Es wurde ein System zur Verwaltung großer Datenmengen aus dem Non-Target Screening (NTS) entwickelt, einer Technik zur Identifizierung von organischen Spurenstoffen im Wasser. Das System (genannt NTSPortal) ist von entscheidender Bedeutung für die Anwendung von NTS im Gewässerschutz, da NTS Daten aus tausenden von Parametern bestehen, die aus vielen Proben und durch unterschiedliche Labore generiert werden. Um Vergleiche über Raum und Zeit mit diesen großen Datenmengen durchzuführen, ist ein digitales Archiv erforderlich. Das System besteht aus Skripten für die Prozessierung von Messdaten, der Sicherung der Daten in einer Datenbank und der Visualisierung der Daten auf einem interaktiven Web-Dashboard. Dies ermöglicht die schnelle Erstellung räumlicher Übersichten, in denen Schadstoff-Hotspots hervorgehoben werden, sowie langfristige Trendanalysen (z. B. von neuen Arzneimitteln in Flüssen). Darüber hinaus erleichtert das System die Identifizierung bisher unbekannter Spurenstoffe, z.B. durch die Analyse täglicher Proben aus Oberflächengewässer. Das NTSPortal bietet einen neuartigen, vielversprechenden Ansatz für die Integration von NTS im Gewässerschutz und der Chemikalienbewertung. Veröffentlicht in Texte | 21/2025.
Es wurde ein System zur Verwaltung großer Datenmengen aus dem Non-Target Screening (NTS) entwickelt, einer Technik zur Identifizierung von organischen Spurenstoffen im Wasser. Das System (genannt NTSPortal) ist von entscheidender Bedeutung für die Anwendung von NTS im Gewässerschutz, da NTS Daten aus tausenden von Parametern bestehen, die aus vielen Proben und durch unterschiedliche Labore generiert werden. Um Vergleiche über Raum und Zeit mit diesen großen Datenmengen durchzuführen, ist ein digitales Archiv erforderlich.Das System besteht aus Skripten für die Prozessierung von Messdaten, der Sicherung der Daten in einer Datenbank und der Visualisierung der Daten auf einem interaktiven Web-Dashboard. Dies ermöglicht die schnelle Erstellung räumlicher Übersichten, in denen Schadstoff-Hotspots hervorgehoben werden, sowie langfristige Trendanalysen (z. B. von neuen Arzneimitteln in Flüssen). Darüber hinaus erleichtert das System die Identifizierung bisher unbekannter Spurenstoffe, z.B. durch die Analyse täglicher Proben aus Oberflächengewässer. Das NTSPortal bietet einen neuartigen, vielversprechenden Ansatz für die Integration von NTS im Gewässerschutz und der Chemikalienbewertung.
Die RheinEnergie AG (Antragstellerin) hat gemäß den §§ 8 ff. des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) die Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung zur Förderung von Grundwasser beantragt, um es für die Trinkwasserversorgung der Städte Köln und Bergisch Gladbach sowie in Notfällen der Dynamit Nobel GmbH Explosivstoff- und Systemtechnik (Axplora Unternehmensgruppe) am Standort Leverkusen zu verwenden. Die Förderung des Grundwassers erfolgt über 11 Brunnen folgenden Grundstücken: - Gemarkung Oberzündorf, Flur 1 Flurstück 149 (ZD BR 1.1 – 12.3) - Gemarkung Lülsdorf, Flur 9, Flurstück 55 (ZD BR 2.1 – 2.4) - Gemarkung Zündorf, Flur 8, Flurstück 163 (ZD 3.1 – 3.4) Beantragt wird die Entnahme von Grundwasser in einer Menge von maximal 6.400 m³/h, 153.600 m³/d und 25.000.000 m³/a.
