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Umweltminister Meyer: „Zweites LNG-Terminal in Wilhelmshaven wird chlorfrei und ohne Einleitung von Bioziden betrieben“

Wilhelmshaven/Braunschweig/Norden – Das zweite schwimmende LNG-Terminal in Wilhelmshaven wird demnächst den Betrieb aufnehmen. Anders als die bereits bestehende FSRU (Floating Storage and Regasification Unit), eine schwimmenden Anlage zur Regasifizierung von fossilen oder grünem aus Erneuerbaren Energien erzeugten Flüssiggas (LNG), wird die zweite Anlage die Reinigung der Rohre ohne Chlor und Biozide mit der Ultraschalltechnik vornehmen. Umweltminister Christian Meyer hatte sich dazu letztes Jahr beim Betreiber TES stark gemacht, und der Bund hatte die Mehrkosten für die umweltschonende Umrüstung übernommen. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat jetzt der FSRU Wilhelmshaven GmbH die wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Abwasser aus der FSRU in die Innenjade erteilt. Damit ist eine wesentliche Voraussetzung für die Inbetriebnahme der zweiten FSRU in Wilhelmshaven erfüllt. Das zweite schwimmende LNG-Terminal in Wilhelmshaven wird demnächst den Betrieb aufnehmen. Anders als die bereits bestehende FSRU (Floating Storage and Regasification Unit), eine schwimmenden Anlage zur Regasifizierung von fossilen oder grünem aus Erneuerbaren Energien erzeugten Flüssiggas (LNG), wird die zweite Anlage die Reinigung der Rohre ohne Chlor und Biozide mit der Ultraschalltechnik vornehmen. Umweltminister Christian Meyer hatte sich dazu letztes Jahr beim Betreiber TES stark gemacht, und der Bund hatte die Mehrkosten für die umweltschonende Umrüstung übernommen. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat jetzt der FSRU Wilhelmshaven GmbH die wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Abwasser aus der FSRU in die Innenjade erteilt. Damit ist eine wesentliche Voraussetzung für die Inbetriebnahme der zweiten FSRU in Wilhelmshaven erfüllt. Umweltminister Christian Meyer: „Die Anlage ist nicht nur green gas ready, kann also dem Import aus Erneuerbaren Energien gewonnenen grünen Gasen dienen, sondern sie arbeitet auch komplett ohne Biozide wie Chlor. Das freut mich sehr und ich danke allen Beteiligten für ihre Arbeit, die Umwelt maximal zu schützen.“ Nach einer umfassenden und gründlichen Prüfung des Erlaubnisantrags und der hierzu von Trägern öffentlicher Belange, Naturschutz- und Umweltvereinigungen sowie Privatpersonen vorgetragenen fünf Einwendungen und Stellungnahmen zu verschiedenen Themen sind die Fachleute zu dem Ergebnis gelangt, dass die beantragten Gewässerbenutzungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und die Erlaubnis erteilt werden konnte. Biozide werden bei dem Betrieb dieser FSRU nicht eingesetzt, dazu wurde die FSRU „Excelsior“ extra umgerüstet. Anders als bei der bestehenden und bereits mit hohen Umweltauflagen genehmigten FSRU „Höegh Esperanza“, wird dabei ein Ultraschallverfahren eingesetzt. Anne Rickmeyer, Direktorin des NLWKN, ergänzt: „Die Erlaubnis wurde unter Berücksichtigung hoher Umweltstandards und zum Schutz des sensiblen Ökosystems mit entsprechenden umfangreichen Inhalts- und Nebenbestimmungen versehen. Diese beinhalten unter anderem ein Monitoring zu Temperaturveränderungen sowie eine enge Überwachung der Einleitungen.“

Gibt es rechtliche Regelungen für den Betrieb von Solarien oder anderen Einrichtungen, die optische Strahlung zu kosmetischen Zwecken einsetzen?

Gibt es rechtliche Regelungen für den Betrieb von Solarien oder anderen Einrichtungen, die optische Strahlung zu kosmetischen Zwecken einsetzen? Ja. Im Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung (NiSG) ist beispielsweise das Verbot verankert, Minderjährigen die Nutzung von Solarien zu gestatten. Die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung (UVSV) regelt Anforderungen an den Betrieb von UV -Bestrahlungsgeräten außerhalb der Heil- oder Zahnheilkunde. Hier geht es vor allem um Solarien. Die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen ( NiSV ) gilt für den Betrieb von Anlagen, bei denen optische Strahlung, elektromagnetische Felder oder Ultraschall gewerblich zu kosmetischen oder anderen nichtmedizinischen Zwecken eingesetzt werden.

