Das Projekt "Anspruchsvolle Umweltstandards, modernes Umweltrecht - für ein progressives Umweltgesetzbuch" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..Kritische Begleitung des UGB-Prozesses, Erstellung von Stellungsnahmen zu einzelnen Aspekten des UGB, Durchführung von Fachworkshops, Pressegesprächen und einer Konferenz.
Das Projekt "Durchfuehrung des Symposiums zum Umweltgesetzbuch Besonderer Teil" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V., Bundesgeschäftsstelle Berlin.
ID: 1991 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: Grenzüberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gem. UVPG, Bekanntmachung des BSH nach der Espoo-Konvention für den geplanten OWP „Skåne Havsvindpark“ in der schwedischen AWZ der Ostsee Kurzbeschreibung des Vorhabens: Der Windpark „Skåne Havsvindpark“ befindet sich in der Ostsee im Arkonabecken zwischen Bornholm und der Untiefe Kriegers Flak außerhalb des schwedischen Hoheitsgebiets in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) Schwedens, etwa 22 km südlich der Küste von Skåne. Dieser (UVP-Bericht) umfasst Bau, Betrieb und Außerbetriebnahme des Windparks „Skåne Havsvindpark“ mit internem Kabelnetz, Umspannstationen sowie Plattformen für Logistik und Quartiere. Auch Untersuchungen des Meeresbodens sind im UVP-Bericht enthalten. Weil das Risiko erheblicher Auswirkungen auf die Umwelt im Natura 2000-Gebiet „Sydvästskånes utsjövatten“ (SE0430187) vorliegt, bildet der UVP-Bericht auch die Grundlage für die Prüfung einer Genehmigung nach Kap. 7 § 28a des schwedischen Umweltgesetzbuchs. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 01.09.2022 Datum der Entscheidung: 04.11.2024 Art des Zulassungsverfahrens: grenzüberschreitende Beteiligung nach der Espoo-Konvention UVP-Kategorie: Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Bernhard-Nocht-Straße 78 20359 Hamburg Deutschland http://www.bsh.de Telefonnummer: Tel. 040/3190-6314 E-Mailadresse der Kontaktperson: dajana.ruge@bsh.de Zuständige Organisationseinheit: Abteilung: Ordnung des Meeres, Referat: Planfeststellung und Vollzug, Sachgebiet: Windparkverfahren Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Die Möglichkeit zur Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift ist angesichts der derzeitigen Beschränkungen durch die COVID19-Pandemie ausgeschlossen. Einwendungen gegen bzw. Äußerungen zu dem Vorhaben sind schriftlich oder elektronisch beim beim BSH, Dienstsitz Hamburg oder Rostock, zu erheben. Elektronische Äußerungen sind an folgende E-Mail-Adressen zu übersenden: EingangOdM@bsh.de, dajana.ruge@bsh.de. Die Einwendungen bzw. Äußerungen müssen Namen und Anschrift der Einwenderin/des Einwenders / Organisation enthalten. Vorhabenträger Ørsted A/S Ørsted A/S Kraftværksvej 53 7000 Fredericia Dänemark Homepage: https://orsted.de/ Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung in der Bibliothek des BSH in Hamburg Kontaktdaten des Auslegungsortes Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie - Bibliothek - Bernhard-Nocht-Straße 78 20359 Hamburg Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag, Mittwoch und Donnerstag 09:00–15:00 Uhr Dienstag 09:00–16:00 Uhr Freitag 09:00–14:30 Uhr Eröffnungsdatum der Auslegung 16.09.2022 Enddatum der Auslegung 30.09.2022 Auslegung in der Bibliothek des BSH in Rostock Kontaktdaten des