2023/2024 (aktuell) | 2021/2022 | 2013 Faktoren wie Wohnort, sozialer Status und Umweltbelastungen haben großen Einfluss auf unsere Gesundheit – und nicht zuletzt unsere Lebenserwartung. 2021/2022 hat das Land Berlin seine Umweltgerechtigkeitskonzeption durch eine Aktualisierung aller Themenkarten auf den neuesten Stand gebracht. Im Mittelpunkt stehen diese fünf Indikatoren: Lärmbelastung : Wie laut ist es in Berlin? Luftbelastung : Wo sind besonders viele Schadstoffe in der Luft? Grünflächenversorgung : Wie viele Grünflächen stehen den Einwohnerinnen und Einwohnern Berlins zur Verfügung? Bioklima / thermische Belastung : Wie beeinflussen Lufttemperatur, Hitzeperioden und andere Faktoren unsere Gesundheit? Soziale Benachteiligung / Status-Index : Wie groß ist die soziale Problemdichte in Berlin? Die Datenerhebung zeigt: Das Gebiet innerhalb des S-Bahn-Ringes weist die größte Dichte an mehrfach belasteten Planungsräumen, dem Raumbezug der Auswertung, auf. Aber auch in den Randbezirken zeigen sich einige Belastungsschwerpunkte. Hätten Sie das gedacht? Spandau, Steglitz-Zehlendorf und Treptow-Köpenick stellen diejenigen Bezirke, die quantitativ am wenigsten von den bewerteten Umweltbelastungen betroffen sind. Ein markanter Befund in der Gesamtschau: Menschen mit einem niedrigen sozialen Statusindex sind besonders häufig zusätzlich von negativen Umweltbelastungen betroffen. Sie leben an Hauptverkehrsstraßen in dicht besiedelten Kiezen mit geringem Zugang zu Grün- und Erholungsflächen. Wie es in Ihrem Kiez aussieht, können Sie auf den folgenden Seiten nachlesen. Für detaillierte Daten lohnt ein Blick in die Karten zur Umweltgerechtigkeit. Umweltgerechtigkeit
Die Initiative der EU-Kommission zum Neuen Europäischen Bauhaus (NEB) ist ein wichtiger Bestandteil des European Green Deals. Die EU-Kommission versteht NEB als Schnittstelle zwischen Wissenschaft, Technologie, Kunst, Kultur und sozialer Inklusion: wo und wie werden wir in Zukunft leben und wie kann eine ökologisch nachhaltige, sozial inklusive und attraktive Entwicklung urbaner Räume gelingen? Städte und Gemeinden in Europa müssen zu mehr Ressourcen- und Flächeneffizienz und Klimaschutz beitragen, sich an den Klimawandel anpassen, die Mobilitätswende umsetzen, bestehende Umweltbelastungen abbauen und Siedlungen mit hoher Lebensqualität und gesunden Lebensverhältnissen für alle bereitstellen. Der Zeitdruck angesichts der Krisen (Klima, Biodiversität), parallele Handlungserfordernisse, Wechselwirkungen und Zielkonflikte ergeben neue Fragen an die Weiterentwicklung bestehender Siedlungsstrukturen mit Blick auf den Gebäudebestand, Frei- und Grünräume, Mobilität und Umweltgerechtigkeit sowie an die Integration der verschiedenen Belange und Akteure mit ihren jeweiligen Zielen und Handlungslogiken. Das Projekt soll aus Erkenntnissen des Vorläuferprojekts "Neues Europäisches Bauhaus weiterdenken/ AdNEB" Vorschläge entwickeln, wie Regulierung, Governance, Partizipation und Finanzierung operationalisiert und in relevante Prozesse zur Weiterentwicklung des NEB sowie zur Entwicklung entsprechender europäischer Strategien und Rechtssetzung eingespeist werden sollten. Es sollen Gestaltungsoptionen für resiliente, nachhaltige, inklusive Städte mit hoher Lebensqualität entsprechend NEB-Leitbild erarbeitet und neue Ansätze für Governance-Strukturen in Kooperation mit relevanten Akteuren auf EU-Ebene entwickelt werden.
