Die Hochwasserereignisse der letzten Jahre an Oder und Elbe, von denen auch das Land Brandenburg betroffen war, zeigten, dass der zeitliche Ablauf der Hochwässerwelle im Vergleich zu früheren Ereignissen deutlich verkürzt war, was eine höhere Amplitude, d.h. höhere Wasserstände zur Folge hatte. Eine der Hauptursachen hierfür ist in einem drastischen Rückgang der natürlichen Retentionsräume, hervorgerufen durch eine verstärkte oberflächennahe Wasserabführung in den Einzugsgebieten und durch die Verringerung der natürlichen flussnahen Überschwemmungsgebiete zu sehen. Unter Retention im hydrologischen Sinne versteht man die Verringerung, die Hemmung oder die Verzögerung des Abflussgeschehens. Diese Prozesse können sich in den Fließgewässern und ihren Überschwemmungsgebieten direkt auf die Hochwasserwelle auswirken (Gewässerretention) oder auch die Entstehung einer Hochwasserwelle im Einzugsgebiet steuern (Gebietsretention). Maßnahmen zum Erhalt und zur Erweiterung von Retentionsräumen am Fluss selbst bilden die wirksamste Methode, den Wasserstand bei Hochwasserabfluss in einem Gewässer abzumildern, da die Hochwasserwelle während ihres Laufes im Flussbett und in der Aue durch verschiedene Rückhaltemechanismen verformt wird (Böhm et al. 1999). Dem technischen Hochwasserschutz (Deiche, Rückhaltebecken, Talsperren) sind dabei Grenzen gesetzt, da Rückhaltebecken nicht beliebig groß und Deiche nicht immer höher gebaut werden können. (Landesumweltamt 2003). Die Gebietsretention dagegen zielt darauf ab, die Abflusswelle dadurch zu verkleinern, dass das Wasser möglichst am Ort des Niederschlags am Abfluss gehindert bzw. der Abfluss verzögert wird (Böhm et al. 1999). Ein Ziel der Hochwasservorsorge muss daher sein, abflusserhöhende und abflussbeschleunigende Maßnahmen zu verhindern und bereits eingetretene negative Effekte weitestgehend rückgängig zu machen oder zumindest abzumildern. Hierzu bedarf es der Kenntnis über geeignete potenzielle Retentionsflächen.
Zur Sicherung des Werkgeländes „Zum Eisengießer“ (Lo 1 / Lo 3) gegen ein hundertjährliches Hochwasser (HQ 100) wird die bestehende Hochwasserschutzmauer (zugleich Ufer der Lohr) zwischen der Brücke "Jahnstraße" und "Zum Eisengießer" in Lohr a.Main auf einer Länge von ca. 85 m ertüchtigt und erhöht. Diese Maßnahme stellt einen Gewässerausbau nach § 67 Abs. 2 Satz 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dar, für die eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich ist. Daneben werden diverse weitere Objektschutzmaßnahmen an dem Werksgelände getätigt um eine einheitliche Schutzlinie gegen ein HQ100-Hochwasser zu erzielen. Die Plangenehmigung beinhaltet eine beschränkte Erlaubnis zur bauzeitlichen Absenkung der Lohr.
Aktuelle Hochwasserinformation Was ist Hochwasser? Hochwassersituation in Berlin Hochwasservorsorge Maßnahmen Ihre Vorsorgemaßnahmen Über die Hochwassersituation in Spree und Havel können Sie sich auf den Seiten des Landes Brandenburg informieren. Hochwasserschutz Hochwasserinformationen im Wasserportal Berlin Nach Gesetz ist Hochwasser „(…) eine zeitlich beschränkte Überschwemmung von normalerweise nicht mit Wasser bedecktem Land, insbesondere durch oberirdische Gewässer (…). Davon ausgenommen sind Überschwemmungen aus Abwasseranlagen.“ Hochwasser kann somit auch durch Starkregen verursacht werden. Fachlich wird zwischen Überflutungen (pluviale Hochwasser) und Überschwemmungen (fluviale Hochwasser) unterschieden. Überflutungen (pluviale Ereignisse) entstehen, wenn Starkregen vor allem in urbanen Gebieten zu einer schnellen Wasseransammlung führt. Dies kann die Kapazitäten des Kanalsystems und der Entwässerungsinfrastruktur überschreiten und zu Überflutungen führen, die auch abseits von Flüssen und Bächen auftreten. Abweichend von der gesetzlichen Definition umfasst die Definition der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA-A 118) Überflutungen auch Situationen, in denen Wasser aus einem Entwässerungssystem austritt und dadurch Schäden oder erhebliche Funktionsstörungen verursacht. Diese Art der Überflutung betrifft vor allem städtische Gebiete, in denen ein hoher Versiegelungsgrad (vgl. Umweltatlaskarte Versiegelung ) eine natürliche Versickerung des Wassers behindert. Mehr Information zum Thema Überflutung und Starkregen finden Sie im Umweltatlas . Überschwemmungen (fluviale Ereignisse) entstehen, wenn Flüsse aufgrund anhaltender