Auslegungsortes Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie - Bibliothek - Neptunallee 5 18057 Rostock Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag, Mittwoch und Donnerstag 08:30–11:30 Uhr und 13:00–15:00 Uhr Freitag 08:30–11:30 Uhr und 13:00–14:00 Uhr Dienstag geschlossen. Eröffnungsdatum der Auslegung 16.09.2022 Enddatum der Auslegung 30.09.2022 Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 30.09.2022 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 16.09.2022 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Hinweis zur BSH-Homepage: Die Unterlagen zur Errichtung des Windparks sind im A… Dokumente Entscheidung der Regierung Schweden Konkretes Vorhaben
Das Umweltrecht umfasst alle Normen, die dem Umweltschutz dienen. Der Kernbereich des Umweltrechts besteht aus anlagen-, umweltmedien- und stoffbezogenen Schutzgesetzen (Immissionsschutzrecht, Wasserrecht, Bodenschutzrecht, Abfallrecht, Chemikalienrecht) Zum Kernbereich gehören zudem die höherrangigen Umweltnormen (zum Beispiel das Umweltvölkerrecht, die einschlägigen Bestimmungen des EU-Rechts, Artikel 20a Grundgesetz), die Querschnittsgesetze (Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, Umweltinformationsgesetz, Umweltrechtsbehelfsgesetz, Umweltschadensgesetz) und das Umweltstrafrecht. Zunehmend werden Umweltschutzregelungen auch im Fachrecht (zum Beispiel im Energierecht, Landwirtschaftsrecht, Verkehrsrecht, Bergrecht, Bau- und Planungsrecht) integriert, deren ursprünglicher Regelungszweck nicht der Umweltschutz ist. Das UBA entwickelt Vorschläge für Umweltschutzregelungen in diesen Rechtsgebieten. Insbesondere in den übergreifenden Rechtsgebieten Klimaschutzrecht und Ressourcenschutzrecht finden sich sowohl klassisches Umweltrecht als auch zahlreiche Rechtsgebiete und Einzelgesetze, die nicht zum Umweltrecht zählen und dennoch etwas für den Umweltschutz tun können. Die übergeordneten Ziele des Ressourcenschutzes und des Klimaschutzes bilden die Klammer und ermöglichen die systematische Erfassung dieser heterogenen Regelungen in einem Rechtsgebiet Ressourcenschutzrecht beziehungsweise Klimaschutzrecht. Mit der Schaffung des Bundes-Klimaschutzgesetzes werden nun übergeordnete Schutzziele und Verfahren kohärent geregelt. Über der einzelnen Normierungsarbeit steht die grundlegende Frage nach einer besseren Umweltschutzregulierung und nach deren besserem Vollzug.
ID: 827 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: Bekanntmachung des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie zur grenzüberschreitenden Beteiligung nach der Espoo-Konvention über den UVP-Bericht zur Errichtung und zum Betrieb des Windparks „Kriegers Flak“ im Bereich der schwedischen Wirtschaftszon Kurzbeschreibung des Vorhabens: Vattenfall Vind AB (Vattenfall) ist gemäß dem Gesetz über die schwedische Wirtschaftszone (Lag om Sveriges ekonomiska zon, SEZ) berechtigt, innerhalb eines abgegrenzten Bereichs – des für die Windenergieerzeugung vorgesehenen Gebietes – in der schwedischen Zone einen Windpark mit 128 Windkraftwerken mit einer Gesamthöhe von bis zu 170 Metern zu errichten. Vattenfall möchte eine Genehmigung zur Erhöhung der Gesamthöhe der Windkraftwerke auf bis zu 280 Meter erhalten sowie eine Verlängerung der Frist für den Beginn der Bau- und Anlagenerrichtungsmaßnahmen, die für die Aufnahme des Betriebs erforderlich sind, auf den 31.12.2027 erwirken. Hierfür sind gemäß SEZ ein Antrag auf Änderung der Genehmigung sowie ein Antrag auf Genehmigung gemäß § 28 Kapitel 7 des Umweltgesetzbuchs betreffend die Auswirkungen des Projekts auf die Erhaltungswerte innerhalb des Natura-2000-Gebiets „Sydvästskånes utsjövatten“ (Südwestschonisches Riffgewässer) erforderlich. