Der Kartendienst stellt die freigegebenen Geodaten des Radverkehrsplans Saarland dar.:Netz als Radverkehrsführung Richtung 2: In den Abschnittsangaben (2 Register) werden richtungsbezogen die baulichen Qualitätsmerkmale der Streckenabschnitte (z. B. Führungsart) unter Einschluss der verkehrlichen Randbedingungen (Streckenlänge, zulässige Höchstgeschwindigkeit, DTV-Werte für die klassifizierten Straßen) festgehalten.
Der Kartendienst stellt die freigegebenen Geodaten des Radverkehrsplans Saarland dar.:Netz als Radverkehrsführung: In den Abschnittsangaben (2 Register) werden richtungsbezogen die baulichen Qualitätsmerkmale der Streckenabschnitte (z. B. Führungsart) unter Einschluss der verkehrlichen Randbedingungen (Streckenlänge, zulässige Höchstgeschwindigkeit, DTV-Werte für die klassifizierten Straßen) festgehalten.
Das Projekt "Kommunikationsstrategie für nachhaltige Mobilität und die Verkehrswende - Kommunikation zu Verkehrsfakten" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) / Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: iRights.Lab GmbH.Der Diskurs zur Verkehrswende und nachhaltiger Mobilität ist durch Des- und Fehlinformationen und Partikularinteressen bestimmt, die sich einseitig am motorisierten Individualverkehr ausrichten und das Umsetzungsdefizit verschärfen. Auch der niedrigschwellige und leichte Zugang zu neutralen und wissenschaftsbasierten Fakten sowie deren attraktive wie faktenbasierte Aufbereitung und Vermittlung ist für breite Bevölkerungsgruppen oft erschwert. Das Vorhaben zielt darauf, durch systematisch angelegte Kommunikationsstrategien das Kommunikationsdefizit der Verkehrswende durch leicht zugängliche und attraktive Kommunikationsformate und -produkte sowie durch neue Akteursnetzwerke und Interessenskoalitionen aufzulösen. Dabei sollen die Kommunikationsstrategien entlang einzelner Themen der Verkehrswende wie z. B. das Deutschlandticket oder einzelne ökonomische Instrumente wie das Dienstwagenprivileg entwickelt und fokussiert werden. Die Wirkung soll dabei evaluiert werden. Das Vorhaben untersucht die derzeit eingesetzten Kommunikationsframes (Framing) und erarbeitete neue Frames für die Kommunikation zur Verkehrswende, um attraktive und zugängliche Kommunikationsformate und -produkte für die breite Bevölkerung bereitzustellen. Als mögliche Produkte des Vorhabens sind audiovisuelle Infotainmentformate und -produkte (Grafiken, Memes, Video u.a), aber auch niedrigschwellige und leicht zugängliche Kommunikationsformate wie Blogs oder Vlogs möglich. Weitere mögliche Produkte des Vorhabens sind die Analyse, Initiierung und Begleitung von neuen Akteurs- und Influencernetzwerke sowie die Entwicklung und Bereitstellung von unterstützenden und begleitenden Maßnahmen für die öffentliche wie mediale Kommunikation zur Verkehrswende wie Schnittbilderdatenbanken für Unterhaltungsmedien und -formate.
