Der öffentliche Bibliothekskatalog (OPAC) der Fachbibliothek Umwelt des Umweltbundesamtes macht deren Bestände durchsuchbar. UBA-intern können Entleihvorgänge online vorgenommen werden. Im Bestandteil 'ULIDAT' (Umweltliteraturdatenbank) wurden bis Ende 2004 relevante Fachveröffentlichungen zum Umweltbereich vorwiegend aus dem deutschsprachigen und europäischen Raum bibliographisch nachgewiesen. OPAC/ULIDAT dient als wichtige Informationshilfe bei der Aufgabenerledigung des UBA sowie für externe Benutzer in allen Bereichen von Verwaltung, Forschung und Lehre, Industrie und für die interessierte Öffentlichkeit. Seit 1984 wird OPAC/ULIDAT öffentlich angeboten. Der extern verfügbare Datenbestand umfasst Literatur ab 1976. Es werden bibliographische Angaben, in ULIDAT zum großen Teil Abstracts, Deskriptoren und Umweltklassifikation gespeichert. Der momentane Datenbestand umfasst etwa 850 000 (Juni 2016), davon aus ULIDAT etwa 510 000 Datensätze (bis Dezember 2004 erfasst). Die öffentliche Nutzung der Datenbestände erfolgt entgeltfrei im Internet (http://doku.uba.de).
Nach einer Laufzeit von rd. drei Jahren wurde jetzt die erste Phase des Projekts European Topic Centre on Catalogue of Data Sources (ETC / CDS) der Europäischen Umweltagentur (EUA) abgeschlossen. Das Umweltbundesamt war im Rahmen dieses Projektes an der Erarbeitung des General Multilingual Environmental Thesaurus (GEMET) zusammen mit dem Italienischen Consiglio Nazionale delle Ricerche (CNR) wesentlich beteiligt. Für die Erstellung des GEMET wurden verschiedene nationale Umweltthesauri aus europäischen Ländern (u.a. Italien, Niederlande, Portugal und Spanien) sowie als Hauptanteil ein wesentlicher Auszug aus dem Umweltthesaurus des UBA herangezogen. Der Umweltthesaurus EnVoc von UNEP - Infoterra wurde komplett in GEMET integriert. Damit liegt erstmals ein allgemeiner Umweltthesaurus auf europäischer Ebene vor, der als Standard für die zukünftige Arbeit bei der inhaltlichen Erschließung von Metadaten, von wissenschaftlicher Fachliteratur, von Forschungsprojekten und zum Umweltrecht sowie beim Wiederauffinden von umweltrelevanten Informationen gelten kann. GEMET enthält in der Version 2001 rd. 5 300 Deskriptoren (Vorzugsbezeichnungen) und rd. 1 260 Synonyme. Er ist polyhierarchisch aufgebaut (Ober-, Unter- und verwandte Begriffe), verfügt über eine Grobeinteilung der Begriffe in 30 Gruppen und 40 Themengebiete und hat für die nachfolgenden Sprachen entsprechende Äquivalente: Englisch, Deutsch, Dänisch, Finnisch, Niederländisch, Norwegisch, Schwedisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Portugiesisch, Spanisch, Ungarisch, Slowakisch, Amerikanisches Englisch, Bulgarisch, Russisch, Tschechisch, Slowenisch.. Da GEMET auch mehr als 4 000 Definitionen enthält, kann man ihn wie ein Glossar benutzen. GEMET steht über die Homepage des ETC / CDS im Internet in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Das ETC / CDS wurde mit dem 31.12.2001 beendet. Eine Aktualisierung der Daten von GEMET ist derzeit nicht vorgesehen.