Inhaltliche Herangehensweise Der Berliner Ansatz der Bewertung der Umweltgerechtigkeit beruht im Wesentlichen auf der Auswertung und Aggregation vorhandener Daten. Er ist als zweistufiges Verfahren mit fünf Kernindikatoren: Lärmbelastung Luftbelastung Thermische Belastung Grün- und Freiflächenversorgung Soziale Benachteiligung und drei die Einzelbewertungen zusammenführenden Mehrfachbelastungskarten: Mehrfachbelastungskarte Umwelt Mehrfachbelastungskarte Umwelt und Soziales und Berliner Umweltgerechtigkeitskarte konzipiert. „Bei der Zusammenführung der verschiedenen Datenquellen sind drei besondere Herausforderungen auszumachen: Die sektoralen Daten unterscheiden sich in ihrer jeweiligen Methodik, in ihrer räumlichen Auflösung und Darstellung sowie in der Häufigkeit, mit der sie aktualisiert werden. Als kleinste Analyseeinheit für den Umweltgerechtigkeitsatlas wurde der stadtentwicklungspolitische Planungsraum aus dem System Lebensweltlich orientierter Räume gewählt, auf den die sektoralen Daten dann umgerechnet wurden. So konnte die heterogene Datenlage für die Zwecke dieser Analyse harmonisiert und integriert werden. Gleichzeitig ist der Detailierungsgrad der ursprünglichen Daten abgeschwächt. Eine genauere Betrachtung der Ausgangsdaten ist aber jeweils möglich“. (SenMVKU 2025, S. 6) In einem ersten Schritt des Analyseverfahrens wurden die Daten zu den drei Kernindikatoren Luft-, Lärm- und Thermische Belastung analysiert und entsprechend dem gesundheitlichen Belastungsrisiko einheitlich als „hoch“, „mittel“, oder „gering“ belastet eingestuft. Die Einstufung des Kernindikators “Grün- und Freiflächenversorgung” erfolgte in Anlehnung an Kennwerte des Deutschen Städtetags und der Kernindikator “Soziale Benachteiligung” ausgehend vom Monitoring Soziale Stadtentwicklung 2023. Im zweiten Schritt wurden die individuellen monothematischen Kernindikatoren-Karten zusammengeführt, um die Verteilung bzw. Überlagerung der Umweltbelastungen („Integrierte Mehrfachbelastungskarte Umwelt“) sowie der Umweltbelastungen einschließlich der Sozialen Benachteiligung („Integrierte Mehrfachbelastungskarte Umwelt und Soziale Benachteiligung“) darzustellen. Die beiden Karten zeigen auf der Ebene der Planungsräume die Spannbreite von PLR ohne starke Belastung auch nur eines der Kernindikatoren bis zu den PLR mit 4-fach- bzw. 5-fach-Belastungen (vgl. Abb. 2). Damit wurde für jeden Planungsraum der Mehrfachbelastungsfaktor durch Summierung derjenigen Kernindikatoren ermittelt, die der Kategorie 3 („niedrig“/“schlecht“/“hoch”)) zugeordnet wurden. Anzahl und Verteilung der mehrfach belasteten Räume sowie die verursachenden Belastungen sind somit nachvollziehbar und transparent. Diese Statusbestimmung durch das zweistufige Berliner Umweltgerechtigkeitsmonitoring stellt somit einen Überblick über die Umweltqualität in den 542 Planungsräumen der Stadt zur Verfügung. Als Lärm werden Schallereignisse beschrieben, die durch ihre individuelle Ausprägung als störend und/oder belastend für Wohlbefinden und Gesundheit wahrgenommen werden. Lärm kann insbesondere im städtischen Raum als ein zentraler, die Gesundheit beeinträchtigender Faktor benannt werden. Lärmimmissionen können je nach Expositionsumfang, -zeitraum und -dauer direkte und indirekte gesundheitliche Wirkungen nach sich ziehen. “Die Datenbasis für die Angaben zur Lärmbelastung der Planungsräume sind die Strategischen Lärmkarten für den Ballungsraum Berlin für das Jahr 2022, welche entsprechend den Anforderungen der 34. Bundes-Immissionsschutzverordnung und europarechtlichen Vorgaben erarbeitet wurden. Gemäß § 47c BImSchG sind Lärmkarten alle fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren. Darauf aufbauend wurde eine Gesamtverkehrslärmkarte erstellt, die die Verkehrslärmquellen Straßen-, U-Bahn- (soweit oberirdisch) und Straßenbahnverkehr, Eisenbahnverkehr/S-Bahn- und Flugverkehr beinhaltet. Vorrangiges Ziel bei der Erstellung von Lärmkarten und der daraus resultierenden Lärmaktionsplanung ist die Minderung gesundheitsrelevanter Lärmbelastungen durch Reduzierung der Verkehrslärmemissionen. Dies trägt nicht nur zu einer besseren