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Standorteignung für die Beseitigung von Tierkörpern bei Seuchenzügen 1 : 50 000 (WMS Dienst)

Im Falle eines Ausbruchs von Seuchenzügen, z.B. der Vogelgrippe in Niedersachsen wird die Bereitstellung von Flächen zur massenhaften Beseitigung von Tierkörpern unabdingbar. Dabei sind folgende Forderungen zu erfüllen: möglichst geringe Belastung von Grund- und Oberflächenwasser, möglichst vollständige und schnelle Verwesung und möglichst geringe Geruchsbelästigung. Die genannten Ziele sind nicht alle gleichzeitig und in gleichem Umfang zu erreichen. Grundsätzlich kommen zwei Optionen in Frage: Variante 1 Verwesungsoption" und Variante 2 "Barriereoption". Verwesungsoption: Die Standorte gewährleisten eine möglichst schnelle und vollständige Mineralisierung und haben eine lange Verweilzeit des Sickerwassers im Bodenkörper. Risiken für das Grundwasser können nicht vollständig ausgeschlossen werden. Barriereoption: Die Standorte gewährleisten den Schutz des Grundwassers durch eine Barrierewirkung der Standorte. Aufgrund der schlechteren Durchlüftung muss eine längere und unvollständigere Zersetzung in Kauf genommen werden. Außerdem kann es zu temporärem Sickerwasserstau kommen.

Standorteignung für die Beseitigung von Tierkörpern bei Seuchenzügen 1 : 50 000

Im Falle eines Ausbruchs von Seuchenzügen, z.B. der Vogelgrippe in Niedersachsen wird die Bereitstellung von Flächen zur massenhaften Beseitigung von Tierkörpern unabdingbar. Dabei sind folgende Forderungen zu erfüllen: möglichst geringe Belastung von Grund- und Oberflächenwasser, möglichst vollständige und schnelle Verwesung und möglichst geringe Geruchsbelästigung. Die genannten Ziele sind nicht alle gleichzeitig und in gleichem Umfang zu erreichen. Grundsätzlich kommen zwei Optionen in Frage: Variante 1 Verwesungsoption" und Variante 2 "Barriereoption". Verwesungsoption: Die Standorte gewährleisten eine möglichst schnelle und vollständige Mineralisierung und haben eine lange Verweilzeit des Sickerwassers im Bodenkörper. Risiken für das Grundwasser können nicht vollständig ausgeschlossen werden. Barriereoption: Die Standorte gewährleisten den Schutz des Grundwassers durch eine Barrierewirkung der Standorte. Aufgrund der schlechteren Durchlüftung muss eine längere und unvollständigere Zersetzung in Kauf genommen werden. Außerdem kann es zu temporärem Sickerwasserstau kommen.

