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s/umland/Unland/gi

Langjähriges Mittel der Lufttemperatur 1981-2010 (Umweltatlas)

Langjährige Verteilung der mittleren Lufttemperaturen in 2 m Höhe in Berlin und dem näheren Umland (Gesamtjahr, Frühling, Sommer, Herbst, Winter). Die Berechnung des 30-jährigen Temperaturmittels erfolgte auf Grundlage der mittleren Monatswerte für den Zeitraum vom 01.01.1981 bis zum 31.12.2010.

Langjährige Niederschlagsverteilung 1981-2010 (Umweltatlas)

Langjährige Niederschlagsverteilung in Berlin und dem näheren Umland (Gesamtjahr, Winter- und Sommerhalbjahr). Es wurden die Niederschläge der Wasserwirtschaftsjahre 1981-2010 zugrunde gelegt. Diese umfassen den Zeitraum vom 01.11.1980 bis zum 31.10.2010.

Langjährige Niederschlagsverteilung 1991-2020 (Umweltatlas)

Langjährige Niederschlagsverteilung in Berlin und dem näheren Umland (Gesamtjahr, Winter- und Sommerhalbjahr). Es wurden die Niederschläge der Wasserwirtschaftsjahre 1991-2020 zugrunde gelegt. Diese umfassen den Zeitraum vom 01.11.1990 bis zum 31.10.2020.

Bodenkundlicher Grundwasserflurabstand

Auf der Grundlage der nutzungsdifferenzierten Bodenübersichtskarte im Maßstab 1:250.000 wird der mittlere bodenkundliche Grundwasserflurabstand in 7 Stufen abgebildet. Grundwasserstände unterhalb von 2m werden nicht differenziert. Der bodenkundliche Grundwasserflurabstand ist nicht deckungsgleich mit dem hydrogeologischen Grundwasserstand. Der bodenkundliche Grundwasserstand wird auch in bindigen schwer wasserdurchlässigen Böden beschrieben. Grundwasser im Sinne der Bodenkunde tritt nahezu ganzjährig in Böden auf, unterliegt jedoch in der Regel jahreszeitlich bedingten Schwankungen. Stauwasserböden mit im Jahresverlauf ausbleibender Wassersättigung werden hier nicht betrachtet. Die Nutzungsdifferenzierung beruht auf Corine-Land Cover (CLC5_2018). Die dort aufgeführten Landnutzungsklassen wurden zu 5 Klassen (Acker, Grünland, Wald, Ödland und Siedlung/Verkehr) aggregiert.

Grundwassermessstelle Vietmannsdorf, Haus Nr.7 (Messstellen-Nr.: 29470010)

Die Grundwasser-Messstelle mit Messstellen-ID 29470010 wird vom Landesamt für Umwelt Brandenburg betrieben, in Zuständigkeit des Standorts LfU Potsdam_N. Sie befindet sich in Vietmannsdorf, Haus Nr.7 (Ödland hinter dem Grundstück). Die Messstation gehört zum Beschaffenheitsmessnetz. Die Messstellenart ist Beobachtungsrohr. Nummer des Bohrloches: Hy Vif 1/98. Der Grundwasserleiter wird beschrieben als: GWLK 1 (weitgehend unbedeckt). Der Zustand des Grundwassers wird beschrieben als: gespannt. Der zugehörige Grundwasserkörper ist: DEGB_DEBB_HAV_OH_3. Der Messzyklus ist 4 x monatlich. Die Anlage wurde im Jahr 1998 erbaut. Ein Schichtverzeichnis liegt vor. Das Höhenprofil in diesem System ist: Messpunkthöhe: 50.98 m Geländehöhe: 50.30 m Filteroberkante: 41 m Filterunterkante: 39 m Sohle (letzte Einmessung): 39.06 m Sohle bei Ausbau: 39 m Die Messstelle wurde im Höhensystem NHN92 eingemessen.

