Integrated national climate and energy ‘policies and measures’ (PaMs) cover all actions which contribute to meeting the objectives of the integrated national energy and climate plans. European countries are committed to adopting, implementing and planning policies and taking the corresponding measures to achieve climate change mitigation and energy targets, such as reducing greenhouse gas (GHG) emissions, producing additional renewable energy, or reducing overall energy consumption. All European countries report information on implemented, adopted or planned PaMs every 2 years under the Governance of the Energy Union and Climate Action Regulation and its two Implementing Regulations (EU) 2020/1208 and (EU) 2022/2299.
The sustainability transformation of the financial sector is a key prerequisite for the transformation of the real economy. This report therefore comprises 15 proposals in four central dimensions towards a sustainable financial sector in Germany: transformatitive relevance, transparency on the sustainability of financial products, sustainability risk management, and impact measurement of sustainable investments. In addition, there are important basic conditions for sustainable finance, consisting of broad accessible data, political signals, and the strengthening of institutions relevant to sustainable finance. Veröffentlicht in Texte | 39/2024.
Während Strom in Sachsen-Anhalt heute schon zu mehr als 62 Prozent aus erneuerbaren Energien erzeugt wird, kommen in der Wärmeversorgung noch immer hauptsächlich fossile Energieträger zum Einsatz. 54,8 Prozent der rund eine Million Haushalte in Sachsen-Anhalt heizen noch immer mit Gas, weitere 14 Prozent mit Öl. Den Ausstoß von Treibhausgasen auch hier zu senken, wird viel Geld kosten. Sachsen-Anhalts Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann hält deshalb für eine nachhaltige Finanzierung der Energie- und Wärmewende für notwendig. Bei der Mitgliederversammlung des Bundesverbands der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD) am heutigen Mittwoch in Berlin wird der Minister für die Auflage eines Energiewendefonds werben. Zugleich wird Willingmann einen entsprechenden Antrag bei der Energieministerkonferenz am Freitag in Brunsbüttel einbringen. „Die Kosten der Energie- und Wärmewende sind beträchtlich. Wir benötigen dabei nicht nur passende Unterstützungsangebote für Eigenheimbesitzer, die auf Wärmepumpen umrüsten wollen. Wir müssen vor allem auch den Kommunen und ihren Stadtwerken finanziell unter die Arme greifen. Gerade städtische Versorger haben oft keine üppige Eigenkapitaldecke, müssen aber in den nächsten Jahren beträchtliche Investitionen in ihre Wärmenetze stemmen“, so Willingmann. Der Minister verweist in diesem Zusammenhang auf Berechnungen des Bundesverbands der Energiewirtschaft, wonach sich die Transformationskosten allein für die Energiewirtschaft auf 750 Milliarden Euro bis 2030 und auf rund 1,4 Billionen Euro bis 2045 summieren. „Ich halte daher die Einführung eines Energiewendefonds für notwendig“, so Willingmann. „Wir müssen die Kapitalausstattung und damit die Risikotragfähigkeit der Versorgungsunternehmen stärken. Dann kann es den Unternehmen im Weiteren auch gelingen, privates Kapital für die notwendigen Investitionen zu akquirieren.“ Besonders kleinere Energieversorger verfügen oft nicht über direkten Zugang zum Kapitalmarkt, da sie für institutionelle Investoren wie Versicherungsunternehmen, Pensionswerke und Investmentfonds weniger attraktiv sind. Ihre Investitionsprojekte erfordern oftmals eine lange Kapitalbindung mit Amortisationszeiten von mehr als 20 Jahren und eine Eigenkapitalquote von bis zu 50 Prozent. Dies schränkt die Möglichkeiten der Versorger ein, Fremdkapital zu beschaffen und erfordert andere Wege der Finanzierung, etwa durch Förderprogramme oder staatliche Unterstützung. Strenge Bankenregulierungen wie die Basel-Vorschriften erschweren darüber hinaus