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: ausländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 24.06.2020 Art des Zulassungsverfahrens: Beteiligungsverfahren nach dem ESPOO-Übereinkommen UVP-Kategorie: Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Bernhard-Nocht-Straße 78 20359 Hamburg Deutschland http://www.bsh.de Telefonnummer: 040/3190-6324 E-Mailadresse der Kontaktperson: bernhard.schneider@bsh.de Zuständige Organisationseinheit: Ordnung des Meeres, Referat: Planfeststellung und Vollzug, Sachgebiet: Netzanbindungs- und sonstige Verfahren Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Schriftliche Stellungnahmen zu den grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone der Ostsee bezogen auf die Änderung des Vorhabens bzw.- UVP- Berichts können bis zum bis zum 24. September 2020 (auf Deutsch oder Englisch) vorzugsweise per E-Mail an die schwedische Umweltschutzbehörde Verfahrensführende Behörde in Schweden: SWEDISH ENVIRONMENTAL PROTECTION AGENCY STOCKHOLM -VIRKESVÄGEN 2 ÖSTERSUND - FODERSKSINDNSVÄG 5, HUSUB SE -10648 STOCKHOLM Richard Kristoffersson Telefon: +46-10-698 17 69 richard.kristoffersson@swedishepa.se registrator@naturvardsverket.se unter der Angabe der Fallnummer NVO2491-18 übersandt werden. Bitte das BSH in diesem Fall jeweils in Kopie ( EingangOdM@bsh.de ) setzen. Alternativ können Sie Ihre Stellungnahmen an das BSH senden. Wir leiten alle diese Stellungnahmen an die schwedische Behörde weiter. Vorhabenträger Vattenfall Vindkraft AB Vattenfall Vind AB (Vattenfall) ist gemäß dem Gesetz über die schwedische Wirtschaftszone (Lag om Sveriges ekonomiska zon, SEZ) berechtigt, innerhalb eines abgegrenzten Bereichs – des für die Windenergieerzeugung vorgesehenen Gebietes – in der schwedischen Zone einen Windpark mit 128 Windkraftwerken mit einer Gesamthöhe von bis zu 170 Metern zu errichten. Vattenfall möchte eine Genehmigung zur Erhöhung der Gesamthöhe der Windkraftwerke auf bis zu 280 Meter erhalten sowie eine Verlängerung der Frist für den Beginn der Bau- und Anlagenerrichtungsmaßnahmen, die für die Aufnahme des Betriebs erforderlich sind, auf den 31.12.2027 erwirken. Hierfür sind gemäß SEZ ein Antrag auf Änderung der Genehmigung sowie ein Antrag auf Genehmigung gemäß § 28 Kapitel 7 des Umweltgesetzbuchs betreffend die Auswirkungen des Projekts auf die Erhaltungswerte innerhalb des Natura-2000-Gebiets „Sydvästskånes utsjövatten“ (Südwestschonisches Riffgewässer) erforderlich. Vattenfall Vindkraft AB Evenemangsgatan 13 16979 Solna, Stockholm Schweden Homepage: http://vattenfall.se Öffentlichkeitsbeteiligung Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 24.09.2020 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 24.07.2020 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Hinweis zur BSH-Homepage: Die Unterlagen sind im Abschnitt "Anlagen" im unteren…
Am 1. Februar 2009 gab Bundesumweltminister Gabriel das endgültige Scheitern des Umweltgesetzbuches bekannt. Als Grund nannte er den Widerstand der CSU.
