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Einsatzmoeglichkeiten von Kompensations- und Lizenzloesungen fuer ausgewaehlte Bereiche der Umweltpolitik

Die praktische Anwendung von Kompensationsloesungen und Lizenzloesungen wurde bisher aufgrund vermeintlich fehlender oekologischer und rechtlicher Anwendungsvoraussetzungen zu wenig in Betracht gezogen. Unter geeigneten Rahmenbedingungen koennen jedoch diese Instrumente die Erreichung umweltpolitischer Ziele erleichtern. Fuer bestimmte Bereiche der Umweltpolitik, z.B. fuer Teilbereiche der Abfallwirtschaft, Gefahrstoffvermeidung, grenzueberschreitende und insbesondere globale Problembereiche sowie bezueglich ihrer Anwendbarkeit im Rahmen einer EG-Umweltpolitik sind diese Instrumente umfassend zu analysieren. In einer ersten Vorhabenphase sollen moegliche derartige Loesungen evaluiert und die unter den Rahmenbedingungen am ehesten in Frage kommenden Einsatzmoeglichkeiten in Absprache mit dem Auftraggeber ausgewaehlt werden. In einer zweiten Phase sollen an zwei-vier Beispielen solche Loesungen auf ihre oekologische Wirksamkeit, administrativ-rechtliche Machbarkeit, oekonomische Effizienz und politische Realisierbarkeit untersucht und zur moeglichen Einsatzreife gebracht werden.

Untersuchungen zur Spezifitaet von pflanzlichen Regulationseinheiten (gewebespezifische und entwicklungsspezifische Genregulation)

Das Umweltbundesamt (UBA) ist am Vollzug des Gentechnikgesetzes (GenTG), bei Freisetzung gentechnisch veraenderter Organismen (GVO) mit einem Einvernehmen, beim Inverkehrbringen mit einer Stellungnahme, beteiligt. In beiden Faellen ist eine Risikoabschaetzung fuer Mensch und Umwelt vorzunehmen. Bewertet wird u.a. auch die fuer die gentechnische Veraenderung verwendete DNA. Sie besteht i.d.R. aus drei funktionalen Teilen: Promotor, Strukturen und Terminator. Der Promotor ermoeglicht das Ablesen des Gens und ist gleichzeitig fuer die Gewebs- und/oder Entwicklungsspezifitaet zustaendig. - In dem Vorhaben sollen zunaechst die Promotoren zusammengetragen werden, die in gentechnisch veraenderten Pflanzen (GVP) Verwendung finden. Hierbei ist die diesbezuegliche Literatur bzw. sind die im UBA vorhandenen Antraege zu beruecksichtigen. Anschliessend ist zu pruefen, welche Spezifitaet (z.B. Gewebe-, Entwicklungsspezifitaet, Einfluss von Umweltbedingungen) die Promotoren besitzen und inwieweit diese ausgepraegt ist. Ebenfalls zu beruecksichtigen ist die Frage, ob die Promotoren in Prokaryonten (kernlose Organismen) aktiv werden koennen (Stichwort: horizontaler Gentransfer). Hierzu ist die einschlaegige Literatur heranzuziehen. - Bei der gentechnischen Veraenderung wird auch DNA prokaryontischen Ursprungs uebertragen. In diesem Zusammenhang interessieren insbesondere die prokaryontischen Promotoren. I.d.R. geht man davon aus, dass diese in eukaryontischen Organismen (kernhaltige Organismen), z.B. Pflanzen, nicht aktiv sind. Dieses ist zu ueberpruefen. Dazu soll zunaechst auch hier die diesbezuegliche Literatur gesichtet bzw. sollen die im Umweltbundesamt vorhandenen Freisetzungsantraege nach Gentechnikgesetz ueberprueft und die in Frage kommenden prokaryontischen Promotoren zusammengestellt und in bezug auf die o.g. Fragestellungen ausgewertet werden. Forschungsluecken sind in der Auswertung zu beruecksichtigen. Es sollen daher auch Vorschlaege gemacht werden, welche Promotoren in Zukunft experimentell untersucht werden muessen.