Umweltschutz beim LNG-Terminal Wilhelmshaven: NLWKN veröffentlicht bisherige Ergebnisse der Einleitungsüberwachung

Wilhelmshaven/Oldenburg/Hannover . Seit sieben Monaten ist die FSRU (Floating Storage and Regasification Unit) Esperanza in Wilhelmshaven in Betrieb – und leistet damit einen Beitrag zur Sicherung der deutschen Gasversorgung. Niedersachsen hatte das wichtige Energieinfrastrukturprojekt nur unter strengen Umweltauflagen zugelassen. Die Regasifizierung und die dafür notwendige Erwärmung des auf minus 134 Grad heruntergekühlten Flüssiggases erfolgt dabei klimaschonend überwiegend durch Meerwasser. Besonders umstritten ist die Reinigung der Rohre durch Chlor und die Einleitung mit dem Meerwasser in die Nordsee. Das Land hatte daher ein intensives gewässerökologisches Monitoring angeordnet. Die bisherigen Ergebnisse der Überwachung der Einleitung von Abwasser in die Jade stehen nun auch online zur Verfügung ( www.nlwkn.niedersachsen.de/ueberwachungesperanza ). Seit sieben Monaten ist die FSRU (Floating Storage and Regasification Unit) Esperanza in Wilhelmshaven in Betrieb – und leistet damit einen Beitrag zur Sicherung der deutschen Gasversorgung. Niedersachsen hatte das wichtige Energieinfrastrukturprojekt nur unter strengen Umweltauflagen zugelassen. Die Regasifizierung und die dafür notwendige Erwärmung des auf minus 134 Grad heruntergekühlten Flüssiggases erfolgt dabei klimaschonend überwiegend durch Meerwasser. Besonders umstritten ist die Reinigung der Rohre durch Chlor und die Einleitung mit dem Meerwasser in die Nordsee. Das Land hatte daher ein intensives gewässerökologisches Monitoring angeordnet. Die bisherigen Ergebnisse der Überwachung der Einleitung von Abwasser in die Jade stehen nun auch online zur Verfügung ( ). Die fortlaufende Überwachung der Einleitung und Ausbreitung des chlorbehandelten Abwassers der Höegh Esperanza war eine der wesentlichen Auflagen der wasserrechtlichen Erlaubnis zum Betrieb der Anlage. „Der Schutz des sensiblen Lebensraums Wattenmeer hat für uns höchste Priorität“, so Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer. „Dazu gehört auch größtmögliche Transparenz mit Blick auf die Ergebnisse der fortlaufend und regelmäßig stattfindenden Untersuchungen. Wir werden auch weiterhin sehr genau hinsehen, damit sichergestellt ist, dass Niedersachsens Einsatz zur Sicherung der deutschen Gasversorgung nicht zu Lasten unserer einzigartigen Natur geht. Einen Umweltrabatt wird es nicht geben.“ Im Rahmen der vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) durchgeführten behördlichen Einleiterüberwachung stehen dabei im Rahmen von monatlich durchgeführten Stichproben vor allem die Parameter Chlordioxid und andere Restoxidantien (angegeben als Chlor), Chlorid und sogenannte Adsorbierbare organisch gebundene Halogene – kurz AOX – im Blickpunkt. Auch die Temperatur des eingeleiteten Prozesswassers wird fortlaufend überwacht. Bis auf eine zeitlich begrenzte geringe Überschreitung der Grenzwerte für Chlor innerhalb der FSRU im Januar seien die bisherigen Überwachungsergebnisse unauffällig, so das Zwischenfazit der Überwachungsbehörde: Die Messwerte bewegen sich demnach im Rahmen der für einen umweltverträglichen Betrieb der Anlage im Zuge des Genehmigungsprozesses erlassenen Vorgaben. Auf die kurzzeitige Grenzwertüberschreitung im Januar sei der Betreiber von den Überwachungsstellen umgehend aufmerksam gemacht worden. Weitere Grenzwertüberschreitungen konnten im Rahmen der Messungen nicht festgestellt werden, betont der NLWKN. Außerdem muss die Erlaubnisinhaberin den Behörden bis Ende August ein Minimierungskonzept vorlegen. Dazu wird etwa über die Stoßchlorierung eine weitere Absenkung der Chlormenge geprüft. Umweltminister Meyer: „Ich freue mich sehr, dass das zweite FSRU der Firma TES auf meine Anregung von vornherein mit dem chlorfreien Ultraschallverfahren ausgestattet wird, nachdem der Bund die Mehrkosten übernommen hat. Auch für die bestehende Höegh Esperanza hat der Haushaltsausschuss des Bundestages die Mittel zur Deckung der Mehrkosten für eine Umrüstung auf ein chlorfreies Verfahren jetzt zur Verfügung gestellt.“ Der NLWKN wird die Ergebnisse der Einleitungsüberwachung auch künftig online einsichtig machen und aktualisieren, sobald neue validierte Messwerte zur Verfügung stehen. Ergänzend zur behördlichen Überwachung wurde dem Betreiber der FSRU eine Eigenüberwachung sowie ein Monitoring auferlegt. Aktuelle Betreiberin und Erlaubnisinhaberin der Anlage in Wilhelmshaven ist inzwischen die bundeseigene Deutsche Energy Terminal GmbH (DET). Die Firma Uniper Global Commodities SE hat auf vertraglicher Basis die kommerzielle und technische Betriebsführung des LNG-Terminals Wilhelmshaven übernommen.

Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung

Die neue Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzverordnung) setzt die mit dem Strahlenschutzgesetz begonnene Novellierung des deutschen Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung fort und verbessert den bestehenden hohen Schutzstandard weiter. Die Verordnung enthält insbesondere konkretisierende Vorgaben zum beruflichen und medizinischen Strahlenschutz sowie zum Schutz der Bevölkerung. In der Notfall-Dosiswerte-Verordnung werden Dosiswerte festgelegt, die bei einem radiologischen Notfall als Kriterien für die Angemessenheit der wichtigsten frühen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung (Aufenthalt in Gebäuden, Einnahme von Jodtabletten, Evakuierung) dienen. Weitere Elemente des bestehenden Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung werden auf Grundlage des Atomgesetzes durch eine Verordnung über Anforderungen und Verfahren zur Entsorgung radioaktiver Abfälle fortgeführt. Darüber hinaus werden Anforderungen an den sicheren Betrieb sowie an erforderliche fachliche Kenntnisse der Personen, die nichtionisierende Strahlungsquellen an Menschen einsetzen, geregelt (Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen – NiSV). Hierzu zählen Anwendungen von Lasern, intensivem Licht, Ultraschall und elektromagnetischen Feldern. Sie werden in der Kosmetik zum Beispiel zur dauerhaften Haarentfernung, Faltenglättung, Zerstörung von Fettgewebe oder zur Entfernung von Tätowierungen eingesetzt. Die neue Strahlenschutzverordnung, die Notfall-Dosiswerte-Verordnung und die Atomrechtliche Entsorgungsverordnung traten am 31. Dezember 2018 in Kraft. Die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen wird ganz überwiegend am 31. Dezember 2020 in Kraft treten. Es handelt sich um eine Verordnung auf nationaler Ebene. Der übergeordnete Rahmen ist die/das StrlSchV.