Die energetische Erneuerung des Gebäudebestandes ist für die Kommunen im Land eine der großen Herausforderungen. Dabei handelt es sich weniger um einzelne Gebäude, sondern vielmehr um die Sanierung ganzer Stadtquartiere. Bei der effektiven Planung und Umsetzung der energetischen Quartierssanierung spielt die Aufstellung eines energetischen Quartierskonzeptes eine entscheidende Rolle. Welches Potenzial komplexe Quartierskonzepte in Bezug auf Städtebau und Energieeffizienz besitzen und welche Wege und Lösungen es gibt, solche Quartiersprojekte zu realisieren, darüber diskutierten über 100 Bürgermeister, Energie- und Planungsexperten auf dem 11. ENERGIEFORUM Sachsen-Anhalt am 24. Oktober 2018 im Kloster St. Marien zu Helfta in der Lutherstadt Eisleben. KfW-Programm "Energetische Stadtsanierung" fördert energetische Quartierskonzepte Zentrale Rolle bei der Erstellung eines energetischen Quartierskonzeptes spielt das KfW-Förderprogramm 432 "Energetische Stadtsanierung". Dabei werden quartiersbezogene energetische Konzepte sowie die Kosten eines Sanierungsmanagements, das die Umsetzung solcher Konzepte begleitet und koordiniert, mit einer Förderquote von 65 Prozent unterstützt. In Sachsen-Anhalt haben bisher 15 Städte und Gemeinden das KfW-Programm in Anspruch genommen und Zuschüsse in Höhe von rund 1,3 Millionen Euro für die Aufstellung energetischer Quartierskonzepte in insgesamt 18 Stadtquartieren erhalten. "Die Energiewende könnte weiter vorangetrieben werden, wenn mehr Kommunen das KfW-Programm nutzen würden", betonte Dr. Sebastian Putz, Staatssekretär im Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr, auf dem 11. ENERGIEFORUM Sachsen-Anhalt. 11. ENERGIEFORUM Sachsen-Anhalt soll weitere Städte und Gemeinden motivieren Dass Sachsen-Anhalt im Bundesvergleich die Förderung zur Sanierung der Stadtquartiere unterdurchschnittlich nutzt, weiß auch LENA-Geschäftsführer Marko Mühlstein: "Mit dem 11. ENERGIEFORUM Sachsen-Anhalt wollen wir genau dort ansetzen und helfen. Denn die energetische Sanierung von Stadtquartieren ist in mehrfacher Hinsicht sinnvoll und effizient. Bei der Wärmeversorgung, Lüftung, der Sektorenkopplung bis hin zur nachhaltigen Mobilität lassen sich Synergien nutzen." Zu dem 11. ENERGIEFORUM hat die Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA) gemeinsam mit dem Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr sowie den Verbänden der Wohnungswirtschaft Sachsen-Anhalts VdW/ VdWg) eingeladen. Schließlich gibt es in Sachsen-Anhalt ca. 770.000 Mietwohneinheiten. "Gerade wenn es um Wohnquartiere geht, ist die energetische Sanierung immer eine Gemeinschaftsaufgabe", so Jost Riecke, Verbandsdirektor des VdW. Problematisch seien vor allem die leerstehenden Wohnungen. "Zwei halbvolle Häuser verbrauchen mehr Energie als ein volles", machte Riecke deutlich. Gebäudeeffizienz als Bestandteil des Klima- und Energiekonzeptes (KEK) des Landes Dass die Potenziale im Gebäudebereich auch im Klima- und Energiekonzept (KEK) des Landes Sachsen-Anhalt eine Rolle spielen, zeigte der Staatssekretär im Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie, Klaus Rehda, auf. "Es gilt, die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Bau-Vorschriften zu verbessern, um diese Potenziale besser nutzen zu können." Mit dem KEK und den darin enthaltenen Maßnahmen soll Sachsen-Anhalt sein Klimaschutzziel, die Treibhausgasemissionen auf 31,3 Millionen Tonnen zu senken, erreichen. Dabei stellen Erneuerbare Energien und Energieeffizienz wichtige Eckpfeiler dar. "Bereits heute haben wir Tage, an denen wir Sachsen-Anhalt komplett aus Erneuerbaren Energien versorgen können. Ziel ist eine hundertprozentige Versorgung bis 2050", betonte Rehda. Um auch anderen Städten und Gemeinden einen Anstoß zur energetischen Sanierung ihrer Stadtquartiere zu geben, wurden auf dem 11. ENERGIEFORUM Sachsen-Anhalt bereits erfolgreich durchgeführte Quartierssanierungen in Halle (Saale), Harzgerode, Benndorf und der Gastgeberstadt Lutherstadt Eisleben vorgestellt. Pressemitteilung zum 11. ENERGIEFORUM als PDF Dr. Mario Kremling, Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft: <link file:627652 download diesem link erhalten sie weitere>"Energetisches Sanierungsmanagement - Lutherviertel Halle" Marcus Weise, Bürgermeister Stadt Harzgerode: "Harzgerode macht Klimaschutz - KlimaQuartier "Am alten Werktor" Gerhard Blume, Benndorfer Wohnungsbau GmbH: "Klimaschutz in Benndorf - Ein Konzept fürs Bergarbeiterdorf" Bernd Felgentreff, Technische Beratung für Systemtechnik B.Felgentreff: "Hybride Wärmeversorgung mit kalten, intelligenten Wärmenetzen" Janina Oest, KfW-Bankengruppe: "Klimaschutz lokal - staatlich gefördert: KfW-Programme für die energetische Quartierssanierung" Britta Sommer, Deutsches Institut für Urbanistik: "Die novellierte BMU-Kommunalrichtlinie - was sich ab 2019 ändert"
Gegenstand des Antrages ist Errichtung und der Betrieb einer Anlage zur Oberflächenbehandlung und Farbgebung. Behandelt werden in der Hauptsache Landmaschinenteile und Werkstücke für die Lohnbeschichtung.
