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Neuer Grenzwert für Blei im Trinkwasser tritt in Kraft

Am 1. Dezember 2013 tritt ein neuer Grenzwert für Blei im Trinkwasser in Kraft. Pro Liter Wasser dürfen dann nicht mehr als 0,010 mg Blei enthalten sein. Da die Werte in Bleileitungen in der Regel höher sind, müssen diese gegen Rohre aus besser geeigneten Werkstoffen ausgetauscht werden. Die Trinkwasserverordnung aus dem Jahre 2001, die am 01.01.2003 in Kraft trat, sieht eine stufenweise Herabsetzung des Bleigrenzwertes im Trinkwasser bis zum 1. Dezember 2013 vor. Damit endet die zehnjährige Übergangsfrist für den Austausch bleihaltiger Rohre. Davon betroffen sind Gebäude, die vor 1970 gebaut wurden, da danach keine Bleileitungen mehr verbaut wurden.

Viren in der Uferfiltration In-situ-Monitoring und Risikomanagement unter spezieller Berücksichtigung des Einflusses von Extremwetterereignissen

Das Projekt "Viren in der Uferfiltration In-situ-Monitoring und Risikomanagement unter spezieller Berücksichtigung des Einflusses von Extremwetterereignissen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Berlin, Institut für Angewandte Geowissenschaften, Fachgebiet Hydrogeologie durchgeführt. Zielsetzung: Uferfiltration ist eine gängige Methode zur Trinkwassergewinnung bei begrenztem natürlichen Grundwasserangebot und wird in vielen Regionen Deutschlands mit großen Oberflächengewässern, wie z.B. in Berlin, Düsseldorf und Hamburg eingesetzt. Rohwasser, das durch Uferfiltration gewonnen wird, ist gefährdet durch den Eintrag von Schadstoffen aus Oberflächengewässern. Schadstoffe können neben organischen Verbindungen und Schwermetallen auch Krankheitserreger, wie Viren und Bakterien, sein. Die deutsche Trinkwasserverordnung (TrinkwV) beinhaltet aktuell nur Grenzwerte für bestimmte Indikatorbakterien, wie Escherichia coli und Enterokokken. Im aktuell gesetzlich festgelegten Messprogramm für die Trinkwasserqualität sind humanpathogene Viren kein Bestandteil. Die im Jahr 2021 in Kraft getretene neue EU-Trinkwasserrichtlinie (EU-TWR) sieht vor, somatische Coliphagen als Indikatorviren für Grundwasserverunreinigungen durch humanpathogene Viren zu nutzen, da die Detektion der somatischen Coliphagen deutlich einfacher ist als die der humanpathogenen Viren, wie z.B. Adenoviren. Dabei ist zu beachten, dass somatische Coliphagen keine Krankheitserreger für Menschen sind. Auf Grund des unterschiedlichen Transportverhaltens verschiedener Viren ist jedoch davon auszugehen, dass Indikatorviren und -bakterien nur beschränkt aussagekräftig für humanpathogene Viren sind. U.a. haben unsere Untersuchungen am Rhein und im Uferfiltrat des Wasserwerks Flehe gezeigt, dass die Existenz und das Abbaupotential somatischer Coliphagen nicht in direkter Korrelation zu humanpathogenen Viren, z.B. Adenoviren, stehen muss (Knabe et al., 2023). Verschiedene Faktoren können dazu führen, dass eine erhöhte Virenbelastung im Oberflächengewässer auftreten und eine Migration in das Rohwasser zur Folge haben kann. Zum einen können hydrologische Veränderungen als Folge des Klimawandels, z.B. häufigere Extremereignisse wie Trockenperioden und besonders Hochwasser (Blöschl et al., 2019), die natürliche Reinigungswirkung der Uferfiltration verringern. Zum anderen können Bevölkerungswachstum, Urbanisierung sowie Landnutzungsänderungen dazu führen, dass die Abwasserbelastung in Flüssen zunimmt (Wen et al., 2017). Die neue EU-Trinkwasserrichtline (EU-TWR) erfordert zusätzlich zur Einhaltung von Grenzwerten risikobasierte Ansätze für die ereignis-basierte Überwachung der Wasserqualität, wie bspw. das Water-Safety-Plan-Konzept (WSP) der WHO (World Health Organization). Der WSP sieht für einen Wasserversorger die Beschreibung des gesamten Trinkwasserversorgungsystems vor, einschließlich einer Erfassung aller möglichen Eintragsquellen von Gefährdungen für die Trinkwasserqualität. Eine Risikobewertung für jede einzelne Kombination von Gefährdung und Gefährdungsereignis in Form einer Risiko-Matrix nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß, liefert klare Monitoring- und Handlungsprioritäten zur Risikominimierung. Basierend auf der neuen EU-TWR werden Wasserversorger zeitnah vor dem Problem stehen, zum Teil komplexe Risikobewertungen durchführen zu müssen. Das bedeutet, dass eine Vielzahl an Gefährdungsereignissen im Hinblick auf die Eintrittswahrscheinlichkeit einer Gefahrenquelle einzustufen ist. Ziel des Projektes ist es, Wasserwerksbetreibern eine wissenschaftlich fundierte Bewertung des Risikos und Transports humanpathogener Viren bei der Uferfiltration unter Berücksichtigung aktueller gesetzlicher Vorgaben (EU-TWR) und Empfehlungen der WHO zu ermöglichen. Dabei soll insbesondere der Einfluss von Extremwetterereignissen (Starkniederschläge, Hochwasserperioden, Niedrigwasser) und messtechnischen Unsicherheiten in der Risikobewertung berücksichtigt werden. (Text gekürzt)

