligungsangebot, sondern ein Werkzeug für Informationsangebote. Ebenso ist der Expert:innenpool kein Beteiligungsangebot, sondern eine organisatorische Unterstützung. 4.1. Substantielle Vorbereitung der Regionalkonferenzen Ziel: Kollaborativ den Start der Regionalkonferenzen vorbereiten 4.1.1. Grundlagen Regionalkonferenzen und Fachkonferenz Rat der Regionen Ziel Durch kollaborative Entscheidungsfindung einen einheitlichen Rahmen und Orientierung für die Vorbereitungsphase und die Einrichtung der Regionalkonferenzen und der Fachkonferenz Rat der Regionen schaffen Zielgruppen Planungsteam Forum Endlagersuche, sowie weitere Bürger:innen der Teilgebiete (Diversität gewährleisten), Gesellschaftliche Organisationen, Kommunen, Nachbarstaaten (Behörden, Kommunen, Bürger:innen), Wissenschaft, Forschung, Bildung, Zivilgesellschaft Grad der Beteiligung Kollaborative Entscheidungsfindung sowie Konsultation Methoden / Werkzeuge noch offen Beteiligte Institutionen BASE, BGE, BGZ Kernteam für die Erarbeitung des Handbuchs bestehend aus BASE, BGE, BGZ, PFE, NBG diskutiert Grundlagen und stellt diese einer weiteren Öffentlichkeit zur Diskussion 4.1.2. Starterteams Regionalkonferenzen Ziel Netzwerkaufbau in den Regionen, Anpassung des Handbuchs Regionalkonferenzen an die Region Zielgruppen noch offen (zu definieren in 4.1.1.), z.B. Bürger:innen der Standortregionen, Kommunalvertreter:innen, Regionale politische Akteure, regionale Verbände, regionale zivilgesellschaftliche Organisationen Grad der Beteiligung Kollaborative Entscheidungsfindung Methoden / Werkzeuge durch die Beteiligten zu definieren Beteiligte Institutionen BASE, BGE Kommunikation und Aufbau von Netzwerken in den Regionen inhaltlich und fachlich unterstützt durch BASE und BGE. Anpassung des Handbuchs fachlich unterstützt durch BASE und BGE sowie selbst gewählte Expert:innen. 4.2 Informations‐, Dialog‐ und Bildungsangebote: regional Ziele: Die substantielle Beteiligung unterstützen und Interessierten Angebote bereiten 4.2.1. Zielgruppenspezifische (Online‐)Seminare Ziel Zielgruppen Grad der Beteiligung Methoden / Werkzeuge Regionalspezifische Bildungsangebote beispielsweise zu den Regionalkonferenzen und dem Rat der Regionen Interessierte Öffentlichkeit in den potentiellen Standortregionen, Kommunen (im In‐ und ggf. auch Ausland), Landes‐ und Regionalverwaltungen, politische Vertreter*innen Bildung Methoden der Erwachsenenbildung Institut für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse, Karlsruher Institut für Technologie, Karlstr. 11, 76133 Karlsruhe Beteiligte Institutionen BASE, BGE, PFE Vor dem Start der Regionalkonferenzen entwickelt das BASE gemeinsam mit der BGE, dem PFE und dem Expert:innenpool ein leicht zugängliches Bildungsangebot für die Teilnehmenden der Regionalkonferenzen und der Fachkonferenz Rat der Regionen zur Vermittlung von fachlichem Wissen, Verfahrensgrundlagen und Methodenkompetenzen. 4.2.2 Informationsangebote zu aktuellen Verfahrensschritten Ziel Prozess und Ansprechpartner:innen für aktuelle Verfahrensschritte bekannt machen Zielgruppen Interessierte Öffentlichkeit und weitere Stakeholder Grad der Beteiligung Information Methoden / Werkzeuge Vielfältige Informationsformate (z.B. Webseite, Flyer, Infostände, Informationsveranstaltungen), Medienarbeit, Faktencheck) Beteiligte Institutionen BASE, BGE, Starterteams / PFE, BGZ Passend zu den Verfahrensschritten werden mit ausreichend Vorlauf regional angepasste Informations‐ und Dialogangebote erstellt. Dies betrifft insbesondere den Standortregionenvorschlag, für den regionenspezifische Angebote gemeinsam mit den Starterteams oder, vor deren Gründung, dem PFE erarbeitet werden. Mit den Angeboten werden verschiedene Zielgruppen angesprochen (z.B. „junge Generation“). Eine Veranstaltung in diesem Kontext ist eine Auftaktveranstaltung für die Regionalkonferenzen. Zu den regionalspezifischen Angeboten zählen weiterhin Angebote für die Zwischenlagergemeinden (gemeinsam mit BGZ). 