Im Kreisgebiet wird die Jagd in Jagdbezirken ausgeübt. Die Fläche der jagdlich nutzbaren Fläche beträgt rund 32.000 Hektar. Die Grundeigentümer (Bund, Land, Kommunen, private Eigentümer) verwalten Jagdflächen, die über 75 Hektar groß sind. Die Grundstückseigentümer, die in einer sogenannten Jagdgenossenschaft zusammengeschlossen sind, verpachten die meisten der kleineren jagdlich nutzbaren Flächen an interessierte Jäger. Diese Jagdgenossenschaft unterliegt als Körperschaft des öffentlichen Rechts der Aufsicht durch die Kreisverwaltung.
Die Umweltprobenbank des Bundes (UPB) mit ihren Bereichen Bank für Umweltproben und Bank für Humanproben ist eine Daueraufgabe des Bundes unter der Gesamtverantwortung des Bundesumweltministeriums sowie der administrativen und fachlichen Koordinierung des Umweltbundesamtes. Es werden für die Bank für Umweltproben regelmäßig Tier- und Pflanzenproben aus repräsentativen Ökosystemen (marin, limnisch und terrestrisch) Deutschlands und darüber hinaus für die Bank für Humanproben im Rahmen einer Echtzeitanalyse Blut-, Urin-, Speichel- und Haarproben studentischer Kollektive gewonnen. Vor ihrer Einlagerung werden die Proben auf eine Vielzahl an umweltrelevanten Stoffen und Verbindungen (z.B. Schwermetalle, CKW und PAH) analysiert. Der eigentliche Wert der Umweltprobenbank besteht jedoch in der Archivierung der Proben. Sie werden chemisch veränderungsfrei (über Flüssigstickstoff) gelagert und somit können auch rückblickend Stoffe untersucht werden, die zum Zeitpunkt ihrer Einwirkung noch nicht bekannt oder analysierbar waren oder für nicht bedeutsam gehalten wurden. Alle im Betrieb der Umweltprobenbank anfallenden Daten und Informationen werden mit einem Datenbankmanagementsystem verwaltet und aufbereitet. Hierbei handelt es sich insbesondere um die biometrischen und analytischen Daten, das Schlüsselsystem der UPB, die Probenahmepläne, die Standardarbeitsanweisungen (SOP) zu Probenahme, Transport, Aufbereitung, Lagerung und Analytik und die Lagerbestandsdaten. Mit einem Geo-Informationssystem werden die Karten der Probenahmegebiete erstellt, mit denen perspektivisch eine Verknüpfung der analytischen Ergebnisse mit den biometrischen Daten sowie weiteren geoökologischen Daten (z.B. Daten der Flächennutzung, der Bodenökologie, der Klimatologie) erfolgen soll. Ausführliche Informationen und eine umfassende Datenrecherche sind unter www.umweltprobenbank.de abrufbar.
Der Steinmarder ( Martes foina ) gehört zur Gruppe der „Marderartigen“. Er ist etwa so lang wie eine Katze, aber schlanker, flacher und leichtfüßiger. Mit Schwanz (Rute) misst er etwa 65 bis 70 cm und wiegt ca. 1,5 kg. Auffälligstes Merkmal ist sein weißer Kehlfleck, der bis auf die Vorderläufe hinab gegabelt ist. Das Fell des Steinmarders schimmert kakaofarben, die Rute ist lang und struppig. Der Steinmarder ist vor allem in Süd- und Mitteleuropa, auf den meisten Mittelmeerinseln und in Teilen Südasiens verbreitet. Bevorzugte Lebensräume sind neben Wald und Feld vor allem Dörfer und Städte. Da in besiedelten Gebieten Unterschlupfe wie Ställe, alte Gemäuer, Holzstöße und Steinhaufen kaum noch zu finden sind, sucht er bevorzugt auch Wohnhäuser auf. Bis zum zweiten Weltkrieg war der Steinmarder auf Grund des hohen Fellpreises fast ausgerottet. In den Nachtstunden, wenn er auf Nahrungssuche geht, wird der Steinmarder aktiv. Die nächtlichen Erkundungszüge sind sehr ausgedehnt. Der Steinmarder legt dabei im Durchschnitt mehr als 8 km zurück. Nur während der Paarungszeit (Ranz) und in der Zeit der Jungenaufzucht kann er auch am Tag außerhalb seines Unterschlupfes angetroffen werden. Bei seinen Streifgängen meidet er freies Gelände. Bei der Nahrungswahl ist der Steinmarder nicht wählerisch und anpassungsfähig. Neben Kleinsäugern, wie Wühlmausarten, Wald- und Gelbhalsmaus, Wanderratten, Hausmäusen und gelegentlich auch Spitzmäusen liebt er Früchte, wie Äpfel, Birnen, Pflaumen, Kirschen und Beeren. Allerdings sind auch Vögel und deren Gelege nicht vor ihm sicher. Verschiedene Singvogelarten wie Drossel, Amsel und Haussperling aber auch Tauben und vereinzelt Haushühner konnten als Nahrung nachgewiesen werden. Weitere Nahrungsbestandteile sind Regenwürmer, Insekten, Aas und menschliche Hausabfälle. Die Paarungszeit des Steinmarders fällt in den Zeitraum von Ende Juni bis Mitte August. Erst im März, seltener im April, werden zwei bis vier sehr unterentwickelte Junge geboren. Steinmarderwelpen sind Nesthocker, die nach ca. 5 Wochen die Augen öffnen und bis zu 8 Wochen gesäugt werden müssen. Das Nest verlassen sie frühestens nach 8 Wochen, um unter Anleitung der Mutter, die Umgebung zu erkunden und zu spielen. Erst im Spätsommer werden die Jungen selbstständig und teilen dann oft noch bis zum folgenden Frühjahr das Streifgebiet der Mutter. Ist zu vermuten, dass sich ein Steinmarder als Untermieter in ein Haus eingeschlichen hat, sollte zunächst einmal feststellt werden, ob es sich wirklich um einen Marder oder um andere Tiere, wie Mäuse, Waschbären oder Katzen handelt. Dabei können die verschiedenen Spuren verglichen werden. Der Marder hinterlässt wurstartigen Kot (Losung), der etwa 8–10 cm lang, und 1–2 cm dick ist und in einer gedrehten Spitze endet. Oft ist er mit Beuteresten versetzt und besteht aus dicht zusammengedrehten Haaren, Federn oder Obstkernen. Findige Fährtenleser können bisweilen in trockenem Sand oder Staub auch Pfotenabdrücke des Steinmarders finden. Diese