Natürliche Radionuklide in Trinkwasser in der Bundesrepublik Deutschland - Erfassung und Evaluierung der im Kontext der Richtlinie 2013/51/Euratom erhobenen TrinkwV Anlage 3a-Daten.

Das Projekt "Natürliche Radionuklide in Trinkwasser in der Bundesrepublik Deutschland - Erfassung und Evaluierung der im Kontext der Richtlinie 2013/51/Euratom erhobenen TrinkwV Anlage 3a-Daten." wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH durchgeführt. Am 22. Oktober 2013 wurde die Richtlinie 2013/51/Euratom zur Festlegung von Anforderungen an den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung hinsichtlich radioaktiver Stoffe in Wasser für den menschlichen Gebrauch erlassen., Die nationale Umsetzung erfolgte im Rahmen der geänderten Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Mit Inkrafttreten dieser Änderungsverordnung am 26. November 2015 sind Inhaber von Wasserversorgungsanlagen in Abhängigkeit Ihrer Versorgungsgröße verpflichtet Erstuntersuchungen des Trinkwassers auf Radionuklide natürlichen Ursprungs durchzuführen. Für alle bestehende Wasserversorgungsanlagen müssen Untersuchungen bis spätestens 26. November 2019 abgeschlossen sein und die Ergebnisse den zuständigen Behörden der Länder gemeldet werden. Ziel dieses Projektes ist es, diesen umfangreichen nach TrinkwV Anlage 3a erhobenen Datensatz im Rahmen der Informationspflicht nach § 21 Absatz 1 TrinkwV in einer Datenbank zentral zu erfassen und zu validieren. Diese würde eine geographische Auswertung in Karten und eine aktualisierte Ermittlung der Strahlenbelastung der Bevölkerung in Deutschland durch natürliche Radionuklide im Trinkwasser ermöglichen. Zusätzlich sollte die Datenbank ergänzt werden durch Informationen zu dem Grundwasserleiter (Stratigraphie, Lithologie, Durchlässigkeit), eingesetzte Aufbereitungsschritte im Wasserwerk und zeitgleich zu den Anlage 3a-Daten erhobenen chemischen Parametern (TrinkwV Anlage 2, Anlage 3 Teil I). Unter Anwendung multivariater Statistik könnten dann Zusammenhänge zwischen den natürlichen Radionuklidgehalten und chemischen Parametern des Trinkwassers und der Geologie sowie der angewandten Aufbereitungsverfahren in der Wasserversorgungsanlage eruiert werden.

