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Umweltallianz Sachsen-Anhalt Die Umweltallianzvereinbarung Jahrestreffen der Umweltallianz Sachsen-Anhalt 2025 25 Jahre Umweltallianz Sachsen-Anhalt – 2024 das Jubiläumsjahr Der Beirat für "Umwelt und Wirtschaft" - Fachliche Begleitung Mitglieder im Beirat für "Umwelt und Wirtschaft" Mitglieder der Umweltallianz Arbeitskreise und Workshops Arbeitskreises Nachhaltigkeit Netzwerktreffen der Umwelt- und Nachhaltigkeitspartnerschaften der Bundesländer Preis der Umweltallianz Sachsen-Anhalt Preis der Umweltallianz Sachsen-Anhalt 2026 Botschafter der Umweltallianz Sachsen-Anhalt Dokumente

Die Umweltallianz Sachsen-Anhalt  gibt es seit 1999. Rund 200 Wirtschaftsunternehmen, Verbände, Kommunen und die Landesregierung arbeiten in der Umweltallianz  zusammen. Grundlage für die freiwillige Partnerschaft  ist die "Vereinbarung zur Nachhaltigen Standortpolitik durch kooperativen Umweltschutz“. Das Bündnis steht unter der Schirmherrschaft des Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt. Die Mitgliedschaft  in der Umweltallianz Sachsen-Anhalt ist kostenlos. Sie steht auch mittelständischen und kleinen Unternehmen offen. Kontakt zur Geschäftsstelle der Umweltallianz im Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU): Link: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Link: Jahrestreffen der Umweltallianz Sachsen-Anhalt am 15. Oktober 2025 im cCe Kulturhaus in Leuna Link: 25 Jahre Umweltallianz Sachsen-Anhalt Die fachliche Begleitung und die Weiterentwicklung der Umweltallianz sind Aufgabe des Beirates für „Umwelt und Wirtschaft", der seinen Sitz in Magdeburg beim Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt hat. Mitglieder des Beirates Vertreter Anschrift Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau Andreas Scholtyssek (Vorsitzender) Franckestraße 5 06110 Halle (Saale) E-Mail: ascholtyss(at)halle.ihk.de Tel.: 0345 212 62 03 Fax: 0345 212 644 203 Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Michael Stief Leipziger Straße 58 39112 Magdeburg E-Mail: michael.stief(at)mwu.sachsen-anhalt.de Tel.: 0391 567 19 79 Fax: 0391 567 17 27 Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt Matthias Wagner Hasselbachstraße 4 39104 Magdeburg E-Mail: Matthias.Wagner(at)mw.sachsen-anhalt.de Tel.: 0391 567 44 14 Fax: 0391 567 44 50 Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Dr. Christiane Röper Reideburger Straße 47 06116 Halle (Saale) E-Mail: Christiane.Roeper(at)lau.mwu.sachsen-anhalt.de Tel.: 0345 57 04 500 Fax: 0345 57 04 190 Industrie- und Handelskammer Magdeburg Lukas Thormann Alter Markt 8 39104 Magdeburg E-Mail: lukas.thormann(at)magdeburg.ihk.de Tel.: 0391 56 93 152 Fax: 0391 56 93 193 Handwerkskammer Halle (Saale) Sven Sommer Gräfestraße 24 06110 Halle (Saale) E-Mail: ssommer(at)hwkhalle.de Tel.: 0345 29 99 228 Fax: 0345 29 99 200 Handwerkskammer Magdeburg Karsten Gäde Gareisstraße 10 39106 Magdeburg E-Mail: kgaede(at)hwk-magdeburg.de Tel.: 0391 62 68 212 Fax: 0391 62 68 110 Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände Sachsen-Anhalt e.V. Kai Bieler Verband der Chemischen Industrie e.V. Kleine Klausstraße 14 06108 Halle (Saale) E-Mail: bieler(at)nordostchemie.de Tel.: 0345 38 80 751 Fax: 0345 38 80 760 Landkreistag Sachsen-Anhalt Christian Plath Albrechtstraße 7 39104 Magdeburg E-Mail: plath(at)landkreistag-st.de Tel.: 0391 56 53 140 Fax: 0391 56 53 190 Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt Anika Grimm Sternstraße 3 39104 Magdeburg E-Mail: a.grimm(at)sgsa.info Tel.: 0391 59 24 340 Fax: 0391 59 24 444 Deutscher Gewerkschaftsbund Landesbüro Sachsen-Anhalt Martin Mandel Olvenstedter Straße 66 39108 Magdeburg E-Mail: martin.mandel(at)dgb.de Tel.: 0391 62 50 323 Fax: 0391 62 50 327 Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Michael Zorn Dessauer Straße 70 06118 Halle E-Mail: michael.zorn(at)lvwa.sachsen-anhalt.de Tel.: 0345 51 42 500 Fax: 0345 51 42 512 Die Umweltallianz Sachsen-Anhalt hat 196 Mitglieder. Die aktuelle Mitgliederliste der Umweltallianz und eine Kartenübersicht ist auf den Seiten des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt einsehbar. Das Spektrum der Mitglieder reicht von großen internationalen Unternehmen über mittelständische Firmen bis hin zu kleinen Handwerksbetrieben. Bewerbungsberechtigt sind Einzelunternehmen, Kammern, Verbände und sonstige Einrichtungen der Wirtschaft mit einem Standort bzw. Firmensitz in Sachsen-Anhalt. Hier Bewerbungsformular und Beispiele aus der Praxis. weiterlesen "Mitglied werden" Gemäß der Vereinbarung zur Umweltallianz , sollen verstärkt aktuelle wirtschaftliche und umweltpolitische Fragestellungen auf die Tagesordnung gehoben und in Branchengesprächen und regionalen Arbeitsgruppen thematisiert werden. Zwischen der Landesregierung und Unternehmen der Umweltallianz gibt es einen regelmäßigen Informationsaustausch zu aktuellen umweltpolitischen Themen. So entstanden branchenspezifische Kooperationen , zum Beispiel mit der Abfallwirtschaft. Der erste regionale Arbeitskreis der Umweltallianz Sachsen-Anhalt wurde im Februar 2020 in Schönebeck gegründet, er war Vorbild für die Bildung weiterer regionaler Netzwerke. Dies war der erste Schritt zur Neuausrichtung der Umweltallianz als Plattform für den Erfahrungsaustausch