Die Auswertung der Daten ist in einem umfangreichen Kartenwerk zusammengestellt und im Geoportal als Themenkarten veröffentlicht . Dabei handelt es sich zum einen um die Bearbeitung des fünfteiligen Kernindikatorensatzes, zum anderen um die darauf aufbauenden aggregierenden Mehrfachbelastungskarten, die die unterschiedlichen Themen quantitativ und qualitativ miteinander verschneiden. Die drei integrierten Mehrfachbelastungskarten bilden den Kern des integrierten Berliner Umweltgerechtigkeitsmonitorings. Die statistischen Auswertungen werden nachfolgend, unterteilt nach denjenigen bezogen auf die einzelnen Kernindikatoren und Mehrfachbelastungskarten – Gesamtstadt und Bezirke – sowie die bezirksweisen Analysen, dargestellt und beschrieben. Die Korrelation dieser Mehrfachbelastung der Umweltvariablen mit dem Sozial-Index zeigt den Zusammenhang, also den Grad der Umwelt un gerechtigkeit, in Berlin auf. So weisen die zwei-, drei- oder gar vierfach umweltbelasteten Planungsräume einen deutlich höheren Anteil an niedrigen und sehr niedrigen Statuswerten auf. Im Gegensatz dazu sind PLR ohne Umweltbelastung zu mehr als 25% durch einen sehr hohen/hohen Indexwert geprägt, zählt man die mittleren Indexwerte hinzu, werden sogar mehr als 80% der betroffenen PLR abgedeckt (siehe Abb. 6 aus SenUMVK 2022). Kumuliert man die Mittelwerte der Wertekategorien der 5 Kernindikatoren sowie die kategorisierte Einwohnerdichte/km² und die Anzahl der Mehrfachbelastungen auf die Berliner Bezirke, so ergibt sich eine Verteilung, die die Bezirke innerhalb des S-Bahn-Ringes, also vorrangig Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg, als Bezirke mit den höchsten durchschnittlichen Belastungen hervorhebt (vgl. Abbildung 7). Beide Bezirke liegen in der Summe der Mittelwerte nahe beieinander und zeigen pro Indikator Werte zumeist deutlich über 2 auf. Dies bedeutet, im allgemeinen weisen die Belastungen pro PLR eine Einstufung von mittel bis schlecht auf. In Mitte befinden sich 11 der 19 am stärksten belasteten Planungsräume. In Friedrichshain-Kreuzberg weisen 25 von 36 Planungsraumen mit zusammen 67 Prozent der Wohnbevölkerung des Bezirks eine Zwei- oder Dreifachbelastung auf, ein im städtischen Vergleich sehr hoher Wert. h5. Die bezirkweise aufsummierten Werte-Kategorien der Indikatoren und der Einwohnerdichte stehen für folgende qualitative Einstufungen: Wert 1 = geringe Belastung (gute Situation bzw. hoher Statusindex), 2 = mittlere Belastung, 3 = hohe Belastung (schlechte Situation bzw. niedriger/sehr niedriger Statusindex); Kategorien Einwohnerdichte: Wert 1 = > 10.000 Einwohner/km², 2 = 10.000 bis < 20.000 Einwohnewr/km², 3 = 20.000 und mehr Einwohner/km² Spandau, Steglitz-Zehlendorf und Treptow-Köpenick stellen diejenigen Bezirke, die quantitativ am wenigsten von den bewerteten Umweltbelastungen betroffen sind. Treptow-Köpenick ist positiver „Spitzenreiter“ bei der Luftqualität und der Versorgung mit Grünflächen, auch ist er bei der sozialen Belastung in der Gruppe der am wenigsten betroffenen Bezirke. Für Spandau ist bemerkenswert, dass hier die Versorgung mit Grünflächen ebenfalls sehr gut ist, Luft- und klimatische Belastungssituationen stellen in diesem Bezirk insbesondere in den Außenbereichen Hakenfelde, Gatow, Kladow ganz überwiegend keine Probleme dar. Steglitz-Zehlendorf liegt in der Gesamtbewertung nach Abbildung 7 an erster Stelle, d.h. weist den geringsten Summenwert der addierten Kategorie-Mittelwerte auf. Besonders auffällig der im Berliner Vergleich deutlich geringste Wert für die Anzahl der Mehrfachbelastungen, was auf eine großflächige Verbreitung unbelasteter oder lediglich einfach belasteter PLR hinweist. Nur 4 der 44 Planungsräume, gruppiert um den Dienstleistungsbereich der Schloßstraße, sind zweifach belastet. PLR mit überwiegend einfacher Wohnlage sind nicht vorhanden, auch ein Alleinstellungsmerkmal in Berlin. Zur weiteren bezirksbezogen Vertiefung wird auf den umfassenden Bericht zu den fortgeschriebenen Daten und Karten der Berliner Umweltgerechtigkeitskonzeption verwiesen. Dort werden die Berliner Bezirke in einzelnen Steckbriefen detailliert vorgestellt (SenUMVK 2022). Die im Bericht zur Darstellung der bezirksbezogenen Kreisdiagramme genutzten Werte sind den im Umweltatlas im Verzeichnis der Abbildungen und Tabellen zur Umweltgerechtigkeit 2021/2022 verlinkten Daten zur Abbildung 7 als Tabellenblätter beigefügt .
