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Nürnberg: Flughafen, UV-Index

Tägliche Messung UV-Index in UVI am Standort Flughafen-Nürnberg auf Jahresbasis

UV-Index in Münster

<p>Der Datensatz "UV-Index" gibt Auskunft über die Strahlenbelastung ultravioletter Strahlung (UV) im Stadtgebiet Münster.</p> <p>Der UV-Index ist ein Standardmaß für die Stärke der Sonnenbrand erzeugenden ultravioletten Strahlung an einem bestimmten Ort und zu einer bestimmten Zeit.</p> <p>Hauptmerkmale des Datensatzes:</p> <ul> <li>Datentyp: Numerische Werte, die den UV-Index darstellen. Ein Wert von 0 bedeutet "keine Belastung", Werte größer als 11 bedeuten "extreme Belastung".</li> <li>Der Datensatz wird täglich aktualisiert, um die jeweils aktuellen UV-Strahlungswerte wiederzugeben.</li> <li>Erhältlich in den Formaten CSV und JSON, damit Analysen und Integration in Anwendungen möglich sind.</li> </ul> <p>Datenquelle: Deutscher Wetterdienst (DWD)</p>

Nürnberg: Flughafen, UV-Index

Tägliche Messung UV-Index in UVI am Standort Flughafen-Nürnberg auf Jahresbasis

Potsdam UV-Index

Quelle: Deutscher Wetterdienst

BEK 2030 – Umsetzung 2022 bis 2026

Berlin hat sich das Ziel gesetzt bis spätestens 2045 klimaneutral zu werden und bis 2030 die CO 2 Emissionen um 70 % zu reduzieren. Zentrales Instrument zur Erreichung der Berliner Klimaziele ist das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK 2030). Am 20.12.2022 hat der Berliner Senat die Fortschreibung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms für die Umsetzungsphase 2022-2026 beschlossen und zur Beschlussfassung an das Abgeordnetenhaus überwiesen. Pressemitteilung zum Senatsbeschluss vom 20.12.2022 BEK 2030 Umsetzungsphase 2022-2026 ( Austauschseiten 66, 162 und 163 ) Die Fortschreibung des Klimaschutzteils des BEK 2030 erfolgte seit Herbst 2021 im Rahmen eines partizipativen Prozesses unter Beteiligung unterschiedlichster Stakeholder und der Stadtgesellschaft sowie unter Einbindung eines koordinierenden Fachkonsortiums, das im Juni 2022 seine Ergebnisse vorgestellt hatte. Weitere Informationen zum Beteiligungsprozess inklusive des Abschlussberichts finden sich auf der Seite Erarbeitungs- und Beteiligungsprozess . Auf Grundlage des Endberichts des Fachkonsortiums hat die für das BEK fachzuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz eine Vorlage erarbeitet, in der auch die Empfehlungen des Berliner Klimabürger*innenrates berücksichtigt wurden. Im Berliner Klimabürger:innenrat hatten parallel im Zeitraum von April bis Juni 2022 einhundert zufällig ausgeloste Berlinerinnen und Berliner in acht wissenschaftlich begleiteten Sitzungen stellvertretend für die Stadtgesellschaft Herausforderungen beim Klimaschutz diskutiert und 47 konkrete Handlungsempfehlungen an den Senat erarbeitet. Auch die Fortschreibung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms vereint die Themen Klimaschutz und Klimaanpassung, wobei der Klimaanpassungsteil parallel in einem verwaltungsinternen Prozess von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt unter Einbeziehung zahlreicher Senatsverwaltungen sowie nachgelagerten Behörden entwickelt wurde. Mit der Fortschreibung des BEK 2030 für den Umsetzungszeitraum 2022 bis 2026 wurden erstmals Sektorziele zur Emissionsminderung für die Handlungsfelder Energie, Gebäude, Verkehr und Wirtschaft festgelegt. Als weitere Neuerung wurden zur besseren Bewertung und zeitnahen Nachsteuerung für die Maßnahmen weitestgehend konkrete, quantitative Ziele und Indikatoren bzw. Umsetzungszeitpunkte definiert. Im Bereich Klimaschutz wurden 71 Maßnahmen im Bereich Klimaschutz und identifiziert, die der Senat in den nächsten Jahren umsetzen soll, um die CO 2 -Emissionen zu verringern. Im Klimaschutzbereich kommt im Handlungsfeld Energie der Umstellung auf fossilfreie Energieträger in der Strom- und Wärmeversorgung eine zentrale Rolle zu. Es gilt, alle verfügbaren Potentiale an erneuerbaren Energien in den Bereichen Solar, Wind, Abwärme, Geothermie