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Nachhaltig aus der Corona-Krise

UBA legt 15-Punkte-Plan zur Konjunkturbelebung vor – Fokus auf Energie und Mobilität Das Umweltbundesamt (UBA) hat ein Konzept vorgelegt, wie die Corona-Konjunkturpakete gezielt am Umweltschutz ausgerichtet werden können. „Umwelt- und Klimaschutz standen in letzter Zeit weit oben auf der politischen Agenda. Beides bleibt auch nach Corona von übergeordneter Bedeutung. Wir sollten uns davor hüten, diese sehr gravierenden Probleme beim wirtschaftlichen Neustart aus dem Blick zu verlieren. Der Neustart ist nur zukunftsfähig, wenn wir die Finanzhilfen auch zum Umbau zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Gesellschaft nutzen. Falls wir in überholte Technologien und Strukturen investieren, verschärft dies die Umweltkrise, behindert Innovation, mindert unsere Wettbewerbsfähigkeit und lässt die Umsetzung des Pariser Klimaabkommens in weite Ferne rücken“, sagte UBA-Präsident Dirk Messner. Wichtig ist laut ⁠ UBA ⁠ eine Verschiebung der Steuer- und Abgabenlast vom Faktor Arbeit hin zu den Umweltschadenskosten. Dazu sollten umweltfreundliche Techniken wie die Nutzung erneuerbarer Energien im Verkehrssektor oder ressourcensparendes Verhalten steuerlich entlastet werden. Perspektivisch sollte der Anteil der Umweltsteuern am Gesamtsteueraufkommen steigen, so dass die Kosten der Umweltschäden den Verursachern stärker angelastet werden und nicht der Gesellschaft. Das UBA rät auch zu einem schrittweisen Abbau umweltschädlicher Subventionen – zum Beispiel der zu geringen Dieselbesteuerung oder der Steuerbefreiung für Kerosin. Die Einnahmeverluste des Staates liegen allein durch den Verzicht auf die Kerosinbesteuerung bei 8,3 Milliarden Euro (Jahr 2018). Ein wesentlicher Treiber für grüne und nachhaltige Arbeitsplätze war in den vergangenen Jahren die Wind- und Solarbranche. Leider ist der Ausbau der Windkraft in Deutschland nahezu zum Erliegen gekommen; auch die Solarbranche lahmt. „Erneuerbare Energien werden aber zur wichtigsten Energiequelle für den Strom-, Wärme- und Transportsektor. Die installierte Leistung der Windenergie muss bis zum Jahr 2050 auf 150 bis 200 Gigawatt (GW) steigen, die Leistung der Photovoltaik auf 200 bis 300 GW, um unsere Treibhausgasreduktionsziele zu erreichen. Das bedeutet mitelfristig einen Bruttozubau von jährlich 7,7 bis 10 GW Wind- und Photovoltaikkapazitäten. Der gegenwärtig deutlich geringere Ausbau muss deutlich gesteigert werden.“, sagte Prof. Dr. Harald Bradke, Leiter des Competence Centers Energietechnologien und Energiesysteme am Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (ISI), der das UBA-Papier zusammen mit UBA-Präsident Messner vorstellte. Auch das UBA schlägt ein Ausbaupaket für Windenergie und Photovoltaik vor, das die Ausbaupfade für Windenergie an Land und Photovoltaik auf jeweils 6 GW/Jahr anhebt und den 52 GW-Ausbaudeckel bei der Solarenergie streicht. Neuen Schub vor allem für das lokale Handwerk könnte eine Pflicht zum Einbau von Photovoltaikanlagen beim Neubau und bei der Dachsanierung geben. Im Bereich Mobilität schlägt das UBA vor, den Bundesanteil am „Umweltbonus“ für Elektro-Fahrzeuge zeitlich befristet zu verdoppeln. Auch eine dazugehörige Kaufprämie für private Ladepunkte sei