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Klärung technischer und rechtlicher Fragestellungen bei der Beseitigung radioaktiv kontaminierter Abfälle landwirtschaftlicher Produkte nach Ereignissen mit nicht unerheblich radiologischen Konsequenzen

Schwere Unfälle in Kernkraftwerken können zu einer großflächigen Kontamination der Umgebung mit radioaktiven Stoffen und dazu führen, dass große Mengen an kontaminierten landwirtschaftlichen Produkten für den Markt unbrauchbar werden. Es ist dann die Behandlung und Entsorgung großer Mengen kontaminierter landwirtschaftlicher Produkte erforderlich. Mögliche Entsorgungswege sind: - Verbrennung von pflanzlichen und tierischen Produkten, - Deponierung, - Ausbringung von kontaminierten organischen Materialien, - Beseitigung in Tierkörperbeseitigungsanstalten, - Verklappen von kontaminierten Flüssigkeiten, - Kompostierung, - Unterpflügen, - Vergraben von Tierkörpern und - Biologische Behandlung. Die technischen und rechtlichen Fragen für eine Beseitigung der möglichen Mengen bei Eintreten eines solchen Falles sind derzeit nicht vollständig geklärt. Im Rahmen des Vorhabens sollen technische Fragen geklärt und darauf aufbauend ein erster Entwurf für eine Notverordnung formuliert werden. Eine solche Notverordnung würde dann im Ereignisfall in Kraft gesetzt, um eine rechtliche Grundlage für die notwendigen Entsorgungsmaßnahmen zu haben. In die Bearbeitung ist vor allem der Bereich UR&G mit einbezogen, außerdem für Fragestellungen aus der Landwirtschaft die HGN Hydrogeologie GmbH als Unterauftragnehmer.

Sonac Lingen GmbH in Lingen (2024)

Bei der Haupttätigkeit der Sonac Lingen GmbH , Inspire-ID: https://registry.gdi-de.org/id/de.ni.mu/10259211760-0034) handelt es sich um Beseitigung oder Verwertung von Tierkörpern (NACE-Code: 10.92 - Herstellung von Futtermitteln für sonstige Tiere). Es wurden keine Freisetzungen oder Verbringungen nach PRTR berichtet zu: Freisetzung in die Luft, Freisetzung in das Wasser, Freisetzung in den Boden, Verbringung von Schadstoffen mit dem Abwasser, Verbringung gefährlicher Abfälle im Ausland.

Tierkörperbeseitigung in Rivenich

Neustrukturierung der Entgelte, Veröffentlichung der Entgeltliste für 2018, Zuständigkeit; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten

Informationen und Bericht zur Tierkörperbeseitigung RLP in Rivenich, deren Betrieb und Finanzierung

Zuständigkeit der Tierkörperbeseitigungsanstalt in Rivenich für die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Saarland, Finanzierung der Anstalt, Tätigkeit; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Umwelt und Forsten

Tierkörperbeseitigung

Auswirkungen der Neuregelung der Tierkörperbeseitigung auf den Standort Rivenich; Bericht der Landesregierung im Ausschuss für Umwelt, Energie und Ernährung u. a. über die Gebührenentwicklung

Ausmass und Minderung von Umweltbelastungen durch Verarbeitungsrueckstaende der Fleischwirtschaft

Ziel: Entwicklung neuer Technologien in Tierkoerperbeseitigungsanstalten zur Aufarbeitung vermehrt anfallender heterogener Schlachtnebenprodukte.