Investitionen in neue Technologien im Energiebereich. Damit die kommunalen Versorger ihre Verteilnetze für Strom, Gas und Fernwärme den künftigen Erfordernissen anpassen können, müssen zunächst die Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2026 eine Wärmeplanung vorlegen, kleinere Kommunen haben dafür bis 2028 Zeit. In den Wärmeplänen wird beschrieben, welche nachhaltige Heiztechnik wo künftig zum Einsatz kommen soll. Schon die Kosten der Planung der künftigen Wärmeversorgung sind für finanzschwache Kommunen eine Herausforderung. „Wenn wir bei der Wärmewende ernsthaft weiter vorankommen wollen, müssen sich Bund und Länder zeitnah auf einen tragfähigen Förderrahmen verständigen“, fordert Willingmann. Dazu zählen nach Ansicht des Ministers auch staatliche Bürgschaften, Garantien und Beteiligungen. Hintergründe zum eaD und zur EnMK Der Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD) ist ein Zusammenschluss von Energie- und Klimaschutzagenturen auf Bundesebene. Der Verband fungiert als zentrale Plattform und Netzwerk für die Agenturen, die in Deutschland in den Bereichen Energieeffizienz, Klimaschutz und erneuerbare Energien tätig sind. Der eaD unterstützt die Energiewende und den Klimaschutz durch Förderung von Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien. Er setzt sich für die Umsetzung der nationalen Klimaziele ein, insbesondere auf regionaler und lokaler Ebene. Die Energieministerinnen und -minister der Länder beraten im Rahmen ihrer Herbstsitzung am Donnerstag und Freitag zusammen mit Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck im schleswig-holsteinischen Brunsbüttel. Themen der Energieministerkonferenz (EnMK) werden neben der Wärmewende unter anderem der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft in Deutschland, Strompreise und -netzentgelte, sowie der weitere Ausbau erneuerbarer Energien. Insgesamt werden die Energieministerinnen und -minister der Länder 18 Beschlussvorlagen beraten. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook, Instagram, LinkedIn, Threads, Bluesky, Mastodon und X (ehemals Twitter). Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X
Der vorliegende Abschlussbericht fasst die zentralen Ergebnisse des Projektes Wissensplattform Nachhaltige Finanzwirtschaft zusammen. Das Forschungsprojekt trägt dazu bei, das Verständnis über den Themenkomplex Nachhaltige Finanzwirtschaft bei verschiedenen zentralen Stakeholdern zu erhöhen. Dazu zählen neben der Politik, der Realwirtschaft und der Zivilgesellschaft vor allem auch Beschäftigte der Finanzwirtschaft, insbesondere auch Auszubildende, Berufseinsteiger und Studierende. Im Abschlussbericht werden die zentralen Ergebnisse der Arbeitspakete und mögliche übergreifende Erkenntnisse zusammengefasst und vorgestellt. Veröffentlicht in Texte | 26/2024.
Nachhaltiges Finanzsystem Unser Wirtschaftssystem nachhaltiger zu gestalten gehört zu den zentralen Aufgaben unserer Gesellschaft. Das Finanzsystem kann hierbei durch die Finanzierung nachhaltiger Wirtschaftsprojekte und Geschäftsmodelle einen bedeutenden Beitrag leisten. Der Einsicht, dass es eine Transformation unserer Wirtschafts- und Konsumweise hin zu mehr Nachhaltigkeit und weniger klimaschädlichen Emissionen braucht, ist mittlerweile weithin akzeptiert. Als Mittler zwischen Kapitalanbietern und Kapitalnachfragern kommt dem Finanzsektor für diese Transformation eine zentrale Rolle zu. Finanzentscheidungen haben einen wesentlichen Einfluss auf die realökonomische Entwicklung. Aufgrund dieser Einsichten kam es in den vergangenen Jahren bereits zu einer Fülle an politisch-legislativen Initiativen, die Finanzflüsse in nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten umleiten sollen. Sie prägen den Bereich „Nachhaltige Finanzwirtschaft“ (engl. „Sustainable Finance“) heute weithin. Bei Sustainable Finance wird im Allgemeinen zwischen drei Funktionen unterschieden, das notwendige Kapital für transformativ wirksame Aktivitäten seitens der Unternehmen der Realwirtschaft zu mobilisieren, in sich ändernden natürlichen Rahmenbedingungen und einer transformierenden Gesellschaft und Wirtschaft sämtliche relevante real- und finanzökonomische (Nachhaltigkeits-) Risiken zu berücksichtigen und hierfür geeignete Messinstrumente einzusetzen – Transparenz herzustellen. Da diese Funktionen die Geschäftsmodelle sämtlicher Finanzinstitution betreffen, steht das Finanzsystem als Ganzes vor einem großen Wandel. Das Umweltbundesamt hat als größte Umweltbehörde Europas vielfältige Kompetenzen im Themenfeld der ökologischen Ausrichtung der Wirtschaft, im Speziellen auch zu Sustainable Finance. In dem multidisziplinären Prozess rundum Sustainable Finance bringt es sich aktiv ein, indem es unter anderem zu Konzepten eines nachhaltigen Finanzsystems forscht, Ideen in den Politikbetrieb einspeist, wesentliche Akteure miteinander ins Gespräch bringt und interessenunabhängig informiert. Auf dieser Internetseite geben wir Ihnen einen Einblick in unsere Arbeit. Forschungsprojekte Das Umweltbundesamt führt als Forschungseinrichtung im Ressort des Bundesumweltministeriums praxisrelevante und anwenderorientierte Forschungsprojekte durch. Im Bereich Sustainable Finance sind dies: Die Wissensplattform Sustainable Finance stellt wissenschaftlich fundierte Informationen zum Thema Nachhaltige Finanzwirtschaft strukturiert zur Verfügung. Im gleichnamigen Projekt wurden neben dem Internetauftritt, der sich insbesondere für Personen eignet, die sich einen Überblick über Sustainable Finance verschaffen wollen, auch Teilberichte zu ausgewählten Sustainable Finance-Themen veröffentlicht. Diese finden Sie in der Publikationsdatenbank. Den Abschlussbericht sowie das Policy Paper finden Sie auf dieser Seite unter „Publikationen“. In diesem konzeptionellen Forschungsprojekt erarbeiteten die Forscher*innen 15 Maßnahmen, die helfen, den Weg zu einer nachhaltigen Finanzwirtschaft zu beschreiten. Den Abschlussbericht sowie die Kurzbroschüre finden Sie unter „Publikationen“ auf dieser Seite. Ferner können Sie sich im entsprechenden Artikel auf der Wissensplattform schnell einen Eindruck von den behandelten Themen verschaffen. Weiterhin ist ein Vergleich der Nachhaltigkeitsperformances institutioneller Anleger sowie ein Teilbericht zu klimafreundlichen Finanzbenchmarks erschienen. Das Sustainable Finance Framework der Europäischen Kommission ist komplex und entwickelt sich sehr dynamisch. Die Anforderungen von Taxonomie, Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR), Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), Benchmark-Verordnung etc. müssen möglichst optimal ineinandergreifen und ein hohes Ambitionsniveau haben, damit Real- und Finanzwirtschaft effektiv zur Erreichung der EU-Umweltziele beitragen. Ziel des Forschungsprojektes ist es, Inkonsistenzen und Ambitionslücken im EU Sustainable Finance Framework zu identifizieren und Vorschläge zu deren Auflösung zu erarbeiten. Die Arbeiten erfolgen primär konzeptionell auf Basis der bestehenden gesetzlichen Regelungen des EU Sustainable Finance Frameworks, beziehen aber auch Erkenntnisse aus empirischen Studien zu Regulierungslücken, Finanzströmen und Fehlanreizen (einschließlich Greenwashing) mit ein. Das EU Sustainable Finance Framework adressiert die europäischen und nationalen Klima - und Umweltziele. Die Instrumente im Bereich Klimaschutz sind bereits relativ weit entwickelt. Benchmarks sind ein zentrales Finanzmarktinstrument zur Konzeption von Investitionsstrategien. Auf EU-Ebene existieren seit 2019 Klima-Benchmarks (siehe auch Benchmark-Bericht ). Im Vergleich dazu werden der Schutz von Biodiversität und Ökosystemen, der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, der Schutz maritimer Ressourcen und die Vermeidung von Umweltverschmutzung bislang nicht im selben Umfang adressiert. Sie finden aktuell keinen Eingang in die EU-Benchmark-Verordnung. Dieser