Das Projekt "Touristenmotive und touristische Infrastruktur im Biosphaerenreservat Schorfheide" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung / Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bundesamt für Naturschutz, Geschäftsstelle des Deutschen Nationalkomitees für das UNESCO-Programm 'Der Mensch und die Biosphäre' (MAB).Das kurz vor der Wende eingerichtete Biosphaerenreservat Schorfheide-Chorin, das durch seine Funktion als Staatsjagd von Goering bis Mielke in Teilen noch fast 'unberuehrte' Natur darstellt, steht unter grossem Druck, als Erholungslandschaft fuer das nahegelegene Berlin entwickelt zu werden. In diesem Projekt geht es darum, Ansprueche verschiedener Gruppen von Erholungssuchenden zu eruieren und diese, in Zusammenarbeit mit weiteren Forschungsprojekten in diesem Gebiet, in die Erarbeitung touristischer Infrastruktur zu uebersetzen, die mit Zielen von Umweltschutz und Umweltbildung kompatibel ist.
Das Projekt "Entwicklung einer nachhaltigen Tourismusstrategie für den Landschaftspark Drawskie Seenplatte (Polen)" wird/wurde gefördert durch: Auswärtiges Amt / Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Göttingen, Burckhardt-Institut, Professur für Naturschutz und Landschaftspflege.Inhaltliche Zielsetzung des Projektes ist die Entwicklung einer nachhaltigen Tourismusstrategie als Baustein der Regionalentwicklung im Bereich des Landschaftsparks Drawskie Seenplatte. Hierzu erfolgt exemplarisch eine flächendeckende Kartierung und Bewertung der touristischen Infrastruktur und Nutzung sowie der landschaftlichen/naturschutzfachlichen Potenzialen am Siecino See. Dieser See wurde ausgewählt, da sich hier Nutzungskonflikte zwischen Tourismus und Naturschutz in repräsentativer Weise für die Seenplatte widerspiegeln. Aufbauend auf der Datenerhebung, sollen typische Konfliktfelder identifiziert sowie Lösungs- und Steuerungsmöglichkeiten in enger Anlehnung an Best-Practice-Beispiele aus anderen Großschutzgebieten erarbeitet werden. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Besucherlenkung gelegt (räumliche und zeitliche Entzerrung, Honey-Pot-System usw.).Die Erarbeitung erfolgt in enger Kooperation zwischen den polnischen Akteuren der Verwaltung, des Trägervereins des Landschaftsparks und Studierenden der Sporthochschule Posen sowie Studierenden der Universität Göttingen und der HAWK Fachhochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen.Bei der Erarbeitung soll aus wissenschaftlicher Perspektive einerseits überprüft werden, inwieweit die in Deutschland vorliegenden Erkenntnisse im Themenfeld 'Nachhaltiger Tourismus in Schutzgebieten' auf die polnischen Verhältnisse übertragbar sind, andererseits inwieweit die in Polen vorliegenden Erfahrungen zu ihrer Weiterentwicklung herangezogen werden können (Wissenschaftsaustausch).
„Der Tourismus im Ahrtal nimmt knapp vier Jahre nach der Flutkatastrophe wieder deutlich an Fahrt auf. Auf das Erreichte können die Tourismusbetriebe, die Kommunen und alle Akteure zu Recht stolz sein. Ich habe mich sehr gefreut, dass der Ahrtal-Tourismus Bad Neuenahr-Ahrweiler e. V. als zentrale Organisation für die touristische Entwicklung zum Saisonstart hier in der Staatskanzlei Bilanz ziehen und einen Ausblick geben will“, sagte Ministerpräsident Alexander Schweitzer. Gemeinsam mit Tourismusministerin Daniela Schmitt und Klimaschutzministerin Katrin Eder blickte er auf die Förderschwerpunkte des Landes und betonte, dass der Wiederaufbau ein Regierungsschwerpunkt bleibe. Für den Ahrtal-Tourismus informierten die Geschäftsführer Andreas Lambeck und Jan Ritter über den aktuellen Stand und künftige Projekte im Ahrtal. Der Ministerpräsident hob die Bedeutung des Tourismus für das Ahrtal und Rheinland‑Pfalz insgesamt als wichtigen Wirtschafts- und Standortfaktor hervor. Mit landesweit mehr als 148.000 nicht exportierbaren Arbeitsplätzen gelte es, diesen weiter auszubauen und zu sichern. Das Land fördert neben dem eigentlichen Wiederaufbau der zerstörten touristischen Infrastruktur deshalb alle Strukturen wie beispielsweise Nachhaltigkeit, Marketing und einzelbetriebliche Qualitätsmaßnahmen. „Mit der Wiedereröffnung des Steigenberger Hotels und der Grundsteinlegung für den Neubau im Kurpark von Bad Neuenahr-Ahrweiler sind in den vergangenen Monaten wichtige Meilensteine erreicht worden. Insgesamt sind mittlerweile über 85 Prozent der touristischen Betriebe wiederaufgebaut worden. Viele