Die Allgäu Kies GmbH & Co. KG, Memmingen, beantragte mit den Planunterlagen der LARS consult mbH, Memmingen, vom 12.02.2020 eine Plangenehmigung für die Nasskiesausbeute auf den Grundstücken Fl.Nrn. 416 bis 419 der Gemarkung Frechenrieden. Für das Vorhaben ist eine allgemeine Vorprüfung nach § 7 Abs. 1 UVPG i.V.m. Nr. 13.18.1 der Anlage 1 zum UVPG vorgesehen, in der über das Erfordernis der Umweltverträglichkeitsprüfung entschieden wird. Auf den Grundstücken Fl.Nrn. 417 bis 419 der Gemarkung Frechenrieden findet bereits ein Nasskiesabbau statt. Bei dem beantragten Vorhaben soll die bereits genehmigte Rekultivierung geändert und der Nasskiesabbau auf das Grundstück Fl.Nr. 416 der Gemarkung Frechenrieden erweitert werden. Der Nasskiesabbau hat aufgrund der Größe keine gravierenden negativen Auswirkungen auf die Umwelt und Dritte. Sie befindet sich nicht in einem besonders schützens-werten Bereich. Die allgemeine Vorprüfung der Merkmale des Vorhabens, des Standorts des Vorhabens und der Art und Merkmale der möglichen Auswirkungen des Vorhabens ergab, dass keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen vorliegen. Es wird hiermit festgestellt, dass für den Nasskiesabbau mit anschließender Rekultivierung auf den Grundstücken Fl.Nrn. 416 bis 419 nach den Planunterlagen der LARS consult mbH, Mem-mingen vom Februar und Juni 2019 und des Gutachtens des Wasserwirtschaftsamtes Kempten vom 12.02.2020 aus o.g. Gründen eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht (§ 7 Abs. 1 Satz 3 UVPG).
Wasserrecht; Antrag auf gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser aus dem Tiefbrunnen Beutelsbach-Reitholz zum Zwecke der öffentlichen Trinkwasserversorgung, Planvorschlag WSG auf Fl.Nr. 1589/1 Gemarkung Beutelsbach nach § 15 WHG, §§ 51, 52 WHG, § 9 Abs. 1 Nr. 5 WHG, § 10 WHG; Antragssteller: Gemeinde Beutelsbach, Dorfplatz 8, 94501 Beutelsbach; Förmliche Bekanntmachung nach § 15 Abs. 2 WHG, § 11 Abs. 2 WHG, Art. 69 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) i.V.m. Art. 73 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz -BayVwVfG-; Geschäftszeichen: 53.0.02/6421.05/2023-341 Bekanntgabe nach § 5 Abs. 2 UVPG, § 9 Abs. 3 und 4, § 7 UVPG in Verbindung mit den in der Anlage 3 aufgeführten Kriterien des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) 1. Die Gemeinde Beutelsbach, Dorfplatz 8, 94501 Beutelsbach, beantragt mit Antrag vom 03.07.2023 eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser aus dem Brunnen Beutelsbach-Reitholz auf der Flurnummer 1589/1, Gemarkung und Gemeinde Beutelsbach, sowie die Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes. Antragsumfang: Brunnen B1 Beutelsbach-Reitholz Fl.Nr. 1589/1 Gemarkung Beutelsbach maximale Momentanentnahme [l/s] 6 maximale Tagesentnahme [m³/d] 390 maximale Jahresentnahme [m³/a] 64.000 Das zutage geförderte Grundwasser soll zur Trink- und Brauchwasserversorgung der Gemeinde Beutelsbach verwendet werden. Einer einzigen Untersuchung zufolge handelt es sich bei dem, über den Brunnen geförderten, Grundwasser um reines – tritiumfreies – Tiefengrundwasser. Aktuell erachtet das Wasserwirtschaftamt Deggendorf das bestehende Wasserschutzgebiet inklusive Verbotskatalog für ausreichend und die Neufestsetzung des Trinkwasserschutzgebietes wird aufgeschoben, bis die aussagekräftigen Planunterlagen für das Wasserschutzgebiet und die Untersuchungsergebnisse für das Tiefengrundwasser vorliegen, weil diese nach der Begutachtung durch das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf nicht ausreichend sind. Das Landratsamt Passau weist darauf hin, dass die bestehende Verordnung des Landratsamtes Passau vom 08.06.1999 über das Wasserschutzgebiet "Beutelsbach-Reitholz" für die öffentliche Wasserversorgung der Gemeinde Beutelsbach (Brunnen 1 auf Fl.Nr. 1589/1 Gemrkung Beutelsbach, Gemeinde Beutelsbach) rechtsgültig und einzuhalten ist (veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Nummer 14/99 vom 16.06.1999, amtlich niedergelegt und einsehbar während der Öffenungszeiten bei der Gemeinde Beutelsbach, Dorfplatz 8, 94501 Beutelsbach und beim Landratsamt Passau –Untere Wasserrechtsbehörde- Domplatz 11, 94032 Passau), ist aber nicht Verfahrensgegenstand. Durch die o.g. beantragte gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für die Ableitung von Grundwasser mit der o.g. Ableitungsmenge von 64.000 (m³/Jahr) unterfällt das Vorhaben der Nr. 13.3.3 Spalte 2 = standortbezogene Vorprüfung der Anlage 3 zum UVPG (§ 11 WHG i.V.m. § 5 Abs. 1 UVPG, § 9 Abs. 3 und 4, § 7 UVPG in Verbindung mit den in der Anlage 3 genannten Kriterien zum UVPG). Im Rahmen einer standortbezogene Vorprüfung ist unter Berücksichtigung der Schutzkriterien der Anlage 3 zum UVPG festzustellen, ob durch das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten sind und deshalb eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, sofern erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf grundwasserabhängige Ökosysteme zu erwarten sind. 2. Gesamtergebnis: Die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls hat ergeben, dass die Maßnahme nach Einschätzung des Landratsamtes Passau auf Grund überschlägiger Prüfung keiner förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen ist, da keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu besorgen sind, weil durch die Gewässerbenutzung keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf grundwasserabhängige Ökosysteme zu erwarten sind. 3. Wesentliche Begründung nach § 5 Abs. 2 Satz 2 UVPG: Die überschlägige Prüfung anhand der Schutzkriterien hat ergeben, dass aus nachstehenden Gründen eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht veranlasst ist: • Nach den Planunterlagen wird Umweltverträglichkeitsprüfung ausgeschlossen (siehe Ziffer 5.3 des Erläuterungsberichtes mit den Ausführungen zur „standortbezogen Vorprüfung“ in den Antragsunterlagen Büro IFB/Eigenschenk vom 03.07.2024). • Das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf hat im Amtsgutachten vom 20.06.2024 die beantragte Grundwassermenge von 64.000 ³/Jahr auf 50.000 m³/Jahr, Tagesentnahme 250 m³/, max. 6 l/s (kont. 3 l/s) für die öffentliche Trinkwasserversorgung und damit reduziert vorgeschlagen. • Besondere örtliche Gegebenheiten nach § 7 Abs. 2 UVPG liegen nicht vor. • Bisher sind keine nachteiligen Auswirkungen der Grundwasserentnahme auf Oberflächengewässer, Tier- oder Pflanzenlebensgemeinschaften bekannt. Geschützte Feuchtflächen nach §30 BNatSchG sind im (Wirk-)Bereich des Brunnens oder in den Zonen des geplanten Wasserschutzgebietes nicht vorhanden. Schutzgebiete i.S.d. §20 