Es soll ein Geraeuschbelastungsmodell erarbeitet werden, das in Weiterfuehrung des bisher verwendeten Modells die neuen Bundeslaender einschliesst und fortschreibbar ist. Die Aussagen des Modells werden u.a. benoetigt zur Berichterstattung nach Paragraph 61 BImSchG sowie fuer Daten zur Umwelt, zur Vorbereitung von gesetzlichen Massnahmen und zur Schaetzung von Entwicklungstrends
Im Rahmen dieses Forschungsvorhabens sind die schwerwiegenden Hinweise auf moegliche schaedliche Auswirkungen auf das Grundwasser durch die sachgerechte und bestimmungsgemaesse Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln insbesondere auf schluffigen Boeden, die sich u.a. aus den Ergebnissen des Forschungsvorhabens 126 05 089 ergeben, aufzuklaeren.
Der jetzt zur Verfuegung stehende Leitfaden datiert aus 1990 (deutsch) bzw. 1992 (englisch). Fuer die nationale und internationale Arbeit bedarf es aufgrund inzwischen eingetretener wesentlicher Aenderungen einer Aktualisierung. Das Werk dient der Unterstuetzung der deutschen Position im Rahmen der EU, der ECE und bilateraler Abkommen zur Durchsetzung des Standes der Technik als ein grundlegendes Prinzip der Luftreinhaltung ebenso wie als Hilfsmittel bei der Ueberwachung der Einhaltung freiwilliger Verpflichtungen zur Emissionsminderung. Es dient somit auch der Harmonisierung der Umweltpolitik in der EU.
Zur Druchsetzung des Standes der Technik im Rahmen des BImSchG ist es notwendig, Emissionsdaten von Anlagen zu erheben und Planern, Betreibern und Vollzugsbehoerden zur Verfuegung zu stellen. Im Vorhaben sollen die Emissionen (Schalleistungspegel) von Anlagen, die erfahrungsgemaess erhebliche schalltechnische Probleme hervorrufen, moeglichst repraesentativ bestimmt und der Stand der Laermminderungstechnik ermittelt werden. Kosten fuer den zusaetzlichen Schallschutz sind abzuschaetzen. Weiterhin sollen die Arbeiten zur Erstellung einer Emissionsdatensammlung gefoerdert werden, auf die in der neuen TA Laerm Bezug genommen werden soll. Aufbauend auf den Erfahrungen bei der Anwendung TA Laerm sowie neueren Entwicklungen in der Messtechnik und bei Prognoseverfahren muessen Grundlagen fuer Verwaltungshilfen zur einheitlichen Durchfuehrung der TA Laerm erarbeitet werden. Hierbei handelt es sich u.a. um folgende zu untersuchende Teilaspekte: Weiterentwicklung der Beurteilungsverfahren fuer auffaellige Geraeusche und Geraeusche von mehreren Laermquellen. Fuer Geraeuschdaten von Anlagen soll ein einheitliches Beschreibungsverfahren entwickkelt werden.
Mit dem Vorhaben soll geklaert werden, ob anhand von Modellrechnungen (z.B. das fuer die PSM-Zulassung eingesetzte Modell PELMO) eine Abschaetzung des Grundwassergefaehrdungspotentials von organischen Stoffen in Reststoffen (Klaerschlamm) moeglich ist. Zu klaeren ist, welche Parameter fuer das Modell erforderlich sind. Mit einer Literaturrecherche ist zu pruefen, ob entsprechende Daten fuer typische/repraesentative Stoffe bereits vorliegen. Ggf. sind fehlende Informationen durch geeignete Versuche zu erheben. Die Ergebnisse der Modellrechnung sind im Hinblick auf ihre Validitaet zu pruefen und zu bewerten.