Erstmals ein Goldschakal in Nordrhein-Westfalen nachgewiesen

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) bestätigt erstmals Nachweise eines Goldschakals (Canis aureus) für Nordrhein-Westfalen. Es handelt sich um einen männlichen Goldschakal, der im August 2020 zunächst in Mülheim an der Ruhr nachgewiesen wurde und im September nahe der niederländischen Grenze in Kranenburg/Kreis Kleve erneut genetisch erfasst werden konnte. Am 18. August 2020 wurde auf einer Weide in Mülheim an der Ruhr ein Schaf tot aufgefunden. Die genetischen Untersuchungen durch das Senckenberg Forschungsinstitut in Gelnhausen kamen jetzt zu dem Ergebnis, dass das Schaf durch einen männlichen Goldschakal getötet wurde. Ihm wurde die Kennung GG010m zugewiesen. Zwei am Vortag auf dieser Weide ums Leben gekommene Schafe sind mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ebenfalls diesem Individuum zuzuschreiben. Eine genetische Beprobung war aufgrund der bereits erfolgten Tierkörperbeseitigung nicht mehr möglich. Am 23. August 2020 wurde ein Goldschakal an dieser Schafweide von einer Wildkamera erfasst. Die Aufnahmen wurden von nationalen und internationalen Experten verifiziert. Weitere DNA-Spuren von GG010m konnten an einem am 27.08.2020 gefundenen Rehkitz festgestellt werden. Am 25. und am 28. September 2020 wurden in Kranenburg tote Schafe auf einer Weide gefunden. Die genetischen Untersuchungen durch das Senckenberg Forschungsinstitut in Gelnhausen belegen ganz aktuell, dass auch diese Schafe durch den männlichen Goldschakal mit der Kennung GG010m getötet wurden. Das LANUV weist darauf hin, dass Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor dem Wolf grundsätzlich auch zum Schutz vor Goldschakalen, Füchsen und Hunden geeignet sind. Halter von Schafen, Ziegen und Gehegewild in Wolfsgebieten und Pufferzonen können Fördermittel für den Erwerb von Elektrozäunen und die wolfsabweisende Optimierung bestehender Zäune und Zubehör für den Schutz ihrer Herden vor Übergriffen beantragen. Hintergrund zum Goldschakal Das natürliche Verbreitungsgebiet des Goldschakals umfasst Bereiche Asiens und reicht bis nach Zentral-, Ost- und Südeuropa. In der Wahl eines Lebensraums ist die Art sehr flexibel und kann sich gut an verschiedene Gegebenheiten anpassen. So ist der Goldschakal sowohl in einer reich strukturierten Agrarlandschaft anzutreffen, als auch in Feuchtgebieten mit geeigneten Bedingungen. Eines der wichtigsten Kriterien bei der Lebensraumwahl ist die ausreichende Verfügbarkeit von Nahrung. Diese besteht hauptsächlich aus kleinen bis mittelgroßen Säugetieren, aber auch aus Amphibien, Insekten, Fischen, Aas und pflanzlicher Nahrung. Der Goldschakal ist in der Lage, sich sehr gut an die saisonal verfügbaren Ressourcen anzupassen. Die ausgeprägte Anpassungsfähigkeit ist ein Grund für seine weitere Ausbreitung in Richtung Norden und Westen. So kam es in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder zu Erstnachweisen in Ländern, in denen der Goldschakal zuvor nicht heimisch gewesen ist. In Deutschland wurden ab 1998 die ersten Nachweise geführt. Weitere Informationen zum Thema Goldschakal finden Sie unter: https://www.goldschakal.at/deutschland/ Antragsunterlagen für Präventionsmaßnahmen https://wolf.nrw/wolf/de/management/schermbeck Homepage des Forschungsinstitut Senckenberg Gelnhausen: https://www.senckenberg.de/de/presse/wolfsmonitoring-faq/ Downloads: Foto: Goldschakal /©Odin Franke. Der Abdruck der Fotos ist nur bei Nennung des Autors und in Verbindung mit dieser Pressemitteilung kostenfrei Foto: Goldschakal /©Odin Franke. Der Abdruck der Fotos ist nur bei Nennung des Autors und in Verbindung mit dieser Pressemitteilung kostenfrei Pressemitteilung Pressemitteilung

SecAnim GmbH

Die Firma SecAnim GmbH, Brunnenstraße 138, 44536 Lünen, hat mit Datum vom 04.11.2022, eingegangen am 07.11.2022 und letztmalig ergänzt bzw. geändert am 16.01.2023, die Erteilung einer Genehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur wesentlichen Änderung der Anlage zur Beseitigung oder Verwertung von Tierkörpern und tierischen Abfällen (Tierkörperbeseitigungsanlage - TBA) auf dem Grundstück in 44536 Lünen, Brunnenstraße 138, Gemarkung Lippholthausen, Flur 3, Flurstück 25 sowie Gemarkung Waltrop, Flur 10, Flurstück 310 beantragt.

wesentliche Änderung für eine Anlage nach 7.12.1.2 (Tierkrematorium) und 7.12.2 (Kühlraum) der 4. BImSchV

Der Antragsteller plant die wesentliche Änderung einer Anlage zur Beseitigung oder Verwertung von Tierkörpern (Verbrennungsanlage) sowie einer Anlage zur Sammlung oder Lagerung von Tierkörpern (Kühlraum). Hinsichtlich der Anlage zur Beseitigung oder Verwertung von Tierkörpern (Hauptanlage), welche im Anhang 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) unter der Nummer 7.19.2 aufgeführt ist, wird die Änderung der Abluftbehandlung beantragt. Im Ergebnis der durchgeführten standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls (§ 9 Abs. 2 i.V.m. § 7 Abs. 2 UVPG) ist festzuhalten, dass durch das beantragte Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine weitere Umweltverträglichkeitsprüfung als unselbstständiger Teil des Genehmigungsverfahrens bleibt entbehrlich.

GWA Besitzunternehmen GmbH & Co. KG, Badbergen

Die Firma GWA Besitzunternehmen GmbH & Co. KG, Am Bahnhof 10, 49635 Badbergen, plant die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Beseitigung oder Verwertung von Tierkörpern (Pferdekrematorium) auf dem Grundstück in 49635 Badbergen, Gemarkung Grothe, Flur 10, Flurstück(e) 172/25, 342/1. Gegenstand des Vorhabens sind insbesondere folgende Maßnahmen: • Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Beseitigung oder Verwertung von Tierkörpern für Pferde und Heimtiere mit einer Verarbeitungskapazität von max. 250 kg/h, • Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Sammlung oder Lagerung von Tierkörpern mit einem Rauminhalt von 375 m³.