Abs. 2 bzw. §32 BNatSchG sind in der näheren Umgebung ebenso nicht vorhanden. • Schutzgüter i.S.d. Anlage 3 Nr. 2.3 UVPG sind von der Wasserentnahme aufgrund der Distanz zu diesen überwiegend nicht betroffen. Im Umkreis von 1 km befinden sich zwei gesetzlich geschützte Biotope, welche jedoch keine Feuchtbiotope darstellen. Eine erhebliche Beeinträchtigung dieser Flächen kann daher ausgeschlossen werden. Nach §7 Abs. 2 Satz 4 UVPG besteht folglich keine UVP-Pflicht für das Vorhaben. • Es wird davon ausgegangen, dass durch die Grundwasserentnahme keine Absenkung des Grundwasserspiegels erfolgt und somit auch zukünftig keine nachteiligen Auswirkungen auf die heimische Tier- und Pflanzenwelt zu erwarten sind. Demnach besteht aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege mit der Wasserentnahme Einverständnis, wenn die Erlaubnis unter Vorbehalt weiterer Auflagen, die sich aus naturschutzfachlichen und rechtlichen Gründen als notwendig erweisen sollten, erteilt wird (Stellungnahme Untere Naturschutzbehörde vom 21.08.2023). • Das Vorhaben verursacht keine nachteiligen Auswirkungen nach Prüfung durch das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf und die Untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Passau. • Erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf grundwasserabhängige Ökosysteme wurden nicht ermittelt. • Technische Schutzvorkehrungen gewährleisten einen ordnungsgemäßen Betrieb der Wassergewinnungsanlage, insbesondere durch die Steuerungs- und Messeinrichtungen, sowie durch die Überwachungs- und Aufzeichnungspflichten. • Hydrogelogisch und wasserwirtschaftlich sind keine negativen Auswirkungen zu erwarten (Tiefengrundwasser nach der Prüfung durch das Wasserwirtschaftsamt). • Die Wasserbedarfsberechnung und Alternativenprüfung wurde vom Wasserwirtschaftsamt Deggendorf nachgeprüft. Dabei wurde vom amtlichen Sachverständigen keine nachteilige Veränderung festgestellt und es gibt keine anderen Alternativen für die öffentliche Wasserversorgung als den Brunnen Beutelsbach-Reitholz. • Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist nach der Feststellung des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf (Gutachten vom 20.06.2024) und der unteren Naturschutzbehörde nicht erforderlich (21.08.2023). Diese Feststellung ist gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 zum UVPG nicht selbständig anfechtbar. Die gesonderte Feststellung nach dem UVPG wird gemäß § 7 Abs. 2, § 5, § 9 Abs. 3 und 4 UVPG bei der Gemeinde Beutelsbach öffentlich bekannt gemacht und ist zudem unter https://www.uvp-verbund.de/by am 05.09.2024 bereits öffentlich bekannt gemacht worden (§§ 19 und 20 UVPG). Nähere Informationen, können beim Landratsamt Passau, -untere Wasserrechtsbehörde-, Domplatz 11, 94032 Passau nach entsprechender Terminvereinbarung, im Zimmer 3.08, während der Dienststunden eingesehen werden. Landratsamt Passau -untere Wasserrechtsbehörde- Passau, 05.09.2024
Die Stadt Oranienburg hat beim Landesamt für Umwelt, Referat W11/ Obere Wasserbehörde (Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde) für das Vorhaben „Wiederherstellung der Schleuse Friedenthal.“ gemäß § 68 Abs. 1 WHG einen Antrag auf Planfeststellung gestellt. Das Vorhaben sieht den Neubau der Schleuse Friedenthal und die Herstellung der Schiffbarkeit der Oranienburger Havel zwischen km 2,57 und km 3,81 vor. Ziel des Vorhabens ist, das Zentrum Oranienburgs an die Ruppiner Gewässer wassertouristisch anzubinden. Das Vorhaben einschließlich der naturschutzfachlichen Kompensationsmaßnahmen erstreckt sich über den Fluren 7, 10 und 30 der Gemarkung Oranienburg und über Flur 4 der Gemarkung Sachsenhausen. Für das Vorhaben ist im Ergebnis der gemäß § 5 UVPG in Verbindung mit der Nummer 13.18.1 der Anlage 1 zum UVPG durchgeführten Vorprüfung eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Die wesentlichen Gründe für diese Entscheidung waren, dass mit dem Bau der Schleuse in Friedenthal und dem Ausbau der Oranienburger Havel umfangreiche Beeinträchtigungen der verschiedenen Schutzgüter verbunden sind, die zum Teil als besonders wertvoll/empfindlich eingestuft sind. Auslegung Der Zulassungsantrag mit dem Plan für das Vorhaben, dem Umweltbericht mit den Untersuchungen zur Prüfung der Umweltverträglichkeit sowie den weiteren entscheidungserheblichen Unterlagen liegt in der Zeit vom 19. November 2018 bis .18 Dezember 2018 in der Stadt Oranienburg, Schlossplatz 1, 16515 Oranienburg, Haus 2, im Foyer des Bauamtes zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Die Einsichtnahme ist zu folgenden Zeiten möglich: Montag 9:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 16:00 Uhr Dienstag 9:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 16:00 Uhr Mittwoch 9:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 16:00 Uhr Donnerstag 9:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 18:00 Uhr Freitag 9:00 – 12:00 Uhr Der ausgelegte Zulassungsantrag umfasst folgende Unterlagen: Antrag und Antragsbegründung Baugrundgutachten Technische Berechnungen Mengen und Kostenermittlung Medienauskunft Zeichnungen (Pläne) Planunterlagen für die Wiederherstellung der Oranienburger Havel Umweltbericht für die Umweltverträglichkeitsprüfung Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie Gutachten (Schallgutachten) Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind in dem Grunderwerbsverzeichnis die Eigentums- und Nutzungsverhältnisse anonymisiert worden. Auf Verlangen kann dem jeweiligen Betroffenen am Auslegungsort unter Vorlage seines Personalausweises/ Reisepasses zu dem betreffenden Flurstück Auskunft erteilt werden. Bevollmächtigte haben zusätzlich eine schriftliche Vollmacht des Vertretenen vorzulegen. Einwendungen Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens einem Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 18.01.2019, bei der Stadt Oranienburg, Schlossplatz 1, 16515 Oranienburg oder beim Landesamt für Umwelt, Referat W11 „Obere Wasserbehörde“, Seeburger Chaussee 2, 14476 Potsdam, OT Groß Glienicke, Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach § 74 VwVfG einzulegen, können innerhalb der Frist nach Satz 1 Stellungnahmen zu dem Plan bei den in Satz 1 genannten Stellen abgeben. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen und Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 73 Absatz 4 Satz 5 VwVfG ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Der Einwendungsausschluss beschränkt sich bei Einwendungen und Stellungnahmen, die sich auf die Schutzgüter nach § 2 Abs. 1 des UVPG beziehen, nur auf dieses Verwaltungsverfahren.
