Das Projekt "Einsatzmoeglichkeiten von Kompensations- und Lizenzloesungen fuer ausgewaehlte Bereiche der Umweltpolitik" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Institut für Europäische Umweltpolitik.Die praktische Anwendung von Kompensationsloesungen und Lizenzloesungen wurde bisher aufgrund vermeintlich fehlender oekologischer und rechtlicher Anwendungsvoraussetzungen zu wenig in Betracht gezogen. Unter geeigneten Rahmenbedingungen koennen jedoch diese Instrumente die Erreichung umweltpolitischer Ziele erleichtern. Fuer bestimmte Bereiche der Umweltpolitik, z.B. fuer Teilbereiche der Abfallwirtschaft, Gefahrstoffvermeidung, grenzueberschreitende und insbesondere globale Problembereiche sowie bezueglich ihrer Anwendbarkeit im Rahmen einer EG-Umweltpolitik sind diese Instrumente umfassend zu analysieren. In einer ersten Vorhabenphase sollen moegliche derartige Loesungen evaluiert und die unter den Rahmenbedingungen am ehesten in Frage kommenden Einsatzmoeglichkeiten in Absprache mit dem Auftraggeber ausgewaehlt werden. In einer zweiten Phase sollen an zwei-vier Beispielen solche Loesungen auf ihre oekologische Wirksamkeit, administrativ-rechtliche Machbarkeit, oekonomische Effizienz und politische Realisierbarkeit untersucht und zur moeglichen Einsatzreife gebracht werden.
Das Projekt "Fortschreibung und Bewertung von UN-ECE Protokollen (technische Anhaenge)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Karlsruhe (TH), Deutsch-Französisches Institut für Umweltforschung.Im Rahmen der Fortschreibung der UN-ECE-Protokolle (Sofia 1988 und Genf 1991), die die Minderung von VOC und NOx-Emissionen betreffen, soll aehnlich wie beim zweiten Schwefelprotokoll (Oslo, 1994) - ein wirkungsorientierter Ansatz angewendet werden. Dieser soll zusaetzlich schadstoffuebergreifend sein, d.h. die Gesamtversauerung (SO2, NOx, NH3), die Eutrophierung (NOx, NH4) und die Belastung durch Photooxydantien (NOx, VOC) sind simultan zu beruecksichtigen. Im Rahmen des vorgeschlagenen Forschungsvorhabens soll der Stand der Technik der Emissionsminderung erfasst und fortgeschrieben werden. Die Zielsetzung ist dabei, innerhalb einer zu bildenden UN-ECE-weiten Arbeitsgruppe (Task Force) 'Technical Annexes' zu entwickeln und in die entsprechenden UN-ECE Gremien (Working Group on Abatement Techniques) zur weiteren Diskussion einzubringen. Die wesentlichen Komponenten dieser technischen Anhaenge sind hierbei: - Ein Massnahmenkatalog zur Minderung von VOC, NOx und NH3 klassifiziert nach Einsatzbereich (Sektoren, Quellen), Emissionsminderungsgrad, Investitionen und Betriebskosten, Entwicklungsstand der Technologie und Auswirkung auf die Emission anderer Schadstoffe. - Eine Empfehlung von international abgestimmten Massnahmen zur Umsetzung von Protokollverpflichtungen (Empfehlung von BAT, Vorschlag von Grenzwerten etc.).
Das Projekt "Vergleich der Rechtslage von gentechnisch veraenderten Organismen und nicht heimischen Organismen im nationalen und internationalen Rechtsrahmen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Bremen, Forschungsstelle für Europäisches Umweltrecht.Die Freisetzung gentechnisch veraenderter Organismen unterliegt strengen Zulassungsregeln, die zunehmend Gegenstand kontroverser Debatten sind. Zur Risikoabschaetzung der von Freisetzungen ausgehenden schaedlichen Einwirkungen auf die Umwelt werden die Erfahrungen mit der Einbringung nicht heimischer Organismen herangezogen. Die rechtlichen Regelungen fuer GVO und NHO unterscheiden sich jedoch ganz wesentlich hinsichtlich ihrer Schutzgueter, Regelungsinstrumente und Rechtsfolgen. Die Unterschiede der rechtlichen Regelungen sollten im Hinblick auf ihre Berechtigung und eventuellen Handlungsbedarf unter Beruecksichtigung der im internationalen Rahmen (z.B. Washingtoner Abkommen, Agenda 21, Konvention fuer Biologische Vielfalt) aufgeworfenen Fragen untersucht werden. Die Untersuchung soll in enger Anlehnung an das fachliche Hauptgutachten 'Wirkungen von Neozonen auf Oekosystemen' erfolgen und die jeweiligen Zwischenergebnisse des Hauptgutachtens mit einbeziehen. Die Ergebnisse sollen an einem fuer 1997 geplanten Fachgespraech vorgestellt werden.