haben ihre Angebote nicht nur saniert, sondern sie haben einen Zeitsprung gemacht und eine neue Qualität und Anmutung mit modernen Betriebskonzepten geschaffen. Die Gäste- und Übernachtungszahlen steigen kontinuierlich an. Bemerkenswert ist, dass nicht nur Stammgäste zurückkommen, sondern dass auch ein neues und jüngeres Publikum das Ahrtal für sich entdeckt“, sagte Ministerpräsident Alexander Schweitzer. Auch wenn der Wiederaufbau noch nicht abgeschlossen sei und noch Herausforderungen zu meistern sind, könne sich das Ahrtal als nachhaltige und innovative Tourismusregion erfolgreich positionieren. Die Landesregierung werde diesen Prozess weiterhin eng begleiten. Ministerin Schmitt: Enge Begleitung – nachhaltiger Tourismus im Fokus Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt betonte die kontinuierliche Unterstützung des Landes für den Tourismus im Ahrtal. „Von Anfang an haben wir die Betriebe und Akteure vor Ort eng begleitet – finanziell, strategisch und mit gezielten Maßnahmen“, so Schmitt. Das Nachhaltige Tourismuskonzept Ahrtal 2025 bildet die Grundlage für eine zukunftsfähige Entwicklung. Das Land habe hier mit 1,2 Millionen Euro einen wichtigen Beitrag geleistet. Auch weiterhin gelte: „Gute Projekte werden nicht am Geld scheitern“, stellte Schmitt klar. So fördert das Land beispielsweise den Radbus, der von den Touristen gut angenommen wurde, auch im Jahr 2025 mit rund 51.000 Euro. Die bisherige Kampagne „We AHR open“ wird 2025 unter dem Namen „Wow! Ahrtal!“ fortgeführt. „Wir unterstützen diese preisgekrönte Kampagne, die auch in schwierigen Zeiten viele Gäste in die Region gelockt hat weiterhin“, sagte Schmitt. Sie überreichte einen Förderbescheid in Höhe von 50.000 Euro. „Das Ahrtal ist auf Wachstumskurs. Die Gästezahlen steigen, neue Übernachtungsbetriebe entstehen – der Tourismus entwickelt sich positiv. Wir werden diesen Weg weiter unterstützen“, so Schmitt. Ministerin Eder: Naturschutz, Gewässerentwicklung und klimaneutrale Mobilität zentral für einen nachhaltigen Tourismus Umweltministerin Katrin Eder betonte, dass gerade der Naturschutz, die Gewässerentwicklung und die Mobilität wichtig für einen nachhaltigen Tourismus wären. „Die Ahrtal-Region ist ohne das Gewässer Ahr genauso wenig vorstellbar wie ohne den Weinbau an seinen Hängen. Das Gewässer bietet Wanderinnen und Wanderern auf den Rotweinwanderwegen, Radfahrerinnen und Radfahrern entlang des Gewässers wie auch Besucherinnen und Besuchern der Ahrtalgemeinden vielfältige touristische Erlebnisse.“ Voraussetzung dafür sei ein ökologisch intaktes und weitgehend naturnah gestaltetes Gewässer. Die Wiederherstellung der Ahr böte somit eine große Chance, die touristische Region weiter aufzuwerten, sagte Eder. Auch die Naturschutzbehörden würden die Entwicklungen unterstützen, die für die Naturentwicklung im Ahrtal förderlich seien. Ein Augenmerk läge auf besonders schützenwerten Gebieten wie den Naturschutzgebieten „Ahrschleife bei Altenahr“ und „Mündungsgebiet der Ahr“. „Diese Gebiete sind für einen naturverträglichen Tourismus und ein Naturerleben in der Region von großem Interesse“, sagte Eder. Im Bereich der Eisenbahninfrastruktur boten die schrecklichen Folgen der Flutkatastrophe die einmalige Chance, durch erleichterte Bedingungen im Rahmen des Aufbauhilfegesetzes die Strecke zu modernisieren. „Die Wiederherstellung der Mobilität im Ahrtal war deswegen von Anfang an von großer Bedeutung. Zentral war dabei der Wiederaufbau der Ahrtalbahn und ihre Elektrifizierung“, führte die Ministerin aus und verwiese auf die Elektrifizierung der Ahrtalbahn als wichtigen Teil der rheinland-pfälzischen Verkehrswende im Sinne einer klimafreundlichen und nachhaltigen Mobilität von Morgen. Andreas Lambeck, Geschäftsführer des Ahrtal-Tourismus: „Auch, wenn im Wiederaufbau noch viele Herausforderungen zu meistern sind: Das Ahrtal ist auf einem guten Weg, sein selbst gestecktes Ziel, in einigen Jahren DIE innovative und nachhaltige Weinregion Deutschlands zu werden, zu erreichen.“ Ein Meilenstein werde zum Jahresende die Fertigstellung der Bahnstrecke an der Mittelahr sein. Daran angeschlossen folge der Ahrradweg 2026. „Mehrere neue Hotelansiedlungen verdeutlichen, dass das Ahrtal auch für Investoren attraktiv ist.