Der Diskurs zur Verkehrswende und nachhaltiger Mobilität ist durch Des- und Fehlinformationen und Partikularinteressen bestimmt, die sich einseitig am motorisierten Individualverkehr ausrichten und das Umsetzungsdefizit verschärfen. Auch der niedrigschwellige und leichte Zugang zu neutralen und wissenschaftsbasierten Fakten sowie deren attraktive wie faktenbasierte Aufbereitung und Vermittlung ist für breite Bevölkerungsgruppen oft erschwert. Das Vorhaben zielt darauf, durch systematisch angelegte Kommunikationsstrategien das Kommunikationsdefizit der Verkehrswende durch leicht zugängliche und attraktive Kommunikationsformate und -produkte sowie durch neue Akteursnetzwerke und Interessenskoalitionen aufzulösen. Dabei sollen die Kommunikationsstrategien entlang einzelner Themen der Verkehrswende wie z. B. das Deutschlandticket oder einzelne ökonomische Instrumente wie das Dienstwagenprivileg entwickelt und fokussiert werden. Die Wirkung soll dabei evaluiert werden. Das Vorhaben untersucht die derzeit eingesetzten Kommunikationsframes (Framing) und erarbeitete neue Frames für die Kommunikation zur Verkehrswende, um attraktive und zugängliche Kommunikationsformate und -produkte für die breite Bevölkerung bereitzustellen. Als mögliche Produkte des Vorhabens sind audiovisuelle Infotainmentformate und -produkte (Grafiken, Memes, Video u.a), aber auch niedrigschwellige und leicht zugängliche Kommunikationsformate wie Blogs oder Vlogs möglich. Weitere mögliche Produkte des Vorhabens sind die Analyse, Initiierung und Begleitung von neuen Akteurs- und Influencernetzwerke sowie die Entwicklung und Bereitstellung von unterstützenden und begleitenden Maßnahmen für die öffentliche wie mediale Kommunikation zur Verkehrswende wie Schnittbilderdatenbanken für Unterhaltungsmedien und -formate.
In Berlin gibt es auf vielen Straßen Abweichungen von der innerörtlich zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Geschwindigkeitsbeschränkungen tragen dazu bei, den Verkehr in der Großstadt sicherer und umweltverträglicher zu machen. Wohngebiete, Mischgebiete oder Gewerbe- und Industriegebiete stellen die Verkehrsplanerinnen und -planer vor völlig unterschiedliche Aufgaben. Während in den Wohn- und Mischgebieten die Verkehrssicherheit und die Begrenzung von Lärm und Umweltbelastungen im Vordergrund stehen, muss auf den Hauptverkehrsstraßen der Stadt ein effizienter und möglichst reibungsloser Verkehr gewährleistet werden. Ein wichtiges Mittel, um den Bedürfnissen von Anrainerinnen und Anrainer und den unterschiedlichen Verkehrsteilnehmenden gerecht zu werden, sind Tempobeschränkungen. Sie helfen, den Verkehr nach den spezifischen Bedürfnissen vor Ort und der jeweiligen städtischen Umgebung zu organisieren. Warum Tempobeschränkungen? Untersuchungen zur Wirkung von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen Karte Tempolimits im Geoportal Berlin Vor Grundschulen und Kindergärten sowie auf Straßenabschnitten mit Unfallhäufung gelten häufig Tempolimits. Diese bieten Schutz (nicht nur) für Kinder und weisen die Verkehrsteilnehmenden grundsätzlich auf besondere Gefahrenorte hin. Lärm stört uns im Schlaf besonders. Die Tempo-30-Regelungen dienen dem Schutz der Nachtruhe. Dieser Schutz ist wichtig, weil dauerhafter nächtlicher Verkehrslärm ab 55 Dezibel wahrscheinlich zu vermehrten Herz-Kreislauf-Erkrankungen führt. An den Berliner Hauptstraßen sind davon knapp 340.000 Menschen betroffen. Die Maßnahme Tempo 30 nachts (22-6 Uhr) ist ein Teil eines Gesamtkonzeptes zur Lärmminderung, die durch weitere Maßnahmen – z. B. den Austausch lauter Straßenbeläge – ergänzt werden. Die Tempo-30-Regelungen in der Nacht lösen die Lärmprobleme der Stadt zwar nicht gänzlich. Aber sie werden zur Folge haben, dass viele Berlinerinnen und Berliner künftig etwas ruhiger schlafen können. Die Berliner Luft muss besser werden! Denn trotz umfangreicher Maßnahmen besteht immer noch die Gefahr, dass die europaweit verbindlichen Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO 2 ) und Feinstaub (PM10) in unserer Stadt überschritten werden. Die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vorgeschlagenen Zielwerte werden in Berlin sogar flächendeckend überschritten. Es gibt eindeutige Ergebnisse, dass Tempo 30 die Atemluft verbessern kann. Tempo 30 ist eine wirksame Maßnahme zur Verbesserung der Luftqualität, wenn es gelingt, die Qualität des Verkehrsflusses beizubehalten oder zu verbessern. Denn dann werden Anfahrprozesse verkürzt und weniger Emissionen ausgestoßen. Auch Emissionen durch Reifenabrieb und Aufwirbelung werden verringert, da die