Die Firma MAFO Systemtechnik AG betreibt am Standort Teisendorf eine Anlage gemäß Nr. 3.7.2 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV (Eisen-, Temper- oder Stahlgießerei mit einer Verarbeitungskapazität an Flüssigmetall von 2 Tonnen bis weniger als 20 Tonnen je Tag). Die Firma beantragt folgende Änderungen am Anlagenbestand: Das Fassungsvermögen der Schmelzöfen wird von 250 kg auf 400 kg im Schmelzofen 1 und von 500 kg auf 800 kg im Schmelzofen 2 erhöht. Die tägliche Schmelzleistung wird auf 10 t durch einen Zweischichtbetrieb erhöht. Die monatliche Schmelzmenge wird von 60 t auf 160 t erhöht. Weiterhin ist die Erhöhung der Anteile von Legierungsbestandteilen in den Produkten über die Grenze von 5 % auf maximal für Nickel 35 %, Chrom 25 %, Kohlenstoff 0,4 %, Silicium 2,2 %, Mangan und Kupfer max. 3 % geplant. Außerdem erfolgt der Austausch des Brechers 908 zur Furansandaufbereitung durch die Aufbereitungsanlage Cyrus 280 mit einer Leistungserhöhung von max. 4 t auf max. 10 t je Stunde. Des Weiteren wird der Herdwagenglühofen 901 durch einen größeren Ofen 207 ersetzt. Im Übrigen wird der Sanderhitzer im Furansandmischer ausgetauscht. Eine zusätzliche Kernschießmaschine 201 kommt hinzu. Aufgestellt wird ein Gefahrstoffcontainer zur Lagerung von Gefahrstoffen und Abfällen mit einem Nutzvolumen von 16 m³. Ein zusätzlicher Rückkühler zur Kühlung der Schmelzöfen zur Einsparung von ca. 6000 m³ Kühlwasser pro Jahr wird installiert. Folgende Anlagen werden nicht mehr betrieben: Stilllegung des Aluminiumgießens inklusive Ölbrenner an der Pfanne des Aluminiumschmelzofens; Schleifblock 910, Kompressor 902 und Kompressor 903. Zusätzlich werden im Änderungsantrag die Lagerung der Big Bags und die Lagerung des Einsatzstoffes Walzstahl bzw. die Änderung bei dessen Wareneingang erläutert und beschrieben.
Berichtsjahr: 2022 Adresse: Kalkstr. 218 51377 Leverkusen Bundesland: Nordrhein-Westfalen Flusseinzugsgebiet: Rhein Betreiber: Dynamit Nobel GmbH Explosivstoff- und Systemtechnik Haupttätigkeit: Chemieanlagen zur industriellen Herstellung von organischen Grundchemikalien
Ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de Gesetz über den Zugang zu digitalen Geodaten *) (Geodatenzugangsgesetz - GeoZG) GeoZG Ausfertigungsdatum: 10.02.2009 Vollzitat: "Geodatenzugangsgesetz vom 10. Februar 2009 (BGBl. I S. 278), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. Februar 2021 (BGBl. I S. 306) geändert worden ist" Stand: *) Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 25.2.2021 I 306 Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE- Richtlinie) (ABl. L 108 vom 25.4.2007, S. 1) in deutsches Recht. Fußnote (+++ Textnachweis ab: 14.2.2009 +++) (+++ Amtlicher Hinweis des Normgebers auf EG-Recht: Umsetzung der EGRL 2/2007 (CELEX Nr: 307L0002) +++) Abschnitt 1 Ziel und Anwendungsbereich § 1 Ziel des Gesetzes Dieses Gesetz dient dem Aufbau einer nationalen Geodateninfrastruktur. Es schafft den rechtlichen Rahmen für 1.den Zugang zu Geodaten, Geodatendiensten und Metadaten von geodatenhaltenden Stellen sowie 2.die Nutzung dieser Daten und Dienste, insbesondere für Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Umwelt haben können. § 2 Anwendungsbereich (1) Dieses Gesetz gilt für geodatenhaltende Stellen des Bundes und der bundesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts. (2) Natürliche und juristische Personen des Privatrechts können Geodaten und Metadaten über das Geoportal nach § 9 Absatz 2 bereitstellen, wenn sie sich verpflichten, diese Daten nach den Bestimmungen dieses Gesetzes bereitzustellen und hierfür die technischen Voraussetzungen zu schaffen. (3) Dieses Gesetz gilt auch für Geodatendienste, die sich auf Daten beziehen, die in den Geodaten enthalten sind, auf die dieses Gesetz Anwendung findet. (4) Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 (BGBl. 1994 II S. 1798; 1995 II S. 602) auch im Bereich der ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels. Abschnitt 2 Begriffsbestimmungen § 3 Allgemeine Begriffe (1) Geodaten sind alle Daten mit direktem oder indirektem Bezug zu einem bestimmten Standort oder geografischen Gebiet. - Seite 