zu Umwelt- und Energiethemen. Weitere Veranstaltungen folgten, wie das Treffen der Umweltallianz im September 2021 in Sangerhausen , der Workshop der Umweltallianz zur Energieeffizienz in der Wirtschaft in Gardelegen im Oktober 2022 und der Wasserstoff-Stammtisch Mansfeld-Südharz im Februar 2023. Am 28.05.2024 fand die Kick-Off-Veranstaltung des neu gegründeten Arbeitskreises Nachhaltigkeit in Piesteritz statt. Es folgten weitere Treffen des Arbeitskreises Nachhaltigkeit am 13.08.2024 in Leuna, am 24.10.2024 in Halle, am 06.02.2025 war das vierte Treffen des Arbeitskreises Nachhaltigkeit in Halle, am 20.05.2025 das fünfte Treffen in Eisleben, am 17.06.2025 war das sechste Treffen bei der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA) in Magdeburg, am 23.09.2025 war das siebte Treffen in Hettstedt, am 03.12.2025 fand das achte Treffen in unserem Hause, im Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt in Magdeburg, am 29.01.2026 das neunte Treffen im Landesamt für Umweltschutz in Halle und am 14.04.2026 fand das zehnte Treffen des Arbeitskreises Nachhaltigkeit bei Lieken Brot- und Backwaren GmbH in der Lutherstadt Wittenberg statt. Alle Termine und Veranstaltungen der Umweltallianz Sachsen-Anhalt Das Netzwerktreffen der Umwelt- und Nachhaltigkeitspartnerschaften der Bundesländer 2026 fand vom 22. bis 24. April 2026 in Hessen in Wiesbaden statt. Es wurde vom Forum Nachhaltige Standortstärkung Hessen ausgerichtet. Das Netzwerktreffen der Umwelt- und Nachhaltigkeitspartnerschaften der Bundesländer 2025 fand vom 14. bis 16. Mai 2025 in Sachsen-Anhalt in Halle (Saale) statt. Gastgeber war die Umweltallianz Sachsen-Anhalt. Auf der Agenda des gemeinsamen Erfahrungs- und Informationsaustauschs standen u. a. Themen wie Nachhaltige Geldanlagen, die Vorstellung des Kompetenzzentrums für Energieeffizienz durch Digitalisierung (KEDi), Entwicklung und aktueller Sachstand der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie sowie  Stand der Vorhaben zur Weiterentwicklung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex‘ (DNK). Zudem berichteten die Vertreter der einzelnen Umwelt- und Nachhaltigkeitspartnerschaften über aktuelle Projekte und Verfahrensweisen. Mit dabei waren der Umwelt- und Klimapakt Bayern , das Netzwerk Umwelt Unternehmen im Land Bremen , die UmweltPartnerschaft Hamburg , die Umweltallianz Hessen , die Niedersachsen Allianz für Nachhaltigkeit (NAN) , die Umwelt- und Klimaallianz Sachsen , das Nachhaltigkeitsabkommen Thüringen und natürlich die Umweltallianz Sachsen-Anhalt. Mit dem Preis der Umweltallianz Sachsen-Anhalt werden hervorragende unternehmerische Leistungen auf dem Gebiet der Ressourceneffizienz und der Green Economy ausgezeichnet. Der landesweite Wettbewerb ist eine gemeinschaftliche Initiative von Partnern und Mitgliedern des Bündnisses. Der 10. Preis der Umweltallianz, der mit 8.500 Euro ausgelobt wurde, stand unter dem Motto „Engagement im Umweltschutz – unternehmerisches Handeln für die Zukunft“. Bewerben konnten sich sachsen-anhaltische Unternehmen, die deutlich machten, dass sich wirtschaftlicher Erfolg und Umweltschutz nicht gegenseitig ausschließen, indem sie: •    ambitioniert Klimaschutzmaßnahmen ergreifen, •    die immer knapper werdenden natürlichen Ressourcen effizient einsetzen, •    durch ihre Innovationsstärke die Klima- und Ressourcenschonung vorantreiben und •    das wirtschaftliche Potenzial in grünen Technologien, Produkten und Dienstleistungen erkennen, weiterdenken und nutzen. Eine Jury wählte in einem ersten Bewertungsschritt aus allen Bewerbern zunächst drei Finalisten aus, aus denen der Preisträger gekürt wurde. Der 10. Preis der Umweltallianz Sachsen-Anhalt 2026 wurde am 17. Juni 2026 in der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau verliehen. Hier die Wettbewerbsbeiträge der Finalisten im Video. Preisträger wurde: Stadtwerke Hettstedt GmbH mit Würdigung für: Transformation des Fernwärmesystems in eine klimaneutrale Wärmeversorgung mit dem Projekt „Grüne Fernwärme Hettstedt“ Finalisten wurden: Synthos Schkopau GmbH mit Würdigung für: Synthesekautschuk für verbesserten Reifenabrieb – ein Beitrag zur Mikroplastikreduktion Wittenberg Gemüse GmbH mit Würdigung für: Industriesymbiose im Gemüseanbau: CO₂  & Abwärmenutzung, geschlossene Wasser  und Energiekreisläufe sowie regionale Wertschöpfung Weitere Informationen und Bilder rund um den Preis der Umweltallianz Sachsen-Anhalt 2026 finden Sie hier. Die Botschafter der Umweltallianz sollen für die Anliegen des Bündnisses werben. Unter ihnen ist Marcus Ostendorf von der Bäckerei Möhring in Barleben, der 2018 als erster Botschafter der Umweltallianz ernannt wurde. Über die App "Too good to go" werden Backwaren zum reduzierten Preis abgegeben, die am Ende des Tages nicht verkauft werden konnten. Dieser Einsatz für Ressourcenschutz und gegen Lebensmittelverschwendung wurde gewürdigt. Auf der Festveranstaltung am 14.11.2022 ernannte Umweltminister Willingmann zwei weitere Botschafter der Umweltallianz. Herr Ostendorf von der Bäckerei Möhring in Barleben teilt sich diese Aufgabe nun mit Robert Dreyer von der Tischlerei Dreyer aus Wulferstedt und Jörg Schulze vom Kompetenznetzwerk „Mittel-deutsche Entsorgungswirtschaft“ aus Halle. Mehr Informationen zu den Botschaftern der Umweltallianz

