Entwurf des Bebauungsplan Nr. 1.1 „Technologiepark Feistenberg“ des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe
• Bekanntmachung der Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses,
• Ankündigung der Öffentlichen Auslegung und der Bürgerinformationsveranstaltung
Am 22.05.2018 wurde für den Bebauungsplan Nr. 1 „IndustriePark Oberelbe“ des Zweckverbandes In-dustriePark Oberelbe der Aufstellungsbeschluss in der Sitzung der Verbandsversammlung gefasst. Der Geltungsbereich umfasste zahlreiche Flurstücke der Gemarkungen Pirna, Zuschendorf, Großsedlitz, Krebs und Dohna, mit einer Gesamtfläche von ca. 260 ha.
Der Planvorentwurf in der Fassung vom 12.03.2020, ergänzt am 26.05.2020 wurde im Rahmen der frühzei-tigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt.
In Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Behörden- und Öffent-lichkeitsbeteiligung hat der Zweckverband entschieden, zunächst einen Teil des Plangebietes mit der Bezeichnung Teilbebauungsplan 1.1 „Technologiepark Feistenberg“ mit einem Geltungsbereich von 140 ha weiter zu beplanen, der die Bauflächen C + D, die neue Abfahrt von der B172 a und die Anpassung an den Kreisstraßen K8771 und K8772 darstellt.
Durch den Aufstellungsbeschluss IPO-010/2020 vom 23.11.2020 für den B-Plan 1.1 „TechnologiePark
Feistenberg“ wurde der Aufstellungsbeschluss konkretisiert.
Zu diesem B-Plan1.1 wurde mit Beschluss IPO-004/2023 am 24.07.2023 durch die Verbandsversammlung der Entwurfs- und Offenlagebeschluss gefasst, gleichzeitig wurde der konkretisierte Aufstellungsbe-schluss um 6 Flurstücke ergänzt.
Der Geltungsbereich wird nach dieser Ergänzung wie folgt begrenzt:
- Im Nordwesten des Plangebiets durch einen Randstreifen der Ackerschläge nördlich der K8772 auf der Flur von Heidenau-Großsedlitz
- im Nordosten durch Flurstücksgrenzen innerhalb der sich an die Dippoldiswalder Straße bzw. die K 8772 anschließenden Ackerschläge auf Pirnaer Flur
- im Osten durch die Gartensparte „Am Feistenberg“, das Motorsportgelände an der alten Depo-nie Feistenberg und die Flächen des künftigen Knotenpunktes vom Autobahnzubringer zur Ortsumgehung Pirna
- im Süden durch den Kirchweg von Dohna nach Krebs und einen Feldweg, der Krebs mit dem
Oberlindigt und dem Lindigtgut in Pirna verbindet
- im Westen durch die Gemarkungsgrenze zwischen Pirna und Dohna, die inmitten eines Acker-schlages südlich des Autobahnzubringers verläuft.
Die nachfolgenden Abbildungen verdeutlichen die Lage des Plangebietes des B-Plan1.1 innerhalb des Verbandsgebietes des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe. Die blaue Markierung stellt dabei die Ergänzung des Geltungsbereiches dar.
Planungsziele sind:
• Entwicklung von ca.64 ha Industrie- und ca.22 ha Gewerbegebieten
• Bau der zugehörigen Erschließungsanlagen einschließlich einer neuen Zu- bzw. Abfahrt von der B 172 a und eines Regenrückhaltebeckens
• Anlage von ca.22 ha Grünflächen und den
• Erhalt von ca.13 ha Landwirtschaftsfläche
• Umsetzung vorgezogener Maßnahmen zum Artenschutz (sog. CEF–Maßnahmen)
Hingewiesen wird darauf, dass der Plan außerhalb des zeichnerisch festgesetzten Geltungsbereichs fol-gende Aussagen zur Einordnung von externen Artenschutzmaßnahmen trifft:
• Gemarkung Fürstenwalde der Stadt Altenberg auf ca. 9,3 ha Landwirtschaftsflächen
• Gemarkung Zuschendorf der Stadt Pirna: 30 m Streifen südlich des Geltungsbereiches auf ca.4 Hektar Landwirtschaftsflächen und
• Gemarkung Rottwerndorf der Stadt Pirna: Entsiegelungsmaßnahme im ehem. Park von Schloss und Rittergut Rottwerndorf auf ca. 1,5 ha
Es handelt sich dabei um Zuordnungsfestsetzungen nach § 9 Abs. 1a BauGB.