Der geplante Streckenabschnitt der A33 befindet sich nordöstlich der kreisfreien Stadt Osnabrück und bildet den Lückenschluss zwischen der A1 im Norden und dem derzeit vorhandenen Streckenende in Höhe der Gemeinde Belm. Der hier beantragte Abschnitt beginnt mit Bau-km 39+990 an der A1 (nördl. Osnabrück) und endet mit Bau-km 49+430 westlich der Gemeinde Belm mit dem Anschluss an die B 51n (OU Belm). Die Gesamtlänge beträgt ohne Anschlussrampen und Überführungs- oder Verteilerfahrbahnen etwa 9,5 km. Der Trassenverlauf führt durch die Gebiete der Stadt Bramsche sowie der Gemeinden Wallenhorst und Belm und tangiert nördlich die Stadt Osnabrück. Die Fernautobahn A33 wird als anbaufreie, zweibahnige Straße mit planfreien und teilplanfreien Knotenpunkten außerhalb und innerhalb bebauter Gebiete eingestuft. Die Nutzung ist ausschließlich dem schnellen Kfz-Verkehr vorbehalten. Die Trassierung in Lage und Höhe wurde so gewählt, dass außer in den Bereichen der planfreien Knotenpunkte am Bauanfang und -ende in der Regel keine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erforderlich ist. Als maßgebend gilt somit eine Richtgeschwindigkeit von v = 130 km/h. Da es in Teilbereichen zu Unterschreitungen der erforderlichen Haltesichtweiten kommt, wird in den entsprechenden Abschnitten eine Geschwindigkeitsbeschränkung bei Nässe erforderlich. Aufgrund der durch den Neubau der A33 erwarteten Entlastung der B68 wird diese Bundesstraße zwischen der A1 (AS Osnabrück-Nord) und der A30 (AS Osnabrück-Nahne) zur Landesstraße abgestuft. Vier kommunale Verbindungswege, Barenauer Weg und Vor dem Bruch, beides Gemeindestraßen, sowie der Kohkamp und Hinter dem Felde werden über die Neubaustrecke geführt. Die querenden klassifizierten Straßen (Landesstraße Nr. 109 und Kreisstraßen Nr. 342 und Nr. 316) sowie die kommunalen Verbindungswege An der Ruller Flut und Eschkötterweg werden unterführt. Die Antragstrasse quert von Bau-km 40+026 bis Bau-km 42+214 das FFH-Gebiet DE 3614-334 „Fledermauslebensraum Wiehengebirge bei Osnabrück“. Unvermeidliche Zerschneidungswirkungen werden durch zwei Grünbrücken und drei Faunabrücken sowie vier weitere Faunapassagen (zwei Überführungsbauwerke und zwei Unterquerungen) gemindert. Zusätzlich werden entlang der Neubaustrecke abschnittsweise zahlreiche Kollisions- und Irritationsschutzeinrichtungen (Zäune/Wände) angelegt. Für die gewählte Linie, die nach Darstellung in den Planunterlagen ohne zumutbare Alternative ist, kann nach den vorgelegten Untersuchungen eine erhebliche Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des FFH-Gebietes DE 3614-334 „Fledermauslebensraum Wiehengebirge bei Osnabrück“ nicht ausgeschlossen werden kann, wobei eine erhebliche Beeinträchtigung des prioritären LRT 91 EO* (Erlen-Eschen-Auwald) in Folge direkter Überbauung, Waldanschnitt sowie Vorhaben bedingter Stickstoffdepositionen entsprechend einer flächenhaften Beeinträchtigung von ca. 14.500 m² für das genannte FFH-Gebiet bilanziert ist. Das Projekt kann somit nur im Rahmen einer Abweichungsentscheidung nach § 34 Abs. 3 BNatSchG zugelassen werden, wofür resultierend aus der Betroffenheit eines prioritären Lebensraumtyps, in dem laufenden Verfahren eine Stellungnahme der EU-Kommission nach § 34 Abs. 4 BNatSchG eingeholt werden wird. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemeinde Belm (Gemarkungen Icker, Powe, Vehrte), der Stadt Bramsche (Achmer, Engter, Evinghausen, Schleptrup), der Stadt Osnabrück (Gretesch, Haste, Schinkel) sowie der Gemeinde Wallenhorst (Lechtingen, Rulle, Wallenhorst) beansprucht. Die Planung wirkt sich mit Inanspruchnahmen für den Straßenbau und entlang der Trasse in der Gemeinde Belm (Gemarkung Powe), der Gemeinde Wallenhorst (Rulle, Wallenhorst), der Stadt Bramsche (Schleptrup) und der Stadt Osnabrück (Schinkel) aus. Für Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Trassenbereiches werden Flächen in der Gemeinde Belm (Gemarkungen Icker, Powe, Vehrte), der Stadt Bramsche (Achmer, Engter, Evinghausen, Schleptrup), der Stadt Osnabrück (Gretesch, Haste, Schinkel) sowie der Gemeinde Wallenhorst (Lechtingen, Rulle, Wallenhorst) in Anspruch genommen. Zusätzlich ist der Plan wegen der Lärmbetroffenheit in der Gemarkung Harderberg in der Stadt Georgsmarienhütte auszulegen. Die öffentliche Auslegung des Plans erfolgte in der Zeit vom 26.10.2020 bis zum 25.11.2020. Im Rahmen der Anhörung wurden 29 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange abgegeben und 657 Personen haben Einwendungen gegen den Plan erhoben. Aufgrund der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung ist seit dem 01.01.2021 die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Westfalen - Außenstelle Osnabrück, Trägerin des beantragten Vorhabens. Die im Rahmen der ersten Planauslegung erhobenen Einwendungen und abgegebenen Stellungnahmen wurden durch die Vorhabenträgerin nach Sachthemen und Argumenten ausgewertet und beantwortet. Die Gesamterwiderungen (anonymisiert) der Vorhabenträgerin zu den eingegangenen Äußerungen sind hier unter "Weitere Unterlagen" abrufbar. Im Zuge der Auswertung und Bearbeitung der Einwendungen und Stellungnahmen hat die Vorhabenträgerin bei der NLStBV (Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde) die Änderung des Plans beantragt. Im Rahmen der Änderung wurde der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) aktualisiert und ergänzt. Im Wesentlichen wurden die wassertechnischen und umweltfachlichen Untersuchungen angepasst; neu in das Verfahren eingebracht wurde u. a. ein Fachbeitrag Klimaschutz (Unterlage 21.2). Der geänderte Plan wurde in der Zeit vom 06.11.2024 bis einschließlich zum 05.12.2024 auf der Internetseite der NLStBV elektronisch veröffentlicht. Betroffene konnten bis einschließlich zum 20.01.2025 bei der NLStBV Einwendungen gegen den (geänderten) Plan erheben. Von Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurden 27 Stellungnahmen abgegeben, 20 Betroffene haben Einwendungen gegen den Plan erhoben und ein Natur-/Umweltverband hat eine Stellungnahme abgegeben. Die Äußerungen wurden der Vorhabenträgerin zur Auswertung/Bearbeitung übergeben.
Die digitale Berliner Luftkarte – so war Luftqualität an Ihrem Ort 2024 Wo ist die Luftbelastung am höchsten? Warum saubere Luft so wichtig ist Wie funktioniert die Luftkarte? Was bedeutet ein „Bedarf für Luftverbesserungen“ konkret? Wie werden die Werte berechnet? Dank der Unterstützung der Open Data Informationsstelle Berlin (ODIS) wurde die digitale Berliner Luftkarte entwickelt. Sie ermöglicht es den Bewohnerinnen und Bewohnern Berlins, schnell zu überprüfen, wie es um die Luftqualität in verschiedenen Teilen der Stadt bestellt ist. Durch die Eingabe einer Adresse oder einen Klick auf die Karte lässt sich der jeweilige Standort bestimmen. Jeder markierte Bereich umfasst eine Fläche von 50 × 50 Metern. Die Luftkarte basiert auf der Analyse der drei bedeutendsten Luftschadstoffe: Stickstoffdioxid (NO 2 ), grober Feinstaub (PM 10 ) und feiner Feinstaub (PM 2.5 ). Anhand dieser Daten wird bewertet, wie dringend Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität erforderlich sind. Die Einstufung einer Fläche erfolgt nach dem Schadstoff mit dem höchsten Belastungswert, wobei sie in eine von fünf Kategorien eingeordnet wird: sehr niedriger, niedriger, mäßiger, erhöhter oder hoher Bedarf für Luftverbesserungen. Derzeit existiert in Berlin kein Bereich mit