Wohnqualität in der Stadt bei, es erhöht auch die Aufenthaltsqualität in den Stadträumen. Gemäß der Lärmwirkungsforschung steigt ab einer Dauerbelastung von 55 dB(A) nachts und 65 dB(A) tags das Risiko von Herz-Kreislauf-Erkrankungen durch chronischen Lärmstress. Die Strategische Lärmkarte umfasst 3.799.922 Immissionspunkte im gesamten Untersuchungsgebiet, die an Gebäudefassaden in vier Meter Höhe über Grund angeordnet sind und daher als Fassadenpegel bezeichnet werden. Zu jedem dieser Immissionspunkte gehört ein Datensatz, der neben der definierten Position den LDEN (den Mittelwert über 24 Stunden), den LN (Nachtwert von 22:00 bis 6:00 Uhr) der verschiedenen zu modellierenden Verkehrslärmquellen sowie die dem jeweiligen Immissionspunkt zugeordnete Zahl an Einwohnenden enthält. Um die ermittelten Mittelwerte je Planungsraum den drei Bewertungskategorien „Belastung gering, mittel, hoch“ zuzuordnen, fand eine quartilsbezogene Unterteilung statt. Die besten 25% der Werte wurden von allen personen- und planungsraumbezogenen Mittelwerten bis 47,43 dB(A) eingenommen, die schlechtesten 25% lagen über dem Schwellenwert von 51,58 dB(A) (vgl. Abb. 3).“ (SenMVKU 2025, S. 8) Zur Bewertung der Luftbelastung gelten die drei Schadstoffe Feinstaub (PM 2,5 PM 10 ) und Stickstoffdioxid (NO 2 ) trotz der erreichten immissionsmindernden Erfolge (vgl. Umweltatlas-Karte 03.12.1 Langjährige Entwicklung der Luftqualität ) weiterhin als gesundheitlich relevant und wurden daher auch in diesem Kontext zur Bewertung herangezogen. „Die Jahresmittelwerte 2023 der Konzentration von Feinstaub (PM 10 , PM 2,5 ) und Stickstoffdioxid (NO 2 ) lieferten die Basis, um die Luftbelastung der 542 Planungsräume zu kategorisieren. Grundlage der Abschätzung der Luftschadstoffbelastung in Berlin waren die für das Jahr 2023 gemessenen Jahresmittelwerte der NO2-Konzentrationen an über 40 Messorten und der PM 2,5 - und PM 10 -Konzentrationen an 12 Messorten. Die Daten werden jährlich aktualisiert. Die Messwerte wurden rechnerisch auf das gesamte Berliner Gebiet übertragen. Hierzu wurden die Messwerte anhand einer Landnutzungs-Regressionsanalyse statistisch auf ein regelmäßiges 50-Meter-Raster interpoliert. Anschließend wurden die Mittelwerte entsprechend den jeweiligen Quartilen (analog zum Kernindikator Lärmbelastung) in drei Kategorien unterteilt: hoch, mittel und gering. Die Quartile NO 2 der aktuellen Berechnung liegen bei 12,9 µg/m³ (25 %-Quantil) und 17,8 µg/m³ (75%-Quantil) (vgl. Abb. 4). In einem letzten Schritt wurden die Werte für NO2, PM2,5 und PM10 zu einer Gesamtbewertung kombiniert. Dabei bestimmte die höchste Kategorie aller drei Luftschadstoffe die endgültige Bewertung des Planungsraums.“ (SenMVKU 2025, S. 9) „Die thermische Belastung bezeichnet den negativen Einfluss auf den Körper, der im Sommer durch Hitze entsteht und so zu Unwohlsein oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen kann. Angesichts des globalen Klimawandels kommt es auch in Berlin zu einer Zunahme von Hitze mit unterschiedlichen gesundheitlichen Auswirkungen, die sich insbesondere bei älteren Menschen in einer vorzeitigen Sterblichkeit oder bei Schwangeren in Frühgeburten auswirken können. Kleinräumige Daten zum Hitzestress werden durch die gesamtstädtische Klimamodellierung 2022 im Land Berlin in Form von Rasterwerten in der Auflösung von 10 mal 10 Metern bereitgestellt. Zur Bewertung der thermischen Belastung am Tage wird der Bewertungsindex PET (Physiologisch Äquivalente Temperatur) herangezogen, der in Wissenschaft und Technik (siehe VDI Richtlinie VDI 3787 Blatt 2: Umweltmeteorologie) angewendet wird. Der PET berücksichtigt die relevanten auf den Körper wirkenden thermischen Einflussfaktoren, die in Grad Celsius (°C) angegeben und in Belastungs-stufen eingeteilt werden. Eine wichtige PET-Einflusskomponente ist die Wirkung der Sonneneinstrahlung. Da diese in der Nacht entfällt, wird zur Bewertung der nächtlichen bioklimatischen Belastung die modellierte Lufttemperatur herangezogen. Der Tag und die Nacht werden in einer Gesamtbewertung zusammengeführt. Für die Bewertung der Wärmebelastung wurden die Mittelwerte der