und Bioenergie bestmöglich zu erschließen und entsprechende Infrastrukturen für Speicherlösungen aufzubauen. Wichtige Maßnahmen sind die Weiterentwicklung und Umsetzung des Masterplans Solarcity und die kommunale Wärmeplanung. Im Handlungsfeld Gebäude sind die Steigerung der energetischen Sanierungsrate im Bestand, der klimaneutrale Neubau sowie der Ausstieg aus fossilen Brennstoffen für die Versorgung der Gebäude als zentrale Schlüsselfaktoren benannt. Wichtige Maßnahmen sind hier die Entwicklung einer räumlichen Wärmeplanung sowie der Ausbau von Beratungsangeboten und Landesförderprogrammen für Gebäudeeigentümer*innen. Das Land Berlin wird zudem die sozialverträgliche Umsetzung von Sanierungspflichten im Gebäudebestand auf der Bundesebene befürworten. Im Handlungsfeld Verkehr gilt es, Maßnahmen für eine Mobilitätswende zu implementieren und umzusetzen. Dies ist im Personenverkehr der Ausbau von Rad- und Fußverkehrsinfrastrukturen oder die qualitative Verbesserung und quantitative Ausweitung des Angebotes öffentlicher Verkehrsmittel. Die Umstellung der kommunalen Fahrzeugflotte auf klimaschonende Antriebe soll dabei beispielgebend sein. Als neue Maßnahmen werden u.a. die Einrichtung einer Null-Emissionszone innerhalb des S-Bahn-Rings und eine Neuaufteilung des öffentlichen Straßenraums, die dem Umweltverbund, aber auch Stadtgrün und Aufenthaltsmöglichkeiten, Vorrang vor dem motorisierten Individualverkehr einräumt, angegangen. Die Klimaanpassung wurde im Zuge der Fortschreibung des BEK 2030 inhaltlich gestärkt und umfasst nun 53 Maßnahmen. Hier wurden die bisherigen acht Handlungsfelder Gesundheit, Stadtentwicklung und Stadtgrün, Wasser, Boden, Forstwirtschaft, Mobilität, Industrie und Gewerbe und Bevölkerungsschutz um die zwei neuen Handlungsfelder Biologische Vielfalt sowie Tourismus, Sport und Kultur erweitert. Im Handlungsfeld (HF) Gesundheit liegt der Fokus auf der Entwicklung und Etablierung eines Hitzeaktionsplanes (HAP) für das Land Berlin, verbunden mit Maßnahmen zur Sensibilisierung der Bevölkerung und einer Stärkung der Eigenvorsorge sowie die Schaffung zielgruppenspezifischer Informationen zu Hitze und UV-Strahlung. Im HF Stadtentwicklung sollen neben der Klimaanpassung in der Planung und bei der Errichtung neuer Stadtquartiere auch die Klimaanpassung im Gebäudebestand entsprechend berücksichtigt werden. Eine klimatische Qualifizierung der Stadtoberfläche soll zudem im HF Boden durch massive Entsieglung vorangetrieben werden. Als strategisches Ziel wird dabei eine Netto-Null-Versiegelung bis 2030 angestrebt. Dem gleichermaßen massiv vom Klimawandel betroffenen Stadtgrün kommt ebenfalls eine Schlüsselrolle zu, da es essentielle Ökosystemleistungen (Verschattung und Verdunstungskühlung, Luft- und Wasserfilterung, Bodenneubildung und Erhöhung der Biodiversität) erbringt. Deshalb muss das Stadtgrün klimaresilient gestaltet, entsprechend gepflegt und geschützt werden. Dafür sollen neben einer nachhaltigen Grünanlagenentwicklung u.a. das Berliner Mischwald-Programm (HF Forstwirtschaft) und die Stadtbaumkampagne konsequent fortgeführt werden. In Ergänzung dazu wird im HF Wasser eine Neuausrichtung der Regenwasserbewirtschaftung im öffentliche Raum angestrebt. Neben den spezifischen Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen gibt es ein neues Handlungsfeld, in dem übergreifende Themen und Herausforderungen wie Fachkräftemangel, bezirklicher Klimaschutz, Klimabildung oder bürgerschaftliches Engagement adressiert werden. Bild: SenMVKU Klimabürger:innenrat Hintergrundinformationen zum Verfahren des „Berliner Klimabürger:innenrats“. Weitere Informationen Bild: Thomas Imo (photothek) Erarbeitungs- und Beteiligungsprozess Hintergrundinformationen zum Erarbeitungsprozess des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms (BEK 2030) (Umsetzungszeitraum 2022-2026) Weitere Informationen Bild: SenUMVK Berichte Berichte zu Monitoring und Umsetzung des BEK 2030 sowie zur Sektorzielerreichung Weitere Informationen