4.3 Nationale Beteiligungsmöglichkeiten Ziel: Der interessierten Öffentlichkeit außerhalb der Standortregionen Beteiligungsmöglichkeiten bieten 4.3.1. Forum Endlagersuche und Planungsteam Forum Endlagersuche Ziel Zielgruppen Grad der Beteiligung Methoden / Werkzeuge Beteiligte Institutionen s. Konzept Aktive Begleitung des Standortauswahlverfahrens, Interessenvertretung Interessierte Öffentlichkeit, gemeinnützige Organisationen, Kommunen Konsultativ Forum Endlagersuche, Anträge BASE, BGE, BGZ 4.3.2. Folgeformat Forum Endlagersuche Ziel Nach Start der Regionalkonferenzen der allgemeinen interessierten Öffentlichkeit die Möglichkeit geben, das Auswahlverfahren aktiv zu begleiten, Regionen‐übergreifende Themen diskutieren und bearbeiten Zielgruppen Interessierte Öffentlichkeit, gemeinnützige Organisationen, Kommunen Grad der Beteiligung Konsultativ Methoden / Werkzeuge Format ähnlich Forum Endlagersuche, Anträge, Förderprogramm Zivilgesellschaft Beteiligte Institutionen BASE, BGE, BGZ, Folgeformat PFE Auch nach der Gründung der Regionalkonferenzen wird es eine allgemeine interessierte Öffentlichkeit geben, deren Begleitung für das Verfahren hilfreich ist. Weiterhin sollten Regionen‐übergreifende Themen in einem Diskussionsforum von der interessierten Öffentlichkeit gemeinsam bearbeitet werden können. Ein durchgehendes Angebot an die allgemeine interessierte Öffentlichkeit ist wichtig, um Rückhalt für das Verfahren in der Öffentlichkeit aufrecht zu erhalten. Bedarfsorientierte Ausarbeitung des Förderprogramms Zivilgesellschaft gemeinsam mit der interessierten Öffentlichkeit 4.4 Informations‐, Dialog‐ und Bildungsangebote: national Ziele: Die substantielle Beteiligung unterstützen und Interessierten Angebote bereiten 4.4.1 Informationsangebote zu aktuellen Verfahrensschritten Ziel Zielgruppen Grad der Beteiligung Ablauf des Verfahrensschritts und Ansprechpartner:innen für aktuelle Verfahrensschritte bekannt machen Interessierte Öffentlichkeit und weitere Stakeholder Information
Von: Gesendet: An: Cc: Betreff: < @make.org> Freitag, 6. Dezember 2024 15:17 Dialog Fragen zum Beteiligungskonzept (Kapitel 4) Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben Ihr Beteiligungskonzept für die Endlagersuche gelesen und bedanken uns für die Möglichkeit, Fragen, Anregungen und Kritik zu äußern. Im Zusammenhang mit den vorgeschlagenen Maßnahmen in Kapitel 4 möchten wir gerne die folgenden Fragen an Sie richten: 1. Die Akzeptanz eines Endlagerstandortes bedarf der Zustimmung und Akzeptanz der dort lebenden Bevölkerung. Inwieweit ist geplant, Bürgerinnen und Bürger zu beteiligen – nicht nur vor Ort in kleinen Gruppen, an denen sich bereits interessierte Menschen beteiligen, sondern auch bundesweit? 2. Wie soll die Informationskampagne ablaufen, um Akzeptanz zu fördern, Misstrauen abzubauen und Missverständnissen vorzubeugen? 3. Sind multilinguale Veranstaltungen und Dialogverfahren vorgesehen, insbesondere wenn der finale Standort in der Nähe eines Nachbarlandes liegt und andere Sprachen als Englisch sinnvoll wären? 4. Viele Bürgerinnen und Bürger haben zu wenig Zeit für physische Veranstaltungen oder erfahren zu spät davon. Wie wird sichergestellt, dass alle Betroffenen beteiligt werden, beispielsweise durch den Einsatz von digitalen Beteiligungsmöglichkeiten? Könnten Sie uns zudem ausführlicher sagen, was die in Punkt 4.9 genannte Neustrukturierung des Webauftrittes beinhalten soll? Wir würden uns sehr über eine Beantwortung dieser Fragen freuen und danken Ihnen im Voraus für Ihre Mühe. Herzliche Grüße, -- Projektmanagerin Make.org Deutschland @make.org Make.org GmbH - Karl-Marx-Straße 12, 12043 Berlin Das automatische Herunterladen dieses Bilds aus dem Internet wurde aus Datenschutzgründen v on Microsoft O ffice verhindert. 1