Reibungskräfte und Turbulenzen bei niedrigen Geschwindigkeiten geringer sind. Emissionen durch Bremsenabrieb sinken zudem, weil die Bremsdauer und -stärke im Vergleich zu Tempo 50 geringer ist. In Berlin wurde die Wirkung von Tempo 30 auf die Luftqualität über mehrere Jahre direkt überprüft. Weitere Informationen zur Luftqualität in Berlin und zum Luftgütemessnetz Untersuchung zur Wirkung von Tempo 30 auf den Verkehr und die Luftqualität (2021) Der Verkehrsversuch „Tempo 30 zur Verbesserung der Luftqualität“ auf fünf stark belasteten Berliner Straßen wurde erfolgreich abgeschlossen. Für die Untersuchung wurden fünf Streckenabschnitte folgender Straßen ausgewählt: Leipziger Straße (Markgrafenstraße – Potsdamer Platz) Potsdamer Straße (Potsdamer Platz – Kleistpark) Hauptstraße (Kleistpark – Innsbrucker Platz) Tempelhofer Damm (Alt-Tempelhof – Ordensmeister Straße) Kantstraße (Amtsgerichtsplatz – Savignyplatz). Die Ergebnisse der Untersuchung haben gezeigt, dass… …Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen zu einer Verbesserung der NO 2 -Belastung um bis zu 4 µg/m³ im Jahresmittel beitragen kann. …Tempo 30 zu keinem nennenswerten Ausweichverkehr auf andere Straßen führt. …sich durch die niedrigere Reisegeschwindigkeit die Fahrzeit des ÖPNV (Busverkehr) auf den Strecken um rund 60 bis 90 Sekunden verlängert. Die Untersuchung hat somit auch gezeigt, dass Tempo 30 ein wirksames Instrument zur Gestaltung eines nachhaltigen Verkehrs ist. Die Auswirkungen von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen in Berlin wurden analysiert. Ziel war es, die Wirksamkeit der straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen genauer zu untersuchen und geeignete Rahmenbedingungen für die Anordnung von Tempo 30 darzustellen. Unter anderem zeigte sich, dass die mittleren Geschwindigkeiten nach Anordnung von Tempo 30 in rund 80 Prozent der untersuchten Fälle statistisch signifikant sanken, auch ohne bauliche Begleitmaßnahmen oder Radarkontrollen. Die wesentlichen Erkenntnisse der Evaluierung von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen in Berlin finden Sie im Bericht zur Evaluierung. Darüber hinaus hatte das Umweltbundesamt eine Untersuchung zu den weiteren Auswirkungen von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen, zum Beispiel auf die Qualität des Verkehrsflusses und auf das subjektive Empfinden der Anwohner, in Auftrag gegeben.
Befragung der Bevölkerung für Lärmatlas abgeschlossen – 75 Prozent der rheinland-pfälzischen Bevölkerung fühlen sich durch Lärm belästigt – Straßenverkehr ist Hauptlärmquelle „Die Befragung für den Lärmatlas zeigt, durch welche Lärmquellen sich die Menschen im Land am stärksten gestört fühlen. Für diese Erfassung sind 2.155 Rückmeldungen eingegangen. Aus den Daten wird klar: Verkehrslärm stört die Menschen im Land am meisten. Daraus wird auch deutlich: Klimaschutz ist Lärmschutz. Denn mehr ÖPNV und mehr Elektro-Antriebe statt Verbrenner senken die Lärmbelästigung und sorgen gleichzeitig für weniger CO2“, sagte Klimaschutz- und Umweltministerin Katrin Eder zu den Ergebnissen der Befragung der rheinland-pfälzischen Bevölkerung zu Belästigung und Schlafstörung durch Lärm, „Lärm kann einen erholsamen Schlaf stören und damit krank machen. Durch unsere Umfrage wissen wir jetzt, woher die stärkste Lärmbelästigung kommt und legen den Grundstein für gezielte Maßnahmen.“ Die Bevölkerungsbefragung ist eines von neun Modulen des rheinland-pfälzischen Lärmatlas‘. Dieser zeigt auf, wo es in Rheinland-Pfalz besonders laut ist. Die Ergebnisse werden veröffentlicht und an die zuständigen Stellen übermittelt, um ihnen eine Hilfestellung bei der Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen und für die Bauleitplanung zu geben. Die Kommunen Mainz, Ludwigshafen und Koblenz erarbeiten ihre Lärmminderungsplanung selbst, für alle anderen Kommunen in Rheinland-Pfalz übernimmt das Landesamt für Umwelt diese Aufgabe. So stehen nun Informationen bis auf Kreisebene zur Verfügung, welche Lärmarten für die Einwohnenden vor Ort besonders belastend sind. Dies gilt beispielsweise für den Motorradlärm, der sich in der Befragung in bestimmten Gebieten wie der Stadt Frankenthal oder dem Landkreis Cochem-Zell als besonders störend erwiesen hat, in anderen Bereichen wie dem Rhein-Hunsrück-Kreis oder Zweibrücken dagegen eine geringere Rolle spielt. Die Berücksichtigung der Ergebnisse ermöglicht es zu beurteilen, welche Lärmarten bei der Lärmminderungsplanung bevorzugt berücksichtigt werden sollten. Denkbare Minderungsmaßnahmen sind zum Beispiel Geschwindigkeitsbegrenzungen, Flüsterasphalte und bauliche Umgestaltungen. So funktionierte die Befragung 10.000 Personen wurden per Zufall aus den Daten der Meldeämter aller 36 rheinland-pfälzischen Landkreise und kreisfreien Städte ausgewählt und im Mai von vom Hagener Zentrum für angewandte Psychologie, Umwelt- und Sozialforschung (ZEUS GmbH) angeschrieben. Das Klimaschutzministerium hatte die Forschungsgruppe aus Umweltpsychologinnen und -psychologen mit der Befragung beauftragt. 