Licht

Licht ist der für das Auge sichtbare Teil der elektromagnetischen Strahlung und umfasst den Frequenzbereich von etwa 380 Terahertz (THz = 10 12 Hertz) bis 790 THz. Dies entspricht Wellenlängen (λ) ungefähr von 780 Nanometern (nm = 10 -9 Meter) bei rotem bis 380 nm bei violettem Licht. Eine genaue Grenze lässt sich nicht angeben, da die Empfindlichkeit des Auges an den Wahrnehmungsgrenzen nicht abrupt, sondern allmählich abnimmt. Die an das sichtbare Licht jeweils angrenzenden Bereiche der Infrarotstrahlung (λ ≥ 780 nm) und Ultraviolettstrahlung (λ ≤ 380 nm) werden häufig ebenfalls als Licht bezeichnet. Erhebliche Lichtemissionen, die störende Blendwirkungen oder unzulässige Raumaufhellungen erzeugen, sind von Anlagen ausgehende Einwirkungen auf die Umwelt, für die im Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin (§ 8 LImSchG Bln) mit Verweis auf das Bundes-Immissionsschutzgesetz allgemeine Vermeidbarkeits- und Minderungskriterien formuliert sind. Da keine vollziehbare konkrete Rechtsnorm des Bundes für Lichtimmissionen existiert, wurden durch die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz Hinweise zur Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen erarbeitet, die als Anlage 2 in die Ausführungsvorschriften zum Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin (AV LImSchG Bln) Eingang gefunden haben und für den behördlichen Vollzug zu beachten sind. Grundsätzlich sind in Berlin die Fachbereiche Umwelt der Bezirksämter von Berlin ansprechbar, um im Rahmen der technischen Möglichkeiten zu versuchen, Abhilfe zu schaffen. Hier finden Sie ein Beschwerdeformular. Beschwerde über Lichtbelästigung Hinweis: Bei der Benutzung von Anlagen zur Bestrahlung der Haut mit künstlicher ultravioletter Strahlung in Sonnenstudios oder ähnlichen Einrichtungen sei auf das Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen hingewiesen. Dort ist z. B. ein Nutzungsverbot für Minderjährige formuliert. Bei Problemen ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin zuständig.