einem sehr niedrigen Bedarf für Luftverbesserungen. Ein solcher würde sich durch eine Schadstoffkonzentration auszeichnen, die nach Einschätzung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) kaum Gesundheitsrisiken birgt. Die Berliner Senatsverwaltung setzt sich dafür ein, dass die WHO-Grenzwerte in Zukunft eingehalten werden können. Wichtige Hinweise: Die Karte zeigt die durchschnittlichen Werte für das gesamte Jahr 2024 (Jahresmittelwerte). Die Daten beziehen sich ausschließlich auf die Außenluft. Die angezeigten Werte sind unabhängig von kurzfristigen Verkehrsschwankungen, Windverhältnissen oder der Etage, in der man wohnt. Während Wetter-Apps oft aktuelle Momentaufnahmen basierend auf Messwerten und Modellierungen darstellen, bietet die Berliner Luftkarte eine durchschnittliche Bewertung der Luftqualität über ein ganzes Jahr. Ein Blick auf die Verteilung der Kategorien innerhalb Berlins zeigt, dass 48 % der Stadtfläche nur einen geringen Bedarf an Luftverbesserungen haben. Leider liegen diese Gebiete oft nicht dort, wo die Menschen wohnen – nur 15 % der Berliner Bevölkerung lebt in solchen Zonen. Besonders gute Luft findet sich vor allem in Regionen mit wenig Bebauung, wie am Müggelsee oder im Grunewald. Im Gegensatz dazu leben 74 % der Berlinerinnen und Berliner in Gebieten mit mäßigem Handlungsbedarf, obwohl diese nur 46 % der Stadtfläche ausmachen. Meist handelt es sich dabei um Wohngebiete in Straßennähe oder Regionen, in denen häufig mit Holz geheizt wird. 6 % der Stadtfläche weisen eine erhöhte Luftbelastung auf, was sich auf 11 % der Bevölkerung auswirkt. Diese Orte befinden sich oft an stark befahrenen Hauptstraßen oder Autobahnen. Die höchste Belastungskategorie („hoher Bedarf für Luftverbesserungen“) betrifft weniger als 0,3 % der Stadtfläche und Bevölkerung und wird daher in den Diagrammen nicht gesondert ausgewiesen. Ebenso gibt es keine Bereiche, in denen die WHO-Grenzwerte vollständig eingehalten werden. Luftverschmutzung hat nachweislich erhebliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Natur. Über die Atemwege gelangen Schadstoffe wie Feinstaub in den Körper und verteilen sich über den Blutkreislauf bis in die Organe. Dies kann zu vielfältigen gesundheitlichen Schäden führen: Rußpartikel erhöhen das Krebsrisiko. Schwermetalle können sich im Gehirn ablagern und neurologische Erkrankungen begünstigen. Atemwegsreizungen können chronischen Husten, Asthma oder verstärkte allergische Reaktionen hervorrufen. Ungeborene Kinder sind ebenfalls betroffen: Eine hohe Schadstoffbelastung erhöht das Risiko für geringes Geburtsgewicht und Frühgeburten. Es gibt keinen unbedenklichen Feinstaub Besonders kritisch ist Feinstaub: Je kleiner die Partikel, desto gefährlicher. Winzige Partikel können die natürlichen Schutzbarrieren des Körpers überwinden, tief in Organe eindringen und sich dort ablagern. Einige gelangen sogar über den Riechnerv direkt ins Gehirn. Wissenschaftliche Erkenntnisse belegen, dass selbst geringe Mengen Feinstaub gesundheitsschädlich sind – es gibt also keine unbedenkliche Feinstaubbelastung. Jede markierte Fläche (50 × 50 Meter) enthält folgende Basisinformationen: Zeitraum : Jahresdurchschnitt 2024 Luftschadstoffe : NO 2 , PM 10 und PM 2.5 in Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) Die Kategorisierung erfolgt auf Grundlage der WHO-Empfehlungen, die Grenzwerte für eine möglichst geringe Gesundheitsgefährdung definieren. Da diese Werte nur selten eingehalten werden, hat die WHO Zwischenstufen zur schrittweisen Annäherung an das Ziel festgelegt. Diese Zwischenwerte dienen als Basis für die Kategorisierung der Berliner Luftqualität. Die höchste Schadstoffkonzentration innerhalb einer