Neue Regeln bei der Anwendung von Laser, Licht & Co außerhalb der Medizin

Neue Regeln bei der Anwendung von Laser, Licht & Co außerhalb der Medizin Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Ausgabejahr 2020 Datum 22.12.2020 Laser werden im professionellen Bereich bei der Entfernung von Tätowierungen verwendet Quelle: damiangretka iStock/Getty Images Plus Der Schutz der Gesundheit vor nichtionisierender Strahlung wird verbessert. Die Anwendung von Lasern, starken Lichtquellen, starken elektromagnetischen Feldern sowie von Ultraschall wird strenger geregelt, wenn sie zu nicht-medizinischen Zwecken eingesetzt wird. Die neuen Regeln treten am 31.12.2020 in Kraft. Sie sind festgeschrieben in der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung beim Menschen (NiSV). Bundesumweltministerin Svenja Schulze: "Der Einsatz von nichtionisierender Strahlung in der Kosmetik ist mittlerweile Usus geworden. Er ist jedoch mit gesundheitlichen Risiken verbunden, was bei Anbietern wenig bekannt ist. Zum Schutz der Gesundheit haben wir die Regeln dafür nun verschärft." BfS-Präsidentin Dr. Inge Paulini Inge Paulini, Präsidentin des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS): "Starke Quellen optischer Strahlung und elektromagnetischer Felder oder intensiver Ultraschall sollten nur von Personen eingesetzt werden, die die nötigen Fachkenntnisse dafür haben. Deshalb begrüßen wir, dass die entsprechende Verordnung nach zwei Jahren Übergangszeit nun zum Jahreswechsel in Kraft tritt. Damit wird der Gesundheitsschutz bei einer Reihe kosmetischer Anwendungen gestärkt." Intensive Quellen optischer Strahlung , wie Laser oder stark gepulste Lichtquellen, kommen in der Kosmetik vor allem zur Behandlung von Pigmentstörungen, zur Faltenglättung oder zur dauerhaften Haarentfernung zum Einsatz. Auch Tätowierungen werden mit Hilfe von Lasern entfernt. Hochfrequente elektromagnetische Felder werden beispielsweise zur Fettreduktion und Hautverjüngung, niederfrequente elektrische Ströme und Magnetfelder zur Muskel- oder Nervenstimulation eingesetzt. Strengere Anforderungen an den Betrieb und neue Pflichten Bisher gab es in diesem Bereich keine spezifischen Regelungen, obwohl die damit verbundenen Gesundheitsrisiken für den Menschen erheblich sein können. Zu den Risiken zählen Verbrennungen, Narbenbildung oder die erschwerte Diagnose und Therapie von Hautkrebserkrankungen. Wer kosmetische Anwendungen mit nichtionisierender Strahlung gewerblich anbietet, muss zukünftig strengere Anforderungen an den Betrieb sowie Dokumentations- und Beratungspflichten erfüllen. Diese unterliegen zusätzlich einer Anzeigepflicht. Bestimmte Anwendungen nichtionisierender Strahlung dürfen nur noch von Ärzten und Ärztinnen mit entsprechender Weiter- oder Fortbildung durchgeführt werden. Verordnung tritt nach Übergangszeit in Kraft Alle anderen Anwendungen, die unter die NiSV fallen, dürfen ab dem 31.12.2021 nur noch von fachkundigen Personen angeboten werden. Unter welchen Anforderungen diese Fachkunde erworben werden kann, hat das Bundesumweltministerium zusammen mit dem BfS, den Bundesländern, Wirtschaft und Verbänden abgestimmt. Diese Anforderungen wurden am 25. März 2020 als Gemeinsame Richtlinie des Bundes und der Länder (mit Ausnahme des Landes Sachsen-Anhalt) im Bundesanzeiger veröffentlicht. Anwendungen zu medizinischen Zwecken – auch von Ultraschall – sowie die Nutzung von Heimgeräten für den privaten Gebrauch sind nicht von der Neuregelung betroffen. Die NiSV wurde als Teil der Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts am 5. Dezember 2018 im Bundesgesetzblatt verkündet. Mit dem späteren Inkrafttreten wurde den betroffenen Betrieben eine Übergangszeit eingeräumt. Stand: 22.12.2020

A4. Kann für eine Magnetresonanztomographie- ( MRT -) oder Ultraschall-Untersuchung eine Genehmigung bzw. Anzeige beim BfS erforderlich sein?

A4. Kann für eine Magnetresonanztomographie- ( MRT -) oder Ultraschall-Untersuchung eine Genehmigung bzw. Anzeige beim BfS erforderlich sein? Nein, für Anwendungen nicht- ionisierender Strahlung , wie z. B. Magnetresonanztomographie ( MRT ) oder Ultraschall, ist weder ein Genehmigungsantrag noch eine Anzeige beim BfS erforderlich.

Kosmetik, Wellness und die Gesundheit – EMF-Quellen ausserhalb der Medizin. Systematische Erfassung und Charakterisierung von hoch- und niederfrequenten Quellen einschl. Ultraschall im gewerblichen Bereich und in der Anwendung für zuhause - Vorhaben 3617S82444