sinnvoll. „Von einer Kaufprämie für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor halte ich dagegen wenig. Das kann ich mir nur bei ganz besonders effizienten Hybridfahrzeugen vorstellen. Öffentliche Gelder sollten besser genutzt werden, um Einnahmeausfälle bei Bus und Bahn als Folge der Coronakrise auszugleichen, den ÖPNV weiter auszubauen sowie den Rad- und Fußverkehr weiter zu stärken“, sagte Messner. „Die Krise als Chance zu nutzen hin zu nachhaltigem Wirtschaften ist fundamental wichtig, denn es stellt Deutschland gut auf, mittel- und langfristig Einkommen zu erwirtschaften“, kommentierte Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der Kreditanstalt für Wiederaufbau (⁠ KfW ⁠) das Papier des UBA. „Die Rückkehr auf einen Wachstumspfad und die Veränderung hin zu nachhaltigerem Wirtschaften ist gleichzeitig auch möglich. Dabei ist Planungssicherheit und ausreichend Zeit für die Anpassung entscheidend. Aus meiner Sicht müssen wir hierfür an folgenden 5 Punkten ansetzen: Krisenfestigkeit stärken, Klimaneutralität erreichen, Produktivitätssteigerungen durch Innovation und Digitalisierung steigern, internationale Vernetzung nutzen und Nationalisierung von Wertschöpfungsketten vermeiden sowie Europa stärken.“ Eine weitere Empfehlung des neuen UBA-Papieres ist eine sozial-ökologische Reform des Finanzsystems in Deutschland. Besonders in den Sektoren Energie und Mobilität will das UBA deutlich mehr finanzielle Anreize für umweltfreundliches Verhalten setzen – und gleichzeitig für mehr Gerechtigkeit sorgen: „Wir müssen umweltschädliche Subventionen abbauen und die Fairness unseres Finanzsystems stärker in den Blick nehmen. Eine ökologische Steuereform gelingt, wenn sie von den Menschen als gerecht empfunden wird. Nur dann bekommen wir Akzeptanz für einen grünen Neustart der Wirtschaft“, so Messner. Der Anfang für mehr Fairness könnte laut UBA eine deutliche Absenkung der Strompreise durch eine kurzfristig reduzierte EEG-Umlage machen. Bestandsanlagen, die vor dem 31. Dezember 2016 ans Netz gingen, würden laut UBA-Vorschlag über den Bundeshaushalt und ab 2021 zunehmend aus der ⁠ CO2 ⁠-Bepreisung finanziert. Die geringeren Stromkosten kämen vor allem ärmeren Haushalten sofort zugute und sollten mit einer kurzfristigen Anpassung der monatlichen Stromabschlagszahlungen einhergehen. Dies erhöht die Kaufkraft und belebt die Konjunktur. Profitieren würden von der Krise besonders betroffene Bereiche wie Gastronomie, Handel und Dienstleistungen. Die EEG-Differenzkosten bertragen derzeit jährlich rund 25 Mrd. Euro. Eine Verringerung der Umlage um 75 Prozent würde den nicht privilegierten Stromkunden eine Entlastung von 18,7 Mrd. Euro pro Jahr bringen. Das Dach aller nationalen Maßnahmen bildet Europa, vor allem der European Green Deal. „Der Green Deal muss bei der Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise eine zentrale Rolle einnehmen. Deutschland sollte versuchen, die EU-Kommission im Rahmen seiner EU-Ratspräsidentschaft bis Ende 2020 dabei zu unterstützen. Darüber hinaus sollte sich die Bundesregierung für eine Anhebung des europäischen Klimaziels auf mindestens 55 Prozent bis 2030 einsetzen. Nur so kommen wir auf einen verlässlichen Pfad in Richtung Klimaneutralität bis zum Jahr 2050“, sagte UBA-Präsident Messner.