Baufeld West am Truppenübungsplatz Stetten am kalten Markt

ID: 5151 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Vor dem Hintergrund geplanter künftiger Bauvorhaben von mehreren Gebäuden am militärischen Standort Albkaserne Stetten a.k.M. ist der Bereich West herzurichten und zu erschließen. Das Grundstück ist hierfür baureif zu machen und durch eine Umzäunung in den bestehenden militärischen Sicherheitsbereich einzubinden, um das unbefugte Betreten zu verhindern und die sicherheitsrechtlichen Anforderungen zu gewährleisten. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 27.10.2025 Datum der Vorprüfung: 02.10.2024 Art des Zulassungsverfahrens: Waldumwandlungsverfahren nach § 45 Abs.2 Bundeswaldgesetz UVP-Kategorie: Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr KompZ BauMgmt - Standort Stuttgart Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr KompZ BauMgmt S K6 Nürnberger Str. 184 70374 Stuttgart Deutschland Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Kompetenzzentrum Baumanagement Stuttgart, Postfach 10 52 61, 70045 Stuttgart Vorhabenträger Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Kompetenzzentrum Baumanagement Stuttgart Nürnbergerstr. 184 70374 Stuttgart Deutschland Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung UVP-Bericht Baufeld West am Truppenübungsplatz Stetten am kalten Markt Kontaktdaten des Auslegungsortes Gemeindeverwaltung Stetten am kalten Markt Schlosshof 1 72510 Stetten am kalten Markt Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag bis Mittwoch  8:15 Uhr bis 12:15 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr Freitag   8:15 Uhr bis 12:15 Uhr Weitere Ortshinweise Gemeindeverwaltung Stetten a.k.M., Rathaus, EG-Zimmer 001 Eröffnungsdatum der Auslegung 20.11.2025 Enddatum der Auslegung 19.12.2025 Erörterung: Erörterungstermin Ort der Erörterung Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Kompetenzzentrum Baumanagement Stuttgart Nürnberger Str. 184 in Gebäude 4n, Raum 231/232 der Theodor-Heuss-Kaserne 70374 Stuttgart Deutschland Ort der Informationsveranstaltung: Deutschland Hinweise / Ankündigungen / Erläuterungen: In dem vorgenannten Verfahren findet der nach §§ 18 Abs. 1 S. 4 UVPG, 73 Abs. 6 S. 1 VwVfG vorgeschriebene Erörterungstermin am Montag, den 02.03.2026 um 10:30 Uhr in Gebäude 4n, Raum 231/232 der Theodor-Heuss-Kaserne, Nürnberger Str. 184, 70374 Stuttgart statt. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Teilnahmeberechtigt sind der Träger des Vorhabens, die Behörden, die Betroffenen sowie diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 19.01.2026 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 20.11.2025 Verfahrensinformationen und -unterlagen Dokumente Öffentliche Bekanntmachung zur Auslegung der Unterlagen Baufeld West_2.pdf Projektinformation Baufeld West .pdf Öffentliche Auslegung 251015 UVP-Bericht Albkaserne Stetten.pdf Anlage 1_251015 EA-Bilanz Baufeld West.pdf Anlage 2_251015 UVP-VP_Ausklinkung Baufeld West.pdf Anlage 3_251015 Formblatt_Natura2000_VorpruefungAusklinkung Baufeld West.pdf Anlage 4_251015 Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung zum Baufeld West StOÜbPl Stetten a. k. Markt.pdf Anlage 5_251015 Antrag_Ausnahme-Befreiung_§33NatschG_Albkaserne_Stetten.pdf Anlage 6_HB-WU-15_Forstlicher Fachbeitrag_0.pdf Anlage 7_220124 Faunistische Kartierung Alb-Kaserne Stetten.pdf Anlage zur Anlage 6_KB-SG-01_Maßnahmenblatt_neu_0.pdf Öffentliche Bekanntmachung zur Auslegung der Unterlagen Baufeld West_3.pdf Projektinformation Baufeld West _0.pdf Erörterungstermin In dem vorgenannten Verfahren findet der nach §§ 18 Abs. 1 S. 4 UVPG, 73 Abs. 6 S. 1 VwVfG vorgeschriebene Erörterungstermin am Montag, den 02.03.2026 um 10:30 Uhr in Gebäude 4n, Raum 231/232 der Theodor-Heuss-Kaserne, Nürnberger Str. 184, 70374 Stuttgart statt. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Teilnahmeberechtigt sind der Träger des Vorhabens, die Behörden, die Betroffenen sowie diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben.