Das Projekt "Hauptstudie 'Oekologischer Europaplan', Vorstudie 'oekologischer Europaplan'" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung, DIW Berlin (Institut für Konjunkturforschung).Im Rahmen der Vorarbeiten fuer einen 'oekologischen Europaplan', dessen Ziel es ist, u.a. ein Unterstuetzungsprogramm zur Verbesserung der Umweltsituation in der DDR und in anderen RGW-Staaten zu entwickeln, soll vom BMU eine Vorstudie vergeben werden. In dieser Vorstudie sind sowohl die wichtigsten zu ergreifenden Massnahmenkategorien einschliesslich des potentiell erforderlichen Finanzvolumens als auch die Voraussetzungen und Erfordernisse fuer die moegliche Erstellung eines 'oekologischen Europaplanes' und seine Realisierung durch abgestimmte nationale oekologische Aktionsplaene aufzuzeigen. Insbesondere ist herauszuarbeiten, welche Voraussetzungen von Geber- wie Nehmerseite erfuellt sein muessen, damit die Massnahmen die angestrebten, alle europaeischen Laender entlastenden Umweltwirkungen in vollem Umfang entfalten koennen.
Das Projekt "Herkunft und Auswirkung von Cu, Zn, Cd, Pb und Hg aus diffusen Quellen auf Oberflaechengewaesser" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Stuttgart, Institut für Siedlungswasserbau, Wassergüte- und Abfallwirtschaft.Die in den vergangenen Jahren zu verzeichnende Verbesserung von Klaeranlagenablaeufen hat dazu gefuehrt, dass die Gewaesserguete von Oberflaechengewaessern in steigendem Masse durch Eintraege aus diffusen Quellen beeintraechtigt wird. Die eingetragenen Frachten der Schwermetalle Kupfer, Zink, Cadmium, Blei und Quecksilber stammen dabei sowohl aus der Landwirtschaft, der Atmosphaere als auch aus Regenentlastungen von Trenn- und Mischkanalisationen und unter Umstaenden von der Schifffahrt, Fischerei und Jagd. Ziel des Forschungsvorhabens ist es, Herkunft und Auswirkung der o.g. Schwermetalle aus diffusen Quellen in Oberflaechengewaesser zu ermitteln. Dazu wurden zunaechst anhand einer Literaturstudie bereits veroeffentlichte Untersuchungsergebnisse aufgearbeitet und in einer Datenbank aufgenommen. Aus dem bisher vorliegenden Datenbestand aus ueber 100 Literaturzitaten lassen sich jedoch keine aussagekraeftigen Frachtabschaetzungen von diffusen Eintraegen in Oberflaechengewaesser vornehmen. Deshalb wird seit Ende Oktober eine Messkampagne beispielhaft an zwei Regenueberlaufbecken (Durchlauf- und Fangbecken) im Einzugsgebiet der Stadt Herrenberg (Landkreis Boeblingen) durchgefuehrt. Die Auswertung erster Ergebnisse wird derzeit vorgenommen.
Das Projekt "Regelungen und Verfahren zur Ausgestaltung der internationalen Berichtspflichten des UBA am Beispiel der Erstellung des 'Verzeichnisses der Orte frueherer Taetigkeiten' gem. Paragraph 28 Abs. 4 AUG" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: geomer GmbH.In dem Vorhaben sollen Regelungen und Verfahren zur Ausgestaltung der internationalen Berichtspflichten des Umweltbundesamtes gemaess Antarktis-Umweltschutzprotokoll-Ausfuehrungsgesetz (AUG) am Beispiel der Erstellung des Verzeichnisses der Orte frueherer Taetigkeiten in der Antarktis dargestellt werden. Ziel des Vorhabens ist es, mit der Erarbeitung des 'Verzeichnisses der Orte frueherer Taetigkeiten' in der Antarktis gemaess Paragraph 28 Abs. 4 AUG den gesetzlichen Anforderungen durch das AUG nachzukommen und gemaess den internationalen Berichtspflichten auf den jaehrlich stattfindenden internationalen Konsultativtagungen der Antarktisvertragsstaaten (ATCM) einzureichen. Neben den spezifischen Berichtspflichten zu diesem Punkt sollen die Ergebnisse des Vorhabens das Umweltbundesamt bei seiner Vollzugsarbeit unterstuetzen (Genehmigungsverfahren, Monitoringprogramm). In dem Vorhaben sind Informationen zu einem Verzeichnis der Orte frueherer Taetigkeiten, das Durchquerungswege, Brennstoffdepots, Feldbasen, Luftfahrzeugtruemmer und aehnliches enthaelt, zu sammeln sowie diese Informationen in ein fuer das Umweltbundesamt beim Vollzug des AUG verwendbaren, praktikablen Form aufzubereiten. Beruecksichtigt werden sollten dabei sowohl Fortbewegungsarten zu Lande, zu Wasser als auch durch die Luft.
Das Projekt "Symposium: 20 Jahre BImSchG am 2.2.1994" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Hamburg, Fachbereich Rechtswissenschaft, Forschungsstelle Umweltrecht.