Ratgeber: Das Energie-Sparschwein

Die Mehrzahl der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger ist der Ansicht, dass die meiste Energie in privaten Haushalten für Elektrogeräte verbraucht wird. Das ist falsch. Der wahre Energiefresser und damit auch der kostspieligste ist die Heizung. Der überwiegende Teil der von uns eingesetzten Energie geht in die Beheizung unserer Wohnungen und Häuser. Das verursacht nicht nur hohe Kosten, sondern auch eine erhebliche Umweltbelastung. Denn mit unseren Wohnungen heizen wir zugleich das ⁠ Klima ⁠ auf: Privathaushalte in Deutschland setzten nach unseren Erkenntnissen ca. 191 Millionen Tonnen Kohlendioxid frei (2007; ohne Kraftstoffe). Und Kohlendioxid ist der Klimakiller Nummer 1. Veröffentlicht in Ratgeber.

Umweltbilanz von Milch: Weidehaltung schlägt Stallhaltung

Ökobetriebe sind meist weniger umweltschädlich als konventionelle Betriebe Ökologisch produzierte Milch von Kühen, die auf der Weide stehen, ist umweltfreundlicher als Milch aus konventionellen Betrieben mit reiner Stallhaltung. Grund dafür ist vor allem der Anbau des Futters. Das ist das Ergebnis einer Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA), die die Umweltwirkungen verschiedener Milchproduktionssysteme in Deutschland analysiert und deren Umweltschadenskosten berechnet hat. Diese lagen zwischen 21 und 34 Cent pro Kilogramm Milch. Ökobetriebe mit Weidehaltung verursachten dabei mit bis zu 27 Cent die geringsten, konventionelle Betriebe mit reiner Stallhaltung mit bis zu 34 Cent pro Kilogramm Milch die höchsten Umweltschadenskosten. Die Studie „Sichtbarmachung versteckter Umweltkosten der Landwirtschaft am Beispiel von Milchproduktionssystemen“ untersuchte die einzelnen Teilprozesse der Milchproduktion für vier verschiedene typische Produktionsregionen in Deutschland. Dabei hat sie zwischen konventioneller und ökologischer Produktion sowie Produktion mit und ohne Weidegang unterschieden und für diese Betriebssysteme Umweltschadenskosten errechnet. Die Ergebnisse: Die Studie zeigt, wie bedeutsam die Futterproduktion für die Umweltwirkungen ist: Bei der konventionellen Milchherstellung ist die Bereitstellung des Futters verantwortlich für 18 bis 34 Prozent der Treibhausgasemissionen der Milch und damit der Haupttreiber für die ⁠ Klimawirkung ⁠. Bei der ökologischen Produktion sind es nur 6 bis 20 Prozent, also ein bis zwei Drittel weniger. Bei den direkten Verdauungsemissionen der Rinder schneidet die ökologisch produzierte Milch hingegen schlechter ab. Der Grund: Die einzelne Kuh gibt weniger Milch als die vergleichbare Kuh in konventioneller Haltung. Dadurch ist der Anteil der Verdauungsemissionen pro Kilogramm Milch höher. Umweltschadenskosten sind Kosten, die der Allgemeinheit zur Last fallen. Dies sind etwa Kosten, die für das Gesundheitssystem als Folge von emissionsbedingten Krankheiten entstehen oder Kosten für die Wiederherstellung von beschädigten Ökosystemen. Die Klimaschadenskosten mit durchschnittlich 18 Cent machen dabei den größten Anteil der Umweltschadenskosten aus. Die Schadenskosten dürften in der Realität noch höher ausfallen, denn noch ist es nicht möglich, für alle Umweltschäden auch Kosten zu berechnen, z. B. für Biodiversitätsverluste. In der Studie wurden die Umweltwirkungen von Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch, Belastungen des Wassers und Bodens durch Nitrate oder Phosphor (⁠ Eutrophierung ⁠, ⁠ Versauerung ⁠), Belastung von Menschen und Umwelt durch Chemikalien (Toxizität) und betriebsinterner Energieeinsatz betrachtet. Betriebe mit Weidegang schneiden im Vergleich zu den Betrieben mit reiner Stallhaltung in allen Kategorien besser ab. Beim Vergleich der ökologischen und konventionellen Betriebe haben die ökologischen Betriebe in allen Kategorien, außer bei ⁠ Landnutzung ⁠ und Versauerung als Folge von Gülleausbringung, einen Umweltvorteil. Grund für diese Ausnahme sind die geringeren Erträge des Ökolandbaus und der damit einhergehende größere Flächenbedarf für die Produktion des Futters. Die Studie wurde im Auftrag des Umweltbundesamtes vom Öko-Institut zusammen mit INFRAS und KTBL durchgeführt.