Wittmann Entsorgungswirtschaft GmbH, Lochhamer Schlag 7 in 82166 Gräfelfing

Antrag der Wittmann Entsorgungswirtschaft GmbH, Lochhamer Schlag 7 in 82166 Gräfelfing, auf Genehmigung nach §§ 4 Abs. 1 S. 1, 10 BImSchG auf Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Beseitigung oder Verwertung von Tierkörpern oder tierischen Abfällen mit einer Verarbeitungskapazität von 10 Tonnen oder mehr je Tag, einer Anlage zur Sammlung oder Lagerung von Tierkörpern, Tierkörperteilen oder Abfällen tierischer Herkunft zum Einsatz in Anlagen nach Nummer 7.12.1, ausgenommen die Aufbewahrung gemäß § 10 des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes und Anlagen mit einem gekühlten Lagervolumen von weniger als 2 Kubikmetern nach den Nrn. 7.12.1.1 und 7.12.2 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV, sowie zur chemischen Behandlung, insbesondere zur chemischen Emulsionsspaltung, Fällung, Flockung, Kalzinierung, Neutralisation oder Oxidation, von nicht gefährlichen Abfällen mit einer Durchsatzkapazität an Einsatzstoffen von 50 Tonnen oder mehr je Tag, einer Anlage zur sonstigen Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen von 10 Tonnen oder mehr je Tag, sowie einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung von nicht gefährlichen Abfällen mit einer Gesamtlagerkapazität von 100 Tonnen oder mehr nach den Nrn. 8.8.2.1, 8.11.2.4 und 8.12.2 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV am Standort Gutenbergstraße 13 in 85748 Garching bei München (Fl.-Nr. 1231/9 der Gemarkung Garching)

Oldenburger Fleischmehlfabrik GmbH OFK in Friesoythe (2007 - 2024)

Bei der Haupttätigkeit der Oldenburger Fleischmehlfabrik GmbH OFK , Inspire-ID: https://registry.gdi-de.org/id/de.ni.mu/09274254640-0195) handelt es sich um Beseitigung oder Verwertung von Tierkörpern (NACE-Code: 10.91 - Herstellung von Futtermitteln für Nutztiere). Es wurden keine Freisetzungen oder Verbringungen nach PRTR berichtet zu: Freisetzung in die Luft, Freisetzung in das Wasser, Freisetzung in den Boden, Verbringung von Schadstoffen mit dem Abwasser, Verbringung gefährlicher Abfälle im Ausland.

Standorteignung für die Beseitigung von Tierkörpern bei Seuchenzügen 1 : 50 000

Im Falle eines Ausbruchs von Seuchenzügen, z.B. der Vogelgrippe in Niedersachsen wird die Bereitstellung von Flächen zur massenhaften Beseitigung von Tierkörpern unabdingbar. Dabei sind folgende Forderungen zu erfüllen: möglichst geringe Belastung von Grund- und Oberflächenwasser, möglichst vollständige und schnelle Verwesung und möglichst geringe Geruchsbelästigung. Die genannten Ziele sind nicht alle gleichzeitig und in gleichem Umfang zu erreichen. Grundsätzlich kommen zwei Optionen in Frage: Variante 1 Verwesungsoption" und Variante 2 "Barriereoption". Verwesungsoption: Die Standorte gewährleisten eine möglichst schnelle und vollständige Mineralisierung und haben eine lange Verweilzeit des Sickerwassers im Bodenkörper. Risiken für das Grundwasser können nicht vollständig ausgeschlossen werden. Barriereoption: Die Standorte gewährleisten den Schutz des Grundwassers durch eine Barrierewirkung der Standorte. Aufgrund der schlechteren Durchlüftung muss eine längere und unvollständigere Zersetzung in Kauf genommen werden. Außerdem kann es zu temporärem Sickerwasserstau kommen.

Standorteignung für die Beseitigung von Tierkörpern bei Seuchenzügen 1 : 50 000 (WMS Dienst)

Im Falle eines Ausbruchs von Seuchenzügen, z.B. der Vogelgrippe in Niedersachsen wird die Bereitstellung von Flächen zur massenhaften Beseitigung von Tierkörpern unabdingbar. Dabei sind folgende Forderungen zu erfüllen: möglichst geringe Belastung von Grund- und Oberflächenwasser, möglichst vollständige und schnelle Verwesung und möglichst geringe Geruchsbelästigung. Die genannten Ziele sind nicht alle gleichzeitig und in gleichem Umfang zu erreichen. Grundsätzlich kommen zwei Optionen in Frage: Variante 1 Verwesungsoption" und Variante 2 "Barriereoption". Verwesungsoption: Die Standorte gewährleisten eine möglichst schnelle und vollständige Mineralisierung und haben eine lange Verweilzeit des Sickerwassers im Bodenkörper. Risiken für das Grundwasser können nicht vollständig ausgeschlossen werden. Barriereoption: Die Standorte gewährleisten den Schutz des Grundwassers durch eine Barrierewirkung der Standorte. Aufgrund der schlechteren Durchlüftung muss eine längere und unvollständigere Zersetzung in Kauf genommen werden. Außerdem kann es zu temporärem Sickerwasserstau kommen.

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