Ausgangsraster pro Blockteil- beziehungsweise Straßenfläche genutzt: für die Tagsituation diejenigen des Bewertungsindex PET in 2 Metern Höhe um 14:00 Uhr in der Einheit °C sowie für die Nachtsituation diejenigen der Lufttemperatur, ebenfalls in 2 Metern Höhe in °C, jedoch bezogen auf den Zeitpunkt 4:00 Uhr. Damit standen Ausgangswerte für rund 23.700 Blockteilflächen und etwa 22.100 Straßenflächen zur Verfügung. Feste Grenzwerte des PET für die Kategorisierung der Tagsituation beruhen auf folgenden Vorgaben: günstig: unter 29°C / weniger günstig: über 29°C bis unter 35°C / un-günstig: über 35°C bis unter 41°C / sehr ungünstig: über 41°C. Im Gegensatz zur Tagsituation ist die Basis der Kategorisierung der Nachtsituation der Mittelwert der Lufttemperatur um 4 Uhr morgens. Analog zum PET-Wert wurde auch die Lufttemperatur den genannten vier ordinalen Klassen zugeordnet: günstig: unter 17°C / weniger günstig: über 17°C bis unter 18°C / ungünstig: über 18°C bis unter 19°C / sehr ungünstig: über 19°C. Für die Gesamtbewertung auf der Ebene der Blockteilflächen wurden die Kategorien der Tag- und Nachtsituation verknüpft, das heißt, es wurden für alle vorkommenden Kombinationen der Tag- und Nacht-Kategorien „wenn-dann-Beziehungen“ festgelegt, die die abschließende Klassen-Einstufung bestimmen. Für den finalen Arbeitsschritt – die Gesamtwertung auf der Ebene der 542 Planungsräume – wurden die im vorhergehenden Schritt befüllten Kategorien flächengewichtet aggregiert. Auf diese Weise entstanden flächengewichtete Mittelwerte der vier Kategorien für alle Planungsräume. Um den Kernindikator thermische Belastung entsprechend dem Berliner Umweltgerechtigkeitsansatz bewerten zu können, ist eine abschließende Kategorisierung der ermittelten Werte auf eine dreistufige Skala notwendig: Dazu wurden die flächengewichteten Mittelwerte der vier Kategorien in drei gleich große Intervalle aufgeteilt. Damit gibt diese Skala eine Einteilung der Planungsräume in eine hohe, mittlere und geringe Belastung wieder.“ (SenMVKU 2025, S. 10) „Grünflächen entlasten die Gesundheit in doppelter Hinsicht: Sie reduzieren die Belastung durch Schadstoffe und Hitze und bieten gleichzeitig Raum und Gelegenheit für Erholung und Bewegung. Im Indikator wird diese Ressource invers berücksichtigt: Nicht ihr Vorhandensein gilt als Entlastungs-, sondern ihr Fehlen als Belastungshinweis. Grundlage für die Indikatorenberechnung waren die Bestandsanalyse Versorgung mit öffentlichen wohnungsnahen Grünanlagen in Verbindung mit dem Programmplan Erholung und Freiraumnutzung im Landschaftsprogramm Berlin. Der Versorgungsanalyse für Berlin liegen Richtwerte des deutschen Städtetags zugrunde. Gemäß diesen Richtwerten sollten sechs Quadratmeter pro Person für wohnungsnahe Freiräume (mindestens 0,5 Hektar, höchstens 500 Meter entfernt) und sieben Quadratmeter pro Person für siedlungsnahe Freiräume (mindestens zehn Hektar, hächstens 1.500 Meter entfernt) zur Verfügung stehen. Die komplexe Methodik der Versorgungsanalyse kann an dieser Stelle nicht im Detail erläutert werden, ist aber in der Umweltatlaskarte 06.05 Versorgung mit wohnungsnahen, öffentlichen Grünanlagen 2020 ausführlich beschrieben. Sie mündet in einer blockweisen Zuordnung zu vier Dringlichkeitsstufen. Diese blockspezifischen Dringlichkeitsstufen wurden unter Berücksichtigung der jeweiligen Bevölkerungszahl auf die Planungsräume aggregiert. Im Ergebnis wird erneut eine Einordnung in drei Kategorien vorgenommen: von sehr gut / gut über mittel bis schlecht / sehr schlecht / nicht versorgt. Ausschlaggebend waren damit nur die verfügbaren Grünflächen und die Bevölkerungszahl; die Ausstattungsqualität der Grünflächen blieb unberücksichtigt.