Marktanteile von grünen Produkten steigen – CO2-Emissionen im Konsumsektor dennoch unverändert

Der Umsatz mit grünen Produkten in den Konsumbereichen Wohnen, Mobilität und Ernährung ist 2015 um sieben Prozent gegenüber dem Vorjahr gewachsen. Dennoch haben sich die CO2-Emissionen im Konsumsektor kaum verändert. Dies zeigt die Studie „Grüne Produkte in Deutschland 2017 – Marktbeobachtungen für die Umweltpolitik“ des Umweltbundesamtes (UBA). So sind die CO2-Emissionen im Konsumbereich von 7,9 Tonnen pro Person und Jahr im Jahr 2005 lediglich um ein Prozent auf 7,8 Tonnen im Jahr 2014 gesunken. „Die Richtung stimmt, aber der Umsatz mit umweltfreundlichen Produkten wächst zu langsam. Dies liegt vor allem daran, dass die Preise für Produkte nicht die realen Kosten für die Umwelt widerspiegeln. Unser Konsum trägt ganz wesentlich zu Umweltbelastungen bei, daher sollten die Umweltkosten eingepreist werden“, sagt UBA-Präsidentin Maria Krautzberger. Trotz Zuwachs bei grünen Produkten sinken die Umweltbelastungen nicht: Die Emissionen im Bereich Mobilität sind wegen stark steigenden Emissionen beim Luftverkehr und kaum abnehmender Emissionen bei der Automobilität leicht um 0,4 Prozent gestiegen. Im Bereich Ernährung sind die Emissionen – vor allem aufgrund des hohen Fleischkonsums – mit rund neun Prozent sogar deutlich gestiegen. Die ⁠ CO2 ⁠-Emissionen im Bereich Wohnen sind dank energetischer Sanierungen immerhin um rund zehn Prozent in den letzten zehn Jahren gesunken. Gleichzeitig tragen das Wachstum der durchschnittlichen Wohnfläche ebenso wie die zunehmende Geräteausstattung insbesondere im Bereich Informations- und Telekommunikationstechnik zu Umweltbelastungen bei. Wohnen (Heizen und Strom), Mobilität und Ernährung sind für 80 Prozent der CO2-Emissionen des privaten Konsums verantwortlich. Die Studie untersucht den Umsatz grüner Produkte in diesen Konsumbereichen anhand der Marktentwicklung von Umweltsiegeln. Im Papiersegment beispielsweise ist der Blaue Engel verbreitet und bekannt – rund 17 Prozent der Hygienepapiere tragen den Blauen Engel, Marktanteile wie auch Umsätze haben seit 2012 leicht zugelegt. Umweltsiegel sind der Studie zufolge vor allem dann erfolgreich, wenn mit den grünen Produkten auch Geld gespart werden kann und wenn der Staat die Label durch Gesetze fördert. Ein Beispiel hierfür ist das sehr erfolgreiche EU-Energielabel: Zum einen lassen sich mit energieeffizienten Geräten Stromkosten sparen. Zum anderen ist das EU-Energielabel nicht freiwillig, sondern Pflicht. Bereits zum dritten Mal betrachtet das ⁠ UBA ⁠ die Marktentwicklung ausgewählter grüner Produkte in den drei zentralen Konsumbereichen Wohnen, Mobilität und Ernährung. Die Marktzahlen von 2008 bis 2015 werden dabei der Entwicklung der CO2-Emissionen des Konsums gegenübergestellt. Daneben wurden erstmalig die Marktentwicklungen der Umweltlabel Blauer Engel (Papier), EU Ecolabel (Hygieneartikel), FSC und PEFC (Holz) sowie GOTS (Textilien) untersucht.