Grundwassermessstelle Bötzow, gegenü. Sauerholzweg 2 (Messstellen-Nr.: 33442484)

Die Grundwasser-Messstelle mit Messstellen-ID 33442484 wird vom Landesamt für Umwelt Brandenburg betrieben, in Zuständigkeit des Standorts LfU Potsdam_N. Sie befindet sich in Bötzow, gegenü. Sauerholzweg 2 (im Unland). Die Messstellenart ist Beobachtungsrohr. Nummer des Bohrloches: Hy Mwi 4/70. Der Grundwasserleiter wird beschrieben als: GWLK 1 (weitgehend unbedeckt). Der Zustand des Grundwassers wird beschrieben als: frei. Der zugehörige Grundwasserkörper ist: DEGB_DEBB_HAV_OH_1. Der Messzyklus ist 4 x monatlich. Die Anlage wurde im Jahr 1970 erbaut. Ein Schichtverzeichnis liegt vor. Das Höhenprofil in diesem System ist: Messpunkthöhe: 34.17 m Geländehöhe: 33.70 m Filteroberkante: 26.36 m Filterunterkante: 24.86 m Sohle (letzte Einmessung): 29.72 m Sohle bei Ausbau: 23.86 m Die Messstelle wurde im Höhensystem NHN92 eingemessen.

Landschaftsbestandteile, flächenförmig im Landkreis Nienburg/Weser

Ausweisung der Landschaftsbestandteile im Landkreis Nienburg/Weser Geschützte Landschaftsbestandteile sind Flächen im Landkreis Nienburg die sich im Außenbereich befinden und keiner wirtschaftlichen Nutzung unterliegen (Ödland) oder deren Standorteigenschaften bisher wenig verändert worden sind (sonstige naturnahe Flächen).

Statistik der Tatsächlichen Nutzung in NRW

Grundlage für die Statistik der Tatsächlichen Nutzung ist, dass in Deutschland gemäß Agrarstatistikgesetz allgemein jährlich zum Berichtszeitraum 31.12. des Vorjahres eine Flächenerhebung durchgeführt wird. Erhebungsmerkmale sind dabei die Bodenflächen nach der Art der tatsächlichen Nutzung. Erhebungseinheiten der Flächenerhebung sind die Gemeinden und gemeindefreien Gebiete. Auskunftspflichtig für die Flächenerhebung sind die nach Landesrecht für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständigen Stellen. In NRW nimmt gemäß Liegenschaftskatastererlass das Geodatenzentrum bei Geobasis NRW diese Aufgabe wahr. Dazu wird der Sekundärdatenbestand Liegenschaftskataster ausgewertet. Es werden alle Nutzungsarten der Nutzungsartengruppen zu den Bereichen Siedlung, Verkehr, Vegetation und Gewässer gemäß Nutzungsartenkatalog NRW aufbereitet (siehe Anlage 1 zum Liegenschaftskatastererlass NRW unter www.recht.nrw.de).Eine vollständige Liste samt weiterer Hinweise finden sich in dem Dokument „Ergänzende Informationen“. Die Flächen werden unter Berücksichtigung der Abbildungsverzerrung aus den geometrischen ALKIS-Objekten der tatsächlichen Nutzung ermittelt und nicht auf die Buchfläche der darunter liegenden Flurstücke abgeglichen. Es werden nur die Nutzungsartenflächen auf der Erdoberfläche berücksichtigt. Die überlagernden Nutzungen (z. B. Straße über Fluss) werden nicht ausgewertet. Die Aufbereitung enthält je Gemeinde, Kreis bzw. kreisfreie Stadt, Regierungsbezirk und für NRW den amtlichen Schlüssel, die Bezeichnung und die aus den zugrundeliegenden Gemarkungen aggregierten Nutzungen (je Nutzungsartenbereich, Nutzungsartengruppe und Nutzungsart) mit Angaben zur Bodenfläche in qm. Stand der verwendeten Daten: 31.12.2022.

Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) (Landkreis Hameln-Pyrmont)

Ausgewiesene, geschützte Landschaftsbestandteile gem. § 29 BNatSchG i. V. m. §22 NAGBNatSchG (Ödland)

Ödland oder sonstige naturnahe Fläche (Landkreis Hameln-Pyrmont)

Ödland und sonstige naturnahe Flächen gehören zu den gesetzlich geschützten Landschaftsbestandteilen (nach dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Nieders. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz)

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