“ (SenMVKU 2025, S. 11) Grundlage zur Bewertung waren die Ergebnisse des stadtweiten Monitorings Soziale Stadtentwicklung (MSS), durch das seit 1998 im Rahmen eines kontinuierlichen, alle 2 Jahre fortgeschriebenen „Stadtbeobachtungssystems“ die soziale Lage der Bevölkerung auf der Ebene der Planungsräume ausgewertet und bereitgestellt wird. Aktuelle und frühere Ergebnisse des MSS stehen im Geoportal des Landes Berlin online zur Verfügung. Basis dieses Kernindikators war die Ausgabe 2023 dieses Monitorings. „Kern des Monitorings Soziale Stadtentwicklung sind aktuell vier Index-Indikatoren, die soziale Ungleichheit auf Ebene der Planungsräume beschreiben. Diese sind der Anteil Arbeitslosigkeit (nach SGB II), der Anteil Transferbezug der Nicht-Arbeitslosen (nach SGB II und XII) und der Anteil Kinderarmut (Transferbezug SGB II der unter 15-Jährigen) sowie – neu – der Anteil Kinder und Jugendliche in alleinerziehenden Haushalten“. (SenMVKU 2025, S. 11) „Für den Umweltgerechtigkeitsatlas wurde der Status-Index zugrunde gelegt: Je höher die Anteile von Arbeitslosigkeit, Empfang von Transferleistungen und Kinderarmut in den Planungsräumen, desto niedriger fällt deren Status-Index aus. Die Dynamik dieser Bereiche wird hierfür nicht betrachtet. Die Kategorien „niedrig“ und „sehr niedrig“ wurden zur besseren Vergleichbarkeit mit anderen Kernindikatoren zusammengefasst. Planungsräume mit weniger als 300 Einwohnenden werden von der Indexberechnung ausgeschlossen, um kleinräumige Verzerrungen zu vermeiden (im Monitoring Soziale Stadtentwicklung 2023 betraf dies fünf Planungsräume).“ (SenMVKU 2025, S. 11) Umweltgerechtigkeit kann nur als ein multidimensionales Thema betrachtet werden, es bedarf der integrierten Analyse und zusammenführenden Darstellung verschiedener Umweltbelastungen, aber auch von Umweltressourcen in ihrer sozialräumlichen Verteilung. Im Ergebnis des zweistufigen Umweltgerechtigkeitsmonitorings wurden folgende (integrierte) Mehrfachbelastungskarten erarbeitet (vgl. Abb. 2): „Integrierte Mehrfachbelastungskarte Umwelt“ , sie zeigt die vier umweltbezogenen Mehrfachbelastungen (Kernindikatoren Luft, Lärm, Thermische Belastung und Grünflächenversorgung) „Integrierte Mehrfachbelastungskarte Umwelt und Soziale Benachteiligung“ , sie erweitert die erste Karte um den 5. Kernindikator Soziale Benachteiligung „Berliner Umweltgerechtigkeitskarte 2023/2024“ , sie stellt neben den fünf Kernindikatoren noch die Betroffenheit (Anzahl der Einwohnerinnen und Einwohner in den Planungsräumen) sowie den Status der Wohnlage dar. „Wie sind die Umweltbelastungen in Berlin verteilt? Die vier Kernindikatoren, Luft-, Lärm-, thermische Belastung und Grünflächenversorgung kumuliert ergeben die „ Integrierte Mehrfachbelastungskarte Umwelt “. Sie zeigt für die Planungsräume der Stadt, wie viele der Umweltindikatoren in die jeweils schlechteste Kategorie fallen und identifiziert damit Räume mit mehrfach hoher Umweltbelastung.“ (SenMVKU 2025, S. 24) Um die räumliche Konzentration der Belastung durch Umweltfaktoren bei gleichzeitiger sozialer Beeinträchtigung zu visualisieren, wurde die Mehrfachbelastungskarte Umwelt um die Komponente der sozialen Benachteiligung („niedriger Statusindex“) erweitert („ Integrierte Mehrfachbelastungskarte Umwelt und Soziale Benachteiligung “). Nicht berücksichtigt werden können mit dem bisherigen Ansatz die individuelle Exposition und Vulnerabilität des/der Einzelnen, also zum Beispiel physiologische Faktoren (etwa genetische Disposition, Stoffwechsel) sowie das individuelle Gesundheitsverhalten. Daher „kann eine Exposition trotz gleicher Intensität zu unterschiedlichen gesundheitlichen Wirkungen führen. Verantwortlich hierfür ist die individuelle Vulnerabilität, die den sogenannten Expositionseffekt modifizieren kann.“ (BZgA online 2024). „Die „ Berliner Umweltgerechtigkeitskarte 2023/2024 “ ergänzt die Darstellung der „ Integrierten Mehrfachbelastungskarte Umwelt und Soziale Benachteiligung “ um die Bevölkerungsdichte. Außerdem sind in ihr Planungsräume markiert, in denen eine überwiegend einfache Wohnlage mit einer sehr hohen Luft- und/oder Lärmbelastung zusammenfällt.