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Feststellung des Unterbleibens einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Vorhaben Errichtung und Betrieb einer LNG-Tankstelle am Standort 15749 Mittenwalde; Reg.-Nr.: 50.087.00/24/9.1.1.2V/T12

Die Firma Alternoil GmbH, Portlandstraße 16 in 49439 Steinfeld beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG), auf dem Grundstück in 15749 Mittenwalde, Dahmestraße 5, Gemarkung Mittenwalde, Flur 13, Flurstück 648, eine Gasfüllanlage zur Lagerung und Abgabe von Flüssigerdgas (LNG - Liquified Natural Gas), bezeichnet als LNG-Tankstelle, zu errichten und zu betreiben. Die Tankanlage soll ein maximales Fassungsvermögen von 75,6 m³ besitzen und ein Gewicht von 28,92 t des heruntergekühlten Flüssigerdgases (LNG) speichern können. Die horizontalen, supervakuumisolierten Lagertanks werden für die Lagerung von LNG verwendet und haben Anschlüsse für die LNG-Pumpe. Das LNG wird von Tankfahrzeugen angeliefert, in zwei kryogenen Tanks gelagert und dann direkt zu einer Tanksäule gepumpt. Die Betankung von Lastkraftwagen (Lkw) wird durch zwei interne LNG-Zapfsäulen erfolgen. Der Betrieb der LNG-Tankstelle erfolgt vollautomatisch, ohne anwesendes Personal und ohne Beaufsichtigung, von Montag bis Sonntag im 24-Stundenbetrieb. Die LNG-Tankanlage ist fernüberwacht, eine ständig besetzte Stelle nimmt Störmeldungen entgegen. Bei einer Störung der sicherheitsrelevanten elektrotechnischen Anlagenteile wird die Anlage selbsttätig in den sicheren Zustand überführt. Es handelt sich um eine Anlage der Nummer 9.1.1.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 9.1.1.3 S der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 1 Absatz 2 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes in Verbindung § 7 Absatz 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung durchzuführen. Diese erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabenträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen entsprechend den Kriterien der Anlage 3 des UVPG. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht.

Bekanntgabe der Feststellung gemäß § 5 Absatz 2 UVPG bei Unterbleiben einer Umweltverträglichkeitsprüfung Rolls-Royce Solutions GmbH

Die Rolls-Royce Solutions GmbH hat am 07.10.2024 die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für die Änderung Ihrer Prüfstandanlage für Motoren im Werk 1, Maybachplatz 1, 88045 Friedrichshafen beantragt. Das Änderungsvorhaben umfasst die Lagerung von Methanol in einer bestehenden Tankanlage und den Einsatz von Methanol in bestehenden Motorenprüfständen als Kraftstoff. Für dieses Änderungsvorhaben war nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 4 UVPG in Verbindung mit § 7 Absatz 1 UVPG und Nummer 10.5.1 der Anlage 1 zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen.

Errichtung und Betrieb einer Automatentankanlage zur Betankung von Schwerlastverkehr mit Flüssigerdgas (LNG) (Alternoil GmbH)

Die Alternoil GmbH plant die Errichtung und den Betrieb einer LNG-Tankstelle (LNG: Liquid Natural Gas) zum Betanken von LKWs auf dem Betriebsgelände des Edeka Regionallagers in Landsberg. Dabei wird die Die Alternoil GmbH durch die PSE Engineering GmbH vertreten. Die Anlage wird auf einem Betonfundament innerhalb des Geländes des Edeka Regionallagers aufgebaut. Die Tankanlage wird als vorkonfektionierter Stahl-Containereinheiten aufgestellt und umfasst im Wesentlichen folgende Bestandteile: LNG-Tankstelle, ISO Tank, LIN-Kühlung (LIN: Liquid Nitrogen) und den Tankautomaten. Die Tankanlage hat ein maximales Fassungsvermögen von 75,6 m3 und kann somit ein maximales Gewicht von 28.92 t herun-tergekühltem Flüssigerdgases speichern. Das LNG wird in zwei kryogenen Tanks (LNG-Container und ISO Tank) gelagert und dann direkt zu einer Zapfsäule gepumpt. Die Betankung der LKWs erfolgt durch zwei installierte LNG-Zapfsäulen. Es handelt sich hierbei nicht um eine öffentliche Abgabestelle. Nur geschultes und freigegebenes Personal wird die Tankstelle bedienen. Dabei ist die Tankstelle im 24 Stundenbetrieb and 365 Tagen im Jahr geöffnet.