Teilprojekt: Grundlagen Trinkwassernetze und Verbraucherschnittstellen

Das Projekt "Teilprojekt: Grundlagen Trinkwassernetze und Verbraucherschnittstellen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW) durchgeführt. In dem Verbundvorhaben 'EnTri' mit den Verbundpartnern DEW21, Forschungsinstitut für Wasser- und Abfallwirtschaft an der RWTH Aachen - FiW e. V.; MSG Maschinenbau GmbH, Schmallenberg; Paul Speeck Rohrleitungsbau und Tiefbau GmbH, Dortmund; Roschiwal + Partner Ingenieur GmbH, Augsburg sowie Tracto-Technik GmbH & Co. KG, Lennestadt-Saalhausen als Koordinator ist die Entwicklung einer auf Wärmepumpentechnologie basierenden Anlage zur Nutzung von Wärme aus dem Trinkwasserleitungsnetz mit einer Regeneration aus dem oberflächennahen Erdreich das Ziel. Diese Wärmetechnologie soll zunächst an ausgewählten Verbrauchern der DEW 21 erprobt werden. In dem vorliegenden Teilprojekt 'Grundlagen Trinkwassernetze und Verbraucherschnittstellen' wird die DEW 21 in dem Arbeitspaket (AP) A zusammen mit Tracto-Technik eine Testrohr-Prototypenanlage entwickeln. Unter Berücksichtigung der Trinkwasserverordnung und der hygienischen Sicherheitsvorschriften soll das Realisierungspotenzial anhand verschiedener Anwender ermittelt werden. Bei der konzeptionellen Entwicklung des Wärmetauschers mit Integration der Mess- und Regelungstechnik ist DEW 21 ebenfalls eingebunden. Die Anbindung an die Gebäudetechnik in AP D und das Installationskonzept in AP E erfolgen unter Einbindung von DEW 21, indem Lösungen zur Leitung der Wärme durch die Hauswand und zur Messung der verbrauchten Wärmeenergie entwickelt werden. Hygienetests in Form von Wasseruntersuchungen erfolgen im Auftrag der DEW 21. Bei der Fertigstellung der Gesamtanlage wird DEW 21 ebenfalls tätig sein. In dem Arbeitspaket G 'Feldtests' wird DEW 21 Tests mit Tracto-Technik und dem FiW gemeinsam durchführen und auswerten.

Anpassung und Optimierung des AOP Verfahrens für die Trinkwasserversorgung kleinerer Versorgungseinheiten A24/06