“ Darüber hob Lambeck die Hauptprojekte aus dem Nachhaltigen Tourismuskonzept Ahrtal hervor. So sind die Attraktivierung des Rotweinwanderweges und die Auszeichnung von sieben neuen AhrSchleifen als Rundwandertouren in Arbeit. Für die Hängeseilbrücke und den Skywalk ist die Machbarkeitsstudie ausgeschrieben. Laut Andreas Lambeck ist auch der Wiederaufbau des Gesundheitsstandortes Bad Neuenahr-Ahrweiler in vollem Gange. Im Kurpark Bad Neuenahr-Ahrweiler entsteht gerade der Neubaukomplex mit Konzerthalle, Haus des Gastes, Tourist-Information und Stadtbibliothek. Auch die gesamte Parkanlage und weitere Gebäude werden komplett neugestaltet. „Ein absolutes Highlight im Kurpark wird die erste Heilwasser-Erlebniswelt Deutschlands mit Aquathek, Brunnengarten und immersiv sowie interaktiv erlebbarer Heilwasser-Ausstellung“, so der Geschäftsführer. „Eine unserer wichtigsten Aufgaben wird die Kommunikation mit unseren Gästen sein: Was erwartet die Besucher im Ahrtal, wie kann die Region die Gäste ein Stück weit mitnehmen in der Entwicklung des Wiederaufbaus?“ Daher soll die bisherige Marketing-Kampagne „we AHR open“ in diesem Jahr nach und nach in eine neue Kampagne unter dem Motto „Wow! Ahrtal!“ überführt werden. Abschließend dankte Andreas Lambeck dem Land Rheinland-Pfalz herzlich für die große Unterstützung und partnerschaftliche Begleitung im touristischen Wiederaufbau. „Es handelt sich auf allen Ebenen um eine vertrauensvolle und vor allem lösungsorientierte Zusammenarbeit. Sicherlich ist die bestehende Gesetzeslage mit allen Detailierungsgraden und Vorschriften für alle Beteiligten zusätzlich eine immense Herausforderung und für eine Katastrophenbewältigung keinesfalls zweckdienlich. Jedoch lassen wir uns auch hiervon nicht entmutigen und arbeiten gemeinsam mit dem Land mit viel Herzblut weiter am touristischen Wiederaufbau.“ Touristische Zahlen Ahrtal Betten Übernachtungen 2019: circa 8400 2019: ca. 1,4 Millionen 2022: circa 3800 2022: ca. 434.000 2023: circa 5600 2023: ca. 624.000 2024: circa 6200 2024: ca. 760.000
Gemeinschaftsaufgabe zur „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ Mit GRW-Mitteln können wirtschaftsnahe Infrastrukturvorhaben zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes gefördert werden, soweit sie unmittelbar für die Entwicklung der regionalen Wirtschaft erforderlich sind. Förderfähige Infrastrukturmaßnahmen sind bspw. die Erschließung, der Ausbau und die Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten, die Errichtung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus sowie die Geländeerschließung für den Tourismus. Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände, die der Kommunalaufsicht unterstehen. Der Regelfördersatz beträgt für alle Vorhaben der gewerblichen Infrastruktur 60 Prozent, in Ausnahmefällen kann der Fördersatz bei besonderem Landesinteresse bis zu 80 Prozent betragen. Eine Förderung bis zu 90 Prozent kann für Vorhaben gewährt werden, bei denen mehrere Kommunen interkommunale Kooperationsvorhaben realisieren. Der Regelfördersatz beträgt für alle Vorhaben der touristischen Infrastruktur 60 Prozent. Einzelheiten sind im Koordinierungsrahmen, in der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung und den Landesregelungen zur GRW geregelt. Investitionsbank Sachsen-Anhalt www.ib-sachsen-anhalt.de
Rund 80 Prozent der Bevölkerung Sachsen-Anhalts leben in den ländlichen Räumen. Der Landesentwicklungsplan 2010 des Landes Sachsen-Anhalt definiert als ländliche Räume das gesamte Bundesland neben den beiden städtischen Verdichtungsräumen Halle und Magdeburg. Die ländlichen Räume mit ihren vielfältigen Kulturlandschaften sind prägend für Sachsen-Anhalt und identitätsstiftend für die Bewohner. Angesichts der demografischen Entwicklung ist die weitere Stärkung der ländlichen Gebiete als Wirtschaftsstandort sowie Arbeits-, Lebens-, Erholungs- und Kulturraum besonders wichtig. Mit neuen und bewährten Strategien werden die ländlich geprägten Regionen Sachsen-Anhalts mit Mitteln aus den Verschiedenen Förderprogrammen unterstützt und mit den Akteuren vor Ort lebenswert gestaltet. Hierbei werden die Möglichkeiten der EU-Förderförderung im Bereich des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) , zu dem auch LEADER gehört, sowie die Bundesförderung aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK), für Sachsen-Anhalt in Anspruch genommen (siehe auch Koalitionsvertrag) . Engagierte Menschen fördern, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt in ländlichen Räumen in Ostdeutschland stärken - dafür steht der Wettbewerb Neulandgewinner. In