[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] MANAGEMENTPLAN FÜR DEN UMGANG MIT LUCHSEN IN RHEINLAND-PFALZ Impressum Herausgeber Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Kaiser-Friedrich-Straße 1 55116 Mainz Fon Fax Mail 06131/16-0 06131/16 46 46 poststelle@mueef.rlp.de Bearbeitung Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz Diether-von-Isenburg-Straße 7 55116 Mainz Fon Fax Mail 06131/ 16 5070 06131/ 16 5071 kontakt@snu.rlp.de Foto Titelseite: Ole Anders, Nationalpark Harz Stand 06/2016 Luchse in Rheinland-Pfalz Managementplan 2016 INHALTSVERZEICHNIS 1EINLEITUNG................................................................................................................. 3 2ZIELE DES LUCHS-MANAGEMENTS ............................................................................... 5 3 BIOLOGIE, MONITORING, GEFÄHRDUNGEN UND SCHUTZ ............................................ 5 3.1 Biologie .................................................................................................................... 5 3.2 Verbreitung .............................................................................................................. 8 3.3 Demographisches Monitoring................................................................................... 9 3.4 Gefährdungen ........................................................................................................ 10 3.5 Rechtliche Situation ............................................................................................... 11 4 UMGANG MIT LUCHSEN ............................................................................................ 13 4.1 Umgang mit verletzten, kranken, auffälligen oder hilflosen Luchsen ....................... 13 4.2 Handlungsbedarf bei Konflikten mit Luchsen .......................................................... 14 4.3 Verhaltensregeln bei Begegnung mit Luchsen ......................................................... 15 5 KONFLIKTFELDER ....................................................................................................... 15 5.1 Gefährlichkeit von Luchsen..................................................................................... 15 5.2 Nutztierhaltung ...................................................................................................... 16 5.3 Jagd ....................................................................................................................... 16 5.4 Übergriffe auf Jagdhunde ....................................................................................... 18 6 PRÄVENTION, SCHADENSBEGRENZUNG ..................................................................... 18 6.1 Förderung von Präventionsmaßnahmen ................................................................. 19 6.2 Notfallsets.............................................................................................................. 20 6.3 Ausgleichszahlung bei gerissenen Nutztieren / Rissbegutachtung ........................... 20 6.4 Aufwandsentschädigung Luchshinweise ................................................................. 22 6.5 Ausgleichszahlung für verletzte Gebrauchshunde ................................................... 23 7 KONFLIKTMANAGEMENT .......................................................................................... 23 7.1 Anerkennung Luchspräsenz auf Abschussvereinbarung und Abschusszielsetzung…. 23 7.2 Illegale Tötungen.................................................................................................... 24 7.3 Illegale Aussetzungen ............................................................................................. 24 8ÖFFENTLICHKEITSARBEIT UND INFORMATIONSANGEBOT .......................................... 25 9ZUSTÄNDIGKEITEN .................................................................................................... 26 10 ADRESSEN ................................................................................................................. 29 10.1 Hotline ................................................................................................................... 29 10.2 Adressen ................................................................................................................ 29 11 DETAILLIERTE BESCHREIBUNG VON SCHUTZMAßNAHMEN BEI NUTZTIEREN............... 31 12 FORSCHUNGSPROJEKT "INTERAKTION VON REH UND LUCHS IM PFÄLZERWALD" ....... 33 13 VERWENDETE UND WEITERFÜHRENDE LITERATUR .................................................... 