Ökologische und ökonomische Aspekte beim Vergleich von Arbeitsplatzcomputern für den Einsatz in Behörden unter Einbeziehung des Nutzerverhaltens (Öko-APC)

Eine neue Studie des Umweltbundesamts zeigt: Computer länger zu nutzen, entlastet die Umwelt und senkt die Kosten. Durch eine kluge Auswahl der richtigen Produkte lassen sich zusätzlich Umweltbelastung und Kosten senken: Verwaltungen sollten ihre Computerarbeitsplätze mit Mini-PCs statt mit Desktop-PCs ausstatten und Notebooks nur verwenden, wenn die Computer mobil eingesetzt werden sollen. Der Bericht des Öko-Instituts und der TU Berlin liefert erstmals belastbare Zahlen zur Umweltbelastung über den gesamten Lebenszyklus und gibt Empfehlungen, wie der Energieverbrauch in der Nutzung realistisch berechnet werden kann. Veröffentlicht in Texte | 66/2016.

Methodenkonvention 2.0 zur Schätzung von Umweltkosten, Anhang A

Der Anhang A der Methodenkonvention 2.0 beschreibt die Methoden zur Schätzung von Umweltkosten und gibt Empfehlungen zur Methodenauswahl. Dabei erfolgt eine Differenzierung zwischen tangiblen Umweltschäden, die direkt in Geldeinheiten bemessen werden können, und intangiblen Schäden, bei denen zunächst Wertschätzung für die Schäden bzw. ihre Vermeidung ermittelt werden muss. Tangible Umweltschäden - beispielsweise Produktionsverluste – lassen sich unter bestimmten Bedingungen mit Marktpreisen bewerten. Zur Ermittlung von intangiblen Umweltschadenskosten werden indirekte Bewertungsmethoden zur Schätzung der Zahlungsbereitschaft für Umweltgüter und direkte Bewertungsmethoden vorgestellt. Abschließend gibt Anhang A Empfehlungen zu der Frage, wie sich vorhandene Umweltkostenschätzungen auf ein neues Bewertungsproblem übertragen lassen („Benefit Transfer“).

Hohe Kosten durch unterlassenen Umweltschutz

Eine Tonne CO2 verursacht Schäden von 180 Euro – Umweltbundesamt legt aktualisierte Kostensätze vor Zu viele Treibhausgase, Luftschadstoffe und andere Umweltbelastungen schädigen unsere Gesundheit, zerstören Ökosysteme und lassen Tiere und Pflanzen aussterben. Zudem führen sie zu wirtschaftlichen Einbußen durch z. B. Produktionsausfälle, Ernteverluste oder Schäden an Gebäuden und Infrastruktur. Für viele dieser Schäden gibt es etablierte wissenschaftliche Methoden, um sie in Geldwerten auszudrücken. Das Umweltbundesamt (UBA) hat in der gerade veröffentlichten Methodenkonvention 3.0 seine Empfehlungen zur Ermittlung solcher Schäden aktualisiert und die Kosten durch Umweltbelastungen neu berechnet. Danach verursacht zum Beispiel die Emission einer Tonne Kohlendioxid (CO2) Schäden von rund 180 Euro. Umgerechnet auf die Treibhausgasemissionen Deutschlands 2016 entspricht dies Gesamtkosten von rund 164 Mrd. Euro. Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes: „Maßnahmen für den Umwelt- und Klimaschutz sparen uns und kommenden Generationen viele Milliarden Euro durch geringere Umwelt- und Gesundheitsschäden. Das sollten wir auch bei der Diskussion um Luftreinhaltung oder den Kohleausstieg nicht vergessen.“ In der „Methodenkonvention 3.0 zur Ermittlung von Umweltkosten“ wurden zahlreiche Parameter herangezogen, um die Kosten von Umweltbelastungen zu berechnen. Dazu gehören die Kosten zur Wiederherstellung beschädigter Gebäude und Infrastrukturen, der Marktwert von Ernteverlusten und Produktionsausfällen und der Betrag, den Menschen bereit wären für die Vermeidung von Gesundheitsschäden zu bezahlen. Die „Methodenkonvention 3.0“ hilft dabei, die Schäden durch Umweltbelastungen deutlich zu machen und den Kosten des Umweltschutzes gegenüber zu stellen. Mit den Kostensätzen der „Methodenkonvention 3.0“ lässt sich u. a. ermitteln, welche Kosten durch Umweltbelastungen bei der Strom- und Wärmeerzeugung oder beim Personen- und Güterverkehr entstehen. So verursacht zum Beispiel eine Kilowattstunde (kWh) Braunkohlestrom Umweltschadenskosten von durchschnittlich 20,81 Cent. Der im Jahr 2016 in Deutschland erzeugte Braunkohlestrom führte danach zu Umweltschadenskosten von 31,2 Mrd. Euro. Zum Vergleich: Eine Kilowattstunde Strom aus Windenergie führt lediglich zu Umweltschäden in Höhe von 0,28 Cent. Die ⁠ Emission ⁠ einer Tonne Feinstaub (PM2.5) im Verkehr verursacht durchschnittliche Umweltschäden in Höhe von 59.700 Euro, die Emission einer Tonne Stickoxide (NOx) 15.000 Euro. Hochgerechnet auf die Gesamtemissionen des Verkehrs in Deutschland im Jahr 2016 ergibt das Umweltschäden von 1,49 Mrd. für Feinstaub und 7,29 Mrd. Euro für Stickoxide pro Jahr. Maria Krautzberger: „Diese Beispiele zeigen die riesige Dimension der Schäden, die jedes Jahr durch Umweltbelastungen in Deutschland entstehen. Auch wenn sie sich nicht sofort als finanzielle Belastung zum Beispiel im öffentlichen Haushalt niederschlagen: Diese Schäden sind real und verursachen enorme volkswirtschaftliche Kosten.“