1 von 8 - Ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de (2) Metadaten sind Informationen, die Geodaten oder Geodatendienste beschreiben und es ermöglichen, Geodaten und Geodatendienste zu ermitteln, in Verzeichnisse aufzunehmen und zu nutzen. (3) Geodatendienste sind vernetzbare Anwendungen, welche Geodaten und Metadaten in strukturierter Form zugänglich machen. Dies sind im Einzelnen: 1.Suchdienste, die es ermöglichen, auf der Grundlage des Inhalts entsprechender Metadaten nach Geodaten und Geodatendiensten zu suchen und den Inhalt der Metadaten anzuzeigen, 2.Darstellungsdienste, die es zumindest ermöglichen, darstellbare Geodaten anzuzeigen, in ihnen zu navigieren, sie zu vergrößern oder zu verkleinern, zu verschieben, Daten zu überlagern sowie Informationen aus Legenden und sonstige relevante Inhalte von Metadaten anzuzeigen, 3.Dienste, die das Herunterladen und, wenn durchführbar, den direkten Zugriff auf Kopien von Geodaten ermöglichen (Downloaddienste), 4.Transformationsdienste zur geodätischen Umwandlung von Geodaten. (4) Interoperabilität ist die Kombinierbarkeit von Daten beziehungsweise die Kombinierbarkeit und Interaktionsfähigkeit verschiedener Systeme und Techniken unter Einhaltung gemeinsamer Standards. (5) Geodateninfrastruktur ist eine Infrastruktur bestehend aus Geodaten, Metadaten und Geodatendiensten, Netzdiensten und -technologien, Vereinbarungen über gemeinsame Nutzung, über Zugang und Verwendung sowie Koordinierungs- und Überwachungsmechanismen, -prozesse und -verfahren mit dem Ziel, Geodaten verschiedener Herkunft interoperabel verfügbar zu machen. (6) Geoportal ist eine elektronische Kommunikations-, Transaktions- und Interaktionsplattform, die über Geodatendienste und weitere Netzdienste den Zugang zu den Geodaten ermöglicht. (7) Netzdienste sind netzbasierte Anwendungen zur Kommunikation, Transaktion und Interaktion. (8) Geodatenhaltende Stellen im Sinne dieses Gesetzes sind die informationspflichtigen Stellen im Sinne von § 2 Absatz 1 des Umweltinformationsgesetzes vom 22. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3704). § 4 Betroffene Geodaten und Geodatendienste (1) Dieses Gesetz gilt für Geodaten, die noch in Verwendung stehen und die folgenden Bedingungen erfüllen: 1.Sie beziehen sich auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland oder auf die ausschließliche Wirtschaftszone der Bundesrepublik Deutschland gemäß Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen; 2.sie liegen in elektronischer Form vor; 3.sie sind vorhanden bei a) b) einer geodatenhaltenden Stelle, fallen unter ihren öffentlichen Auftrag und aa)wurden von einer geodatenhaltenden Stelle erstellt oder bb)sind bei einer solchen eingegangen oder cc)werden von dieser geodatenhaltenden Stelle verwaltet oder aktualisiert, Dritten, denen nach § 2 Absatz 2 Anschluss an die nationale Geodateninfrastruktur gewährt wird, oder werden für diese bereitgehalten; 4. sie betreffen eines oder mehrere der folgenden Themen: a)Koordinatenreferenzsysteme (Systeme zur eindeutigen räumlichen Referenzierung von Geodaten anhand eines Koordinatensatzes (x, y, z) oder Angaben zu Breite, Länge und Höhe auf der Grundlage eines geodätischen horizontalen und vertikalen Datums), b)geografische Gittersysteme (harmonisiertes Gittersystem mit Mehrfachauflösung, gemeinsamem Ursprungspunkt und standardisierter Lokalisierung und Größe der Gitterzellen), c)geografische Bezeichnungen (Namen von Gebieten, Regionen, Orten, Großstädten, Vororten, Städten oder Siedlungen sowie jedes geografische oder topografische Merkmal von öffentlichem oder historischem Interesse), - Seite 2 von 8 - Ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de d)Verwaltungseinheiten (lokale, regionale und nationale Verwaltungseinheiten, die die Gebiete abgrenzen, in denen die Bundesrepublik Deutschland Hoheitsbefugnisse hat oder ausübt und die durch Verwaltungsgrenzen voneinander getrennt sind), e)Adressen (Lokalisierung von Grundstücken anhand von Adressdaten, in der Regel Straßenname, Hausnummer und Postleitzahl), f)Flurstücke oder Grundstücke (Gebiete, die anhand des Grundbuchs oder gleichwertiger