Das Projekt "Anpassung und Optimierung des AOP Verfahrens für die Trinkwasserversorgung kleinerer Versorgungseinheiten A24/06" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Wien, Institut für Wassergüte, Ressourcenmanagement und Abfallwirtschaft (E226) durchgeführt. Die Versorgung mit Trinkwasser ausreichender Qualität und Quantität zählt zu den zentralen Aufgaben der Siedlungswasserwirtschaft. Trotz des grundsätzlich hohen Wasserdargebots in Österreich treten lokal jedoch Probleme auf qualitativer und / oder quantitativer auf. Treten diese Probleme an Orten mit hoher Bevölkerungsdichte auf, sind umfangreiche technische Maßnahmen für Transport und Aufbereitung unausweichlich. Dies trifft auch auf das Gebiet der Mitterndorfer Senke zu. Grundsätzlich handelt es sich beim Wasser im Grundwasserstrom der Mitterndorfer Senke um qualitativ hochwertiges Wasser, das jedoch massiv mit leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen verunreinigt ist und deshalb die Nutzung als Trinkwasser stark einschränkt. Durch die mögliche kanzerogene Wirkung von chlorierten Kohlenwasserstoffen ist in der Trinkwasserverordnung ein höchstzulässiger Grenzwert festgelegt, für dessen Unterschreitung die Errichtung einer Wasseraufbereitungsanlage unumgänglich ist. Traditionell wird eine Aktivkohlefiltration für die Entfernung dieser Substanzen eingesetzt. Diese ist verfahrenstechnisch jedoch auf einen Dauerbetrieb ausgelegt und eignet sich nur sehr bedingt für einen 'Ein ' Aus' Betrieb zur Spitzenabdeckung oder als Notwasserversorgung, da bei längerem Stillstand eine mögliche Verkeimung zu befürchten ist. Als weitere Möglichkeit zur Elimination von chlorierten Kohlenwasserstoffen eignet sich das AOP ' Verfahren (Advanced Oxidation Process - die 'Erweiterte Oxidation' durch Ozon und Wasserstoffperoxid). Dieses Oxidationsverfahren ist im österreichischen Lebensmittelbuch (Codex alimentarius austriacus) als zulässiges Aufbereitungsverfahren implementiert. In Österreich wurde mit dem Wasserwerk Moosbrunn (Stadt Wien ' Ma 31) eine erste große derartige Anlage realisiert. Im Gegensatz zur Aktivkohle eignet sich dieses Verfahren auch für eine diskontinuierliche Betriebsweise und somit zur Abdeckung von Spitzen aus CKW kontaminierten Rohwässern der Mitterndorfer Senke. Derzeit bezieht die Gemeinde Bad Fischau-Brunn ihr Trinkwasser über die 1. Wiener Hochquellenwasserleitung, doch für die Absicherung der Trinkwasserversorgung bei Wasserknappheit wäre eine gemeindeinterne Aufbereitung des Grundwassers empfehlenswert. Mittels der geplanten Trinkwasseraufbereitung durch Oxidation mit Ozon und Wasserstoffperoxyd soll das mit chlorierten Kohlenwasserstoffen verunreinigte Grundwasser aus den in der Gemeinde befindlichen Brunnen Föhrenwald gefördert, aufbereitet und nutzbar gemacht werden.

Möglichkeiten der Sicherung von Einzelwasserversorgungen in Bayern mittels Trinkwasseraufbereitung

Das Projekt "Möglichkeiten der Sicherung von Einzelwasserversorgungen in Bayern mittels Trinkwasseraufbereitung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von IWW Institut für Wasserforschung gemeinnützige GmbH durchgeführt. In Bayern existieren mehr als 30.000 Anlagen der Einzelwasserversorgung. Im Rahmen des Projektes wurde untersucht, welche räumliche Verteilung der Anlagen besteht. Unter Anwendung von GIS-Daten zur Grundwasser- und Bodenbeschaffenheit sowie zur Landnutzung wurde eine Gefährdungsanalyse durchgeführt. Im Ergebnis wurden die Parameter ermittelt, bei denen am häufigsten mit einer Überschreitung der Grenzwerte nach Trinkwasserverordnung zu rechnen ist. Dabei handelt es sich neben hygienischen Beanstandungen und zu hohe Trübung um zu geringe pH-Werte sowie Überschreitungen für die Parameter Arsen, Nitrat und Pflanzenschutzmittel. Für diese Parameter wurden für Einzelwasserversorger geeignete Aufbereitungsverfahren ausgewählt. Dabei wurden die besonderen Bedingungen berücksichtigt, unter denen Einzelwasserversorgungsanlagen betrieben werden. Im Anschluss an die Auswahl der Verfahren wurden im Rahmen einer Recherche Geräte bewertet, mit denen die Verfahren realisiert werden können. Im Ergebnis des Projektes wurde ein Leitfaden erstellt. Dieser gibt den Betreiber der Einzelwasserversorgungen Unterstützung bei der notwendigen Gefährdungsanalyse, der Festlegung des Aufbereitungszieles und der Ausschreibung bzw. Beschaffung von Aufbereitungsgeräten. Die empfohlenen Verfahren werden kurz charakterisiert und die dabei entstehenden Investitions- und Betriebskosten angegeben.

