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Evaluation der Praxis der Strategischen Umweltprüfung in Deutschland und Entwicklung von Vorschlägen zur Optimierung des Vollzugs und des Rechtsrahmens

Das Projekt "Evaluation der Praxis der Strategischen Umweltprüfung in Deutschland und Entwicklung von Vorschlägen zur Optimierung des Vollzugs und des Rechtsrahmens" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Sonderforschung interdisziplinäre Institutionenanalyse (sofia) e.V. durchgeführt. 2004 (Europarechtsanpassungsgesetz Bau) bzw. 2005 (SUP-Gesetz) wurde die europarechtlich vorgegebene Strategische Umweltprüfung (SUP) über Änderungen des BauGB, ROG und nicht zuletzt des UVPG in Deutschland verbindlich eingeführt. Seither wurden über einen 10-Jahreszeitraum vielfältige Praxiserfahrungen mit diesem Instrument gesammelt. Im Vorhaben soll zum Einen die in Deutschland inzwischen etablierte SUP-Praxis im Sinne einer retrospektiven Gesetzesfolgenabschätzung evaluiert werden. Es gilt zu überprüfen, ob und in welchem Umfang und welcher Qualität die mit der Einführung der SUP angestrebten Ziele erreicht wurden oder ob in der Vollzugspraxis und im Recht Nachjustierungen erforderlich sind. Zum Anderen dient das Vorhaben der Vorbereitung eines deutschen Beitrags zur Evaluierung der SUP-Richtlinie auf europäischer Ebene. Diese Evaluierung erfolgt gemäß Art. 12 SUP-RL alle sieben Jahre und ist im Arbeitsprogramm der Juncker-Kommission für 2015/2016 vorgesehen. Der turnusmäßigen Evaluierung der SUP-RL wird gegebenenfalls eine gesonderte sogenannte REFIT-Evaluierung (Ziel: Entbürokratisierung) folgen. Im Ergebnis dieser Prozesse ist eine (punktuelle) Novellierung der SUP-Richtlinie möglich, zumal die UVP-Richtlinie 2014 nach vorangegangener Evaluation ebenfalls novelliert wurde. Es ist notwendig, diese europäischen Prozesse im Interesse einer wirksamen Umweltvorsorge aktiv mitzugestalten und einem möglichen Standardabbau (unter dem Deckmantel der Entbürokratisierung) entgegenzuwirken. Um die deutschen Interessen wirksam wahrnehmen zu können, bedarf es allerdings verlässlicher Datengrundlagen zu den Erfahrungen mit der SUP in Deutschland. Sie können durch die Auswertung einer statistisch relevanten Anzahl von Einzelfällen gewonnen werden. Da ein Register oder eine systematische Erfassung Strategischer Umweltprüfungen in Deutschland nicht existiert, müssen die notwendigen Daten zunächst durch Recherchen in den Ländern und beim Bund generiert werden.

Städtebaurecht unter EU-Einfluss - Erfahrungsaustausch zur nationalen Umsetzung der UVP-Richtlinien in den Mitgliedstaaten (Teil II)

Das Projekt "Städtebaurecht unter EU-Einfluss - Erfahrungsaustausch zur nationalen Umsetzung der UVP-Richtlinien in den Mitgliedstaaten (Teil II)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen durchgeführt. Auf der zweiten internationalen Konferenz 'PlanNet Europe' diskutierten Experten der einzelnen EU-Staaten aus rechtlicher und praktischer Sicht den Stand der Anwendung der Plan-Umweltprüfungs-Richtlinie der EU in das nationale Städtebaurecht. Die Bauleitplanung wird zusehends von den umweltrechtlichen Vorgaben der EU überlagert und in die Pflicht genommen. Für die Umsetzung bzw. Anwendung des EU-Rechts auf dem Gebiet des Städtebaurechts sind die Erfahrungen von großer Bedeutung, die in der städtebaulichen Praxis in den anderen Mitgliedstaaten der EU gesammelt wurden. Um darüber hinaus bereits den Entstehungsprozess des Europäischen Gemeinschaftsrechts beeinflussen zu können, ist es erforderlich, auf Arbeitsebene gezielt den Kontakt zu den für das Städtebaurecht zuständigen Stellen in den übrigen Mitgliedstaaten der EU aufzubauen. Um einen europäischen Erfahrungsaustausch zum Städtebauerecht in den Mitgliedstaaten der EU zu ermöglichen und ein europäisches Netzwerk für den Bereich des Bauplanungsrechts und dessen Umsetzung in der Praxis aufzubauen, wurde die internationale Fachtagung 'PlanNet Europe' konzipiert und durchgeführt. Die erste Veranstaltung, die die Verzahnung von europäischem Umweltrecht und Stadtplanungsrecht sowie -praxis zum Thema hatte, fand im September 2001 im Beisein der EU-Kommission in Berlin statt. Im Zentrum der Diskussion stand die so genannte Projekt-UVP-Richtlinie, also die Richtlinie des Rates über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (85/337/EWG) vom 27. Juni 1985 und die UVP-Änderungs-Richtlinie (97/11/EG) vom 3. März 1997. Die Folgeveranstaltung im Jahr 2002, die Gegenstand dieses Projektes ist, befasste sich mit der Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (RL 2001/42/EG), der so genannten Plan-UP-Richtlinie bzw. strategischen Umweltprüfung (SUP). Auf dieser Fachveranstaltung wurden die bestehenden internationalen Kontakte vertieft und neue Experten aus der europäischen Ministerialbürokratie, Stadtplanungspraxis und Wissenschaft sowie aus der Beratung in das Netzwerk integriert. Neben allgemeinen Umsetzungsaspekten wurden erste Erfahrungen mit strategischen Ansätzen der UVP aus der Planungspraxis geschildert.