Das sonst für derartige Straßenbau-Maßnahmen durchzuführende Planfeststellungsverfahren wird im vorliegenden Fall gemäß § 17b Abs. 2 S. 1 Bundesfernstraßengesetz durch das B-Plan-Verfahren ersetzt.
Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr. 2, Anlage 1 Nr. 2 c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen (SächsUVPG), ohne dass die Vorprüfung des Einzelfalls nach UVPG durchgeführt werden musste. Bei der betrachteten Planung handelt es sich um ein Vorhaben gemäß Nr.18.5.1 gemäß Anlage 1 UVPG. Die An-gaben zur Umweltverträglichkeitsprüfung werden im Rahmen der Umweltprüfung nach BauGB zusam-mengetragen.
Der Zweckverband Industriepark Oberelbe als Vorhabenträger hat die entscheidungserheblichen Unter-lagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens zusammengestellt, die Bestandteil der nachfolgend aufgeführten Auslegungsunterlagen sind. Der Zweckverband ist gemäß seiner Satzung gleichzeitig Träger der verbindlichen Bauleitplanung und damit zuständig für die Durchführung des Beteiligungsverfahrens nach BauGB.
Die ausgelegten Planunterlagen enthalten die nach § 16 Abs. 1 UVPG notwendigen Unterlagen für die Umweltverträglichkeitsprüfung. Die hiermit eingeleitete Beteiligung zum Planentwurf gemäß § 3 Abs.2 BauGB stellt zugleich die Beteiligung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen nach § 18 Abs. 1 UVPG i. V. m. § 73 Abs. 3 und 5 bis 7 VwVfG dar.
Zum Zweck der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Entwurf des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB öffentlich ausgelegt.
Zu den ausliegenden Planunterlagen zum B-Plan-Entwurf bzw. zum Vorentwurf der Verkehrsanlagen gehören:
1. Entwurf des Bebauungsplanes 1.1, Stand 02.05.2023 bestehend aus Planzeichnung, textlichen Fest-setzungen und Begründung
2. Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplanes 1.1, Stand 02.05.2023,
3. Unterlagen für den Vorentwurf der IPO-Verkehrserschließung, bestehend aus Auf- und Abfahrt
B 172A, Anschluss K 8771, Wilddurchlass und Faunabrücke, Stand 08.07.2022 bzw. 02.05.2023
4. Sonstige Unterlagen zur Verkehrsplanung
4.1 Untersuchung Verkehrsqualität / Leistungsfähigkeit, Stand 21.04.2022 u. 09.02.2023
4.2 Planunterlagen des Vorentwurfs zur K 8771 (TP II.1), Stand 08.07.2022
4.3 Planunterlagen des Vorentwurfs zur K 8772 (TP III.1), Stand 08.07.2022
5. Grünordnungsplan zum Entwurf des Bebauungsplanes 1.1, Stand 02.05.2023 mit Darstellung der externen Kompensationsflächen sowie den Anlagen: Bilanzierung, Fachteil Sichtachsen und Land-schaftsbild, Dunkelkonzept
6. Artenschutzbeitrag inkl. Anhang (Erfassung Fledermäuse und Feldlerchen), Stand 14.07.2022
7. FFH –Verträglichkeitsprüfung, Stand 08.07.2022
8. Lokalklimatische und lufthygienische Untersuchung, Stand 06.07.2022
9. Schalltechnische Untersuchungen, Stand 15.06.2022
10. Geotechnische Untersuchungen im Bereich der Verkehrsanlagen, Stand 20.06.2022
11. Geotechnische Untersuchungen im Bereich der Abwasser- und Regenwasserableitung, Stand 20.06.2022
12. Vorplanung Schmutz- und Regenwasserentsorgung, Stand 05.06.2023