Das Projekt "Untersuchung der Emissionen von PCDD und PCDF aus Anlagen der Stahlindustrie" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Verein Deutscher Eisenhüttenleute.Die TA Luft enthaelt in Nr. 3.1.7 Abs. 7 ein generelles Minimierungsgebot hinsichtlich der Emissionen an besonders persistenten und toxischen Stoffen, wie z.B. polychlorierte Biphenyle, Dioxine oder Furane. Die Emissionen dieser Stoffe aus bestimmten Quellen sind umfassend untersucht, wie z.B. bei Abfallverbrennungsanlagen, bei denen wirksame Minderungsmassnahmen getroffen werden. Insbesondere sind fuer diese Anlagen in der 17. BImSchV die Emissionen an Dioxinen und Furanen auf 0,1 ng TE/m3 begrenzt. Aus einer Reihe stichprobenartiger Untersuchungen an anderen thermischen Prozessen, z.B. Aluminiumumschmelzanlagen, Elektrolichtbogenoefen, ist bekannt, dass auch hier nicht unerhebliche Dioxin-/Furanemissionen entstehen koennen. Der vorliegende Kenntnisstand in den einzelnen Bereichen ist sehr unterschiedlich. In der Regel wurden nur im Reingas Messungen durchgefuehrt, die, aufgrund fehlender Bezuege zu den betrieblichen Randbedingungen, nur bedingt verwertet werden koennen. Besonders beim Recycling von Stahlschrott und anderen eisenhaltigen Reststoffen werden erhoehte Emissionen erwartet, so dass insbesondere Elektro- und Oxygenstahlwerke sowie Sinteranlagen untersucht werden sollen.
Das Projekt "Kosten des Schallschutzes im Wohnungsbau - Beispiel fuer kostenguenstige Loesungen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Dortmund, Lehrstuhl für Baubetrieb.Bei derzeit weiterhin steigendem Verkehrsaufkommen sowie einer enormen Zunahme von technischen Laermquellen in Wohngebieten nimmt die Belaestigung der Bevoelkerung durch Laerm - insbesondere in dem zur Rekreation wichtigen Wohnbereich - zu. Um den Buerger wenigstens in den eigenen vier Waenden vor schaedlichen Umwelteinwirkungen durch Laerm zu schuetzen, ist der bauliche Schallschutz zu verbessern, ohne damit die Baukosten wesentlich zu erhoehen. Anhand konkreter Beispiele aus der Wohnungsbaupraxis sollen die durch den Schallschutz bedingten Kosten und der Anteil dieser Kosten an den Gesamtbaukosten von Wohnungsbauten verschiedener Qualitaetsstandards zusammengestellt werden.
Das Projekt "Klassierung krebserzeugender Stoffe zur Begrenzung der Massenkonzentrationen im Abgas nach 2.3 TA Luft" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Forschungs- und Beratungsinstitut Gefahrstoffe GmbH (FoBiG).Entsprechend dem fortgeschrittenen Stand der Wirkungsforschung sind die Klassierungen der krebserzeugenden Stoffe in Nr.2.3 der TA Luft zu ueberpruefen und ggf. neu festzulegen. Pruefung der Emissionsrelevanz wird ueber die Laendergremien organisiert, nicht ueber dieses Vorhaben. Um die Klassierungen dem Stand des Wissens anzupassen, ist fuer die nach der Gefahrenstoff-V als kanzerogen eingestuften Stoffe (K 1 und 2) zu pruefen, ob anhand von Risikoabschaetzungen Gruppierungen in die Klassen der TA-Luft moeglich sind. Als Grundlage kann hier in erster Linie die Legaleinstufung des kanzerogenen Potentials der EU und, ersatzweise, der MAK-Kommission dienen, fuer die Beachtung der kanzerogenen Potenz waeren Literaturrecherchen durchzufuehren. Die ermittelten Angaben zum unit risk (Quantifizierung der Wirkpotenz) waeren dann auf ihre Qualitaet zu pruefen. Hinsichtlich qualitativ nicht ausreichender Angaben sind Vorschlaege fuer eine alternative Beruecksichtigung der kanzerogenen Potenz und entsprechende Klassierungsvorschlaege zu machen. Bezueglich der Stoffe sind u.a. Chlorpropen, Chlortoluol, Diamindiphenylmethan, Dichlorpropan, technisches Dinitrotoluol, polymeres MDI relevant, aber auch die Hauptbestandteile der Pyrolyseprodukte wie Benzol, Toluol, Xylol, Phenole, Kyesole, Naphthalien und Anthracen. Dabei ist das T25 -Konzept der EU (Entwurf der Richtlinie zur Setzung von Konzentrationsgrenzen fuer Kanzerogene in Gemischen) zu beachten. Die geplanten Kosten enthalten Anwendungen fuer notwendige Konsensgespraeche mit den beteiligten Gremien (VCI, LAI u.a.). Es sind insbesondere die als kanzerogen eingestuften Stoffe zu bearbeiten, die als emissionsrelevant anzusehen sind.
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Wissenschaft | 6 |
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