der sechsten Wettbewerbsrunde unter dem Motto "Zukunft erfinden vor Ort" sollen Menschen und Projekte ausgezeichnet werden, die Probleme vor Ort ändern und gemeinwohlorientiert arbeiten. Der Wettbewerb ist eine gemeinsame Aktion des Thünen-Instituts für Regionalentwicklung e.V. und des Vereins Neuland gewinnen e.V. sowie der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. Was wird gesucht? Gesucht werden Vorhaben, die eine konkrete gesellschaftliche Problemlage vor Ort praktisch verändern, dabei gemeinwohlorientiert arbeiten, lokal und gesellschaftlich wirken, die Möglichkeit zur Partizipation und Teilhabe anderer schaffen und Vorbild für andere sein wollen. Die Projekte sollten sich sinnvoll in den regionalen Kontext einbetten, eine realistische Perspektive auf Umsetzung und die Chance auf Verstetigung haben. Wer kann sich bewerben? Bewerben können sich Menschen, die ein Vorhaben oder Projekt in Trägerschaft einer gemeinnützigen Organisation durchführen wollen. Es können sich Neulandsucher (Fördersumme bis 5.000 Euro) und Neulandgewinner (Fördersumme ab 5.000 Euro) bewerben. Wie funktioniert die Bewerbung? Bewerbungen können bis 20. März 2022 über das Neulandgewinner-Bewerbungsportal eingereicht werden. Für die Online-Bewerbung des mehrstufigen Bewerbungsverfahrens genügt zunächst eine überzeugende Persönlichkeit und eine gute Konzeptskizze inklusive Kostenplan. Ablauf des mehrstufigen Auswahlverfahrens: Online-Bewerbungsverfahren bis 20. März 2022 Vor-Ort-Besuche ausgewählter Projekte Mai - Juni 2022 Auswahl der Projekte im August 2022 Erstellen des formalen Förderantrags im Herbst Aufnahme ins Programm zum ÜBERLAND-Festival 2. bis 4. September 2022 Land lebt doch! - Eine Bühne für die ländlichen Räume Überall auf dem Lande engagieren sich Menschen jeden Tag um gesellschaftlichen Mehrwert zu schaffen und den ländlichen Raum selbst zu gestalten. Von diesen Menschen, Initiativen und Projekten wird im Newsletter des Thünen-Instituts für Regionalentwicklung e.V. erzählt. Um zum Beispiel den Tourismus in den ländlichen Räumen zu stärken, fördert das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Investitionen, mit denen touristische Entwicklungspotentiale erschlossen werden. Grundlage der Förderung ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 (RL RELE 2014-2020) Teil D - Dorferneuerung und -entwicklung einschließlich touristischer Infrastruktur in der jeweils geltenden Fassung. Das Förderbudget für die vergangene Auswahlrunde betrug 1,6 Millionen Euro. Antragsberechtigt sind unter anderem Gemeinden und Gemeindeverbände, gemeinnützige juristische Personen, wie zum Beispiel Vereine und auch Privatpersonen. Die jeweiligen aktuellen Aufrufe zu diesem und andere Förderprogramme sowie weitere Unterlagen sind abrufbar unter: www.elaisa.sachsen-anhalt.de (Sortierung nach FP-Nummer). Vier Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ÄLFF) stehen den Bürgerinnen und Bürgern als direkte Ansprechpartner zur Verfügung. Sie sind zuständig für Flurneuordnungs- und Bodenordnungsverfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz und Flurbereinigungsgesetz, die Förderung der Dorferneuerung und anderer Maßnahmen im ländlichen Raum sowie Marktordnungs- und Ausgleichsmaßnahmen und weiterer Fördermaßnahmen in der Landwirtschaft. ( www.alff.sachsen-anhalt.de ) Das ehrenamtliche Engagement ist eines der wesentlichsten Handlungsfelder, um attraktive Lebensbedingungen in den ländlichen Räumen zu erhalten. Es hat für den gesellschaftlichen Zusammenhalt eine herausragende Bedeutung. Ob Landfrauenverband, Landjugend, Naturschutz-, Landschaftspflege- oder Heimatverbände, ehrenamtlich tätige Bürger und Bürgerinnen; sie alle leisten einen unschätzbaren Beitrag für die Entwicklung des Landes. Dies gilt es zu würdigen ist und zu fördern. Das Ministerium Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt unterstützt zahlreiche Ehrenamtliche, die sich in Vereinen, Verbänden und Bürgerinitiativen im Land für den Erhalt der biologischen Vielfalt, den Schutz der natürlichen Ressourcen, sachgerechte Umweltinformationen sowie für eine nachhaltige und zukunftsfähige Entwicklung vor allem in den ländlichen Räumen in Sachsen-Anhalt einsetzen. Beispielhaft für erfolgreiches bürgerschaftliches Engagement in den ländlichen Räumen stehen der Dorfwettbewerb " Unser Dorf hat Zukunft ", das Förderprogramm "DorfGemeinschaftsläden" und Netzwerk Stadt-Land.