Der Molkenmarkt, als einst historisches Zentrum Berlins, ist gegenwärtig nur noch schwer erkennbar. Wo heute überdimensionierte Straßen und Parkplatzflächen den Raum prägen, standen einst zahlreiche geschichtsträchtige Häuser in unmittelbarer Nähe des ältesten Marktplatzes der Stadt. Durch Zerstörung und Umgestaltung verlor der Molkenmarkt seine Bedeutung als lebendiges Stadtquartier und die heutigen historischen Bauten, wie das Rote Rathaus und die Parochialkirche, stehen beziehungslos zueinander im Stadtgrundriss. Durch den am 14.09.2016 festgesetzten Bebauungsplan (B-Plan) 1-14 (PDF, 5.7 MB) wurde die Grundlage geschaffen, eine städtebauliche Neustrukturierung vorzunehmen und den Molkenmarkt in Annäherung an seinen historischen Grundriss für die Menschen zurückzugewinnen. Der Fokus dafür liegt in der Umverlegung der Grunerstraße in den Verlauf der Gustav-Böß-Straße und den damit verbundenen Änderungen der angrenzenden Straßenverläufe. Gleichzeitig wird durch die Maßnahme neuer Raum zur innerstädtischen Bebauung aus ungenutzten Arealen geschaffen. Die im Lageplan dargestellte Bebauung stammt aus der Bebauungsplanstudie aus dem Jahr 2009 und wird derzeit durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen weiterbearbeitet. Projekte im Städtebau (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen): Molkenmarkt Weitere Informationen zu Projekten im Stadtzentrum (Stadtwerkstatt) Die Straßenbaumaßnahme wird in zwei Bereiche unterteilt. Zum einen in den “Umbau Mühlendamm/Molkenmarkt/Grunerstraße (Hauptstraßenzug) von Mühlendammbrücke bis Littenstraße einschließlich den Anschlüssen Spandauer Straße bis Stralauer Straße” und zum anderen in den “Umbau der Quartiersstraßen im Klosterviertel (Bereich Molkenmarkt/Klosterviertel)”. Zunächst ist der neue Hauptstraßenzug als Ortsdurchfahrt der Bundesstraße B1 zu errichten. Erst nach der Verkehrsfreigabe der neuen Straße stehen die ehemaligen Straßenflächen für Hochbauaktivitäten zur Verfügung. Aktuell ruht die Planung für die Hochbaumaßnahmen und damit für die Quartiersstraßen mit dem Ziel einer ökologischen Neuausrichtung der Planungsinhalte im Kontext der Schaffung eines ökologischen Musterquartiers Klosterviertel. Es ist vorgesehen, sowohl die Stadtgesellschaft als auch verschiedene Behörden in den Prozess einzubeziehen. Ein Baubeginn ist aus diesem Grund derzeit nicht absehbar. Das Vorhaben Verkehrsführung Der Bau Voruntersuchungen Im Rahmen der Bebauungsplanbearbeitung wurde bereits eine Umweltprüfung vorgenommen, die im B-Plan 1-14 (PDF, 5.7 MB) in Kapitel II – Umweltbericht – vollständig eingearbeitet ist. In dieser werden unter anderem die Schwerpunkte des Schallschutzes, der Schadstoffbelastung und der Vegetationsflächen behandelt. Relevante Ergebnisse sind zum einen die schallschutztechnischen Anforderungen, die durch ergänzende Maßnahmen an Bestandsgebäuden im Einflussbereich der Hauptverkehrsstraßen erreicht werden sollen, als auch die Maßnahmen zur Einhaltung der Immissionsgrenzwerte an der zukünftigen Gebäudeecke Molkenmarkt/Grunerstraße. Außerdem kommt es während der Baumaßnahme zu erheblichen Änderungen und Verlust von Vegetationsflächen. Diese werden im Zuge des Baus entlang der neuen Straßenzüge durch Ersatzpflanzungen und neue Grünflächen ausgeglichen. Insgesamt werden ca. 140 Straßenbäume neu gepflanzt. Die neuen Verkehrsführungen wurden unter Berücksichtigung der Strategien des „Stadtentwicklungsplans Verkehr und den Verkehrsprognosedaten des Landes Berlin 2025“ geplant. Die verkehrliche Leistungsfähigkeit wurde durch Gutachten im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans 1-14 nachgewiesen. Der neue Hauptstraßenzug als Teil der Bundesstraße 1, im Lageplan als Mühlendamm, Molkenmarkt und Grunerstraße (neu) bezeichnet, wird auch in Zukunft stark befahren sein. Daher werden die Querschnitte und die Gestaltung weiterhin die Charakteristika einer großstädtischen Hauptstraße aufweisen. Es erfolgt eine drei streifige Ausbildung der Fahrbahnen je Fahrtrichtung mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h. Durch die Umverlegung der Grunerstraße in den Verlauf der Gustav-Böß-Straße, werden Kreuzungspunkte neu strukturiert. Der bisherige überdimensionierte Verkehrsknoten Grunerstraße – Stralauer Straße – Spandauer Straße – Mühlendamm wird zukünftig durch eine Kurve, d.h. den Molkenmarkt verbunden und intelligent mittels Lichtsignalanlagen (LSA) geregelt. So soll für alle Verkehrsteilnehmer ein zügiger Verkehrsfluss sichergestellt werden. Im Jahre 2015 wurde die Planung auf Grund neuer Randbedingungen angepasst. Hauptaugenmerk lag dabei auf der Verbesserung