haben in etwa die Größe von Katzenpfoten, unterscheiden sich jedoch sehr deutlich darin, dass im Pfotenabdruck des Steinmarders 5 Zehen und Nägel zu erkennen sind. Etwas ausgestreutes Mehl auf dem Dachboden erleichtert dabei die Spurenerkennung. Gab es früher vor allem das Problem mit Einbrüchen des Marders in Hühnerställe, sind heute nächtlich polternde „Dachmarder“ oder kabelbeißende „Automarder“ ein Ärgernis. Der Steinmarder richtet sich gerne direkt über unseren Köpfen auf den Dachböden von Wohnhäusern ein. Meistens bleibt die Anwesenheit des Steinmarders unbemerkt, es sei denn, er macht mit Geräuschen auf sich aufmerksam. Besonders während der Aufzucht des Nachwuchses und später zur Paarungszeit, im Zeitraum von April bis September, können Lärmstörungen durch die nachtaktiven Tiere auftreten. Auch kann der von Kot, Urin oder Beuteresten ausgehende Geruch stören. Richtet der Steinmarder keine Schäden an, kann man sich mit ihm arrangieren. Dabei muss man allerdings die Verhaltensweisen des Marders beachten: Steinmarder sind wie Katzen sehr reinliche Tiere, die neben einem Schlafplatz auch eine separate Speisekammer und Toilette einrichten. Da sie immer wieder die gleiche Stelle als Toilette benutzen, empfiehlt es sich, an den Kotplätzen eine wasserdichte Auflage auszubreiten, die verhindert, dass Urin in den Boden eindringt. Das Auslegen von Zeitungspapier hilft, den Kot rasch zu beseitigen. Hierbei ist zu beachten, dass auf der neuen Zeitungsunterlage etwas Kot zurückgelassen wird, damit der Steinmarder seine Toilette wiederfindet. Auch herumliegende Beutereste können hin und wieder entfernt werden. Probleme können auch auftreten, wenn sich Steinmarder an der Dachisolierung zu schaffen machen. Schäden an Isolationsmaterialien lassen sich durch reißfeste Auflagen oder Abdeckungen vermeiden. Antennenkabel sollten vorsichtshalber an der Wand entlang verlegt oder mit festem Material ummantelt werden, damit der Steinmarder nicht hineinbeißen kann. Um den Steinmarder aus dem Haus zu bekommen, gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Aussperren oder Vergrämen. Der Wegfang des Tieres nützt in der Regel nichts, da das Revier von einem anderen Marder besetzt wird. Auch die Jagd wirkt sich nicht wirklich regulierend auf die Steinmarderpopulation aus. Zuverlässig und dauerhaft lässt sich der Steinmarder vom Dachboden nur fernhalten wenn es gelingt ihn auszusperren. Hierzu müssen alle Einstiegsmöglichkeiten gefunden und z. B. mit einem stabilen Brett, Maschendraht oder ähnlichem verschlossen werden. Als Einschlupfmöglichkeiten dienen Mauerlöcher, Belüftungsschlitze, defekte Dachfenster, lockere Dachziegel oder ähnliches. Um herauszufinden, wie der Marder ins Gebäude kommt, sollten um das Haus und um die in der Nähe stehenden Bäume geharkte Sandflächen angelegt werden. Die nun sichtbaren Spuren zeigen den Weg des Tieres. Klettert das Tier an der Wand hoch, um aufs Dach zu gelangen, kann der Aufstieg mit Verblendungen aus glattem Material verhindert werden. Springt der Steinmarder vom Nachbarhaus oder von einem Baum aus aufs Dach, bleibt nur das Verschließen der Löcher. Mögliche Eingänge sind bereits handgroße Öffnungen oder Dachziegel, die der Marder hochdrücken kann. Um den Marder auf dem Dachboden nicht einzuschließen, darf der Zugang nur nachts, wenn der Marder auf der Jagd ist, versperrt werden. Etwas Lärm vorher sollte dem Tier Gelegenheit zur Flucht geben, denn sperrt man den Marder ein statt aus, kann bei seinen Befreiungsversuchen allerlei zu Bruch gehen. Im Frühjahr, von März bis Juni, dürfen Aussperrungen grundsätzlich nicht erfolgen. In dieser Zeit besteht die Gefahr, dass man eine Mutter von ihren Jungen trennt. Ein qualvoller Hungertod der Jungtiere und unangenehmer Verwesungsgeruch wären die Folge. Beim Vergrämen von Steinmardern wird der Aufenthalt für das Tier so unangenehm wie möglich gestaltet. Da Steinmarder keinen Lärm mögen, kann lautes Herumpoltern oder ein laufendes Radio in den Morgenstunden bewirken, dass er lieber ein ruhigeres Tagesversteck aufsucht. Außerdem fühlt sich der Marder durch Umräumaktionen auf dem Dachboden gestört. Der Erfolg der Vergrämung hängt dabei in erster Linie vom Überraschungseffekt ab. Steinmarder nutzen auf deckungsarmen Straßen Motorräume von Kraftfahrzeugen als Unterschlupf. Die PKW dienen als Rastplatz, als Versteck für Nahrung oder als Spielplatz für Jungtiere. Das bleibt oft unbemerkt, da die meisten Marderbesuche glimpflich verlaufen und keine Schäden zur Folge haben. Das Zerbeißen von Kühlschläuchen, Kabeln und ähnlichem lässt sich auf drei für den Marder typische Verhaltensweisen zurückführen: auf das „Erkundungsverhalten“, das „Spielverhalten“ und das so genannte „aggressive Beißen“. Wie wir Menschen interessieren sich Marder für alles Unbekannte und erkunden interessant erscheinende Gegenstände durch Beschnuppern und Zerbeißen. Auch durch das „Spielverhalten“, das besonders bei Jungtieren sehr ausgeprägt ist, wird der eine oder andere Schaden verursacht. Die Hauptursache für gravierende Schäden im Motorraum stellt jedoch das „aggressive Beißen“ dar, was als Folge der Verteidigung seines Reviers gewertet werden kann. Durch den Geruch eines vermeintlichen Rivalen provoziert, lenkt der Marder sein aggressives Verhalten auf Zündkabel und Kühlschläuche um. Deswegen treten diese Probleme oft dann auf, wenn Fahrzeuge an Reviergrenzen geparkt werden oder bei Parkplatzwechseln zwischen