Änderung des Tanklagers Ambrian Energy GmbH, Windhukstr. 1-3 Modernisierung und Erweiterung des Feuerlöschsystems

Änderung der Tankanlage durch die Errichtung und den Betrieb der Energiezentrale 6, den Bau von 2 Zugangspodesten und den Bau von 17 Kabelzugschächten

bioplusLNG GmbH - Teilgenehmigung 2 gem. § 8 BImSchG für eine Anlage zur Verflüssigung von Gas aus dem überörtlichen Ferngasnetz

Die bioplusLNG GmbH, Röthenbachtal 1, 90552 Röthenbach a. d. Pegnitz, hat am 28.07.2023 beim Landratsamt Nürnberger Land, SG 21.1 Untere Immissionsschutzbehörde, die Erteilung einer Teilgenehmigung gem. § 8 BImSchG zur Errichtung einer Anlage zur Verflüssigung von im angeschlossenen Ferngasnetz enthaltenen Gas zur Bereitstellung als sog. BioLNG im Transportsektor (Teilgenehmigung 1) auf Fl.Nrn. 447/5 und 447/6, Gemarkung Röthenbach a. d. Pegnitz beantragt. Die Genehmigung wurde am 21.06.2024 erteilt. Am 06.09.2024 wurde in diesem Zusammenhang eine beschränkte Erlaubnis für das Einleiten von Niederschlagswasser am Standort erteilt. Am 10.07.2024 wurde die Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Teilgenehmigung 2 beantragt. Der vorliegende Teilgenehmigungsantrag 2 beinhaltet bezogen auf den Genehmigungsstand vom 21.06.2024 neben div. baurechtlichen Änderungen im genehmigten Bestand die Errichtung eines zusätzlichen Gebäudes (Gebäude 25 Dampfcontainer) sowie die Betriebsaufnahme der Anlage. Die Anlage dient der Verflüssigung von Gas aus dem überörtlichen Ferngasnetz. Kernstück des beantragten Vorhabens ist der zur Verflüssigung des Gases bei kryogener Temperatur vorgesehene Anlagenteil mit einem geschlossenen Recycling-Stickstoffkreislauf. Als Kältemittel wird Stickstoff eingesetzt. Das aus dem bestehenden Ferngasnetz entnommene und in der Anlage verflüssigte Gas wird in Tanks gelagert und nachfolgend zum Weitertransport in LKW abgefüllt. Die Durchsatzkapazität der Anlage beträgt bis zu 150 Tonnen pro Tag. Die Antragstellerin hat gemäß § 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) anstelle einer Vorprüfung der Umweltverträglichkeit des Vorhabens beantragt. Das Landratsamt Nürnberger Land hat dem Antrag stattgegeben und als zuständige Genehmigungsbehörde die Pflicht zur Durchführung einer UVP festgestellt. Die Entscheidung ist gem. § 7 Abs. 3 Satz 3 UVPG nicht anfechtbar. Die Antragstellerin hat begleitend zu dem oben genannten Antrag einen UVP-Bericht vorgelegt. Im Zusammenhang mit dem immissionsschutzrechtlichen Zulassungsantrag und dem UVP-Bericht wurden Gutachten für die Bereiche Lärmschutz, Luftreinhaltung, Boden, Störfallrecht und Anlagensicherheit vorgelegt.

United Initiators GmbH, 82049 Pullach i. Isartal, Tanklager 1000 MeOH- Tank der OP I- Anlage