der Radwegführung, die im Wesentlichen bereits den Kriterien des 2018 erlassenen Mobilitätsgesetzes entspricht. Für Fußgänger und Radfahrende werden attraktive Räume im Straßenland geschaffen und deren Verkehrssicherheit erhöht. Unter anderem werden zusätzliche Querungsmöglichkeiten getrennt für Fußgänger und Radfahrende angeordnet, Bushaltestellen werden barrierefrei ausgebaut und Radwege werden in komfortabler Asphaltbauweise ausgebaut. Von der Mühlendammbrücke kommend wird der Radverkehr auf einem 2 m breiten Radweg auf Gehwegniveau geführt. Dieser Radweg wird vor der Stralauer Straße auf 2 × 2 m erweitert, um für den geradeausfahrenden und den rechtsabbiegenden Radfahrenden jeweils eine separate Aufstellfläche zu schaffen. Die Signalisierung wird entsprechend angepasst. In Richtung Mühlendammbrücke wird ein 4,75 m, d.h. überbreiter Bussonderfahrstreifen markiert, der gleichzeitig den Radverkehr integriert. Hält der Bus in der Bushaltestelle, kann der Radfahrende sicher den Bus überholen. Entgegen der bisherigen Planung stehen dem motorisierten Individualverkehr hier zwei statt drei Fahrstreifen zur Verfügung, allerdings ist durch die Änderung an der LSA nunmehr die Abbiegebeziehung vom Molkenmarkt in Richtung Stralauer Straße möglich. Die Planaktualisierung, Lageplan Unterlage 5.1, Blatt 1, Stand März 2020, steht als Download zur Verfügung. Durch die Baumaßnahme werden die bisherigen Parkmöglichkeiten am Roten Rathaus entfallen. Alternativ stehen Parkplätze im Parkhaus an der Grunerstraße bzw. in der Tiefgarage unter der Alexanderstraße zur Verfügung. Entsprechend der historischen Bedeutung des Areals und der gewünschten gestalterischen Aufwertung des gemäß den B-Planfestsetzungen geplanten Stadtquartiers werden hochwertige Materialien verbaut, welche zudem wesentlich robuster und dauerhaft haltbarer sind. Im Straßenzug Mühlendamm-Molkenmarkt-Grunerstraße werden die Anlagen der Straßenbeleuchtung grundlegend mit LED-Leuchtmitteln neu konzipiert. Dabei wird das bestehende Beleuchtungskonzept im Umfeld des Alexanderplatzes mit Typ Urbi 3-Leuchten aufgegriffen und doppelarmige Leuchten, teils mit einer zusätzlichen Gehwegausleuchtung, errichtet. Die Gehwege werden mit vergüteten, geschliffenen Berliner Platten mit typischen Bischofsmützen im Diagonalverband ausgestattet. Die Fahrbahnen werden mit Natursteinborden aus Granit eingefasst. Im Bereich des Molkenmarktes entstehen attraktiv gestaltete Platzflächen mit Baum- und Bankstandorten, die zum Verweilen einladen. Die Befestigung greift die Thematik der Alten Münze auf: Natursteine werden kreisrund in Anlehnung an Münzen gepflastert. Die artenreichen Baumpflanzungen mit Amberbäumen, Gleditschien, Ulmen, roter Feldahorn und Japanischen Schnurbäumen erfolgen in einem hochwertigen Pflanzsubstrat. Daran schließt ein mit Blähton angereicherter Boden an, der Wasser speichern kann und somit auch im Innenstadtbereich gute Wachstumsbedingungen schafft. Die Baumscheiben entlang der Grunerstraße und im Bereich der Bushaltestelle Stralauer Straße werden mit einer wasser- und luftdurchlässigen gebundenen Abdeckung versehen, welche betretbar und leicht zu reinigen ist. Hochwertige Strauchpflanzungen erfolgen in Grünbeeten zwischen Gehweg und Radweg in der Innenkurve des Molkenmarktes direkt neben dem Nikolaiviertel. Zum Schutz dieser Flächen wird ein ca. 25 cm hohes Rabattengitter etabliert. Die Mittelstreifen werden mit Rasen begrünt, um neben Versickerungspotentialen auch optisch und naturräumlich einen Akzent zu setzen. Ausreichend stabile Fahrradabstellmöglichkeiten – Typ Kreuzberger Bügel – werden angeboten. Im Bereich des Mühlendamms und im neuen Straßenabschnitt Molkenmarkt wird zwischen den Fahrtrichtungen eine Trasse für eine zukünftige Straßenbahnlinie freigehalten Die BVG Berliner Verkehrsbetriebe wird hierfür ein gesondertes Planfeststellungsverfahren durchführen. Die Vorbereitungen für das Planfeststellungsverfahren laufen. Weitere Informationen zur Straßenbahn-Planung Während der gesamten Planung wurde eine enge Zusammenarbeit mit tangierenden Behörden, Versorgungsunternehmen, Stiftungen und künftigen