Windpark Holzhausen-Bellersen GbR, Genehmigungsbescheid nach § 4 BImSchG für eine WEA in 33034 Brakel

Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung des Genehmigungsbescheides gemäß § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) Die Windpark Holzhausen-Bellersen GbR, Vattmannstraße 3, 33100 Paderborn, beantragte mit Schreiben vom 23.10.2024, hier eingegangen am 25.10.2024, die immissionsschutzrecht-liche Genehmigung gemäß § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von einer Wind-energieanlage des Typs Vestas V136-4.2 mit 169 m Nabenhöhe, 238 m Gesamthöhe und einer Leistung von 4,2 MW auf den folgenden Grundstücken in 33034 Brakel: WEA 1: Gemarkung Bellersen, Flur 1, Flurstück 32 (Az.: 43.0176/24/1.6.2) Mit Genehmigungsbescheid vom 04.06.2025 wurde der Windpark Holzhausen-Bellersen GbR die Genehmigung für das o. g. Vorhaben erteilt. Der Bescheid und die Rechtsbehelfsbe-lehrung werden hiermit gemäß § 21a der 9. BImSchV auf Antrag des Vorhabenträgers öffent-lich bekannt gemacht. Das Genehmigungsverfahren wurde im vereinfachten Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 19 BImSchG durchgeführt. Die Genehmigung enthält u. a. Bedingungen und Auflagen zur Sicherstellung und Einhaltung des Immissionsschutzes, des Baurechts, des Brandschutzes, des Landschafts- und Natur-schutzes, des Gewässerschutzes, des Abfallrechts, des Arbeitsschutzes und des zivilen und militärischen Luftverkehrsrechts. Die Genehmigung erlischt drei Jahre nach Ihrer Bestands-kraft, wenn die Windenergieanlage bis dahin nicht in Betrieb genommen worden ist. Der Genehmigungsbescheid mitsamt Begründung liegt innerhalb der Auslegungsfrist im Zeit-raum vom 18.07.2025 bis einschließlich zum 01.08.2025 beim Kreis Höxter, Moltkestraße 12, 37671 Höxter, Abteilung Umweltschutz und Abfallwirtschaft, Zimmer B 709, der Stadt Brakel, Am Markt 12, 33034 Brakel, Zimmer 1 (Erdgeschoss des Rathauses) und kann dort an jedem behördlichen Arbeitstag während der Dienststunden eingesehen werden. Zur Ver-meidung von Wartezeiten wird um eine telefonische, schriftliche oder elektronische Voran-meldung gebeten. Eine Voranmeldung ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Dienststunden der Kreisverwaltung Höxter: Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Dienststunden der Stadtverwaltung Brakel: Montag, Mittwoch: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Dienstag, Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr Freitag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Termine für die Einsichtnahme können unter folgenden Kontaktdaten vereinbart werden: Frau Madita Wiedemeier, m.wiedemeier@kreis-hoexter.de, 05271/965-4472 (Kreisverwaltung Höx-ter), Herr Bernd Bohnenberg, b.bohnenberg@brakel.de; 05272 360-1301 (Stadtverwaltung Brakel). Dieser Bekanntmachungstext, der Bescheid und seine Begründung können während des Zeitraums vom 18.07.2025 bis einschließlich zum 01.08.2025 auch auf der Internetseite des Kreises Höxter unter der Adresse www.bekanntmachungen.kreis-hoexter.de abgerufen und eingesehen werden. Auf Verlangen eines Beteiligten kann auch eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Die Entscheidung wird zudem während dieses Zeitraums über das länderübergreifende UVP-Portal unter https://uvp-verbund.de/nw bekannt gegeben. Mit dem Ende der Auslegungsfrist (01.08.2025, 24:00 Uhr) gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Rechtsbehelfsbelehrung: „Gegen diesen Bescheid kann vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, innerhalb eines Monats nach dessen Zustel-lung Klage erhoben werden.“ Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Madita Wiedemeier. KREIS HÖXTER 37671 Höxter, 17.07.2025 Der Landrat Im Auftrag als untere Immissionsschutzbehörde Az.: 43.0176/24/1.6.2 Dr. Kathrin Weiß Fachbereichsleitung