Herausforderung will sich das Forschungsprojekt stellen und Vorschläge für Benchmarks für die Umweltziele ohne Klimabezug ausarbeiten. Das in den Projekten erarbeitete Wissen soll eine möglichst hohe Relevanz entfalten und in der Finanzpraxis umgesetzt werden. Daher arbeiten wir intensiv mit privaten und öffentlichen Stakeholdern zusammen. Darüber hinaus bringen wir unsere fachliche Expertise in Konsultationsverfahren ein. In der Box „Dokumente“ finden Sie exemplarisch das Begleitschreiben, welches wir als UBA in der SFDR-Konsultation versandt haben und unsere Position zur Aktualisierung der EU-Offenlegungsverordnung verdeutlicht (siehe Begleitschrift in der Box). Jedoch arbeitet das UBA nicht ausschließlich in Konsultationsverfahren an Reformen mit. So speist es die Ideen in der Plattform on Sustainable Finance der EU-Kommission ein, unterstützt den Sustainable Finance-Beirat der Bundesregierung, beteiligt sich in Arbeitsgremien der OECD , der ISO, des DIN sowie in Netzwerken der Europäischen Umweltämter. Instrumente von Sustainable Finance Konkret beschäftigen wir uns mit allen Formen von Sustainable Finance. Angelehnt an die oben genannten Funktionen von Sustainable Finance sind auch die Instrumente und betroffenen Geschäftsprozesse in den Finanzhäusern äußerst vielschichtig. Sie greifen sowohl in die Wirkungs- als auch Risikoperspektive der Finanzakteure ein. Diese Perspektive wird auch als „doppelte Materialität“ bezeichnet. Es müssen sowohl die Risiken, die auf Unternehmen aus Nachhaltigkeitsgesichtspunkten einwirken, berücksichtigt werden als auch die Wirkungen evaluiert werden, die die Finanzierungen in der Natur verursachen. Daher geht es bei einem Wandel der Finanzwirtschaft hin zu nachhaltigeren Geschäftsmodellen tatsächlich um die Transformation eines ganzen Sektors. Angefangen bei nachhaltigen Finanzprodukten, die den Ansprüchen des Pariser Klimaabkommens genügen (siehe Bericht zu klimafreundlichen Benchmarks), über die Entwicklungen in der Nachfrage nach nachhaltigen Finanzprodukten insgesamt (siehe Bericht ), bis hin zu Risikomodellen, die auch Umweltrisiken berücksichtigen (siehe auch Bericht zu Klima -Stresstests). Im Prinzip ist dies der klassische Kompetenz- und Tätigkeitsschwerpunkt von (privaten) Finanzinstituten. Die althergebrachten Managementsysteme müssen jedoch um die Nachhaltigkeitsperspektiven erweitert werden. Herausfordernd für den Finanzsektor ist in diesem Zusammenhang das Wesen der nun zusätzlich zu berücksichtigenden (Nachhaltigkeits-) Kriterien, die zudem oftmals noch nicht quantifizierbar oder gar monetarisierbar sind. Ferner entstehen hieraus neu umzusetzende Aufgaben, wie beispielsweise die korrekte Herleitung und Definition von Umweltkosten der eigenen Geschäfte, um der Gesellschaft den eigenen ökologischen Fußabdruck deutlich zu machen. Insbesondere wenn in Zukunft neben den Kohlenstoffaspekten auch die Biodiversität, Wasser oder Verschmutzungsaspekte einbezogen werden müssen, dürfte sich die Transformation des Finanzsektors noch beschleunigen. Das UBA wird auch in Zukunft technische Hilfsmittel, wie das im Rahmen des Wege-Projektes (siehe oben) entwickelte Softwaresystem zum Rollout von Sustainable Finance-Produkten in Deutschland, nutzen, um die Umsetzung von Sustainable Finance zu überprüfen. Insbesondere staatliche Anleger sind hier vor zweierlei Hintergrund aufgerufen, nachhaltig zu investieren: Einerseits, um ihrer Vorbildfunktion gerecht zu werden und den Markt nachhaltiger Geldanlagen für private Akteure zu öffnen, und andererseits, um das öffentliche Handeln auf Nachhaltigkeit auszurichten. Deutschland hat als Staat die Pariser Klimaziele ratifiziert und sollte für ein ganzheitlich kohärentes Handeln auch die Anlagepolitik der öffentlichen Investoren daran ausrichten. Hierbei könnten die öffentlichen Investoren darüber hinaus auch von den Vorteilen der nachhaltigen Geldanlage profitieren (siehe Factsheet ).