Bauherren angestrebt. Vor allem das Landesdenkmalamt (LDA) wurde für die archäologischen Erkundungen einbezogen. Auf diese Weise konnten die Grabungen der historischen Überreste mit dem Straßenbau vereint werden. Die erforderlichen passiven schallschutztechnischen Maßnahmen an Bestandsgebäuden können auf Kosten des Vorhabenträgers (Land Berlin) von den Grundstückseigentümern vorgenommen werden. Die Kostenerstattung wird vertraglich mit den einzelnen Eigentümern geregelt. Der Molkenmarkt gilt als ältester Markt Berlins. Über ihn verläuft die achthundert Jahre alte Verkehrsader, die über den ältesten Spreeübergang des Mühlendamms hinweg die mittelalterliche Doppelstadt Cölln-Berlin verband. Ziel der Untersuchung ist es, die Entwicklung dieser Keimzelle Berlins von der Stadtgründung vor ca. 800 Jahren zu ergründen. Für die künftigen Straßenbereiche bedeutet dies eine bauvorgreifende bzw. baubegleitende Erkundung in Verantwortung des Landesdenkmalamtes (LDA). Im archäologisch bedeutsamsten Bereich des Alten Berlin kam und kommt es zu großflächigen archäologischen Grabungen des LDA, die so im Vorfeld nicht bekannt bzw. erwartet waren. Im Rahmen dieses komplexen Gesamtvorhabens gilt es, den großflächigen Neubau der Grunerstraße, die Um- und Neuverlegung der gesamten unterirdischen Infrastruktur der geplanten Straßen und Wohnquartiere sowie die angemessene archäologische Dokumentation der im Boden erhaltenen historischen Zeugnisse des mittelalterlichen Stadtkerns von Berlin vor ihrer Zerstörung in Einklang zu bringen. Vor diesem Hintergrund besteht die besondere Aufgabe der Verantwortlichen für den Straßenbau, zusammen mit den vor Ort baubegleitend tätigen LDA zu entscheiden, welche historischen Relikte im Boden verbleiben können. Demzufolge werden nur diejenigen Mauerreste zurückgebaut, die einem sicheren, dauerhaften und standfesten Straßenbau entgegenstehen. Parallel zu den Tätigkeiten im Straßenbereich finden umfangreiche Ausgrabungen des Landesdenkmalamtes innerhalb der künftigen Wohnquartiere am Molkenmarkt und Klosterviertel statt. Siehe hierzu Führungen über die archäologischen Ausgrabungen am Molkenmarkt auf der Webseite des Landesdenkmalamts Berlin. Ab 2020 folgte die Ausgrabung im Areal südlich des Roten Rathauses, d.h. zwischen Gustav-Böß-Straße und der bisherigen Grunerstraße, der als Parkplatz diente, auf einer Fläche von über 6.000 m². Hier befanden sich bereits 30 cm unter der Straßenoberkante erste Relikte alter Bebauungen. Die vollständig ausgegrabenen Mauern, die mit Trümmerschutt verfüllt waren, sind Zeitzeugen des ehemaligen Elektrizitätswerkes und der Umspannstation Spandauer Straße. Das Elektrizitätswerk war im Untergrund in seiner baulichen Struktur unerwartet gut erhalten. Darüber hinaus wurde die gut erhaltene mittelalterliche Nordmauer des Blankenfeldehauses freigelegt. Diese ist von besonderem archäologischem Wert und wird daher als Zeitzeuge unter dem Straßenaufbau weitestgehend erhalten. Im Baufeld der StraIauer Str. wurde ein gut erhaltener Bohlendamm aus dem 12. Jahrhundert, also etwa der Gründungszeit von Berlin, aufgefunden. Dieser musste vorsichtig freigelegt und Teile davon aufwendig geborgen werden. Diese werden zu einem späteren Zeitpunkt, nach eingehenden Untersuchungen, in ein Museum verbracht. Die Straßenbauausführung erfolgt in mehreren Bauphasen. Der Durchgangsverkehr sowie der Quell- und Zielverkehr im Gebiet sind während der Bauausführung gewährleistet. Im Hauptstraßenzug stehen während der Baumaßnahmen zwei Spuren je Fahrtrichtung mit 3,00 m Breite dem motorisierten Individualverkehr zur Verfügung. Beidseitig wird ein mindestens ein 1,50 m breiter Gehweg für Fußgänger angeboten und Querungs-möglichkeiten vorgesehen. Radfahrende erhalten eine ausreichende Breite von mindestens 1,50 m pro Richtung.