Für das vorliegende Straßenbauvorhaben hat die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Nordbayern – Außenstelle Bayreuth - (Vorhabenträger) die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach dem Bundesfernstraßengesetz beantragt. Gegenstand des Verfahrens ist im Wesentlichen die Anordnung von Lärmschutzmaßnahmen an der A 70 im Abschnitt der Anschlussstelle Bamberg (Betriebskilometer 64,240) bis östlich des Autobahnkreuzes Bamberg (Betr.-km 66,954) sowie an der A 73 im Abschnitt nördlich des Autobahnkreuzes Bamberg (Betr.-km 95,420) und südlich der Anschlussstelle Memmelsdorf (Betr.-km 99,400). Daneben ist eine Anpassung des überlasteten Autobahnkreuzes an die aktuellen verkehrstechnischen Erfordernisse inklusive bestandsnaher Grunderneuerung der A 70 und A 73 vorgesehen. Die Umbaumaßnahmen am Autobahnkreuz umfassen die Anlage von beidseitigen Verteilerfahrbahnen an der A 70 und A 73, die Schaffung von kreisförmigen Schleifenrampen zur Erreichung eines gleichförmigen Fahrverlaufes und angepasste Tangentialrampen mit aufeinander abgestimmten Radienfolgen zur Vermeidung von Unstetigkeitsstellen. Darüber hinaus werden aufgrund der geringen Distanz zwischen der Anschlussstelle Bamberg und dem Autobahnkreuz Bamberg an der A 70 durchgehende Verflechtungsstreifen vorgesehen. Für die besonders hoch belastete Verkehrsbeziehung von Schweinfurt nach Nürnberg und von Nürnberg nach Schweinfurt sind zweistreifige Ausfahrten erforderlich. Die gegenständliche Planung umfasst weiterhin die Erneuerung des Oberbaus der beiden Richtungsfahrbahnen der BAB A 70 sowie der BAB A 73 mit einer teilweisen geringfügigen Trassenverschiebung bzw. mit beidseitig symmetrischen Fahrbahnverbreiterungen sowie die Neuordnung der Streckenentwässerung mit Anlage weiterer neuer und der Ertüchtigung zweier bereits vorhandener Regenwasserbehandlungsanlagen. Darüber hinaus werden die kreuzenden Gewässer Leitenbach, Stöckigtbach, Augraben und Seebach den neuen Verhältnissen angepasst. Der Gründleinsbach wird verlegt und verläuft zukünftig außerhalb des Autobahnkreuzes. Die Gemeindeverbindungsstraße Bamberg – Gundelsheim (Kemmerstraße), mit ihrem parallel verlaufenden gemeinsamen Geh- und Radweg, erhält ebenfalls eine neue Trassierung außerhalb der verschiedenen Rampenverbindungen. Als aktive Lärmschutzmaßnahmen sind auf beiden Seiten der A 70 und der A 73 sowie im Bereich von drei Tangentialrampen (FR Schweinfurt – Nürnberg, FR Nürnberg – Bayreuth und FR Bayreuth – Coburg) des Autobahnkreuzes Bamberg Lärmschutzwände bzw. Wall-Wand-Kombinationen geplant. Auf der Südseite der A 70 und der Verteilerfahrbahn Süd beträgt die Gesamtlänge der aktiven Maßnahmen 1.960 m. Ihre maximale Abschirmhöhe über Gradiente der Fahrbahn beträgt 11,00 m (Schutz von Kramersfeld – Hirschknock und Lichteneiche). Auf der Nordseite der A 70 und der Verteilerfahrbahn Nord beträgt die Gesamtlänge der aktiven Maßnahmen 383 m. Ihre maximale Abschirmhöhe über Gradiente der Fahrbahn beträgt 7,17 m (Schutz von Gundelsheim). Auf der Ostseite der A 73 sowie der Verteilfahrbahn Ost haben die aktiven Lärmschutzmaßnahmen eine Gesamtlänge von 2.381 m (Schutz von Gundelsheim und Lichteneiche) und eine Gesamthöhe von maximal 14,50 m. Entlang der Tangentialrampe Schweinfurt - Nürnberg haben die Lärmschutzmaßnahmen eine Länge von 990 m und eine maximale Höhe von 10,60 m, entlang der Tangentialrampe Nürnberg - Bayreuth eine Länge von 455 m mit einer maximalen Höhe von 10,00 m und entlang der Tangentialrampe Bayreuth - Coburg eine Länge von 492 m und eine Höhe von 7,17 m. Zusätzlich ist an der westlichen Verteilerfahrbahn der A73 eine Lärmschutzwand mit einer Länge von 254 m und einer maximalen Höhe von 5,00 m (Schutz von Kramersfeld – Hirschknock) vorgesehen. Im Zusammenhang mit den baulichen Maßnahmen an den Autobahnstrecken stehen die Neuordnung der Brückenquerungen im Autobahnkreuz, der Ersatzneubau aller im Streckenabschnitt baulich betroffenen Ingenieurbauwerke und die Erneuerung der technischen Ausstattung der Autobahnen. Zudem ergeben sich durch die geplante Baumaßnahme Änderungen bzw. Ergänzungen im Wegenetz, welche diverse öffentliche Feld- und Waldwege betreffen. Es wird auf die Planunterlagen verwiesen. Für die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung hat der Vorhabenträger insbesondere folgende Unterlagen vorgelegt, die sämtlich Bestandteil des ausliegenden Planes sind: - Erläuterungsbericht - Übersichtskarte - Übersichtslagepläne - Lagepläne - Höhenpläne - Lagepläne der Immissionsschutzmaßnahmen - Entwässerungsmaßnahmen: Lagepläne der Entwässerungsmaßnahmen, Detailpläne Behandlungs- und Rückhalteanlagen - Landschaftspflegerische Maßnahmen: Maßnahmenübersichtsplan, Landschaftspflegerische Maßnahmenpläne, Maßnahmenblätter, tabellarische Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation - Grunderwerb: Grunderwerbspläne, Grunderwerbsverzeichnis - Regelungsverzeichnis - Straßenquerschnitt: Ermittlung der Belastungsklasse, Regelquerschnitte - Immissionstechnische Untersuchungen: Erläuterungsbericht der schalltechnischen Untersuchung, Überprüfung des Anspruchs auf nachträgliche Lärmvorsorge, Lagepläne Anspruch nachträgl. Lärmvorsorge, Ergebnistabelle der Berechnung des Anspruchs nach RLS-81 mit DTV 2021, Wirksamkeit der Maßnahme, Ergebnistabelle der schalltechnischen Untersuchung, Kostenverhältnismäßigkeitsprüfung, Erläuterungsbericht Untersuchungen zu den Luftschadstoffen, Effizienz und Effektivität, Variantenlisten Lärmschutzeinrichtungen - Wassertechnische Untersuchungen: Wassertechnische Erläuterungen mit Berechnungen, Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie, Ergebnisse der hydraulischen Betrachtungen (Leitenbach, Stöckigtbach, Gründleinsbach, Augraben und Seebach), Gewässerlängs- und Querschnitte, Lageplan Verlegung Gründleinsbach - Umweltfachliche Untersuchungen: Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) mit Artenschutzbeitrag, spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP), FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP), Umweltfachliche Sonderuntersuchungen, Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Bericht) - Weitere Gutachten: Verkehrsuntersuchung A 70, Grundlagen für die Verkehrslärmberechnung nach RLS-19 A 70, Verkehrsuntersuchung A 73, Grundlagen für die Verkehrslärmberechnung nach RLS-19, A 73, Verkehrstechnische Untersuchung am AK Bamberg, Verkehrssimulation, Verschattungsanalyse Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen werden Grundstücke sowohl auf Dauer als auch vorübergehend in den Gemarkungen Hallstadt, Oberhaid, Dörfleins, Draisdorf, Kemmern, Zapfendorf, Gundelsheim, Breitengüßbach, Hirschaid, Hauptsmoor, Döringstadt, Memmelsdorf und Unterhaid beansprucht. (siehe Planunterlage 9.2 Landschaftspflegerische Maßnahmepläne, Planunterlage 10.1 Grunderwerbspläne sowie Planunterlage 10.2 Grunderwerbsverzeichnis).