Erfahrungen mit der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) in der Praxis der Bauleitplanung

Das Projekt "Erfahrungen mit der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) in der Praxis der Bauleitplanung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen durchgeführt. Aufgrund ihrer Erfahrungen mit der Projekt-UVP erwartete ein großer Teil der im Rahmen des Rechtsgutachtens befragten Kommunen und Aufsichtbehörden eine weitere Verbesserung der Planungspraxis durch die Einführung der Umweltprüfung für alle Bauleitpläne (Plan-UP) ab 2004. Die am 21. Juni 2001 in Kraft getretene Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Prüfung der Umweltauswirkung bestimmter Pläne und Programme (Plan-UP-RL) musste bis Sommer 2004 in deutsches Recht umgesetzt werden. Das bedeutet, dass nach diesem Zeitpunkt grundsätzlich bei allen Flächennutzungsplänen (FNP) und Bebauungsplänen (BP) eine Umweltprüfung (UP) durchzuführen ist. In diese Gesetzesänderung sollten die Erfahrungen der Gemeinden und der staatlichen Genehmigungs- bzw. Rechtsaufsichtsbehörden mit der bisherigen Umweltverträglichkeitsprüfung (Projekt-UVP), die sich seit In-Kraft-Treten des Änderungsgesetzes am 3. August 2001 gesammelt hatten, so weit wie möglich Eingang finden. Dies war die Aufgabe der Rechtstatsachenuntersuchung. Es sollte untersucht werden, - wie die Gemeinden bei ihrer Bebauungsplanung bisher vorgegangen sind, - ob und welche Probleme sich dabei ergeben haben und - wie diese in Zukunft beseitigt werden können. Erhoben wurde auch eine Einschätzung der Gemeinden und der Bauleitplangenehmigungsbehörden bzw. Aufsichtsbehörden, wie sich die Einführung der Plan-UP voraussichtlich auswirken wird. Die Regelung der UVP ist eine Verfahrensvorschrift. Es handelt sich dem Grunde nach um eine formale Zusammenfassung dessen, was bei einer ordnungsgemäßen Planung ohnehin geleistet werden muss, nämlich die sachgerechte Aufbereitung und Bewertung des umweltrelevanten Abwägungsmaterials. Es bestand die Annahme, dass mit Einführung der UP für grundsätzliche alle Bauleitpläne die Planungsqualität und -kontinuität weiter verbessert werden, ohne dass längerfristig ein wesentlich höherer Planungsaufwand zu erwarten ist.

Demografische Entwicklung in Stadtregionen mit angespannten Wohnungsmärkten - Auswirkungen auf die Nutzung von natürlichen Ressourcen - Szenarien und Handlungsansätze (DemRess II)