Verbundverfahren zur Detektion von Mikroorganismen im Trinkwasser

Das Projekt "Verbundverfahren zur Detektion von Mikroorganismen im Trinkwasser" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität München, Institut für Wasserchemie und Chemische Balneologie, Lehrstuhl für Analytische Chemie und Wasserchemie durchgeführt. Laut Trinkwasserverordnung dürfen im Wasser keine Krankheitserreger sein, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit verursachen können. Die derzeit für Routineuntersuchungen angewandten mikrobiologischen Methoden sind zu zeitaufwendig, um alle infrage kommenden pathogenen Keime separat nachzuweisen. Als Indikatorkeime für eine Fäkalverunreinigung werden nur die Keimzahlen von Escherichia coli und den coliformen Keimen bestimmt. Die Microarray-Technologie kommt in der Bioanalytik bereits in den Forschungsfeldern zum Einsatz, wo es auf hohe Informationsdichte ankommt. Sie hätte das Potential, mit einem Microarray-Chip alle relevanten pathogenen Keime zu delektieren. In diesem Forschungsvorhaben soll gezeigt werden, dass aus dem Trinkwasser mit einem quasikontinuierlichen Verbundverfahren, bestehend aus Querstrom- Mikrofiltration (Anreicherung), immunmagnetischer Separation (Vorselektion) und einem parallelen Immunsensor-Array (PASA; zum definitiven Nachweis) pathogene Keime von Escherichia coli und von coliformen Keime bestimmbar sind. Die Querstrom-Mikrofiltration dient als schnelle Voranreicherungsmethode. Die Mikroorganismen werden in Suspension gehalten und können unbeschadet auf einer magnetischen Säule selektiert werden. Die immunmagnetische Separation geschieht über superparamagnetische Nanopartikel, an die Antikörper gekoppelt werden. Eingesetzt werden kommerziell erhältliche polyklonale Antikörper, die gegen Escherichia coli bzw. gegen die coliforme Keime Klebsiella sp., Salmonella sp. und Campylobacter sp. gerichtet sind. Eine säulenbasierte immunmagnetische Separation hat einen entscheidenden Vorteil für den quasikontinuierlichen Prozess. Es kann ein Immunoassay im Sandwich- Format durchgeführt werden, bei dem die Markierungs- und Reinigungsschritte auf der Säule geschehen. Das Nachweissystem wird nicht mit der Matrix und dem überschüssigen Reagenz belastet. Als Nachweissystem kommt eine Fließinjektionstechnik in Form des parallelen Immunsensor-Arrays (PASA) zum Einsatz. Die Unterscheidung einzelner pathogener und nichtpathogener Stämme soll über hochspezifische monoklonale Antikörper erfolgen, die im Microarray-Format immobilisiert werden. Die Signale, die eine Kontamination anzeigen, werden durch Chemilumineszenz generiert und über eine CCD-Kamera quantitativ registriert.

Teilvorhaben: Grundlegende Untersuchungen des bioverfahrenstechnischen Prozesses sowie der Prozessautomatisierung