verschiedenen Marderrevieren. Die meisten Marderschäden treten im Frühjahr vor der Paarungszeit auf, weil zu dieser Zeit die Revierkämpfe zwischen den Männchen ausgetragen werden und die Tiere sehr aggressiv auf die Duftspur eines Rivalen reagieren. Als wirksamstes Abwehrmittel von Marderschäden gelten Sicherungssysteme nach dem Weidezaunprinzip. Elektroden können im Motorraum verteilt werden, wobei zu beachten ist, dass der Marder diese bei seinem Besuch auch berührt. Er bekommt dann einen leichten Schlag und flüchtet. Im Handel erhältlich sind auch Geräte, die für den Menschen nicht hörbare Ultraschalltöne erzeugen, um Marder dauerhaft fernzuhalten. Diese Geräte sind jedoch nur bedingt zu empfehlen, da sie sich auch auf Haustiere, wie Hunde und Katzen negativ auswirken. Mechanische Schutzvorrichtungen sind preisgünstiger aber aufwendiger im Einbau. Gefährdete Kabel können dadurch geschützt werden, dass man im Autozubehörhandel erhältliche Wellrohr-Schutzschläuche aus hartem Kunststoff über sie streift. Um den Steinmarder am Eindringen in den Motorraum zu hindern kann man auch ein ca. 1 m² großes Stück Maschendraht auf den Boden unter den Motorraum legen. Dabei besteht allerdings die Gefahr, dass der nächtliche Besucher sich daran gewöhnt und trotz Maschendraht in den Motorraum eindringt. Als weitere Abwehrmethoden gelten Antimardersprays, Mottenkugeln, Hunde- und Menschenhaare oder Urin. Der Steinmarder kann auch Hühner erbeuten. Normalerweise bevorzugt er deutlich kleinere Tiere. Die Eier der Hühner stellen jedoch eine beliebte Beute dar, die sich auch hervorragend zur Vorratshaltung eignet. In Verstecken werden sie oft für „schlechte Zeiten“ aufbewahrt. Geraten Hühner in Panik, löst das aufgeregte Geflatter den Beutetrieb beim Marder aus, so dass dieser so lange reflexartig zubeißt, bis alle Hühner tot sind. Sind die Hühner an den Marder gewöhnt und bleiben ruhig auf ihrer Stange sitzen, passiert ihnen nichts. Vorsichtshalber sollten Hühnerbesitzer darauf achten, dass ihre Hühnerställe marderdicht sind und abends verschlossen werden, denn ein gut gesicherter Hühnerstall bietet den besten Marderschutz. Immer wieder werden Jungtiere in ihren Verstecken entdeckt. Häufig nehmen Unwissende solche anscheinend mutterlosen Findelkinder an sich. Für die betroffenen Jungtiere ist das kein guter Start ins Leben, da sie in der menschlichen Obhut keine natürliche Entwicklung durchlaufen können. Es fehlt ihnen das Vorbild der Mutter. Junge Steinmarder sollen unbedingt an Ort und Stelle bleiben, auch wenn Sie bereits angefasst oder sogar hochgenommen wurden. Das Muttertier hat dann die Möglichkeit, sie abzuholen und umzusiedeln. Am nächsten Morgen sind die Tiere im Allgemeinen verschwunden. Aus ökologischen Erwägungen und aus Sicht des Naturschutzes ist die Aufzucht junger Steinmarder nicht sinnvoll. Die Steinmarder-Dichte in Deutschland ist hoch, alle geeigneten Reviere dürften bereits besetzt sein. Jungtiere haben es da grundsätzlich schwer, Fuß zu fassen. Eine misslungene Aufzucht muss unbedingt vermieden werden. In der Stadt verursacht neben der natürlichen Jungensterblichkeit der Straßenverkehr die meisten Steinmarderverluste. Jungmarder werden auch von Füchsen gefangen. Außerdem verenden in urbanen Bereichen viele Marder durch gezielte Vergiftungsaktionen oder durch die Aufnahme vergifteter Mäuse und Ratten. Bei ernsthaften Problemen, wenn nur noch der Fallenfang in Frage kommt, ist ein Antrag an die Jagdbehörde zu stellen, die für die Ausnahmegenehmigungen zuständig ist. Steinmarder haben Schonzeiten und ihnen darf nur von Jagdscheininhabern nachgestellt werden. Bei eventuellen Schäden durch Wildtiere außerhalb der Jagdbezirke besteht kein Anspruch auf Ersatz. Die Sicherung von Grundstücken oder Gebäuden liegt in der Verantwortung der Eigentümer selbst. Das Füttern der Wildtiere ist generell verboten; nach dem Landesjagdgesetz können dafür bis zu 5.000 Euro Geldbuße erhoben werden (§§ 34 / 50 LJagdGBln). Stiftung Unternehmen Wald Deutschland: Baum- und Steinmarder
Der Tierschutzgedanke wird in der Gesellschaft immer präsenter. In den Medien werden immer öfter Berichte zu Missständen oder Tierschutzproblemen, aber auch Darstellungen guter Tierhaltungen gezeigt. Im Folgenden findet man Beiträge oder Ausschnitte aus solchen Fernsehberichten ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Trigger-Warnung: Manche Filme enthalten verstörende Bilder! Tiertransporte: Gefangen zwischen Grenzen (ZDF) Re: Wenn Menschen krankhaft Tiere sammeln (Animal Hording) (arte) Verhalten von Nutztieren (Hühner, Rinder, Schweine, Pferde, Ziegen, Schafe) verstehen - Kurzvideos im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Frei Schnauze - Qualzuchten ehrlich erklärt (Stabstelle Landestierschutzbeauftragte Baden-Württemberg) Das Leiden der Modehunde (arte) Streitfall Taube - Verjagen oder ertragen? (ZDF) Fangen und Freilassen: Ist Catch & Release Tierquälerei? (STRG_F) Sauschlau - Die unbekannte Welt der Schweine (ZDF) Das Hühnerdilemma - Zwischen Tierwohl und Preisschlacht (ZDF) Das brutale Geschäft mit Hundewelpen (BR) Schweinefleischreport von Nelson Müller (ZDF) Schweinezucht in Deutschland (Bericht und Interview mit dem Tierschutzbeauftragten, Spiegel-Online) Tiertransport grenzenlos - Leder für Deutschland (ZDF, Sendung 37 Grad) Qualzucht: Wie Mops und Co leiden um süß zu sein (funk, deutsches Online-Content-Netzwerk der ARD und des ZDF) Qualvolle Tiertransporte (ZDF, Sendung Frontal 21) Hier leben die glücklichsten Schweine Deutschlands (Pro Sieben, Sendung Galileo)
Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) legt in § 7 Absatz 2 Ziffer 13 und 14 je nach dem Grad der Gefährdung einen besonderen und einen strengen Schutz von Tieren und Pflanzen fest. Diese besonders geschützten und die zusätzlich streng geschützten Arten unterliegen einschlägigen Verboten wie den Naturentnahme-, Besitz- und Vermarktungsverboten des § 44 BNatSchG sowie des Artikels 8 der EG-Verordnung Nr. 338/97 (s. Gesetzlichkeiten / Rechtsquellen . Artenschutzrechtliche Verbote Rechtliche Grundlagen Naturentnahmeverbot § 44 Absatz 1 Nr. 1, 3 und 4 BNatSchG Verbot des Fallenfangs § 4 Absatz 1 BArtSchV Störverbot § 44 Absatz 1 Nr. 2 BNatSchG Besitzverbot § 44 Absatz 2 Nr. 1 BNatSchG Vermarktungsverbot Artikel 8 Absätze 1 und 5 EG-VO Nr. 338/97 sowie § 44 Absatz 2 Nr. 2 BNatSchG Verbot der Ein- und Ausfuhr ohne Genehmigung Artikel 4 und 5 EG-VO Nr. 338/97 sowie § 45 Absatz 1 BNatSchG Aussetzungs- bzw. Ansiedlungsverbote § 40 Absatz 4 BNatschG Wie die lebenden Tiere unterliegen auch die vollständig erhaltenen toten Tiere (z. B. Präparate, Felle, Skelette) der besonders und der streng geschützten Arten sowie ohne Weiteres erkennbare Teile von ihnen (z. B. Schädel, Federn, Eier) und Erzeugnisse (z. B. Mäntel und Taschen aus Fellen und Leder) den strengen Besitz- und Vermarktungs-verboten (s. Anforderungen bei der Verwendung toter geschützter Tiere ). Besonders und streng geschützte Tiere dürfen nur in Besitz genommen und gehandelt werden, wenn der Besitzer eine Ausnahme dafür nachweisen kann. Gemäß § 45 Bundesnaturschutzgesetz bestehen Ausnahmen davon insbesondere für legal gezüchtete oder mit Genehmigung eingeführte Tiere (s. Nachweispflicht und Vermarktungsbescheinigungen ). Zur Einhaltung der artenschutzrechtlichen Verbote haben Halter der besonders bzw. streng geschützten Tiere über die Nachweispflicht hinaus weitere strenge Anforderungen zu erfüllen (s. Anforderungen an Tierhalter ). Das Abweichen von den gesetzlichen Anforderungen an Halter geschützter Tiere kann durch Bußgeld geahndet werden . In schwerwiegenden Fällen, insbesondere streng geschützte Arten betreffend, können auch strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden. Fehlen Nachweise für die legale Herkunft von geschützten Tieren droht die Beschlagnahme . Der Schutzstatus geschützter Arten kann vorzugsweise mit dem wissenschaftlichen Namen im Internet unter www.wisia.de ermittelt werden, dem „Wissenschaftlichen Informationssystem zum Internationalen Artenschutz“ des Bundesamtes für Naturschutz. Einen Überblick über die Schutzkategorien und Beispiele für besonders geschützte und die zusätzlich streng geschützten Arten gibt die folgende Tabelle. Beispiele für besonders geschützte Arten Beispiele für zusätzlich streng geschützte Arten Rechtsgrundlage Wolf, Braunbär, Wildkatze, Großkatzen (Fell), Elefant (Elfenbein), europäische Greifvögel und Eulen, Kleiner Gelbhaubenkakadu, Hellroter Ara, europäische Landschildkröten, alle Meeresschildkröten (Schildpatt, Leder, Fleisch), Heller Tigerpython und Baltischer Stör Wolf, Braunbär, Wildkatze, Großkatzen (Fell), Elefant (Elfenbein), europäische Greifvögel und Eulen, Kleiner Gelbhaubenkakadu, Hellroter Ara, europäische Landschildkröten, alle Meeresschildkröten (Schildpatt, Leder, Fleisch), Heller Tigerpython und Baltischer Stör Anhang A der EG-Verordnung Nr. 338/97 Soweit nicht bereits in Anhang A aufgeführt: alle Affen, Papageien, Landschildkröten, Krokodile (Leder, Fleisch), Riesenschlangen (Leder) und Störe (Kaviar) sowie Pekari (Leder), Chamäleons, Baumsteigerfrösche, Grüner Leguan, Riesenmuscheln (Souvenir) und Korallen (Schmuck, Souvenir) keine Anhang B der EG-Verordnung Nr. 338/97 Alle Fledermäuse, Europäischer Biber (Fell), Feldhamster (Fell), Europäische Sumpfschildkröte, Mauereidechse, Leopardnatter, Europäische Hornotter und Rotbauchunke Alle Fledermäuse, Europäischer Biber (Fell), Feldhamster (Fell), Europäische Sumpfschildkröte, Mauereidechse, Leopardnatter, Europäische Hornotter und Rotbauchunke Anhang IV der FFH-Richtlinie 92/43/EWG Alle europäischen Vogelarten (Eier, Federn, Fleisch) einschließlich deren Unterarten wie Blauer Dompfaff oder Graukopfstieglitz sowie die gleichzeitig dem Jagdrecht unterliegenden europäischen Wildtauben, Wildenten und Wildgänse keine (s. Anlage 1 BArtSchV) Artikel 1 der Vogelschutz-Richtlinie 2009/147/EG (1) Soweit nicht schon in den vorstehenden Anhängen aufgeführt, die meisten nicht jagdbaren heimischen Säugetiere wie Maulwurf (Fell) und alle europäischen Reptilien sowie Amphibien 94 europäische Vogelarten z. B. Eisvogel, Weißstorch, Haubenlerche und Kiebitz, Westliche Smaragdeidechse und Aspisviper Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) (1) Ausgenommen Arten, die schon in den Anhängen A oder B der EG-Verordnung Nr. 338/97 aufgeführt sind. Letzte Aktualisierung: 11.07.2019