Die Nachhaltigkeitstransformation des Finanzsektors ist eine zentrale Voraussetzung für die Transformation der Realwirtschaft. Dieser Bericht umfasst daher 15 Vorschläge in vier zentralen Dimensionen hin zu einer nachhaltigen Finanzwirtschaft in Deutschland: Transformationsrelevanz, Transparenz über die Nachhaltigkeit von Finanzprodukten, Risikomanagement mit Blick auf Nachhaltigkeitsrisiken, sowie die Wirkungsmessung nachhaltiger Investitionen. Hinzu kommen wichtige Grundbedingungen einer nachhaltigen Finanzwirtschaft, bestehend aus einer breiten Datenbasis, politischen Signalen und der Stärkung der für Sustainable Finance relevanten Institutionen. Veröffentlicht in Texte | 164/2023.
The sustainability transformation of the financial sector is a key prerequisite for the transformation of the real economy. This report therefore comprises 15 proposals in four central dimensions towards a sustainable financial sector in Germany: transformatitive relevance, transparency on the sustainability of financial products, sustainability risk management, and impact measurement of sustainable investments. In addition, there are important basic conditions for sustainable finance, consisting of broad accessible data, political signals, and the strengthening of institutions relevant to sustainable finance.
Gebäude sind innerhalb der Europäischen Union (EU) für ca. 40 Prozent der CO2-Emissionen verantwortlich und verfügen dadurch über ein hohes Potential, einen erheblichen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele zu leisten.Die Sanierungsraten im Gebäudebestand in Deutschland liegen mit 1 Prozent p.a. deutlich unter den ca. 2-4 Prozent, die notwendig wären, um die Klimaziele des Pariser Abkommens sowie der EU und der Bundesregierung zu erreichen. Diese Studie untersucht die vielfältigen Ansatzpunkte von Finanzierungsinstrumenten, um die vorhandenen Sanierungspotentiale besser erschließen zu können.
In Kiel treffen sich am Donnerstag und Freitag die Energieministerinnen und Minister der Länder zu ihrer Frühjahrskonferenz. Im Fokus werden dabei die Wärmewende sowie der Aufbau der Wasserstoffwirtschaft stehen. Sachsen-Anhalts Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann will die Konferenz insbesondere nutzen, um für eine nachhaltige Finanzierung der Wärmewende zu werben. „Wir müssen jetzt die Weichen für eine auskömmliche Finanzierung der Wärmewende stellen, weil notwendige Planungen und Investitionen sonst nicht rechtzeitig auf den Weg gebracht werden“, erklärte Willingmann bei einem Pressegespräch am heutigen Mittwoch. „Kommunen und Energieversorger können die immensen Kosten nicht alleine stemmen. Da braucht es jetzt rasch Klarheit seitens des Bundes!“ Willingmann verwies auf eine Einschätzung des Normenkontrollrats, wonach die Kommunen in Deutschland allein für die Ausarbeitung von Wärmeplänen rund 800 Millionen Euro in den nächsten vier Jahren benötigen. Der Bund hat bislang aber nur 500 Millionen Euro für den Zeitraum zwischen 2024 und 2028 eingeplant. „Von 60 eingereichten Förderanträgen von Kommunen aus Sachsen-Anhalt sind 45 noch immer ungeprüft“, kritisierte der Minister. Sachsen-Anhalt werde deshalb bei der Energieministerkonferenz eine Beschlussvorlage einbringen, die den Bund auffordert, die Finanzierung der Wärmewende abzusichern. Einen noch viel größeren Unterstützungsbedarf sieht der Minister mit Blick auf notwendige Investitionen in die Wärmenetze. Er verweist in diesem Zusammenhang auf eine Studie der Energiewirtschaft, die einen deutschlandweiten Investitionsbedarf von 600 Milliarden Euro bis 2030 und einer Billion Euro bis 2045 prognostiziert. „Wenn wir das Ziel erreichen wollen, bis 2030 Wärme zu 50 Prozent und bis 2045 komplett mit Hilfe erneuerbarer Energien zu erzeugen, müssen wir jetzt die Weichen für ein nachhaltiges Finanzierungsmodell