Investitionen in ein nachhaltiges Verkehrssystem im Ostseeraum (HELCOM-Projekt)

1) Analyse der verkehrsrelevanten Entscheidungsprozesse im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung in den Laendern des Ostseeraums entsprechend der HELCOM Recommendation 17/1. Hier insbesondere Untersuchung der Investitionsentscheidungen fuer Verkehrsinfrastruktur (Strasse und Schiene unter besonderer Beruecksichtigung des grenzueberschreitenden Schienenverkehrs) und zur Foerderung des oeffentlichen Personenverkehrs. 2) Bestandsaufnahme und Analyse der jeweiligen nationalen, administrativen Foerderung sowie der Foerderkriterien und -richtlinien der internationalen Finanzinstitutionen, wie z.B. Weltbank Europaeische Bank fuer Wiederaufbau und Entwicklung, Kreditanstalt fuer Wiederaufbau. 3) Erarbeitung von Empfehlungen fuer eine bessere Kooperation der Nehmerlaender untereinander sowie der Banken und Entwicklung von Investitionskriterien unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit. 4) Erarbeitung eines Vorschlages fuer die beispielhafte Anwendung der Strategischen UVP fuer grosse Infrastrukturprojekte im Ostseeraum.

Planungs-, Bau-, und Ausrüstungsgrundsätze für den Bau von umweltverträglichen Seeschiffen

A) Problemstellung: Bezüglich der Emissionen und Einleitungen aus den verschiedenen Quellen gewinnen diejenigen aus der Seeschifffahrt relativ an Bedeutung, weil im Gegensatz zu den Reduzierungen bei den Einleitungen vom Lande aus in den vergangenen Jahren keine nennenswerten Reduzierungen im Bereich der internationalen Seeschifffahrt erfolgt sind bzw. in der Zukunft mittelfristig auch nicht abzusehen sind. B) Handlungsbedarf (BMU/UBA): Die Entwicklung von Anforderungen für einen umweltfreundlichen Schiffsbetrieb liegt, weil Anreize hierzu fehlen, nicht im Interesse der an der Seeschifffahrt beteiligten Kreise. Eine solche Entwicklung ist deshalb von Umweltseite zu fördern. In der Ministererklärung der 5. Internationalen Nordseeschutzkonferenz, Bergen, 20./21. März 2002 vereinbarten die Umweltminister, die Konzeption von integriert geplanten, gebauten und betriebenen Schiffen zu untersuchen und zu entwickeln, um schädliche Einleitungen und Emissionen während des Schiffsbetriebes zu eliminieren. C) Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung von praktikablen Anforderungen in Form von Planungs,- Bau-, und Ausrüstungsgrundsätzen für den Bau von umweltverträglichen Seeschiffen. Die Ergebnisse sollen in die internationalen Verhandlungen zur Fortentwicklung der internationalen Anforderungen eingebracht werden. Ferner sollen sie die Jury Umweltzeichen in die Lage versetzen, den Blauen Engel 'Umweltverträglicher Schiffsbetrieb' auch für neue Schiffe zu vergeben. Mit den Vorarbeiten zur Einführung des 'Blauen Engel' für einen umweltverträglichen Schiffsbetrieb bei vorhandenen Schiffen wurden erstmals praktikable Kriterien zum Schutz der Meeresumwelt für die Seeschifffahrt geschaffen. Diese Kriterien sind auf Schiffsneubauten nur eingeschränkt übertragbar. Hier muss bereits bei der Planung und beim Bau auf umweltfreundliche Konstruktionen, Techniken und Verfahren geachtet werden.