Die UFORDAT ist das zentrale Instrument der Bundesrepublik Deutschland zur Koordinierung der Umweltforschung, insbesondere zur Vermeidung von Doppelforschung. Sie kann den gezielten Einsatz der verfügbaren Mittel sicherstellen helfen, die Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft unterstützen sowie Innovationen erkennen und deren Nutzung fördern helfen. In der UFORDAT werden die von Bund und Ländern geförderten, laufenden und bereits abgeschlossenen umweltrelevanten Forschungs-, Entwicklungs- und Investitionsvorhaben aus der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Österreich sowie der Schweiz nachgewiesen. Neben der kontinuierlichen Ergänzung des Datenbestandes um Vorhaben aus dem Ressort des BMU werden im Datenaustausch Vorhaben aus anderen Ressorts sowie im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen die durch die Bundesländer geförderten Vorhaben eingespeichert. Eine weitere wichtige Quelle zur Aktualisierung der Datenbank ist die regelmäßg stattfindende Datenerhebung bei den forschenden Institutionen und eigene Recherchen im Internet. Der Datenbestand der UFORDAT® beträgt im Januar 2007 ca. 87.000 Datensätze (Projektbeschreibungen) und ca. 11.000 Verweise auf Institutionen aus Forschung und Lehre, Wirtschaft, Verwaltung, Politik. Die Datenbank ist über das Host-Rechenzentren STN-International (Fachinformationszentrum Karlsruhe) sowie über im Internet (https://doku.uba.de) öffentlich zugänglich. Bestandteile eines Datensatzes der UFORDAT: Name und Anschrift der forschenden Institution, Thema (größtenteils mit englischer Übersetzung), Kurzbeschreibung, Projektleiter, Laufzeit, Finanzvolumen, Finanzgeber, Kooperationspartner, Hinweise auf Veröffentlichungen, inhaltliche Erschließung durch Klassifikation und Deskriptoren aus dem Umweltthesaurus (=UDK-Thesaurus).
Umweltthesaurus UMTHES® mit über 50.000 untereinander vernetzten Begriffen (Deskriptoren und Nicht-Deskriptoren) einschließlich englischsprachiger Entsprechungen. (Stand: Februar 2018).
Der Semantische Netzwerk Service (SNS) des Umweltbundesamtes bietet Dienste zur Unterstützung bei allen Fragen der Umwelt-Terminologie einschließlich der dort gebräuchlichen geographischen Namen. SNS beinhaltet ein zweisprachiges (deutsch/englisch) semantisches Netz, das aus drei Komponenten besteht: * dem Umweltthesaurus UMTHES® * dem Geo-Thesaurus-Umwelt (Deutsche Geonamen) * der Umweltchronologie (Ereignisse)
Dieser Bericht identifiziert anhand einer umfangreichen Literaturanalyse die Quellen der menschlichen Exposition mit Blei und versucht sie, sofern möglich, zu quantifizieren. Zu diesem Zweck werden umfangreiche Recherchen anhand der öffentlich zugänglichen Literatur der letzten 20 Jahre durchgeführt, inklusive der Bewertung der Qualität der Arbeiten nach einem internationalen Kriterienkatalog und der Unsicherheiten der Untersuchungen. Die Arbeiten und die dazugehörigen Auswertungen werden in einer EndNote-Literaturdatenbank nach einem festgelegten Schema dokumentiert. Hierzu dient ein Thesaurus, der alle wichtigen Aspekte der Verbraucherexposition berücksichtigt. Als Quellen der Exposition gelten Produkte, mit denen Verbraucherinnen und Verbraucher Kontakt haben. Hierzu zählen Haushalts-, Hobby- und Freizeitprodukte sowie Kinderspielzeug und Kosmetika. Sie werden auch als Verbraucherprodukte oder Produkte des täglichen Bedarfs bezeichnet. Ebenso werden die Quellen Hausstaub, Trinkwasser und Boden als umweltbezogene Quellen einbezogen, wie auch Le-bensmittel und Nahrungsergänzungsmittel. Die aus der Summe der über alle Expositionspfade aufge-nommenen Bleimengen resultierende externe Dosis kann dann über die Messungen im menschlichen Körper, im Blut, Urin, in den Haaren oder Zähnen als interne Dosis geschätzt werden. Die Auswertung der Literatur ergibt, dass trotz der inzwischen erfolgten starken Abnahme der Blei-konzentrationen im Blut die Bleigehalte in Produkten stark variieren und klare Tendenzen nicht erkennbar sind. Einige Quellen mit deutlich über das allgemeine Maß hinausgehenden Konzentrationen können identifiziert werden. Diese können in individuellen Fällen die Belastung mit Blei steigern. Die Summe der Bleiaufnahme durch Lebensmittelverzehr stellt eine wichtige Dauerquelle dar. Hinzu kommt neben einer