Im Falle eines Ausbruchs von Seuchenzügen, z.B. der Vogelgrippe in Niedersachsen wird die Bereitstellung von Flächen zur massenhaften Beseitigung von Tierkörpern unabdingbar. Dabei sind folgende Forderungen zu erfüllen: möglichst geringe Belastung von Grund- und Oberflächenwasser, möglichst vollständige und schnelle Verwesung und möglichst geringe Geruchsbelästigung. Die genannten Ziele sind nicht alle gleichzeitig und in gleichem Umfang zu erreichen. Grundsätzlich kommen zwei Optionen in Frage: Variante 1 Verwesungsoption" und Variante 2 "Barriereoption". Verwesungsoption: Die Standorte gewährleisten eine möglichst schnelle und vollständige Mineralisierung und haben eine lange Verweilzeit des Sickerwassers im Bodenkörper. Risiken für das Grundwasser können nicht vollständig ausgeschlossen werden. Barriereoption: Die Standorte gewährleisten den Schutz des Grundwassers durch eine Barrierewirkung der Standorte. Aufgrund der schlechteren Durchlüftung muss eine längere und unvollständigere Zersetzung in Kauf genommen werden. Außerdem kann es zu temporärem Sickerwasserstau kommen.
Öffentliche Gesundheit, Tiergesundheit und Tierschutz sind die wichtigsten Tätigkeitsfelder des Veterinärwesens. Die öffentlichen Gesundheitsaufgaben im Veterinärbereich werden von der Veterinärverwaltung wahrgenommen. Oberste Landesveterinärbehörde ist das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie. Mittelbehörde ist das Landesverwaltungsamt mit Hauptsitz in Halle/Saale. Die Landkreise und kreisfreien Städte sind die unteren Veterinärbehörden. Die Aufgaben zu erforderlichen Veterinäruntersuchungen werden im Landesamt für Verbraucherschutz wahrgenommen. Zu den vordringlichen Aufgaben der Veterinärverwaltung gehören die Tierseuchenprophylaxe und -bekämpfung, die Verhinderung der Übertragung von Tierkrankheiten auf den Menschen (Zoonosen), der Tierschutz, die Tierkörperbeseitigung, die Tierarzneimittel- und Tierimpfstoffaufsicht, die tierärztlichen Tierzuchtangelegenheiten, Futtermittelangelegenheiten sowie die Rechtsaufsicht über die Tierärztekammer als Selbstverwaltungseinrichtung der Tierärzte. Die Fleischhygiene, die Geflügelfleischhygiene und die tierärztliche Lebensmittelhygiene fallen in die Zuständigkeit des Ministeriums für Gesundheit, Soziales und Integration. Die Fachaufgaben werden von beamteten und angestellten Tierärzten sowie technischem Kontrollpersonal wahrgenommen. Die Tierseuchenkasse als Anstalt des öffentlichen Rechts nimmt Aufgaben im Rahmen der Tiergesundheits- und Tierseuchenprophylaxe sowie der Tierseuchenentschädigung wahr. Die Tiergesundheit ist das originäre Tätigkeitsfeld des praktischen Tierarztes. Er führt seine Tätigkeit in eigener Niederlassung in Form von Einzelpraxis, Gemeinschaftspraxis oder Praxisgemeinschaft aus. Dabei wird er von Tierarzthelferinnen und Tierarzthelfern beziehungsweise von Tiermedizinischen Fachangestellten unterstützt. Diese werden in zugelassenen Ausbildungspraxen ausgebildet. In Sachsen-Anhalt gibt es circa 380 Tierarztpraxen. Auskünfte hierüber erteilt die Tierärztekammer mit Sitz in Halle/Saale (Telefon: 0345/5754120). Der Tierarzt ist Dienstleister für die Tierhalter. Für seine Leistungen erhebt er nach der Gebührenordnung für Tierärzte und nach der Arzneimittelpreisverordnung Gebühren und Auslagen. Die Tierärztekammer ist die gesetzliche Selbstverwaltungseinrichtung des tierärztlichen Berufsstandes. Alle Tierärztinnen und Tierärzte sind Pflichtmitglieder. Die Kammer regelt und überwacht in eigener Zuständigkeit unter anderem die Berufsausübung, die Fort- und Weiterbildung und die Dienstbereitschaft.
Der Antragsteller plant die wesentliche Änderung einer Anlage zur Beseitigung oder Verwertung von Tierkörpern (Verbrennungsanlage) sowie einer Anlage zur Sammlung oder Lagerung von Tierkörpern (Kühlraum). Hinsichtlich der Anlage zur Beseitigung oder Verwertung von Tierkörpern (Hauptanlage), welche im Anhang 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) unter der Nummer 7.19.2 aufgeführt ist, wird die Änderung der Abluftbehandlung beantragt. Im Ergebnis der durchgeführten standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls (§ 9 Abs. 2 i.V.m. § 7 Abs. 2 UVPG) ist festzuhalten, dass durch das beantragte Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine weitere Umweltverträglichkeitsprüfung als unselbstständiger Teil des Genehmigungsverfahrens bleibt entbehrlich.
Die Firma SecAnim GmbH, Brunnenstraße 138, 44536 Lünen, hat mit Datum vom 04.11.2022, eingegangen am 07.11.2022 und letztmalig ergänzt bzw. geändert am 16.01.2023, die Erteilung einer Genehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur wesentlichen Änderung der Anlage zur Beseitigung oder Verwertung von Tierkörpern und tierischen Abfällen (Tierkörperbeseitigungsanlage - TBA) auf dem Grundstück in 44536 Lünen, Brunnenstraße 138, Gemarkung Lippholthausen, Flur 3, Flurstück 25 sowie Gemarkung Waltrop, Flur 10, Flurstück 310 beantragt.
Berichtsjahr: 2022 Adresse: Hauptstr. 2-4 85445 Oberding Bundesland: Bayern Flusseinzugsgebiet: Donau Betreiber: Berndt GmbH Haupttätigkeit: Beseitigung oder Verwertung von Tierkörpern > 10 t/d
Berichtsjahr: 2022 Adresse: Jettenbacher Straße 12 84478 Waldkraiburg Bundesland: Bayern Flusseinzugsgebiet: Donau Betreiber: Berndt GmbH NL St. Erasmus Haupttätigkeit: Beseitigung oder Verwertung von Tierkörpern > 10 t/d
Berichtsjahr: 2022 Adresse: Geraer Str. 10 07570 Wünschendorf Bundesland: Thüringen Flusseinzugsgebiet: Elbe/Labe Betreiber: Berndt Bio Energy GmbH Haupttätigkeit: Beseitigung oder Verwertung von Tierkörpern > 10 t/d
Zuständigkeit der Tierkörperbeseitigungsanstalt in Rivenich für die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Saarland, Finanzierung der Anstalt, Tätigkeit; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Umwelt und Forsten
Berichtsjahr: 2022 Adresse: Gaterweg 210 47229 Duisburg Bundesland: Nordrhein-Westfalen Flusseinzugsgebiet: Rhein Betreiber: Andreas Frye Haupttätigkeit: Beseitigung oder Verwertung von Tierkörpern > 10 t/d
Berichtsjahr: 2022 Adresse: Pollsche Heide 1 46499 Hamminkeln Bundesland: Nordrhein-Westfalen Flusseinzugsgebiet: Rhein Betreiber: Sonac Brünen GmbH Haupttätigkeit: Beseitigung oder Verwertung von Tierkörpern > 10 t/d
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