2.155 Befragte haben auswertbare Fragebögen zurückgesendet. Der Fragebogen enthielt unter anderem Fragen zur Wohnsituation, zum Alter sowie zur empfundenen Lärmbelästigung und lärmbedingten Schlafgestörtheit durch verschiedene Lärmquellen. Auf die Befragung folgen acht weitere Module zur Erstellung des Lärmatlas‘. Fluglärm, Motorrad- und Sportwagenlärm werden gesondert erfasst. Zum Schluss wird der Lärm zur Ermittlung seiner Wirkung bewertet, die erhobenen Daten ausgewertet und der Lärmatlas veröffentlicht. Die Lärmbelastung im Mittelrheintal wird gesondert ausgewertet. „Die Ergebnisse der Befragung zeigen, dass wir uns mit dem Lärmatlas auf dem richtigen Weg befinden. Mit dem Lärmatlas bündeln wir alle Informationen zum Thema Lärmbelästigung an einem Ort und machen sie so allen Bürgerinnen und Bürgern einfacher zugänglich. Der Lärmatlas wird eine detaillierte Planungsgrundlage für zukünftige Lärmschutzmaßnahmen bieten. Und im besten Fall schützen diese Maßnahmen das Klima gleich noch mit“, so Katrin Eder. Die Ergebnisse 75 Prozent der Befragten in Rheinland-Pfalz fühlen sich durch Lärm belästigt, 16 Prozent sind hoch belästigt. Straßenverkehr (65 Prozent) und Nachbarschaft (54 Prozent) gefolgt von Fluglärm (44 Prozent) stellen die Hauptlärmquellen dar. Im Straßenverkehr sorgen vor allem Autos (65 Prozent) und Motorräder (64 Prozent) für Lärmbelästigung. Im Umkreis militärischer Flughäfen sind besonders viele Menschen von militärischem Fluglärm hochbelästigt, während ziviler Fluglärm vor allem in Mainz (71 Prozent) und im Landkreis Mainz Bingen (69 Prozent) eine Belästigung darstellt. Schienenverkehrslärm empfanden 16 Prozent der Befragten als störend. Luftwärmepumpen und Windenergieanlagen stellten für 11 beziehungsweise 8 Prozent der Befragten eine Störung dar, wobei es sich jedoch meist um eher geringe Belästigungen handelte; hoch belästigt waren hier nur jeweils circa 1 Prozent der Befragten. Die Lärmbelästigung in Rheinland-Pfalz unterscheidet sich damit teilweise von der Lärmbelästigung in ganz Deutschland. So fühlen sich in Rheinland-Pfalz mehr Menschen durch Lärm aus der Landwirtschaft, aber weniger Menschen durch Industrielärm belästigt als im bundesdeutschen Durchschnitt. Hierin spiegeln sich regionaltypische Differenzen wider, die in die Planung von Lärmschutzmaßnahmen einbezogen werden können. Die Ergebnisse zur Störung des Schlafs verhalten sich analog zu denen der Lärmbelästigung, bewegen sich jedoch auf einem niedrigeren Niveau. 45 Prozent der Befragten fühlen sich demnach allgemein schlafgestört, hoch schlafgestört sind 7 Prozent. Auch hier sind Straßenverkehr (42 Prozent), Nachbarschaft (41 Prozent) und Flugverkehr (26 Prozent) die Hauptursachen für einen gestörten Schlaf. Für Schlafstörungen aufgrund von Straßenverkehr sind hauptsächlich PKW (43 Prozent) und Motorräder (40 Prozent) verantwortlich. Schienenverkehr stört 11 Prozent der Befragten beim Schlafen und Windenergieanlagen 4 Prozent. Die Ergebnisse zeigen Unterschiede in der Lärmbelästigung und Schlafstörung zwischen Stadt und Land, Mietern und Eigenheimbesitzenden sowie hinsichtlich des Alters. Jüngere Menschen sind stärker durch Lärm belästigt (mindestens 74 Prozent) und schlafgestört (mindestens 43 Prozent) als Menschen über 75 Jahren (65 Prozent beziehungsweise 30 Prozent). Menschen in der Stadt sind eher belästigt durch Lärm aus Straßen- und Schienenverkehr sowie die Industrie, während auf dem Land landwirtschaftlicher Lärm und Militärflugverkehr im Vordergrund stehen. Bei Mietenden spielen Straßen- und Schienenverkehrslärm eine größere Rolle in der Lärmbelästigung, während Menschen mit Eigentum mehr durch Fluglärm belästigt und schlafgestört sind. Die Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung waren rund 17 Prozent der Befragten bekannt. Die Lärmkartierung stellt Lärm in den rheinland-pfälzischen Kommunen dar. Bei der Lärmaktionsplanung legen die Kommunen Lärmschutzmaßnahmen fest. Der gesamte Ergebnisbericht der Umfrage kann auf der Website des Klimaschutzministeriums eingesehen werden: https://mkuem.rlp.de/themen/umweltschutz-/-umwelt-und-gesundheit/laerm/laermbelastung-/-laermwirkung .