Der Begriff Umweltgerechtigkeit befasst sich mit Art, Ausmaß und Folgen ungleicher sozialer Verteilungen von Umweltbelastungen und den Gründen dafür. Schon lange ist bekannt und wissenschaftlich belegt, dass die soziale Lage mit über den Gesundheitszustand eines Menschen entscheidet und die Lebenserwartung beeinflusst. Der Zusammenhang zwischen sozioökonomischem Status und gesundheitsbelastenden oder gar -gefährdenden Wohn- und Wohnumfeldbedingungen – und den Wirkungszusammenhängen – ist seit der ersten umfassenden und bundesweit beachteten Bestandsaufnahme in Berlin weiter in den Fokus der Umwelt- und Gesundheitspolitik gerückt. Verstärkt wird der Handlungsdruck auch für Berlin durch weitreichende weitere Herausforderungen, die einerseits aus den global zunehmend spürbaren Wirkungen des Klimawandels resultieren, andererseits ihre Ursachen aber auch lokal in Aufgaben wie den Anforderungen an verstärkte Wohnraumbeschaffung und damit einhergehende weitere Verdichtung, insbesondere der Innenstadt, haben. Während die integrierte Erfassung und Bewertung gesundheitsrelevanter Umweltbelastungen in Verbindung mit Indikatoren zur Beschreibung der sozialen Lage der Bevölkerung mittlerweile in vielen Kommunen und Bundesländern voranschreitet, kann von einer „fundierten Verankerung des Ansatzes Umweltgerechtigkeit auf den Ebenen von Bund und Ländern noch nicht gesprochen werden“ (Difu 2022). Zur Erarbeitung notwendiger Grundlagen für die weitere zielgerichtete Entwicklung von umwelt- und gesundheitspolitischen Handlungsstrategien hat das Land Berlin nun die erwähnte Erstbewertung mit den aktuellsten vorliegenden Daten als erstes Update und Auftakt eines kontinuierlich fortzusetzenden Beobachtungssystems fortgeführt. Bei der Fortschreibung war es notwendig, einerseits auf Bewährtem aufzubauen, andererseits fachliche Neuerungen zu berücksichtigen sowie die Methodik an aktuelle Erfordernisse anzupassen. Diese notwendigen Maßnahmen erschweren zwar den Vergleich mit den bestehenden Bewertungsergebnissen der Jahre 2008-2015, legen jedoch das Fundament für die geplanten, in einem engeren zeitlichen Zyklus stattfindenden zukünftigen Aktualisierungen im Sinne eines kontinuierlichen Monitorings. Die hier verwendeten Beschreibungen fußen im Wesentlichen auf dem zur Aktualisierung 2021/2022 veröffentlichten Bericht der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK 2022), dessen Studium zum vertiefenden Verständnis empfohlen wird. Das Konzept der Umweltgerechtigkeit, wie es in Berlin definiert wird, behandelt die folgenden Fragestellungen: Welche umweltbezogenen Themenfelder haben Gesundheitsrelevanz und sind im Kontext des Berliner Umweltgerechtigkeitsansatzes zu integrieren? Wie können Informationen, Daten und Analyseergebnisse aus den Fachressorts Umwelt, Gesundheit, Stadtentwicklung, Städtebau und Soziales gemeinsam auf die Ebene der 542 Planungsräume (PLR) aggregiert und zu einer aussagekräftigen räumlichen Betrachtungs- bzw. Planungsebene zusammengeführt werden? Welche Planungsräume mit gesundheitsrelevanten Mehrfachbelastungen weisen gleichzeitig eine hohe soziale Problemdichte auf und welche mehrfach belasteten Gebiete sind zusätzlich geprägt durch eine mindestens überwiegend einfache Wohnlage und bzw. eine hohe Bevölkerungsdichte? Können für das ressortübergreifende raumbezogene Planen und Verwaltungshandeln