Das Projekt "Demografische Entwicklung in Stadtregionen mit angespannten Wohnungsmärkten - Auswirkungen auf die Nutzung von natürlichen Ressourcen - Szenarien und Handlungsansätze (DemRess II)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH durchgeführt. Viele Stadtregionen kennzeichnet derzeit ein Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Daraus resultiert ein aktueller Neubaubedarf, dessen Auswirkungen vielfältig sind: Neben der reinen Bautätigkeit werden u.a. auch die technische und soziale Infrastruktur erneuert bzw. ergänzt. Insgesamt ergeben sich daraus weitreichende Folgen für die Umwelt, den Naturschutz und die Nutzung natürlicher Ressourcen. Verschiedene Vorarbeiten des UBA widmeten sich auf qualitativer Ebene bereits den Auswirkungen der demographischen Entwicklung in verschiedenen umweltrelevanten Handlungsfeldern. Mit diesem Vorhaben soll die spezifische Nutzung und Schonung von Ressourcen in wachsenden Stadtregionen mit hohen Neubaubedarf an bezahlbarem Wohnraum unter Berücksichtigung umweltbezogener Belange der Bauleitplanung untersucht werden. Das Projekt soll bestehende Arbeiten unter diesem Fokus ergänzen und quantitativ und qualitativ mit Daten (Fläche, Materialeinsatz, Energie, Wasser/Abwasser) untersetzen. Basierend auf einer Analyse von Maßnahmen zur ressourcenschonenden und nachhaltigen Raum- und Siedlungsentwicklung werden wichtige Planinhalte und Planungsprozesse sowohl auf raumordnerischer als auch kommunaler Ebene untersucht und die entscheidenden Aspekte identifiziert. Daran anschließend werden Sets von Plänen der ressourcenschonenden Raumentwicklung (zwei Landesentwicklungs- und vier Regionalpläne) und der Siedlungsentwicklung (vier Flächennutzungs-und sechs Bebauungspläne einschließlich anderer relevanter BauGB-Regelungen) hinsichtlich praxisorientierter Lösungsansätze ausgewertet. Basierend auf dieser Fallstudien erfolgt die Ausarbeitung von Entwicklungsszenarien, die sowohl die bundesweite als auch die regionale und kommunale Perspektive, umfasst. Hierzu werden insbesondere die Auswirkungen auf die Ressourcen Fläche, Baustoffe, Energie/Energieerzeugung (einschließlich des Materialeinsatzes) überschlägig betrachtet werden. Im Ergebnis sollen für die Bundesebene Vorschläge entwickelt werden, welche Hilfestellungen Kommunen bei der Entwicklung von ressourcenschonenden Siedlungsstrukturen benötigen. Für eine praxisorientierte Vermittlung sollen die gewonnenen Erkenntnisse prägnant in einer Fachbroschüre zusammengefasst.

Modellprojekte zur Raumverträglichkeitsprüfung im Alpenraum

Das Projekt "Modellprojekte zur Raumverträglichkeitsprüfung im Alpenraum" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung durchgeführt. Bei der fachlichen Begleitung der Prüfung der räumlichen Auswirkungen von baulichen Großvorhaben in drei Alpenländern wurde untersucht, wie Entscheidungsprozesse effektiver gestaltet werden können und eine breite Akzeptanz bei der vom Vorhaben betroffenen Bevölkerung erreicht werden kann. Die Raumverträglichkeit als planerisches Instrument ist mit dieser Bezeichnung ausdrücklich im deutschen Planungsrecht verankert (Paragraph 15 ROG). Aber auch in anderen Alpenländern werden Verfahren angewendet, die der Prüfung der Raumverträglichkeit dienen. Diese werden häufig auf laufende Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) aufgesattelt. Art. 10 des Protokolls 'Raumplanung und nachhaltige Entwicklung' der Alpenkonvention fordert, dass die Alpenländer die Voraussetzungen schaffen für eine Raumverträglichkeitsprüfung (RVP), die neben Umweltbelangen auch ökonomische, soziale und kulturelle Gesichtspunkte einbezieht. Die Studie hat deshalb zum Ziel, gesetzlich verankerte Verfahren zur Prüfung der Raumverträglichkeit von überörtlich bedeutsamen Projekten im Alpenraum zu analysieren, zu vergleichen und dabei - aufzuzeigen, welche Bausteine der Prüfverfahren optimiert werden können; - zu testen, wie diese Bausteine für sich und in ihrem Zusammenhang modifiziert oder ergänzt, vereinfacht oder an länderspezifische Planungs- und Prüfungspraxis angepasst werden können; - zu untersuchen, ob und wie die in den einzelnen Ländern jeweils unterschiedlichen Prüfverfahren zu vergleichbaren Ergebnissen kommen können. Hierfür wurden je ein Modellprojekt aus Deutschland, Italien und Österreich von einer Arbeitsgruppe in einem länderübergreifenden Diskussionsprozess begleitet, analysiert und bewertet. Ein wichtiges Ergebnis der Studie ist, dass es nicht allein darauf ankommt, die Auswirkungen verschiedener Alternativen der Raumbeanspruchung fachlich korrekt aufzuzeigen und unter Fachleuten eine Abwägung der Interessen vorzunehmen. Es bedarf zusätzlich einer gut organisierten Kommunikation mit der von der Planung betroffenen Bevölkerung, damit die als Folge von Großvorhaben auftretenden schwerwiegenden räumlichen Veränderungen von dieser verstanden und erörtert werden und damit in einem offenen und effizient strukturierten Entscheidungsprozess konsensfähige Lösungen gefunden werden können.