Die Straßenverkehrsbehörden entscheiden, ob Verkehrsmaßnahmen zur Regelung und Lenkung im Interesse der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs erforderlich sind. Auf der Grundlage der Straßenverkehrs-Ordnung ordnen diese Behörden an, welche Verkehrsregelungen zu treffen sind. Dies sind Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen, aber auch Verkehrseinrichtungen wie Verkehrsampeln und Parkscheinautomaten. Die Straßenverkehrsbehörden handeln in enger Zusammenarbeit mit der Polizei, den Straßenbaubehörden (überwiegend die Tiefbauämter der Bezirke), der BVG, den Umweltbehörden und beteiligen anlassbezogen die notwendigen Interessenverbände. Die Abteilung Verkehrsmanagement als zentrale Straßenverkehrsbehörde konzentriert sich auf stadtweite und bedeutsame Regelungen überwiegend im Hauptverkehrsstraßennetz. Im gesamten Stadtgebiet entscheidet sie über die Notwendigkeit und Anordnungen von Ampelanlagen, die Wegweisung, Parkleitsysteme, die Einrichtung von Busspuren und Haltestellen in Abstimmung mit dem Verkehrsträger (BVG), Verkehrsmaßnahmen für diplomatische Vertretungen und Bundesbehörden (einschließlich notwendiger Sicherheitsmaßnahmen), die Kennzeichnung überörtlicher Fahrradrouten und Verkehrseinschränkungen aufgrund von Filmdreharbeiten. Im Hauptverkehrsstraßennetz ordnet die Abteilung Verkehrsmanagement Berlin Geschwindigkeitsbeschränkungen, Einbahnstraßen, Vorfahrtregelungen und Abbiegeverbote, Fußgängerüberwege, Beschränkungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, also Maßnahmen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor verkehrsbedingtem Lärm und Abgasen wie die Umweltzone und Tempo 30 nachts), an. Zusätzlich zur Zentralen Straßenverkehrsbehörde entscheiden die Straßenverkehrsbehörden in den Bezirksämtern stadtweit über die Einrichtung von Liefer- und Ladezonen für Geschäfte, Parkreservierungen für Schwerbehinderte, Bewohnerparkzonen, Taxistände und die Sicherung von Brücken und Bahnübergängen. Außerdem ordnen sie grundsätzlich alle Verkehrsmaßnahmen im Nebenstraßennetz an. Wegweisung Haltestellen des ÖPNV Lichtsignalanlagen Bussonderfahrstreifen Die Wegweisung soll helfen, Ziele auf optimalen Wegen schnell und ohne weitere technische Hilfsmittel zu erreichen. Sie ist hierarchisch aufgebaut und führt von über- zu nachgeordneten Zielen. Die gesamte Berliner Wegweisung wird im Referat C der Abt. VI (Verkehrsmanagement) angeordnet und für den Stadtstraßenbereich auch geplant. Sicherheit und Entlastung: Die Wegweisung trägt zur Sicherheit und Verbesserung des Verkehrsablaufes bei und soll spontane Fahrmanöver oder Richtungsänderungen reduzieren. Durch die Wegweisung wird der Verkehr über leistungsfähige Straßen geführt. Damit sollen Wohngebiete vor Durchgangsverkehr geschützt werden. Dazu muss die Wegweisung eindeutig, übersichtlich und leicht verständlich sein. Die angegebenen Ziele müssen allgemein geläufig sein. Die Zielangaben werden kontinuierlich bis zum Erreichen des Ziels an allen Entscheidungspunkten wiederholt. Leichte Erfassbarkeit: Die Zahl der angezeigten Ziele ist begrenzt, da zu viele Ziele die Schilder unübersichtlich machen würden. Die Schriftgröße orientiert sich an den gefahrenen Geschwindigkeiten. Die Wegweiser sollen so ausgeführt und dimensioniert werden, dass sie das Stadtbild möglichst wenig stören und dem Straßenverkehr die Möglichkeit geben, sich rechtzeitig einordnen zu können. Ziele, die über die Autobahn zu erreichen sind, werden mit blauer Grundfarbe dargestellt. Gelbe Grundfarbe bedeutet wichtige Ziele, die bei dieser Führung nicht über die Autobahn erreicht werden. Weiße Wegweiser führen zu innerörtlichen Zielen mit erheblicher Verkehrsbedeutung sowie zu Parkplätzen und Parkhäusern. Mit braun grundierten Wegweisern wird auf touristisch bedeutsame Ziele hingewiesen. Die Wegweisung wird ständig aktualisiert. Wichtig für die Benutzungsfreundlichkeit der öffentlichen Verkehrsmittel ist das sichere und komfortable Erreichen der Haltestellen. Die Abteilung Verkehrsmanagement arbeitet kontinuierlich daran, die Position und Umgebung von Haltestellen zu verbessern. Bus- und Straßenbahn-Haltestellen werden – wenn nötig – verlegt, Hindernisse an Fußwegen und Haltestellen