stellen“, betonte Willingmann. Bei der Energieministerkonferenz in Kiel möchte der Energieminister deshalb für die Einrichtung eines Energiewendefonds auf Bundesebene werben. „Wir benötigen hier eine gemeinsame Kraftanstrengung des Staates und der Energiewirtschaft. Mit Hilfe eines Fonds könnte der Bund erforderliche private und kommunale Investitionen durch gezielte Risikoabsicherungen unterstützen und somit mehr privates Kapital mobilisieren“, erklärte Willingmann. Willingmann: Hauseigentümer sollten auf klimaneutrale Heiztechnik umrüsten Der Transformationsbedarf ist groß: aktuell heizt jeder zweite Haushalt in Sachsen-Anhalt (54,8 Prozent) mit Erdgas. 14,2 Prozent nutzen Öl, weitere 28,3 Prozent sind an das Fernwärmenetz angeschlossen. Der Anteil klimafreundlicher Wärmepumpen beträgt hingegen nur 5,3 Prozent. Bundesweit ergibt sich ein ähnliches Bild. „Dass wir hier nicht schon deutlich weiter sind, hängt auch mit der fatalen Kommunikation des Gebäudeenergiegesetzes im vergangenen Jahr zusammen“, kritisierte Willingmann und beklagte das Kommunikationsdesaster des so genannten „Heizungsgesetzes“. „Dadurch wurde ohne Not erhebliche Verunsicherung der Bevölkerung zugelassen“, so der Minister. Zahlreiche Eigentümer hatten im vergangenen Jahr anstelle von Wärmepumpen neue Gasheizungen einbauen lassen, weil sie ein kurzfristiges Verbot klimaschädlicher Heiztechnik fürchteten. Der Energieminister rät Hauseigentümern dennoch, nach Möglichkeit auf klimaneutrale Heiztechnik umzusteigen: „Die Kosten für fossile Energieträger werden in der Tendenz weiter steigen. Energieversorger werden in den kommenden Jahren weniger Erdgas-Kunden haben und werden nicht umhin kommen, den verbliebenen Gasverbrauchern höhere Kosten, insbesondere auch Netzentgelte, in Rechnung zu stellen. Hinzu kommen steigende CO²-Preise und volatile Weltmarktpreise. Wer also heute eine neue Heizung installieren will, sollte das nachhaltig und klimafreundlich tun. Jedenfalls dann, wenn er die Heizung auch über 20, 30 Jahre sinnvoll nutzen will.“ Bund soll Aufbau der Wasserstoffwirtschaft vorantreiben Zum Aufbau der Wasserstoffwirtschaft wird Sachsen-Anhalt ebenfalls einen Antrag für die Energieministerkonferenz vorbereiten, kündigte Willingmann an. „Wir wollen die Energieministerkonferenz nutzen, um beim Aufbau der Wasserstoffwirtschaft weiter aufs Tempo zu drücken“, so der Minister. Der Hochlauf der Zukunftsbranche sei eine große Herausforderung, weil Angebot, Infrastruktur und Nachfrage parallel aufgebaut werden müssten. Vorankommen müsse der Bund unter anderem bei der Entwicklung eines tragfähigen Finanzierungskonzepts für das Wasserstoff-Kernnetz. Der Investitionsbedarf für das Gesamtnetz liegt aktuell bei etwa 20 Milliarden Euro. Zudem müssten die Weichen für den weiteren Aufbau von Verteilnetzen sowie den Aufbau von Wasserstoffspeichern gestellt werden. „Auch hier gilt: wir müssen jetzt die Weichen stellen, um die ambitionierten Ziele bis 2045 zu erreichen“, betonte Willingmann. Der Energieminister betonte zudem, dass Sachsen-Anhalt in Zukunft als Wasserstoffland eine führende Rolle spielen könnte. Einer Studie des Kölner Beratungsunternehmens r2b energy consulting könnte der Wasserstoffbedarf von aktuell zehn auf 30 Terrawattstunden steigen. Etwa drei Viertel des künftigen Bedarfs könnten wirtschaftlich in Sachsen-Anhalt erzeugt werden – mit positivem Nebeneffekt: Der Aufbau von Produktions-, Speicher- und Transportkapazitäten für grünen Wasserstoff sowie der ebenfalls notwendige weitere Ausbau erneuerbarer Energien würde rund 27.000 zusätzliche Arbeitsplätze schaffen und die Wertschöpfung im Land um jährlich rund 1,5 Milliarden Euro erhöhen. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanäle n des Ministeriums bei Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X (ehemals Twitter ).