34 1 Luchse in Rheinland-Pfalz Managementplan 2016 Abkürzungen ABl.Amtsblatt Abt.Abteilung BfNBundesamt für Naturschutz BGBBürgerlichen Gesetzbuches BMUBBundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit BJagdGBundesjagdgesetz BNatSchGBundesnaturschutzgesetz BUNDBund für Umwelt und Naturschutz Deutschland EGEuropäische Gemeinschaft EUEuropäische Union EWGEuropäische Wirtschaftsgemeinschaft FAWFForschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft RLP FFHFauna-Flora-Habitat ggf.gegebenenfalls GNORGesellschaft für Naturschutz und Ornithologie RLP e. V. GVBlGesetz- und Verordnungsblatt LJGLandesjagdgesetz Rheinland-Pfalz LJVLandesjagdverband Rheinland-Pfalz LJVOLandesjagdverordnung LNatSchGLandesnaturschutzgesetz Rheinland-Pfalz LUALandesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz LfULandesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz LIFEL'Instrument Financier pour l'Environnement LWKLandwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz MUEEFMinisterium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz (vormals MULEWF: Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten) NABUNaturschutzbund Deutschland RLPRheinland-Pfalz SGDStruktur- und Genehmigungsdirektion SNUStiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz TierSchGTierschutzgesetz VOVerordnung WWFWorld Wide Fund For Nature ZdFZentralstelle der Forstverwaltung 2 Luchse in Rheinland-Pfalz Managementplan 2016 1 Einleitung Das historische Verbreitungsgebiet des Eurasischen Luchses (Lynx lynx) erstreckt sich fast über den ge- samten eurasischen Kontinent. Durch staatliche Vorgaben und Abschussprämien der Landesherren wurde er besonders im 18. und 19. Jahrhundert systematisch verfolgt und in großen Teilen West- und Mitteleuropas ausgerottet, so auch in Deutschland. Lediglich im weniger dicht besiedelten Nord- und Osteuropa konnten autochthone Populationen überleben. Mit in Kraft treten der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen des Rates der Europäischen Gemeinschaften erfolgte 1992 eine europaweite Unterschutzstellung (FFH-RL Anhang II und IV). Durch erfolgreiche Wiederansiedlungsprogramme in der Schweiz, Slowenien, Tschechien sowie im Harz etablierten sich wieder kleine und meist isolierte Luchspopulationen. Bis zur Wiederansiedlung im Harz war das Luchsvorkommen im bayerisch-böhmischen Grenzgebiet die einzige Population in der Bundesrepublik. Die vitale Harz-Population befindet sich in der Ausbreitung (ANDERS 2013). Im benachbarten Vorkommen in den Vogesen, das auf ein Wiederansiedlungsprojekt der Jahre 1983 - 1993 zurück geht, konnten in jüngster Vergangenheit lediglich Einzeltiere nachgewiesen werden. Mit einer Ausbreitung in Richtung Norden ist mittelfristig nicht zu rechnen. Zur dauerhaften Besiedlung des Pfälzerwaldes durch den Luchs kam es nicht. Der letzte sichere Nachweis eines Luchses, ein Bildnach- weis bei Leimen, stammt aus dem Jahr 2009. Zur Herkunft des Tieres gibt es keine gesicherten Kennt- nisse. Aufgrund des konservativen Ausbreitungsverhaltens und der fehlenden Zuwanderung wildlebender Luchse aus dem benachbarten Vorkommen in den Vogesen wird im Zeitraum 2015 - 2020 ein Wieder- ansiedlungsprojekt im deutschen Teil des Biosphärenreservates Pfälzerwald-Nordvogesen durchge- führt. Der Pfälzerwald ist aufgrund seiner Größe und seines hohen Waldanteils, entsprechend einer Habitatanalyse von SCHADT et a. (2002), eins der für den Luchs gut geeigneten Gebiete in Deutschland. Das von der EU geförderte LIFE Projekt „Wiederansiedlung von Luchsen (Lynx lynx carpathicus) im Biosphärenreservat Pfälzerwald“ unter der Leitung der Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz wird durch das MUEEF, die Deutsche Wildtierstiftung, die Hit-Stiftung, den BUND Rheinland-Pfalz und den NABU Rheinland-Pfalz finanziell unterstützt. Aktive Projektpartner innerhalb der LIFE-Förderkulisse sind Landesforsten Rheinland-Pfalz mit der FAWF und der WWF Deutschland sowie auf französischer Seite Sycoparc. Das Projekt findet aktive Unterstützung durch zahlreiche weitere Interessensverbände aus dem Bereich Jagd, Naturschutz und Nutztierhaltung im Besonderen durch den Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V., den BUND Rheinland Pfalz und den NABU Rheinland-Pfalz. Alle Kreise und kreis- freie Städte im Pfälzerwald unterstützen das Projekt als Beitrag zur Biodiversität. Die Biodiversitätsstrategie des Landes Rheinland-Pfalz (MULEWF 2015) formuliert als Handlungsziel für den Erhalt der Artenvielfalt die Rückkehr und Etablierung ehemals einheimischer Arten wie dem Luchs. Für das Biosphärenreservat Pfälzerwald wird der Luchs als eine Leitart gelistet und seine Wiederansied- lung als einer der Maßnahmenschwerpunkte für das Gebiet bestimmt. Auch in der Nationalen Strategie 3
Mit der abschließenden Zustimmung des Bundesrates zur Reform des Umweltrechts am 10. Juli 2009 wird jetzt zum ersten Mal ein bundesweit unmittelbar geltendes Naturschutz- und Wasserrecht in Kraft treten. Auch den neuen Vorschriften zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung wurde zugestimmt.