entfernt, Querungsmöglichkeiten geschaffen und Fußgängerampeln angepasst. Dazu gehören auch Maßnahmen zur Barrierefreiheit und Blindenleitsysteme. Neue Ampeln (Fachbegriff: Lichtsignalanlagen bzw. Lichtzeichenanlagen) müssen von der Abt. VI (Verkehrsmanagement) angeordnet werden. Der Anstoß dazu kann von verschiedenen Seiten kommen. Neben der Abt. VI, der Abt. IV der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz und den Bezirksämtern schlagen auch Interessenvertreter, Initiativen und Schulen Standorte für Ampeln vor. Die Standorte stimmt die Abt. Verkehrsmanagement mit der Polizei und mit dem zuständigen Bezirksamt ab, wenn Busse und Straßenbahnen betroffen sind auch mit der BVG. Nach der Anordnung nimmt die Abt. Verkehrsmanagement die neue Ampel entsprechend ihrer Priorität und der verfügbaren Haushaltsmittel ins Bauprogramm auf. Auch bei der Steuerung von Lichtsignalanlagen hat die Abt. Verkehrsmanagement wichtige Aufgaben zu leisten. Vor allem die Grünphasen von Ampeln sind immer wieder Gegenstand von öffentlichen Diskussionen. Haben Sie sich auch schon gefragt, warum eine kleine Nebenstraße so lange Grün hat, obwohl dort kaum Fahrzeuge fahren? Scheinbar zu lange Grünphasen für Nebenstraßen sind oft nur ein Nebeneffekt: Je breiter die Hauptstraße, desto länger die Zeit, die man Fußgängern für das Überqueren zugestehen muss. Die Autofahrer in der Nebenstraße profitieren davon – denn der Verkehr auf der Hauptstraße muss ohnehin warten. Umgekehrt gibt es häufig das Gefühl, dass an großen Straßen die Grünzeiten für Fußgänger zu kurz sind. Jeder Fußgänger, der bei Grün losgeht und ein durchschnittliches Gehtempo hat, soll die Straße sicher überqueren können. Dafür sorgt ein Zeitpuffer nach dem Umschalten auf Rot, die so genannte Räumzeit. Erst wenn sie abgelaufen ist, bekommt der Kraftfahrzeugverkehr Grün. Bei breiten Straßen ist diese Räumzeit sehr lang. Deshalb muss die eigentliche Grünphase kürzer ausfallen. Gehbehinderte und ältere Menschen sollten aus diesem Grund möglichst den Anfang einer Grünphase abwarten. So nutzen sie die maximale Zeit für das Überqueren aus. Damit die Ampel rund um die Uhr optimal funktionieren werden sie von der Verkehrsregelungszentrale (VKRZ) überwacht. Die VKRZ schaltet ausgefallene Ampeln wieder ein, veranlasst erforderliche Reparaturen und sorgt z.B. bei Verkehrsstörungen dafür, dass die bestmöglichen Programme geschaltet werden. Unter den Maßnahmen zur Stärkung des Öffentlichen Personennahverkehrs nehmen die Bussonderfahrstreifen einen wichtigen Platz ein. Sie tragen zur Beschleunigung des Busverkehrs bei und leisten wichtige Dienste, um die Attraktivität der Busse gegenüber dem Auto zu stärken.
Bild: Tom Kretschmer Berliner Mobilitätsgesetz Mobilität in Berlin soll klimafreundlicher, sicherer und für alle verfügbar sein. Die rechtliche Grundlage dafür bildet das Berliner Mobilitätsgesetz. Es rückt den Umweltverbund aus Bussen und Bahnen sowie Fuß- und Radverkehr in den Fokus der Verkehrspolitik. Weitere Informationen Bild: Ralf Rühmeier Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr Der Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr (StEP MoVe) ist die Roadmap der Berliner Verkehrswende. Der Plan nimmt die Ziele Klimaschutz, barrierefreie Mobilität für alle und Verkehrssicherheit in den Fokus, ist das Dach für andere Planungen und zeigt den Weg in eine noch lebenswertere Stadt auf. Weitere Informationen Bild: 123 Comics Integriertes Wirtschaftsverkehrskonzept (IWVK) Das Integrierte Wirtschaftsverkehrskonzept (IWVK) ist die planerische Grundlage Berlins für den Wirtschaftsverkehr und konkretisiert den Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr. Für den kurz- und mittelfristigen Planungshorizont zeigt es Maßnahmen und Ansätze auf. Weitere Informationen Bild: Ralf Rühmeier Verkehrssicherheit Im Mobilitätsgesetz ist die Vision Zero verankert, also das Ziel, dass im Straßenverkehr keine Menschen mehr tödlich oder schwer verletzt werden. Die Vision Zero ist die zentrale Orientierung der Berliner Verkehrspolitik. Weitere Informationen Bild: detailfoto - Fotolia.com Tempobeschränkungen Lärm, Stickoxide und gefährliche Unfälle – der Pkw-Verkehr hat auch erhebliche Auswirkungen auf die