Uebertragung von Standards auf den Gebiet der Umwelttechnik auf die Schiffahrt zur Reduzierung der Emissionen sowie fuer eine umweltgerechte Entsorgung von Seeschiffen

Die Anforderungen an den Umweltschutz im Seeverkehr werden international einheitlich in der Internationalen Seeschiffahrtsorganisation (IMO) und dort konkret im Meeresumweltausschuss (MEPC) beschlossen. Bei der Aushandlung der Regelungen sind alle Schiffahrtsnationen beteiligt. Die Regelungen treten nach einem Verfahren in Kraft, bei dem Staaten mit einem hohen Anteil an der Welthandelstonnage ausschlaggebend sind. Im Ergebnis fuehrt dies dazu, dass die Umweltstandards in der Seeschiffahrt teilweise sehr weit hinter denen des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BlmSchG) und des deutschen Wasserrechts zurueckbleiben. Die gegenwaertigen Regelungen zum Umweltschutz in der Seeschiffahrt entsprechen weder den vergleichbaren deutschen Vorschriften in anderen Anwendungsbereichen an Land, noch werden die bestehenden technischen Moeglichkeiten ausgeschoepft. Es ist anzustreben, dass in der Seeschiffahrt die Anforderungen an den Umweltschutz nach den gleichen Gesichtspunkten getroffen werden wie fuer vergleichbare gewerbliche und industrielle Sektoren an Land. Das Demonstrationsvorhaben 'Schiffsentsorgung' hat gezeigt, dass die umweltbelastenden Schwachstellen bei der Schiffsentsorgung fuer deutsche Verhaeltnisse nicht in den Haefen, sondern fast ausnahmslos in bordseitigen Maengeln zu finden sind. Es gibt in bezug auf eine umweltgerechte Schiffsentsorgung im Gegensatz zur sonstigen Entwicklung im Schiffbau und im Schiffsbetrieb ein deutliches Innovations- und Entwicklungsdefizit, weil hier anders als in anderen Bereichen keine tragfaehigen oekonomischen Anreize gegeben sind. Aehnliches ist auch fuer andere umweltrelevante Schiffsausruestung zu vermuten. Vor diesem Hintergrund soll die fuer vergleichbare landseitige Anlagen entwickelte Umwelttechnik auf die speziellen Anforderungen an Seeschiffe angepasst werden.

Entwicklung von Instrumenten zur Marktdurchdringung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt als Beitrag zum Klimaschutz und zur Ressourcenschonung und zur Erreichung der deutschen und europäischen Ausbauziele für erneuerbare Energien

A) Problemstellung: Der rasante Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien in der Stromerzeugung in den letzten 12 Jahren wurde durch zielgenaue Instrumente zur Unterstützung des Markteintritts wie Stromeinspeisungsgesetz (StrEG) und Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ermöglicht. Vergleichbare Instrumente stehen für den Markteintritt erneuerbarer Energien in den Wärmemarkt bisher nicht zur Verfügung. Die positive Entwicklung der letzten Jahre in diesem Bereich wurde insbesondere durch mehrfache deutliche Aufstockung der Fördermittel für das sog. 'Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien' ermöglicht. B) Handlungsbedarf: Die Haushaltslage des Bundes setzt einer weiteren Aufstockung der Mittel jedoch absehbare Grenzen. Zur Erreichung des deutschen Verdopplungsziels für den Anteil erneuerbarer Energien am Energiemix bis zum Jahr 2010 werden ein oder mehrere Instrumente erforderlich, die kosteneffizient und marktkonform die für den Markteintritt erneuerbarer Energien erforderlichen Mittel bereitstellen. C) Ziel des Vorhabens: Mit dem Forschungsvorhaben sollen, ausgehend von der Analyse und Bewertung der bisher zu dieser Fragestellung unterbreiteten Vorschläge, derartige Instrumente entwickelt werden. Deren Wirksamkeit soll sich auf die Solarthermie, Bioenergieträger und Geothermie erstrecken. Die Nutzung der bei der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien anfallenden Wärme (Kraft-Wärme-Kopplung) soll ebenfalls Berücksichtigung finden. Ein Kriterium für die Bewertung der zu entwickelnden Instrumente soll die Erreichbarkeit des deutschen Verdopplungszieles für die Nutzung erneuerbarer Energien sein. Die Diskussion und Bewertung der entwickelten Instrumente soll auch die für andere Umweltschutzmaßnahmen, wie die KWK, in Deutschland und der Europäischen Union geführte Instrumentendebatte berücksichtigen und nutzen. Das Forschungsvorhaben ist politiknah konzipiert und soll dem in diesem Bereich zu erwartenden Beratungsbedarf des BMU während der 15. Legislaturperide dienen.