Der gesetzliche Schutzstatus von Tierarten kann im Internet unter www.wisia.de vorzugsweise mit dem wissenschaftlichen Artnamen ermittelt werden. Einen Überblick über die Rechtsgrundlagen mit Beispielen für die besonders geschützten und für die zusätzlich streng geschützten Arten gibt die folgende Tabelle: Beispiele für besonders geschützte Arten Beispiele für zusätzlich streng geschützte Arten Rechtsgrundlage Wolf, Braunbär, Wildkatze, Großkatzen (Fell), Elefant (Elfenbein), europäische Greifvögel und Eulen, Kleiner Gelbhaubenkakadu, Hellroter Ara, europäische Landschildkröten, alle Meeresschildkröten (Schildpatt, Leder, Fleisch), Heller Tigerpython und Baltischer Stör Wolf, Braunbär, Wildkatze, Großkatzen (Fell), Elefant (Elfenbein), europäische Greifvögel und Eulen, Kleiner Gelbhaubenkakadu, Hellroter Ara, europäische Landschildkröten, alle Meeresschildkröten (Schildpatt, Leder, Fleisch), Heller Tigerpython und Baltischer Stör Anhang A der EG-Verordnung Nr. 338/97 Soweit nicht bereits in Anhang A aufgeführt: alle Affen, Papageien, Landschildkröten, Krokodile (Leder, Fleisch), Riesenschlangen (Leder) und Störe (Kaviar) sowie Pekari (Leder), Chamäleons, Baumsteigerfrösche, Grüner Leguan, Riesenmuscheln (Souvenir) und Korallen (Schmuck, Souvenir) keine Anhang B der EG-Verordnung Nr. 338/97 Alle Fledermäuse, Europäischer Biber (Fell), Feldhamster (Fell), Europäische Sumpfschildkröte, Mauereidechse, Leopardnatter, Europäische Hornotter und Rotbauchunke Alle Fledermäuse, Europäischer Biber (Fell), Feldhamster (Fell), Europäische Sumpfschildkröte, Mauereidechse, Leopardnatter, Europäische Hornotter und Rotbauchunke Anhang IV der FFH-Richtlinie 92/43/EWG Alle europäischen Vogelarten (Eier, Federn, Fleisch) einschließlich deren Unterarten wie Blauer Dompfaff oder Graukopfstieglitz sowie die gleichzeitig dem Jagdrecht unterliegenden europäischen Wildtauben, Wildenten und Wildgänse keine (s. Anlage 1 BArtSchV) Artikel 1 der Vogelschutz-Richtlinie 2009/147/EG (1) Soweit nicht schon in den vorstehenden Anhängen aufgeführt, die meisten nicht jagdbaren heimischen Säugetiere wie Maulwurf (Fell) und alle europäischen Reptilien sowie Amphibien 94 europäische Vogelarten z. B. Eisvogel, Weißstorch, Haubenlerche und Kiebitz, Westliche Smaragdeidechse und Aspisviper Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) (1) Ausgenommen Arten, die schon in den Anhängen A oder B der EG-Verordnung Nr. 338/97 aufgeführt sind. zurück zu "Anforderungen bei der Verwendung toter geschützter Tiere" Letzte Aktualisierung: 19.06.2019
Der Dannenberger Deich- und Wasserverband hat die Planfeststellung für die Erhöhung und Verstärkung des Elbedeiches zwischen Penkefitz von Elbe-km 517,00 bis 519,70 sowie den Ersatzneubau des Siel- und Schöpfwerkes „Taube Elbe“ gemäß §12 des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG) i. V. m. §§ 68 ff Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt. Zuständige Behörde für die Durchführung dieses Planfeststellungsverfahrens ist der Nieder-sächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Direktion, Standort Lüneburg, Adolph-Kolping-Straße 6, 21337 Lüneburg. Infolge von Elbehochwässern, insbesondere 2011 und 2013, waren umfangreiche Deichsanierungen und Deichverteidigungen notwendig. Die derzeitigen Fehlhöhen betragen zum aktuelle Bemessungsansatz bis zu 1,15 m. Überdies entspricht der derzeitige Ausbauzustand nicht mehr den anerkannten Regeln der Technik gem. DIN 19712. Der Vorhabenträger beabsichtigt daher, an dem ca. 15 km langen Deichabschnitt von Damnatz bis Hitzacker einen an den Stand der Technik angepassten und wirksamen Hochwasserschutz wiederherzustellen. Bei der hier beantragten Teilstrecke von ca. 3,5 km zwischen der Ortschaft Penkefitz und der Hochwasserschutzwand Wussegel handelt es sich um den dritten von insgesamt fünf Plan-feststellungsabschnitten, welcher von Station 0+000 bis 3+516 verläuft. Im Zuge der Erhöhung und Verbreiterung des Deiches und der Binnenberme soll auch die Kreisstraße 36 und der sich auf der Deichkrone befindende Fahrradweg erneuert werden. Zudem entstehen in Teilbereichen ein Deichverteidigungsweg sowie die Anbindung der vorhandenen kommunalen Wege. Darüber hinaus plant der Vorhabenträger den Ersatzneubau des Siel- und Schöpfwerkes an der Mündung der „Tauben Elbe“ in das Elbvorland. Das vorhandene Bauwerk befindet sich mit seinen Komponenten teilweise innerhalb des Deichkörpers und entspricht nicht mehr dem Stand der Technik, so dass ein Ersatzneubau mit der einhergehenden technischen Erneuerung geplant ist. Derzeit ist kein kontrollierbarer Einstau in die Taube Elbe im Zuge eines El-behochwassers möglich, da die Verschlussorgane für diese Belastungssituation nicht ausgelegt sind. Nach Inbetriebnahme des neuen Schöpfwerkes sollen die bestehenden Bauwerke endgültig außer Betrieb genommen und zurückgebaut werden. Das Vorhaben wirkt sich im Bereich der Stadt Dannenberg (Elbe) und der Stadt Hitzacker (Elbe) sowie in den Gemarkungen Breese in der Marsch, Penkefitz und Wussegel aus. Nähere Einzelheiten zu dem beantragten Vorhaben sind den Planunterlagen zu entnehmen.