Lebensqualität in der Stadt. Geschwindigkeitsbeschränkungen auf bestimmten Strecken sind eine von vielen Maßnahmen für einen sicheren und umweltschonenden Verkehr. Weitere Informationen Bild: SenUMVK Neue Mobilität Zur Mobilitätswende gehören neue Technologien und innovative Verkehrskonzepte, die im Mobilitätsgesetz als „Neue Mobilität“ bezeichnet werden. Das Land Berlin fördert diese mit einer Vielzahl von Projekten, um auszuloten, wie Mobilität sauberer und komfortabler, leiser und sicherer werden kann. Weitere Informationen Bild: Ben Chams - Fotolia.com Forschungs- und Entwicklungsprojekte Für unsere politische Planung und Lenkung nutzen wir die Erkenntnisse aus der internationalen und nationalen Verkehrsforschung und aus Projekten, die wir zum Teil auch selbst in Auftrag geben. Wir beteiligen uns an Projekten zur Erprobung innovativer Antriebe oder neuer Stadtlogistik-Konzepte. Weitere Informationen
Verkehrlich gesteuert und überwacht werden die Verkehrsbeeinflussungsanlagen (VBA) durch die Verkehrsregelungszentrale der Abteilung Verkehrsmanagement . Bau, Betrieb und Instandhaltung der Anlagen erfolgen durch die Abteilung Tiefbau der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Zur Verkehrsbeeinflussung werden in Tunnelanlagen durch Verkehrsbeeinflussungsanlagen Verkehrsdaten wie Geschwindigkeit, Verkehrsstärke und Sichtweite automatisch erfasst und von Verkehrsrechnern ausgewertet. Je nach Verkehrslage senden die Rechner Befehle an die Anlagen, um Geschwindigkeitsbeschränkungen und Warnhinweise wie „Stau” automatisch zu schalten und den Verkehrsablauf harmonisch zu gestalten. In einem Brandfall wird der Tunnel Tiergarten-Spreebogen signaltechnisch automatisch geschlossen. Von der Verkehrsregelungszentrale aus besteht darüber hinaus die Möglichkeit, manuell die genannten Anzeigen und weitere Anzeigen wie „Gefahrenstelle”, „Baustelle” oder Sperrungen von Fahrstreifen zu schalten Die Verkehrsdaten werden – getrennt nach Pkw(Personenkraftwagen) und Lkw – in der Regel durch über den Fahrstreifen angeordnete Radardetektoren im 15-Sekunden-Takt erfasst. Von den Detektoren werden die Daten über die Streckenstationen jedes Anzeigequerschnitts zum zugehörigen Verkehrsrechner gesendet. Neben der Verwendung der Daten zur Steuerung des Verkehrs stehen diese auch für statistische Auswertungen zur Verfügung. Die VBA sind mit LED-Technik (*L*ight *E*mitting *D*iode) ausgerüstet. Diese hat gegenüber der herkömmlichen Glasfasertechnik den Vorteil einer verbesserten Lesbarkeit. Durch die Verwendung einer patentierten Optik werden z.B. Phantomlichtzeichen durch Sonneneinstrahlung verhindert. Zudem liegt der Stromverbrauch ca. 90 Prozent niedriger als bei der Glasfasertechnik. LED besitzen eine wesentlich höhere Lebensdauer als die bisher verwendeten Halogenleuchten. Energieverbrauch, Energie- und Wartungskosten sind daher erheblich geringer.
Die Maßnahme oder Anordnung zur Außerbetriebnahme der Rechtsabbieger-Ampel an der Kreuzung Fennstraße / Müllerstraße. Die Anordnung zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 in der Heidestraße zwischen Tiergartentunnel und Nordhafenbrücke. Ich bitte um elektronische Übersendung der Unterlagen (PDF per E-Mail) oder alternativ um Akteneinsicht vor Ort. Sofern Kosten entstehen sollten, bitte ich vorab um Mitteilung.
Hiermit beantrage ich nach IFG Berlin Zugang zu folgenden Unterlagen zur Anordnung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 30 km/h in der Heidestraße, Höhe Haus-Nr. 10 (PLZ 10557): Vollständige verkehrsrechtliche Anordnung (VRAO) einschließlich Begründung. Lage-/Beschilderungspläne und etwaige Änderungs-/Folgeanordnungen. Vermerke, Stellungnahmen, Gutachten oder Mess-/Unfalldaten, die der Entscheidung zugrunde liegen. Schriftwechsel zwischen der zuständigen Straßenverkehrsbehörde und weiteren Beteiligten (z. B. Polizei, Bezirksamt/Senatsverwaltung), soweit entscheidungserheblich. Bitte übersenden Sie die Informationen elektronisch. Personenbezogene Daten Dritter können geschwärzt werden. Sofern Gebühren anfallen würden, bitte ich vorab um Mitteilung des voraussichtlichen Betrags. Sollte Ihre Behörde nicht zuständig sein, bitte ich um Weiterleitung unter Mitteilung der zuständigen Stelle.
