Das Projekt "Strategien zur Konkretisierung des Klimaschuzziels der Klimarahmenkonvention (art. 2 UNFCCC) im Hinblick auf die 2. und folgende Verpflichtungsperioden des Kyoto-Protokolls" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Europäische Akademie zur Erforschung von Folgen wissenschaftlich-technischer Entwicklungen durchgeführt. A) Problemstellung: Das Ziel des internationalen Klimaschutzes ist in Art. 2 UNFCCC formuliert, wonach 'eine gefährliche anthropogene Störung des Klimasystems' verhindert werden soll. 'Gefährliche Störungen' sind dabei solche Veränderungen der Umwelt, die der Zusammensetzung, Widerstandsfähigkeit oder Produktivität von Ökosystemen, der Funktionsweise des sozioökonomischen Systems oder der Gesundheit des Menschen erheblich schaden. Die Bestimmung, was hierbei 'erheblich' ist, unterliegt einer gesellschaftlich-ethischen Wertung. B) Handlungsbedarf: Die Wissenschaft lieferte bisher ein großes Auswirkungsspektrum bestimmter Klimaänderungsszenarien. Das Gefährliche wurde vom Ungefährlichen bisher nicht getrennt. Die Beantwortung dieser Frage hängt jedoch eng mit der Konkretisierung eines Umweltqualitätszieles für den internationalen Klimaschutz und folglich mit der Frage der Angemessenheit der Vertragsverpflichtungen im Kyoto-Protokoll zusammen. Die 2. Überprüfung der Angemessenheit dieser Verpflichtungen hätte nach Art. 4.2 (d) UNFCCC und Decision 1/CP. l bis 31.12.1998 erfolgen müssen, steht aber aufgrund von Differenzen zwischen den Vertragsparteien, weiterhin aus. Laut Geschäftsordnung wird dieses Thema Gegenstand der Verhandlungen auf COP7 und COP8 sein, ein wissenschaftlicher Beitrag hierzu wird dringend benötigt. C) Ziel des Vorhabens ist es, Strategien aufzuzeigen, die Entscheidungsträger befähigen, Grenzen für unakzeptable Veränderungen zu bestimmen. Dazu ist es erforderlich, Bewertungskriterien und Maßstäbe zu entwickeln, nach denen die Auswirkungen beurteilt werden können. Dazu sollen in einem ersten Schritt die Frage der Bewertung von Verletzungen ethischer Prinzipien und Normen bei der Beurteilung von Auswirkungen einer Klimaänderung diskutiert und letztlich Entscheidungsregeln gefunden werden, die eine Abwägung erleichtern. Danach soll nach ökonomischen Kriterien gesucht werden, die in einem übergeordneten ethischen Bewertungskonzept angewandt werden können.
Das Projekt "Überprüfung und Fortschreibung vorhandener Untersuchungsmethoden zum Anhang I der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) nach dem Stand von Wissenschaft und Technik und Evaluierung neuer Methoden zur Bestimmung weiterer Prüfwerte" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für Molekularbiologie und Angewandte Oekologie durchgeführt. A) Problemstellung: Die mit Anhang I der BBodSchV festgeschriebenen Untersuchungsverfahren im Rahmen der festgeschriebenen Werte bedürfen einer regelmäßigen Überprüfung und Fortschreibung. Gleichwertige Verfahren, die vergleichbare Ergebnisse erzielen, sind dabei zu berücksichtigen. Darüber hinaus bedarf es der Validierung neuer Untersuchungsverfahren, da die in der BBodSchV genannten Prüfwerte zwischen Bund und Ländern abgestimmt für zusätzliche prioritäre Stoffe und für die Pfade Boden-Mensch, Boden-Nutzpflanze und Boden-Bodenorganismen erweitert werden. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Das Vorhaben dient als fachliche Unterstützung der Beratungen im FBU. Entsprechend des sich fortentwickelnden Standes von Wissenschaft und Technik stehen modernere, schnellere und kostengünstigere Methoden zur Verfügung. Diese sind zu validieren im Hinblick auf die Gleichwertigkeit mit den Verfahren der BBodSchV und die Vergleichbarkeit der Untersuchungsergebnisse. Als Ergebnis sind geeignete Verfahren festzuschreiben und in die nationale und internationale Normung einzubringen. Der Mittelumfang bemisst sich an dem fachlich begründeten, mehrstufigen Aufwand. C) Ziel des Vorhabens ist: 1) Teil Überprüfung und Fortschreibung von Verfahren: Es sollen über gezielte Ringversuche notwendige Verfahrensmodifikationen validiert und normungsreif gemacht werden. 2) Teil Weiterentwicklung und Neuentwicklung: Es sind die analytischen Verfahren zu validieren und fachlich auf die Bewertungsmethodiken abzustimmen, um die Einhaltung weiter Prüfwerte justiziabel abzusichern. 3) Es ist darauf Wert zu legen, dass die Verfahren in Ringversuchen praxisnah validiert werden, der nationalen/internationalen Normung zugeführt werden, geeignete Referenzverfahren abgeleitet und etabliert werden und die Verfahren im späteren praktischen Vollzug der Routineanalytik zur Verfügung stehen. 4) Zur Bestimmung der Messunsicherheit (ISO-17025) der entwickelten Prüfverfahren werden geeignete Referenzböden charakterisiert.