Die Panke ist ein Fließgewässer, das im Naturpark Barnim nahe der Stadt Bernau entspringt. Im Ortsteil Buch erreicht die Panke das Stadtgebiet von Berlin, durchfließt die Stadtbezirke Pankow und Mitte und mündet im Wedding am Nordhafen (gegenüber der Europacity) in den Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal. Die Länge der Panke beträgt rund 29 km. Davon befinden sich rund 2/3 auf dem Gebiet des Landes Berlin. Mit dem Ausbau wird nach Maßgabe und auf Basis der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) die Vernetzung der Panke mit dem Umland unter gewässerökologischen und landschaftsplanerischen Aspekten angestrebt. Darüber hinaus soll die Panke für die Bevölkerung erlebbar werden, die ökologische Durchgängigkeit wiederhergestellt und gleichzeitig die eigendynamische Entwicklung ermöglicht werden, Hochwasserneutralität gesichert werden. Die Panke soll in Berlin auf nahezu der gesamten Länge (rund 17,6 km) renaturiert werden – auf dem Teilstück von der Landesgrenze im Norden Berlins bis zu ihrem Einmünden in den Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal (BSSK). Die Ausgangssituation Verbesserungen durch die Renaturierung Planungsabschnitt Nordhafenvorbecken Planungsabschnitt Buch und Pölnitzwiesen Derzeit ist die Panke ein stark durch den Menschen umgestaltetes kleines Fließgewässer. In weiten Teilen des Gewässerlaufs bestehen eine kanalartige Begradigung und Befestigung der Ufer, u.a. mit Spundwänden. Vorhandene Sohlabstürze (d.h Sohlabsturz = größere Stufe des Gewässerbodens) und Wehre verhindern, dass z.B. Fische das Gewässer ungehindert durchwandern können Die Panke ist, auch im Hinblick auf weitere biologische Qualitätskomponenten der Gewässerflora und -fauna, damit noch deutlich davon entfernt, den guten ökologischen Zustand aufzuweisen bzw. das gute ökologische Potential auszuschöpfen, welche aufgrund gesetzlicher Vorgaben, wie z.B. der Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) oder dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zu erfüllen sind. Die Panke erfüllt ihre Funktion als aquatisches Ökosystem im Verbund mit den angrenzenden Uferbereichen und Feuchtgebieten im Hinblick auf den Wasserhaushalt derzeit nur unzureichend. Insbesondere der südliche, urbane Teilabschnitt ist in vielfältiger Weise durch eine Überbauung des Gewässerlaufs, die Verbauung von Ufern und Gewässersohle sowie Zuflüssen aus den Überläufen der innerstädtischen Mischwasserkanalisation geprägt. Untersuchungen zur Gewässer(struktur)güte, Gewässertypisierung und weiterer biologischer Qualitätsmerkmale haben gezeigt, dass die Panke auf der überwiegenden Anzahl der Berliner Teilabschnitte schlechte Zustandswerte aufweist, wie z.B. bei der Fischpopulation. Im Hinblick auf die Fischpopulation bedeutet das mit anderen Worten, dass in der Panke zahlenmäßig zu wenige Fische mit zu geringer Artenvielfalt vorkommen. Die negativen Bewertungsergebnisse werden in erster Linie auf die mangelnde Habitat- bzw. Strukturvielfalt, die nicht gegebene Durchwanderbarkeit des Gewässerlaufs und teilweise hohe Nährstoffbelastungen zurückgeführt. Mit dem geplanten Ausbau der Panke im Sinne einer Renaturierung wird der Fluss naturnäher gestaltet und die Gewässerstruktur soll sich in Zukunft verbessern. Neben der Verbesserung des ökologischen Gewässerzustands bzw. der Ausschöpfung des ökologischen Potentials sollen mit der Umgestaltung der Panke für zahlreiche Abschnitte Fortschritte in der Entwicklung des Stadt- und Landschaftsbildes erzielt werden. Außerdem wird angestrebt, dass die Panke und ihr Umfeld nach Umsetzung der Maßnahmen mehr Aufenthaltsqualität bieten und damit verbesserte Erholungsmöglichkeiten für die Berlinerinnen und Berliner. Das macht die Stadt lebenswerter. Weiterhin wird durch die Entwicklung von Auenabschnitten bzw. die Schaffung von Sekundärauen eine positive Wirkung auf das Stadtklima angestrebt. Eine Sekundäraue ist dabei als ein wieder hergestellter Entwicklungsraum für ein Fließgewässer zu verstehen und schafft Möglichkeiten für eine naturnahe Gewässerentwicklung auch in urbanen Bereichen, in denen beispielsweise ein Erhalt der Vorflutsituation oder des Hochwasserschutzes notwendig sind. Zudem kann die Panke mit der Renaturierung ihr vorhandenes Potenzial im Biotopverbund künftig besser ausschöpfen. Schon jetzt ist die Panke ein bedeutendes Element im Biotopverbund. Durch die geplanten Maßnahmen ist eine Verbesserung der