Niederschläge, Starkregenereignisse oder Schneeschmelze überlastet sind und über die Ufer treten. Eine detaillierte Beschreibung zu Hochwasser und Überschwemmungen findet sich im Umweltatlas . Mehr Information zum Thema Überflutung und Starkregen In Berlin können Hochwasser durch starke oder langanhaltende Niederschläge entstehen. Je nach Regenereignis unterscheiden sich die Hochwasserwellen. Starkniederschläge sind häufig in den Sommermonaten als Folge von Gewitterfronten zu beobachten. Sie weisen die größten Niederschlagintensitäten auf, sind räumlich begrenzt und haben eine relativ kurze Dauer. Starkniederschläge sind Hauptursache für schnell ansteigende Hochwasserwellen, wie z.B. an der Panke, können aber auch berlinweit zu Überflutungen führen. Durch den hohen Versiegelungsgrad in der Stadt wird die Bildung eines derartigen Hochwassers deutlich beschleunigt. Durch hohe Niederschläge ausgelöste Flusshochwasser ereigneten sich zum Beispiel am 30.07.2011 an der Erpe in Berlin-Köpenick, in der Nacht vom 21. zum 22.08.2012 sowie am 27.07.2016 an der Panke – Land unter an der Panke . Langanhaltende Niederschläge in größeren Einzugsgebietsflächen sind Hauptursache für Hochwasser am Tegeler Fließ, der Müggelspree und Havel. Derartige Hochwasserwellen laufen in den betroffenen Gewässern deutlich flacher ab, halten sich aber relativ länger. Hochwasservorsorge ist eine gesellschaftliche Gemeinschaftsaufgabe. Der Schlüssel zur Begrenzung von Hochwasserschäden liegt im Zusammenwirken von staatlicher Vorsorge und eigenverantwortlichem Handeln des Einzelnen. Deshalb fordert das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG), neben zentralen Maßnahmen zum Hochwasserschutz, jeden Einzelnen auf sich und sein Eigentum vor Hochwasserfolgen zu schützen: Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen. (§ 5 (2) WHG (2009)) Die Länder sind verpflichtet, Maßnahmen zum vorbeugenden und technischen Hochwasserschutz umzusetzen, wenn diese wirtschaftlich geboten bzw. vertretbar und räumlich integrierbar sind. Einem Hochwasser kann durch Wasserrückhalt (Retention) in der Aue vorgebeugt werden. Die Potenziale für den vorbeugenden Hochwasserschutz hängen von verfügbaren Retentionsräumen ab. Die größtmögliche Speicherwirkung von Hochwasserwellen erreichen ausgedehnte Überflutungsauen. Solche Auenbereiche sind jedoch im urbanen Raum nahezu unwiderruflich überformt bzw. werden intensiv genutzt. Deshalb ist es wesentlich, den Wasserrückhalt in der verbleibenden Fläche zu verbessern und vorhandene Rückhalteräume optimal zu nutzen. Auch zentrales und dezentrales Regenwassermanagement sowie verbesserte Prognose- und Frühwarnsysteme sind wichtige Bausteine. Dort, wo es wirtschaftlich geboten und räumlich umsetzbar ist, können technische Maßnahmen zum Hochwasserschutz (z.B. Bau von Deichen) einen wesentlichen Beitrag zur Minimierung von regionalen Hochwasserschäden leisten. In Berlin werden Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes im Rahmen der Gewässerentwicklungskonzepte (GEK) geplant und umgesetzt (vgl. z.B. GEK Panke ). Maßnahmen zur Entschärfung der Hochwassersituation, die zugleich auch die Ökologie eines Gewässers fördern, sind z.B. Aufweitungen des Gewässerbettes, Rückhalt in der Aue durch Remäandrierungen. Im urbanen Raum sind diese Möglichkeiten aufgrund der vorhandenen Nutzungen jedoch begrenzt. Für einen nachhaltigen Hochwasserschutz in Berlin ist letztendlich auch eine aktive Zusammenarbeit zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg erforderlich. Durch den hohen Versiegelungsgrad wird der Oberflächenabfluss stark beschleunigt, so dass die Reaktionszeiten bei der Entstehung von Hochwasser infolge lokaler Starkregenereignisse gering sind. Deshalb sind vor allem dauerhaft wirkende Schutzmaßnahmen im Rahmen der Eigenvorsorge gemäß § 5 (2) WHG in Risikogebieten sinnvoll. Hierzu gehört insbesondere der Schutz von Gebäudeöffnungen gegen eindringendes Wasser (hochgezogene Kellerschächte, Abdichtung von Türen und Fenstern, druckdichte Fenster). Weitere Informationen finden Sie in der Hochwasserschutzfibel des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat . Überprüfen Sie zusätzlich, ob Schäden durch Überschwemmungen von Ihrer Gebäude- bzw. Hausratversicherung abgedeckt sind. Anbieter einer sogenannten Elementarschadensversicherung finden Sie auf den Seiten des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft .
