Mit den bis 2018 beschlossenen Klimaschutzmaßnahmen wird das Ziel, die Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor auf 95 bis 98 Mio. t CO 2 -Äquvalente in 2030 zu reduzieren, deutlich verfehlt werden. Es bleibt eine Klimaschutzlücke von deutlich mehr als 50 Mio. t CO 2 -Äq. bestehen. Das UBA -Positionspapier zeigt auf, durch welche Maßnahmen die Minderungslücke bis 2030 geschlossen werden kann. Der Weg dorthin ist in drei Etappen unterteilt, die ein steigendes Ambitionsniveau der Klimaschutzinstrumente widerspiegeln. Daraus abgeleitet formuliert das Papier Empfehlungen für die Politik, die zum Beispiel den Abbau umweltschädlicher Subventionen und eine gerechte Bepreisung enthalten. Veröffentlicht in Position.
Nur strikter Subventionsabbau setzt ausreichend Geld für attraktiven ÖPNV frei Schlechte Luft, Lärm, Staus, zu wenig Grün – viele Menschen in Städten plagen diese Probleme. In einer neuen Publikation skizziert das Umweltbundesamt (UBA), wie eine Stadt der Zukunft aussehen kann, die lärmarm und grün ist und in der die Menschen umweltfreundlich unterwegs sind. Kernelement dieser „Stadt für Morgen“ ist ein gut ausgebauter öffentlicher Nahverkehr. Ergänzt wird dieser um Fuß- und Radverkehr sowie elektrisch angetriebene, automatisiert fahrende Carsharing-Autos. UBA-Präsidentin Maria Krautzberger: „Saubere Luft, Ruhe und mehr Grün in der Stadt – das geht nur mit mehr Bussen und Bahnen und mit weniger Autos. Der öffentliche Personennahverkehr ist das Rückgrat der Stadtmobilität. Er muss aber gestärkt werden und vor allem ausreichend finanziert sein. Wenn wir umweltschädliche Subventionen endlich abbauen und die Gelder in den ÖPNV umschichten, gelingt das auch.“ Möglich wäre das: Die umweltschädlichen Subventionen des Verkehrssektors belaufen sich derzeit auf mehr als 28 Milliarden Euro pro Jahr. Für einen leistungsstarken ÖPNV wären pro Jahr nur rund elf Milliarden Euro nötig (Angabe des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen, VDV). Die Analyse des UBA zeigt außerdem: Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern benötigen nicht mehr als 150 Fahrzeuge pro 1.000 Einwohner, um eine uneingeschränkte Mobilität anzubieten. Diese wären als Carsharing-Fahrzeuge unterwegs und könnten jederzeit von den Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden. Bei weniger als 150 Pkw brauchen die Fahrzeuge auch nahezu keine öffentlichen Stellplätze mehr. Straßen und Parkplätze würden nach und nach zu Grün- und Aufenthaltsflächen oder zu Bauland, um innerstädtisch Wohnraum zu schaffen. Zudem bekäme der Radverkehr mehr Raum und es entsteht mehr Platz für den Ausbau des ÖPNV. In deutschen Großstädten mit über 100.000 Einwohnern gibt es derzeit im Schnitt etwa 450 Pkw pro 1.000 Einwohner. Damit die Menschen in der Stadt für Morgen genauso mobil sind wie heute, müssen die Alternativen zum eigenen Pkw deutlich attraktiver werden. Dies belegt auch ein weiteres gerade abgeschlossenes Forschungsprojekt des UBA: Demnach funktioniert Carsharing besonders gut, wenn es mit ÖPNV und Leihfahrrädern verknüpft ist. Carsharing kann jedoch nur maximal 15 Prozent der Verkehrsleistung in größeren Städten einsparen. Krautzberger: „Carsharing kann den ÖPNV ergänzen, aber nicht ersetzen. Wenn wir umweltfreundlich mobil sein wollen, geht das nur mit einem stark verbesserten ÖPNV. Unser Ziel sollte sein, ohne eigenes Auto in der Stadt genauso mobil zu bleiben. Es wird aber auch immer Autos in Großstädten geben, man kann eben nicht alles mit dem ÖPNV transportieren.“ Die UBA-Vorschläge für eine „Stadt für Morgen“ werden am 30./31. März auf dem UBA Forum mobil & nachhaltig in Berlin diskutiert.