Verbindungsfunktion von der Innenstadt bis ins Umland zu erwarten, insbesondere für Tiere und Pflanzen, die feuchte und nasse Standorte brauchen. Zusammenfassung der Maßnahmen: Abschnitte mit Aufweitungen / Sekundäraue: gesamt rund 5.000 m Strecken mit Mindesthabitat zur Verbesserung der Gewässerstruktur: gesamt rund 5.100 m Neutrassierung Flussbett: rund 1.000 m Neustrukturierung der Uferlinie und Initialmaßnahmen für Eigenentwicklung in Abschnitten Anpassung oder Umgestaltung der Einmündung von Nebengewässern und Gräben Neubau von zusätzlichen Flutmulden und Umbau von Rückhaltebecken Neubau von 4 Fischaufstiegen bzw. Sohlgleiten und 3 Furten Neubau von 2 Fuß- und Radwegbrücken Ausgleich der Gehölzverluste durch Neupflanzungen von heimischen, standortgerechten Bäumen und Sträuchern Ansaat mit heimischem Saatgut und Pflege von Rasenflächen und Staudenfluren im Bereich der neuprofilierten Ufer, der Flutmulden sowie der Böschungen in den Landschaftsraum Die Renaturierung der Panke auf rund 17,6 km ist ein umfangreiches Projekt und wird über mehrere Jahre schritt- und abschnittsweise erfolgen. Die Planung sieht vor, zunächst mit zwei Teilabschnitten zu beginnen: zuerst im Wedding in einem Abschnitt von der Mündung der Panke im Bereich Nordhafenvorbecken / Sellerpark bis zur Chausseestraßenbrücke. Hier soll die Panke so umgestaltet werden, dass Fische das Gewässer künftig ungehindert passieren können. Der nächste Abschnitt umfasst den weniger städtisch geprägten Teil der Panke nördlich des A10 Autobahnrings in Karow/Buch bis zur Landesgrenze nach Brandenburg. Der Ausbau der Panke im Sinne einer Renaturierung auf rund 17,6 km ist ein umfangreiches Projekt und wird über mehrere Jahre schritt- und abschnittsweise erfolgen. Die Planungsunterlagen wurden im Zuge des Genehmigungsverfahren zur Planfeststellung öffentlich ausgelegt und bekannt gemacht. Nach Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wurde das Vorhaben „Ausbau der Panke in den Bezirken Mitte und Pankow von Berlin, Phase II“ mittels Planfeststellungsbeschluss genehmigt. Als Träger des Vorhabens (TdV) liegt die Zuständigkeit in der Umsetzung bei der Abteilung V – Tiefbau der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) im Fachbereich Gewässer. Das Nordhafenvorbecken im Ortsteil Wedding im Bezirk Mitte bildet den künstlich geschaffenen Endpunkt der Panke. Die Panke mündet aus östlicher Richtung kommend mit einem mehr als 2,00 m hohen Absturz in das Nordhafenvorbecken. Der Absturz stellte bisher ein unüberwindbares Hindernis für die Wanderung aquatischer Organismen von den Berliner Innenstadtgewässern in die Panke dar und musste deshalb mittels einer Fischwanderhilfe / Fischtreppe passierbar umgestaltet werden. An seiner westlichen Seite schließt das Nordhafenvorbecken an den Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal mit dem Nordhafen an und stellt damit die Schnittstelle zwischen dem Fluss Panke und der als Wasserstraße ausgebauten Kanalstrecke dar. Begonnen wurde der Bauabschnitt im Herbst 2021 mit umfangreichen Kampfmittelsondierungen und daran anschließenden Nassbaggerarbeiten zur Entschlammung des Nordhafenvorbeckens. Der ausgebaggerte Schlamm wurde anschließend beprobt und musste überwiegend als gefährlicher Abfall entsorgt werden. Daran anschließend wurde ein schadhafter Abschnitt der rechtsseitigen Uferwand des Nordhafenvorbeckens durch eine neue Uferwand ersetzt und mit dem Neubau der Fischwanderhilfe begonnen. Die Fischwanderhilfe wurde als teilbreites Raugerinne mit Beckenstruktur und Querriegeln errichtet. Die Querriegel unterteilen die etwas über 50 m lange Anlage in insgesamt 15 fischpassierbare Becken mit deren Hilfe der vorhandene Höhensprung ab dem Sohlabsturz hinunter ins Nordhafenvorbecken nunmehr überwunden wird. Ergänzend erfolgte der Einbau von zwei Buhnen vor der linken Uferwand zur Strömungslenkung im Nordhafenvorbecken. Zudem wurde der offene, kanalartige Pankeabschnitt zwischen der Chausseestraßenbrücke und dem Erika-Heß-Eisstadion durch den Einbau von sohlnahen Strukturelementen aus Steinnetzen und sogenannten Wirrgelegematten ökologisch aufgewertet. In