Die Kraftisried Deponie Betriebs GmbH beantragt bei der Regierung von Schwaben eine abfallrechtliche Planfeststellung nach § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) i. V. m. §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die Errichtung und den Betrieb einer Boden- und Bauschuttdeponie der Deponieklasse I (DK I) für nicht verwertbare mineralische Abfälle am Standort des ehemaligen Kiesabbaus Kraftisried, Flurnummern 311/3, 311/8 und 311/9, Gemarkung Kraftisried, Gemeinde Kraftisried, Landkreis Ostallgäu. Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des UVPG. Für die ortsnahe Versickerung des unverschmutzten Oberflächenwassers von den rekultivierten und abgedichteten Deponieabschnitten stellt die Kraftisried Deponie Betriebs GmbH einen Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8 WHG. Die Regierung von Schwaben ist die zuständige Planfeststellungsbehörde. Die Kraftisried Deponie Betriebs GmbH plant die Deponie für die Abfälle im Zusammenhang mit der Bau- Abbruch- und Sanierungstätigkeit sowie den Recyclingaktivitäten der Geiger Unternehmensgruppe. Darüber hinaus soll das Vorhaben geeigneten Deponieraum zur öffentlichen Entsorgung von Erdaushub und Bauschutt aus dem Gebiet des Landkreises Ostallgäu zur Verfügung stellen. Das Areal der geplanten Boden- und Bauschuttdeponie Kraftisried erstreckt sich auf rund 4,34 ha des abgrabungsrechtlich genehmigten Kiesabbaus Kraftisried der Wilhelm Geiger GmbH & Co. KG. Das nutzbare Deponievolumen beträgt rund 0,8 Mio. m3. Das erwartete Abfallaufkommen liegt gestützt auf die Mengenprognose bei 42.000 m³/a bzw. 80.000 t/a. Die Boden- und Bauschuttdeponie soll für Abfälle zur Ablagerung, die die Zuordnungswerte nach Anhang 3, Tabelle 2, Spalte 6 DK I, der Deponieverordnung einhalten, zugelassen werden. Die erwartete Laufzeit liegt bei rund 19 Jahren. Der Antrag beinhaltet den Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Bericht) sowie insbesondere folgende Fachgutachten: • Lärmgutachten • Staubgutachten • spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) Fauna und Flora und Biotopkartierung • Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung • Landschaftspflegerischer Begleitplan • Hydrologisch-Geologisches Gutachten • Gutachten zum Setzungsverhalten des Deponieauflagers und zur Standsicherheit der Deponie • Fachanlagenteil Sickerwasser-Vorbehandlungsanlage • Fachanlagenteil Mengenprognose
Das Gutachten untersucht die Fragestellung, welche formell- und materiell-rechtlichen Vorgehensmöglichkeiten von den Forschungsnehmern gesehen werden, um bei der Festlegung von Flugverfahren (Flugrouten) eine verbesserte Berücksichtigung von Fluglärmminderungspotentialen zu erreichen. Dabei wird der Blick auch auf Anforderungen an Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Entscheidung über die Festlegung einer konkreten Flugroute gerichtet. Den Verbesserungsvorschlägen vorangestellt ist eine Analyse des aktuellen rechtlichen Regelwerks, der Rechtsprechung sowie derjenigen Prozesse und Akteure, die im Kontext der Öffentlichkeitsbeteiligung und Fluglärmminderung zu sehen sind. <BR>Der Analyse folgt eine Darstellung derjenigen Anforderungen, die an eine optimierte Flugroutenfestlegung zu stellen sind. Dabei soll sichergestellt sein, dass Fluglärmaspekte bei der Festlegung von Flugrouten - hinsichtlich ihrer Bedeutung für Gesundheit und Lebensqualität - ermittelt und berücksichtigt werden und Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit stärker informiert und beteiligt werden. Bei all dem ist jedoch zu beachten, dass die Verfahren so ausgestaltet sind, dass sie praktikabel und anforderungsgerecht sind. Aufwand und Nutzen sollen für die Sachverhaltsermittlung der geforderten Unterlagen in einem angemessenen Verhältnis stehen. Daher wird im Gutachten vorgeschlagen, je nach erwarteten Fluglärmauswirkungen durch die Festlegung zu differenzieren in ein vereinfachtes Verfahren, ein reguläres Verfahren und ein erweitertes Verfahren im Fall einer grundlegenden Systemänderung der bisherigen Flugrouten mit Umweltverträglichkeitsprüfung. An die Verfahrensarten werden jeweils unterschiedliche Anforderungen an zu erstellende Unterlagen und Umfang der Beteiligung geknüpft. Wesentliche Eckpunkte des bisherigen Verfahrens, zum Beispiel die Zuständigkeiten von BAF, DFS, UBA und Fluglärmkommissionen sollen erhalten bleiben, werden aber zum Beispiel ergänzt um einen Verfahrensschritt auf Landesebene zur Festlegung von Planungskriterien für die Fluglärmverteilung und -management. Vorgeschlagen wird auch eine Verbesserung der Schnittstelle zwischen Planfeststellungsverfahren und Festlegung von Flugrouten.<BR>Weitere in der aktuellen Debatte stehende Lösungsmöglichkeiten, z.B. die Einbeziehung der Festlegung von Flugverfahren in die Fachplanung werden ebenfalls einer kurzen Begutachtung unterworfen.<BR>Abschließend entwickeln die Gutachter Empfehlungen, die neben den bereits genannten Punkten auch die stärkere Einbeziehung des Bundes und der Länder adressieren. Die unterbreiteten Vorschläge verstehen sich als ein ganzheitlicher Ansatz zur Verbesserung der Berücksichtigung von Lärmaspekten bei der Festlegung von Flugverfahren und zur Verbesserung von Transparenz und Beteiligung.<BR>Quelle: Forschungsbericht
Das Projekt "Gutachten Simmering BKW 4 für den Bereich Energiewirtschaft zur Umweltverträglichkeitserklärung (UVE)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Wien, Institut für Energiesysteme und Elektrische Antriebe (E370) durchgeführt. Gutachten Simmering BKW 4 für den Bereich Energiewirtschaft zur Umweltverträglichkeitserklärung (UVE)