Eine große Mehrheit der Deutschen will nicht mehr so stark auf das Auto angewiesen sein. Das ist eines der Ergebnisse der Umweltbewusstseinsstudie, einer repräsentativen Umfrage des Bundesumweltministeriums (BMUB) und des Umweltbundesamtes (UBA). 91 Prozent der Befragten sagen demnach, dass das Leben besser werde, wenn der oder die Einzelne nicht mehr auf ein Auto angewiesen ist. 79 Prozent wünschen sich eine Stadtentwicklung, die die Alternativen zum Auto stärkt, für ihre eigene Stadt oder Gemeinde. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Die Menschen sind bereit, auf das Auto zu verzichten, aber sie brauchen gute Alternativen. Weniger Autos, ein leistungsfähiger und günstiger öffentlicher Nahverkehr, gute und sichere Fahrradwege – all das wünschen sich viele Menschen, weil es ihre Lebensqualität verbessert und die Umwelt schützt. Das ist eine starke und wichtige Botschaft sowohl für die Umweltpolitik als auch für die Stadtentwicklungspolitik. Sie wird uns Rückenwind geben in unserem Einsatz für die Stadt der kurzen Wege, für neue Radwege und nachhaltige Mobilität.“ Das Auto ist laut Studie nach wie vor das wichtigste Verkehrsmittel in Deutschland. 70 Prozent der Befragten nutzen es mehrmals in der Woche. Allerdings kann sich die große Mehrheit der Autofahrer vorstellen, unter bestimmten Bedingungen mehr zu Fuß zu gehen oder mit dem Rad zu fahren. Je nach Größe des Wohnorts können sich zudem zwischen 46 und 61 Prozent der Autofahrer vorstellen, auf Busse und Bahnen umzusteigen. UBA -Präsidentin Maria Krautzberger: „Saubere Luft und mehr Grün in der Stadt – das geht nur mit mehr Bussen und Bahnen und mit weniger Autos. Der öffentliche Personennahverkehr ist das Rückgrat der Stadtmobilität. Er muss aber gestärkt werden und vor allem ausreichend finanziert sein. Wenn wir umweltschädliche Subventionen endlich abbauen und mehr Gelder für den ÖPNV bereitstellen, gelingt das auch.“ Die umweltschädlichen Subventionen des Verkehrssektors belaufen sich laut Berechnungen des UBA derzeit auf mehr als 28 Milliarden Euro pro Jahr. Grundsätzlich ist die Idee der Nachhaltigkeit in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Umweltschutz wird dabei nicht als isoliertes Politikfeld wahrgenommen, sondern als Teil der Lösung für große ökonomische und soziale Herausforderungen. 67 Prozent der Befragten sehen Umweltschutz als notwendige Voraussetzung, damit Zukunftsaufgaben wie die Globalisierung gestaltet werden können. Große Teile der Bevölkerung sehen Umweltschutz zudem als Voraussetzung für Wohlstand (58 Prozent), Wettbewerbsfähigkeit (51 Prozent) und neue Arbeitsplätze (48 Prozent). Im Bereich der sozialen Gerechtigkeit wird dieser Zusammenhang mit 37 Prozent weniger gesehen. Dabei zeigt die Studie auch, dass gerade in sozial benachteiligten Quartieren die Umweltbelastungen besonders hoch sind. 40 Prozent der Befragten mit kleinem Einkommen fühlen sich durch Lärm besonders belastet, aber nur 27 Prozent der Befragten mit hohen Einkommen. Auch von Luftverschmutzung fühlen sich Befragte mit niedrigem Einkommen (45 Prozent) deutlich stärker belastet als Menschen mit hohem Einkommen (28 Prozent). Engagierter Umweltschutz ist daher auch Gesundheitsschutz und trägt zu sozialer Gerechtigkeit bei.