Sowohl die Trinkwasserverordnung (TVO) als auch das Bundesseuchengesetz bieten zur Zeit keine hinreichende Rechtsgrundlage fuer Anordnungen zum Auswechseln der Bleileitungen. Beide Rechtsgrundlagen eignen sich nicht zur Durchsetzung von 'reinen Vorsorgewerten'. Eine geeignete Rechtsgrundlage bietet allein Paragraph 9 Abs. 1 Ziff. 3 LMBG. Allerdings ist die Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Hinblick auf Art. 74 Ziff. 19 und 20 GG zweifelhaft (gilt auch fuer die jetzige TVO). Zivilrechtlich stellt die Ueberschreitung des Grenzwerts der TVO allein noch keinen Mangel dar, den der Vermieter zu beseitigen haette. Ein Auswechseln der Rohre waere daher keine Erhaltungs-, sondern eine Verbesserungsmassnahme. Folge: Umlegung auf die Miete; Haftung des Vermieters nur, wenn im Einzelfall Fehler der Mietsache vorliegt oder Verletzung von Aufklaerungspflichten.
Zur Untersuchung des Schadstoffeintrages in die Nord- und Ostsee soll eine Messstelle in Daen. Nienhof (20 km noerdl. Kiel) aufgebaut und die UBA-Messstelle Westerland ausgebaut werden. Untersucht werden soll der Eintrag mit dem Niederschlag; als Komponenten sind vorgesehen die Hauptionenbestandteile H+, NH+4, Na+, K+, Mg2+, Ca2+, SO2-4, NO-3, Cl-, die Schwermetalle Pb, Cd, Cu, Zn, As, Cr, Ni (graue Liste der Parcom), organische Mikrovereinigungen wie PCB, Pestzide und Quecksilber in seinen verschiedenen Bindungsformen. Die Arbeiten an der Analysetechnik fuer organische Verbindungen sollen an der Universitaet Kiel, die an der Hg-Analytik an der Messstelle Westerland durchgefuehrt werden.
Das Vorhaben soll einer einheitlichen Weiterentwicklung des Wasserrechts unter Beruecksichtigung der Aenderungsgesetze zum WHG und AbwAG dienen. Ausgangspunkt fuer das Vorhaben sollen die Grenzwerte sein, die als Ueberwachungswerte in den allgemeinen Verwaltungsvorschriften nach Paragraph 7 a Abs. 1 Satz 3 WHG un in Paragraph 4 Abs. 1 Satz 2 der Novelle zum AbwAG (BT-DRS. 10/5533) enthalten sind und deren Konkretisierung beim Vollzug des ordnungsrechtlichen Wasserrechts durch die Laender erfolgt. Als Schwerpunkt des Vorhabens ist die Verzahnung zwischen Ordnungs-, Abgabe- und Strafrecht zu untersuchen, die aus eingangs genannten Gruenden naeherer Klaerung bedarf.
Seit dem Erscheinen der Version 1.1 des Handbuches fuer Emissionsfaktoren sind neue Daten fuer die Ermittlung der Emissionsfaktoren fuer Kraftfahrzeuge der Stufen 1 und 2 der europaeischen Abgasgesetzgebung verfuegbar, die in das Handbuch integriert werden muessen. Aus diesen sind kurzfristig Emissionsfaktoren zu entwickeln, die in verschiedenen Modellen des Umweltbundesamtes eingesetzt werden. Deshalb soll diese Ermittlung vor der Gesamtfortschreibung des Handbuches erfolgen. Die weiteren Arbeiten werden im Rahmen des Vorhabens 205 06 100/02 durchgefuehrt.
Das UBA soll ab 1.1.85 am Vollzug des Pflanzenschutzgesetzes beteiligt werden. Dabei ist durch das UBA u.a. zu beurteilen, ob es bei einer Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln zu Schaeden durch Belastung des Wassers kommen kann. Methoden fuer die Pruefung der Umweltvertraeglichkeit von Pflanzenschutzmitteln sind auf ihre Tauglichkeit im Hinblick auf das Zulassungsverfahren zu untersuchen. Im Rahmen dieses Vorhabens soll die Wirkung von Pflanzenschutzmitteln auf die fruehen Lebensphasen des Fisches (Karpfen) untersucht werden ('Early life stage').
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