Verzeichnisse bestimmt werden), g)Verkehrsnetze (Verkehrsnetze und zugehörige Infrastruktureinrichtungen für Straßen-, Schienen- und Luftverkehr sowie Schifffahrt; dies umfasst auch die Verbindungen zwischen den verschiedenen Netzen und das transeuropäische Verkehrsnetz im Sinne der Entscheidung Nr. 1692/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 1996 über gemeinschaftliche Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes (ABl. L 228 vom 9.9.1996, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1791/2006 des Rates (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 1), und künftige Überarbeitungen dieser Entscheidung), h)Gewässernetz (Elemente des Gewässernetzes, einschließlich Meeresgebiete und aller sonstigen Wasserkörper und hiermit verbundener Teilsysteme, darunter Einzugsgebiete und Teileinzugsgebiete; gegebenenfalls gemäß den Definitionen der Richtlinie 2000/60/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (ABl. L 327 vom 22.12.2000, S. 1), die zuletzt durch die Richtlinie 2009/31/EG (ABl. L 140 vom 5.6.2009, S. 114) geändert worden ist, und in Form von Netzen), i)Schutzgebiete (Gebiete, die im Rahmen des internationalen und des gemeinschaftlichen Rechts der Mitgliedstaaten ausgewiesen sind oder verwaltet werden, um spezifische Erhaltungsziele zu erreichen), j)Höhe (digitale Höhenmodelle für Land-, Eis- und Wasserflächen inklusive Tiefenmessung bei Gewässern und Mächtigkeit bei Eisflächen, sowie Uferlinien; (Geländemodelle)), k)Bodenbedeckung (physische und biologische Bedeckung der Erdoberfläche, einschließlich künstlicher Flächen, landwirtschaftlicher Flächen, Wälder, natürlicher (naturnaher) Gebiete, Feuchtgebiete und Wasserkörper), l)Orthofotografie (georeferenzierte Bilddaten der Erdoberfläche von satelliten- oder luftfahrzeuggestützten Sensoren), m)Geologie (geologische Beschreibung anhand von Zusammensetzung und Struktur des Untergrundes; dies umfasst auch Grundgebirgs- und Sedimentgesteine, Lockersedimente, Grundwasserleiter und - stauer, Störungen, Geomorphologie und anderes), n)statistische Einheiten (Einheiten für die Verbreitung oder Verwendung statistischer Daten), o)Gebäude (geografischer Standort von Gebäuden), p)Boden (Beschreibung von Boden und Unterboden anhand von Tiefe, Textur, Struktur und Gehalt an Teilchen sowie organischem Material, Steinigkeit, Erosion, gegebenenfalls durchschnittliches Gefälle und erwartete Wasserspeicherkapazität), q)Bodennutzung (Beschreibung von Gebieten anhand ihrer derzeitigen und geplanten künftigen Funktion oder ihres sozioökonomischen Zwecks wie zum Beispiel Wohn-, Industrie- oder Gewerbegebiete, land- oder forstwirtschaftliche Flächen, Freizeitgebiete), r)Gesundheit und Sicherheit (geografische Verteilung verstärkt auftretender pathologischer Befunde (zum Beispiel Allergien, Krebserkrankungen, Erkrankungen der Atemwege), Informationen über Auswirkungen auf die Gesundheit (zum Beispiel Biomarker, Rückgang der Fruchtbarkeit, Epidemien) oder auf das Wohlbefinden (zum Beispiel Ermüdung, Stress) der Menschen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Umweltqualität (zum Beispiel Luftverschmutzung, Chemikalien, Abbau der Ozonschicht, Lärm) oder in mittelbarem Zusammenhang mit der Umweltqualität (zum Beispiel Nahrung, genetisch veränderte Organismen)), s)Versorgungswirtschaft und staatliche Dienste (Versorgungseinrichtungen wie Abwasser- und Abfallentsorgung, Energieversorgung und Wasserversorgung; staatliche Verwaltungs- und Sozialdienste wie öffentliche Verwaltung, Katastrophenschutz, Schulen und Krankenhäuser), t)Umweltüberwachung (Standort und Betrieb von Umweltüberwachungseinrichtungen einschließlich Beobachtung und Messung von Schadstoffen, des Zustands von Umweltmedien und anderen - Seite 3 von 8 -