Windpark Holzhausen-Bellersen GbR, Genehmigung nach § 4 BImSchG für eine WEA in 33034 Brakel (WEA2)

Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung des Genehmigungsbescheides gemäß § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) Die Windpark Holzhausen-Bellersen GbR, Vattmannstraße 3, 33100 Paderborn, beantragte mit Schreiben vom 23.10.2024, hier eingegangen am 25.10.2024, die immissionsschutzrecht-liche Genehmigung gemäß § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von einer Wind-energieanlage des Typs Vestas V172-7.2 mit 199 m Nabenhöhe, 285 m Gesamthöhe und einer Leistung von 7,2 MW auf den folgenden Grundstücken in 33034 Brakel: WEA 2: Gemarkung Bellersen, Flur 1, Flurstück 24 (Az.: 43.0177/24/1.6.2) Mit Genehmigungsbescheid vom 04.06.2025 wurde der Windpark Holzhausen-Bellersen GbR die Genehmigung für das o. g. Vorhaben erteilt. Der Bescheid und die Rechtsbehelfsbe-lehrung werden hiermit gemäß § 21a der 9. BImSchV auf Antrag des Vorhabenträgers öffent-lich bekannt gemacht. Das Genehmigungsverfahren wurde im vereinfachten Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 19 BImSchG durchgeführt. Die Genehmigung enthält u. a. Bedingungen und Auflagen zur Sicherstellung und Einhaltung des Immissionsschutzes, des Baurechts, des Brandschutzes, des Landschafts- und Natur-schutzes, des Gewässerschutzes, des Abfallrechts, des Arbeitsschutzes und des zivilen und militärischen Luftverkehrsrechts. Die Genehmigung erlischt drei Jahre nach Ihrer Bestands-kraft, wenn die Windenergieanlage bis dahin nicht in Betrieb genommen worden ist. Der Genehmigungsbescheid mitsamt Begründung liegt innerhalb der Auslegungsfrist im Zeit-raum vom 18.07.2025 bis einschließlich zum 01.08.2025 beim Kreis Höxter, Moltkestraße 12, 37671 Höxter, Abteilung Umweltschutz und Abfallwirtschaft, Zimmer B 709, der Stadt Brakel, Am Markt 12, 33034 Brakel, Zimmer 1 (Erdgeschoss des Rathauses) und kann dort an jedem behördlichen Arbeitstag während der Dienststunden eingesehen werden. Zur Ver-meidung von Wartezeiten wird um eine telefonische, schriftliche oder elektronische Voran-meldung gebeten. Eine Voranmeldung ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Dienststunden der Kreisverwaltung Höxter: Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Dienststunden der Stadtverwaltung Brakel: Montag, Mittwoch: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Dienstag, Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr Freitag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Termine für die Einsichtnahme können unter folgenden Kontaktdaten vereinbart werden: Frau Madita Wiedemeier, m.wiedemeier@kreis-hoexter.de, 05271/965-4472 (Kreisverwaltung Höx-ter), Herr Bernd Bohnenberg, b.bohnenberg@brakel.de; 05272 360-1301 (Stadtverwaltung Brakel). Dieser Bekanntmachungstext, der Bescheid und seine Begründung können während des Zeitraums vom 18.07.2025 bis einschließlich zum 01.08.2025 auch auf der Internetseite des Kreises Höxter unter der Adresse www.bekanntmachungen.kreis-hoexter.de abgerufen und eingesehen werden. Auf Verlangen eines Beteiligten kann auch eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Die Entscheidung wird zudem während dieses Zeitraums über das länderübergreifende UVP-Portal unter https://uvp-verbund.de/nw bekannt gegeben. Mit dem Ende der Auslegungsfrist (01.08.2025, 24:00 Uhr) gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Rechtsbehelfsbelehrung: „Gegen diesen Bescheid kann vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, innerhalb eines Monats nach dessen Zustel-lung Klage erhoben werden.“ Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Madita Wiedemeier. KREIS HÖXTER 37671 Höxter, 17.07.2025 Der Landrat Im Auftrag als untere Immissionsschutzbehörde Az.: 43.0177/24/1.6.2 Dr. Kathrin Weiß Fachbereichsleitung

Windenergie Brakel II GbR, Genehmigungsverfahren nach § 4 BImSchG, 1 WEA in 33034 Brakel

Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung des Genehmigungsbescheides gemäß § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) Die Windenergie Brakel II GbR, Renker Weg 1, 33175 Bad Lippspringe, beantragte mit Schreiben vom 21.05.2025, hier eingegangen am 23.05.2025, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von einer Windener-gieanlage des Typs Enercon E-175 EP5 E2 mit 174,50 m Nabenhöhe, 262 m Gesamthöhe und einer Leistung von 7 MW auf dem folgenden Grundstück in 33034 Brakel: WEA 03: Gemarkung Bökendorf, Flur 14, Flurstück 68 (Az.: 43.0085/25/1.6.2) Mit Genehmigungsbescheid vom 30.06.2026 wurde der Windenergie Brakel II GbR die Ge-nehmigung für das o. g. Vorhaben erteilt. Der Bescheid und die Rechtsbehelfsbelehrung wer-den hiermit gemäß § 21a der 9. BImSchV auf Antrag des Vorhabenträgers öffentlich bekannt gemacht. Das Genehmigungsverfahren wurde im vereinfachten Verfahren ohne Öffentlich-keitsbeteiligung gemäß § 19 BImSchG durchgeführt. Die Genehmigung enthält u. a. Bedingungen und Auflagen zur Sicherstellung und Einhaltung des Immissionsschutzes, des Baurechts, des Brandschutzes, des Landschafts- und Natur-schutzes, des Gewässerschutzes, des Abfallrechts, des Arbeitsschutzes und des zivilen und militärischen Luftverkehrsrechts. Die Genehmigung erlischt drei Jahre nach Ihrer Bestands-kraft, wenn die Windenergieanlage bis dahin nicht in Betrieb genommen worden ist. Der Genehmigungsbescheid mitsamt Begründung liegt innerhalb der Auslegungsfrist im Zeit-raum vom 24.07.2026 bis einschließlich zum 07.08.2026 beim Kreis Höxter, Moltkestraße 12, 37671 Höxter, Abteilung Umweltschutz und Abfallwirtschaft, Zimmer B 709 sowie bei der Stadt Brakel, Am Markt 12, 33034 Brakel, Zimmer 1 (Erdgeschoss des Rathauses) aus und kann dort an jedem behördlichen Arbeitstag während der Dienststunden eingesehen werden. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird um eine telefonische, schriftliche oder elektronische Voranmeldung gebeten. Eine Voranmeldung ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Dienststunden der Kreisverwaltung Höxter: Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Dienststunden der Stadtverwaltung Brakel: Montag, Mittwoch: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Dienstag, Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr Freitag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Termine für die Einsichtnahme können unter folgenden Kontaktdaten vereinbart werden: Frau Madita Wiedemeier, m.wiedemeier@kreis-hoexter.de, 05271/965-4472 (Kreisverwaltung Höx-ter), Herr Bernd Bohnenberg, b.bohnenberg@brakel.de; 05272 360-1301 (Stadtverwaltung Brakel). Dieser Bekanntmachungstext, der Bescheid und seine Begründung können während des Zeitraums vom 24.07.2026 bis einschließlich zum 07.08.2026 auch auf der Internetseite des Kreises Höxter unter der Adresse www.bekanntmachungen.kreis-hoexter.de abgerufen und eingesehen werden. Auf Verlangen eines Beteiligten kann auch eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Die Entscheidung wird zudem während dieses Zeitraums über das länderübergreifende UVP-Portal unter https://uvp-verbund.de/nw bekannt gegeben. Mit dem Ende der Auslegungsfrist (07.08.2026, 24:00 Uhr) gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Rechtsbehelfsbelehrung: „Gegen diesen Bescheid kann vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, innerhalb eines Monats nach dessen Zustel-lung Klage erhoben werden.“ Nach § 63 Abs. 1 Satz 1 BImSchG hat eine Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zulas-sung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern keine aufschiebende Wirkung. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, kann auf Antrag die aufschiebende Wirkung der Anfech-tungsklage anordnen (§ 80 Abs. 5 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)). Der Antrag kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung gestellt und begründet werden (§ 63 Abs. 2 Satz 1 BImSchG). Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Madita Wiedemeier. KREIS HÖXTER 37671 Höxter, 23.07.2026 Der Landrat Im Auftrag als untere Immissionsschutzbehörde Az.: 43.0085/25/1.6.2 Dr. Kathrin Weiß Fachbereichsleitung

'Marktplatz der Maerkte' im Rahmen der TerraTec - Fachmesse und Forum fuer globale Umweltmaerkte