Integrierter Umweltschutz bei bestimmten industriellen Taetigkeiten (IVU-Richtlinie) - Teilvorhaben 7.2: Lebensmittelindustrie

Zu den mittelfristigen Aufgaben des Umweltschutzes zaehlt der integrierte Umweltschutz. Dieses Ziel wird auf EU-Ebene durch die IVU-Richtlinie verfolgt. Im Vergleich zur bisherigen Umweltpolitik wird nicht mehr der mediale Ansatz, sondern der medienuebergreifende Ansatz mit dem Ziel der Foerderung der Besten Verfuegbaren Technik (BVT, englisch: BAT: Best Available Technology) angestrebt. Eine einheitliche, verbindliche Bewertungsmethodik der Festlegung der BAT konnte bisher trotz vielfaeltiger nationaler und internationaler Bestrebungen nicht entwickelt erden. Deshalb sollen in diesem Vorhaben auf pragmatischer Basis (Ermittlung der Techniken, verbale fachliche Bewertung) fuer die Prozesse der in der IVU-Richtlinie genannten Branchen der Lebensmittelindustrie 'BVT-Merkblaetter' bzw. 'EURO-BAT-Normen' beschrieben werden. Die entwickelten BVT-Arbeitsblaetter (deutsch und englisch) sollen als nationale Vorschlaege zu den EU-BVT-Merkblaettern eingebracht werden. In dem Vorhaben sollen fuer die Anlagen des Anhangs 1 Nummer 6.4, 6.5, 6.6 der IVU-Richtlinie (Anlage 1) eine Literaturrecherche, eine Abfrage zu dem Stand der Technik bei den Laendern, eine Stoffstrom- und Energiebilanz fuer die wesentlichen Produktionsprozesse und auf dieser Basis jeweils BVT-Arbeitsblaetter entwickelt werden.

Feinstaubmessung: Charakterisierung des Aerosols im Messnetz des UBA (Umweltbundesamtes)

Es ist eine möglichst repräsentative Studie zur Charakterisierung des Aerosols für das Umweltbundesamt in einem zeitlich eng begrenzten Zeitraum zu erstellen. Der Messort sollte sich in einem für große Flächen Deutschlands repräsentativen Gebiet befinden und relativ unbeeinflusst von unmittelbar in der Umgebung liegenden Quellen sein. Am Messstandort gemessene meteorologische Parameter werden zur Interpretation der Ergebnisse verwendet. Mit Hilfe von Rückwärtstrajektorien soll die Herkunft der jeweils beprobten Luftmassen zugeordnet werden.

Moeglichkeiten der Umweltentlastung und Kostenreduzierung im Verkehr durch Verkehrsplanung