Liste der zugelassenen Lieferanten (Stand: 20.06.2023) Ansprech- partner Land & lecker Baalberge E-Mail-AdresseUmgehungsstr. 30 SalzlandkreisTel: 03471 312237kueche@agrar-baalberge.deSiedlerhof 1Anhalt-BitterfeldTel: 0170 2781657 Fax: 034976 26523ananastasya-dessau@web.deSchulobst und -gemüse und Schulmilch Grudenberg 41HarzTel: 039428 302 Fax: 030428 969270bauer-boldt@t-online.deSchulobst und -gemüse und Schulmilch Anhalt-BitterfeldTel: 03491 50490 Fax: 03496 504923firma@bergmanns.deSchulobst und -gemüse Flurstr. 25Dessau-RoßlauTel: 0340 6611502mail@bibernelle.deSchulobst und -gemüse D-06712 ZeitzNeue Werkstr.BurgenlandkreisTel: 03441 2135540 Fax: 03441 213543bestellung@burgenlandküche.deSchulobst und -gemüse und Schulmilch D-39288 BurgMarientränke 36Jerichower Landguido.eisbein@burger- menueservice.deSchulobst und -gemüse D-39393 HötenslebenBergstr. 32BördeRogätzer Str. 8MagdeburgNienburg/ SaaleAm Steinbruch 9SalzlandkreisTel: 034721 308500 Fax: 034721 308509info@conradmenue.deSchulobst und -gemüse 11 DEFRI GmbHD-06618 NaumburgMoritzwiesen 20BurgenlandkreisTel: 03445 778486 Fax: 03445 711514defri-naumburg@t-online.deSchulobst und -gemüse und Schulmilch 13 Fruchthof StendalD-39576 StendalOpelstr. 1StendalTel: 03931 646910katja.berghoff@fruchthof- stendal.deSchulobst und -gemüse 1Agrargenossenschaft Baalberge 2"Ananastasya"– fruchtige Fingerfoods 3 Ortsteil PLZ Ort Straße BaalbergeD-06806 Bernburg EdderitzD-06388 Bauer Boldt GbRPabstorfD-38836 Huy 4Bergmann`s Menü-& Partyservice GmbHOT LöbnitzD-06369 Köthen/ Anhalt Ringstr. 4 5Bibernelle Bio Lieferdienst6Burgenlandküche GmbH7Burger Menüservice8Bördeobst Obsthof Graßhoff9Bördeküche GmbHD-39106 Magdeburg 10Conrad-Menüservice GmbHD-06429 Maik Mattstedt Heike Schrenner D-06846 Guido Eisbein OT Wackers- leben Südliches Anhalt Dessau- Roßlau Landkreis Zulassung für die Lieferung von Schulobst und -gemüse und Schulmilch Telefon / Fax Nr. Lieferant Tel: 03921 729971 Fax: 03921 729779 Tel: 039401 50181 Fax: 039401 63804 Tel: 0391 598181 Fax: 0391 5981820 obsthof.grasshoff.de@gmail.com info@boerdekueche.de Schulobst und -gemüse und Schulmilch Schulobst und -gemüse und Schulmilch Marco MünzerBeunaD-06217 MerseburgNaumburger Str. 13SaalekreisTel: 03461 2788070 info@muenzer-frische.de Fax: 03461 27880728Schulobst und -gemüse und Schulmilch 15 Gemüsehandel Kleinau Heiner ReppinKleinauD-39619 ArendseeDessauer Str. 4Altmarkkreis SalzwedelTel: 039399 81430 Fax: 039399 81431info@gemuesehandel-kleinau.deSchulobst und -gemüse und Schulmilch D-06917 JessenNaundorf 20 bWittenbergTel: 035387 42497geka-gmbH@t-online.deSchulobst und -gemüse D-29410 SalzwedelChüdenstr. 4SalzwedelTel: 03901 471104 Fax: 03901 471105info@gruenland-saw.deSchulobst und -gemüse und Schulmilch D-06126 HalleZscherbener Str. 13Fax: 0345 1368663bestellung@heideklause-halle.de Schulobst und -gemüse Pfaffendorfer Str. 1 dTel: 034976 36136 Fax: 034976 36111frederick.meurer@hof- pfaffendorf.deSchulobst und -gemüse und Schulmilch Meseberger Str. 19 Kreumaer Dorfstr. 29Tel: 039202 87745 Fax: 039202 87745 Tel: 0341 252438-14 Fax:0341 252438-19R.Hielscher@Frischdienst- Hielscher.deSchulobst und -gemüse und Schulmilch Schulobst und -gemüse und Schulmilch 14 Gemüse-, Frucht- und Kartoffel-Großhandel Gemüse-und 16 Kartoffelproduktion und Vertrieb GmbH 17 Grünland Bioladen Felix Neumann 18 Heideklause GmbH 19 Hof Pfaffendorf GmbH & Co. KG 20 Hielscher FrischdienstGmbH & Co. KG 21 Lobacher Hof GmbHÖkokiste Leipzig Südliches Anhalt PfaffendorfD-06388 OT Groß AmmenslebenD-39326 Niedere Börde D-04519 Rackwitz Sachsen Einkauf@oekokiste-leipzig.de Liste der zugelassenen Lieferanten (Stand: 20.06.2023) Nr. Lieferant 22 Ansprech- partner StraßeLandkreisTelefon / FaxE-Mail-AdresseZulassung für die Lieferung von D-06268 QuerfurtBauernsiedlung 5Saalekreisinfo@obsthof-mueller.deSchulobst und -gemüse AselebenSeegebiet D-06317 Mansfelder LandTel: 034771 71637 Fax: 034771 71638Am Seefeld 1Mansfeld- SüdharzTel: 034774 20035 Fax: 034774 30555aseleben@bb-obst.comSchulobst und -gemüse und Schulmilch GorslebenD-06198 SalzatalAm Bahnhof 8Mansfeld- SüdharzTel: 0346ß9 2710 Fax: 034609 27111info@saale-obst.comSchulobst und -gemüse BalbeckD-06333 HettstedtMansfeld- SüdharzTel: 03476 3988591verwaltung@stadtkueche- hettstedt.deTel: 0173 6154934andrestallbaum@web.deSchulobst und -gemüse und Schulmilch Schulobst und -gemüse und Schulmilch Ortsteil Obsthof Alexander Müller 23 Obsthof Am Süßen See Saale Obst Erzeuger - 24 und Absatzgenossen- schaft e.G. Stadtküche Hettstedt 25 GmbH 26 Stallbaum GbR Beuna Marko Förster Seydaland Rinderzucht GmbH & Co. KG 31Volksküche GmbH Eisleben Michelner Frische GmbH Dr. Bosse Traditionsobst 33 Biohandel- und Erzeugung 34 Obsthof Hornemann 32 35 Obsthof Zwicker 36 BIO Obst und Gemüse Roland Brausch 37 Salzlandküche GmbH 38 Stendaler Scheunenladen GbR 39 Bios*s Fähre GmbH D-06217 Merseburg D-06243 Mücheln 29 Jürgen Taube 30 Ort D-39606 Iden 27 Kartoffel-Center GmbH 28 Rewe Förster OHG PLZ Seyda Adolph-Kolping- Str. 1 Ernst-Thälmann- Str. 12 Naumburger Str. 13 Ernst-Thälmann- Str. 15 Stendal Saalekreis Saalekreis Stendal Tel: 03461 505304 Tel: 0170 5607281 Fax: 03461 506931 Tel: 034632 9190 Fax: 034632 91922 vofoe@aol.comSchulobst und -gemüse und Schulmilch Schulobst und -gemüse und Schulmilch Schulobst und -gemüse und Schulmilch D-39517 TangerhütteBismarkstr. 57 03935 212769 D-06917 JessenJüterboger Str. 85 WittenbergTel: 035387 7140 Fax: 035387 71414info@seydaland.netSchulmilch D-06295Lutherstadt EislebenAm Strohhügel 3Mansfeld-SüdharzTel: 03475 72280 Fax: 03475 722828servicebuero@volkskueche.deSchulobst und -gemüse und Schulmilch TrebbichauD-06386Osternien- burger LandWulfener Landstr. 3 bAnhalt-BitterfeldTel: 034973 29653 Fax: 034973 29654michelner-frische@t-online.deSchulmilch MahndorfD-38822 HalberstadtDorfstr. 30Harzinfo@traditionsobst.deSchulobst und -gemüse D-39171 SülzetalLange Str. 20Bördeservice@obsthof-hornemann.deSchulobst und -gemüse D-06917 JessenWeinberge 48Wittenbergobsthof-zwicker@gmx.deSchulobst und -gemüse D-29490 Neu Darachau Im Dorfe 15 Niedersachsen für Sachsen- Anhalt Salzlandkreis Tel: 0171 8518857 Fax: 03943 906399 Tel: 039205 21315 Fax: 039205 69897 Tel: 03537 213305 Fax: 03537 2049824 Tel: 0151 55438155 Fax: 05858 971623 Tel: 03473 6992020 Fax: 03473 6992029 Tel: 0173 6154934 Tel: 0171 3334812a.stallbaum@scheunenladen- stendal.de post@bio-brausch.de D-39418 StaßfurtMaybachstr. 