EMF-, Plasma- und Ultraschallquellen werden zunehmend zu kosmetischen Zwecken, für die Well-ness und im Fitnessbereich eingesetzt. Sowohl gewerbliche als auch private Nutzungen sind üblich. Es dominiert die elektrische Stimulation. Verbreitet ist auch die magnetische Stimulation mit gepulsten Feldern. Es ist nicht immer klar, ob mit einzelnen Anwendungen gesundheitliche Gefährdungen ver-bunden sind. Deshalb werden hier: (i) eine systematische Erfassung und Charakterisierung der Ge-räte und ihrer Anwendungen vorgenommen, (ii) die relevanten Normen und Empfehlungen zum Ge-sundheitsschutz aufgelistet, (iii) die in der Fachliteratur dokumentierten Nebenwirkungen und Risiken dargestellt, (iv) die Resultate einer Befragung von Branchen- und Konsumentenorganisationen, sowie die Ergebnisse von Meldestellen zu potenziellen Nebenwirkungen diskutiert und (v) die Befunde einer Analyse der Sozialen Medien hinsichtlich negativer Erfahrungen mit solchen Geräten vorgestellt. Insgesamt liessen sich in der Fachliteratur, in den Sozialen Medien, in der Befragung und in der RAPEX-Datenbank nur wenige Belege für problematische Nebenwirkungen finden. Allerdings gibt es durchaus Hinweise auf Probleme oder Risiken, die man beachten sollte: einerseits können Fitness-, Wellness- und Kosmetikgeräte die NutzerInnen / PatientInnen über den Grenzwerten exponieren, wenn sie als Medizinprodukte zertifiziert sind. Viele Geräte im Markt sind tatsächlich als Medizinpro-dukte zertifiziert. Andererseits gibt es in der Fachliteratur, teilweise gestützt durch Meldungen in den Sozialen Medien, Diskussionen oder Warnungen zu einzelnen Anwendungen. Dazu zählen die elektri-sche Muskelstimulation (EMS-Training), die Hochfrequenzdiathermie (Kosmetik), die transkranielle Stimulation (kognitive Leistungssteigerung), die Ultraschall-Diathermie und die Ultraschall-Kavitation (kosmetische Lipolyse) sowie Plasmaanwendungen (kosmetische Hautverschönerung). Die vorliegende Studie kommt zu folgenden Empfehlungen: (i) Plasma- und Infraschallanwendungen im Kosmetik- und Wellnessbereich sind nicht durch Normen geregelt. Hier sollte man den Bedarf einer Normierung abklären. (ii) Es sollte eine Empfehlung zuhanden der staatlich anerkannten Prüfstellen (Benannte Stellen) ausgearbeitet werden, die regelt, wann Geräte als Medizingeräte für den nicht-ärztlichen Einsatz freigegeben werden sollen. Die Empfehlung sollte auch messbare Grössen hinsicht-lich der Expositionsbeurteilung enthalten. (iii) Der gewerbliche Einsatz solcher zertifizierten Geräte in Wellness-, Fitness- und Kosmetikstudios sollte nur durch entsprechend ausgebildetes Personal durch-geführt werden dürfen. (iv) Es sollte geprüft werden, ob der Einsatz von Ultraschall mit Intensitäten oberhalb von 50 mW/cm2 ausserhalb des ärztlichen und physiotherapeutischen Einsatzes untersagt werden soll. (v) Um offene Fragen abzuklären, bedarf es weiterer Forschung. Wichtigen Forschungs-bedarf hinsichtlich Gesundheitsschutz bei nicht-medizinischen Anwendungen identifizieren wir in fol-genden Bereichen: transkranielle Stimulationen, Ultraschall- und Infraschallstimulationen, gepulste Magnetfeldstimulation sowie Elektromyostimulation. Dabei geht es primär um Fragen zu langfristigen Wirkungen und biologisch sowie gesundheitlich relevanten Schwellenwerten.

Teilprojekt E

Das Projekt "Teilprojekt E" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für Keramische Technologien und Systeme durchgeführt. Der chemische Sauerstoffbedarf (CSB) ist ein essenzieller Summenparameter in der Wasserwirtschaft und dient als Steuer- und Qualitätsparameter in der Wasseraufbereitung. In einem gegenwärtig unter Beteiligung des Antragstellers entwickelten Messsystem wird der CSB unter Verwendung strukturierter und durchströmbarer bor-dotierter Diamantelektroden elektrochemisch bestimmt, was im Gegensatz zum Stand der Technik eine umweltschonende und kontinuierliche Messung erlaubt. Die Ultraschalltechnik kann diesen Prozess in zweierlei Hinsicht unterstützen: a) durch den Einsatz gerichteten Leistungsultraschalls zur Befreiung der verwendeten Arbeitselektrode von Ablagerungen und b) durch den Einsatz Ultraschalls geringer Leistung zur Beschleunigung und Empfindlichkeitssteigerung der elektrochemischen Reaktion mittels Durchmischung. Dies ist durch die Integration von Piezokomponenten in die Messzellen- und Elektrodenhausung erreichbar. Ziel des Vorhabens ist es, das in einem Vorprojekt entwickelte Labormuster für den Test in Realanwendungen zu erweitern und die bisherige Lösung zu optimieren. Dazu sind einerseits konstruktive Anpassungen nötig, andererseits auch eine Optimierung der Wandleranordnung und des Designs der strukturierten Elektrode.