Die Firma United Initiators GmbH, Dr.-Gustav-Adolph-Str. 3, 82049 Pullach i. Isartal, hat beim Landratsamt München gemäß § 16 Abs. 1 BImSchG einen Antrag auf Erteilung einer immissions-schutzrechtlichen Genehmigung für die wesentliche Änderung der Anlage OP I gestellt. Bei dem beantragten Änderungsvorhaben durch das Projekt „Tanklager 1000, MeOH-Tank“ auf ihrem Betriebsgelände in Pullach i. Isartal handelt es sich um: o Umwidmung und Betrieb des bestehenden Lagertanks B 1013 (Nebeneinrichtung Nr. 18 zur Anlage OP I) mit einem Lagervolumen von 15 m³, einen Außendurchmesser von ca. 2, 01 m und einer Gesamthöhe von ca. 6,25 m für die Lagerung von Methanol. o Hierfür Reinigung des Tank B 1013. o Installation von zwei neuen Pumpen (P 1014 und P 1014.1) o Die Befüll- und Entnahmeleitung für den B 1013 werden erneuert. Es erfolgt eine Bodenent-nahme aus dem B 1013. o Die neue Entnahmeleitung wird wieder mit dem B 104 im OP I verbunden. o Nutzung des B 1013 für die Lagerung von Methanol. o Die Entladestelle befindet sich auf der Oststraße, nahe der Bulk-Abfüllung. Eine generelle Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung aufgrund Art, Größe oder Leistung des Vorhabens nach § 9 Abs. 2 und 3 UVPG i.V.m. § 2 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a UVPG i.V.m. Nr. 9.3.1 der Anlage 1 zum UVPG (Liste „UVP-pflichtige Vorhaben“) i.V.m. Nr. 30 der Stoff-liste des Anhangs 2 zur 4. BImSchV zum UVPG besteht nicht.

bioplusLNG GmbH - Teilgenehmigung gem. § 8 BImSchG für eine Anlage zur Verflüssigung von Gas aus dem überörtlichen Ferngasnetz

Die bioplusLNG GmbH, Röthenbachtal 1, 90552 Röthenbach a. d. Pegnitz, hat am 28.07.2023 beim Landratsamt Nürnberger Land, SG 21.1 Untere Immissionsschutzbehörde, die Erteilung einer Teilgenehmigung gem. § 8 BImSchG zur Errichtung einer Anlage zur Verflüssigung von im angeschlossenen Ferngasnetz enthaltenen Gas zur Bereitstellung als sog. BioLNG im Transportsektor (Teilgenehmigung 1) auf Fl.Nrn. 447/5 und 447/6, Gemarkung Röthenbach a. d. Pegnitz sowie damit zusammenhängend die Zulassung des vorzeitigen Beginns gem. § 8a BImSchG für einen Teil der Maßnahmen beantragt. Die Anlage dient der Verflüssigung von Gas aus dem überörtlichen Ferngasnetz. Kernstück des beantragten Vorhabens ist der zur Verflüssigung des Gases bei kryogener Temperatur vorgesehene Anlagenteil mit einem geschlossenen Recycling-Stickstoffkreislauf. Als Kältemittel wird Stickstoff eingesetzt. Das aus dem bestehenden Ferngasnetz entnommene und in der Anlage verflüssigte Gas wird in Tanks gelagert und nachfolgend zum Weitertransport in LKW abgefüllt. Die Durchsatzkapazität der Anlage beträgt bis zu 150 Tonnen pro Tag. Die Antragstellerin hat gemäß § 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) anstelle einer Vorprüfung der Umweltverträglichkeit des Vorhabens beantragt. Das Landratsamt Nürnberger Land hat dem Antrag stattgegeben und als zuständige Genehmigungsbehörde die Pflicht zur Durchführung einer UVP festgestellt. Die Entscheidung ist gem. § 7 Abs. 3 Satz 3 UVPG nicht anfechtbar. Die Antragstellerin hat begleitend zu den oben genannten Anträgen einen UVP-Bericht vorgelegt. Im Zusammenhang mit dem immissionsschutzrechtlichen Zulassungsantrag und dem UVP-Bericht wurden Gutachten für die Bereiche Lärmschutz, Luftreinhaltung, Boden, Störfallrecht und Anlagensicherheit vorgelegt. Es wurde zudem ein Antrag auf Erteilung der wasserrechtliche Erlaubnis gem. §§8, 10 WHG zur Versickerung von Niederschlagswasser gestellt, hierfür wird ein gesondertes wasserrechtliches Verfahren geführt.

Bekanntmachung gemäß § 5 UVPG der Firma Trans Tank GmbH

Die Firma Trans Tank GmbH, Am Stadthafen 60 in 45881 Gelsenkirchen hat die Ge-nehmigung zur wesentlichen Änderung und zum Betrieb der Anlage zur Lagerung von Flüssigkeiten gemäß Ziffer 9.2.1 des Anhangs 1 der 4. BImSchV auf dem Grundstück Am Stadthafen 60 in 45881 Gelsenkirchen (Gemarkung Heßler, Flur 4, Flurstück 600, 701), beantragt. Gegenstand des Antrages ist das Blenden des Produktes BOB (Base of Blendstock) mit Ethanol zu Super E5 und / oder Super E10. Geändert werden die vorhandenen Tankbelegungen. Bauliche Änderungen erfolgen nicht.