Untersuchung der Wirkung der Konfiskaten aus der Tierkoerperverwertung als organischer Duenger zu Kulturpflanzen bzw. als Kompostierungshilfe von recycliertem Bauholz

Das Projekt "Untersuchung der Wirkung der Konfiskaten aus der Tierkoerperverwertung als organischer Duenger zu Kulturpflanzen bzw. als Kompostierungshilfe von recycliertem Bauholz" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Landwirtschaftliche Untersuchungs- und Forschungsanstalt Thüringen durchgeführt. In Sachsen-Anhalt stellen die Holzabfaelle bei Bauschuttrecycling und Konfiskate (zu Fleischbruehe verarbeitet) als Zwischenprodukt der tierkoerperverwertenden Industrie zwei Probleme dar. Im Rahmen dieses Projektes soll ueberprueft werden, ob die genannten Abfaelle umweltschonend entsorgt werden koennen. Dazu werden die Konfiskate als organischer Stickstoffduenger zur Substitution von mineralischem Stickstoffduenger zu Kulturpflanzen eingesetzt. Weiterhin soll ueberprueft werden, ob sich die Konfiskate als 'Kompoststaerker' bei der Kompostierung von Bauholz eignen. Das mit Bioziden behandelte Holz wird als schwer kompostierbar eingestuft, koennte jedoch, adaequat der Holz-Klaerschlamm-Kompostierung, zusammen mit Konfiskaten eine Rottebeschleunigung erfahren. Die fertigen Komposte sollen im Landschaftsbau eingesetzt werden.

Kühlschmierstoffe aus Altfetten und technischen tierischen Fetten

Das Projekt "Kühlschmierstoffe aus Altfetten und technischen tierischen Fetten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Carolo-Wilhelmina zu Braunschweig, Institut für Werkzeugmaschinen und Fertigungstechnik durchgeführt. Insbesondere bei der spanenden Metallbearbeitung werden in großem Umfang Mineralöl-basierte Kühlschmierstoffe eingesetzt, die aus Gründen des Umweltschutzes und der Resourcenschonung durch nativ basierte Produkte ausgetauscht werden sollten. Nativ basierte Kühlschmierstoffe besitzen zwar hinsichtlich ihrer anwendungsbezogenen Eigenschaften und ihrer Umweltverträglichkeit ein großes Potential, werden aber aus Kostengründen kaum eingesetzt. Die hohen Kosten für diese Produkte sind vor allem im teuren Rohstoff (Pflanzenöl) und im hohen Syntheseaufwand bei der Weiterverarbeitung zu Schmierstoffgrundölen begründet. Konkurrenzfähige native Kühlschmierstoffe lassen sich somit nur mit kostengünstigeren Rohstoffen, wie z.B. Fetten aus der Tierkörperbeseitigung, und durch Einsparungen beim Syntheseprozeß herstellen. Ziel des Projektes war die Entwicklung eines solchen qualitativ hochwertigen, oxidationsstabilen Kühlschmierstoffgrundöls auf Basis von Estern aus Altspeisefetten und technischen Tierfetten. Analysen zeigten, daß ein 2-Ethylhexylester auf Basis von Altspeisefett am besten als Kühlschmierstoffgrundöl geeignet war. Dieser Ester zeichnete sich vergleichsweise durch den niedrigsten Pourpoint, den höchsten Flammpunkt und die niedrigste Säurezahle sowie durch eine hervorragende kinematische Viskosität aus. Bei Schleifversuchen im Labormaßstab zeigten sich die aus Tier- und Altspeisefett hergestellten 2-Ethylhexylester sowohl bezüglich Oberflächenkennwerten und Prozeßstabilität als auch bezüglich des Verschleißverhaltens als geeignet. Die Verwendung der Fette zur Herstellung von Kühlschmierstoffen ist demnach prinzipiell möglich. Als Voraussetzung für einen vermarktbaren Kühlschmierstoff muß allerdings zum einen die gesicherte Qualität der Rohfette (Definition von Mindestqualitäten) und zum anderen ein weiter optimiertes Herstellungsverfahren sowie ein angepaßtes Filterverfahren angesehen werden.