generelle Aussagen bzw. Handlungsempfehlungen abgeleitet werden und können auf der Grundlage der kleinräumigen Umweltbelastungsanalysen praxistaugliche Instrumente entwickelt werden, die das Berliner Planungssystem ergänzen? Der nunmehr mit der ersten Aktualisierung methodisch weiterentwickelte und an umweltpolitische Neuerungen angepasste Berliner Umweltgerechtigkeitsansatz soll zukünftig die bereits etablierten Stadtbeobachtungssysteme im Land Berlin fachlich-inhaltlich ergänzen und Grundlagen für die Definition von Handlungsfeldern bereitstellen. Als periodisches Instrument wird damit zukünftig dokumentiert, wie sich die Umweltgerechtigkeit in Berlin entwickelt. Durch eine Verstetigung können Veränderungen in der berlinweiten Verteilung von Belastungsquellen dokumentiert und auch die Wirkung von Instrumenten und bereits ergriffenen Maßnahmen evaluiert werden.
Umweltgerechtigkeit in Berlin 2021/22 durch die Bewertung der Kernindikatoren Lärmbelastung, Luftbelastung, Grünversorgung, Thermische Belastung, Soziale Benachteiligung sowie der Darstellung der Integrierten Mehrfachbelastung, Integrierten Mehrfachbelastung einschließlich des Kernindikators Soziale Benachteiligung sowie der Integrierten Mehrfachbelastung einschließlich des Kernindikators Soziale Benachteiligung und weiterer Ergänzungsindikatoren als "Berliner Umweltgerechtigkeitskarte".
Ziel des Teilvorhabens ist es, Erkenntnisse über die Bedürfnisse und Anforderungen von Kindern und älteren Menschen an die Gestaltung des Straßenraums zu gewinnen und zusammen zu tragen. Es ist die Frage zu beantworten, wie der Straßenraum gestaltet sein müsste und welche Elemente hilfreich sind, damit er für die aktive Mobilität von Kindern und älteren Menschen sicher ist und als attraktiv wahrgenommen wird. Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden zu einer anschaulichen Fachbroschüre verdichtet, die Kommunen und Politik als Handlungsempfehlung dient und auch für die Allgemeinheit von Interesse ist. Fuß- und Radverkehr sind die umweltfreundlichsten und aktivsten Arten der Fortbewegung. Die Verkehrsstatistik zeigt, dass besonders Kinder und Jugendliche, aber auch Menschen ab 60 Jahren deutlich häufiger zu Fuß unterwegs sind als andere Altersgruppen. Kinder nutzen auch stärker das Rad und den ÖPNV als andere. Menschen im Rentenalter nutzen gegenüber Jüngeren den ÖPNV auch etwas mehr und fahren vergleichsweise häufig mit dem Rad. Die jüngste und die älteste Altersgruppe nutzen demnach in hohem Maße den Umweltverbund im Nahverkehr und legen damit ein entsprechend umweltfreundliches Mobilitätsverhalten an den Tag. Gleichzeitig sind gerade diese Altersgruppen als zu Fuß Gehende und Radfahrende besonders häufig von Verkehrsunfällen betroffen. Ziel muss es daher sein, Menschen, die sich umweltfreundlich fortbewegen, durch eine an ihren Bedürfnissen orientierte Straßenraumgestaltung besser zu schützen und die aktive Mobilität damit insgesamt zu unterstützen. Die "Grundzüge einer bundesweiten Fußverkehrsstrategie", die das Umweltbundesamt 2018 vorgelegt hat, empfehlen, die Rahmenbedingungen für den Fußverkehr zu verbessern, um eine sozial- und geschlechtergerechte Mobilität zu unterstützen, die Teilhabe aller Altersgruppen und der Menschen mit körperlichen Einschränkungen zu fördern und einen Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit zu leisten.