BfS trauert um Wolfgang Weiss Früherer Leiter des Fachbereichs "Strahlenschutz und Gesundheit" überraschend verstorben Am 4. Juni 2021 ist der frühere Leiter des Fachbereichs " Strahlenschutz und Gesundheit", Dr. Wolfgang Weiss, überraschend verstorben. Das BfS trauert um einen äußerst geschätzten und wertvollen Kollegen. Mit Wolfgang Weiss verliert der Strahlenschutz einen seiner weltweit am höchsten geachteten Experten, der den Strahlenschutz und Notfallschutz national und international über Jahrzehnte geprägt und vorangebracht hat wie kaum ein anderer. Wolfgang Weiss hat an der Universität Heidelberg in Physik promoviert und war seit 1982 im Institut für Atmosphärische Radioaktivität und ab 1989 im Bundesamt für Strahlenschutz tätig. Bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand 2012 war er Leiter des Fachbereichs „Strahlenschutz und Gesundheit“. Die Schwerpunkte seiner Arbeit waren Notfallvorsorge und -management, Strahlenwirkung und Strahlenrisikoanalyse, Risikokommunikation , beruflicher Strahlenschutz , medizinische Strahlenhygiene und Dosimetrie , nicht- ionisierende Strahlung sowie Techniken und Systeme der Umweltüberwachung ( IMIS ). Neben seiner Arbeit im BfS war Wolfgang Weiss - auch noch nach seinem Eintritt in den Ruhestand – mit unermüdlichem Engagement in einer Vielzahl von nationalen und internationalen Fachgremien als überaus angesehener Berater und Experte tätig, unter anderem in der Strahlenschutzkommission ( SSK ), in der Schutzkommission beim Bundesministerium des Innern, im United Nations Scientific Committee on the Effects of Atomic Radiation ( UNSCEAR , unter anderem als Vorsitzender), in der Internationalen Strahlenschutzkommission ( ICRP ), in der Nuclear Energy Agency (NEA) bei der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ( OECD/NEA ) in der International Radiation Protection Association ( IRPA ) in der Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen ( CTBTO ). Wolfgang Weiss war zudem maßgeblich an der Entwicklung der europäischen Forschungsplattformen MELODI und NERIS sowie der Zusammenführung und Strukturierung der gesamten Strahlenschutzforschung in Europa beteiligt. Seine kompetente und sachliche Art und sein immer freundliches und lächelndes Auftreten werden fehlen, ebenso wie seine Fähigkeit, Probleme systematisch zu analysieren und diese mit enormem Einsatz zu lösen oder anderen dafür den Weg zu weisen. Wolfgang Weiss hinterlässt eine Lücke, die nicht zu füllen ist. Das Mitgefühl der BfS -Mitarbeiter*innen gilt seiner Frau und seiner Familie. Stand: 09.06.2021
Diese Zeit braucht kluge Köpfe. Dieses Motto wird 2020 ganz besonders zum Leitspruch für den „Hugo-Junkers-Preis“ . Und obwohl sich die Finalisten im vergangenen Jahr coronabedingt nur virtuell präsentieren konnten, zieht die Jury dennoch ein durchweg positives Resümee. „Überzeugende Ideen sowie engagierte Innovationen und Umsetzungen kennzeichnen diesen Wettbewerb. Bemerkenswert ist vor allem die große Bandbreite an innovativen Ideen aus zahlreichen Technologiefeldern und auch die hohe Beteiligung trotz der coronabedingten Einschränkungen“, fasst die Juryvorsitzende Prof. Dr. Julia C. Arlinghaus zusammen. Aus knapp 100 Bewerbungen schafften es insgesamt 21 in die Finalrunde und präsentierten ihre zukunftsfähigen Vorhaben. Am 29. März 2021 ab 14 Uhr wird Wirtschafts- und Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann als Schirmherr die insgesamt zwölf Erstplatzierten in den vier Kategorien live in einer virtuellen Preisverleihung bekannt geben. Gern stellen wir Kontakt zu den Finalisten her, wenn Sie im Vorfeld der Preisverleihung über die bemerkenswerten Ideen aus Ihrer Region berichten möchten. Hintergrund: Seit knapp 30 Jahren lobt das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung den Innovationspreis aus. Mit dem „Hugo-Junkers-Preis für Forschung und Innovation aus Sachsen-Anhalt“ soll die Leistung innovativer Unternehmer/-innen und Wissenschaftler/-innen ausgezeichnet und ihre Arbeit unterstützt werden. Der Wettbewerb ist mit insgesamt 80.000 Euro dotiert. Die diesjährigen Sonderpreise werden in der Kategorie „Innovativste Projekte aus dem Bereich APITs – Applied Interactive Technologies“ vergeben. Gesucht wurden Unternehmen, die mit ihren Visionen, ihrem kreativen Denken sowie mit ihren innovativen Geschäftsmodellen und Strategien neue Produkte und Dienstleistungen für neue Märkte schaffen oder bestehende Märkte verändern. Bei den Projekten sollte es sich um marktreife Innovationen handeln. Die 21 Finalisten