This position paper is the result of the work of the EPA Network’s group on Green Stimulus and reflects the inputs of all participants of the group. It emphasizes the urgent need to use the EU’s Covid-19 recovery efforts to also address the climate and biodiversity crises. Applying ambitious sustainability criteria to the economic recovery programmes of the EU will not only contribute to meeting the EU`s climate and biodiversity targets, but also deliver broad social and economic benefits, e.g., sustainable jobs and long-term competitive advantages. To achieve those goals, however, the recovery programmes need to go beyond sectoral support measures to include structural reforms like an ambitious carbon pricing, the reduction of environmentally harmful subsidies, and the establishment of sustainable financial markets. Moreover, all recovery measures should undergo a sustainability check and be monitored for their impacts, and adjusted where necessary. Dieses Positionspapier ist das Ergebnis der Arbeit der Gruppe "Green Stimulus" des EPA-Netzwerks und spiegelt die Beiträge aller Teilnehmer der Gruppe wider. Es betont die dringende Notwendigkeit, die Covid-19-Bemühungen der EU zu nutzen, um auch die Klima - und Biodiversitätskrise anzugehen. Die Anwendung ambitionierter Nachhaltigkeitskriterien auf die wirtschaftlichen Wiederaufbauprogramme der EU wird nicht nur dazu beitragen, die Klima- und Biodiversitätsziele der EU zu erreichen, sondern auch breite soziale und wirtschaftliche Vorteile bringen, z.B. nachhaltige Arbeitsplätze und langfristige Wettbewerbsvorteile. Um diese Ziele zu erreichen, müssen die Konjunkturprogramme jedoch über sektorale Unterstützungsmaßnahmen hinausgehen und Strukturreformen wie eine ambitionierte CO2 -Preisgestaltung, den Abbau umweltschädlicher Subventionen und die Schaffung nachhaltiger Finanzmärkte umfassen. Darüber hinaus sollten alle Sanierungsmassnahmen einer Nachhaltigkeitsprüfung unterzogen und auf ihre Auswirkungen hin überwacht und gegebenenfalls angepasst werden. Veröffentlicht in Position.
The paper analyses 130 studies on green recovery programmes. It finds broad consensus on the need to use the Covid-19 recovery efforts to also address the climate and biodiversity crises. Consensus also exist on the benefits of green recovery programmes, the eligibility criteria to be applied and suitable areas of support. Further, research is increasingly calling for linking green recovery programmes with structural reforms to achieve positive long-term effects. This includes ambitious carbon pricing, reduction of environmentally harmful subsidies, and sustainable financial markets. Moreover, all recovery measures should undergo a sustainability check and be monitored for their impacts, and adjusted where necessary. Veröffentlicht in Hintergrundpapier.
UBA legt 15-Punkte-Plan zur Konjunkturbelebung vor – Fokus auf Energie und Mobilität Das Umweltbundesamt (UBA) hat ein Konzept vorgelegt, wie die Corona-Konjunkturpakete gezielt am Umweltschutz ausgerichtet werden können. „Umwelt- und Klimaschutz standen in letzter Zeit weit oben auf der politischen Agenda. Beides bleibt auch nach Corona von übergeordneter Bedeutung. Wir sollten uns davor hüten, diese sehr gravierenden Probleme beim wirtschaftlichen Neustart aus dem Blick zu verlieren. Der Neustart ist nur zukunftsfähig, wenn wir die Finanzhilfen auch zum Umbau zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Gesellschaft nutzen. Falls wir in überholte Technologien und Strukturen investieren, verschärft dies die Umweltkrise, behindert Innovation, mindert unsere Wettbewerbsfähigkeit und lässt die Umsetzung des Pariser Klimaabkommens in weite Ferne rücken“, sagte UBA-Präsident Dirk Messner. Wichtig ist laut UBA eine Verschiebung der Steuer- und Abgabenlast vom Faktor Arbeit hin zu den Umweltschadenskosten. Dazu