13. Fachbeitrag WRRL (Wasserrahmenrichtlinie), Stand 07.07.2023
Die folgenden, nach Einschätzung des Zweckverbandes wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbe-zogenen Stellungnahmen werden nach § 3 Abs. 2 BauGB ebenfalls ausgelegt:
Themen Flächeninanspruchnahme, Naturschutz, Gewässerschutz, Hochwasserschutz,
Agrarstruktur
Verfasser der Stellungnahme
Datum, thematischer Bezug
Stellungnahmen im Rahmen der informellen Behördenbeteiligung zum Arbeitsstand des Entwurfs (2022)
S 1 Landesdirektion Sachsen (Raumordnungsbehörde), 14.09.2022
• aus raumordnerischer Sicht grundsätzliches Mittragen der Entwicklung an diesem Standort
• Hinweise auf das Vorranggebiet Kulturlandschaftsschutz Sichtexponierter Elbtalbereich und die
• landesplanerisch angestrebte Verminderung der Flächen-Neuinanspruchnahme und die
• Notwendigkeit einer Entsiegelungsmaßnahme
S 2 Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/ Osterzgebirge, 06.09.2022
• Regionalplanerische Zustimmung zum Vorhaben einschließlich der Erschließungskon-zeption und zur Einordung von Ausgleichsmaßnahmen im Vorranggebiet Landwirt-schaft,
• Hinweis auf die Notwendigkeit der Abstimmung mit den Vorhaben der Eisenbahn Neu-baustrecke
S 3 Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, 08.09.2022
• Grundsätzliche Bedenken gegen die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Fläche
S 4 Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/ Osterzgebirge, 12.09.2022
• Auseinandersetzung in Verbindung mit dem ökologischen Verbundsystem und dem Erhalt der natürlichen Bodenfruchtbarkeit
• Hinweis auf Notwendigkeit von Aussagen zu Gebieten mit hoher geologisch bedingter Grundwassergefährdung sowie mit möglicher Beeinträchtigung des Grundwasservor-kommens durch die Folgen des Klimawandels
S 5 Landestalsperrenverwaltung, Betrieb Oberes Elbtal, 08.09.2022
• Prinzipiell ist Ableitung des Regenwassers möglich, Hinweis auf das Verschlechterungs-verbot bzgl. der Ausdehnung von Überflutungsgebieten
S 6 Landkreis Sächsische Schweiz/ Osterzgebirge, Landratsamt, 13.10.2022
Hinweise auf
• Notwendigkeit der Ausgliederung aus dem Landschaftsschutzgebiet,
• Notwendigkeit einer Blendschutzkonzeption und von durchgängigen Transferkorrido-ren für den Artenschutz,
• Notwendigkeit des Nachweises der Abwasserentsorgung,
• Auseinandersetzung mit Belangen der Agrarstruktur
Stellungnahmen zum Vorentwurf des B-Plans Nr.1 (2020)
S 7 Landkreis Sächsische Schweiz/ Osterzgebirge, Landratsamt, 24.08.2020
Forderung nach:
• Festsetzung geeigneter Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
• Freihalten von Frisch- und Kaltluftentstehungsgebieten und –abflussbahnen,
• Darstellung der Auswirkungen des gravierenden Flächenentzuges auf den Boden und die Landwirtschaft,
• Beachtung der Sichtachsen des Barockgarten
S 8 • Landesdirektion Sachsen (Raumordnungsbehörde),
• Forderung nach einer nachvollziehbaren Untersetzung des notwendigen Flächenbedar-fes im Rahmen der Begründung zum Bebauungsplan
Die vorgebrachten Anregungen, Hinweise und Bedenken sind in den Planentwurf eingearbeitet worden.