Oldenburg. Er gilt eigentlich als Baumeister der Natur und wichtiger Landschaftsgestalter – in Oldenburg indes bereitet die Aktivität des Bibers entlang der Hunte zunehmend Sorgen um den Hochwasserschutz. Der Grund: Das Gelände im Süden der Stadt liegt teils deutlich tiefer als der Wasserstand des Flusses. Hochwasserschützer arbeiten deshalb mit Hochdruck an Strategien, um den Herausforderungen durch Biber- und Nutriabauten an der Hunte zu begegnen. Er gilt eigentlich als Baumeister der Natur und wichtiger Landschaftsgestalter – in Oldenburg indes bereitet die Aktivität des Bibers entlang der Hunte zunehmend Sorgen um den Hochwasserschutz. Der Grund: Das Gelände im Süden der Stadt liegt teils deutlich tiefer als der Wasserstand des Flusses. Hochwasserschützer arbeiten deshalb mit Hochdruck an Strategien, um den Herausforderungen durch Biber- und Nutriabauten an der Hunte zu begegnen. Zuletzt hatte Mitte November der Einbruch eines Biberbaus am Huntedeich im Bereich Achterdiek für Aufsehen gesorgt. Der Biber hatte sich hier von der Wasserseite aus bis unter den auf der Deichkrone befindlichen Weg gegraben – und von dort aus weiter in den binnenseitigen Deichkörper. Zwar habe zu keinem Zeitpunkt die Gefahr eines Durchbruchs bestanden, wie der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) betont. In diesem Abschnitt des Deiches sorgt auf der Landseite zusätzlich eine Spundwand für Sicherheit. Zudem ist bereits einen Tag nach seiner Entdeckung der vom Biber geschaffene Hohlraum im Deich durch die Hunte-Wasseracht mit bindigem Bodenmaterial verfüllt und gesichert worden. „Dennoch unterstreicht der jüngste Vorfall noch einmal eindrücklich die enormen Herausforderungen, welche die in der jüngeren Vergangenheit in der Region zugenommene Nutria- und Biberaktivität für den Hochwasserschutz mit sich bringt“, so Armin Heine, Geschäftsbereichsleiter beim NLWKN Brake. Der Landesbetrieb ist für den Hochwasserschutz in diesem Bereich zuständig. Bereits seit einiger Zeit sind die Hochwasserexperten in der Thematik aktiv und mit geeigneten Maßnahmen befasst. Ziel des NLWKN ist es, ganz im Sinne der gegenwärtig auf landesweiter Ebene laufenden Überlegungen am „Runden Tisch Biber“ des Umweltministeriums, gemeinsam mit der Hunte-Wasseracht, den zuständigen Naturschutzbehörden – dem Kreis und der Stadt Oldenburg – sowie örtlichen Naturschutzverbänden eine abgestimmte Strategie zu entwickeln. Hierzu besteht bereits seit längerer Zeit ein enger fachlicher Kontakt. Denn Fakt ist auch: Biber gehören im Gegensatz zu Nutria, die ebenfalls entlang der Hunte aktiv sind, zu den nach Bundesnaturschutzgesetz besonders und streng geschützten Arten. Sie dürfen zum Beispiel nicht ohne Weiteres aktiv vergrämt oder abgefangen werden. Nach der letzten landesweiten Kartierung im Winter 2018/19 liegt die Gesamtpopulation der Biber in Niedersachsen bei etwa 500 Tieren, die sich auf vier Verbreitungsschwerpunkte sowie einige Einzelvorkommen beziehen. Das Stadtgebiet von Oldenburg zählte bisher nicht dazu. „An vielen Gewässern in Deutschland bereitet die langsame Rückkehr des Bibers in der Regel keine größeren Probleme und hat sogar sehr positive Effekte auf die Gewässerlandschaft – etwa für den Wasserrückhalt in der Fläche, die Vielfalt der Gewässerstruktur oder den Artenreichtum. Hier in Oldenburg, wo die Deiche unmittelbar bis an das Ufer heranreichen und der Stauwasserspiegel der Hunte in weiten Teilen mehr als zwei Meter über dem angrenzenden Gelände liegt, ist die Situation allerdings deutlich sensibler“, betont Armin Heine. Beschädigungen der Hochwasserdeiche könnten im schlimmsten Fall zu weiträumigen Überschwemmungen führen und würden daher eine erhebliche Gefährdung für die Anwohner bedeuten. Um sich ein genaues Bild von der Situation und vorhandener Biber- und Nutria-Bauten zu machen, hatte der Landesbetrieb deshalb im September den Stauwasserstand in Teilen der Hunte erstmalig abgesenkt. Die dabei vom Wasser aus kartierten Bauten – insgesamt zählten die Fachleute 37 Biberbauten – sind seither dort, wo sie die Standsicherheit eines Deiches beeinträchtigen könnten, teils fachmännisch verfüllt und gesichert worden oder werden dies in den kommenden Wochen. Das alles erfolgte in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Naturschutzbehörden. Zusätzliche konkrete Maßnahmen für die gesamte Gewässerstrecke, für die der NLWKN zuständig ist, sind fest eingeplant und zwischen den beteiligten Akteuren abgestimmt. So soll noch in diesem Winter der Startschuss für die umfangreiche Entnahme von Weichhölzern im Bereich zwischen L870 und Wasserkraftwerk Oldenburg erfolgen, um den Abschnitt für den Biber durch Wegnahme des Nahrungsangebots unattraktiv zu machen. Dabei steht vorrangig der jetzt auch durch den entdeckten Biberbau betroffene, besonders sensible Bereich Achterdiek im Fokus. Denkbar sind darüber hinaus auch weitergehende Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes. Bereits vor einem Jahr, nach ersten Hinweisen auf den Biber in der Region, waren bestimmte Baumstämme bis zu einer Höhe von knapp 1,20 Meter durch ein Drahtgeflecht geschützt worden, um kein attraktives Nahrungsangebot zu bieten. Einzelne Bäume waren bereits seinerzeit entfernt worden. In einer Stellungnahme unterstreicht der NLWKN, dass er im Interesse eines verlässlichen Hochwasserschutzes in sensiblen Gewässerabschnitten wie in Oldenburg weder Nutria- noch Biberbaue in den Deichen tolerieren könne. In jenen Bereichen der Hunte, in welchen es genügend Raum zwischen Ufer und Deich gibt, sollen die Biberbaue dagegen belassen werden, um nicht zusätzliche Grabaktivitäten zu provozieren. „Wir nehmen den jüngsten, durch den Biber verursachten Einbruch am Huntedeich und die verständlichen Sorgen der Anwohner sehr ernst. Entsprechend schnell hatten wir Fachleute und Baumaschinen vor Ort, um den Schaden zu bewerten und zu reparieren. Mit unseren Partnern vor Ort prüfen wir aktuell alle Optionen, die zur Verfügung stehen und machbar sind, um den Hochwasserschutz für Oldenburg auch künftig sicherstellen zu können, wie wir es in der Vergangenheit verlässlich getan haben“, betont Armin Heine. Spaziergänger, die auf den Wegen entlang der Hunte unterwegs sind, bittet der Landesbetrieb aktuell um besondere Vorsicht.