Häufig gestellte Fragen Was ist ein UVP-Portal? Das UVP-Portal ermöglicht es der Öffentlichkeit, sich im Internet über laufende Vorhaben und Entscheidungen mit Umweltverträglichkeitsprüfung zu informieren. Darüber hinaus eröffnet es den Zugang zu den Unterlagen eines UVP-Verfahrens und stellt Informationen zur UVP bereit. UVP-Portale gibt es aufgrund der Vorgaben der europäischen UVP-Richtlinie in allen europäischen Mitgliedstaaten. Das UVP-Portal des Bundes wird vom Umweltbundesamt betrieben. Die Bundesländer verfügen über eigene UVP-Portale. Wie kann man das Portal nutzen – Experten, Öffentlichkeit? Das Portal soll der Öffentlichkeit eine verbesserte Beteiligung an UVP-Verfahren ermöglichen. So werden auf dem zentralen UVP-Portal des Bundes sämtliche in die Verantwortung von Bundesbehörden fallende Zulassungsverfahren mit UVP bekanntgegeben. Die relevanten Unterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit sind über das Portal zugänglich. Daneben dient das Portal auf lange Sicht als Wissensspeicher der durch Bundesbehörden durchgeführten Umweltverträglichkeitsprüfungen mit vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten. So kann es zum Beispiel für die Fachöffentlichkeit Erkenntnisse zu kumulativen Wirkungen von Vorhaben ermöglichen. Sollten Verfahrensunterlagen über das Portal nicht mehr zugänglich sein, können sie gegebenenfalls beim Umweltbundesamt nach den Grundsätzen des Umweltinformationsgesetzes angefordert werden. Daneben dienen die über das Portal gewonnenen Daten zur Erfüllung von Berichtspflichten gegenüber der Europäischen Kommission, etwa im Hinblick auf Art und Dauer durchgeführter Umweltverträglichkeitsprüfungen. Finde ich im Portal auch Unterlagen zur Strategischen Umweltprüfung? Auch für die Strategische Umweltprüfung (SUP) wäre es praktisch, ein zentrales Internetportal zu haben. Der europäische Gesetzgeber sieht das derzeit aber noch nicht vor. Allerdings bietet es sich mitunter an, auch im Rahmen von Umweltverträglichkeitsprüfungen Planungsunterlagen der höheren Planungsebenen, z. B. strategische Planungen und deren Umweltprüfung, als Unterlagen zur UVP mit zu veröffentlichen. Insbesondere, wenn SUP-Unterlagen, nicht mehr im Internet verfügbar sind, aber wichtige Hinweise auf mögliche Umweltauswirkungen der UVP-pflichtigen Vorhaben geben, bietet sich auch heute schon eine Bereitstellung im UVP-Portal an. Kann ich im Portal auch direkt meine Stellungnahmen abgeben oder Einwendungen machen? Nein, das ist nicht möglich. Auch wenn es praktisch wäre, wenn man sich gleich im Portal beteiligen könnte, sieht das Gesetz es zunächst nur vor, im Portal über Beteiligungsmöglichkeiten und die notwendigen Unterlagen zu informieren. Wie man im konkreten Vorhaben seine Einwendungen erhebt, ist den jeweiligen Verfahrensunterlagen zu entnehmen, die über das UVP-Portal zugänglich gemacht werden. Weiterführende Links zum Thema Umweltverträglichkeitsprüfung Umweltbundesamt UVP-Gesellschaft B undesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Bundesnetzagentur Eisenbahn-Bundesamt Gibt es eine Liste der UVP-Portale im Ausland? Das Umweltbundesamt stellt Ihnen hier ohne Anspruch auf Vollständigkeit die Links zu den uns bekannten UVP-Portalen, SUP-Portalen und Umweltprüfungsportalen in Deutschland , in den Nachbarstaaten Deutschlands , in der Europäischen Union und im weiteren Ausland zur Verfügung: UVP-Portale in Deutschland - Umweltprüfungsportal des Bundes (dort befinden Sie sich gerade) - UVP-Portal der deutschen Bundesländer (nähere Infos auch hier ) UVP-Portale in den unmittelbaren Nachbarstaaten Deutschlands Belgien (Federal Science Policy Office - Genehmigungen nach Weltraumgesetz) Dänemark (Umweltministerium) | Dänemark (Energieagentur) | Dänemark (Umweltportal) Frankreich | Luxemburg | Niederlande | Österreich | Polen | Schweiz | Tschechien UVP-Portale in weiteren Mitgliedstaaten der Europäischen Union Bulgarien | Estland | Finnland | Griechenland | Irland: Web-Anwendung , Erläuterung | Italien | Kroatien | Lettland | Litauen | Malta | Portugal | Rumänien | Schweden | Slowakei | Slowenien | Spanien | Ungarn | Zypern UVP-Portale in weiteren Staaten Europas Großbritannien: UK National Infrastructure Planning | Scotland Strategic Environmental Assessment Gateway and Database | Essex County Council Ukraine : Einheitliches Register für Umweltverträglichkeitsprüfungen des Umweltministeriums der Ukraine UVP-Portale weltweit (Auswahl zufällig) Australien - regionale Portale: New South Wales | Northern Territory | Queensland | Tasmania | Western Australia Kanada - Canadian Impact Assessment Registry der Canadian Environmental Assessment Agency Kanada - r egionale Portale: British Columbia | Mackenzie Valley Region | Manitoba | Yukon Nigeria: EIA Portal des Environmental Assessment Department, Federal Ministry of Environment (anmeldepflichtig) USA: Environmental Impact Statement (EIS) Database der United States Environmental Protection Agency Umweltprüfungsportale internationaler Organisationen Internationale Meeresbodenbehörde: International Seabed Authority: Environmental Impact Assessments Netherlands Commission for Environmental Assessment: Internationale Projekte Sekretariat für den Antarktisvertrag: Secretariat of the Antarctic Treaty: EIA Database Weltbank: World Bank Projects and Operations Wer stellt im UVP-Portal des Bundes Informationen bereit? Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Bundesministerium der Verteidigung Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Eisenbahn-Bundesamt Fernstraßen-Bundesamt Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Luftfahrtamt der Bundeswehr Umweltbundesamt Das Portal wird vom Umweltbundesamt betrieben.