des „Hugo-Junkers-Preises für Forschung und Innovation aus Sachsen-Anhalt 2020“ in der Reihenfolge der Präsentation im Rahmen der Jurysitzung am 10. November 2020: /// Innovativste Vorhaben der Grundlagenforschung Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Institut für Physik, Fachgruppe μMD Dr. Maria Gaudig, Dr. Thorsten Hickmann, Dr. Wolfram Münchgesang Innovation: Bipolarplatten aus Ti-Komposit für die Wasserstoff-Elektrolyse _____________________________________________________________________________ Otto-von Guericke-Universität, Fakultät für Verfahrens- und Systemtechnik, Institut für Verfahrenstechnik, Magdeburg Dr. Dirk Benndorf, Prof. Udo Reichl, Prof. Gunter Saake Innovation: Metaproteomics für funktionelles High-Throughput-Monitoring von Mikrobiomen in Medizin, Technik und Umwelt _____________________________________________________________________________ Universitätsklinik Magdeburg, Medizinische Fakultät/Orthopädie, Magdeburg Ann-Kathrin Meinshausen, Prof. Dr. med. Christoph H. Lohmann, Prof. Dr. rer. nat. Jessica Bertrand Innovation: C9 als Biomarker für Protheseninfektion _____________________________________________________________________________ Otto-von-Guericke-Universität, Fakultät für Maschinenbau, Institut für Werkstoff- und Fügetechnik / LIN f. Neurobiologie, Magdeburg Dr. Dr. Kentaroh Takagaki, Dipl.-Ing. Markus Wilke Innovation: Die „Magdeburger“ Elektroden zur Aufzeichnung von Hirnaktivitäten und zur Behandlung von Hirnerkrankungen _____________________________________________________________________________ Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Medizinische Fakultät, Institut für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik Dr. Matthias Jung, Carla Hartmann, Prof. Dr. Dan Rujescu Innovation: ScreenHub: Personalisiertes/Alzheimer-spezifisches Blut-Hirn-Schranken Modell für Target/Medikamenten Screening _____________________________________________________________________________ /// Innovativste Projekte der angewandten Forschung tacpic UG (haftungsbeschränkt), Magdeburg Florentin Förschler, Robert Wlcek Innovation: tacpic – Ertastbare Grafiken für blinde und sehbehinderte Menschen _____________________________________________________________________________ NanoFract / Transfer- und Gründerzentrum (TuGZ) Magdeburg Polina Aman, Dr. Sergej Aman Innovation: Nanomodifizierte Kunststoffe _____________________________________________________________________________ Fraunhofer-Institut für Mikrostruktur von Werkstoffen und Systemen IMWS, Halle (Saale) Prof. Dr. Mario Beiner, Dr. Ulrich Wendler, Innovation: Biomimetischer Synthesekautschuk _____________________________________________________________________________ Otto-von-Guericke Universität, Fakultät für Elektrotechnik, Institut für Medizintechnik, Magdeburg Enrico Pannicke, Marcus Prier, Markus Fritzsche Innovation: Interventionelle Spule _____________________________________________________________________________ Fraunhofer-Institut für Mikrostruktur von Werkstoffen und Systemen IMWS, Halle (Saale) Tobias Hedtke, Dr. Marco Götze, Dr. Christian Schmelzer Innovation: Innovative Wundauflagematerialien auf Basis von Elastin MatriHEAL _____________________________________________________________________________ Otto-von-Guericke Universität, Medizinische Fakultät / Universitätsklinikum Magdeburg INKA Healthtec Innovation Laboratory, Magdeburg Thomas Sühn, Prof. Dr. med. Christoph H. Lohmann Innovation: IntraOrthoSense - intraoperative vibroakustische Abtastung von Gelenkknorpel für die klinische Entscheidungsunterstützung _____________________________________________________________________________ /// Innovativste Produktentwicklung COMAN Software GmbH, Stendal Dipl.