[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] ZUKUNFTSPLAN WASSER RHEINLAND-PFALZ Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung Rheinland- Pfalz herausgegeben. Sie darf weder von Parteien, noch Wahlbewerbern oder Wahlhelfern im Zeitraum von sechs Monaten vor einer Wahl zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bundestags-, Kommunal- und Europawahlen. Missbräuchlich ist während dieser Zeit insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken und Aufkleben parteipolitischer Informationen der Wer bemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Impressum Herausgeber:Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz (MKUEM) Kaiser-Friedrich-Straße 1, 55116 Mainz https://mkuem.rlp.de/ Twitter: http://twitter.com/UmweltRLP Facebook: http://Facebook.com/UmweltRLP Bearbeitung und Redaktion:MKUEM, Abteilung Wasserwirtschaft Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz Abteilungen Gewässerschutz, Umweltlabor, Hydrologie Externe fachlich- redaktionelle Unterstützung:INFRASTRUKTUR & UMWELT Professor Böhm und Partner Darmstadt Layout:MKUEM; INFRASTRUKTUR & UMWELT Professor Böhm und Partner Bildrechte:Titelbild: Silvian Horneman / 500px via Getty Images; S. X: SiRo / stock.adobe.com; S. 24-25: Dr. Jochen Fischer; S. 32: Pixabay; S. 50: Stephan Dinges / stock.adobe.com; S. 71: Dr. Matthias Brunke; S. 76: MVProductions / stock.adobe.com, S. 82: Wasserzweckverband Birkenfeld; S. 87: Jürgen Wa ckenhut / stock.adobe.com; S. 99: SGD Nord; S. 103: Pixabay; S. 108: Chris toph Mohr / stock.adobe.com; S. 122: Dr. Jochen Fischer Mainz, Stand: 18.10.2024 I Inhaltsverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS VORWORT .............................................................................................................. VIII 1 2 DER ZUKUNFTSPLAN WASSER RHEINLAND-PFALZ .................................... 1 1.1Anlass und Zielsetzung des Zukunftsplans ............................................................... 1 1.2Gemeinsamer Prozess zum Zukunftsplan ................................................................. 3 GRUNDLAGEN ................................................................................................... 5 2.1Bedeutung des Landschaftswasserhaushalts .......................................................... 6 2.2Klimaentwicklung in Rheinland-Pfalz ......................................................................... 8 2.3 2.4 3 2.2.1Beobachtete Klimaänderungen ............................................................................. 8 2.2.2Projizierte zukünftige Entwicklungen ................................................................... 11 Auswirkungen des Klimawandels auf den Wasserhaushalt .................................. 14 2.3.1Grundwasserneubildung ...................................................................................... 14 2.3.2Abfluss ................................................................................................................. 20 Auswirkungen des Klimawandels auf die Gewässerökologie ............................... 26 2.4.1Wassertemperatur und Abfluss als wichtige Umweltfaktoren für aquatische Lebensgemeinschaften ....................................................................................... 26 2.4.2Entwicklung der Wassertemperaturen in rheinland-pfälzischen Gewässern ...... 27 2.4.3Auswirkung steigender Wassertemperaturen und Dürre auf aquatische Lebensgemeinschaften ....................................................................................... 30 ANSPRÜCHE, HERAUSFORDERUNGEN UND ZIELE ................................... 33 3.1 3.2 3.3 Ansprüche verschiedener Interessensgruppen ...................................................... 33 3.1.1Öffentliche Wasserversorgung ............................................................................ 35 3.1.2Landwirtschaft und Weinbau ............................................................................... 36 3.1.3Waldwirtschaft ..................................................................................................... 37 3.1.4Fischerei .............................................................................................................. 38 3.1.5Naturschutz.......................................................................................................... 39 3.1.6Industrie und Gewerbe ........................................................................................ 40 3.1.7Siedlungsentwicklung .......................................................................................... 41 Herausforderungen der Wasserwirtschaft ............................................................... 42 3.2.1Grundwasserschutz und Wasserversorgung ...................................................... 43 3.2.2Schutz und Bewirtschaftung von oberirdischen Gewässern ............................... 44 3.2.3Abwasserentsorgung und Niederschlagswasser ................................................ 45 3.2.4Starkregen- und Hochwasservorsorge ................................................................ 47 3.2.5Niedrigwassermanagement ................................................................................. 48 Ziele für die zukunftsfähige Bewirtschaftung der Wasserressourcen.................. 48 II Inhaltsverzeichnis 4 HANDLUNGSSCHWERPUNKTE UND MAßNAHMEN .................................... 51 4.1 4.2 Daten- und Fachgrundlagen verbessern, Monitoring fortentwickeln ................... 51 4.1.1Grundwasser ....................................................................................................... 52 4.1.2Oberflächengewässer .......................................................................................... 54 4.1.3Landesplanung .................................................................................................... 