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Rechtliche Ausgestaltung von Grenzwerten fuer Abwassereinleitungen unter ordnungsrechtlichen, abgaberechtlichen und strafrechtlichen Gesichtspunkten

Das Vorhaben soll einer einheitlichen Weiterentwicklung des Wasserrechts unter Beruecksichtigung der Aenderungsgesetze zum WHG und AbwAG dienen. Ausgangspunkt fuer das Vorhaben sollen die Grenzwerte sein, die als Ueberwachungswerte in den allgemeinen Verwaltungsvorschriften nach Paragraph 7 a Abs. 1 Satz 3 WHG un in Paragraph 4 Abs. 1 Satz 2 der Novelle zum AbwAG (BT-DRS. 10/5533) enthalten sind und deren Konkretisierung beim Vollzug des ordnungsrechtlichen Wasserrechts durch die Laender erfolgt. Als Schwerpunkt des Vorhabens ist die Verzahnung zwischen Ordnungs-, Abgabe- und Strafrecht zu untersuchen, die aus eingangs genannten Gruenden naeherer Klaerung bedarf.

Aufwandsentschaedigung der vier externen Mitglieder des Forschungsbegleitgremiums zum F+E-Schwerpunkt 'Kosten der Umweltverschmutzung/Nutzen des Umweltschutzes'

Mit Erlass U I 4 - 500 050/5 vom 13.06.1986 wurde die Geschaeftsfuehrung fuer den o.g. Projektbegleitkreis auf das Umweltbundesamt uebertragen. Bei diesem Gremium handelt es sich um einen das Forschungsschwerpunktprogramm 'Kosten der Umweltverschmutzung/Nutzen des Umweltschutzes' begleitenden Arbeitskreis, in den u.a. vier externe Sachverstaendige eingebunden sind. Aufgabe ist damit der inlaendische wissenschaftliche Erfahrungsaustausch im Sinne der Erlaeuterungen zu Kap. 1602, Titel 532 07 (1986 wurde die Aufwandsentschaedigung fuer die Sachverstaendigen aus Titel 526 04 gezahlt). Fuer die vier externen Sachverstaendigen fallen bis zu vier Sitzungen pro Jahr an; nach dem gegenwaertigen Stand wird das Gremium bis zum Sommer 1989 taetig sein.

Erarbeitung eines Konzeptes zum Schutz des Grundwassers vor Pflanzenschutzmitteln

Seit einiger Zeit mehren sich die Anzeichen, dass Pflanzenschutzmittel in Konzentrationen, die ueber dem Grenzwert der Trinkwasser-Verordnung (TrinkWV) liegen im Grundwasser auftreten. Bisher waren dies zumeist Wirkstoffe aus der Gruppe der Triazine. Es ist jedoch nicht auszuschliessen, dass sich langfristig auch Substanzen anderer Wirkstoffgruppen im Grundwasser anreichern. Ziel dieses Vorhabens soll zum einen sein, die moeglichen Verbindungen aufzulisten und zum anderen, ein Konzept zu erarbeiten, das dem Umweltbundesamt aufzeigt, durch welche Massnahmen sich eine weitere Kontamination des Grundwassers vermeiden laesst. Hierzu gehoert auch die Beschreibung des kuenftigen F und E-Bedarfes.

Untersuchungen zum Verhaeltnis der stabilen Schwefelisotope 32S und 34S in Waldschadensgebieten

Ziel des Vorhabens ist es, mit Hilfe der stabilen Schwefelisotope die Bedeutung von SO2 bei der Schaedigung von Waldoekosystemen zu untersuchen. Durch mehrjaehrige Untersuchungen neuer Nadelaustriebe soll geklaert werden, zu welchem Anteil der in Pflanzen und Boeden enthaltene Schwefel aus der Luft stammt und wie die Beeinflussung erfolgt. Diese Untersuchungen sind in Waldschadensgebieten im Harz geplant. Darueber hinaus soll im Rahmen eines Screening die Beteiligung von atmosphaerischem SO2 an der Schadensbildung in verschiedenen Waldschadensgebieten, z.B. Bayerischer Wald, Fichtelgebirge und Schwarzwald untersucht werden.

Oelopfererfassung an der deutschen Nordseekueste und Untersuchungen zur Belastung der deutschen Bucht durch Schiffsmuell

Es werden auf ausgesuchten Sammelstrecken laengs der deutschen Nordseekueste die toten Seevoegel gezaehlt und auf aeussere und innere Veroelungen untersucht. Mit dem Vorhaben soll festgestellt werden, ob die Ueberwachung der Nordsee aus der Luft zu einem Rueckgang bei den aufzufindenden veroelten Seevoegel fuehrt. Auf denselben Strecken werden die als Muellopfer angespuelten Seevoegel und Robben erfasst. Im Bereich der Deutschen Bucht werden Untersuchungen zur Erfassung des Schiffsmuelleintrages durchgefuehrt.