diesem Abschnitt hatte die Panke bisher ein rein technisches, geradliniges Fließverhalten zwischen senkrechten Uferwänden auf einer glatten Betonsohle. Die Strukturelemente ermöglichen in dem sonst festgelegten Gewässer nunmehr einen geschwungenen Wanderkorridor, in dem ein Fisch seine natürlichen Bewegungsabläufe wie Wechsel zwischen durchströmten und strömungsberuhigten Zonen oder Richtungswechsel ungehindert durchführen kann. Damit werden die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Fischmigration deutlich verbessert. Die Bautätigkeit im Planungsabschnitt Nordhafenvorbecken wurde zu Mitte 2024 erfolgreich abgeschlossen. Die Panke verläuft im Abschnitt nördlich des Autobahnrings als sandgeprägter Tieflandbach durch den Ortsteil Buch im Stadtbezirk Pankow. Das Ziel der Baumaßnahmen ist hier die Umsetzung der Bewirtschaftungsziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Teil der Maßnahme sind demnach die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit im Gewässer sowie die Umsetzung weiterer Verbesserungen hinsichtlich Laufentwicklung, Gewässerprofil, Sohlen- / Uferstruktur und im Gewässerumfeld. Dazu sind neben dem Gewässeraus- und -umbau u.a. zwei Fischwanderhilfen sowie drei Gewässerfurten herzustellen. Zusätzlich sind im Schlosspark Buch schadhafte Böschungen aus Betongittersteinen der vorhandenen Parkbrücken über die Panke rückzubauen und durch eine neue Böschungssicherung zu ersetzen. Seit 2022 werden im Bereich der Pölnitzwiesen vorlaufend durchzuführende Brückenbaumaßnahmen – Neu- bzw. Ersatzneubau für zwei Fußgänger- / Radwegbrücken inklusive kleinerer Wasserbaumaßnahmen – durchgeführt. deren Abschluss in 2024 zu erwarten ist. Die Maßnahmen zum Gewässerumbau sollen nach endgültiger Fertigstellung der beiden Brücken dann ab Anfang 2025 folgen und voraussichtlich in 2026 abgeschlossen sein. Mit Beginn der Brückenbaumaßnahmen fand vor Ort ein Bürgertermin statt, bei dem sich Interessenten aus der Nachbarschaft zu den geplanten Maßnahmen im Bereich Pölnitzwiesen informieren konnten. Der Umfang der wesentlichen Arbeiten im Abschnitt lässt sich zusammenfassen: Neutrassierung des Flussbetts auf rund 1.000 m mit einem naturnahen, geschwungenem (mäandrierenden) Gewässerverlauf Herstellung von Aufweitungsbereichen und Flusslaufverlegungen auf rund 750 m mit Auenstufe inklusive standortgerechter Bepflanzung und neuer Böschungssicherung Neu- bzw. Ersatzneubau zweier Fuß- / Radwegbrücken >> Brücke Pölnitzwiesen und Brücke Ilse-Krause-Steg, Neubau eines Begleit- und Wirtschaftsweges am linken Pankeufer zwischen Kappgraben und alter Industriebahnbrücke, Bau einer Fischwanderhilfe als Umgehungsgerinne (Tümpelpass) im Abschnitt Pölnitzwiesen, Bau einer Fischwanderhilfe als raue Sohlgleite unterhalb der Wiltbergstraßenbrücke im Abschnitt Ortskern Buch, Aufwertung mehrerer Teilabschnitt der Panke bis Landesgrenze durch Einbau ökologisch wirkender Strukturelemente in Gewässersohle und Böschung sowie Herstellung kleinerer Uferanrisse (Mindesthabitat), Bau von drei Furten zur Querung des neuen Pankeverlaufs für landwirtschaftliche Fahrzeuge, Rückbau der Sudauer Brücke und Neubau als Rohrdurchlass mit Anschluss an den Radfernweg Berlin – Usedom, Abschnittsweise Teilverfüllung des alten Flusslaufs der Panke, Umbau der Einmündung des Kappgrabens zu einem naturnahen Einlauf mit fischdurchgängigem Anschluss an die Panke, Sanierung schadhafter Böschungssicherungen an den 5 Schlossparkbrücken über die Panke, Rückbau einer bestehenden Sohlschwelle (Querbauwerk 14).
Die Übersichtskarte RegioNet WasserBoden gibt einen Überblick über das Hauptbearbeitungsgebiet zum STARK-Projekt RegioNet WasserBoden. Die Darstellung erfolgt für die aktiven und inaktiven Braunkohletagebaue und deren unmittelbaren Einflussbereich, das daraus abgeleitete RegioNet-Kerngebiet auf Grundlage der Schutzgüter Wasser, Boden und Naturschutz sowie die betroffenen Landkreise der Braunkohleregionen in Sachsen, die dem Strukturwandel nach dem Braunkohleausstieg unterliegen und innerhalb des Projektes unterstützt werden sollen.
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