Felix Nova GmbH, Genehmigungsverfahren nach § 4 BImSchG, 1 WEA in 33034 Brakel

Öffentliche Bekanntmachung des Genehmigungsbescheides gemäß § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) Die Felix Nova GmbH, Am Hauptbahnhof 4, 45468 Mülheim an der Ruhr, beantragte mit Schreiben vom 24.06.2025, hier eingegangen am 24.06.2025, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von einer Windener-gieanlage des Typs Nordex N175/6.X mit 199 m Nabenhöhe, 286,50 m Gesamthöhe und einer Leistung von 6,8 MW auf dem folgenden Grundstück in 33034 Brakel: WEA 26: Gemarkung Siddessen, Flur 3, Flurstück 1 (Az.: 43.0102/25/1.6.2) Mit Genehmigungsbescheid vom 20.03.2026 wurde der Felix Nova GmbH die Genehmi-gung für das o. g. Vorhaben erteilt. Der Bescheid und die Rechtsbehelfsbelehrung werden hiermit gemäß § 21a der 9. BImSchV auf Antrag des Vorhabenträgers öffentlich bekannt ge-macht. Das Genehmigungsverfahren wurde im vereinfachten Verfahren ohne Öffentlich-keitsbeteiligung gemäß § 19 BImSchG durchgeführt. Die Genehmigung enthält u. a. Bedingungen und Auflagen zur Sicherstellung und Einhaltung des Immissionsschutzes, des Baurechts, des Brandschutzes, des Landschafts- und Natur-schutzes, des Gewässerschutzes, des Abfallrechts, des Arbeitsschutzes und des zivilen und militärischen Luftverkehrsrechts. Die Genehmigung erlischt drei Jahre nach Ihrer Bestands-kraft, wenn die Windenergieanlage bis dahin nicht in Betrieb genommen worden ist. Der Genehmigungsbescheid mitsamt Begründung liegt innerhalb der Auslegungsfrist im Zeit-raum vom 17.04.2026 bis einschließlich zum 04.05.2026 beim Kreis Höxter, Moltkestraße 12, 37671 Höxter, Abteilung Umweltschutz und Abfallwirtschaft, Zimmer B 709 sowie bei der Stadt Brakel, Am Markt 12, 33034 Brakel, Zimmer 1 (Erdgeschoss des Rathauses) und kann dort an jedem behördlichen Arbeitstag während der Dienststunden eingesehen werden. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird um eine telefonische, schriftliche oder elektronische Vo-ranmeldung gebeten. Eine Voranmeldung ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Dienststunden der Kreisverwaltung Höxter: Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Dienststunden der Stadtverwaltung Brakel: Montag, Mittwoch: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Dienstag, Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr Freitag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Termine für die Einsichtnahme können unter folgenden Kontaktdaten vereinbart werden: Frau Madita Wiedemeier, m.wiedemeier@kreis-hoexter.de, 05271/965-4472 (Kreisverwaltung Höx-ter), Herr Bernd Bohnenberg, b.bohnenberg@brakel.de; 05272 360-1301 (Stadtverwaltung Brakel). Dieser Bekanntmachungstext, der Bescheid und seine Begründung können während des Zeitraums vom 17.04.2026 bis einschließlich zum 04.05.2026 auch auf der Internetseite des Kreises Höxter unter der Adresse www.bekanntmachungen.kreis-hoexter.de abgerufen und eingesehen werden. Auf Verlangen eines Beteiligten kann auch eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Die Entscheidung wird zudem während dieses Zeitraums über das länderübergreifende UVP-Portal unter https://uvp-verbund.de/nw bekannt gegeben. Mit dem Ende der Auslegungsfrist (04.05.2026, 24:00 Uhr) gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Rechtsbehelfsbelehrung: „Gegen diesen Bescheid kann vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, innerhalb eines Monats nach dessen Zustel-lung Klage erhoben werden.“ Nach § 63 Abs. 1 Satz 1 BImSchG hat eine Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zulas-sung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern keine aufschiebende Wirkung. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, kann auf Antrag die aufschiebende Wirkung der Anfech-tungsklage anordnen (§ 80 Abs. 5 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)). Der Antrag kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung gestellt und begründet werden (§ 63 Abs. 2 Satz 1 BImSchG). Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Madita Wiedemeier. KREIS HÖXTER 37671 Höxter, 16.04.2026 Der Landrat Im Auftrag als untere Immissionsschutzbehörde Az.: 43.0102/25/1.6.2 Dr. Kathrin Weiß Fachbereichsleitung

Landesamt für Umweltschutz

Pressemitteilung Nr. 06/2006 Halle, den 18.09.07 Landesamt für Umweltschutz Autofreier Tag „in die Stadt ohne mein Auto“ am 22. September 2007 „Strassen zum Leben“ Öffentlichkeitsarbeit Die Europäische Woche der Mobilität (EWM) wird seit 5 Jahren veranstaltet und will eine langfristige Verhaltensänderung in Fragen der Mobilität und des städtischen Verkehrs sowie eine Verbesserung der Gesundheit und der Lebensqualität der europäischen Bürgerinnen und Bürger erreichen. Aus Sachsen-Anhalt beteiligen sich die Städte Halle (Saale), Dessau-Roßlau und Wernigerode mit Aktionen an der Mobilitätswoche und dem autofreien Tag. Die Stadt Halle (Saale) veranstaltet anlässlich der Woche der Mobilität eine Fahrradtour. Dessau-Roßlau bietet vom 17. bis 23. September vielfältige Aktionen, Informationen und Diskussionen; u.a. zur kommunalen Verkehrsplanung und zur umweltfreundlichen Nutzung verschiedener Verkehrsmittel. In Wernigerode gibt es eine Talkrunde im Rathaus zum Thema "Mobilität in der Stadt" 18.09.07 und den 8. Wernigeröder Umweltmarkt am 20.09.07 Das Landesamtes für Umweltschutz nimmt den Aktionstag "In die Stadt - ohne mein Auto!" zum Anlass, weitere individuelle Möglichkeiten für die Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel zu prüfen, damit der Aktionstag kein Aktionismus bleibt und zu dauerhaften Veränderungen hinsichtlich einer nachhaltigen Mobilität führt. Ein wichtiger Schritt war im Jahr 2007 die Teilnahme an der Aktion „Mit dem Rad zur Arbeit“, einer Initiative von ADFC und AOK. Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Reideburger Straße 47 06116 Halle (Saale) Tel.: (0345) 5704-123 Fax: (0345) 5704-205 dornack@lau.mlu.lsa-net.de www.lau-st.de