allgemein stärkeren Belastung in Ballungs- und Industriegebieten der Verzehr von Muscheln und Meerestieren, einiger Fischarten und durch Nahrungsergänzungsmittel, die Nutzung von bleihaltiger Keramik und Geschirr aus Ländern, in denen keine oder weniger strenge Regeln z. B. zur Herstellung dieser Gegenstände existieren bzw. Regeln nicht beachtet oder unzureichend überprüft werden. Die Bleikonzentrationen oder deren Freisetzung sind teilweise unbekannt und auch unzureichend untersucht. Die Daten aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind sehr heterogen und dadurch uneinheitlich und schwer vergleichbar. Allerdings kann anhand von übereinstimmenden Biomonitoringdaten aus europäischen Ländern eine seit etwa 2010 konstant niedrige Konzentration von Blei im Blut von Kindern und Jugendlichen aufgezeigt werden, während bei Erwachsenen oberhalb von 30 Jahren die Blutspiegel deutlich erhöht und mit großer Variabilität vorliegen. Quelle: Forschungsbericht
Im Juni dieses Jahres (2016) startete das Umweltbundesamt den Semantic Network Service (SNS https://sns.uba.de) neu, ein Dienstprogramm für Beschlagwortung von Texten und Suchunterstützung (Retrieval). Die SNS-Entwicklung begann vor 15 Jahren, um die Umweltterminologie (Umweltthesaurus UMTHES) im Web zugänglich zu machen, die von öffentlichen Informationssystemen genutzt werden kann. Warum jetzt ein Relaunch? Es gibt zwei Hauptgründe: Änderungen der Indexierungsanwendungsmuster und Entwicklung von Technologie und Standards. Wir konzentrieren uns im Beitrag auf Erfahrungen rund um SNS und seine Terminologie, und beschreiben dann kurz die neue Technologie und Standards.
Since the Semantic Web community has gained global attention with Linked Data , including geo-encoded data in RDF, OGC has opened towards this movement by adopting "Semantic annotations in OGC standards" as an OGC Best Practice and approving GeoSPARQL as an OGC Member standard. This makes a good start for a spatial data infrastructure based on an integration of OGC and Linked Data patterns, but it does not yet cover observation and metadata. The Federal Environment Agency (UBA), Germany, currently runs an R&D project about Linked Environment Data (LED) which will present one possible solution based on Linked Data standards such as the Data Catalog Vocabulary (DCAT), the Vocabulary of Interlinked Data (VoID), the Simple Knowledge Organisation System (SKOS), and the Data Cubes Vocabulary (QB). Looking at the INSPIRE Metadata Implementing Rule through the eyes of Linked Data, we see a closed world which ignores the Web and generates redundancy. For example, the keyword value in DCAT metadata is just one HTTP URI referencing the original thesaurus concept. Instead of maintain redundancy and synchronisation Linked Data is based on connectivity and intelligent caching. Geo-referenced data can be provided with Linked Data technology and existing vocabularies which may need only few extensions. As the Linked Data cloud is spreading more and more, we recommend the development of additional INSPIRE implementing rules based on these patterns.<P>Quelle: ©Thomas Schultz-Krutisch<BR>
L 326/12 DE Amtsblatt der Europäischen Union 4.12.2008 VERORDNUNG (EG) Nr. 1205/2008 DER KOMMISSION vom 3. Dezember 2008 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Metadaten (Text von Bedeutung für den EWR) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN — zusätzliche Elemente ausführlicher dokumentieren, die sich aus internationalen Normen oder der Arbeitspraxis ihrer Interessengemeinschaft ergeben. Dies schließt auch nicht aus, dass die Kommission insbesondere dann Leit linien aufstellt und auf dem neuesten Stand hält, wenn dies notwendig ist, um die Interoperabilität der Metada ten zu sichern. gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parla ments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) (1), insbesondere Artikel 5 Absatz 4, (3)Für die Validierung von Metadaten nach der Richtlinie 2007/2/EG in Bezug auf die Bedingungen und die erwar tete Multiplizität der einzelnen Metadatenelemente wer den Anweisungen benötigt, d. h., es ist festzulegen, ob für ein Element des Metadatensatzes immer Werte zu erwarten sind und ob sie genau einmal oder auch öfter vorkommen können. (4)Für