sollten umweltfreundliche Techniken wie die Nutzung erneuerbarer Energien im Verkehrssektor oder ressourcensparendes Verhalten steuerlich entlastet werden. Perspektivisch sollte der Anteil der Umweltsteuern am Gesamtsteueraufkommen steigen, so dass die Kosten der Umweltschäden den Verursachern stärker angelastet werden und nicht der Gesellschaft. Das UBA rät auch zu einem schrittweisen Abbau umweltschädlicher Subventionen – zum Beispiel der zu geringen Dieselbesteuerung oder der Steuerbefreiung für Kerosin. Die Einnahmeverluste des Staates liegen allein durch den Verzicht auf die Kerosinbesteuerung bei 8,3 Milliarden Euro (Jahr 2018). Ein wesentlicher Treiber für grüne und nachhaltige Arbeitsplätze war in den vergangenen Jahren die Wind- und Solarbranche. Leider ist der Ausbau der Windkraft in Deutschland nahezu zum Erliegen gekommen; auch die Solarbranche lahmt. „Erneuerbare Energien werden aber zur wichtigsten Energiequelle für den Strom-, Wärme- und Transportsektor. Die installierte Leistung der Windenergie muss bis zum Jahr 2050 auf 150 bis 200 Gigawatt (GW) steigen, die Leistung der Photovoltaik auf 200 bis 300 GW, um unsere Treibhausgasreduktionsziele zu erreichen. Das bedeutet mitelfristig einen Bruttozubau von jährlich 7,7 bis 10 GW Wind- und Photovoltaikkapazitäten. Der gegenwärtig deutlich geringere Ausbau muss deutlich gesteigert werden.“, sagte Prof. Dr. Harald Bradke, Leiter des Competence Centers Energietechnologien und Energiesysteme am Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (ISI), der das UBA-Papier zusammen mit UBA-Präsident Messner vorstellte. Auch das UBA schlägt ein Ausbaupaket für Windenergie und Photovoltaik vor, das die Ausbaupfade für Windenergie an Land und Photovoltaik auf jeweils 6 GW/Jahr anhebt und den 52 GW-Ausbaudeckel bei der Solarenergie streicht. Neuen Schub vor allem für das lokale Handwerk könnte eine Pflicht zum Einbau von Photovoltaikanlagen beim Neubau und bei der Dachsanierung geben. Im Bereich Mobilität schlägt das UBA vor, den Bundesanteil am „Umweltbonus“ für Elektro-Fahrzeuge zeitlich befristet zu verdoppeln. Auch eine dazugehörige Kaufprämie für private Ladepunkte sei sinnvoll. „Von einer Kaufprämie für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor halte ich dagegen wenig. Das kann ich mir nur bei ganz besonders effizienten Hybridfahrzeugen vorstellen. Öffentliche Gelder sollten besser genutzt werden, um Einnahmeausfälle bei Bus und Bahn als Folge der Coronakrise auszugleichen, den ÖPNV weiter auszubauen sowie den Rad- und Fußverkehr weiter zu stärken“, sagte Messner. „Die Krise als Chance zu nutzen hin zu nachhaltigem Wirtschaften ist fundamental wichtig, denn es stellt Deutschland gut auf, mittel- und langfristig Einkommen zu erwirtschaften“, kommentierte Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der Kreditanstalt für Wiederaufbau ( KfW ) das Papier des UBA. „Die Rückkehr auf einen Wachstumspfad und die Veränderung hin zu nachhaltigerem Wirtschaften ist gleichzeitig auch möglich. Dabei ist Planungssicherheit und ausreichend Zeit für die Anpassung entscheidend. Aus meiner Sicht müssen wir hierfür an folgenden 5 Punkten ansetzen: Krisenfestigkeit stärken, Klimaneutralität erreichen, Produktivitätssteigerungen durch Innovation und Digitalisierung steigern, internationale Vernetzung nutzen und Nationalisierung von Wertschöpfungsketten vermeiden sowie Europa stärken.