Wesentlichen Änderung der Weizenstärkeanlage durch die Errichtung und den Betrieb einer neuen Tankanlage für das Weizenstärkewasser auf dem Betriebsgelände Speicherstraße in 59067 Hamm

Gegenstand des Antrags ist die Erweiterung der Weizenstärkeanlage um eine neue Tankanlage für Weizenstärkewasser unter Beibehaltung der bisher genehmigten Durchsatzleistung.

§ 1.01 Begriffsbestimmungen

§ 1.01 Begriffsbestimmungen In dieser Verordnung gelten als "Fahrzeug": ein Binnenschiff, einschließlich Kleinfahrzeug und Fähre sowie schwimmendes Gerät und Seeschiff; "Fahrzeug mit Maschinenantrieb": ein Fahrzeug mit eigener in Tätigkeit gesetzter Antriebsmaschine, ausgenommen solche Fahrzeuge, deren Motor nur zu kleinen Ortsveränderungen ( z. B. in Häfen oder an Lade- und Löschstellen) oder zur Erhöhung der Steuerfähigkeit des Fahrzeugs im Schlepp- oder Schubverband verwendet wird; "Verband": ein Schleppverband, ein Schubverband oder gekuppelte Fahrzeuge; "Schleppverband": eine Zusammenstellung von einem Fahrzeug oder mehreren Fahrzeugen, schwimmenden Anlagen oder Schwimmkörpern, die von einem oder mehreren zum Verband gehörigen Fahrzeugen mit Maschinenantrieb geschleppt wird; "Schubverband": eine starre Verbindung von Fahrzeugen, von denen sich mindestens eines vor dem oder den beiden Fahrzeugen mit Maschinenantrieb befindet, das oder die den Verband fortbewegt oder fortbewegen und als "schiebendes Fahrzeug" oder "schiebende Fahrzeuge" bezeichnet wird oder werden; hierzu zählen auch Verbände aus einem schiebenden und einem geschobenen Fahrzeug, deren Kupplungen ein gesteuertes Knicken ermöglichen; "Schubleichter": ein zur Fortbewegung durch Schieben gebautes oder hierfür besonders eingerichtetes Fahrzeug; "Trägerschiffsleichter": ein Schubleichter, der für die Beförderung an Bord eines Seeschiffes und für die Fahrt auf Binnenwasserstraßen gebaut ist; "Gekuppelte Fahrzeuge": eine Zusammenstellung von längsseits gekuppelten Fahrzeugen, von denen sich keines vor dem Fahrzeug mit Maschinenantrieb befindet, das die Zusammenstellung fortbewegt; "Schwimmendes Gerät": eine schwimmende Konstruktion mit mechanischen Einrichtungen, die dazu bestimmt ist, auf Wasserstraßen oder in Häfen zur Arbeit eingesetzt zu werden, wie Bagger, Elevatoren, Hebeböcke, Krane; "Schwimmende Anlage": eine schwimmende Einrichtung, die in der Regel nicht zur Fortbewegung bestimmt ist, wie eine Badeanstalt, ein Dock, eine Landebrücke, ein Bootshaus; "Schwimmkörper": ein Floß und andere einzeln oder in Verbindung fahrtauglich gemachte Gegenstände, so weit sie nicht ein Fahrzeug oder eine schwimmende Anlage sind; "Fähre": ein Fahrzeug, das dem Übersetzverkehr dient und von der zuständigen Behörde als Fähre behandelt wird; "Kleinfahrzeug": ein Fahrzeug, dessen Schiffskörper, ohne Ruder und Bugspriet, eine Höchstlänge von weniger als 20,00 m aufweist, ausgenommen ein Fahrzeug, das zugelassen ist, Fahrzeuge, die nicht Kleinfahrzeuge sind, zu schleppen, zu schieben oder längsseits gekuppelt mitzuführen, ein Fahrzeug, das zur Beförderung von mehr als 12 Fahrgästen zugelassen ist, eine Fähre oder ein Schubleichter; "Fahrzeug unter Segel": ein Fahrzeug, das nur unter Segel fährt; ein Fahrzeug, das unter Segel fährt und gleichzeitig eine Antriebsmaschine benutzt, gilt als Fahrzeug mit Maschinenantrieb; "stillliegend": ein