Das Projekt "Teilvorhaben: Grundlegende Untersuchungen des bioverfahrenstechnischen Prozesses sowie der Prozessautomatisierung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für Optronik, Systemtechnik und Bildauswertung durchgeführt. Wassernetze sind prinzipiell einer Gefährdung durch Verunreinigungen ausgesetzt. Die gesetzliche Trinkwasserverordnung verlangt daher eine routinemäßige Untersuchung auf bestimmte Krankheitserreger und chemische Stoffe. Die hierbei eingesetzten Analyseverfahren sind einerseits zu langwierig, um rechtzeitig warnen und wirksame Abhilfemaßnahmen einleiten zu können. Andererseits beschränken sie sich auf ein begrenztes Spektrum bekannter Giftstoffe. Das Ziel des Vorhabens ist daher die Erarbeitung eines onlinefähigen biologischen Breitbandsensorkonzeptes. Es beruht darauf, die Vitalität biologischer Systeme bei Verunreinigungen in Trinkwasser durch automatische Bildauswertung online zu überwachen und zu diagnostizieren. Zur Erhöhung der Robustheit gegenüber Fehlalarmen werden noch weitere am Markt verfügbare Sensoren integriert. Das Fraunhofer IGB wird innerhalb des interdisziplinären Verbundes bei der Auswahl, Untersuchung, Anpassung und Etablierung des bioverfahrenstechnischen Prozesses seinen Arbeitsschwerpunkt haben. Arbeitsschwerpunkte des IITB sind hingegen die Erarbeitung geeigneter Methoden zur Prozessautomatisierung, automatischen Bildauswertung und Multisensorfusion.

Teilvorhaben: Probennahme, Mikrofluidiksystem, Demonstrator

Das Projekt "Teilvorhaben: Probennahme, Mikrofluidiksystem, Demonstrator" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Airbus Defence and Space GmbH durchgeführt. Im geplanten Vorhaben soll ein automatisiertes opto-sensorisches Schnelltestsystem zur vor Ort Detektion mikrobiologischer Verunreinigungen (Bakterien) in Rein- und Trinkwasser entwickelt werden. Der Arbeitsplan umfasst FuE-Arbeiten zur Entwicklung und Charakterisierung einer kombinierten Filtrations- und Messzelle, in der zum einen die Anreicherung der Bakterien auf einer speziellen Filtermembran als auch die anschließende optische Detektion der Keime erfolgt. Es werden 3 Gerätedemonstratoren aufgebaut und evaluiert. Damit das Verfahren langfristig als alternative Schnellmethode Eingang in die Trinkwasserverordnung finden kann, sollen erste Grundlagen zum Nachweis der Gleichwertigkeit dieses Verfahrens mit den in der Verordnung beschriebenen Verfahren geschaffen werden. Das Schnelltestverfahren soll zunächst während des letzten Fertigungsschrittes von Flugzeugen zur Detektion von mikrobiellen Verunreinigungen im Flugzeug-Trinkwassersystem eingesetzt werden. Sollte sich zeigen, dass es das Potential hat, als automatisiertes Alternativverfahren nach der Trinkwasserverordnung zugelassen zu werden, ist geplant, diese Zulassung zu beantragen.

Teilvorhaben: Realisierung eines fluoreszenz-basierten Schnelltestsystems

Das Projekt "Teilvorhaben: Realisierung eines fluoreszenz-basierten Schnelltestsystems" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Regensburg, Universitätsklinik, Institut für Mikrobiologie und Hygiene durchgeführt. Ziel des Teilvorhabens ist die Realisierung eines raschen optischen Testsystems zum Nachweis von bakteriellen Kontaminationen in Trinkwasser. Das Schnelltestsystem ist so konzipiert, dass es ohne den in der mikrobiologischen Wasseranalytik üblichen und in der Trinkwasser-Verordnung vorgeschriebenen zeit- und personalintensiven Kultivierungsschritt auskommt, jedoch trotzdem die erforderlichen Nachweisgrenzen ereicht. Die wesentlichen Arbeiten betreffen die Konzeption, Realisierung und Evaluierung des fluoreszenz-basierten Schnelltestsystems für mikrobielle Verunreinigungen in Trinkwasser. Der entwickelte Test muss schließlich hinsichtlich erreichbarer Nachweisgrenzen charakterisiert und optimiert werden. Das Schnelltestsystem soll zunächst während des letzten Fertigungsschrittes von Flugzeugen zur Detektion von mikrobiellen Verunreinigungen im Flugzeug-Trinkwassersystem eingesetzt werden. Sollte sich zeigen, dass es das Potential hat, als automatisiertes Alternativverfahren nach der Trinkwasserverordnung zugelassen zu werden, ist geplant, diese Zulassung zu beantragen.

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