Neue Untersuchungen bestätigen Zusammenhang zwischen Weichmachern in Kinderurin und Verwendung von Sonnenschutzmitteln

Aktuelle Untersuchungsergebnisse des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) sowie der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter (CVUÄ) in Nordrhein-Westfalen bestätigen den Zusammenhang, dass der Weichmacher DnHexP (Di-n-hexyl-Phthalat) aus Verunreinigungen im UV-Filter DHHB (Diethylamino-hydroxybenzoyl-hexyl-benzoat) in Sonnenschutzmitteln stammt. Bisher untersuchte Sonnenschutzmittel wiesen teilweise Verunreinigungen mit dem Weichmacher DnHexP auf. Dies zeigt sich auch in den Kinderurin-Untersuchungen des LANUV. Die Belastungen liegen jedoch für über 99 Prozent der 250 untersuchten Kinder unterhalb der Schwelle für eine gesundheitliche Besorgnis. Somit ist die Verwendung von Sonnenschutzmitteln in der Regel sicher. Aus Gründen der Vorsorge muss aber sichergestellt sein, dass Sonnenschutzmittel nicht mit DnHexP verunreinigt sind. Die nordrhein-westfälischen Behörden haben außerdem zusammen mit Kosmetikherstellern, vertreten durch die Fachverbände, herausgefunden, dass es möglich ist, Sonnenschutzmittel so herzustellen, dass der UV-Filter DHHB frei von Verunreinigungen ist. Deshalb wurden Hersteller dazu aufgefordert, vorsorglich ihre Produktion so umzustellen, dass keine schädlichen Weichmacher mehr messbar sind. Alle Bewertungen sind weiterhin vorläufig, da die bundesweit laufende Ursachenforschung noch nicht abgeschlossen ist. Im laufenden Jahr soll es ein neues bundesweites Monitoring geben, um einen neuen Orientierungswert für die technische Vermeidbarkeit von DnHexP im UV-Filter DHHB abzuleiten. Das LANUV untersucht regelmäßig im Auftrag des Umweltministeriums Nordrhein-Westfalen den Urin von 250 Kindern im Alter von zwei bis sechs Jahren auf verschiedene Schadstoffe wie Weichmacher, Pestizide oder Konservierungsmittel. Im Januar 2024 hatte das Landesamt erstmals Mono-n-hexyl-Phthalat (MnHexP), ein Stoffwechselabbauprodukt des Weichmachers DnHexP, im Kinderurin gefunden. Der Weichmacher DnHexP darf seit 2019 nicht mehr in kosmetischen Mitteln enthalten sein, weil er im Verdacht steht, die Fruchtbarkeit zu schädigen. In einer früheren Auswertung des LANUV vom März 2024 konnte bereits gezeigt werden, dass es einen Zusammenhang zwischen der Nutzung von Sonnencreme und erhöhten MnHexP-Belastungen im Urin der Kinder gibt. Das LANUV hat daraufhin im Jahr 2024 zwei weitere Nachweisverfahren geführt, die zum einen bei einer erneuten Kontrolle ähnlich auffällige Werte ergaben: In weiteren 250 Kinderurinproben von 2023/2024 wurde bei 55 Prozent der Proben MnHexP nachgewiesen. Bei zwei Proben wurden MnHexP-Konzentrationen gemessen, die oberhalb des von der Kommission Human-Biomonitoring im März 2024 abgeleiteten gesundheitlichen Beurteilungswertes (HBM-I-Wert) von 60 Mikrogramm pro Liter lagen. Dieser HBM-I-Wert stellt einen Vorsorgewert für die Allgemeinbevölkerung dar. Bei einer Überschreitung sollte der Messwert kontrolliert, nach Quellen für die Belastung gesucht und diese minimiert werden. Zum anderen hat das Landesamt in Zusammenarbeit mit den für den gesundheitlichen Verbraucherschutz zuständigen Behörden und Wirtschaftsbeteiligten Sonnenschutzmittel als mögliche Quelle identifiziert. „Die neuen Untersuchungsergebnisse bestätigen den Zusammenhang, dass der Weichmacher aus dem verunreinigten UV-A-Filter DHHB in Sonnenschutzmitteln stammt“, erklärt Elke Reichert, Präsidentin des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz. „Wir haben in dieser Studienreihe nicht nur auf eine Belastung mit dem Weichmachermetaboliten geschaut. Wir haben in den Urinproben der Kinder auch nach Stoffwechselprodukten des verunreinigten UV-Filters gesucht. Unsere Ergebnisse bestätigen für einen Großteil der Proben den Zusammenhang zwischen dem Weichmacher und dem kontaminierten UV-Filter.