13D-39606 IdenErnst-Thälmann- Str. 12BördeD-04319 LeipzigHerzbergerstr. 1SachsenTel: 0176 75667828anthony@biosfaehre.deSchulobst und -gemüse und Schulmilch SachsenTel: 034605 1499999norbert.brandt@leib-seele- gmbh.deSchulobst und -gemüse und Schulmilch SaalekreisTel: 034771 71637info@obsthof-mueller.deSchulobst und -gemüse 40Leib&Seele Dienst am Gast GmbHD-06184 Kabelsketal Marktplatz 3 OT Großkugel 41HOFLADEN Obsthof MüllerD-06268 Querfurt Bauernsiedlung 5 info@salzlandküche.de Schulobst und -gemüse und Schulmilch Schulobst und -gemüse und Schulmilch Schulobst und -gemüse und Schulmilch Liste der zugelassenen Lieferanten (Stand: 20.06.2023) Nr. Lieferant 42 VielfaltMenü GmbH Ansprech- partner Ortsteil PLZ Ort D-12099 Berlin Straße Landkreis Oberlandstraße 12- Berlin für 13 Sachsen-Anhalt Zulassung für die Lieferung von Telefon / FaxE-Mail-Adresse Tel: 015126442687ilka.adamson@vielfaltmenue.com Schulobst
Gebietsbeschreibung Das LSG liegt im Süden der Stadt Dessau und erfaßt die gleichnamigen Waldgebiete im Stadtkreis. Die Mosigkauer Heide bildet eine eigene Landschaftseinheit, ein geringer Anteil des LSG gehört zur Landschaftseinheit Dessauer Elbetal. Die Mosigkauer Heide ist eine nahezu ebene Hochfläche, die nur schwach von einigen Gewässern zertalt wurde. Das Gebiet ist, abgesehen vom Tal des Brambaches und einiger randlicher Flächen, vollständig bewaldet. Landschafts- und Nutzungsgeschichte Während des 12./13. Jahrhundert waren die leichten Böden der Heide besiedelt und unter landwirtschaftlicher Nutzung. Die Siedlungen fielen aber später wüst und waren um 1549 bereits wieder vollständig von Wald bedeckt. Die Struktur der ehemaligen Wölbäcker ist jedoch noch zu erkennen. Eine besondere Bedeutung erlangte die Heide auch durch den Verlauf mittelalterlicher Heeres- und Handelsstraßen. An der Nordostspitze der Heide bei Haideburg trafen die Hohe Straße aus Nienberg kommend, die Salzstraße aus Halle und die Alte Leipziger Straße zusammen, um von hier aus vereint Mulde- und Elbeübergänge zu erreichen. Auf dieses alte Wegenetz geht die Gründung der Stadt Dessau, Erstnennung 1213, zurück. Seit dem 17. Jahrhundert diente die Heide als Jagdgebiet der anhaltischen Fürsten. Torhäuser, von denen noch zahlreiche erhalten sind, umgaben sie als Behausungen für Wildhüter und Förster. Im 18. Jahrhundert wurde ein Gatter zur Einpferchung des Wildes errichtet. Schon um 1500 führte man in der Heide eine geregelte Waldwirtschaft mit der Einteilung des Waldes in Haue und mit systematischer Walderneuerung ein. Von der mittelalterlichen Waldnutzung zeugen zahlreiche mächtige Hudeeichen, die heute vielfach in die Kiefernforste eingewachsen sind. „In den Weidenbüschen“ der Heide erwarb 1926 die Stadt Dessau die Speckinge nördlich der Hohen Straße, in der 1939 von der städtischen Gartenverwaltung ein Wegenetz zur Erschließung angelegt wurde. Noch heute hat dieses Gebiet besondere Bedeutung für die Naherholung. Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Das LSG gehört zum überwiegenden Teil zu einer pleistozänen Hochfläche, die durch eine mächtige und vielgestaltige elster- und saalekaltzeitliche Schichtenfolge charakterisiert ist. Die tertiären Ablagerungen im Liegenden werden diskordant von der Unteren Elster-Grundmoräne, örtlich auch von elster-kaltzeitlichen Vorschüttsanden und -kiesen überlagert. Weit verbreitet sind spätelsterkaltzeitliche Schmelzwassersande, die stellenweise die älteren quartären Bildungen abschneiden und direkten Kontakt zum Tertiär haben. Die frühsaalekaltzeitliche Schotterterrasse beziehungsweise Hauptterrasse der Mulde trennt das elsterglaziäre Stockwerk vom saaleglaziären, das hauptsächlich durch die anstehenden Schmelzwassersande vertreten ist. Eine Saale-Grundmoräne ist nur örtlich überliefert. Im Norden greift das LSG auf die weichselkaltzeitliche Niederterrasse der Elbe über. Die Mosigkauer Heide ist nach den hier vorkommenden Böden eine sandgeprägte Altmoränenlandschaft. Es dominieren podsolige Braunerden bis Podsol-Braunerden aus Geschiebedecksand über Schmelzwassersand. Lokal sind diese Böden im tieferen Untergrund grundwasserbeeinflußt oder lehmunterlagert. An die inselhaften Geschiebelehmvorkommen sind Pseudogleye bis Pseudogley-Braunerden aus Geschiebedecksand oder Sandlöß über Geschiebelehm gebunden. Seltener kommen Braunerden bis Bänderfahlerde-Braunerden aus schwach schluffigem bis lehmigem Sand über Bändersand vor. In den Talungen sind Gleye und Gley-Braunerden verbreitet. Im Norden erfaßt das LSG die Wulfener Niederterrassen mit der Taube. Hier sind Gley-Braunerden und Gleye aus Sand beziehungsweise in den Rinnen Gleye aus lehmigem Sand bis Lehm ausgebildet. Die Standorte der Mosigkauer Heide sind überwiegend grundwasserfern. Im zentralen Bereich und nach Nordwesten entwässernd befinden sich jedoch Senken und Talungen mit flurnahem Grundwasser. Klimatisch wird das Gebiet vom trocken-warmen Elbetal und seinen Übergängen zu den Ackerlandschaften des mitteldeutschen Trockengebietes geprägt. Das LSG liegt im Klimagebiet des stark kontinental beeinflußten Binnentieflandes. In nordwestlicher Richtung nimmt der maritime Einfluß deutlich zu. Die Jahresmittel der Lufttemperatur liegen bei 8,6oC bis 9,0oC. Die mittleren Lufttemperaturen betragen im Januar 