“ Eine weitere Empfehlung des neuen UBA-Papieres ist eine sozial-ökologische Reform des Finanzsystems in Deutschland. Besonders in den Sektoren Energie und Mobilität will das UBA deutlich mehr finanzielle Anreize für umweltfreundliches Verhalten setzen – und gleichzeitig für mehr Gerechtigkeit sorgen: „Wir müssen umweltschädliche Subventionen abbauen und die Fairness unseres Finanzsystems stärker in den Blick nehmen. Eine ökologische Steuereform gelingt, wenn sie von den Menschen als gerecht empfunden wird. Nur dann bekommen wir Akzeptanz für einen grünen Neustart der Wirtschaft“, so Messner. Der Anfang für mehr Fairness könnte laut UBA eine deutliche Absenkung der Strompreise durch eine kurzfristig reduzierte EEG-Umlage machen. Bestandsanlagen, die vor dem 31. Dezember 2016 ans Netz gingen, würden laut UBA-Vorschlag über den Bundeshaushalt und ab 2021 zunehmend aus der CO2 -Bepreisung finanziert. Die geringeren Stromkosten kämen vor allem ärmeren Haushalten sofort zugute und sollten mit einer kurzfristigen Anpassung der monatlichen Stromabschlagszahlungen einhergehen. Dies erhöht die Kaufkraft und belebt die Konjunktur. Profitieren würden von der Krise besonders betroffene Bereiche wie Gastronomie, Handel und Dienstleistungen. Die EEG-Differenzkosten bertragen derzeit jährlich rund 25 Mrd. Euro. Eine Verringerung der Umlage um 75 Prozent würde den nicht privilegierten Stromkunden eine Entlastung von 18,7 Mrd. Euro pro Jahr bringen. Das Dach aller nationalen Maßnahmen bildet Europa, vor allem der European Green Deal. „Der Green Deal muss bei der Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise eine zentrale Rolle einnehmen. Deutschland sollte versuchen, die EU-Kommission im Rahmen seiner EU-Ratspräsidentschaft bis Ende 2020 dabei zu unterstützen. Darüber hinaus sollte sich die Bundesregierung für eine Anhebung des europäischen Klimaziels auf mindestens 55 Prozent bis 2030 einsetzen. Nur so kommen wir auf einen verlässlichen Pfad in Richtung Klimaneutralität bis zum Jahr 2050“, sagte UBA-Präsident Messner.
Messner: „Aus umweltschädlichen Subventionen schrittweise sozial-ökologische Investitionen machen“ Der Abbau von Steuervergünstigungen für Pkw- und Agrardiesel, die private Nutzung fossiler Dienstwagen und landwirtschaftliche Fahrzeuge sowie bei der Entfernungspauschale würde der öffentlichen Hand Mehreinnahmen im zweistelligen Milliardenbereich bringen. Das zeigt eine neue Studie des Umweltbundesamtes (UBA) zu umweltschädlichen Subventionen im Jahr 2018. Diese oben genannten Subventionen lassen sich national abschaffen. Weitere zwölf Milliarden Euro entfallen auf Steuervergünstigungen für Kerosin und die Mehrwertsteuerbefreiung für internationale Flüge. Dies müsste allerdings auf europäischer Ebene angegangen werden. „Es ist paradox, wenn der Staat mit vielen Milliarden den Klimaschutz fördert und gleichzeitig klimaschädliche Produktions- und Verhaltensweisen subventioniert. Beim Klimaschutz rennt uns bekanntlich die Zeit davon. Es ist daher wichtig, auch beim Abbau umweltschädlicher Subventionen schnell voranzukommen. Das entlastet die öffentlichen Haushalte und ermöglicht klimagerechte Investitionen, die mit Augenmaß für die sozialen und wirtschaftlichen Folgen erfolgen müssen“, sagte UBA-Präsident Dirk Messner. Insgesamt entfiel 2018 nahezu die Hälfte der vom UBA identifizierten umweltschädlichen Subventionen auf den Verkehrsbereich (47 Prozent), 39 Prozent auf Energiebereitstellung und -nutzung, neun Prozent auf die Land- und Forstwirtschaft sowie fünf Prozent auf Bau- und Wohnungswesen. Tatsächlich ist die Summe der umweltschädlichen Subventionen höher als die für 2018 insgesamt geschätzten 65,4 Milliarden Euro, da einige umweltschädliche Subventionen nicht quantifiziert werden können und die Studie vor allem die Bundesebene betrachtet. Umweltschädliche Subventionen hemmen die Entwicklung und Marktdurchdringung umweltfreundlicher Produkte und gefährden die Umwelt- und Klimaziele. Außerdem verteuern sie den Umwelt- und Klimaschutz , weil der Staat beides stärker fördern muss, wenn er gleichzeitig umweltschädliche Produkte und Verfahren subventioniert. „Aktuell werden ökonomische Anreize in gegensätzliche Richtungen gesetzt – mal für, mal gegen den Umwelt- und Klimaschutz. Ein Beispiel dafür ist das unsinnige Nebeneinander