57 Information, Warnung sowie Risikokommunikation verbessern .......................... 58 4.2.1Hochwasser und Starkregen ............................................................................... 58 4.2.2Niedrigwasser in Grundwasser und Oberflächengewässern .............................. 63 4.3Wasserrückhalt in der Fläche stärken ...................................................................... 65 4.4Gewässer und Auen renaturieren sowie Beschattung intensivieren.................... 70 4.5Stoffeinträge in Grundwasser und Oberflächengewässer verringern .................. 75 4.6Wasserinfrastrukturen anpassen, energetisch optimieren und neue Ressourcen erschließen............................................................................................. 81 4.6.1Wasserversorgung............................................................................................... 81 4.6.2Abwasserentsorgung ........................................................................................... 84 4.7Wassernutzungen und Wasserverteilung nachhaltig steuern und bewirtschaften ............................................................................................................. 87 4.8Wasser wiederverwenden .......................................................................................... 92 4.9Wassersensible Siedlungen entwickeln ................................................................... 94 4.10 Technischen Hochwasserschutz, Flächenvorsorge und Starkregenrisikomanagement vorantreiben ............................................................ 98 4.11 Bewusstsein für die Ressource Wasser fördern ................................................... 102 4.12 Verwaltung und Zusammenarbeit stärken ............................................................. 105 5ARBEITSPROGRAMM.................................................................................... 109 6AUSBLICK: UMSETZUNG UND MONITORING DES ZUKUNFTSPLANS .... 111 LITERATUR- UND QUELLENVERZEICHNIS ....................................................... 114 ANHANG ................................................................................................................ 123 III
Lüneburg / Vietze – Der Hochwasserschutz für die Anwohnerinnen und Anwohner in Vietze im Landkreis Lüchow-Dannenberg ist für die Zukunft gerüstet: Die Gemeinde Höhbeck hat gemeinsam mit dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten und Naturschutz (NLWKN) den zweiten Abschnitt einer neuen Hochwasseranlage bestehend aus einem zusätzlichen grünen Deich und einer Hochwasserschutzwand errichtet. Die jetzt fertiggestellte Anlage wurde am heutigen Freitag (1.12.) feierlich von Miriam Staudte, Niedersachsens Landwirtschaftsministerin, und Matthias Gallei, Bürgermeister der Gemeinde Höhbeck, eingeweiht. Der Hochwasserschutz für die Anwohnerinnen und Anwohner in Vietze im Landkreis Lüchow-Dannenberg ist für die Zukunft gerüstet: Die Gemeinde Höhbeck hat gemeinsam mit dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten und Naturschutz (NLWKN) den zweiten Abschnitt einer neuen Hochwasseranlage bestehend aus einem zusätzlichen grünen Deich und einer Hochwasserschutzwand errichtet. Die jetzt fertiggestellte Anlage wurde am heutigen Freitag (1.12.) feierlich von Miriam Staudte, Niedersachsens Landwirtschaftsministerin, und Matthias Gallei, Bürgermeister der Gemeinde Höhbeck, eingeweiht. „Starkregenereignisse werden durch die Klimakrise zunehmen. Deshalb brauchen wir auch Deiche, um uns zu schützen. Ich erinnere mich gut an die überfluteten Häuser in Vietze. Ich bin froh, dass diese Gefahrstelle in Vietze nun beseitigt ist“, sagt Ministerin Miriam Staudte. Rainer Carstens, Geschäftsbereichsleiter „Planung und Bau“ im NLWKN, betont: „Wir sind froh, dass die Gemeinde Höhbeck mit uns in enger Zusammenarbeit dieses wichtige Bauprojekt erfolgreich umsetzen konnte. Vietze ist somit bei Elbehochwässern, wie beispielsweise im Jahr 2013, dauerhaft geschützt und blickt kommenden Hochwasserereignissen wesentlich gelassener entgegen.“ Der neue Deichabschnitt ist rund 600 Meter lang und liegt im Bereich zwischen Pappelweg und der K28 bzw. Reitweg. Er ergänzt den bereits 2016 realisierten etwa 500 Meter langen Deichabschnitt, der als Reaktion auf das verheerende Elbe-Hochwasser 2013 umgesetzt wurde. Damals konnte die Ortslage trotz errichteter Notdeiche nicht mehr geschützt werden, der tief gelegene Teil der Ortslage wurde durch die Elbe überflutet. Um dies in der Zukunft zu verhindern, wurde eine neue Hochwasserschutzanlage in rund zehn Jahren geplant und umgesetzt. Dazu zählen ein zusätzlicher grüner Deich sowie eine Hochwasserschutzwand. Der grüne Deich im zweiten Abschnitt besteht aus rund 20.000 m3 Sandkern und rund 10.000 m3 Auelehmabdeckung. Die Hochwasserschutzwand verfügt über ein integriertes Dammbalkenverschlusssystem. Damit kann die Deichlücke, durch die der Straßenverkehr vor Ort geregelt ist, im Bedarfsfall geschlossen werden. „Mit der neuen Anlage wurde der technische Hochwasserschutz für Vietze vervollständigt. Die Gesamtlänge der vorhanden Hochwasserschutzanlagen beträgt rund 1,3 Kilometer“, erklärt Iris Boysen als zuständige Projektleiterin im NLWKN. Begleitend zu den Deichbauarbeiten wurde die vorhandene Infrastruktur, wie beispielsweise Kreis- und Gemeindestraßen, angepasst. Zudem wurden benötigte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen baubegleitend umgesetzt. Die Arbeiten konnten im November 2023 planmäßig abgeschlossen werden. Die Kosten für den zweiten Abschnitt belaufen sich auf etwa 1,6 Millionen Euro. Insgesamt wurden für die gesamte Hochwasseranlage rund 3,5 Millionen Euro investiert. Die Finanzierung erfolgt über die Gemeinde Höhbeck mit einem Zuschuss des Landes Niedersachsen in Höhe von 80 Prozent.