Weiterhin liegen die in nachstehender Tabelle aufgezählten umweltbezogenen Informationen vor:
Art der vorhandenen Informatio-nen Datum Thematischer Bezug
Regionalplan 2020 (2.Gesamtfortschreibung des Regi-onalplanes der Planungsregion Oberes Elbtal/Osterzgebirge) mit Umweltbericht und Fachbeitrag Landschaftsrahmenplan rechtswirksam seit 17.09.2020 Darstellung des derzeitigen Bestandes und der Entwicklungsperspektiven für Natur und Land-schaft in der Region Oberes Elbtal/ Osterzgebir-ge sowie Prüfung der Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen der Gebiete von gemein-schaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete.
Landschaftsplan der Verwaltungs-gemeinschaft Pirna/ Dohma 20.10.2003 Erfassung aller geschützten Biotope, Integrierte Bestandsaufnahme und Bewertung aller Schutzgüter, Entwicklung schutzgutbezogener Ziele und Zusammenführung in einer Entwick-lungskonzeption für das Gebiet der Verwal-tungsgemeinschaft
Landschaftsplan der Verwaltungs-gemeinschaft Dohna/ Müglitztal 26.03.2018 „
Entwurf des Landschaftsplans –der Stadt Heidenau 21.11.2022 „
Managementplan für das SCI 085E – Seidewitztal und Börnersdorfer Bach 20.11.2008 einführende Angaben zum Gebiet mit Ergeb-nissen der Ersterfassung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL und Arten nach An-hang II der FFH-RL, Aufstellung der
daraus abgeleiteten Erhaltungs- und Entwick-lungsmaßnahmen
Managementplan für das SCI 173 – Barockgarten Großsedlitz Januar 2006 „
Fachteil 'Lärmschutz' aus dem Rea-lisierungskonzept des Zweckver-bandes IndustriePark Oberelbe 31.10.2019 Interpretation und Ergänzung der Ergebnisse des Schalltechnischen Gutachtens um Aussagen zu Verkehrslärm
Hydronumerische Modellierung der Oberflächenabflüsse des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe 05.11.2019 Lokalisierung potenziell drohender Zunahmen der Oberflächenabflüsse , Aufzeigen von Kom-pensationsmöglichkeiten zur Wahrung des Ver-schlechterungsgebotes
Stellungnahmen von Trägern Öf-fentlicher Belange, Umweltver-bänden und Betroffenen zum Be-bauungsplan Nr.1 des Zweckver-bandes IndustriePark Oberelbe 06-08/2020 Bedenken zur Flächeninanspruchnahme und zur Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch Bauflächen-Ausweisungen, Beeinträchti-gung der Kulturlandschaft, Bedenken zur Nie-derschlagsentwässerung
Protokoll zur Abstimmung der Ar-tenschutz- Konzeption mit der Un-teren Naturschutzbehörde 23.02.2023 / 05.04.2023 Abstimmungsergebnisse zu
Fledermaus-Transferkorridoren und Dunkel-konzept
Die Auslegung erfolgt
vom 21.08.2023 bis 29.09.2023
in folgenden Dienststellen des Zweckverbandes bzw. der beteiligten Kommunen:
Zweckverband IndustriePark Oberelbe:
Geschäftsstelle Breite Straße 4, 01796 Pirna zu folgenden Geschäftszeiten:
Mo. 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Di. 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mi. 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Do. 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Fr. 9:00 – 12:00 Uhr
Stadt Pirna:
Mehrzweckraum 0.01, Eingang Stadthaus (gegenüber vom Rathaus), Am Markt 1/2, 01796 Pirna zu fol-genden Dienstzeiten:
Mo. 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Di. 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Mi. 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Do. 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Fr. 8:00 – 12:00 Uhr
Stadt Heidenau
Bauamt, von-Stephan-Straße 4, 1. OG Zimmer 103, 01809 Heidenau
zu folgenden Dienstzeiten:
Mo. 08:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr
Di. 08:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Fr. 08:30 – 12:00 Uhr
Stadt Dohna
Stadtverwaltung Dohna (Rathaus) Zimmer A201, Am Markt 10/11, 01809 Dohna, zu folgenden Dienstzei-ten:
Mo. geschlossen
Di. 8:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr
Mi. 8:30 – 12:00 Uhr
Do. 8:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr
Fr. 8:30 – 12:00 Uhr
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden auf der Inter-netseite des Zweckverbandes unter https://www.zv-ipo.de/daten/ zugänglich gemacht.