Die Energieministerinnen und -minister der Länder haben sich bei ihrer Frühjahrskonferenz in Kiel für eine nachhaltigere Finanzierung der Wärmewende ausgesprochen. „Von Kiel geht das klare Signal der Energieministerinnen und -minister der Länder an den Bund aus, die Wärmewende nachhaltiger zu finanzieren“, erklärte Sachsen-Anhalts Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann in der anschließenden Pressekonferenz. Die Ressortchefinnen und -chefs der Bundesländer hatten sich zuvor einstimmig auf einen entsprechenden Beschlussvorschlag verständigt, den Sachsen-Anhalt eingebracht hatte. In den kommenden Jahren benötigen die Kommunen und Energieversorger für die Erstellung von Wärmeplänen und entsprechende Investitionen in die Infrastruktur mehr Unterstützung. „Die vom Bund bislang eingeplanten 500 Millionen Euro für die Erstellung von Wärmeplänen werden nicht ausreichen. Und auch die notwendigen Investitionen in die Energie-Infrastrukturen werden Bund, Länder und Kommunen nicht alleine stemmen können. Hier muss privates Kapital mit zum Einsatz kommen. Ich freue mich, dass die Länder heute dem Vorschlag aus Sachsen-Anhalt gefolgt sind, den Bund zu bitten, die Einrichtung eines Energiewendefonds und weiterer Instrumente zur finanziellen Absicherung von Investitionen zu prüfen“, erklärte Willingmann. Mit einem aus öffentlichen und privaten Mitteln gespeisten Fonds könnten die Kapitalausstattung und Risikotragfähigkeit der Versorgungsunternehmen in Deutschland entscheidend gestärkt werden, um notwendige Investitionen umzusetzen. Der Fonds würde zudem kein Sondervermögen oder Schattenhaushalt darstellen, da die Kapitalgeber langfristig an den Erträgen der Investitionen beteiligt würden. „Fest steht: Wir müssen jetzt die Weichen für die nachhaltige Finanzierung der Wärmewende stellen, wenn wir unsere Klimaziele erreichen wollen“, betonte Willingmann weiter. Willingmann verwies auf eine Einschätzung des Normenkontrollrats, wonach die Kommunen in Deutschland allein für die Ausarbeitung von Wärmeplänen rund 800 Millionen Euro in den nächsten vier Jahren benötigen. Der Bund hat bislang aber nur 500 Millionen Euro für den Zeitraum zwischen 2024 und 2028 eingeplant. Für die Transformation der Wärmeinfrastruktur rechnet die Energiewirtschaft aktuellen Prognosen zufolge mit einem Investitionsbedarf von 600 Milliarden Euro bis 2030 und einer Billion Euro bis 2045. „Wenn wir das Ziel erreichen wollen, bis 2030 Wärme zu 50 Prozent und bis 2045 komplett mit Hilfe erneuerbarer Energien zu erzeugen, müssen wir jetzt die Weichen für ein nachhaltiges Finanzierungsmodell stellen“, betonte Willingmann. Bund soll Aufbau der Wasserstoffwirtschaft vorantreiben Zustimmung fand auch Sachsen-Anhalts Beschlussvorlage zum Aufbau der Wasserstoffwirtschaft. Darin fordern die Energieministerinnen und -minister der Länder vom Bund mehr Tempo und Klarheit in wichtigen Fragen. Vorankommen müsse der Bund unter anderem bei der Entwicklung eines tragfähigen Finanzierungskonzepts für das Wasserstoff-Kernnetz. Der Investitionsbedarf für das Gesamtnetz liegt aktuell bei etwa 20 Milliarden Euro. Zudem müssten die Weichen für den weiteren Aufbau von Verteilnetzen sowie den Aufbau von Wasserstoffspeichern gestellt werden. „Auch hier gilt: Wir müssen jetzt die Weichen stellen, um die ambitionierten Ziele bis 2045 zu erreichen“, betonte Willingmann. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanäle n des Ministeriums bei Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X (ehemals Twitter ). Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950 Fax: +49 391 567-1964 E-Mail: PR@mule.sachsen-anhalt.de Facebook: Umwelt.LSA Twitter: UmweltLSA YouTube: Umwelt_LSA Instagram: Umwelt.LSA
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