“ „Damit tragen die Ergebnisse des Landesumweltamtes NRW wesentlich zur Aufklärung dieser bundesweiten Problematik bei. Die KISA-Studie des LANUV ist wichtig, um frühzeitig Hinweise auf mögliche Umweltbelastungen zu erhalten und gegensteuern zu können. Je mehr Transparenz und Aufklärung wir schaffen, desto mehr Schutz resultiert daraus am Ende für uns alle“, erklärt Umweltminister Oliver Krischer. Die Ergebnisse des LANUV zeigen auch, dass mindestens ein Drittel der Kinder Abbauprodukte des UV-Filters aufwiesen, ohne dass der Weichmachermetabolit bei ihnen nachgewiesen wurde. Dies bestätigt, dass die Herstellung von UV-Filtern ohne DnHexP-Verunreinigung möglich ist und dass DnHexP-freie Sonnenschutzprodukte am Markt verfügbar sind. Seit Anfang 2024 werden in Nordrhein-Westfalen und anderen Bundesländern verstärkt Untersuchungen von Sonnenschutzmitteln und von sog. UV-A-Filtern durchgeführt. Die CVUÄ in Nordrhein-Westfalen, die für kosmetische Mittel zuständig sind, untersuchten 42 Sonnenschutzmittel. Die Ergebnisse zeigen, dass die gemäß EU-Kosmetikverordnung festgelegte maximale Einsatzkonzentration von zehn Prozent des UV-A-Filters DHHB in kosmetischen Mitteln bei keinem der untersuchten Produkte überschritten wurde. In 31 (74 Prozent) untersuchten Produkten wurden DHHB-Gehalte nachgewiesen, in elf Sonnenschutzmitteln war kein DHHB nachweisbar. Bei sechs Sonnenschutzmitteln (14 Prozent) wurden DnHexP-Gehalte zwischen 0,8 und 5,9 mg/kg bestimmt. Bei 86 Prozent war kein DnHexP nachweisbar. Die in Nordrhein-Westfalen ermittelten Analyseergebnisse decken sich mit denen anderer Bundesländer. Neben Sonnenschutzmitteln selbst wurden auch weitere zwölf Proben des Rohstoffes DHHB (UV-A-Filter) analysiert. In allen Proben war DnHexP nachweisbar. Bei zehn Proben lagen die Gehalte zwischen 9,9 bis 69,7 mg/kg; zwei Proben wiesen Gehalte von über 100 mg/kg auf. Die ermittelten Analysenergebnisse zeigen, dass sich die DnHexP-Gehalte im Rohstoff unterscheiden können. Das Bundesamt für Risikobewertung geht davon aus, dass selbst bei höheren Verunreinigungen ein hinreichender Sicherheitsabstand besteht und eine gesundheitliche Beeinträchtigung daher sehr unwahrscheinlich ist. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeuten die Ergebnisse, dass die auf dem Markt bereitgestellten Sonnenschutzmittel sicher sind und dass es auch Sonnenschutzmittel mit DHHB ohne nachweisbare Verunreinigung mit DnHexP gibt. Verbraucherschutzministerin Silke Gorißen: „Die Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter in Nordrhein-Westfalen leisten mit ihren Untersuchungen einen bedeutenden Dienst, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren, Irreführung und Täuschung zu schützen." Das Verbraucherschutzministerium Nordrhein-Westfalen schließt sich weiterhin allgemein der geltenden Empfehlung an, dass Verbraucherinnen und Verbrauchern keinesfalls auf Sonnenschutzmittel verzichten sollen, denn UV-Strahlung ist nach wie vor die Hauptursache für die Entstehung von Hautkrebs. Aufgrund der Zusammenhänge haben die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden und die Wirtschaftsbeteiligten Maßnahmen zur weiteren Minimierung der Verunreinigungen eingeleitet. Weichmacher gehören zu den vom LANUV untersuchten Stoffen. Eine wichtige Weichmacher-Gruppe sind die Phthalate. Diese Stoffe werden im Körper des Menschen in sogenannte Metaboliten umgewandelt und mit dem Urin ausgeschieden. Viele Phthalate sind für die Gesundheit des Menschen schädlich, da sie Effekte auf das Fortpflanzungssystem haben. Für eine Reihe von Phthalaten bestehen deshalb umfangreiche Verwendungsbeschränkungen. Vom LANUV werden aktuell insgesamt 35 Phthalat-Metaboliten im Urin von Kindern untersucht. Allen an der Studie teilnehmenden Erziehungsberechtigten bietet das LANUV eine umfassende umweltmedizinische Beratung zu den ermittelten Ergebnissen an. Kinder mit Überschreitungen können eine Nachuntersuchung erhalten. Außerdem bietet das LANUV den Erziehungsberechtigten an, nach den möglichen Quellen für die erhöhte Belastung zu suchen. Das LANUV untersucht regelmäßig im Auftrag des NRW-Umweltministeriums die Schadstoffbelastung von Kindern aus Nordrhein-Westfalen (KiSA-Studie NRW). Alle drei Jahre wird seit 2011 der Urin von jeweils 250 Kindern im Alter von zwei bis sechs Jahren auf verschiedene Schadstoffe wie Weichmacher, Pestizide oder Konservierungsmittel analysiert. Der nächste reguläre Durchgang erfolgt in den Jahren 2026/27. Solche Untersuchungen wie die KiSA-Studie NRW werden als Human-Biomonitoring bezeichnet. Mit den LANUV-Daten aus dem Human-Biomonitoring lassen sich zeitliche Veränderungen in der Schadstoffbelastung der Kinder aufzeigen. Sie dienen als Frühwarnsystem für das Erkennen von Belastungen mit Schadstoffen. Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW zurück