Weiterhin sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und sämtliche Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de
unter Eingabe des Suchbegriffs „Zweckverband Industriepark Oberelbe“ sowie auf dem Portal
https://www.uvp-verbund.de einsehbar.
Möglichkeiten der Abgabe einer Stellungnahme
Während der öffentlichen Auslegung wird jedermann die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch ( z.B. per E-Mail an
stadtentwicklung@pirna.de
oder per Landesportal Bauleitplanung über die o.g. website) übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift an einem der 4 Auslegungsorte in den o.a. Geschäftszeiten usw.) abgegeben werden können. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlich-keit im Sinne des § 3 BauGB.
Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, können entsprechend § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Auch kann eine Mitteilung über das Abwägungsergebnis nur zu den Stellungnahmen erfolgen, wo die Anschrift des Verfassers lesbar beigefügt ist. Die verbindliche Mitteilung über das Abwägungsergebnis erfolgt nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss in der Verbandsversammlung.
Bürgerinformationsveranstaltung
Zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen Auslage findet am
30.08.2023 im Zeitraum von 16:00 bis 19:00 Uhr
in der Herder-Halle, Rudolf-Renner-Straße 41c, 01796 Pirna
eine Bürgerinformationsveranstaltung in Form eines Planungs-Dialogs statt. In dieser Zeit stehen Planer, Mitarbeiter und die Zweckverbandsvorsitzenden für individuelle vertiefende Gespräche und Nachfragen zur Verfügung. An verschiedenen Ständen werden die unterschiedlichen Themen erörtert. So stehen die jeweiligen Fachexperten z.B. zu den Themenblöcken, Artenschutz, Natur und Landschaftsbild, Verkehr, Technische Medien, Siedlungswasserwirtschaft und Immissionsschutz bereit.
Opitz
Verbandsvorsitzender
Das Projekt "Querbauwerke und Restwasser an der Maltsch in Oberösterreich" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität für Bodenkultur Wien, Institut für Hydrobiologie und Gewässermanagement durchgeführt. Hintergrund für die Beauftragung dieser Studie ist das Inkrafttreten der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Dieses neue europäische Wasserrecht hat unter anderem zum Ziel, funktionierende Lebensgemeinschaften im Gewässer aufrecht zu erhalten bzw. gegebenenfalls wieder herzustellen. In Österreich wurde in den letzten Jahren eine Vielzahl von Untersuchungen über die Beziehung zwischen Fischen und verschiedenen anthropogenen Eingriffen in Fließgewässern durchgeführt. Datenbasis des Projektes bilden daher nicht neu zu erhebende Freilanddaten, sondern bereits verfügbare Informationen. Der Schwerpunkt des Projektes liegt bei hydrologischen Eingriffen inklusive Kontinuumsunterbrechungen. Sowohl ausreichende Restwassermengen als auch Fischwanderhilfen sind Grundvoraussetzungen dafür, den durch die WRRL geforderten guten ökologischen Zustand der jeweiligen Gewässer wieder herzustellen bzw. zu erhalten. Für eine entsprechende ökologische Bewertung der aktuell gegebenen Verhältnisse , sind quantitative, WRRL-konforme Elektrobefischungen (BMLFUW 2006a, Schotzko et al. 2006) und Bewertungen, d.s. der Fischindex Austria (FIA, Haunschmid et al. 2006) sowie der Euro-pean Fish Index (EFI, FAME-Consortium 2005) durchzuführen. Ziel des Projektes ist die