Das Projekt "Verfassungsrechtliche Untersuchung der Abweichungsgesetzgebung der Länder auf der Basis einer systematischen Auswertung der novellierten Landesnaturschutzgesetze" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit,Bundesamt für Naturschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Zentralinstitut für Raumplanung der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung e.V..Anlässlich der Föderalismusreform im Jahre 2006 sind die Kompetenztitel für Naturschutz und Landschaftspflege - auch mit Blick auf die Weichenstellung für ein einheitliches Umweltgesetzbuch - in eine vollumfängliche Kompetenz der konkurrierenden Gesetzgebung mit nachfolgenden Abweichungsmöglichkeiten für die Länder überführt worden. Anders als die bis dahin geltende Rahmengesetzgebung des Bundes mit Ergänzungsregelungen durch die Länder kann der Bund nach Art. 72 Abs. 1 GG nunmehr detaillierte Vollregelungen erlassen, welche durch die Abweichungsmöglichkeiten der Länder nach Art. 72 Abs. 3 GG kompensiert werden sollen. Im Zusammenhang mit der derzeitigen und künftigen Gesetzgebung im Naturschutzrecht stellen sich verfassungsrechtliche, einfachgesetzliche und strategische Fragen, welche durch die geplante Untersuchung einer Beantwortung zugeführt werden sollen. Zahlreiche Bundesländer haben für ihr Landesgebiet bereits originäre Kompetenztitel gebraucht oder abweichendes Landesrecht erlassen. Diese Reaktionen der Länder auf das BNatSchG 2010 werden systematisch ausgewertet, an verfassungsrechtlichen Maßstäben messbar gemacht und schließlich dargestellt. Dabei werden verschiedene Herangehensweisen der Länder erörtert, notwendige Dokumentationsschritte geprüft und abweichungsrelevante Schwerpunkte erörtert. Diese systematische Herangehensweise erfordert eine detaillierte Sichtung und Untersuchung der einzelnen landesrechtlichen Vorschriften als Grundlage der verfassungsrechtlichen Prüfung abweichungsrelevanter Landesvorschriften. Die gefundenen Ergebnisse werden sowohl in Textform als auch grafisch aufbereitet, wobei die abweichungsrelevanten Landesregelungen einer verfassungsmäßigen Bewertung unterzogen werden. In einem ersten Schritt wird am Maßstab der Verfassung erläutert, inwieweit die Länder von ihrer in Art.72 Abs.3 GG eingeräumten Möglichkeit Gebrauch machen, vom Bundesnaturschutzgesetz abweichende Landesregelungen zu treffen. In einem zweiten Schritt werden diese Ergebnisse tabellarisch sowie in differenzierten Diagrammen grafisch dargestellt, um die zuvor in Textform erläuterten Ergebnisse komprimiert und somit überblicksmäßig zusammenzufassen. Es folgt eine Zusammenstellung denkbarer Szenarien und Reaktionsmöglichkeit des Bundes auf besonders geeignete sowie ungeeignete Entwicklungen der Landesgesetzgebung.
Das Bundeskabinett hat am 11. März 2009 vier einzelne Änderungen des Umweltrechts beschlossen. Die vom Kabinett beschlossenen Entwürfe novellieren im Wesentlichen das Wasserrecht, das Naturschutzrecht und das Strahlenschutzrecht. Zusammen mit dem ebenfalls beschlossenen Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt gehörten diese Neuerungen ursprünglich zum Umweltgesetzbuch (UGB). Die vier Gesetzentwürfe werden dem Parlament zugeleitet, damit sie noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden können.
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Umweltprüfung | 2 |
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Lebewesen & Lebensräume | 39 |
Luft | 8 |
Mensch & Umwelt | 50 |
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