Frühling: Jetzt auf Sonnenschutz achten

Frühling: Jetzt auf Sonnenschutz achten Der Frühling ist da. Die Natur beginnt wieder üppig zu sprießen. Lange haben wir uns nach der Sonne gesehnt. Nun ist es soweit. Doch Vorsicht, die Sonne ist bereits jetzt im Frühling stark genug für die Vitamin-D-Bildung, für einen Sonnenbrand und Hautkrebs-auslösende Erbgutschäden! Sonnenschutz ist also nicht nur im Hochsommer ein Thema. Gebräunte Haut bietet keinen vollkommenen Schutz Viele glauben, schnell braun werden zu müssen – das ist attraktiv und gesund und man bekommt ja dann nicht so schnell einen Sonnenbrand. Also ist man ja dann ausreichend geschützt… Aber dem ist nicht so! Unsere Haut bräunt dann, wenn in den Hautzellen durch UV -Strahlung bereits Erbgutschäden gesetzt wurden. Bei der Bräunung bildet sich unter dem Einfluss von UV -B-Strahlung in Zellen der Oberhaut der Hautfarbstoff Melanin, der durch UV -A-Strahlung gedunkelt wird. Das Melanin legt sich schützend über den Zellkern, in dem das Erbgut liegt. Aber das vermittelt nur einen Hauteigenschutz, der ungefähr einem Lichtschutzfaktor (LSF) 4 entspricht. Dadurch wird also UV-Strahlung nicht vollständig ferngehalten und das Risiko für vorzeitige Hautalterung und Hautkrebs weiterhin. Unsere Empfehlungen für den Frühling Nutzen Sie den UV-Index als Orientierungshilfe. Wenden Sie ab einem UV-Index 3 Sonnenschutzmaßnahmen an. Dabei gilt: Je höher der UV-Index und je sonnenbrandempfindlicher Ihre Haut ist, desto eher und konsequenter sind Sonnenschutzmaßnahmen zu ergreifen - insbesondere auch bei Kindern. Bleiben Sie ab einem UV-Index 8 möglichst nicht draußen. Ab Juni ist dieser hohe UV-Index -Wert in Deutschland zu erwarten. UV -Prognosen Das Bundesamt für Strahlenschutz veröffentlicht von April bis Ende September jeden Montag, Mittwoch und Freitag eine Vorhersage für den UV-Index der nächsten drei Tage - die UV -Prognose . Sie können die UV -Prognosen auch als Newsletter abonnieren . Der erste UV-Newsletter erscheint am 2. April. Stand: 20.03.2025

Was ist das UV -Messnetz?