jedes Metadatenelement ist die Angabe eines Werte bereichs erforderlich, um die Interoperabilität der Meta daten in einem mehrsprachigen Umfeld zu gewährleisten, und dieser Wertebereich sollte folgende Formen anneh men können: Freitext, Daten, aus internationalen Normen abgeleitete Codes wie z. B. Sprachcodes, aus kontrollier ten Listen oder Thesauri abgeleitete Schlüsselwörter oder Zeichenketten. (5)Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen ent sprechen der Stellungnahme des nach Artikel 22 der Richtlinie 2007/2/EG eingesetzten Ausschusses — in Erwägung nachstehender Gründe: (1) (2) Die Richtlinie 2007/2/EG enthält allgemeine Bestimmun gen zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft. Da es für das ordnungsge mäße Funktionieren dieser Infrastruktur erforderlich ist, dass Nutzer in der Lage sind, Geodatensätze und -dienste zu finden und zu klären, ob und für welche Zwecke sie genutzt werden können, müssen die Mitgliedstaaten zu diesen Geodatensätzen und -diensten Beschreibungen in Form von Metadaten bereitstellen. Da solche Metadaten kompatibel und im gemeinschaftlichen wie im grenz überschreitenden Kontext nutzbar sein sollen, müssen Vorschriften für Metadaten zur Beschreibung von Geoda tensätzen und -diensten erlassen werden, die unter die in den Anhängen I, II und III der Richtlinie 2007/2/EG auf geführten Themen fallen. Die Definition eines Satzes von Metadatenelementen ist für die Identifizierung der Informationsressource, für die Metadaten erstellt werden, und für ihre Klassifizierung erforderlich, sowie für die Identifizierung ihres geografi schen Standorts und ihres zeitlichen Bezugs, ihrer Qua lität und Gültigkeit, ihrer Übereinstimmung mit den Durchführungsbestimmungen zur Interoperabilität der Geodatensätze und -dienste, ihrer Zugangs- und Nut zungseinschränkungen sowie der für die Ressource zu ständigen Organisation. Ferner werden Metadatenele mente benötigt, die sich auf den Metadatensatz selbst beziehen, damit überwacht werden kann, ob die erstellten Metadaten aktualisiert werden, und damit die Organisa tion ermittelt werden kann, die für die Erstellung und Pflege der Metadaten zuständig ist. Dieser Satz von Meta datenelementen ist mindestens erforderlich, um den An forderungen der Richtlinie 2007/2/EG zu entsprechen, womit aber die Möglichkeit nicht ausgeschlossen wird, dass Organisationen die Informationsressourcen durch (1) ABl. L 108 vom 25.4.2007, S. 1. HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN: Artikel 1 Gegenstand Diese Verordnung legt die Erfordernisse für die Erstellung und Pflege von Metadaten über Geodatensätze, Geodatensatzreihen und Geodatendienste fest, die unter die in den Anhängen I, II und III der Richtlinie 2007/2/EG aufgeführten Themen fallen. Artikel 2 Begriffsbestimmungen Für die Zwecke dieser Verordnung gelten neben den Begriffsbe stimmungen des Artikels 3 der Richtlinie 2007/2/EG die in Teil A des Anhangs festgelegten Begriffsbestimmungen. 4.12.2008 DE Amtsblatt der Europäischen Union Artikel 3 Erstellung und Pflege von Metadaten Metadaten, die einen Geodatensatz, eine Geodatensatzreihe oder einen Geodatendienst beschreiben, bestehen aus den in Teil B des Anhangs festgelegten Metadatenelementen oder Gruppen von Metadatenelementen und sind nach den in den Teilen C und D des Anhangs festgelegten Vorschriften zu erstellen und zu pflegen. Artikel 4 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitglied staat. Brüssel, den 3. Dezember 2008 Für die Kommission Stavros DIMAS Mitglied der Kommission L 326/13 DE L 326/14 Amtsblatt der Europäischen Union ANHANG DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN FÜR METADATEN TEIL A Auslegung 1. Es gelten die folgenden begriffsbestimmungen: — „Zeichenkette“: Wertebereich von Metadatenelementen, ausgedrückt durch eine Menge von Zeichen, die als Einheit behandelt wird; — „Freitext“: Wertebereich von Metadatenelementen, ausgedrückt in einer oder mehreren natürlichen Sprachen; — „Herkunft“: Geschichte des Datensatzes nach EN ISO 19101, einschließlich seines Lebenszyklus von der Sammlung und Erfassung über die Zusammenstellung und Ableitung bis zu seiner derzeitigen Form; — „Metadatenelement“: diskrete Metadateneinheit nach EN ISO 19115; — „Namensraum“: durch einen einheitlichen Bezeichner für Ressourcen (URI) identifizierte Sammlung von Namen, die in Dokumenten, die in einer erweiterbaren Auszeichnungssprache (XML) abgefasst sind, als Element- und Attri butnamen verwendet werden; — „Qualität“: nach EN ISO 19101 die Gesamtheit der Merkmale eines Produkts, die sich auf dessen Eignung beziehen, festgelegte oder vorausgesetzte Erfordernisse zu erfüllen; — „Ressource“: Informationsressource mit direktem oder indirektem Bezug zu einem bestimmten Standort oder geografischen Gebiet; — „Geodatensatzreihe“: Sammlung von Geodatensätzen mit derselben Produktspezifikation. 