von Dieselprivileg für Verbrenner und Kaufprämien für Elektroautos“, so Messner. Seit der letzten Schätzung 2012 gab es nur geringe Fortschritte beim Abbau von umweltschädlichen Subventionen. Inzwischen sind zwar einige Subventionen ausgelaufen (etwa die Hilfen für die Steinkohleförderung), parallel wurden jedoch neue eingeführt. Im Verkehr sind die Subventionen von 2012 bis 2018 sogar von 28,6 auf 30,8 Milliarden Euro angestiegen. Dies steht im Widerspruch zur Aufstockung der Förderprogramme für den Klima - und Umweltschutz in den vergangenen Jahren. Rund 90 Prozent der analysierten Subventionen sind klimaschädlich und wirken häufig gleichzeitig negativ auf Luftqualität, Gesundheit und Rohstoffverbrauch. Das in der Studie angegebene Subventionsvolumen von 65,4 Milliarden Euro im Jahr 2018 ist nicht identisch mit dem bei einem Abbau zusätzlich gewonnenen Finanzierungsspielraum für die öffentliche Hand. So kann z.B. der Abbau umweltschädlicher Steuervergünstigungen zu umweltpolitisch erwünschten Anpassungsreaktionen führen, die das Steueraufkommen schmälern. So erhöht zum Beispiel ein Anstieg des Energiesteuersatzes auf Diesel den Anreiz, Sprit zu sparen und auf ein Elektro-Fahrzeug umzusteigen. Manchmal empfiehlt sich auch ein schrittweiser Abbau, so dass die Gelder nur teilweise sofort zur Verfügung stehen. Außerdem sind beim Abbau von Subventionen flankierende Maßnahmen zur Abfederung sozialer und ökonomischer Folgen nötig, die erhebliche Teile der frei gewordenen Mittel binden können. Einige wichtige umweltschädliche Subventionen lassen sich nur teilweise auf nationaler Ebene abbauen. Ein Beispiel ist die Kerosinsteuerbefreiung auf inner- und außereuropäische Flüge. Die aktuellen Pläne der EU-Kommission sehen vor, die Luft- und Schifffahrt schrittweise in die Energiebesteuerung einzubeziehen sowie Diesel und Benzin einheitlich entsprechend ihres Energiegehalts zu besteuern. Dies würde den Abbau deutlich voranbringen. „Die Bundesregierung sollte den Rückenwind aus Brüssel nutzen und sich für einen ambitionierten Abbau umweltschädlicher Subventionen auf EU-Ebene einsetzen“, so Dirk Messner. Durch internationale Vereinbarungen zur CO 2 -Bepreisung oder die Einführung von CO 2 -Grenzausgleichsmechanismen könnten auch solche Subventionen überflüssig werden, die einheimische Industrien bislang vor Umweltdumping schützen. Die UBA-Studie enthält Reformvorschläge, wie sich die Subventionen abbauen ließen. Im Wohnungswesen, bei den energiebezogenen Subventionen für die Wirtschaft oder in der Landwirtschaft geht nicht in erster Linie darum, das Subventionsvolumen insgesamt zu verringern. Vielmehr sind die Subventionen so umzubauen, dass sie Investitionen für die sozial-ökologische Transformation mobilisieren und ein umweltgerechtes Leben erleichtern. In manchen Fällen ist der Abbau umweltschädlicher Subventionen schon sinnvoll, weil sie ineffizient sind und die ursprünglichen Förderziele ihren Sinn verloren haben – etwa die geringere Energiesteuer für Agrardiesel und die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für landwirtschaftliche Fahrzeuge. Bei anderen umweltschädlichen Subventionen ist der Abbau auch aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit geboten. Ein Beispiel ist die private Nutzung von Dienstwagen, die der Staat mit mindestens drei Milliarden Euro pro Jahr subventioniert. „Davon profitieren überwiegend Haushalte mit hohen Einkommen. Diese Subvention ist nicht nur umweltschädlich, sondern auch sozial ungerecht. Sie gehört abgeschafft“, so Dirk Messner. Gelder, die durch den Abbau umweltschädlicher Subventionen freiwerden, müssen genutzt werden, um Unternehmen beim Umstieg auf treibhausgasneutrale Produktionsweisen zu helfen. Freiwerdende Gelder muss der Staat außerdem nutzen, um die privaten Haushalte zu entlasten. Bei einer Reform der Entfernungspauschale