Im Rahmen der Naturparkförderung unterstützt das Land Rheinland-Pfalz die dringend erforderliche Sanierung des Heimbergturms in Schloßböckelheim mit einer Fördersumme in Höhe von 31.200 Euro. Den Zuwendungsbescheid hat Wolfgang Treis, Präsident der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord, nun dem Trägerverein Naturpark Soonwald-Nahe e.V. vor Ort übergeben. Der Heimbergturm, der auf dem etwa 300 Meter hohen Heimberg zwischen Schloßböckelheim und Waldböckelheim steht, wurde 2008 erbaut und hat sich seitdem zu einem beliebten Ziel für Touristen, Radfahrer und Wanderer entwickelt. Im Zuge der Sanierung sollen vor allem Holzbauteile erneuert werden, um die Standfestigkeit des 29 Meter hohen Turms auch langfristig zu gewährleisten. Die Gesamtmaßnahme beläuft sich auf 39.000 Euro, wobei der Naturpark einen Eigenanteil von 7.800 Euro trägt. SGD-Nord-Präsident Wolfgang Treis betonte bei der Übergabe des Zuwendungsbescheids: „Mit der Sanierung des Heimbergturms im Rahmen des diesjährigen Handlungsprogramms unterstützen wir eine naturnahe Erholung im Naturpark Soonwald-Nahe. Solche Projekte tragen wesentlich zur nachhaltigen Regionalentwicklung bei.“ Bettina Dickes, Landrätin des Landkreises Bad Kreuznach, würdigte ebenfalls die Bedeutung des Turms für den sanften Tourismus der Region: „Der Heimbergturm ist nicht nur ein markanter Aussichtspunkt, sondern auch ein wichtiger Bestandteil der Wanderwege im Naturpark. Mit der heutigen Förderung wird ein wertvoller Beitrag zur Stärkung der touristischen Infrastruktur geleistet.“ Auch Marco Rohr, Geschäftsführer des Naturpark Soonwald-Nahe, zeigte sich erfreut: „Der Heimbergturm wird gerne von Naturinteressierten aufgesucht, denen sich von der überdachten Aussichtsplattform auf 24 Metern Höhe ein eindrucksvolles Panorama über den Naturpark Soonwald-Nahe bietet. Die Sanierungsarbeiten sollen zeitnah umgesetzt werden, um den Besuchern auch in Zukunft ein sicheres und unvergessliches Erlebnis bieten zu können.“
Projektförderung auf Grundlage der Naturpark-Handlungsprogramme
Das Wirtschaftsministerium unterstützt die Tourismusakteure in Sachsen-Anhalt mit dem Ziel, wettbewerbsfähige Organisations- und Angebotsstrukturen zu schaffen und das Land national wie international erfolgreich aufzustellen. Auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Tourismusentwicklung werden unter anderem touristische Marketingmaßnahmen, Vorhaben zur Digitalisierung, Vorhaben zur Steigerung der Nachhaltigkeit und Maßnahmen zur qualitativen Verbesserung und Modernisierung des touristischen Angebotes sowie Projekte zur Stärkung der touristischen Netzwerke und der fünf touristischen Regionalverbände gefördert. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Landes und beträgt bis zu 90 Prozent der Projektkosten. Antragsberechtigt sind unter anderem Landkreise, kreisfreie Städte und Gemeinden, Verbände und Vereine, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung, öffentlich-rechtliche und gemeinnützige privatrechtliche Stiftungen jeweils mit touristischer Ausrichtung sowie Regional- und Stadtmarketinggesellschaften. Nähere Informationen und Antragsunterlagen erhalten Sie beim Referat Tourismus, Standortmarketing: tourismus(at)mw.sachsen-anhalt.de . Die neue Tourismusrichtlinie können Sie hier abrufen: Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Tourismusentwicklung . Für größere Investitionsprojekte im Tourismus – sowohl im betrieblichen Bereich (Hotels, Ferienhausparks etc.) als auch im Bereich der touristischen Infrastruktur (Wege, Leitsysteme, Infozentren etc.) – steht die Investitionsförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) zur Verfügung. Eine GRW-Förderung ist nur möglich, wenn mit dem Vorhaben grundsätzlich die Herstellung der Barrierefreiheit im touristischen Angebot untersützt wird. Weitere Informationen zum Förderprogramm sowie Details zur Antragstellung bietet die Internetseite der Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Die Tourismuswirtschaft ist eine der am stärksten von der Corona-Krise betroffenen Branchen. Das Ministerium stellt Mittel aus dem Corona-Sondervermögen zur Verfügung. Die Maßnahme „Förderung der Tourismuswirtschaft“ gliedert sich in zwei Bereiche: Zum einen können Marketingmaßnahmen zur Abfederung der Folgen der Pandemie für die Tourismuswirtschaft, zum anderen Digitalisierungsmaßnahmen zur Stärkung der Wiederstandskraft der Tourismuswirtschaft unterstützt werden. Bis zum Jahr 2025 stehen insgesamt 8 Millionen Euro zur Verfügung. Im Rahmen der verfügbaren Mittel aus dem Corona-Sondervermögen ist eine Förderung von bis zu 90 Prozent der Projektkosten vorgesehen. Die Förderung soll von den regionalen Tourismusverbänden, der Investitions- und Marketinggesellschaft, den Stadtmarketinggesellschaften, dem Landestourismusverband, dem DEHOGA und anderen Tourismuspartner in Anspruch genommen werden können. Eine einzelbetriebliche Förderung ist nicht vorgesehen. Bei Förderfragen wenden Sie sich an tourismus(at)mw.sachsen-anhalt.de .