“ (SenMVKU 2025, S. 26) Der Berliner Umweltgerechtigkeitsansatz konzentriert sich auf die Lebensbereiche und Wohnorte der Bewohnerinnen und Bewohner. Gebiete außerhalb der Siedlungsräume wie die Wälder, großen Park- und Freizeitanlagen sowie Flächen, die als Arbeitsstätten genutzt werden, besitzen im gesamtstädtischen Kontext ebenfalls wichtige Funktionen, werden aber in den Umweltgerechtigskarten ausgeblendet. Zu diesem Zweck überlagert die Kartenebene „weitgehend unbewohnte Flächen“ die Gesamtdarstellungen. „Wird Berlin umweltgerechter? Diese Frage liegt bei der Aktualisierung des Umweltgerechtigkeitsatlas nahe, denn ein zentrales Anliegen bei Fortschreibungen ist die Frage, ob sich die Situation im Zeitverlauf verändert hat – ob Berlin also umweltgerechter geworden ist. Ein solcher Vergleich kann Hinweise auf Wirkungen politischer Maßnahmen und Entwicklungen im Stadtgefüge geben. Aufgrund der hier beschriebenen methodischen Anpassungen und veränderten Datengrundlagen lasst sich diese Frage derzeit jedoch nicht beantworten. Der Umweltgerechtigkeitsatlas stellt vielmehr eine Momentaufnahme dar: Er zeigt die aktuelle Verteilung von Umweltbelastungen und sozialer Benachteiligung innerhalb Berlins – stets im relativen Vergleich der Planungsraume zueinander. Die folgenden Abschnitte erläutern, warum die Abbildung einer Trendentwicklung methodisch nicht möglich ist und was bei der Interpretation der Karten zu beachten ist. Grundlage für die Integrierte Mehrfachbelastungskarte und Berliner Umweltgerechtigkeitskarte sind Daten der Kernindikatoren Luft, Lärm, thermische Belastung und Grünflächenversorgung sowie Daten des Monitoring Soziale Stadtentwicklung. Teilweise werden diese Daten gemessen, teilweise errechnet, teilweise werden verschiedene Datenquellen miteinander verschnitten. Die Daten dieser fünf Kernindikatoren werden dann übereinandergelegt und um die Informationen der Wohnlage und der Bevölkerungsdichte ergänzt. Es handelt sich um Daten, die einer vorgegebenen Art der Erhebung sowie Periodizität unterliegen. Diese generelle Systematik des Umweltgerechtigkeitsatlas macht es notwendig, auch auf die Grenzen der Aussagekraft der hier berichteten Werte hinzuweisen, um Interpretationsfehlern und Missverständnissen vorzubeugen. Im Mittelpunkt des Interesses dieses Monitorings steht der Gerechtigkeitsaspekt und damit die Frage, wie sich die Belastung der Gebiete in Berlin im Vergleich zueinander verhält. Nach aktueller Herangehensweise ist es nicht möglich, die Ergebnisse über die Zeit hinweg zu vergleichen: Dies liegt sowohl an kleineren Anpassungen in der Berechnung und Klassifizierung der Indikatoren als auch an der statistischen Zusammenfassung der Daten. Dies ist auch darin begründet, dass sich die Methodik zur Messung von Umweltqualität und sozialer Lage ständig weiterentwickelt und dadurch aussagekräftiger wird.“ (SenMVKU 2025, S. 12) „Um die einzelnen Indikatoren zusätzlich zur Umweltgerechtigkeitsanalyse separat und absolut zu vergleichen, sollten die Daten des Geoportals und des Umweltatlas herangezogen werden: Diese Daten geben ein detaillierteres Bild der Belastungen in Berlin. In diesem Monitoring liegt der Schwerpunkt auf einer kombinierten und ganzheitlichen Darstellung. Dies vermittelt ein besseres Verständnis der relativen Ungleichheit und des Zusammenspiels der Belastungsquellen, als es die Umweltdaten isoliert betrachtet ermöglichen.“ (SenMVKU 2025, S. 13)
Mit dem heutigen Abschluss des Unterschriftsverfahrens wird die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) offiziell Teil des Gemeinschaftsprogramms “Gesund in Berlin – Stadtteile im Blick” (GiB). Bereits seit dem 1. Juli 2025 engagiert sich die SenMVKU gemeinsam mit den bisherigen Partnern für mehr Gesundheit, ökologische Vielfalt und sozialen Zusammenhalt in Berlins benachteiligten Quartieren. Die entsprechende Kooperationsvereinbarung wurde von der Staatssekretärin für Gesundheit und Pflege, Ellen Haußdörfer, dem Staatssekretär für Wohnen und Mieterschutz, Stephan Machulik, und dem Staatssekretär für Klimaschutz und Umwelt, Andreas Kraus, der Leiterin der Landesvertretung Berlin/Brandenburg des Verbands der Ersatzkassen sowie der ARGE-Geschäftsführung, Rebecca Zeljar für die ARGE GKV-Bündnis für Gesundheit in Berlin und Stefan Pospiech als Geschäftsführer von Gesundheit Berlin-Brandenburg e. V. final unterzeichnet. Das seit 2021 bestehende Förderprogramm unterstützt gesundheitsbezogene Projekte für vulnerable Zielgruppen in sozial benachteiligten Quartieren Berlins (GI-Handlungsräume). “Mit der breiten