Mit dem FuE-Vorhaben 205 06 070 'Umweltentlastung durch Kostenminimierung in der Verkehrsplanung' hat das Umweltbundesamt die Entwicklung eines Verfahrens (Least Cost Transportation Planning, LCTP) in Auftrag gegeben, das die Kommunen bei der umweltfreundlichen und gleichzeitig kostensparenden Verkehrsplanung unterstuetzen soll. LCTP erlaubt den oekonomischen und oekologischen Vergleich von Mobilitaetskonzepten mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Es kann zum Beispiel geprueft werden, ob die Erschliessung eines bestimmten Gebiets am guenstigsten durch eine Stadt- bzw. Strassenbahn oder durch Busse oder vielleicht durch den Ausbau von Fahrradinfrastruktur erfolgt, wobei die Auswirkungen auf die Verkehrsmittelwahl der Nutzer, die Luftschadstoff- und Laermbelastung, die Flaecheninanspruchnahme der jeweiligen Verkehrserschliessung ebenso wie Investitionen und Betriebskosten in einem integrierten Bewertungsansatz Beruecksichtigung finden. Das Verfahren bietet darueber hinaus die Moeglichkeit zur Kalkulation der indirekten Kosten der einzelnen Verkehrstraeger, d.h. der Ausgaben, die den Verkehrstraegern in den Haushaltsplaenen nicht direkt zugeordnet sind. In zwei untersuchten Staedten betragen diese ueber 20 Prozent der direkten Ausgaben. Im FuE-Vorhaben 205 06 070 wird ein Handbuch erarbeitet, das es den Kommunen ermoeglichen soll, den integrierten oekologisch/oekonomischen Bewertungsansatz anzuwenden. Die Komplexitaet des Ansatzes und die Notwendigkeit zur ressortuebergreifenden Zusammenarbeit laesst es geboten erscheinen, die Umsetzung in die Praxis in der Anfangsphase fachlich zu begleiten. Durch das im Anschluss geplante Vorhaben soll die Unterstuetzung der Laender gewonnen und das entwickelte Verfahren bei den Kommunen etabliert werden. Zur praktischen Erprobung ist geplant, mehrere Workshops mit den Laendern und ausgewaehlten Modellkommunen durchzufuehren. Weiterhin sollen die Kommunen bei der Umsetzung beraten und betreut werden. Die Erfahrungen sind zu dokumentieren und als Arbeitshilfe weiteren Interessenten zur Verfuegung zu stellen.

Erarbeitung eines nationalen Aktionsprogramms zur Förderung nachhaltiger Konsum- und Produktionsmuster im Rahmen einer produktbezogenen Umweltpolitik

A) Problemstellung: Die aktuelle Diskussion auf europäischer und internationaler Ebene zeigt, dass die Förderung nachhaltiger Konsum- und Produktionsmuster zunehmend zu einem integrierten Handlungsfeld einer Politik der Nachhaltigkeit ausgebaut werden muss, um den oftmals geforderten 'fundamentalen Wandel' bei Konsum und Produktion in den Industrieländern zu bewerkstelligen. Hierzu bedarf es der Erarbeitung und Etablierung eines nationalen Aktionsprogramms, das den mittel- bis langfristigen Zielrahmen sowie Implementierungspfade auf nationaler Ebene konkretisiert. Insoweit setzt das Vorhaben an den Ergebnissen des Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg im September 2002 an. Die Erarbeitung eines nationalen Aktionsprogramms zur Förderung nachhaltiger Konsum- und Produktionsmuster im Rahmen einer produktbezogenen Umweltpolitik ist jedoch auch in Zusammenhang mit dem geplanten Weißbuch der KOM zur Integrierten Produktpolitik (IPP) sowie dem von der KOM initiierten Aktionsprogramm zur Verbraucherpolitik zu sehen. B) Handlungsbedarf: Der Handlungsbedarf besteht vor allem in der strategisch-konzeptionellen Fundierung und Weiterentwicklung des Themas 'Förderung nachhaltiger Konsum- und Produktionsmuster im Rahmen einer produktbezogenen Umwelt- und Verbraucherpolitik'. Aufbauend auf den bisherigen Arbeiten seitens BMU/UBA und der Weiterentwicklung des nationalen Verständigungsprozesses kann die Herausforderung darin gesehen werden, die bisherigen nationalen Ansätze zur Etablierung des Themas in Deutschland zu bewerten und Vorschläge zur politischen Ausgestaltung und Weiterentwicklung des Handlungsfeldes unter Einbezug aller relevanten Akteure herauszuarbeiten. C) Zielsetzung: Ziel des Vorhabens ist es, die bisher vorliegenden Vorschläge und Ansätze zur Förderung nachhaltiger Konsum- und Produktionsmuster systematisch zu bewerten und einen Vorschlag für ein nationales Aktionsprogramm zu erarbeiten, das die internationalen, europäischen und nationalen Handlungsziele berücksichtigt. Es ist vorgesehen, den Vorschlag in den nationalen Verständigungsprozess einzuspeisen, um diesen dort mit Experten sowie den relevanten Akteuren aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft zu diskutieren und abzugleichen.

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