Schutz der vier europäischen Geierarten (Bartgeier - Gypaetus barbatus, Gänsgeier - Gyps fulvus, Mönchsgeier - Aegypius monachus, Schmutzgeier - Neophron percnopterus) in Bulgarien

Das Projekt "Schutz der vier europäischen Geierarten (Bartgeier - Gypaetus barbatus, Gänsgeier - Gyps fulvus, Mönchsgeier - Aegypius monachus, Schmutzgeier - Neophron percnopterus) in Bulgarien" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Zoologische Gesellschaft von 1858 e.V. durchgeführt. Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Ziel des Programms mit seinen Komponenten ist es, in Bulgarien stabile Populationen aller vier Geierarten aufzubauen und die äußeren Bedingungen so günstig zu gestalten, dass diese sich dauerhaft selbst erhalten können. Fazit: Das Projekt mit seinen Umsetzungskomponenten reiht sich in den Aktionsplan zur Erhaltung der Geierpopulationen Im Balkanraum ein und trägt erheblich zu dessen Erfolg durch die erzielten positiven Teilergebnisse der Einzelmaßnahmen bei. Mit Beendigung der DBU-Förderung ist das Projekt jedoch nicht abgeschlossen. Die beteiligten Organisationen in Bulgarien sind in der Lage die bis jetzt durchgeführten Maßnahmen weiter zu führen. Die bis jetzt erreichten Ziele werden fernerhin in dem weiterführenden Projektansatz des gemeinsam von DBU und ZGF geförderten Vorhabens zum Biodiversitätsschutz im bulgarischen Balkan Gebirge AZ 26175 gefestigt und mit neuer Schwerpunktsetzung fortgeführt. Die Laufzeit des neuen Vorhabens ist fünf Jahre, so dass bis dahin eine Gänsegeierpopulation im Balkangebirge etabliert sein dürfte. Daher kann man sagen, dass das Projekt auf einem sehr erfolgreichen Weg sich befindet. Die wichtigsten Vorbereitungen zur aktiven Wiederansiedlung von Gänsegeiern im Balkangebirge sind getroffen. Eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung, aber besonders bei den betroffenen Zielgruppen der Tierhalter und Jäger konnte erreicht werden. Allerdings brachte der Beitritt Bulgariens zur Europäischen Union neue Problem, die von der innerhalb der EU geltenden Hygiene-Verordnung EU-VO 1774-2002 zur Bekämpfung des Rinder-Wahnsinns ausgehen. Danach dürfen offene Tierkörperbeseitigungsstellen, wie sie die Geierfutterplätze darstellen, nicht mehr betrieben werden. Im Zuge intensiven Lobbying in Brüssel konnte erreicht werden, dass die örtlichen Veterinärbehörden Ausnahmegenehmigungen von dem allgemeinen Verbot der offenen Tierkörperbeseitigung erteilen dürfen. Diese kommen in erster Linie den sogenannten 'Mulladores' in Spanien und in Südfrankreich zu Gute, sind aber auch für die bereits eingerichteten Geierfutterplätze in Bulgarien von großer Bedeutung. Dennoch bedarf es nun weiterer Informations- und Aufklärungsarbeit gerade bei den Veterinärbehörden in Bulgarien, die derzeit eher verunsichert sind.

Weitergehende Abwasserreinigung fuer TBA-Abwaesser, insbesondere Stickstoff-Eliminierung durch biologische Nitrifizierung und Denitrifikation

Das Projekt "Weitergehende Abwasserreinigung fuer TBA-Abwaesser, insbesondere Stickstoff-Eliminierung durch biologische Nitrifizierung und Denitrifikation" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Eiweiß und Fettverwertung durchgeführt. Bisher ist die Stickstoff-Eliminierung aus TBA-Abwaessern nicht a.A.R.D.T., daher wird eine Begrenzung der Stickstoff-Verbindungen wie Ammonstickstoff und Nitrit auch nicht in die Verwaltungsvorschrift fuer Mindestanforderungen an abzuleitendes TBA-Abwasser gem. Paragraph 7a WHG aufgenommen. Jedoch besteht die Absicht, den Parameter NH4/N nach vorliegenden ausreichend gesicherten Erfahrungen = a.A.R.D.T. etwa Mitte der 80er Jahre in die Verwaltungsvorschrift aufzunehmen. Die bisherigen Untersuchungen und Versuche auf diesem Gebiet sollen bei diesem Projekt erstmals verwertet werden. Die vorhandene Betriebsklaeranlage soll so umgebaut werden, dass zu erwarten ist, eine weitgehende Stickstoff-Eliminierung durch biologische Nitrifizierung und Denitrifikation sicher zu erreichen.

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