Zelle bestimmt dabei deren Einordnung. Um die WHO-Grenzwerte für saubere Luft zu erreichen, sind Maßnahmen auf verschiedenen Ebenen notwendig – sowohl durch Behörden als auch durch individuelles Handeln. Beispiele für Handlungsbedarf: Verkehrsreiche Straßen : Maßnahmen wie Umweltzonen, Tempolimits oder der Ausbau umweltfreundlicher Verkehrsmittel können die Belastung durch Stickstoffdioxid (NO 2 ) und durch Feinstaub (PM 10 und PM 2.5 ) verringern. Dabei gilt: jeder vermiedene Autokilometer verbessert die Luftqualität. Auch E-Autos produzieren Feinstaub durch Abriebe. Heizungen : Der Einsatz moderner Filteranlagen oder emissionsarmer Heizsysteme reduziert Schadstoffe wie Feinstaub (PM). Auch Holzöfen können sauber betrieben werden, wie der Ofenführerschein zeigt. Industriegebiete & Überregionale Schadstoffquellen : Schadstoffe können in der Atmosphäre über weite Distanzen transportiert werden. Die Behörden haben die Aufgabe, europaweit für saubere Industrieanlagen zu sorgen. Zur Berechnung der Luftqualität kommt das statistische Modell „FAirQ“ der INWT Statistics GmbH zum Einsatz. Dieses System nutzt Methoden aus den Bereichen „Big Data“ und „Künstliche Intelligenz“, um auf Basis der folgenden Faktoren Prognosen zu erstellen: Messwerte der Berliner Luftgütemessstationen (BLUME) Verkehrsdaten von über 200 Messpunkten in der Stadt Wetterprognosen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) Großräumige Schadstoffvorhersagen aus dem COPERNICUS-Programm (CAMS) Das Modell analysiert, wie sich diese Variablen auf die Luftqualität auswirken und nutzt sie zur Berechnung der stündlichen Belastungswerte. Diese werden über das Jahr gemittelt und auf das 50 × 50 Meter Raster übertragen. Da Modellwerte immer eine Annäherung an die Realität darstellen, gibt es kleinere Abweichungen. Besonders an Autobahnen kann die berechnete Schadstoffkonzentration höher ausfallen als in angrenzenden Wohngebieten, da sich Schadstoffe in der Atmosphäre verdünnen. Beispielsweise sinkt die Stickstoffdioxid-Belastung (NO 2 ) bereits innerhalb von 100 Metern von einer Verkehrsquelle erheblich ab. Eine detaillierte Beschreibung des Systems ist hier zu finden: Abschlussbericht zur Luftschadstoffprognose
In Berlin gibt es auf vielen Straßen Abweichungen von der innerörtlich zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Geschwindigkeitsbeschränkungen tragen dazu bei, den Verkehr in der Großstadt sicherer und umweltverträglicher zu machen. Wohngebiete, Mischgebiete oder Gewerbe- und Industriegebiete stellen die Verkehrsplanerinnen und -planer vor völlig unterschiedliche Aufgaben. Während in den Wohn- und Mischgebieten die Verkehrssicherheit und die Begrenzung von Lärm und Umweltbelastungen im Vordergrund stehen, muss auf den Hauptverkehrsstraßen der Stadt ein effizienter und möglichst reibungsloser Verkehr gewährleistet werden. Ein wichtiges Mittel, um den Bedürfnissen von Anrainerinnen und Anrainer und den unterschiedlichen Verkehrsteilnehmenden gerecht zu werden, sind Tempobeschränkungen. Sie helfen, den Verkehr nach den spezifischen Bedürfnissen vor Ort und der jeweiligen städtischen Umgebung zu organisieren. Warum Tempobeschränkungen? Untersuchungen zur Wirkung von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen Karte Tempolimits im Geoportal Berlin Vor Grundschulen und Kindergärten sowie auf Straßenabschnitten mit Unfallhäufung gelten häufig Tempolimits. Diese bieten Schutz (nicht nur) für Kinder und weisen die Verkehrsteilnehmenden grundsätzlich auf besondere Gefahrenorte hin. Lärm stört uns im Schlaf besonders. Die Tempo-30-Regelungen dienen dem Schutz der Nachtruhe. Dieser Schutz ist wichtig, weil dauerhafter nächtlicher Verkehrslärm ab 55 Dezibel