0oC bis -1oC und im Juli 18oC bis 19oC. Die mittlere Jahressumme der Niederschläge liegt bei zirka 550 mm. Pflanzen- und Tierwelt Die potentiell natürliche Vegetation bestand aus Eichen-Hainbuchen- und Eichen-Birkenwäldern. In den Tälern und Niederungen siedelten Erlenbruch- und Erlen-Eschenwälder. Die naturnahen Wälder sind heute weitgehend von Kiefernforsten ersetzt. Auf den Gley-, Anmoor- und Moorstandorten haben sich jedoch bemerkenswerte Pfeifengras-Birken-Eichen-, Erlen-Eschen- und Erlenbruchwälder erhalten. Diese Waldgesellschaften werden unter anderem im Naturschutzgebiet „Brambach“ geschützt. Eichen-Hainbuchenwälder blieben im Bereich der Speckinge und am Rand zum Muldetal in den Kümmerlingen erhalten. Die Waldgebiete werden durch das gehäufte Vorkommen von atlantisch verbreiteten Pflanzenarten wie Flügel-Ginster oder Salbei-Gamander gekennzeichnet. Besonders bemerkenswert sind wechseltrockene Magerrasen auf dem Flächennaturdenkmal „Raumerwiese“. Diese bilden eine sehr seltene Ausbildung des Mädesüß-Flaumhafer-Rasens, in dem zahlreiche seltene Arten, darunter Flügel-Ginster, Pracht-Nelke, Busch-Nelke, Weißes Fingerkraut oder Einfache Wiesenraute siedeln. Die Vogelwelt des Waldgebietes zeichnet sich durch Brutvogelarten aus wie Gartenrotschwanz, Singdrossel, Schwanzmeise, Weidenmeise, Gartengrasmücke, Mönchsgrasmücke, Fitis, Turteltaube, Schwarz-, Mittel- und Kleinspecht sowie Mäusebussard und Rotmilan. Anfang der 1960er Jahre erlosch ein Baumbrutplatz des Wanderfalken. In den Kleingewässern laichen Teichmolch, Erdkröte, Gras-, Moor- und Wasserfrosch. Waldeidechse, Zauneidechse und Blindschleiche leben insbesondere an den Waldrändern. Als Besonderheiten der Insektenfauna treten in den Alteichen Heldböcke auf. Aus dem Waldgebiet sind zahlreiche seltene Schmetterlingsnachweise bekanntgeworden. Entwicklungsziele Das Landschaftsschutzgebiet soll als großer, geschlossener Waldkomplex gesichert werden. Die naturnahen Wälder sind zu erhalten und so zu bewirtschaften, daß ihre Struktur und Zusammensetzung nicht nachhaltig verändert wird. Die Kiefernforste sollten mittel- beziehungsweise langfristig zu der potentiell natürlichen Vegetation entsprechenden Mischwäldern und Laubmischwäldern umgewandelt werden. Dies sollte weitgehend kahlschlaglos durch Förderung des natürlich ankommenden Laubbaumunterwuchses erfolgen. Die zahlreich vorhandenen Hudeeichen sollen durch Freistellung in den Beständen erhalten werden. Die Feuchtgebiete in den Wäldern und die Täler sollen erhalten und nicht durch künstliche Gräben entwässert werden. Die Fließgewässer verbleiben in einem naturnahen Zustand. Das Gebiet dient als Wander- und Erholungsgebiet für die Stadt Dessau und die umliegenden Orte. Die Wegeerschließung des Gebietes ist zu sichern und für Fuß- und Radwanderer zu erweitern. Es bestehen Planungen, die sich anschließenden Waldgebiete der Mosigkauer Heide in den Landkreisen Köthen und Bitterfeld ebenfalls als LSG auszuweisen. Exkursionsvorschläge Wanderungen Ein ausgewiesener Wanderweg durch die Speckinge erlaubt einen reizvollen Spaziergang. Er ist besonders dazu geeignet, auf einem relativ kurzen Weg die abwechslungsreiche Landschaft der Speckinge mit dem Taubegraben zu erleben. Das Forsthaus Speckinge an der Hohen Straße ist Ausgangspunkt dafür. Ein Abstecher zum unweit gelegenen neugotischen Forsthaus Haideburg, ein Bauwerk im Dessau-Wörlitzer Gartenreich, wird empfohlen. Die Exkursionen durch die Mosigkauer Heide, die als Fußwanderungen, aber auch per Fahrrad möglich sind, können auf ausgewiesenen Wanderwegen erfolgen. Ausgangspunkt ist auch hier das Forsthaus Speckinge. Wanderziele können Diesdorf mit dem Jagddenkmal, die Diesdorfer Laube an einem barocken Wegestern mit einer alten Eibe, der Außenstadtteil Dessau-Kochstedt oder Dessau-Haideburg mit Waldbad, Wildgaststätte und dem interessanten Naturlehrpfad Kümmerlinge-Alte Leipziger Straße sein. Verschiedenes Wildgatter, Torhäuser und Forsthäuser Die Mosigkauer Heide war jahrhundertelang ein Wildpark im Besitz der anhaltischen Fürsten. Um 1900 werden 5 000 Stück Rot- und Damwild, 1 000 Stück Schwarzwild und ein mehrfaches an Rehwild angegeben. Die jährliche Abschußstrecke betrug damals 300 Stück Rot- und Damwild und 200 Stück Schwarzwild. Da es oft zu beträchtlichen Schäden auf den angrenzenden Äckern der Bauern kam, ließ Fürst Franz von Anhalt-Dessau um die gesamte Heide in einer Länge von 30 km ein Holzgatter errichten. Zwischen dem Torhaus Eichenbreite an der sogenannten Herzogsallee bis Haideburg stand anstelle des Zaunes ab 1880 eine etwa 2 m hohe Kiesmauer, deren Reste sich bis zum heutigen Tag erhalten haben. Die Straßen und Wege, die in den Wald hineinführten, wurden durch Gattertore und -türen versperrt. Daneben errichtete man, soweit sich dort keine Forsthäuser befanden, die sogenannten Torhäuser, die mit Forstbediensteten besetzt waren. Im Bereich des heutigen LSG waren dies das Torhaus Kochstedt, das Forsthaus Hohe Straße, das Forsthaus Speckinge, das Torhaus Eichenbreite, das Torhaus Lichtenau, das Jagdschloß Haideburg und das Torhaus Bocksbrändchen. Der fürstliche Wildpark wurde nach dem Ende des I. Weltkrieges aufgelöst. Das Waldgebiet der Mosigkauer Heide ging 1926 durch einen Vertrag zwischen dem Herzogshaus und dem Freistaat Anhalt in den Besitz des Staates über. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 30.07.2019
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