Was ist das UV -Messnetz? Das UV -Messnetz ist ein Zusammenschluss mehrerer Institutionen und Behörden, die an ihren Messnetzstationen kontinuierlich von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang in Zeitintervallen von wenigen Minuten die erdbodennahe UV -Strahlung ermitteln. Die Messnetzzentrale befindet sich im Bundesamt für Strahlenschutz am Standort Neuherberg bei München. Hier werden alle Messdaten gespeichert, qualitätsgesichert, ausgewertet und in Form der UV-Index auf der Webseite des BfS und im BfS -Geoportal veröffentlicht. Für zehn Vorhersagegebiete in Deutschland erstellt das BfS UV -Prognosen . Von April bis September werden die Vorhersagen als 3-Tages- UV -Prognosen im Internet veröffentlicht. Die 3-Tages-Prognosen können als Newsletter abonniert werden. Das UV-Messnetz (Beim Klick auf das Bild können Sie sich die aktuellen Messwerte anzeigen lassen) Im Jahr 1993 nahmen das BfS und das Umweltbundesamt ( UBA ) den Betrieb auf an den vier Stationen des UV -Messnetzes in Zingst (Ostseeküste), Langen (Rheingraben bei Frankfurt), Schauinsland (Südschwarzwald) und Neuherberg (bei München). Bundesweites UV -Messnetz In den Folgejahren wurde das Messnetz zusammen mit dem DWD und weiteren assoziierten Institutionen zu einem bundesweiten UV -Messnetz ausgebaut. An den Messnetzstationen der assoziierten Institutionen und Behörden wird kontinuierlich von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang in Zeitintervallen von wenigen Minuten die erdbodennahe UV -Strahlung ermittelt. Die Messnetzstationen decken die wichtigsten topografischen und meteorologischen Regionen Deutschlands ab. Das heißt, es wurden insbesondere die in Deutschland vorhandenen Unterschiede hinsichtlich der geografischen Breite, der Höhenlagen, des Klimas und der Lufttrübung berücksichtigt. Assoziierte Institutionen Assoziierte Institutionen sind die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Dortmund ( BAuA ) die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) mit der Station in Westerland/Sylt der Deutsche Wetterdienst ( DWD ) mit den meteorologischen Observatorien Lindenberg und Hohenpeißenberg das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU Bayern) mit der Messstation in Kulmbach die Niedersächsische Gewerbeaufsicht mit den Messstationen in Lüneburg und auf der Insel Norderney das Leibniz-Institut für Troposphärenforschung e.V. (TROPOS) mit der Messstation in Melpitz. das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV (IFA) mit der Messstation in Sankt Augustin Die Messnetzzentrale befindet sich im Bundesamt für Strahlenschutz in Neuherberg bei München. Sie führt zusätzlich zum UV -Monitoring in einem eigenen UV -Kalibrierlabor die Qualitätssicherung durch und übernimmt die Bewertung und Speicherung der gesamten Messdaten. Alle Messdaten des Messnetzes werden in Form des UV-Index auf der Webseite des BfS und im BfS -Geoportal veröffentlicht. Die bodennahe UV -Bestrahlungsstärke wird im Wellenlängenbereich von 290 bis 400 Nanometern spektral aufgelöst ( d.h. in kleine Wellenlängenbereiche unterteilt) mittels Spektralradiometern gemessen, um die Daten wissenschaftlich auswerten zu können. Um alle Bürgerinnen und Bürger verlässlich über die aktuelle UV -Belastung zu informieren, erweitert das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) das Messnetz um weitere UV -Messnetzstationen mit Breitbandradiometern. Stand: 18.03.2025