Sachsen-Anhalt und Brandenburg machen beim Hochwasserschutz an der Schwarzen Elster künftig gemeinsame Sache. Am Nebenfluss der Elbe sollen ab 2027 länderübergreifend insgesamt fast zwölf Kilometer Deich rückverlegt werden, um für den Hochwasserfall rund 980 Hektar Überflutungsfläche zu schaffen und zugleich naturnahe Auen wiederherzustellen. Eine Vereinbarung zur gemeinsamen Umsetzung des Projekts im voraussichtlichen Volumen von rund 20 Millionen Euro haben Umwelt-Staatssekretär Dr. Steffen Eichner und seine brandenburgische Amtskollegin Anja Boudon heute im Jessener Ortsteil Klöden (Landkreis Wittenberg) unterzeichnet. Eichner sagte: „Flüsse und Hochwasser machen nicht an Ländergrenzen Halt. Daher setzen wir bedeutsame Projekte wie an der Schwarzen Elster im Schulterschluss mit unseren Nachbarn um. Zugleich verbinden wir den notwendigen Hochwasserschutz wenn möglich auch immer mit Maßnahmen zum Natur- und Artenschutz. So werden an der Schwarzen Elster alte Seitenarme wieder an den Fluss angebunden, damit die ursprünglichen Auen erneut zu wertvollen Lebensräumen für Tiere und Pflanzen werden können. Und nicht zuletzt kann die Deichrückverlegung mehr Wasser in der Fläche halten, was mit Blick auf den Klimawandel von besonderer Bedeutung ist.“ Anja Boudon unterstrich; „Die großen Deichbauprogramme an Elbe und Oder stehen in Brandenburg inzwischen vor dem Abschluss. Nun gilt es, verstärkt die Schwarze Elster in den Blick nehmen. Die Schwarze Elster ist einer der am stärksten regulierten Flüsse Deutschlands und nur noch wenige Abschnitte besitzen einen naturnahen Charakter. Brandenburg arbeitet daran, den technischen Hochwasserschutz an den Ortslagen entlang des Flusses zu verbessern. Um potentielle Retentionsflächen zu schaffen, setzt Brandenburg gemeinsam mit dem Land Sachsen-Anhalt ab 2027 die Deichrückverlegung an zwölf Kilometern entlang der Schwarzen Elster und ihrer Nebenflüsse um. Das stärkt nicht nur den Hochwasserschutz, sondern hält das Wasser in der Fläche und ermöglicht, naturnahe Auen als wertvolle Lebensräume für Tier und Pflanzenarten zu schaffen. Das Vorhaben wird mit bereits eingeplanten Mitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) finanziert. Es ist damit auch ein leuchtendes Beispiel für die Bedeutung der GAK-Mittel für den ländlichen Raum und den Hochwasserschutz.“ Die Schwarze Elster war in der jüngeren Vergangenheit mehrfach von Hochwassern betroffen; 2010 und 2013 kam es in Sachsen-Anhalt und Brandenburg zu Deichüberströmungen und -brüchen. Mithilfe der Deichrückverlegung wird dem Fluss mehr Raum gegeben; dies soll die Ortschaften Premsendorf (Sachsen-Anhalt) sowie Arnsnesta, Borken und Frauenhorst (alle Brandenburg) vor extremen Hochwassern schützen. Die Schwarze Elster entspringt im Lausitzer Bergland in Sachsen, durchfließt Brandenburg und mündet in Sachsen-Anhalt in die Elbe. Aufgrund groß angelegter Regulierungen und Eindeichungen im Laufe der vergangenen Jahrhunderte gilt sie heute als einer der am stärksten verbauten Flüsse in Mitteleuropa. Zudem weisen durch die Abtrennung zahlreicher Seitenarme derzeit nur wenige Abschnitte einen naturnahen Charakter auf. Hintergrund : Von den insgesamt rund 1.368 Kilometern Landesdeichen in Sachsen-Anhalt weisen derzeit nur noch rund 8 Prozent dringenden Sanierungsbedarf auf; 17 Prozent sind sicher, müssen aber an neue Normen angepasst werden. 75 Prozent wurden DIN-gerecht saniert und entsprechen den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Um den Hochwasserschutz in Sachsen-Anhalt voranzubringen, hatte die Landesregierung im Dezember 2022 die neue Landesstrategie „Stabil im Klimawandel“ beschlossen; sie umfasst bis 2027 landesweit insgesamt 195 Maßnahmen und Aktivitäten im Gesamtvolumen von mehr als 660 Millionen Euro. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanäle n des Ministeriums bei Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X (ehemals Twitter ).
Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff und Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann haben am heutigen Samstag bei der 10. Hochwasserschutz-Konferenz im Landkreis Stendal an den Deichbruch von Fischbeck erinnert, der sich auf den Tag genau vor zehn Jahren während des Jahrhunderthochwassers im Juni 2013 ereignete. Rund 150 Quadratkilometer des Elbe-Havel-Winkels wurden seinerzeit mit Elbewasser überflutet. Gemeinsam mit dem Stendaler Landrat Patrick Puhlmann sowie dem Direktor des Landesbetriebs für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW), Burkhard Henning, sprachen Haseloff und Willingmann über die Entwicklung des Hochwasserschutzes im Land. Ministerpräsident Haseloff erklärte: „Der Hochwasserschutz ist von herausragendem landespolitischem Interesse. Letztlich geht es um den Schutz unseres Heimatlandes. Hochwasserschutz ist Heimatschutz. Die Erfahrungen aus den Katastrophen von 2002 und 2013 haben zu beträchtlichen Investitionen in Hochwasserschutzmaßnahmen geführt.“ Umweltminister Willingmann betonte: „Fischbeck ist uns als Ort des folgenschweren Deichbruchs während der Hochwasserkatastrophe 2013 fest in Erinnerung geblieben. Der Ort kann heute aber ebenso gut für hochmodernen, zeitgemäßen Hochwasserschutz in Sachsen-Anhalt stehen. 75 Prozent der Deiche Sachsen-Anhalts entsprechen bereits dem heutigen Stand der Technik. Aufgrund des fortschreitenden Klimawandels, der auch bei uns im Lande Extremwetterereignisse wahrscheinlicher werden lässt, müssen wir aber weiterhin konsequent in zeitgemäßen Hochwasserschutz investieren. Neben Deichsanierungen wird es um mehr Raum für die Flüsse sowie um verstärkten Wasserrückhalt in der Fläche gehen. Damit werden wir sowohl auf Starkregenereignisse als auch auf längere Trockenperioden reagieren.“ Landrat Puhlmann sagte: „Die Nacht des Deichbruchs vom 9. auf den 10. Juni 2013 steht für Zerstörung von Existenzen und persönliches Leid. Sie steht aber auch für eine wunderbare Solidarität der Menschen in der Region und die Unterstützung von Einsatzkräften und Helfern aus Nah und Fern. Und diese Nacht steht auch für den Beginn eines starken Wiederaufbaus der ganzen ostelbischen Region durch die Hilfen von Land, Bund und den Millionen privat gesammelter Spenden. Hochwasserschutz und Vorbereitung dürfen auch in Trockenjahren nicht im Alltagsgeschäft untergehen. Und deshalb ziehen wir im Landkreis Stendal seit zehn Jahren mit der Hochwasserkonferenz immer am 10. Juni Bilanz über das Erreichte und über das, was noch vor uns liegt. Denn die Frage ist nicht, ob das nächste Jahrhunderthochwasser kommt, sondern wann und wie gut es uns gelingt, die Folgen gering zu halten.“ LHW-Chef Henning erklärte: „Neben den enormen Anstrengungen zur Umsetzung des technischen Hochwasserschutzes ist es ebenso wichtig, den operativen Hochwasserschutz und die Hochwasservorhersage auf hohem Niveau zu halten. Insofern ist auch das Training von entsprechenden Szenarien außerordentlich wichtig“. Starke Regenfälle lösten Jahrhunderthochwasser 2013 aus Starke Regenfälle im Osten und Süden Deutschlands haben das Jahrhunderthochwasser im Juni 2013 ausgelöst. Schätzungen zufolge entstand dabei ein Gesamtschaden von 2,7 Milliarden Euro. 63.000 Menschen mussten landesweit evakuiert werden, fünf Menschen kamen ums Leben. Insgesamt wurden neun Deichbrüche an den Flüssen Elbe, Saale, Mulde, Weiße- und Schwarze Elster verzeichnet. Der folgenschwerste war der Deichbruch in Fischbeck. Etwa 227 Millionen Kubikmeter Elbewasser überfluteten weite Teile des Elbe-Havel-Winkels. Nach der Flut konnten Ende 2013 alle Deichbrüche, Deichschlitzungen und Böschungs- sowie Bermenrutschungen wieder fachgerecht verschlossen und gesichert werden. Die DIN-gerechte Sanierung der Deichbruchstellen erfolgte in den Jahren nach 2013 und ist abgeschlossen. Von den insgesamt rund 1.368 Kilometern Landesdeichen weisen derzeit nur noch rund 8 Prozent dringenden Sanierungsbedarf auf; 17 Prozent sind sicher, müssen aber an neue Normen angepasst werden. 75 Prozent entsprechen bereits den allgemein anerkannten Regeln der Technik, wurden DIN-gerecht saniert. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanäle n des Ministeriums bei Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und Twitter .
Zehn Jahre nach der Jahrhundertflut 2013 hat Umwelt-Staatssekretär Dr. Steffen Eichner am heutigen Mittwoch den symbolischen Spatenstich für den Bau eines neuen Rückstaudeichs an der Ohre bei Wolmirstedt im Landkreis Börde gesetzt. Auch ein Teilstück des linken Ohredeichs soll auf einer Länge von rund 600 Metern im Zuge der Arbeiten saniert werden. Die Hochwasserschutzanlagen sollen in Zukunft die nordöstlich gelegenen Siedlungsgebiete Wolmirstedts, das Gewerbegebiet Handwerkerring sowie die Kreisstraße zwischen Wolmirstedt und Glindenberg vor einem Rückstau der Ohre infolge eines Elbehochwassers schützen. Rund 4,4 Millionen Euro stellt das Umweltministerium hierfür aus verschiedenen Förderprogrammen bereit. „Beim Juni-Hochwasser 2013 haben viele Bürgerinnen und Bürger gemeinsam mit Einsatzkräften der Bundeswehr Wolmirstedt mit großem Engagement vor Überschwemmungen bewahrt. Mit dem Deichneubau sowie der Sanierung des linken Ohredeichs werden wir den Hochwasserschutz signifikant verbessern“, erklärte Eichner. Dies sei auch notwendig. „Der fortschreitende Klimawandel hat sich in Sachsen-Anhalt in den vergangenen Jahren verstärkt durch Hitze und Trockenheit bemerkbar gemacht. Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch Extremwetterereignisse wie Starkregen und Hochwasser bei uns im Land wahrscheinlicher werden.“ Eichner warb beim Spatenstich auch für ein weiteres Hochwasserschutz-Projekt: Im Bereich des Stadions Küchenhorn sollen durch eine Deichrückverlegung 328 Hektar Retentionsraum zurückgewonnen werden. „Flüssen wieder mehr Raum zu geben ist ein zentrales Ziel unserer neuen Hochwasserschutzstrategie ‚Stabil im Klimawandel‘. Retentionsräume können bei Hochwasser-Ereignissen dazu beitragen, Flusspegel und damit die Gefahr von Deichbrüchen und schweren Überflutungen zu senken“, so der Staatssekretär. Das Landeskabinett hatte die Hochwasserstrategie „Stabil im Klimawandel“ im Dezember 2022 beschlossen. Bis 2027 sollen 195 Maßnahmen für mehr als 660 Millionen Euro landesweit umgesetzt werden. Damit sich Kommunen gegen Starkregen und Sturzfluten besser rüsten können, soll noch in diesem Jahr das Förderprogramm „Klima III“ mit einem Volumen von 25 Millionen Euro starten. Das Ministerium plant, die Errichtung kommunaler Anlagen des technischen Hochwasserschutzes sowie Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserrückhaltevermögens mit einem Fördersatz von 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben zu unterstützen. Bis Ende 2023 werden zudem Starkregenhinweiskarten für das gesamte Land Sachsen-Anhalt erarbeitet. Die Karten werden vom Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) erstellt und sollen den Kommunen ab 2024 als Grundlage für die Gefahrenbewertung und Erstellung eines Starkregenrisikomanagementkonzepts dienen. Starke Regenfälle im Osten und Süden Deutschlands haben das Jahrhunderthochwasser im Juni 2013 ausgelöst. Schätzungen zufolge entstand dabei ein Gesamtschaden von 2,7 Milliarden Euro. 63.000 Menschen mussten landesweit evakuiert werden, fünf Menschen kamen ums Leben. Insgesamt wurden neun Deichbrüche an den Flüssen Elbe, Saale, Mulde, Weiße- und Schwarze Elster verzeichnet. Nach der Flut konnten Ende 2013 alle Deichbrüche, Deichschlitzungen und Böschungs- sowie Bermenrutschungen wieder fachgerecht verschlossen und gesichert werden. Die DIN-gerechte Sanierung der Deichbruchstellen erfolgte in den Jahren nach 2013 und ist abgeschlossen. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanäle n des Ministeriums bei Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und Twitter .