wäre etwa eine Lösung nötig, die sowohl die Sozialverträglichkeit sichert und die positive Umweltwirkung verstärkt. Besonders wichtig wäre eine Härtefallregelung für Fernpendler sowie der massive Ausbau des ÖPNV gerade auch auf dem Land. Auch der von UBA für ratsam gehaltene Abbau der niedrigen Mehrwertsteuer auf Fleisch und andere tierische Produkte müsste sozial flankiert und in eine umfassende Reform der Mehrwertsteuer eingebettet werden, die die Bürgerinnen und Bürger an anderer Stelle entlastet – etwa durch eine geringe Mehrwertsteuer für Obst, Gemüse und andere pflanzliche Nahrungsmittel sowie günstige Bus- und Bahntickets. Damit der Abbau bzw. die Reform umweltschädlicher Subventionen künftig systematisch erfolgt und die Subventionspolitik effektiver und effizienter wird, formuliert die UBA-Studie Leitlinien für eine umweltorientierte Subventionspolitik und empfiehlt einen „Umweltcheck“ für alle Subventionen. Grundsätzlich sollten nur noch Subventionen gewährt werden, die in Einklang mit einer nachhaltigen Entwicklung stehen. Um dies zu gewährleisten, sollte künftig stets geprüft werden, ob es umweltfreundlichere Alternativen für die Subvention gibt.
Das Papier analysiert 130 Studien zu grünen Konjunkturprogrammen. Es besteht Konsens, dass die Covid-19-Maßnahmen auch die Klima - und Biodiversitätskrise bekämpfen sollten und sich grüne Fördermaßnahmen sehr gut zur Konjunkturbelebung eignen. Einigkeit besteht zudem über die anzulegenden Eignungskriterien und besonders geeignete Förderbereiche. Viele Studien fordern, grüne Konjunkturprogramme mit strukturellen Reformen zu verknüpfen, um langfristig positive Wirkungen zu erzielen. Dies umfasst u.a. einen ambitionierten CO 2 -Preis und den Abbau umweltschädlicher Subventionen. Ferner sollten alle Maßnahmen einem Nachhaltigkeitscheck unterzogen und laufend evaluiert werden, um bei Zielverfehlungen nachsteuern zu können. Veröffentlicht in Hintergrundpapier.
In 2010 environmentally harmful subsidies in Germany amounted to more than €52 billion. The state granted subsidies among others to the lignite industry and aviation sector. The volume of subsidies therefore remains high – and there is no sign of a systematic reduction. Environmentally harmful subsidies not only thwart environmental protection, they are also a burden on public funds. A reduction would create the financial means for the state to shape a sustainable policy, for example for the benefit of climate protection or to modernize transport infrastructure. In its updated edition of the "Environmentally Harmful Subsidies in Germany" report the Federal Environment Agency recommends that these subsidies be systematically reduced without delay. Veröffentlicht in Broschüren.
Neuer Bericht des Umweltbundesamtes zeigt Wege zum Abbau umweltschädlicher Subventionen In Deutschland gab es im Jahr 2006 Subventionen von knapp 42 Milliarden Euro mit negativen Wirkungen auf Gesundheit und Umwelt. Dies ist das Ergebnis der Studie des Umweltbundesamtes „Umweltschädliche Subventionen in Deutschland”. Die Palette der negativen Umweltwirkungen reicht von der Förderung des Klimawandels über die Beeinträchtigung der Wasser-, Boden- und Luftqualität bis hin zur Erhöhung der Flächeninanspruchnahme und der Verringerung der Artenvielfalt. „Umweltschädliche Subventionen konterkarieren die vielen Bemühungen im Umweltschutz”, sagt Prof. Andreas Troge, Präsident des UBA. „Indem wir auf der einen Seite viel Geld für den Umweltschutz ausgeben, auf der anderen Seite jedoch Marktverzerrungen zu Lasten der Umwelt finanzieren, ist das das Gegenteil einer ökologisch und ökonomisch nachhaltigen Haushaltspolitik. Wer nicht an den Bestand umweltschädlicher Subventionen herangeht, läßt es bei den Fehlanreizen von gestern und muss heute und morgen umso mehr gegensteuern, um die Umweltqualität zu sichern. Die Devise