Konsequenter Umweltschutz spart der Gesellschaft viele Milliarden Euro

Umweltbundesamt legt neue Kostensätze für Umweltschäden vor Treibhausgase, Stickstoffemissionen und andere Umweltbelastungen schädigen unsere Gesundheit und zerstören Ökosysteme. Zudem führen sie zu Produktionsausfällen, Ernteverlusten und Schäden an Gebäuden und Infrastruktur. Für viele dieser Schäden gibt es etablierte wissenschaftliche Methoden, um sie in Geldwerten auszudrücken. Das Umweltbundesamt (UBA) hat in der neu veröffentlichten Methodenkonvention 3.1 die Kostensätze von Umweltbelastungen aktualisiert und um Kostensätze für Stickstoff- und Phosphoremissionen, Treibhausgase in der landwirtschaftlichen Lieferkette und Baustoffe erweitert. Prof. Dirk Messner, Präsident UBA: „Konsequenter Umwelt- und Klimaschutz spart uns und kommenden Generationen viele Milliarden Euro durch geringere Umwelt- und Gesundheitsschäden. Das Thema sollte bei den aktuellen Diskussionen zum EU-Klimaziel oder zur EU-Agrarpolitik und deren nationaler Umsetzung – aber zum Beispiel auch in der Handelspolitik – eine deutlich größere Rolle spielen.“ Die Produktion eines einzigen Kubikmeters tropischen Hartholzes verursacht mindestens 1.440 Euro Umweltschadenskosten, die Produktion von einer Tonne Beton mittlerer Festigkeit erzeugt Umweltschadenskosten von ca. 26 Euro. Allein durch die Produktion von Transportbeton (also Beton, der in stationären Betonmischanlagen hergestellt und mit Betonmischfahrzeugen zur Baustelle geliefert wird) entstanden so im Jahr 2019 Umweltschadenskosten in Höhe von ca. 3,2 Mrd. Euro. Sie waren damit fast so hoch wie der Gesamtumsatz der Branche von ca. 4,1 Mrd. Euro. Durch das Recyclen von Baustoffen lassen sich Umweltschadenskosten in beträchtlichem Ausmaß sparen. So sinken zum Beispiel durch die Verwendung von Recycling-Stahl die Umweltschadenskosten pro Tonne um mindestens 350 Euro, bei Recycling-Aluminium sogar um 970 Euro. Die neue „Methodenkonvention 3.1 zur Ermittlung von Umweltkosten“ berechnet auf wissenschaftlicher Basis die Kosten von Umweltbelastungen. Zu den Umweltschadenskosten gehören z.B. die Wiederherstellungskosten beschädigter Gebäude und anderer Infrastrukturen, der Marktwert von Ernteverlusten und Produktionsausfällen, aber auch Geldbeträge, die Menschen bereit wären für die Vermeidung von Gesundheitsschäden zu bezahlen. Gegenüber der „Methodenkonvention 3.0“ wurden die Kostensätze für Umweltbelastungen an das Jahr 2020 angepasst und um Kostensätze für Stickstoff- und Phosphoremissionen, Treibhausgase in der landwirtschaftlichen Lieferkette und Baustoffe erweitert. Der Kostensatz für ⁠ CO2 ⁠-Emissionen stieg aufgrund der im Zeitablauf steigenden Schäden und der Inflationsanpassung von 180 Euro/Tonne im Jahr 2016 auf 195 Euro/Tonne im Jahr 2020. Werden die Nutzen heutiger und zukünftiger Generationen gleichgewichtet, ergibt sich durch die dann stärker berücksichtigten zukünftigen Schäden sogar ein Kostensatz von 680 Euro/Tonne für das Jahr 2020. Mit den erweiterten Kostensätzen der „Methodenkonvention 3.1“ ergeben sich für die Ausbringung von einem Kilo Stickstoff in der landwirtschaftlichen Praxis konservativ geschätzt Umweltschadenskosten von 6,30 Euro, die Ausbringung von einem Kilo Phosphor 4,44 Euro. Bei einem durchschnittlichen Stickstoffüberschuss von 94 kg/ha und einer landwirtschaftlich genutzten Fläche von ca. 16,5 Mio. ha entspricht das jährlichen Gesamtkosten von ca. 11,5 Mrd. Euro allein in Deutschland. Dirk Messner: „Diese Beispiele zeigen die signifikante Dimension der Schäden, die jedes Jahr durch Umweltbelastungen in Deutschland entstehen. Es ist wichtig, diese oft übersehenen Kosten sichtbar zu machen: Denn die verursachten Gesundheits- und Umweltschäden sind real, für unsere heutige Gesellschaft, für unsere Kinder und Enkel, aber auch für Menschen in anderen Teilen der Welt. Gerade auch in der Diskussion um die Verwendung von Corona-Aufbauhilfen sollten wir sicherstellen, dass die öffentlichen Gelder nur für umweltgerechte Projekte und den Übergang zu einer klima- und umweltverträglichen Wirtschaft verwendet werden.“