wahrscheinlich zu vermehrten Herz-Kreislauf-Erkrankungen führt. An den Berliner Hauptstraßen sind davon knapp 340.000 Menschen betroffen. Die Maßnahme Tempo 30 nachts (22-6 Uhr) ist ein Teil eines Gesamtkonzeptes zur Lärmminderung, die durch weitere Maßnahmen – z. B. den Austausch lauter Straßenbeläge – ergänzt werden. Die Tempo-30-Regelungen in der Nacht lösen die Lärmprobleme der Stadt zwar nicht gänzlich. Aber sie werden zur Folge haben, dass viele Berlinerinnen und Berliner künftig etwas ruhiger schlafen können. Die Berliner Luft muss besser werden! Denn trotz umfangreicher Maßnahmen besteht immer noch die Gefahr, dass die europaweit verbindlichen Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO 2 ) und Feinstaub (PM10) in unserer Stadt überschritten werden. Die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vorgeschlagenen Zielwerte werden in Berlin sogar flächendeckend überschritten. Es gibt eindeutige Ergebnisse, dass Tempo 30 die Atemluft verbessern kann. Tempo 30 ist eine wirksame Maßnahme zur Verbesserung der Luftqualität, wenn es gelingt, die Qualität des Verkehrsflusses beizubehalten oder zu verbessern. Denn dann werden Anfahrprozesse verkürzt und weniger Emissionen ausgestoßen. Auch Emissionen durch Reifenabrieb und Aufwirbelung werden verringert, da die Reibungskräfte und Turbulenzen bei niedrigen Geschwindigkeiten geringer sind. Emissionen durch Bremsenabrieb sinken zudem, weil die Bremsdauer und -stärke im Vergleich zu Tempo 50 geringer ist. In Berlin wurde die Wirkung von Tempo 30 auf die Luftqualität über mehrere Jahre direkt überprüft. Weitere Informationen zur Luftqualität in Berlin und zum Luftgütemessnetz Untersuchung zur Wirkung von Tempo 30 auf den Verkehr und die Luftqualität (2021) Der Verkehrsversuch „Tempo 30 zur Verbesserung der Luftqualität“ auf fünf stark belasteten Berliner Straßen wurde erfolgreich abgeschlossen. Für die Untersuchung wurden fünf Streckenabschnitte folgender Straßen ausgewählt: Leipziger Straße (Markgrafenstraße – Potsdamer Platz) Potsdamer Straße (Potsdamer Platz – Kleistpark) Hauptstraße (Kleistpark – Innsbrucker Platz) Tempelhofer Damm (Alt-Tempelhof – Ordensmeister Straße) Kantstraße (Amtsgerichtsplatz – Savignyplatz). Die Ergebnisse der Untersuchung haben gezeigt, dass… …Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen zu einer Verbesserung der NO 2 -Belastung um bis zu 4 µg/m³ im Jahresmittel beitragen kann. …Tempo 30 zu keinem nennenswerten Ausweichverkehr auf andere Straßen führt. …sich durch die niedrigere Reisegeschwindigkeit die Fahrzeit des ÖPNV (Busverkehr) auf den Strecken um rund 60 bis 90 Sekunden verlängert. Die Untersuchung hat somit auch gezeigt, dass Tempo 30 ein wirksames Instrument zur Gestaltung eines nachhaltigen Verkehrs ist. Die Auswirkungen von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen in Berlin wurden analysiert. Ziel war es, die Wirksamkeit der straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen genauer zu untersuchen und geeignete Rahmenbedingungen für die Anordnung von Tempo 30 darzustellen. Unter anderem zeigte sich, dass die mittleren Geschwindigkeiten nach Anordnung von Tempo 30 in rund 80 Prozent der untersuchten Fälle statistisch signifikant sanken, auch ohne bauliche Begleitmaßnahmen oder Radarkontrollen. Die wesentlichen Erkenntnisse der Evaluierung von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen in Berlin finden Sie im Bericht zur Evaluierung. Darüber hinaus hatte das Umweltbundesamt eine Untersuchung zu den weiteren Auswirkungen von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen, zum Beispiel auf die Qualität des Verkehrsflusses und auf das subjektive Empfinden der Anwohner, in Auftrag gegeben.