Synergismus zwischen membranschaedigenden Substanzen und anderen Schadstoffen

Im F+E-Vorhaben 86-106 03 035/01 wurde eine Pruefvorschrift erarbeitet, welche die Interaktion von Umweltchemikalien mit Hefezellmembranen als toxische Effekte erkennen laesst. Die beobachteten Veraenderungen koennen dazu fuehren, dass die Membran ihre Schutzfunktion (partiell) verliert und andere Schadstoffe verstaerkt in die Zelle gelangen koennen. Fuer den Vollzug des ChemG in der 2. Stufe und fuer die Untersuchung von alten Stoffen ist es notwendig, derartige synergistische Effekte zu erkennen. Im vorgesehenen F+E-Vorhaben soll an einigen Stoffen exemplarisch die mit dem Mikroorganismus Hefe gewonnenen Ergebnisse an Saeugerzellkulturen ueberprueft werden, die schwieriger zu handhaben sind, aber dafuer eine bessere Uebertragbarkeit der Ergebnisse auf hoehere Organismen gewaehrleisten. Weiterhin soll mit den Saeugerzellkulturen untersucht werden, ob synergistische Effekte zwischen in der Umwelt vorhandenen membranschaedigenden Substanzen (z.B. Tenside, Aromaten) und anderen Schadstoffen bestehen. Das Arbeiten mit Zellkulturen wuerde die sonst notwendigen Tierversuche einsparen.

Definition der Kriterien fuer laermarme LKW mit laermrelevanten Aufbauten - grosses Kehrfahrzeug -

Grosse Kehrfahrzeuge sind fuer die Umwelt besonders belastend und belaestigend: ihre Emissionswerte in 7m Entfernung liegen bei 80 - 91 dB(A), die Geraeusche sind haeufig tonhaltig und sie werden auch zu laermsensiblen Zeiten - insbesondere waehrend der fruehen Morgenstunden betrieben. Im Vorhaben soll ein laermarmes Kehrfahrzeug entwickelt und in der Praxis erprobt werden. Zielwert fuer die Emission ist ein 7m - Pegel von 70 dB(A). Die Laermminderungsmassnahmen sollen sich sowohl auf das Fahrgestell (Verwendung eines laermarmen Fahrgestells nach Paragraph 49,3 StVZO) als auch auf den Arbeitsaufbau (insbesondere das Geblaese) beziehen. Die Ergebnisse sollen als Grundlage fuer die Festlegung von Kriterien fuer laermarme grosse Kehrmaschinen in Einzelrichtlinien nach Paragraph 49,3 StVZO dienen.

Literaturstudie ueber Herkunft, Wege und Verbleib von Stickstoff in Oberflaechengewaessern

In einer Literaturstudie soll der derzeitige Stand des Wissens ueber Herkunft, Wege und Verbleib des Stickstoffs und die Einflussfaktoren zusammengetragen und ausgewertet werden. Als Quellen sollen vor allem die punktfoermigen Abwassereinleitungen aus Haushalten, Industrie und Landwirtschaft, die punktfoermigen Niederschlagswassereinleitungen aus Siedlungen und die diffusen Naehrstoffquellen aus Grund- und Draenwasser, Erosion und Pflanzenstreu untersucht werden. Die anorganischen und organischen Bindungen des Stickstoffs in den Oberflaechengewaessern sind zu verfolgen. Hinsichtlich des Verbleibs ist herauszuarbeiten, inwieweit und in welchen Groessenordnungen mit Festlegungen am Boden und im Sediment, mit Uebergang in die Atmosphaere und Abtransport ueber die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland bzw in die Meere zu rechnen ist.

Faunistische Erhebungen an der Rheinsohle zur Feststellung und Bewertung der Schaedigung der Benthosbiozoenose durch den Brand bei der Firma Sandoz in Basel

Durch giftige Chemikalien wurde die Gewaesserbiozoenose des Rheins erheblich geschaedigt. Es besteht ein wissenschaftliches Interesse, die Schaedigung und langfristige Erholung der Benthosorganismen des Rheins zu beobachten, um fuer vergleichbare Unfaelle Schadenabschaetzungen und Prognosen machen zu koennen. Dies hat auch konkrete Bedeutung fuer die Moeglichkeiten einer Wiederbesiedlung des Rhein mit Aalen und die Abschaetzung von Regressforderungen an den Verursacher. Dieses F+E-Vorhaben ist Teil eines von der Deutschen Rheinschutzkommission (DK) am 15/12/1986 verabschiedeten Messprogrammes im Zusammenhang mit dem Rheinchemieunfall 'SANDOZ', welches ganz ueberwiegend von den Laendern finanziert wird. Die erwarteten Ergebnisse sind auch von Bedeutung fuer Massnahmen des BMU im Zusammenhang mit den Paragraphen 7a und 36 WHG.

Untersuchungen zum Stand der Technik bei Rasentrimmern (Fadenschneidern) und Arbeiten zur Entwicklung von Prototypen mit einer Geraeuschemission entsprechend 8. BImSchV

Seit 1976 wird die Geraeuschemission von Rasenmaehern durch die 8. BImSchV limitiert. Eine auf dieser Verordnung basierende EG-Richtlinie von 1984 erweitert den Begriff 'Rasenmaeher', so dass auch sog Rasentrimmer unter diese Richtlinie fallen. Die Richtlinie war bis zum 1/7/1987 in nationales Recht umzusetzen. Hersteller und Verbaende haben nun beim BMU darueber geklagt, dass sie mit den Rasentrimmern die Grenzwerte der EG-Richtlinie nicht einhalten koennten. Fuer derlei Geraete liegen BMU/UBA bisher nur einige wenige Emissionsdaten vor, die diese Aussagen allerdings zu bestaetigen scheinen. Es ist nun noetig, Laermminderungsmassnahmen zu entwickeln und gegebenenfalls anhand laermarmer Prototypen modellhaft aufzuzeigen, mit welchen Massnahmen die Grenzwerte der EG-Richtlinie bzw der entsprechenden Neufassung der 8. BImSchV eingehalten und unterschritten werden koennen. Die Ergebnisse der Untersuchung sollen auch als Grundlage fuer eine etwaige Weiterentwicklung der Regelungen dienen.

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