-Ing. Timur Ripke Innovation: Der smarte Datenhub für den industriellen Großanlagenbau – Schwerpunkt Automotive _____________________________________________________________________________ Fraunhofer Institut für Fabrikbetrieb und -automatisierung IFF, Magdeburg Martin Kirch, Olaf Poenicke, Maik Groneberg Innovation: ScanSpector – Automatisierter Frachtscanner für die Logistik _____________________________________________________________________________ Exipnos GmbH, Merseburg Peter Putsch Innovation: BioCelain _____________________________________________________________________________ Infinite Devices GmbH / Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Prof. Dr. Marko Sarstedt, Bruno Kamm Innovation: infinimesh – eine vollumfängliche Plattform für IoT-Kommunikation _____________________________________________________________________________ CONVELA GmbH, Halle (Saale) Stefanie Oeft-Geffarth Innovation: Funeral Marketplace – der Marktplatz für die „Lebenslage Tod” _____________________________________________________________________________ Inflotec GmbH, Magdeburg Regina Martina Findling, Martin Drewes Innovation: Autonome mobile Trinkwasseraufbereitungsanlage WAVER _____________________________________________________________________________ /// Sonderpreis: Innovativste Projekte aus dem Bereich APITs – Applied Interactive Technologies 3DQR GmbH, Magdeburg Daniel Anderson, Maximilian Unbescheidt Innovation: 3DQR Studio (Webplattform zur Erstellung eigener Augmented-Reality-Inhalte) _____________________________________________________________________________ Otto-von-Guericke-Universität, Fakultät für Informatik, Institut für Intelligente Kooperierende Systeme (IKS), Magdeburg Prof. Dr. Frank Ortmeier, Marco Filax Innovation: EVOK: Echtzeit Vor-Ort-Aufklärung und Einsatzmonitoring _____________________________________________________________________________ prefrontal cortex GbR, Halle (Saale) Felix Herbst Innovation: Mars Makalös — Wissensvermittlung und archäologische Forschung in XR _____________________________________________________________________________ Deutsches Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen (DZNE), Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Dr. Milos Dordevic, Prof. Holger Müller, Sumit Kinou, Benjamin Zober Innovation: Virtual Reality (VR)-Training mit vielfältigen, anpassbaren und barrierefreien Rehabilitationsübungen für Schlaganfallpatienten _____________________________________________________________________________ Links: https://www.hugo-junkers-preis.de , YouTube-Direktlink zur Preisverleihung: https://www.youtube.com/watch?v=ULbJyhka_ic&list=PLJHglueAaz9dbUzQmMpv6rc_IgQdbAx0u . Die Jury des Hugo-Junkers-Preises: PROF. DR. JULIA C. ARLINGHAUS, Juryvorsitzende, Institutsleiterin Fraunhofer-Institut für Fabrikbetrieb und -automatisierung IFF Magdeburg PROF. DR.-ING. SYLVIA ROHR, Mitglied im Aufsichtsrat des DFK-Verband für Fach- und Führungskräfte e.V. PROF. DR. MIRKO PEGLOW, Geschäftsführer der IPT-Pergande Gesellschaft für Innovative Particle Technology mbH PROF. DR. RALF B. WEHRSPOHN, Vorstandsmitglied der Fraunhofer-Gesellschaft für den Bereich Technologiemarketing und Geschäftsmodelle BERIT ZIMMERMANN, Bankdirektorin in der NORD/LB Norddeutsche Landesbank Girozentrale für Sachsen-Anhalt in Magdeburg PETER HINRICHS, Referent für Forschungsförderung, Technologietransfer, Kooperation von Wissenschaft und Wirtschaft im Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt PROF. DR. JÖRG HACKER, Altpräsident der Deutschen Akademie der Naturforscher Leopoldina – Nationale Akademie der Wissenschaften PROF. DR. CAROLA GRIEHL, Geschäftsführende Direktorin des Center of Life Sciences der Hochschule Anhalt PROF. DR. KERSTIN BAUMGARTEN, Prorektorin für Forschung, Entwicklung und Transfer der Hochschule Magdeburg-Stendal HANS-PETER KEMSER, Werkleiter BMW Group Werk Leipzig JAN ALBERTI, Vorstand der bmp Ventures AG Zu den Partnern des Preises gehören unter anderem die Handwerkskammern Magdeburg und Halle, die Industrie- und Handelskammern Magdeburg und Halle-Dessau sowie die Metropolregion Mitteldeutschland. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung finden Sie auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Twitter , Instagram , Facebook und Linkedin . Impressum: Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel.: +49 391 567-4316 Fax: +49 391 567-4443 E-Mail: presse@mw.sachsen-anhalt.de Web: www.mw.sachsen-anhalt.de Datenschutzerklärung
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