Untersuchungen zur Exposition und zu Wirkungen von Ultraschall

Das Projekt "Untersuchungen zur Exposition und zu Wirkungen von Ultraschall" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von RWTH Aachen University durchgeführt. Durch den technischen Fortschritt ist mit einer zunehmenden Exposition der Bevölkerung gegenüber Ultraschall aus verschiedenen Quellen zu rechnen. Detaillierte Regel- und Normenwerke zur Erfassung von Ultraschall und dessen Begrenzung auf ein sicheres Niveau existieren vor allem im Bereich der Medizin (z.B. US-Therapie, US-Diagnostik) und teilweise im Arbeitsschutz, jedoch nicht bzw. nur sehr eingeschränkt für potentielle Quellen, denen die Allgemeinbevölkerung außerhalb medizinischer Anwendungen ausgesetzt sein kann. In diesem Vorhaben sollen offene Fragen zu Expositionen und Wirkungen adressiert und wissenschaftlich beantwortet werden.

DiRecReg - Agile Prozesskette zum Direkten Recycling von Lithium-Ionen-Batterien und Regeneration der Aktivmaterialien

Das Projekt "DiRecReg - Agile Prozesskette zum Direkten Recycling von Lithium-Ionen-Batterien und Regeneration der Aktivmaterialien" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Weber Ultrasonics AG durchgeführt. 1. Allgemein Dieses Vorhaben beschäftigt sich mit dem Direkten Recycling von Lithium-Ionen-Batterien (LIB) aus Produktionsausschüssen und End-of-Life (EoL) Batterien und ein leistet einen Beitrag für die Schließung der Wertschöpfungskette der LIB. Im Gegensatz zu gängigen Verfahren, welche pyrometallurgische und hydrometallurgische Prozesse beinhalten und kritische Elemente wie Kobalt, Nickel oder Mangan in Form von Metallsalzen sehr aufwendig zurückgewinnen verfolgt dieses Vorhaben den ganzheitlichen Ansatz des direkten Recyclings, um die Anoden- und Kathodenaktivmaterialien in partikulärer Form zurückzugewinnen und mittels einer nachfolgenden Regeneration der Aktivmaterialien, diese wieder in den Produktionsprozess zu überführen, ohne den aufwendigen Herstellungsprozess auf der Materialebene zu durchlaufen. Der beschriebene Weg des direkten Recyclings der Aktivmaterialien benötigt vor allem für EoL Batterien ein innovatives und automatisiertes Demontagesystem, welches es ermöglicht vom Pack auf die Zell sowie Elektrodenebene zu demontieren, um nicht wie bisher durch die Zerkleinerung ein Mehrkomponentengemisch für die spätere Sortierung der Aktivmaterialien aus der Schwarzmasse zu erzeugen. Dadurch wird es erstmals möglich, innovative Verfahren zu nutzen, um eine möglichst sortenreine Fraktionierung der Schwarzmasse zu erreichen, um im Anschluss die Regeneration durchzuführen. 2. Teilvorhabenspezifisch In diesem Teilvorhaben wird die Anwendung von Ultraschall im Prozess zum direkten Recycling untersucht. Basierend auf Erkenntnissen aus etablierten Ultraschallanwendungen, wie z.B. der industriellen Reinigungstechnik, wird Ultraschall erstmals zur Gewinnung und Aufbereitung der Aktivmaterialien aus den Elektroden eingesetzt. Insbesondere das Entfernen von Schichten und das Dispergieren der Elektrodenmaterialien stehen im Vordergrund der Aktivitäten. Das Ziel ist ein Demonstrator in dem die Ultraschallkomponenten in den Gesamtprozess integriert sind.

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