Das Projekt "Umweltbelange des Tourismus in der Stadtplanung: Ermittlung von Umweltbelastungen und Minderungspotenzialen im Zusammenhang mit touristischen Aktivitäten im Kontext des Urbanen Umweltschutzes (UmTourS)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) / Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität der Bundeswehr München, Institut für Verkehrswesen und Raumplanung, Professur für Raumplanung und Mobilität.Der Städtetourismus ist ein wachsender Tourismusbereich, nicht nur in Deutschland. Auch die EU verweist auf die Attraktivität von Städten für Tourist/-innen. Tourismus und die durch ihn verursachten Umweltbelastungen werden häufig nicht systematisch erfasst und in Tourismuskonzepte oder Stadtentwicklungskonzepte integriert. Auf die durch touristische Aktivitäten in der Stadt entstehenden Emissionen, Ressourcenverbräuche, Flächenkonkurrenzen, neuen Bewegungsströme und Infrastrukturbedarfe oder Konflikte mit anderen städtischen Nutzungen (bspw. am Immobilienmarkt), wird eher punktuell reagiert, wenn sich die Probleme/Konflikte ballen. Zentrale Fragestellungen sind daher: (1) Welche Umweltbelastungen und Ressourcenverbräuche entstehen durch den wachsenden Städtetourismus, wie bspw. Lärm, wachsendes Verkehrsaufkommen, Ausbau der Infrastrukturen, Inanspruchnahme von Grünflächen, Gewässern etc.? (2) Welche Beeinträchtigungen und Konflikte sind durch touristische Aktivitäten zu erwarten, die dem Ziel einer hohen Umwelt- und Lebensqualität der Bevölkerung im Wohnumfeld entgegen stehen? (3) Welche Potenziale bietet der Städtetourismus für den urbanen Umweltschutz und die Förderung einer nachhaltigen Stadtentwicklung, bspw. durch klimagerechte touristische Infrastrukturen? (4) Welche Handlungsmöglichkeiten bestehen (durch wen und mit welchen Maßnahmen / Instrumenten?), um den Städtetourismus nachhaltiger zu gestalten (bspw. über an städtischen Umweltschutzzielen ausgerichteten Tourismuskonzepten oder Integrierten Stadtentwicklungskonzepten) und wie kann der Bund diese unterstützen? Produkte: projektinterne Berichte und Protokolle, Workshops mit Expert/-innen sowie Stakeholdern, Leitfaden zur Gestaltung eines nachhaltigen Städte-Tourismus mit Empfehlungen für Instrumente und Maßnahmen, Durchführung und Dokumentation einer Studienreise/Fachexkursion, Durchführung eines Webinars mit Seminarunterlagen zur Fortbildung im Nachhaltigen Städtetourismus, Abschlussveranstaltung mit Dokumentation, Abschlussbericht.
Tourismus spielt in unserer heutigen Gesellschaft eine bedeutende Rolle. Beispielsweise durch den Verbrauch von Energie und den Ausstoß von Luftschadstoffen belastet er die Umwelt. Tourismus wird somit zu einem komplexen Themenfeld, innerhalb welchem zahlreiche Bereiche wie Mobilität, Unterbringung und Verpflegung im Verhältnis zu Umweltbelastungen und -auswirkungen betrachtet werden müssen. Bedeutung des Tourismus Tourismus hat in Deutschland eine hohe Bedeutung sowohl für Reisende als auch ökonomisch. Rund 70 Millionen längere Reisen (ab fünf Tagen) werden von Einwohnerinnen und Einwohnern Deutschlands jährlich unternommen. Die deutsche Tourismuswirtschaft trug 2016 mit 2016 mit 100 Milliarden Euro (4,4 Prozent) erheblich zur gesamten Bruttowertschöpfung bei. Insgesamt 2,9 Millionen Erwerbstätige waren 2016 im Tourismus beschäftigt. (vgl.: Tourismuspolitischer Bericht der Bundesregierung, 2017 ). Auch weltweit ist Tourismus ein wichtiger Wirtschaftsbereich, der jeder elften Person einen Arbeitsplatz bietet. Tourismus beeinflusst beinahe alle Bereiche der Umwelt. Eine Untersuchung im Auftrag des Umweltbundesamtes kam im Jahr 2002 zu einer qualitativen Abschätzung der Umweltauswirkungen. Während der An- und Abreise kommt es insbesondere zum Verbrauch von Primärenergie , Ausstoß von klimaschädlichen Emissionen, Beeinträchtigung der Atmosphäre sowie zu Lärmemissionen. Unterkünfte haben insbesondere im Bereich der Flächeninanspruchnahme einen Einfluss auf die Umwelt und Freizeitaktivitäten wirken sich besonders stark auf die Biodiversität aus. Diese generellen Aussagen haben auch heute noch Bestand. Quantitative Erhebungen zu den Umweltauswirkungen des Wirtschaftsbereiches Tourismus liegen für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland derzeit nicht vor. Eine Tabelle, die die Schwere der Umweltauswirkungen verschiedener, touristischer