Zehn Jahre nach der Jahrhundertflut 2013 sieht Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann Sachsen-Anhalt für künftige Hochwasserereignisse gut gerüstet, hält aber konsequente Investitionen in den Hochwasserschutz weiterhin für geboten. „Mit fortschreitendem Klimawandel steigt auch in Sachsen-Anhalt die Wahrscheinlichkeit von Extremwetter-Ereignissen“, betonte Willingmann am heutigen Dienstag. „Trockenheit ist das eine Extrem, schwere Starkregenfälle das andere. Beides wird aller Voraussicht nach häufiger eintreten. Auch wenn 75 Prozent der 1360 Kilometer Landesdeiche heute nach dem Stand der Technik DIN-gerecht saniert sind, liegen noch große Aufgaben in den kommenden Jahren vor uns.“ Acht Prozent der Deiche (116,5 Kilometer) sind noch immer dringend sanierungsbedürftig, weitere 17 Prozent (241 Kilometer) müssen nachgerüstet werden. Sanierung und Neubau von Hochwasserschutzanlagen sind deshalb auch ein Schwerpunkt der neuen Landeshochwasserstrategie „Stabil im Klimawandel“, die im Dezember 2022 vom Kabinett beschlossen wurde. Bis 2027 sollen 195 Maßnahmen für über 660 Millionen Euro umgesetzt werden. „Wir werden aber nicht nur Deiche sanieren, sondern den Flüssen etwa durch den Bau von Flutpoldern und durch Deichrückverlegungen mehr Raum geben. Dabei werden wir auch das Thema Wasserrückhalt von Anfang an mitdenken“, erklärte Willingmann weiter. Damit sich Kommunen gegen Starkregen und Sturzfluten besser rüsten können, soll noch in diesem Jahr das Förderprogramm „Klima III“ mit einem Volumen von 25 Millionen Euro starten. Das Ministerium plant, die Errichtung kommunaler Anlagen des technischen Hochwasserschutzes sowie Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserrückhaltevermögens mit einem Fördersatz von 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben zu unterstützen. Bis Ende 2023 werden zudem Starkregenhinweiskarten für das gesamte Land Sachsen-Anhalt erarbeitet. Die Karten werden vom Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) erstellt und sollen den Kommunen ab 2024 als Grundlage für die Gefahrenbewertung und Erstellung eines Starkregenrisikomanagementkonzepts dienen. „Auch in Zukunft wird es keinen hundertprozentigen Hochwasserschutz geben“, betonte Willingmann weiter. Da jedoch nur jedes zweite Gebäude in Sachsen-Anhalt gegen Hochwasser oder Überschwemmungen durch Starkregen versichert ist, hält der Minister die Einführung einer verpflichtenden Solidarversicherung gegen Elementarschäden für notwendig. Und zeigt Unverständnis für die ablehnende Haltung des Bundesjustizministers. „In Zeiten des Klimawandels ist Schutz vor Starkregen und Hochwasser kein Problem einzelner, sondern aller“, so Willingmann. „Je mehr sich daran solidarisch beteiligen, desto überschaubarer sind die finanziellen Belastungen. Ich wünsche mir für dieses recht ernste Thema in der bundespolitischen Debatte weniger Ideologie und mehr Pragmatismus.“ Starke Regenfälle lösten Jahrhunderthochwasser 2013 aus Starke Regenfälle im Osten und Süden Deutschlands haben das Jahrhunderthochwasser im Juni 2013 ausgelöst. Schätzungen zufolge entstand dabei ein Gesamtschaden von 2,7 Milliarden Euro. 63.000 Menschen mussten landesweit evakuiert werden, fünf Menschen kamen ums Leben. Insgesamt wurden neun Deichbrüche an den Flüssen Elbe, Saale, Mulde, Weiße- und Schwarze Elster verzeichnet. Nach der Flut konnten Ende 2013 alle Deichbrüche, Deichschlitzungen und Böschungs- sowie Bermenrutschungen wieder fachgerecht verschlossen und gesichert werden. Die DIN-gerechte Sanierung der Deichbruchstellen erfolgte in den Jahren nach 2013 und ist abgeschlossen. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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