Stendal_L%C3%A4rmaktionsplan.pdf

Lärmaktionsplan für die Hansestadt Stendal 680000 685000 690000 695000 700000 Strategische Lärmkarte der 4. Runde gemäß Richtlinie 2002/49/EG 5840000 5840000 675000 Hansestadt Stendal Planinhalt: LDEN - Hauptverkehrsstraßen in Sachsen-Anhalt mit über 3 Mio. Kfz/Jahr Pegelbereich LDEN 5835000 5835000 ab 55 bis 59 dB(A) ab 60 bis 64 dB(A) ab 65 bis 69 dB(A) ab 70 bis 74 dB(A) ab 75 dB(A) Zeichenerklärung Gemeindegrenze Flurstückgrenzen 5830000 5830000 Gebäude Straße > 3 Mio. Kfz/Jahr Lärmschutzwand Brücke Berechnungsgrundlage: BUB 2021 Berechnungshöhe: 4,00 m Berechnungsraster: 10 m x 10 m Gebäudemodell: EBA 2021, ALKIS Geländemodell: DGM1, LVermGeo LSA, 2021 Quelle: Landesamt für Umweltschutz © GeoBasis-DE/ LVermGeo LSA 5825000 5825000 Berlin, im August 2022 im Auftrag der Hansestadt Stendal Koordinatensystem: ETRS89 UTM-Zone 32 5820000 5820000 0 675000 680000 685000 690000 695000 1000 2000 3000 4000 5000 m 700000 Leipzig | 24. September 2024 C:\Users\litr\Documents\Projekte\4236_LAP-STENDAL\20240924 LAP Stendal.indd IMPRESSUM Titel ��������Lärmaktionsplan für die Hansestadt Stendal Auftraggeber ��������Hansestadt Stendal Markt 1 39576 Hansestadt Stendal www.stendal.de Bearbeitung ��������HOFFMANN-LEICHTER Ingenieurgesellschaft mbH Thomasiusstraße 2 04109 Leipzig www.hoffmann-leichter.de Projektteam ��������Christian Hecht (Projektmanager) Lisa Gehmlich Ort | Datum ��������Leipzig | 24. September 2024

Wirtschaftsfaktor Umweltschutz: Beschäftigungswirkungen des Umweltschutzes und Wettbewerbsfähigkeit der Umweltwirtschaft - Aktualisierung wichtiger Kenngrößen

Neben dem Klimaschutz stellen auch andere Bereiche, wie beispielsweise die Trinkwasserversorgung oder Abwasserbehandlung, Luftreinhaltung, Lärmminderung oder Abfallbeseitigung in vielen Regionen der Welt ein Problem dar und führen zu verstärkten Investitionen in den Umwelt- und Klimaschutz. Dadurch steigt weltweit der Bedarf an Umwelt- und Klimaschutztechnologien sowie an Produkten, die umweltfreundlich und ressourcenschonend sind. Umso wichtiger werden Umwelt- und Klimaschutz auch für die Wirtschaft. Die Analysen der vergangenen Jahre belegen diese zunehmende Bedeutung des Umweltschutzes für Wirtschaft und Beschäftigung. Sie zeigen auch, dass Deutschland eine starke Rolle bei der Entwicklung und Vermarktung von Umwelttechnologien hat. Diese gute Wettbewerbsposition eröffnet große Chancen für die deutsche Wirtschaft. Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, verlässliche und zeitnahe Informationen zu den Beschäftigungswirkungen des Umwelt- und Klimaschutzes zu gewinnen und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der deutschen Umweltschutzindustrie regelmäßig anhand von Indikatoren zu analysieren. Entsprechende Daten werden von der offiziellen Statistik oder anderen Quellen jedoch nicht zur Verfügung gestellt und können nur im Rahmen von Forschungsprojekten geschätzt werden. In dem Vorhaben sollen wichtige Kenngrößen zur wirtschaftlichen Bedeutung des Umweltschutzes aktualisiert werden. Zu diesen Kenngrößen gehören u.a. Umweltschutzbeschäftigte, Welthandelsanteile im Umweltschutz, Produktionsvolumen an Umweltschutzgütern und Patente für Umwelttechnologien. Einen Schwerpunkt bildet die wirtschaftliche Bedeutung des Klimaschutzes. Dieser Schwerpunkt soll weiter ausgebaut werden, um entsprechende Daten in die nationale und internationale Debatte einspeisen zu können. Auch die durch Effizienzmaßnahmen ausgelösten wirtschaftlichen Impulse sollen in diesem Projekt aktualisiert werden. Das Projekt soll außerdem ermöglichen, auf aktuelle politische Entwicklungen einzugehen und den sich hieraus ergebenden Bedarf an Daten und wirtschaftlichen Kenngrößen zu decken. Die Methodik der Vorgängeruntersuchungen soll verwendet und weiterentwickelt werden. Letzteres ist erforderlich, um den Aktualisierungen der Datenbasis und der Klassifikationen durch das Statistische Bundesamt bzw. das europäische Patentamt Rechnung tragen zu können. Darüber hinaus sind methodische Weiterentwicklungen erforderlich, um weitere wichtige Themenfelder abdecken zu können. Die Aktualisierung der meisten Daten erfolgt alle zwei Jahre. Somit erfolgen im Projekt zwei Aktualisierungen, die jeweils zeitnah veröffentlicht werden. Eine Ausnahme bilden die Indikatoren zur ökonomischen Bedeutung von Energieeffizienzmaßnahmen. Hier erfolgt die Aktualisierung jährlich. Neben der Erhebung der Daten spielt die öffentlichkeitswirksame Aufbereitung eine wichtige Rolle.

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