Methodological Convention 2.0 for Estimates of Environmental Costs, Annex A

Annex A of the Methodological Convention 2.0 describes the methods for estimating environmental costs and makes recommendations for the choice of methods, differentiating between tangible environmental damage, which can be directly expressed in monetary units, and intangible damage, for which the value attached to it or its avoidance must first be determined. Tangible environmental damage – e. g., production losses – can under certain circumstances be evaluated by market prices. For determining intangible environmental damage costs, methods of indirect evaluation of willingness to pay for environmental goods and direct evaluation methods are presented. Finally, Annex A gives recommendations regarding the question of how existing environmental cost estimates can be applied to a new valuation problem (“benefit transfer”).

Paradigmenwechsel in der Green-IT notwendig!
 Nutzungsdauer von Arbeitsplatzcomputern in der Bundesverwaltung – Wirtschaftlichkeit und Umweltschutz

Computer länger zu nutzen, entlastet die Umwelt, schont Ressourcen und senkt die Kosten, denn der größte Teil des Energie- und Ressourcenverbrauchs, der Umweltbelastung entsteht während der Herstellung der Computer und die Kosten für die Anschaffung sind entscheidend für die Gesamtkosten. Die bisher vom IT-Rat des Bundes empfohlenen Mindestnutzungszeiten von beispielsweise drei Jahren für Notebooks sind zu kurz. Eine moderne, nachhaltige IT-Strategie für die öffentliche Verwaltung sollte deutlich längere Zeiten vorsehen. Diese Schlussfolgerungen aus einer Studie, die das Freiburger Öko-Institut im Auftrag des Umweltbundesamtes durchgeführt hat, sind im gemeinsamen Positionspapier des Umweltbundesamtes und des Öko-Instituts zusammengefasst. Veröffentlicht in Position | 06.2016.

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