Aktivitäten darstellt. Umweltbelastungen ermitteln und Umweltauswirkungen verringern Ziel des Umweltbundesamtes ist es, die Umweltauswirkungen des Tourismus zu spezifizieren sowie Maßnahmen und Instrumente zur Reduzierung zu empfehlen. Zusätzlich sollen Veränderungen der Umweltauswirkungen mittels zutreffender Indikatoren evaluiert werden. Dies ist insbesondere auch deshalb notwendig, da die Tourismuswirtschaft ein wachsender Bereich ist. Lag die Gesamtzahl der in der amtlichen Statistik erfassten Übernachtungen im Jahr 2006 bei 351,2 Millionen, stieg sie bis zum Jahr 2016 auf 447,2 Millionen an (vgl.: Tourismuspolitischer Bericht der Bundesregierung, 2017 ). Das Umweltbundesamt setzt sich im Rahmen von interdisziplinären Forschungsvorhaben mit den Auswirkungen des Tourismus und Minderungsmöglichkeiten auseinander. Der Ausstoß von Kohlendioxid (CO 2 ), der durch touristisch bedingten Verkehr entsteht, trägt maßgeblich zum Klimawandel bei. Hauptsächlich sind dabei Reisen mit dem Pkw, Reisebus, Schiff oder Flugzeug zu erwähnen. Reisen mit dem Flugzeug spielen eine besonders schwerwiegende Rolle. Dies liegt daran, dass sie neben dem CO 2 in der üblichen Reiseflughöhe noch weitere Emissionen und atmosphärische Prozesse verursachen, deren Klimawirksamkeit deutlich höher ist, als die des CO 2 allein. Beispielhaft sind Emissionen von Stickoxiden oder die vom Luftverkehr verursachte Wolkenbildung zu nennen. Kondensstreifen, die selbst schon eine Klimawirkung haben, können diese noch verstärken, wenn sie sich in Zirruswolken umwandeln. Nach aktuellem wissenschaftlichem Kenntnisstand beträgt die Klimawirkung dieser „Nicht-CO 2 -Effekte“ noch einmal das Doppelte des CO 2 allein. Die Tourismuswirtschaft wird sich in Zukunft auf veränderte Rahmenbedingungen in Folge des Klimawandels einstellen und sich entsprechend anpassen müssen. Die Betroffenheit von Destinationen und Anbietern wird hierbei vielfältig sein. Das Umweltbundesamt befasst sich ausführlich im Rahmen seiner Forschungen mit diesem Thema. Die Untersuchung der Vulnerabilität Deutschlands gegenüber dem Klimawandel im Auftrag des Umweltbundesamtes ermittelt auch für die Tourismuswirtschaft Anpassungsnotwendigkeit und Anpassungsfähigkeit . Eine Wirkungskette zur Analyse wurde erarbeitet und steht für das Handlungsfeld Tourismuswirtschaft zur Verfügung sowie Indikatoren zur Beurteilung der Veränderungen. Informationen zu Anpassungsnotwendigkeiten, Beispiele für Maßnahmen sowie Hinweise zur Umsetzung wurden erarbeitet und im Handlungsleitfaden „Anpassung an den Klimawandel: Die Zukunft im Tourismus gestalten“ vorgestellt. Luftverschmutzung wird durch den Tourismus aus verschiedenen Quellen erzeugt z.B. Verkehr zu Land, Wasser und in der Luft sowie durch Heizen, insbesondere mit Kleinfeuerungsanlagen, und auch im Freien beim Grillen und bei Lagerfeuern. Auch können von einigen Freizeitaktivitäten Luftverschmutzungen ausgehen, dies ist z.B. auf sogenannten Holi-Festivals , auf denen Farbpulver in die Luft geworfen wird, der Fall; es entstehen zum Teil sehr hohe Feinstaubbelastungen. Dies trifft ebenfalls auf Feuerwerke zu, die im Rahmen von touristischen Veranstaltungen durchgeführt werden. Durch Beeinträchtigung der Luftzirkulation kann es zudem zu einer Anreicherung der emittierten Luftschadstoffe in Bodennähe kommen. Wasser, egal ob Fluss, See oder Meer, hat für Reisende eine hohe Anziehungskraft. Immerhin 46 Prozent aller deutschen Reisenden suchten in ihrem Urlaub im Jahr 2015 Sonne, Strand und Meer auf. In Regionen, in denen Wasser knapp ist, wird der Wasserverbrauch zu einem Problem. Vielfach muss das Wasser aufwändig aufbereitet oder kostenintensiv mit Tankschiffen oder Tankwagen herangefahren oder aus Meerwasser gewonnen werden. Im Falle von Wasserknappheit entsteht eine Konkurrenz insbesondere zwischen Tourismus, dem Trinkwasserbedarf der lokalen Bevölkerung und der Landwirtschaft. Der Tourismus selbst kann sowohl für zu hohe Wasserentnahmen als auch für Gewässerverschmutzung (z.B. durch vermehrtes Abwasseraufkommen) verantwortlich sein. Im Winter hingegen kommen weitere problematische Wassernutzungen hinzu, z.B. Beschneiung von Skipisten unter Einsatz von Zusatzstoffen. Für Hotels, Pensionen, Ferienhäuser und andere Tourismusinfrastrukturen werden neue Gebäude errichtet und dabei Böden