Kooperation schaffen wir eine einzigartige ressortübergreifende Zusammenarbeit für mehr Gesundheit in benachteiligten Stadtteilen”, erklären die Partner gemeinsam. “Wir bringen damit die Themen Gesundheitsförderung, Stadtentwicklung, soziale Teilhabe und ökologische Vielfalt zusammen und stärken damit die Lebensqualität in den Quartieren.” Seit 2021 konnten durch GiB berlinweit mehr als 50 Stadtteileinrichtungen in ihren gesundheitsfördernden Aktivitäten gestärkt werden. Nach erfolgreicher Evaluation wurde das Gemeinschaftsprogramm für die Förderperiode 2025-2028 weiterentwickelt und ausgebaut. Ellen Haußdörfer, Staatssekretärin Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege : „Mit ‚Gesund in Berlin‘ bringen wir Gesundheitsförderung und Prävention dorthin, wo sie am meisten bewirken: direkt vor Ort – gemeinsam mit den Einrichtungen in den Stadtteilen. Durch eine gelingende ressortübergreifende und kassenübergreifende Zusammenarbeit sowie integrierte Ansätze nach dem ‚ Health in all Policies ‘-Gedanken schaffen wir nachhaltige Strukturen, die gesundheitliche Chancengerechtigkeit stärken und unser Gesundheitssystem langfristig entlasten.“ Stephan Machulik, Staatsekretär Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen : „Lebenswerte Quartiere entstehen dort, wo Gesundheit, ökologische Stadtentwicklung und soziale Teilhabe zusammengedacht werden. Mit dieser breit angelegten Kooperation stärken wir genau dieses Zusammenspiel: Wir bauen eine wohnortnahe Gesundheitsinfrastruktur aus und schaffen Gesundheits- und Präventionsangebote für Jung und Alt. So gestalten wir soziale und gesundheitliche Daseinsvorsorge als Teil einer integrierten und solidarischen Stadtentwicklung für Berlin.“ Andreas Kraus, Staatssekretär Senatsverwaltung für Klimaschutz und Umwelt : „Mit unserem Beitritt zum Gemeinschaftsprogramm ‚Gesund in Berlin – Stadtteile im Blick‘ gehen wir neue Wege, um gesunde Lebensbedingungen für alle zu schaffen. Wie die Berliner Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030+ zeigt: Die Natur in der Stadt ist weit mehr als nur grün. Sie trägt zur Verbesserung unserer Lebensqualität bei, fördert die Gesundheit und schafft Raum für biologische Vielfalt und Erholung. Durch die ressortübergreifende Zusammenarbeit nutzen wir die Natur in der Stadt gezielt als Gesundheitsressource. Gemeinsam stärken wir so den Zugang zu einer gesundheitsfördernden und biologisch vielfältigen Natur und fördern Gesundheit sowie sozialen Zusammenhalt – für eine lebenswerte Stadt, die alle Menschen erreicht.“ Rebecca Zeljar, ARGE GKV-Bündnis für Gesundheit Berlin : „Für die GKV-Arbeitsgemeinschaft sind Prävention und Gesundheitsförderung weit mehr als ergänzende Maßnahmen – sie sind tragende Pfeiler unseres Versorgungsauftrags. Unsere Verantwortung setzt nicht erst bei der Behandlung von Krankheit ein, sondern beginnt bereits dort, wo Gesundheit entsteht: im Alltag der Menschen, in ihrem Wohnumfeld, in ihren Lebenswelten. Das Programm ‚Gesund in Berlin – Stadtteile im Blick‘ ist ein starkes Beispiel dafür: Es stärkt seit 2021 die Gesundheitschancen von Menschen in sozial benachteiligten Quartieren und erreicht gerade jene, die vom Gesundheitssystem bislang kaum erreicht wurden. Die GKV-Arbeitsgemeinschaft setzt sich, zusammen mit den Partnern, auch weiterhin engagiert für die Stärkung gesundheitsfördernder Strukturen und Bedingungen in den Stadtteilen ein – zusammen für eine gesunde Hauptstadt!“ Stefan Pospiech, Geschäftsführer Gesundheit Berlin-Brandenburg e.V. : „Viele Menschen in Berlin leben in Stadtteilen, in denen die Umweltbelastung hoch und die Chancen auf Gesundheit nicht gleich verteilt sind. Mit der breiten Zusammenarbeit bringen wir jetzt Gesundheit, Stadtentwicklung, Umweltgerechtigkeit und mehr Natur zusammen – das ist ein wichtiger und logischer Schritt. Uns ist wichtig, dass Menschen gerade in belasteten Quartieren gesunde Lebensbedingungen vorfinden und dabei auch Natur als Ressource erleben. Mit GiB setzten wir uns gemeinsam mit unseren Partner*innen dafür ein, dass alle im Kiez die gleichen Chancen auf Gesundheit bekommen und, dass passende Angebote direkt vor Ort ankommen.“