Befragung der Bevölkerung für Lärmatlas wird im Mai und Juni 2025 durchgeführt „Lärm betrifft uns alle. Er kann Schlaf stören und krankmachen. Mit der Erstellung des Lärmatlas gehen wir diese Problematik an. Der Lärmatlas soll darstellen, wie und wo sich die Bevölkerung in Rheinland-Pfalz durch welche Lärm-Arten gestört fühlt. Wir wollen die Identifikation von Lärmschwerpunkten und besonders relevanter Lärmquellen für eine bessere Abschätzung von Gesundheitsfolgen durch Lärm erreichen“, sagte Klimaschutz- und Umweltministerin Katrin Eder zum Start der Bürgerbefragung für den im Koalitionsvertrag beschlossenen Lärmatlas. „Über Dosis-Wirkungsbeziehungen kann zukünftig zum Beispiel abgeschätzt werden, wie die Anzahl von Herzkrankheiten mit der Lärmbelastung in Rheinland-Pfalz in Zusammenhang steht. Die Ergebnisse der Befragung zufällig ausgewählter Bürgerinnen und Bürger werden hierfür eine Grundlage bieten. Darüber hinaus können wir so die durch Lärm entstehenden Krankheitskosten ermitteln. Deswegen ist eine breite Beteiligung der angeschriebenen Bürgerinnen und Bürger wichtig“, appellierte Eder mit Blick auf die Befragung, die im Mai 2025 startet. Die Befragten werden per Zufall aus den Daten der Meldeämter aller 36 rheinland-pfälzischen Landkreise und kreisfreien Städte ausgewählt und im Mai angeschrieben. Insgesamt sollen die Antworten von 2.000 erwachsenen Einwohnerinnen und Einwohnern aus Rheinland-Pfalz ausgewertet werden. Der Fragebogen kann online ausgefüllt oder postalisch verschickt werden. Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig. Es kann auch vorkommen, dass mehrere Personen eines Haushalts angeschrieben werden. „Ich ermutige alle angeschriebenen Personen, an der Befragung teilzunehmen“, so Katrin Eder, „mit ihren Angaben zur Lärmbelästigung ermöglichen die Befragten es den verantwortlichen Stellen, potentielle Lärmschutzmaßnahmen in der Zukunft zielgerichteter zu planen.“ Die Ergebnisse der Befragung in Form von Texten, Tabellen und Abbildungen werden online im geplanten Lärmatlas-Portal frei verfügbar sein. Mit der Befragung hat das Umweltministerium eine Forschungsgruppe aus Umweltpsychologinnen und -psychologen vom Hagener Zentrum für angewandte Psychologie, Umwelt- und Sozialforschung (ZEUS GmbH) beauftragt. Das Zentrum hat in der Vergangenheit bereits zahlreiche ähnliche nationale und internationale Projekte umgesetzt. Auf die Befragung folgen schließlich acht weitere Module zur Erstellung des Lärmatlas. Fluglärm, Motorrad- und Sportwagenlärm werden gesondert erfasst. Zum Schluss wird der Lärm zur Ermittlung seiner Wirkung bewertet, die erhobenen Daten ausgewertet und der Lärmatlas veröffentlicht. Die Lärmbelastung im Mittelrheintal wird gesondert ausgewertet. „Dieser umfassende Ansatz des Lärmatlas ist in Deutschland bislang einzigartig. Mit dem Lärmatlas wollen wir Lücken in der bisherigen Lärmkartierung und -aktionsplanung schließen, indem wir verschiedene Arten von Lärm und ihre Auswirkungen in einer Gesamtlärmübersicht zusammenfassen“, sagte Katrin Eder. „Lärmschutzmaßnahmen stehen häufig in der Kritik, sie seien zu teuer oder schadeten der Wirtschaft zum Beispiel durch Geschwindigkeitsbegrenzungen. Der Lärmatlas ermöglicht es, diese Kosten künftig den Kosten durch lärmbedingte Krankheiten gegenüberzustellen, und somit die wirtschaftlichen Aspekte von Lärmschutzmaßnahmen differenzierter zu betrachten und einen tatsächlichen Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger zu erzielen. Denn häufig sparen die Maßnahmen an anderer Stelle Ausgaben ein, da lärmbedingte Erkrankungen und somit auch die damit einhergehenden Kosten reduziert werden“, so Eder. Extrapolierte Lärmdaten lassen sich elektronisch in Kartenform auf der Website des Lärmatlas darstellen und zeigen leicht verständlich an, wo besonderer Handlungsbedarf zur Lärmminderung besteht. „Wir wollen Lärm senken und somit die Lebensqualität erhöhen“, schloss Eder.
Dieser Datensatz wird nicht mehr gepflegt. Sie finden die Strecken mit Tempo 30 nachts nun im Datensatz "Zulässige Höchstgeschwindigkeiten Hamburg" im Layer Sonderregelungen zulässige Höchstgeschwindigkeiten.