Im Rahmen des European Green Deal hat die Europäische Kommission eine Initiative für ein 'Neues Europäisches Bauhaus' aufgelegt. Dieses Leuchtturm-Projekt soll dazu dienen, die Idee des Neuen Europäischen Bauhauses konzeptionell, methodisch und interdisziplinär zu erweitern. Es soll damit einen originären Beitrag des UBA zur europäischen Debatte leisten und eine hohe wissenschaftliche Sichtbarkeit auf der europäischen Ebene gewährleisten. Die Idee des Bauhauses, die seitens der EU mit nachhaltigem Bauen, Ästhetik und Inklusion umschrieben ist, soll um zusätzliche Dimensionen erweitert werden, und deshalb Bauen und Wohnen, urbaner Umweltschutz, Frei- und Grünräume, Gesundheit, Klimawandelanpassung, Umweltgerechtigkeit sowie nachhaltige Mobilität zusammendenken. Dafür soll unter anderem das Leitbild der 'dreifachen Innenentwicklung' ausgearbeitet werden, das kompaktes Bauen mit der Qualifizierung und Entwicklung der urbanen grünen und blauen Infrastruktur verknüpft und gleichzeitig Mobilitätsoptionen erhöht. So sollen im Sinne einer nachhaltigen urbanen Transformation Freiräume für Menschen entstehen und Klimaanpassung, Gesundheit und Umweltgerechtigkeit gefördert werden. Dafür bringt das interdisziplinäre Projekt verschiedene Fachgebiete zusammen, die die unterschiedlichen Aspekte bearbeiten und zusammenführen und unter anderem gemeinsame Positionspapiere des Umweltbundesamtes erarbeiten.
Der verstärkte Ausbau erneuerbarer Energien ist erklärtes Ziel der Bundesregierung. Das Energiekonzept von 2010 formuliert hierzu Ausbauziele, die den Nutzungsdruck auf die verfügbaren Flächen deutlich erhöhen. Um Konflikte mit anderen Raumnutzungen zu vermeiden, ist es erforderlich, die regionalen Flächenpotenziale für die Nutzung erneuerbarer Energien zu kennen. Nur so kann jeder Raum entsprechend seiner Möglichkeiten optimal genutzt werden. Gegenstand und Zielsetzung: Ziel des Forschungsvorhabens ist die Entwicklung, Erprobung und Anwendung eines praxisgerechten Berechnungsmodells zur Abschätzung der regionalen Flächenpotenziale der verschiedenen EE-Sparten. Hintergrund ist dabei nicht, Vorgaben bezüglich umsetzbarer Flächenpotenziale für Bundesländer oder Regionen zu generieren. Es soll vielmehr ein Beitrag zur Methodenentwicklung und -harmonisierung geleistet werden, der eine transparente Zieldiskussion ermöglicht, die es erlaubt, die raum- und umweltverträgliche Umsetzbarkeit von Beginn an adäquat in den Entscheidungsprozess einzubeziehen. Das Modell soll die Berechnung raum- und umweltverträglicher EE-Flächenpotenziale auf Bundes-, Landes- und regionaler Ebene ermöglichen und hinreichende Einzelfallgerechtigkeit aufweisen. Die Ergebnisse der Analyse sollen die Akteure in die Lage versetzen, Handlungsempfehlungen für den weiteren Ausbau EE formulieren zu können sowie bestehende Zielsetzungen auf ihre Raum- und Umweltverträglichkeit zu prüfen. Dazu soll den Akteuren eine Methodik angeboten werden, die - im Gegensatz zu bestehenden Analyseansätzen - Raumansprüche und Raumwirkungen der einzelnen EE-Sparten in Abhängigkeit von den naturräumlichen Potenzialen sowie von den politischen, rechtlichen und insbesondere planerischen, technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Darüber hinaus wird eine flexible Anpassung des Kriterienkatalogs vor dem Hintergrund der Planungsebene sowie der regionalen Eigenschaften ermöglicht. Der Anwender soll mit dem bereitgestellten Grundgerüst der Methodik und mit den Erläuterungen zur ebenenspezifischen Anpassung eigene, regionsspezifische Auswertungen unter Verwendung eigener Restriktionskriterien durchführen können. Das Vorgehen wird anhand der Fallstudien verdeutlicht. Im Ergebnis des Vorhabens werden ein standartisierter Datenkatalog und Hinweise auf weitere, ggf. regional verfügbare Datensätze erarbeitet.
Origin | Count |
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Bund | 163 |
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