Fahrzeug, Schwimmkörper und eine schwimmende Anlage, die unmittelbar oder mittelbar vor Anker liegen oder am Ufer festgemacht sind; "fahrend" oder "in Fahrt befindlich": ein Fahrzeug, Schwimmkörper und eine schwimmende Anlage, die weder unmittelbar noch mittelbar vor Anker liegen, am Ufer festgemacht oder festgefahren sind; "Radarfahrt": eine Fahrt bei unsichtigem Wetter mit Radar; "Nacht": der Zeitraum zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang; "Tag": der Zeitraum zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang; "weißes Licht", "rotes Licht", "grünes Licht", "gelbes Licht" und "blaues Licht": ein Licht, dessen Farbe den Anforderungen der Tabelle 2 der Europäischen Norm EN 14744:2005 entspricht; "starkes Licht", "helles Licht" und "gewöhnliches Licht": ein Licht, dessen Stärke den Anforderungen der Tabelle 1 der Europäischen Norm EN 14744:2005 entspricht; "Funkellicht", "schnelles Funkellicht": ein Licht, dessen Anzahl regelmäßiger Lichterscheinungen als Funkellicht der Anforderung der Zeile 1 und als schnelles Funkellicht den Anforderungen der Zeile 2 oder der Zeile 3 der Tabelle 3 der Europäischen Norm EN 14744:2005 entspricht; "kurzer Ton": ein Ton von etwa einer Sekunde Dauer, "langer Ton": ein Ton von etwa vier Sekunden Dauer, wobei die Pause zwischen zwei aufeinander folgenden Tönen etwa eine Sekunde beträgt; "Folge sehr kurzer Töne": eine Folge von mindestens sechs Tönen je von etwa einer viertel Sekunde Dauer, wobei die Pause zwischen den aufeinander folgenden Tönen ebenfalls etwa eine viertel Sekunde beträgt; "rechtes" und "linkes Ufer": die Seiten der Wasserstraße in der Richtung von der Quelle zur Mündung gesehen; "zu Berg": die Richtung zu den Quellen der Mosel; " ADN ": die dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen beigefügte Verordnung (ADN) in der jeweils aktuellen Fassung; "Inland AIS Gerät": ein Gerät, das auf einem Fahrzeug eingebaut ist und im Sinne der Bestimmungen von Teil II des ES-RIS genutzt wird; " LNG -System": sämtliche Teile des Fahrzeugs, die Flüssigerdgas (LNG) oder Erdgas enthalten können, wie Motoren, Brennstofftanks und die Schlauch- und Rohrleitungen für das Bunkern; "Bunkerbereich": der Bereich in einem Radius von 20 Metern um den Bunkerverteiler; "Flüssigerdgas (LNG)": Erdgas, das durch Abkühlung auf eine Temperatur von -161 °C verflüssigt wurde; "festverbundener Tank": ein mit dem Schiff verbundener Tank, wobei die Tankwände die Tankwände durch den Schiffskörper selbst oder durch vom Schiffskörper unabhängige Wandungen gebildet sein können; "Wassermotorrad" ein Kleinfahrzeug, wie ein Wasserbob, Wasserscooter, Jetbike oder Jetski oder ein anderes ähnliches Kleinfahrzeug mit eigenem mechanischem Antrieb, das eine oder mehrere Personen befördern kann und dafür gebaut und ausgelegt ist, um über Wasser zu gleiten oder Figuren auszuführen. aj. " ES-TRIN " der Europäische Standard der technischen Vorschriften für Binnenschiffe Ausgabe 2023/1. Bei der Anwendung des ES-TRIN ist unter Mitgliedstaat ein Moseluferstaat zu verstehen. ak. "ES-RIS" der Europäische Standard für Binnenschifffahrtsinformationsdienste Ausgabe 2023/1. Bei der Anwendung des ES-RIS ist unter Mitgliedstaat ein Moseluferstaat zu verstehen. Stand: 01. Juli 2024

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