UV -Schutz ist schon im Frühjahr wichtig

UV -Schutz ist schon im Frühjahr wichtig Präsidentin des Bundesamtes für Strahlenschutz ( BfS ), Inge Paulini, wirbt für UV-Index als Orientierungshilfe Ausgabejahr 2025 Datum 28.02.2025 Wiese mit Krokussen (generiert mit KI) Quelle: Maryna/Stock.adobe.com Die Sonnenstrahlen werden wieder stärker und locken ins Freie: Mit dem Frühlingsstart ist es an der Zeit, vermehrt an den UV -Schutz zu denken. "Das Bewusstsein vieler Menschen, dass UV -Schutz wichtig ist, wächst" , sagt die Präsidentin des Bundesamtes für Strahlenschutz ( BfS ), Inge Paulini. "Aber nicht alle wissen, dass man teilweise schon im Frühjahr, an schönen sonnigen Tagen, aufpassen sollte." Eine gute Orientierungshilfe, ab wann es zu viel Sonne werden kann, bietet der UV-Index . Er ist ein Maß für die ultraviolette Strahlung , das in vielen Wetter-Apps und auf der BfS -Internetseite zu finden ist. "Ab einem Wert von 3 sollte man Haut und Augen schützen" , rät Paulini. Bei intensiver Sonnenstrahlung Schatten suchen – nicht nur im Sommer BfS-Präsidentin Dr. Inge Paulini Quelle: Holger Kohl/ Bildkraftwerk Schon ab März können in Deutschland UV-Index -Werte von 3 erreicht werden, in Bayern und Baden-Württemberg auch von 4. Das zeigen die Daten des solaren UV -Messnetzes, welches das BfS zusammen mit anderen Organisationen betreibt. UV - Strahlung kann sowohl die Haut als auch die Augen schädigen, sie ist die Hauptursache für Hautkrebs. Nach einer Umfrage des Bundesamtes von 2024 suchen mehr Menschen als früher im Sommer Schutz im Schatten. "Das ist genau richtig. Das Wichtigste ist, intensive Sonnenstrahlung möglichst zu vermeiden. Der zweite Schritt ist, die Haut zu bedecken: Lange Ärmel, lange Hosenbeine, Hut, Sonnenbrille sind zu empfehlen. Erst als Drittes kommt die Sonnencreme für die unbedeckte Haut" , erläutert Paulini. "Was manche Menschen nur im Sommer anwenden, kann schon im Frühjahr wichtig sein." Für Meteorologen beginnt der Frühling am 1. März, kalendarisch startet er am 20. März. BfS hat Stärke der UV - Strahlung über Jahrzehnte verglichen und Anstieg gemessen Hinzu kommt, dass Fachleute in einer Studie unter Federführung des BfS für die vergangenen Jahrzehnte eine Erhöhung der UV - Strahlung in Teilen von Mitteleuropa gemessen haben. Als Hauptgrund für den Anstieg der UV - Strahlung am Boden sehen die Autor*innen die Abnahme der Bewölkung in Mitteleuropa. Diese Veränderung, die auch durch den Klimawandel verursacht sein kann, führt zu mehr Sonnenscheinstunden. Und damit zu mehr Zeit, in der die UV - Strahlung der Sonne die Erde und somit auch unsere Haut erreichen kann. Aktuelle Informationen und UV -Prognosen per Mail und im Internet UV-Index im Tagesverlauf: Schon im Frühling über 3 Über die aktuelle UV -Situation in Deutschland informiert das BfS unter www.bfs.de/uv-aktuell . Dort sind UV -Indexwerte für mehr als 40 Orte abrufbar. Sie werden von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang ermittelt. Die Daten werden als Tagesverlauf des UV-Index dargestellt. UV -Prognosen zu den erwarteten Höchstwerten verschickt das BfS zusätzlich ab April immer montags, mittwochs und freitags mit einem UV -Newsletter an Interessierte ( www.bfs.de/uv-newsletter ). Die E-Mail enthält eine Drei-Tages-Vorhersage für zehn Prognosegebiete. Weitere Informationen über UV - Strahlung und wie man sich davor schützt bietet das BfS unter www.bfs.de/uv-schutz . Stand: 28.02.2025

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