2. Verweise auf die gültigkeit von geodatensätzen beziehen sich auf einen der folgenden aspekte: — von den Daten abgedeckter räumlicher und zeitlicher Bereich, — ob die Daten gegen eine Messungs- oder Leistungsnorm geprüft worden sind, — den Grad, in dem die Daten für ihren Einsatzzweck geeignet sind, und — gegebenenfalls die Rechtsgültigkeit des Geodatensatzes. TEIL B Metadatenelemente 1. IDENTIFIZIERUNG Folgende Metadatenelemente sind anzugeben: 1.1. Ressourcenbezeichnung (resource title) Charakteristische und häufig eindeutige Bezeichnung, unter der die Ressource bekannt ist. Der Wertebereich dieses Metadatenelements ist Freitext. 4.12.2008
L 326/12 DE Amtsblatt der Europäischen Union 4.12.2008 VERORDNUNG (EG) Nr. 1205/2008 DER KOMMISSION vom 3. Dezember 2008 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Metadaten (Text von Bedeutung für den EWR) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN — zusätzliche Elemente ausführlicher dokumentieren, die sich aus internationalen Normen oder der Arbeitspraxis ihrer Interessengemeinschaft ergeben. Dies schließt auch nicht aus, dass die Kommission insbesondere dann Leit linien aufstellt und auf dem neuesten Stand hält, wenn dies notwendig ist, um die Interoperabilität der Metada ten zu sichern. gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parla ments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) (1), insbesondere Artikel 5 Absatz 4, (3)Für die Validierung von Metadaten nach der Richtlinie 2007/2/EG in Bezug auf die Bedingungen und die erwar tete Multiplizität der einzelnen Metadatenelemente wer den Anweisungen benötigt, d. h., es ist festzulegen, ob für ein Element des Metadatensatzes immer Werte zu erwarten sind und ob sie genau einmal oder auch öfter vorkommen können. (4)Für jedes Metadatenelement ist die Angabe eines Werte bereichs erforderlich, um die Interoperabilität der Meta daten in einem mehrsprachigen Umfeld zu gewährleisten, und dieser Wertebereich sollte folgende Formen anneh men können: Freitext, Daten, aus internationalen Normen abgeleitete Codes wie z. B. Sprachcodes, aus kontrollier ten Listen oder Thesauri abgeleitete Schlüsselwörter oder Zeichenketten. (5)Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen ent sprechen der Stellungnahme des nach Artikel 22 der Richtlinie 2007/2/EG eingesetzten Ausschusses — in Erwägung nachstehender Gründe: (1) (2) Die Richtlinie 2007/2/EG enthält allgemeine Bestimmun gen zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft. Da es für das ordnungsge mäße Funktionieren dieser Infrastruktur erforderlich ist, dass Nutzer in der Lage sind, Geodatensätze und -dienste zu finden und zu klären, ob und für welche Zwecke sie genutzt werden können, müssen die Mitgliedstaaten zu diesen Geodatensätzen und -diensten Beschreibungen in Form von Metadaten bereitstellen. Da solche Metadaten kompatibel und im gemeinschaftlichen wie im grenz überschreitenden Kontext nutzbar sein sollen, müssen Vorschriften für Metadaten zur Beschreibung von Geoda tensätzen und -diensten erlassen werden, die unter die in den Anhängen I, II und III der Richtlinie 2007/2/EG auf geführten Themen fallen. Die Definition eines Satzes von Metadatenelementen ist für die Identifizierung der Informationsressource, für die Metadaten erstellt werden, und für ihre Klassifizierung erforderlich, sowie für die Identifizierung ihres geografi schen Standorts und ihres zeitlichen Bezugs, ihrer Qua lität und Gültigkeit, ihrer Übereinstimmung mit den Durchführungsbestimmungen zur Interoperabilität der Geodatensätze und -dienste, ihrer Zugangs- und Nut zungseinschränkungen sowie der für die Ressource zu ständigen Organisation. Ferner