Erstellung einer Expertise zur Identifizierung hydrologischer Restaurierungsmaßnahmen an der Maltsch zur Unterstützung der Umsetzung der WRRL. Da Fische unter aquatischen Organismen gegenüber hydrologischen Beeinträchtigungen, insbesondere Kontinuumsunterbrechungen, am sensibelsten reagieren bzw. entsprechend WRRL obligatorisch zur Bewertung des Gewässerzustandes heranzuziehen sind, wird diese Tiergruppe stellvertretend herangezogen. Dabei sollen zwei wesentlichen Fragen behandelt werden: 1. Warum soll grundsätzlich eine Restwasserabgabe stattfinden? 2. Warum sollen Querbauwerke grundsätzlich organismenpassierbar saniert werden? An verschiedenen Wehranlagen wird Wasser der Maltsch ausgeleitet. Das über Känale geführte Triebwasser wird in Kleinkraftwerken abgearbeitet und folglich in die Maltsch rückgeleitet. Folge der Ausleitungen sind unterschiedlich lange Restwasserstrecken in der Maltsch. Bei einigen Kleinkraftwerken sollen Sanierungsarbeiten bzw. eine energiewirtschaftliche Optimierung und Anpassung an den Stand der Technik erfolgen. Vorliegende Studie baut somit auf den Vorkenntnissen bereits durchgeführter Studien auf und soll einen Überblick nach Stand des Wissens geben.
Breetze – In der ehemaligen Sandgrube bei Breetze im Landkreis Lüneburg startete der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Anfang der Woche wieder mit der Beweidung. Die Grube zählt zu den bedeutendsten Offenlandlebensräumen in dem Landkreis mit einem trockenwarmen Klima, so dass das Gelände für viele teils gefährdete und besonders geschützte Arten eine besondere Bedeutung hat. Zahlreiche Insektenarten – darunter über 800 Schmetterlingsarten – sind hier heimisch. Neben dem im Gebiet regelmäßig brütenden Wendehals ist eine der vorkommenden Arten die Zauneidechse, „Reptil des Jahres 2020 und 2021“. Sie ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz eine streng geschützte Art und steht auf der Vorwarnliste der Roten Liste gefährdeter Tierarten. In der ehemaligen Sandgrube bei Breetze im Landkreis Lüneburg startete der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Anfang der Woche wieder mit der Beweidung. Die Grube zählt zu den bedeutendsten Offenlandlebensräumen in dem Landkreis mit einem trockenwarmen Klima, so dass das Gelände für viele teils gefährdete und besonders geschützte Arten eine besondere Bedeutung hat. Zahlreiche Insektenarten – darunter über 800 Schmetterlingsarten – sind hier heimisch. Neben dem im Gebiet regelmäßig brütenden Wendehals ist eine der vorkommenden Arten die Zauneidechse, „Reptil des Jahres 2020 und 2021“. Sie ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz eine streng geschützte Art und steht auf der Vorwarnliste der Roten Liste gefährdeter Tierarten. „Der offene Charakter der ehemaligen Sandgrube ist Voraussetzung für die Artenvielfalt in diesem Gebiet. Viele der hier lebenden Arten sind auf vegetationsfreie Sandflächen und das Mosaik aus lockerer und dichterer Vegetation angewiesen. Ohne ein Gegensteuern wäre die Fläche früher oder später vollständig bewaldet“, erklärt Kristof Meyn, Projektmitarbeiter beim NLWKN. Um diesem Trend entgegenzuwirken, wurde auf einem Teilgebiet der ehemaligen Sandgrube eine Beweidung mit Schafen eingeführt. „Um trotz einer Einzäunung des Geländes für die Schafe dem Wild den Weg nicht zu versperren, haben wir an einigen Stellen Wilddurchlässe in den Zaun