versiegelt. Zusätzlich werden Parkplätze eingerichtet und Außenanlagen gestaltet, was ebenfalls Fläche in Anspruch nimmt und zu einer weiteren Versiegelung oder Verdichtung von Böden führt. Zudem wird die Bodenstruktur verändert oder es werden Fremdmaterialien aufgebracht. All dies führt zum Verlust natürlicher Bodenfunktionen mit Auswirkungen auf den Wasserhaushalt oder das Kleinklima, sodass u.a. das Risiko für Überflutungen und Überhitzung im Sommer steigt. Touristische Infrastrukturen haben einen direkten Einfluss auf das Landschaftsbild bzw. das Stadtbild. Auffällig ist dies insbesondere immer dann, wenn die Architektur sich nicht an den örtlichen Gegebenheiten und Bautraditionen orientiert. Zudem sucht ein Tourismusinvestor für sein Gebäude in der Regel die Nähe zur Landschaft und Natur, um hier schöne Ausblicke für die Gäste zu gewährleisten und kurze Wege zu attraktiven Orten, seien es Strände, Sehenswürdigkeiten oder Aussichtspunkte, zu gewährleisten. In Berggebieten werden zur Steigerung der touristischen Attraktivität Bergbahnen errichtet, Flächen für Parkplätze planiert und an Rad- und Wanderwegen werden Sitzbänke, Abfalleimer und Wegweiser installiert. Die Biodiversität wird beeinträchtigt durch Luftverschmutzung, Wasserverschmutzung, Bodenveränderungen, Eingriffe in Küsten- und Uferbereich durch Anlage von Badestellen, Freizeiteinrichtungen (z.B. Marinas) und Beherbergungseinrichtungen. Zudem sind unterschiedliche Biotopformen zum Erhalt einer vielfältigen Biodiversität nötig. Über den Verlust von Biodiversität durch den Tourismus liegen derzeit keine quantifizierten Erkenntnisse vor, möglicherweise kann dies auch nicht exakt hergeleitet werden. Unabhängig davon enthält die Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt umfangreiche Maßnahmen, die im Bereich des Tourismus ergriffen werden sollen, um die biologische Vielfalt zu schützen und zu erhalten. Die beschriebenen Umweltbelastungen haben in der Regel immer einen mittelbaren oder unmittelbaren, lang- oder kurzfristigen Einfluss auf die Gesundheit der Menschen. Es ist nicht bekannt, welcher Anteil der Gesundheitsrisiken auf den Tourismus zurückzuführen ist. Ebenso schwer abschätzbar ist, ob eine solche Differenzierung möglich ist. Besonders schwerwiegend sind Gesundheitsrisiken, die aus der Luftverschmutzung und durch Lärmemissionen resultieren. Weitere potentielle Gesundheitsrisiken entstehen durch die interkontinentale Ausbreitung von Schädlingen (wie z.B. Bettwanzen ) und Vektoren (Tiere, die Krankheitserreger übertragen können, wie z. B. Mücken ). Zudem kann häufiger Sonnenbrand zur Entstehung von Hautkrebs beitragen. Einzelne mit touristischen Aktivitäten in Verbindung stehenden Aktivitäten können sich ebenfalls negativ auf die Gesundheit und das Wohlbefinden auswirken. Zu diesen Sachverhalten zählen wechselnder Druck (Flugzeug, Tauchen), Anpassungsschwierigkeiten an andere Klimazonen, Zeitverschiebungen, Gesundheitsgefährdungen durch Klimaanlagen oder die Verträglichkeit regionaler Lebensmittel. Spezielle, insbesondere lokal auftretende Infektionskrankheiten können zudem durch schlechte Badegewässerqualitäten und mangelnde Hygiene auftreten. Tourismus ist Mitverursacher des Klimawandels. Gleichzeitig ist er auch von den Folgen der Klimaveränderungen betroffen. Die Untersuchung der Vulnerabilität Deutschlands gegenüber dem Klimawandel im Auftrag des Umweltbundesamtes ermittelt auch für die Tourismuswirtschaft Anpassungsnotwendigkeit und Anpassungsfähigkeit. Eine Wirkungskette zur Analyse wurde erarbeitet und steht für das Handlungsfeld Tourismuswirtschaft zur Verfügung sowie Indikatoren zur Beurteilung der Veränderungen. Empfehlungen für Reisende Auf der Seite des Verbraucherratgebers „Umweltbewusst reisen“ sind die wichtigsten Tipps für einen umweltschonenden Urlaub für Reisende zusammengefasst. Die Möglichkeiten, die entstehenden Treibhausgasemissionen einer Reise zu kompensieren sind vielfältig. Auf der Seite des Verbraucherratgebers „Kompensation von Treibhausgasemissionen“ finden Sie eine Zusammenstellung von Informationen zum Thema. Um bei der Vielzahl der Kompensationsmöglichkeiten einen Überblick zu behalten, gibt es den „Gold Standard“. Mehr Informationen darüber finden Sie auf der Seite der UBA-Siegelkunde .
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