Der geplante Streckenabschnitt der A33 befindet sich nordöstlich der kreisfreien Stadt Osnabrück und bildet den Lückenschluss zwischen der A1 im Norden und dem derzeit vorhandenen Streckenende in Höhe der Gemeinde Belm. Der hier beantragte Abschnitt beginnt mit Bau-km 39+990 an der A1 (nördlich Osnabrück) und endet mit Bau-km 49+430 westlich der Gemeinde Belm mit dem Anschluss an die B 51n (OU Belm). Die Gesamtlänge beträgt ohne Anschlussrampen und Überführungs- oder Verteilerfahrbahnen etwa 9,5 km. Der Trassenverlauf führt durch die Gebiete der Stadt Bramsche sowie der Gemeinden Wallenhorst und Belm und tangiert nördlich die Stadt Osnabrück. Die Fernautobahn A33 wird als anbaufreie, zweibahnige Straße mit planfreien und teilplanfreien Knotenpunkten außerhalb und innerhalb bebauter Gebiete eingestuft. Die Nutzung ist ausschließlich dem schnellen Kfz-Verkehr vorbehalten. Die Trassierung in Lage und Höhe wurde so gewählt, dass außer in den Bereichen der planfreien Knotenpunkte am Bauanfang und -ende in der Regel keine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erforderlich ist. Als maßgebend gilt somit eine Richtgeschwindigkeit von v = 130 km/h. Da es in Teilbereichen zu Unterschreitungen der erforderlichen Haltesichtweiten kommt, wird in den entsprechenden Abschnitten eine Geschwindigkeitsbeschränkung bei Nässe erforderlich. Aufgrund der durch den Neubau der A33 erwarteten Entlastung der B68 wird diese Bundesstraße zwischen der A1 (AS Osnabrück-Nord) und der A30 (AS Osnabrück-Nahne) zur Landesstraße abgestuft. Vier kommunale Verbindungswege, Barenauer Weg und Vor dem Bruch, beides Gemeindestraßen, sowie der Kohkamp und Hinter dem Felde werden über die Neubaustrecke geführt. Die querenden klassifizierten Straßen (Landesstraße Nr. 109 und Kreisstraßen Nr. 342 und Nr. 316) sowie die kommunalen Verbindungswege An der Ruller Flut und Eschkötterweg werden unterführt. Die Antragstrasse quert von Bau-km 40+026 bis Bau-km 42+214 das FFH-Gebiet DE 3614-334 „Fledermauslebensraum Wiehengebirge bei Osnabrück“. Unvermeidliche Zerschneidungswirkungen werden durch zwei Grünbrücken und drei Faunabrücken sowie vier weitere Faunapassagen (zwei Überführungsbauwerke und zwei Unterquerungen) gemindert. Zusätzlich werden entlang der Neubaustrecke abschnittsweise zahlreiche Kollisions- und Irritationsschutzeinrichtungen (Zäune/Wände) angelegt. Für die gewählte Linie, die nach Darstellung in den Planunterlagen ohne zumutbare Alternative ist, kann nach den vorgelegten Untersuchungen eine erhebliche Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des FFH-Gebietes DE 3614-334 „Fledermauslebensraum Wiehengebirge bei Osnabrück“ nicht ausgeschlossen werden kann, wobei eine erhebliche Beeinträchtigung des prioritären LRT 91 EO* (Erlen-Eschen-Auwald) in Folge direkter Überbauung, Waldanschnitt sowie Vorhaben bedingter Stickstoffdepositionen entsprechend einer flächenhaften Beeinträchtigung von ca. 14.500 m² für das genannte FFH-Gebiet bilanziert ist. Das Projekt kann somit nur im Rahmen einer Abweichungsentscheidung nach § 34 Abs. 3 BNatSchG zugelassen werden, wofür resultierend aus der Betroffenheit eines prioritären Lebensraumtyps, in dem laufenden Verfahren eine Stellungnahme der EU-Kommission nach § 34 Abs. 4 BNatSchG eingeholt werden wird. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemeinde Belm (Gemarkungen Icker, Powe, Vehrte), der Stadt Bramsche (Achmer, Engter, Evinghausen, Schleptrup), der Stadt Osnabrück (Gretesch, Haste, Schinkel) sowie der Gemeinde Wallenhorst (Lechtingen, Rulle, Wallenhorst) beansprucht. Die Planung wirkt sich mit Inanspruchnahmen für den Straßenbau und entlang der Trasse in der Gemeinde Belm (Gemarkung Powe), der Gemeinde Wallenhorst (Rulle, Wallenhorst), der Stadt Bramsche (Schleptrup) und der Stadt Osnabrück (Schinkel) aus. Für Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Trassenbereiches werden Flächen in der Gemeinde Belm (Gemarkungen Icker, Powe, Vehrte), der Stadt Bramsche (Achmer, Engter, Evinghausen, Schleptrup), der Stadt Osnabrück (Gretesch, Haste, Schinkel) sowie der Gemeinde Wallenhorst (Lechtingen, Rulle, Wallenhorst) in Anspruch genommen. Zusätzlich ist der Plan wegen der Lärmbetroffenheit in der Gemarkung Harderberg in der Stadt Georgsmarienhütte auszulegen. Die öffentliche Auslegung des Plans erfolgte in der Zeit vom 26.10.2020 bis zum 25.11.2020. Im Rahmen der Anhörung wurden 29 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange abgegeben und 657 Personen haben Einwendungen gegen den Plan erhoben. Aufgrund der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung ist seit dem 01.01.2021 die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Westfalen - Außenstelle Osnabrück, Trägerin des beantragten Vorhabens. Die im Rahmen der Planauslegung erhobenen Einwendungen und abgegebenen Stellungnahmen wurden durch die Vorhabenträgerin nach Sachthemen und Argumenten ausgewertet und beantwortet. Die Gesamterwiderungen (anonymisiert) der Vorhabenträgerin zu den eingegangenen Äußerungen sind hier unter "Weitere Unterlagen" abrufbar. Im Zuge der Auswertung und Bearbeitung der Einwendungen und Stellungnahmen hat die Vorhabenträgerin bei der NLStBV (Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde) die Änderung des Plans beantragt. Im Rahmen der Änderung wurde der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) aktualisiert und ergänzt. Im Wesentlichen wurden die wassertechnischen und umweltfachlichen Untersuchungen angepasst; neu in das Verfahren eingebracht wurde u. a. ein Fachbeitrag Klimaschutz (Unterlage 21.2). Der geänderte Plan wurde in der Zeit vom 06.11.2024 bis einschließlich zum 05.12.2024 auf der Internetseite der NLStBV elektronisch veröffentlicht. Betroffene konnten bis einschließlich zum 20.01.2025 bei der NLStBV Einwendungen gegen den (geänderten) Plan erheben. Von Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurden 27 Stellungnahmen abgegeben, 20 Betroffene haben Einwendungen gegen den Plan erhoben und ein Natur-/Umweltverband hat eine Stellungnahme abgegeben. Die Äußerungen wurden der Vorhabenträgerin zur Auswertung/Bearbeitung übergeben. Eine Zusammenfassung der Erwiderungen der Vorhabenträgerin zu den Einwendungen und Stellungnahmen zur ersten Planänderung steht hier unter "Erörterungstermin" zur Verfügung. Die im Rahmen der beiden Auslegungen rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen und abgegebenen Stellungnahmen wurden in der Zeit vom 27.10. bis zum 29.10.2025 in Osnabrück mit den Beteiligten/Betroffenen in einer mündlichen Verhandlung erörtert. Der Erörterungstermin war nicht öffentlich.
Die digitale Berliner Luftkarte bietet einen Überblick über die Luftqualität in 50 m × 50 m großen Rasterfeldern der Stadt. Sie basiert auf Jahresmittelwerten (2024) der Schadstoffe NO₂ , PM₁₀ und PM₂,₅ und stuft die Belastung in fünf Kategorien ein – von „sehr niedriger“ bis „hoher“ Belastung mit Luftschadstoffen. Die Einstufung richtet sich nach den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der erforderlichen Zwischenziele zur Erreichung einer Luftqualität, die für den Menschen nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft unbedenklich ist. Ergebnisse und Verteilung: 48 % der Stadtfläche haben nur geringe Luftschadstoffbelastungen, doch nur 15 % der Bevölkerung lebt dort (z. B. Müggelsee, Grunewald). 74 % der Berliner*innen wohnen in Gebieten mit mäßiger Luftqualität , obwohl diese nur 46 % der Fläche ausmachen – meist Wohngebiete in Straßennähe. 6 % der Fläche haben erhöhte Belastung , betreffen aber 11 % der Bevölkerung (z. B. an Hauptverkehrsstraßen). Bereiche mit sehr niedriger Belastung existieren aktuell nicht, ebenso wenig wie Bereiche mit vollständiger WHO-Konformität. Gesundheitliche Auswirkungen: Feinstaub (besonders PM₂,₅) ist gesundheitsschädlich – selbst in kleinsten Mengen. Er kann u. a. Krebs, neurologische Störungen, Atemwegserkrankungen sowie Risiken für ungeborene Kinder verursachen. Schadstoffe gelangen über die Atemwege bis in Organe und sogar ins Gehirn. Maßnahmen zur Luftverbesserung: Verkehr: Umweltzonen, Tempolimits, Ausbau des ÖPNV. Heizsysteme: emissionsarme Anlagen, Filter, sauberer Holzofenbetrieb. Industrie & überregionale Quellen: europaweite Maßnahmen zur Emissionsreduzierung. Die Karte dient als Orientierung für Bevölkerung und aber auch der Verwaltung, wo konkrete Maßnahmen zur Luftverbesserung notwendig sind. Die Inhalte dieses Jahrgangs sind aktuell. Einleitung Datengrundlage Methode Kartenbeschreibung Karten Literatur Download
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 146 |
| Land | 130 |
| Zivilgesellschaft | 11 |
| Type | Count |
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| Ereignis | 2 |
| Förderprogramm | 62 |
| Hochwertiger Datensatz | 3 |
| Lehrmaterial | 1 |
| Text | 146 |
| Umweltprüfung | 2 |
| unbekannt | 70 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 150 |
| offen | 136 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 282 |
| Englisch | 14 |
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| Archiv | 1 |
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| Keine | 132 |
| Webdienst | 7 |
| Webseite | 84 |
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| Boden | 176 |
| Lebewesen und Lebensräume | 278 |
| Luft | 232 |
| Mensch und Umwelt | 286 |
| Wasser | 179 |
| Weitere | 232 |