Bundesliegenschaften auf innerstädtischen Flächen und insbesondere lineare Infrastrukturen wie Bahntrassen, Bundesstraßen, Wasserstraßen sowie weitere Liegenschaften können große Potenziale für eine nachhaltige Stadtentwicklung bieten. Vor dem Hintergrund des hohen Entwicklungsdrucks auf innerstädtische Flächen müssen sowohl im Fall eines Nutzungswandels, als auch im Zuge der Weiterentwicklung bestehender Nutzungen die verschiedenen Ansprüche an die umweltverträgliche Entwicklung von Quartieren und Städten Maßstab sein. Neben der Schaffung von Wohnraum und dem Raumbedarf für eine gelingende Verkehrswende spielt die urbane grüne Infrastruktur als essentieller Bestandteil für lebenswerte und zukunftsfähige Städte eine zentrale Rolle. Sie erfüllt zentrale Funktionen, insbesondere für den natürlichen Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel, für die Bereitstellung von Erholungs- Bewegungs- und Begegnungsflächen, für Gesundheit und Umweltgerechtigkeit sowie für die Förderung von Stadtnatur. Ziel ist es, das Flächenpotenzial in wachsenden Großstädten abzuschätzen, Potenziale für neue Nutzungen und für die Integration urbaner grüner Infrastruktur auf diesen Flächen zu analysieren und anhand guter Beispiele Erfolgsfaktoren und Strategien zur Nutzbarmachung von Bundesliegenschaften für die nachhaltige Stadtentwicklung und grüne Infrastruktur zu identifizieren. Dabei sollten auch konfliktive Nutzungsansprüche durch die Umsetzung einer Verkehrswende geprüft werden, da fallweise stillgelegte Anlagen des Verkehrs für eine gelingende Verkehrswende zur Reaktivierung vorgehalten werden müssten. Ein weiteres Ziel ist die Qualifizierung der grauen Infrastruktur durch die Kombination mit grüner Infrastruktur bei der Sanierung bestehender Nutzungen (bspw. Verkehrsinfrastruktur) auf Bundesliegenschaften, um Umweltverträglichkeit und Erholungs- und Gestaltungsqualität zu erhöhen und zur Verbesserung der Lebensqualität in Städten beizutragen.
Darstellung der Umweltgerechtigkeit in Berlin 2013 durch die Bewertung der Kernindikatoren Lärmbelastung, Luftbelastung, Grünversorgung, Bioklima, Soziale Problematik sowie der Darstellung der Integrierten Mehrfachbelastung Umwelt, Integrierten MehrfachbelastungUmwelt und Soziale Problematik sowie der Mehrfachbelastungskarte - thematisch und weiterer Ergänzungsindikatoren als "Berliner Umweltgerechtigkeitskarte".
Darstellung der Umweltgerechtigkeit in Berlin 2023/24 durch die Bewertung der Kernindikatoren Lärmbelastung, Luftbelastung, Grünversorgung, Thermische Belastung, Soziale Benachteiligung sowie der Darstellung der Integrierten Mehrfachbelastung, Integrierten Mehrfachbelastung einschließlich des Kernindikators Soziale Benachteiligung sowie der Integrierten Mehrfachbelastung einschließlich des Kernindikators Soziale Benachteiligung und weiterer Ergänzungsindikatoren als "Berliner Umweltgerechtigkeitskarte".
Umweltgerechtigkeit in Berlin 2021/22 durch die Bewertung der Kernindikatoren Lärmbelastung, Luftbelastung, Grünversorgung, Thermische Belastung, Soziale Benachteiligung sowie der Darstellung der Integrierten Mehrfachbelastung, Integrierten Mehrfachbelastung einschließlich des Kernindikators Soziale Benachteiligung sowie der Integrierten Mehrfachbelastung einschließlich des Kernindikators Soziale Benachteiligung und weiterer Ergänzungsindikatoren als "Berliner Umweltgerechtigkeitskarte".
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 167 |
| Europa | 2 |
| Kommune | 3 |
| Land | 53 |
| Weitere | 9 |
| Wissenschaft | 24 |
| Zivilgesellschaft | 3 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 80 |
| Text | 99 |
| unbekannt | 41 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 107 |
| Offen | 114 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 211 |
| Englisch | 25 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Bild | 16 |
| Datei | 4 |
| Dokument | 46 |
| Keine | 100 |
| Webdienst | 2 |
| Webseite | 103 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 137 |
| Lebewesen und Lebensräume | 190 |
| Luft | 151 |
| Mensch und Umwelt | 221 |
| Wasser | 122 |
| Weitere | 210 |