muss heißen: Mit mehr Konsistenz und weniger Instrumenten die Umweltqualität sichern sowie verbessern. ” Die UBA -Forscher analysierten die wichtigsten Subventionen des Bundes in den Bereichen Energiebereitstellung und -nutzung, Verkehr, Bau- und Wohnungswesen sowie Landwirtschaft. Denn diese Bereiche verursachen die größten Umweltprobleme und profitieren am stärksten von umweltschädlichen Subventionen. Da die Studie Förderprogramme auf Länder- und kommunaler Ebene kaum betrachtet, lag das tatsächliche Volumen umweltschädlicher Subventionen in Deutschland noch höher als 42 Milliarden Euro. Von einem Abbau umweltschädlicher Subventionen würden sowohl die öffentlichen Haushalte als auch die Umwelt profitieren. Die eingesparten Gelder ließen sich für die Senkung der Steuerlast oder die Finanzierung zentraler Zukunftsaufgaben - wie Klimaschutz und Bildung - nutzen. Außerdem würden der Staat und die Bürgerinnen und Bürger indirekt entlastet, weil Folgekosten umweltschädlicher Subventionen, zum Beispiel in Form von Gesundheits- und Materialschäden , entfielen. Ein prominentes Beispiel sind die vielfältigen Subventionen im Energie- und Stromsteuerrecht, die zusammen jährlich rund 5 Mrd. Euro betragen. Darunter fallen die allgemeinen Strom- und Energiesteuer-Ermäßigungen für das Produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft, ferner der Spitzenausgleich bei der Ökosteuer. Diese Subventionen begünstigen den Energieverbrauch und stehen damit im Widerspruch zum Ziel des Klimaschutzes. Daher sind diese Subventionen grundsätzlich abzubauen. Zumindest sollten nur noch solche Betriebe Energiesteuervergünstigungen erhalten, die ein verifiziertes Energiemanagementsystem vorweisen können und alle wirtschaftlich lohnenden Energiesparmaßnahmen durchführen. Dieser Vorschlag ist bereits im Integrierten Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung vom August 2007 im Ansatz enthalten. Ein weiteres Beispiel für eine umweltschädliche Subvention ist die Befreiung des gewerblichen Flugverkehrs von der Energiesteuer für Kerosin. Dem Staat entgehen nach Berechnungen des UBA dadurch jährliche Steuereinnahmen in Höhe von 6,9 Milliarden Euro. Diese indirekte Subventionierung des Flugverkehrs verzerrt den Wettbewerb zu Lasten emissionsärmerer und damit umweltfreundlicherer Verkehrsmittel - wie der Bahn. Die Ungleichbehandlung der Verkehrsträger ist weder ökonomisch noch ökologisch sinnvoll oder sonst gerechtfertigt. Die Treibhausgasemissionen des Flugverkehrs sind wegen der Flughöhe sogar um das 2- bis 5-fache klimaschädlicher als bodennahe Emissionen. Neben der Einbindung des Flugverkehrs in den EU-Emissionshandel – dem sowohl das EU-Parlament als auch der Europäische Rat zugestimmt hat - schlägt das UBA daher die Einführung einer möglichst weiträumigen – zumindest EU-weiten – Kerosinsteuer vor. Die beiden Beispiele zeigen, dass umweltschädliche Subventionen nicht nur die Umwelt belasten und damit höhere zukünftige Umweltschutzausgaben verursachen, sondern häufig auch unbegründet und ökonomisch nicht gerechtfertigt sind. Der vielfach geforderte umfassende Subventionsabbau sollte deshalb nicht nach dem „Rasenmäherprinzip” erfolgen. Vielmehr sind gezielt unnötige oder umweltschädliche Subventionen zu streichen. Neue Subventionen sollte der Staat nur einführen, falls sie effektiv wären und keine gravierenden negativen Umweltwirkungen hervorriefen. Der Gesetzgeber sollte daher ein umweltschutzbezogenes Subventionscontrolling einführen, das alle Subventionen in einem „Umweltcheck” auf mögliche negative Umweltwirkungen hin untersucht und sie einer regelmäßigen Wirkungs- und Erfolgskontrolle unterwirft. „Wir müssen hin zu einer nachhaltigen Finanzpolitik aus einem Guss, die Umweltschutzbelange systematisch berücksichtigt”, sagt UBA-Präsident Troge.
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