integriert“, ergänzt Meyn. Auch für die ebenfalls besonders geschützte Kreuzkröte konnte im vergangenen Frühjahr viel erreicht werden: Die Amphibienart ist landesweit bedroht, die Trockenheit der vergangenen Jahre hat die Reproduktion der Kreuzkröte enorm erschwert. Damit das Vorkommen in der ehemaligen Sandgrube Breetze nicht ausstirbt, wurden im März im Rahmen des EU-geförderten IP LIFE-Projekts „Atlantische Sandlandschaften“ weitere Laichgewässer im zentralen Grubenbereich angelegt. In Kooperation mit dem Bauhof der Stadt Bleckede wurden die Kleingewässer regelmäßig mit Wasser versorgt. Ein Teil der Quappen wurde zudem entnommen und im Auftrag der Unteren Naturschutzbehörde durch Fachleute großgezogen. Durch die Kombination dieser beiden Methoden konnten etwa 1.000 Kreuzkröten durch die Metamorphose gebracht werden. Dies stellt gemäß Einschätzung von Sören Frischmuth von der unteren Naturschutzbehörde im Landkreis Lüneburg, Projektpartnerin des NLWKN vor Ort, einen großen Erfolg für den Bestand der Kreuzkröte auf lokaler, aber auch auf Landesebene dar. Im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort wurde im vergangenen Jahr angekündigt, dass eine naturschutzfachliche Führung durch das Gebiet angeboten werden soll, um die Artenvielfalt der ehemaligen Sandgrube Breetze vor Ort erlebbar zu machen. „Am interessantesten stellt sich das Gebiet im Frühjahr und Frühsommer an. Gegen Ende des Winters werden wir daher Interessierte über einen entsprechenden Termin in 2022 informieren“, so Meyn. Das Integrierte LIFE-Projekt „Atlantische Sandlandschaften“ Das Integrierte LIFE-Projekt „Atlantische Sandlandschaften“ Die Maßnahmen in der Sandgrube Breetze sind Teil des von der Europäischen Union geförderten Projekts „Atlantische Sandlandschaften“ zum Erhalt der biologischen Vielfalt, das gemeinsam von den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen umgesetzt wird. Charakteristische Biotope der atlantischen biogeographischen Region wie zum Beispiel Heide- und Dünenlandschaften, artenreiche Borstgrasrasen und nährstoffarme Stillgewässer sollen dabei nachhaltig aufgewertet oder entwickelt werden. Auch die Bestände der für diese Lebensräume typischen Arten wie Knoblauchkröte, Kreuzkröte, Schlingnatter und Zauneidechse sollen gestärkt werden. Für die zehnjährige Laufzeit des Projekts steht beiden Ländern insgesamt ein Budget von 16,875 Millionen Euro zur Verfügung. 60 Prozent der Mittel werden von der Europäischen Union gestellt, jeweils 20 Prozent von den beiden Bundesländern. Die Gesamtverantwortung für das Vorhaben liegt in Nordrhein-Westfalen beim Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV). Die operative Umsetzung der konkreten Einzelmaßnahmen in Niedersachsen liegt beim Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU). Weitere Informationen sind im Internet unter www.sandlandschaften.de und unter www.nlwkn.niedersachsen.de verfügbar. Für Rückfragen zum Gesamtprojekt steht Ihnen das IP-LIFE-Team des NLWKN gerne zur Verfügung (Tel.: 0511/3034-3352, E-Mail: Thomas.Kutter@nlwkn.niedersachsen.de ). Für weitere Informationen über die Maßnahme in der Sandgrube Breetze wenden Sie sich bitte an Kristof Meyn (Tel.: 0511/3034-3318, E-Mail: Kristof.Meyn@nlwkn.niedersachsen.de ) oder Sören Frischmuth, Untere Naturschutzbehörde Landkreis Lüneburg, Tel. 04131/ 26 1209, soeren.frischmuth@landkreis-lueneburg.de ).