Halle (Saale), 28.06.2018 Luftreinhalteplanung Halle (Saale) – LAU begleitet Einführung von Tempo 40 in der Paracelsusstraße Halle (Saale). Die am 01. Juli auf einem Abschnitt der Paracelsusstraße in Halle (Saale) in Kraft tretende Geschwindigkeitsbegrenzung auf 40 km/h ist eine Maßnahme der Luftreinhalteplanung und dient der Einhaltung des Stick- stoffdioxid-Grenzwertes von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahres- mittel. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil des aktuell in Überarbeitung befind- lichen Luftreinhalteplanes für den Ballungsraum Halle. Wie Frau Dr. Sandra Hagel, Präsidentin des Landesamtes für Umweltschutz, mitteilte, unterstützt ihre Behörde die Stadt Halle (Saale) bei der messtechni- schen Begleitung (Monitoring) der Maßnahme. Dazu wurden bereits erste Messungen durchgeführt, wie beispielsweise Verkehrserhebungen zur Erfas- sung der aktuellen Fahrzeugzahlen in dem betroffenen Straßenabschnitt. Dar- über hinaus kommt auch das Luftmessfahrzeug des Landesamtes zum Ein- satz. Dieses erfasst gegenwärtig bereits die Luftschadstoffbelastung in der Freiimfelder Straße, einer erwarteten Ausweichstrecke, so Hagel. Das Mess- programm wurde so konzipiert und auch zeitlich gestaffelt, dass die Auswir- kungen der Geschwindigkeitsbegrenzung über einen längeren Zeitraum do- kumentiert werden können. Dazu wurde ein Messnetzkonzept erarbeitet und online gestellt. Es ist auf der Startseite des Landesamtes für Umweltschutz (www.lau.sachsen-anhalt.de) in der Rubrik „Aktuelle Informationen“ verfügbar. Aktuelle Informationen zur Luftqualität in Sachsen-Anhalt Luftqualitäts-App Sachsen-Anhalt (LÜSA-App) www.luesa.sachsen-anhalt.de/luesa-web/ mdr Videotext Tafeln 524-526 Die Präsidentin PRESSEMITTEILUNG Nr.: 07/2018 E-Mail: Praesidentin@ lau.mlu.sachsen-anhalt.de Landesamt für Umweltschutz Reideburger Straße 47 06116 Halle(Saale) Tel.: 0345 5704-101 Fax: 0345 5704-190 Internet: www.lau.sachsen-anhalt.de 1/1
Der Datensatz enthält die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten für das Hamburger Straßennetz sowie zusätzliche Informationen zu Tempo-20- und Tempo-30-Zonen, verkehrsberuhigten Bereichen und Sonderregelungen, wie zeitliche Beschränkungen (Tempo 30 nachts aus Lärmschutzgründen, Tempo 30 tagsüber vor sensiblen Einrichtungen) oder Beschränkungen für bestimmte Fahrzeuge. Diese Zusatzinformationen sind zum einen in ergänzenden Layern und zum anderen in den Attributen des Layers Zulässige Höchstgeschwindigkeiten enthalten. Außerdem sind in den Attributen weitere Grundinformationen zu den einzelnen Straßenabschnitten enthalten. Für die Visualisierung in den Portalen / im WMS wurden teilweise mehrere Geschwindigkeiten zu einer Klasse zusammengeführt, um die Übersichtlichkeit und Erkennbarkeit zu verbessern. Dies betrifft vor allem niedrige Geschwindigkeiten unter 30km/h und hohe Geschwindigkeiten über 80km/h (auf Autobahnen). Die Visualisierung wurde so gewählt, dass alle Layer zusammen verwendet werden können. Bei Strecken mit zeitlichen Sonderregelungen wird im Layer zulässige Höchstgeschwindigkeit die Geschwindigkeit dargestellt, die zur Hauptverkehrszeit gefahren werden darf. Die abweichende Geschwindigkeit ist in den Attributen vermerkt. Quelle der Daten ist die Hamburger Straßeninformationsbank (HH-SIB). Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit aller Angaben.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 148 |
Kommune | 1 |
Land | 108 |
Type | Count |
---|---|
Ereignis | 2 |
Förderprogramm | 60 |
Lehrmaterial | 1 |
Text | 165 |
Umweltprüfung | 3 |
unbekannt | 24 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 132 |
offen | 123 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 252 |
Englisch | 17 |
Resource type | Count |
---|---|
Archiv | 1 |
Bild | 7 |
Datei | 7 |
Dokument | 39 |
Keine | 153 |
Webdienst | 9 |
Webseite | 86 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 141 |
Lebewesen & Lebensräume | 222 |
Luft | 209 |
Mensch & Umwelt | 255 |
Wasser | 143 |
Weitere | 236 |