werden Metadatenele mente benötigt, die sich auf den Metadatensatz selbst beziehen, damit überwacht werden kann, ob die erstellten Metadaten aktualisiert werden, und damit die Organisa tion ermittelt werden kann, die für die Erstellung und Pflege der Metadaten zuständig ist. Dieser Satz von Meta datenelementen ist mindestens erforderlich, um den An forderungen der Richtlinie 2007/2/EG zu entsprechen, womit aber die Möglichkeit nicht ausgeschlossen wird, dass Organisationen die Informationsressourcen durch (1) ABl. L 108 vom 25.4.2007, S. 1. HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN: Artikel 1 Gegenstand Diese Verordnung legt die Erfordernisse für die Erstellung und Pflege von Metadaten über Geodatensätze, Geodatensatzreihen und Geodatendienste fest, die unter die in den Anhängen I, II und III der Richtlinie 2007/2/EG aufgeführten Themen fallen. Artikel 2 Begriffsbestimmungen Für die Zwecke dieser Verordnung gelten neben den Begriffsbe stimmungen des Artikels 3 der Richtlinie 2007/2/EG die in Teil A des Anhangs festgelegten Begriffsbestimmungen. 4.12.2008 DE Amtsblatt der Europäischen Union Artikel 3 Erstellung und Pflege von Metadaten Metadaten, die einen Geodatensatz, eine Geodatensatzreihe oder einen Geodatendienst beschreiben, bestehen aus den in Teil B des Anhangs festgelegten Metadatenelementen oder Gruppen von Metadatenelementen und sind nach den in den Teilen C und D des Anhangs festgelegten Vorschriften zu erstellen und zu pflegen. Artikel 4 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitglied staat. Brüssel, den 3. Dezember 2008 Für die Kommission Stavros DIMAS Mitglied der Kommission L 326/13 DE L 326/14 Amtsblatt der Europäischen Union ANHANG DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN FÜR METADATEN TEIL A Auslegung 1. Es gelten die folgenden begriffsbestimmungen: — „Zeichenkette“: Wertebereich von Metadatenelementen, ausgedrückt durch eine Menge von Zeichen, die als Einheit behandelt wird; — „Freitext“: Wertebereich von Metadatenelementen, ausgedrückt in einer oder mehreren natürlichen Sprachen; — „Herkunft“: Geschichte des Datensatzes nach EN ISO 19101, einschließlich seines Lebenszyklus von der Sammlung und Erfassung über die Zusammenstellung und Ableitung bis zu seiner derzeitigen Form; — „Metadatenelement“: diskrete Metadateneinheit nach EN ISO 19115; — „Namensraum“: durch einen einheitlichen Bezeichner für Ressourcen (URI) identifizierte Sammlung von Namen, die in Dokumenten, die in einer erweiterbaren Auszeichnungssprache (XML) abgefasst sind, als Element- und Attri butnamen verwendet werden; — „Qualität“: nach EN ISO 19101 die Gesamtheit der Merkmale eines Produkts, die sich auf dessen Eignung beziehen, festgelegte oder vorausgesetzte Erfordernisse zu erfüllen; — „Ressource“: Informationsressource mit direktem oder indirektem Bezug zu einem bestimmten Standort oder geografischen Gebiet; — „Geodatensatzreihe“: Sammlung von Geodatensätzen mit derselben Produktspezifikation. 2. Verweise auf die gültigkeit von geodatensätzen beziehen sich auf einen der folgenden aspekte: — von den Daten abgedeckter räumlicher und zeitlicher Bereich, — ob die Daten gegen eine Messungs- oder Leistungsnorm geprüft worden sind, — den Grad, in dem die Daten für ihren Einsatzzweck geeignet sind, und — gegebenenfalls die Rechtsgültigkeit des Geodatensatzes. TEIL B Metadatenelemente 1. IDENTIFIZIERUNG Folgende Metadatenelemente sind anzugeben: 1.1. Ressourcenbezeichnung (resource title) Charakteristische und häufig eindeutige Bezeichnung, unter der die Ressource bekannt ist. Der Wertebereich dieses Metadatenelements ist Freitext. 4.12.2008
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Bund | 44 |
Land | 5 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 34 |
unbekannt | 12 |
License | Count |
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geschlossen | 7 |
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unbekannt | 4 |
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Deutsch | 41 |
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Webseite | 9 |
Topic | Count |
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Lebewesen & Lebensräume | 23 |
Luft | 10 |
Mensch & Umwelt | 46 |
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