Pilotvorhaben für eine strategische Umweltprüfung zur Flächennutzungsplanung

Das Projekt "Pilotvorhaben für eine strategische Umweltprüfung zur Flächennutzungsplanung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung e.V. durchgeführt. Ziel des Projektes 'Pilot-SUP Rothenburg' ist die Anwendung eines methodischen Prüfkonzeptes zur Strategischen Umweltprüfung, welches innerhalb des Projektes 'Methodische Anforderungen an die strategische Umweltprüfung in der räumlichen Gesamtplanung' (P 145) entwickelt wird. Anhand dieses Praxistests wird die planungspraktische Anwendbarkeit des wissenschaftlich hergeleiteten Prüfkonzeptes erprobt und zugleich die Akzeptanz eines solchen Prüfkonzeptes in der Umwelt- und Naturschutzverwaltung als auch auf der gemeindlichen Ebene analysiert. Innerhalb des Projektes sollen dabei die Aspekte: - 'Wahrung eines inhaltlich und methodisch hochwertigen Standards bei der Umweltprüfung zur Bauleitplanung, - Einbindung des Prüfkonzeptes in das bestehende deutsche Planungssystem (unter anderem durch die Prüfung der Verwertbarkeit der Landschaftsplanung) und, - die Akzeptanz bei den Adressaten der Umweltprüfung', gleichermaßen berücksichtigt werden. Es geht damit nicht allein um die Entwicklung eines möglichst hochwertigen, unter Umständen sehr aufwändigen Verfahrenskonzeptes, sondern auch um die Sicherung eines planungspraktisch leistbaren und effizienten Prüfansatzes. Die Ergebnisse des Vorhabens 'Pilot-SUP Rothenburg' werden durch eine projektbegleitende Arbeitsgruppe, die sich ca. 1/2jährlich trifft, beraten und diskutiert. Dadurch wird auch die Übertragbarkeit der Ergebnisse des Praxistests auf andere Planungsverfahren gewährleistet. Arbeitsschritte und Zeitplanung: - Arbeitsphase 1: Diskussion des zu erprobenden Prüfkonzeptes (inkl. Scoping) und Vervollständigen der Daten- und Bewertungsgrundlagen für die SUP (12/03 - 03/04), - Arbeitsphase 2: Anwendung des Prüfkonzeptes auf die konzeptionellen Zielaussagen des Vorentwurfes zum Flächennutzungsplan (03/04 - 06/04), - Arbeitsphase 3: Anwendung des Prüfkonzeptes auf die detaillierteren Darstellungen des Vorentwurfs zum Flächennutzungsplan (inklusive standortbezogene Konfliktanalyse) (07/04 - 03/05), - Arbeitsphase 4: Erarbeitung des Umweltberichtes zum Flächennutzungsplan der VG Rothenburg (001/05 - 06/05), - Arbeitsphase 5: Bewertung und gegebenenfalls Überarbeitung des erprobten Prüfkonzeptes auf der Grundlage der Ergebnisse des Praxistests (04/05 - 09/05), - Arbeitsphase 6: Erstellung eines praxiserprobten Mustervorschlages zur Umsetzung der SUP-Verpflichtung für die Ebene der Flächennutzungsplanung, inklusive vorheriger Beratung der Projektergebnisse anhand von Workshops, Erarbeitung des Abschlussberichts (bis 12/05).

Qualitätsanalyse von Umweltprüfungen für die räumliche Gesamtplanung und Bauleitplanung

Das Projekt "Qualitätsanalyse von Umweltprüfungen für die räumliche Gesamtplanung und Bauleitplanung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hochschule Weihenstephan-Triesdorf, Zentrum für Forschung und Wissenstransfer, Institut für Ökologie und Landschaft durchgeführt. Anlass: Umsetzung der europäischen Richtlinie über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme im Jahr 2004 in deutsches Recht - U. a. Regionalpläne und Bauleitpläne unterliegen der Pflicht zur strategischen Umweltprüfung - EU-Kommission erstattet 5 Jahre nach Inkrafttreten Bericht über Anwendung und Wirksamkeit der Richtlinie. Ziele: - Überblick über das Qualitätsniveau von Umweltberichten - Trendaussagen zu Ursachen für gute oder schlechte Planungsfälle - Handlungsempfehlungen. Ergebnisse - Erhebliches Defizit in der Qualität der Umweltberichte - Größte Mängel in den Themenkomplexen Monitoring, Status-Quo-Prognose, Bewertung der Schutzgüter, Umweltziele und Alternativenprüfung - Zielstellung der UB häufig nicht erreicht. Ursachen: - fachliche Unsicherheiten - Interpretationsschwierigkeiten bezüglich Anforderungen an UB - Leitfäden nicht ausreichend - defizitäre Datengrundlagen - Fehlende Beratung und Prüfung.- mangelnde Akzeptanz des Instrumentes - mangelndes Bewusstsein über Funktion des Umweltberichtes - unbefriedigende Rahmenbedingungen.

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