Das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) wurde seit 1971 im ehemaligen Kali- und Steinsalzbergwerk Bartensleben (Landkreis Börde) errichtet. Schrittweise wurden durch die damaligen Behörden der DDR Genehmigungen zur Einlagerung der Abfälle erteilt, zuletzt 1986 die unbefristete Genehmigung zum Dauerbetrieb (Dauerbetriebsgenehmigung, DBG). Nach der Wiedervereinigung ging die Zuständigkeit für das ERAM auf das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als Betreiber über. Im Zuge der Neuorganisation der Behörden im Endlagerbereich hat die 2016 neu gegründete Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) am 25. April 2017 die Aufgabe des Betreibers des Endlagers Morsleben vom BfS übernommen. Bis Anfang 1991 wurden Abfälle aus der ehemaligen DDR beziehungsweise aus den neuen Bundesländern im ERAM endgelagert, zwischen 1994 und 1998 auch zusätzlich Abfälle aus den alten Bundesländern. Durch einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Sachsen-Anhalt wurde die Einlagerung im Ostfeld des ERAM 1998 untersagt. Daraufhin hat das BfS die Einlagerung radioaktiver Abfälle insgesamt ausgesetzt und 2001 den endgültigen Verzicht auf die Annahme und Endlagerung weiterer radioaktiver Abfälle erklärt. Die Abfälle im ERAM stammen vor allem aus dem Betrieb von Kernkraftwerken und deren Stilllegung, aus Forschungseinrichtungen und Landessammelstellen. Im ERAM werden seit den 80iger Jahren auch Abfälle zwischengelagert (Radium-226-Strahlenquellen aus dem medizinischen Bereich sowie Cobalt-60- und Cs-137-Strahlenquellen aus Bestrahlungsanlagen in Wasserbrunnen). Bekanntgabe der negativen Vorprüfung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit (UVPG), hier: Außerbetriebnahme des Aktiven Labors Errichtung einer Seilfahrtbrücke zwischen Kauen- und Mehrzweckgebäude Außerbetriebnahme und Rückbau des stationären Systems zur Überwachung der Ortsdosisleistung im Kontrollbereich des ERAM Außerbetriebnahme und Demontage der Bindemittelumschlaganlage (BUMA) sowie Aufhebung der Kontrollbereichs und der Sicherungszone 2 im Bereich der BUMA Entlassung von Geräten und Ausrüstungen aus dem Regelungsbereich der Dauerbetriebsgenehmigung Umgestaltung des untertägigen temporären Kontrollbereichsübergangs Rückbau der speziellen Kanalisation Das BfS hat 1992 ein Planfeststellungsverfahren nach § 9b Atomgesetz eingeleitet und 1997 dieses Verfahren auf die Stilllegung des Endlagers beschränkt. Für die zwischengelagerten Abfälle stellte das BfS einen Antrag auf Endlagerung. Das Planfeststellungsverfahren führt das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU), bergrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde ist das Landesamt für Geologie und Bergwesen. In dem per Gesetz vorgeschriebenen Verfahren muss der Antragsteller den Nachweis der Langzeitsicherheit erbringen. Das MWU prüft unter Einbindung von Gutachtergruppen die vorgelegten Unterlagen und entscheidet, ob die Voraussetzungen für die Erteilung eines Planfeststellungsbeschlusses vorliegen. Nach positivem Abschluss des Planfeststellungsverfahrens entfaltet der Planfeststellungsbeschluss Konzentrationswirkung und ersetzt die sonst nach anderen Rechtsvorschriften erforderlichen Genehmigungen und sonstigen Entscheidungen. Die Umweltverträglichkeitsprüfung, die nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird, ist ein unselbständiger Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens. Eine Ausnahme bilden die Vorschriften des Berg- und Tiefspeicherrechts, die gemäß § 9 b des Atomgesetzes von der Konzentrationswirkung des atomrechtlichen Planfeststellungsverfahrens ausgeschlossen sind. Im September 2005 reichte das BfS die Auslegungsunterlagen, wie den Plan zur Stilllegung des ERAM und die Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung beim MWU ein. Im Ergebnis der gutachterlichen Prüfung und Bewertung durch das MULE wurden die revidierten Antragsunterlagen zwischen 22.10.2009 und 21.12.2009 öffentlich ausgelegt. In dieser Zeit gingen beim MWU mehr als 13.000 Einwendungen ein. Vom 13. bis 25. Oktober 2011 fand die mündliche Erörterung der Einwendungen zur Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben statt. Das Endlager ist so stillzulegen, dass die „nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schäden“ (Atomgesetz, § 7) gewährleistet ist. Konkretisiert wird dieses im untergesetzlichen Regelwerk, z.B. in Leitlinien oder Empfehlungen der Entsorgungs- und Strahlenschutzkommission des Bundes. Für das Endlager Morsleben sind durch den BMU zwei Regelungen in den letzten Jahren veranlasst worden: SSK-Empfehlung 2010, „Radiologische Anforderungen an die Langzeitsicherheit des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben“, ESK-Empfehlung 2013, „Langzeitsicherheitsnachweis für das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM)“. Der regulatorische Rahmen, sowohl hinsichtlich des radiologischen Schutzzieles, als auch zur Gültigkeit bestehender Regelungen („Sicherheitskriterien für die Endlagerung radioaktiver Abfälle in einem Bergwerk“ von 1983 sowie den „Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle“ von 2010) und ihrer Anwendung auf das ERAM, ist damit geklärt. Die ESK hat in ihrer Stellungnahme dargelegt, dass die Sicherheitsprinzipien und Schutzziele in den Sicherheitsanforderungen allgemein gültig sind und auch für das ERAM gelten. Weiter legt sie dar, welche Festlegungen in den bestehenden Regelungen für das ERAM sinnvoll anwendbar sind und welche nicht (z.B. zur Standortauswahl). Unter anderem ist danach im Rahmen der radiologischen Langzeitaussage die Einhaltung von Dosiskriterien für Referenzpersonen von 0,1 mSv bzw. 1 mSv im Jahr für wahrscheinliche bzw. weniger wahrscheinliche Entwicklungen für den Nachweiszeitraum von 1 Million Jahre zu zeigen. Da es sich um die Stilllegung eines existierenden Endlagers mit eingeschränkten planerischen Möglichkeiten handelt, sind die genannten Dosiswerte als Referenzwerte zu verstehen. Sollte ihre Einhaltung im Planfeststellungsverfahren nicht nachgewiesen werden können, so sollte aus Sicht der SSK vorrangig die Option gewählt werden, die sich im Ergebnis eines Optimierungsprozesses als die mit der geringsten Strahlenexposition und den geringsten radiologischen Risiken für die gegenwärtige und die zukünftigen Generationen erwiesen hat. Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU) wird im Prüfprozess der Antragsunterlagen weiterhin konsequent darauf achten, dass für den Nachweis der Langzeitsicherheit des ERAM die oben genannten Sicherheitsprinzipien und Schutzziele angewendet und eingehalten werden. Bei der gesetzlich vorgeschriebenen, formellen Beteiligung im Antragsverfahren zur Stilllegung des Endlagers Morsleben wurden von den Beteiligten (Bürgerinnen und Bürger, Verbände, andere Behörden) Stellungnahmen, Einwände, Bedenken oder Anregungen formuliert und an die Planfeststellungsbehörde MULE übermittelt. Diese ist verpflichtet, im Rahmen der Abwägung auf alle vorgebrachten Stellungnahmen einzugehen, sie muss die Relevanz für das Verfahren prüfen und die Argumente entsprechend berücksichtigen. Das MULE hat die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit nach einer ersten Prüfungsphase der Antragsunterlagen im Jahr 2009 begonnen. Dazu wurden die Antragsunterlagen vom 22. Oktober bis 21. Dezember 2009 öffentlich ausgelegt. In dieser Zeit sind beim MULE mehr als 13.000 Einwendungen eingegangen. Vom 13. bis 25. Oktober 2011 fand die mündliche Erörterung der Einwendungen zur Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben statt. Die vorgebrachten Erläuterungen wurden dokumentiert und werden nun im weiteren Verlauf des Genehmigungsverfahrens in die Prüfung mit einbezogen. Auf Anforderung wird Einwendern eine Abschrift des Wortprotokolls des Erörterungstermins zugesendet. Das Gutachten „ Gruppierung und Kommentierung der zusammenfassenden Aussagen aus Einwendungen und Stellungnahmen sowie aus dem Erörterungstermin zum Plan Stilllegung “ fasst die in der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebrachten Argumente zusammen. Zur inhaltlichen Auswertung der Argumente wurden die Einwendungen und Stellungnahmen gesichtet und in über 3.000 einzelne Aussagen aufgeteilt. Diese Einzelaussagen wurden nach fachlichen Gesichtspunkten gruppiert, soweit möglich zusammengefasst und den einzelnen Abschnitten des „Plan zur Stilllegung des ERAM“ des BfS zugeordnet. Zum jeweiligen Thema wurde eine Kurzbewertung und Kommentierung erstellt. Das Gutachten gibt damit den Zwischenstand der Prüfung im Jahr 2013 aus Sicht der Gutachter wieder. Im Rahmen des Erörterungstermins wurde von den Einwendern darum gebeten, die Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren, die bisher nur über die Internetseite des Bundesamtes für Strahlenschutz (Stand vom 10.10.2011) verfügbar sind, auch auf der Seite des MULE zu veröffentlichen. Dieses wurde im Erörterungstermin von MULE zugesagt. Als zusätzliches Informationsangebot sind nun die Unterlagen der Öffentlichkeitsbeteiligung und die Verfahrensunterlagen zum Planfeststellungsverfahren Stilllegung als PDF- Dateien eingestellt. Das Stilllegungsverfahren wurde nach der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung 2011 mit der Fortsetzung der Prüfung der vom Antragsteller eingereichten Unterlagen weitergeführt. Das im Jahr 2005 vom BfS vorgelegte Stilllegungskonzept wird aktuell von 339 weiteren Unterlagen untersetzt, welche von zwei Gutachtergruppen des MULE geprüft werden. Inhaltliche Schwerpunkte der aktuellen Prüfung sind die Nachweise zur Schacht- und Streckenabdichtung, zur Integrität der geologischen Barriere und zur Zuverlässigkeit der Inventarangaben des Abfalls. Im Ergebnis der gutachterlichen Prüfung ist festzustellen, dass die Antragsunterlagen weiterhin nicht vollständig vorliegen. Eine Übersicht zu aktuellen Prüfergebnissen hat das MULE auf der Informationsseite zur Öffentlichkeitsbeteiligung veröffentlicht. Die Beratungskommission des Bundes in den Angelegenheiten der nuklearen Entsorgung (Entsorgungskommission = ESK) hat das Stilllegungskonzept des BfS im Jahr 2013 bewertet und ist zu dem Schluss gekommen, dass der Langzeitsicherheitsnachweis für das Endlager Morsleben nach dem Stand von Wissenschaft und Technik und mit überschaubarem Aufwand machbar ist. Wie das MULE fordert auch die ESK die Vorlage weiterer Unterlagen zum Nachweis der Langzeitsicherheit. Nach dem Übergang der Betreiberaufgaben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) wurden von MULE und BGE Gespräche zur Weiterführung des Stilllegungsverfahrens geführt. Diese dienten der Aufnahme des Status quo in wichtigen Prüfthemen und der Festlegung weiterer Schritte zur Unterlagenerstellung („Anforderungsmanagement“). Auf dieser Basis hat die BGE aktualisierte Ecktermine zum weiteren Fortgang abgeschätzt: Die endgültigen Antragsunterlagen sollen bis 2026 dem MULE vorgelegt werden und ein Entscheid über den Antrag wird für Anfang 2029 erwartet. Im Prüfkomplex 6 „Schachtverschlusssysteme“ werden diejenigen Antragsunterlagen geprüft, welche die geplante Verfüllung der Schächte Bartensleben und Marie beschreiben. Die Gutachten geben den Zwischenstand der Prüfung aus Sicht der Gutachter wieder. Prüfbericht Bearbeitungsphase (a) – Prüfung der Konzeptplanung Prüfbericht Bearbeitungsphase (b) - Rechnerische Untersuchungen zu Standsicherheit und Dichtheit der Schachtverschlusssysteme Prüfbericht Bearbeitungsphase (c) - Langzeitbeständigkeit von Asphalten und Bitumen Prüfbericht Bearbeitungsphase (c) - Rechnerische Untersuchungen zum möglichen Einfluss steilstehender Schichten mit unterschiedlichem Kriechverhalten auf das Gebirgstragverhalten im Bereich von Schacht Bartensleben Prüfbericht Bearbeitungsphase (c) – Prüfung der vertiefenden Planung Prüfbericht Bearbeitungsphase (c) - Vorplanung des untertägigen Großversuchs Schachtverschluss Im Prüfkomplex 7 „Streckenverschlüsse“ werden diejenigen Antragsunterlagen geprüft, welche die geplanten Abdichtbauwerke beschreiben. Damit sollen die Einlagerungsbereiche Ostfeld und West-Südfeld von den übrigen Grubenbereichen abgetrennt werden. Die Gutachten geben den Zwischenstand der Prüfung aus Sicht der Gutachter wieder. Prüfung Phase 1: Brenk Phase 1 Anhang A FEP-Liste für eine Abdichtung aus Salzbeton in die Phase des Abbindens Brenk Phase 1 Anforderungen an die Streckenabschlüsse aus Salzbeton IHU Streckenverschlüsse Phase 1 Plausibilität und Konsistenz Prüfung Phase 2: 2. Zwischenbericht Brenk Phase 2 Anforderungen aus der LSA an den Verschluss des südlichen Wetterrolllochs 3. Zwischenbericht Brenk Phase 2 Anhang 1 Anforderungen aus der LSA 3. Zwischenbericht Brenk Phase 2 Anhang 2 Anforderungen aus der LSA 3. Zwischenbericht Brenk Phase 2 Anforderungen aus der LSA an den Verschluss von untertägigen Bohrungen Sachstandsbericht 2011 IHU Phase 2 Prüfung Phase3: Streckenverschlüsse Teil 3 - 1. Zwischenbericht Prüfung I 523 Im Prüfkomplex 8 „Sicherheitskonzept – geotechnische Aspekte“ werden die geotechnischen Nachweise in den Antragsunterlagen geprüft. Die Gutachten geben den Zwischenstand der Prüfung aus Sicht der Gutachter wieder. 1. Zwischenbericht Standsicherheit Lager H 2. Zwischenbericht geotechnische Aspekte 3. Zwischenbericht Bewertung P 218 4. Zwischenbericht Bewertung G 216 5. Zwischenbericht Bewertung P 212 6. Zwischenbericht Konsistenz und Plausibilitätsprüfung 7. Zwischenbericht Beherrschung von Schachtwasser- und Lösungszutritten 8. Zwischenbericht Prüfung Verfüllkonzept nach bGZ P 220 9. Zwischenbericht Prüfung der Abgeschlossenheit der Einlagerungsbereiche Ost- und Südfeld 10. Zwischenbericht Prüfung Verfüllkonzept - Verfüllmaterial Endbericht Experimentelle Untersuchungen zum Materialverhalten Vergleichende Zusammenstellung und Parametisierung der Festigkeits- und Verformungseigenschaften von Salzbeton der bGZ Stilllegung ERA Morsleben - Anträge zum Planfeststellungsverfahren nach § 9b Atomgesetz Stilllegung ERA Morsleben - Kurzbeschreibung der Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben Stilllegung ERA Morsleben - Plan zur Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Stilllegung ERAM - Betriebliche radioaktive Abfälle Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) Umweltverträglichkeitsstudie zum Planfesstellungsverfahren Umweltverträglichkeitsstudie (UVS-Textteil) UVS zum Planfeststellungsverfahren Kartenteil I (Anlage 1 - 6) UVS zum Planfeststellungsverfahren Kartenteil II (Anlage 7 - 12) UVS zum Planfeststellungsverfahren Anlage 13 (Textteil) UVS zum Planfeststellungsverfahren Anlage 13 (Kartenteil) Die in den Anlagen der UVS als Hintergrund verwendeten Karten sind urheberrechtlich geschützt und wurden vom Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo) zur Verfügung gestellt. Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) zum Planfeststellungsverfahren Allgemeinverständliche Zusammenfassung der Umweltverträglichkeitsstudie zum Planfeststellungsverfahren Verfahrensunterlagen zum Planfeststellungsverfahren zur Stilllegung Lfd. Nr. Titel Datei (PDF) 1. Bestimmung von Grundwassergeschwindigkeit und -richtung mittels radiohydrometrischer Methode PDF 2. ERA Morsleben: Erarbeitung eines geologischen Lagerstättenmodells Morsleben PDF,Teil1 PDF,Teil2 3. Projekt Morsleben, Geologische Bearbeitung des Hutgesteins PDF 4. Projekt Morsleben, Geologische Bearbeitung des Quartärs PDF 5. ERA Morsleben: Untertägige Temperaturmessungen im Rahmen der geowissenschaftlichen Standorterkundung des Endlagers für radioaktive Abfälle in Morsleben 6. Festigkeitsmechanische Untersuchungen an Bohrkernen – Darstellung der Einzelergebnisse PDF 7. Projekt Morsleben, Geologische Bearbeitung von Kreide und Tertiär PDF,Teil1 PDF,Teil2 8. Szenarienanalyse – Geologische Langzeitbewertung und Ermittlung der Zuflussszenarien ohne technische Maßnahmen PDF 9. Projekt ERA Morsleben, Hydrogeologische Standortbeschreibung und Modellgrundlagen PDF,Teil1 PDF,Teil2 PDF,Teil3 10. Hydraulische Untersuchungen im Grubengebäude Morsleben 11. Seismologisches Gutachten für den Standort des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben PDF 12. Entsorgung radioaktiver Abfälle im Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) – Zwischengelagerte radioaktive Abfälle PDF 13. Geologische Bearbeitung von Trias und Jura PDF 14. Projekt ERA Morsleben – Geologische Standortbeschreibung PDF 15. Bewertung geomechanischer und markscheiderischer Messungen, Zwischenbericht 1/96 bis 6/97 PDF 16. Geomechanische Betriebsüberwachung 1999 PDF,Teil1 PDF,Teil2 17. Bewertung geomechanischer und markscheiderischer Messungen, Zwischenbericht 4/98 bis 3/99 PDF 18. Stoffliche Bestandteile der radioaktiven Abfälle im Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) PDF 19. Qualitätssicherungsprogramm zur Stilllegung des ERA Morsleben PDF 20. Beanspruchung der ERAM Schächte durch Erdbeben PDF 21. ERA Morsleben – Gebirgsspannungsuntersuchungen im Grubengebäude Bartensleben – Abschlussbericht PDF 22. Gebirgsmechanische Beurteilung der Integrität der Salzbarriere in der Schachtanlage Bartensleben PDF 23. Bewertung geomechanischer und markscheiderischer Messungen, Zwischenbericht 7/97 bis 3/98 24. Numerische Untersuchungen zum Konvergenzverhalten eines Einzelhohlraumes PDF 25. Geomechanische Betriebsüberwachung 2000 PDF,Teil1 PDF,Teil2 26. Gebirgsmechanische Beurteilung der Integrität der Salzbarriere in der Schachtanlage Marie PDF 27. Zusammenstellung von modellierungsrelevanten Parametern der Schichtenfolge Deckanhydrit – Grauer Salzton – Leinekarbonat (DGL) im Hutgestein des ERA Morsleben PDF 28. ERA Morsleben - 3D Modellierung der Grundwasserbewegung im Deckgebirge unter Süßwasserverhältnissen - Abschätzung der möglichen Lösungszutritte aus dem Deckgebirge in das Grubengebäude PDF 29. Bewertung geomechanischer und markscheiderischer Messungen, Zusammenfassender Bericht Verformungsmessungen 30. Szenarienanalyse – Geowissenschaftliche Bewertung der Langzeitentwicklung sowie der Zufluss und Austrittsszenarien nach Verfüllung des Endlagers PDF 31. Bewertung geomechanischer und markscheiderischer Messungen - Zusammenfassender Bericht Mikroakustische Messungen PDF 32. ERA Morsleben - 3D Modellierung der Grundwasserbewegung im Deckgebirge unter Süßwasserverhältnissen - Modellaufbau, Modellkalibrierung R 42, Rechenfall R 34 und Referenzfall R 44 PDF 33. ERA Morsleben: Kriterien für das Verfüllen von Bohrungen PDF 34. ERA Morsleben: Systembeschreibung und Qualitätssicherungskonzept Bohrlochverfüllung mit Magnesiabinder PDF 35. Modellierung der Gasentwicklung im Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) PDF 36. Systembeschreibung Kraftstoffversorgung unter Tage PDF 37. Dosiskonversionsfaktoren zur Berechnung der Strahlenexposition in der Nachbetriebsphase von Endlagern nach dem Entwurf der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 47 Strahlenschutzverordnung in Anlehnung an die Vorgehensweise im Rahmen des Planfeststellung PDF 38. Endlager Morsleben – 2D Modellierung der Grundwasserbewegung im Deckgebirge unter Salzwasserverhältnissen – Modellrechnungen zur Auspressung von Salzlösung aus dem Grubengebäude PDF,Teil1 PDF,Teil2 39. Nuklidmigration im Deckgebirge des ERAM (DGL) – Ergebnisbericht zur Sorption am Salzton PDF 40. Verfüllen untertägiger Bohrungen mit Magnesiabinder PDF 41. Nachweisführungen zur Langzeitsicherheit, zur Tragfähigkeit und zur Gebrtauchstauglichkeit der Schachtverschlüsse ERA Morsleben PDF 42. Endlager Morsleben – Korrosion von Salzbeton durch salinare Lösungen PDF 43. Konzeptplanung der Schachtverschlüsse Bartensleben und Marie des ERA Morsleben PDF 44. Konzept und Systembeschreibung Schachtverschlusssystem der Schächte Bartensleben und Marie PDF 45. Anlagen ERAM für die Stilllegung - Übergeordnete Systembeschreibung PDF 46. Rahmenbeschreibung Personelle Betriebsorganisation PDF 47. Überwachungs- und Beweissicherungsprogramm zu den Bauzuständen für die Stilllegung des ERAM PDF 48. Verfüllmaterial für Strecken mit hohen Anforderungen - Materialeigenschaften und Materialkennwerte Salzbeton M2 PDF 49. Stilllegung ERAM: Strahlungsüberwachung PDF 50. Gebirgsmechanische Beurteilung der Integrität der Salzbarriere im südlichen Teil des Zentralbereiches Bartensleben PDF 51. Verfüllung von Strecken mit hohen Anforderungen – Konzeptplanung und Nachweisführung PDF,Teil1 PDF,Teil2 52. ERA Morsleben - 3D Modellierung der Grundwasserbewegung im Deckgebirge unter Süßwasserverhältnissen - Rechnungen zur Ausbreitung der aus dem Grubengebäude ausgepressten Lösung PDF 53. ERA Morsleben Langzeitbewertung der Durchlässigkeit des Hutgesteins PDF 54. Szenarienanalyse, Szenarienbewertung und geologische Langzeitprognose für das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) – Langzeitprognose der Auswirkung klimagesteuerter geologischer Prozesse auf die Barrieren des Endlagers Morsleben PDF 55. Geomechanische Betriebsüberwachung 2001 PDF,Teil1 PDF,Teil2 56. Geomechanische Betriebsüberwachung 2002 PDF,Teil1 PDF,Teil2 57. Geomechanische Betriebsüberwachung 2003 PDF,Teil1 PDF,Teil2 PDF,Teil3 58. Geomechanische Betriebsüberwachung 2004 PDF,Teil1 PDF,Teil2 PDF,Teil3 59. Standsicherheits- und Integritätsnachweis - Kriterien zur Auswahl von Berechnungsschnitten PDF 60. Standsicherheits- und Integritätsnachweis des verfüllten Endlagers: Grubenteil Westfeld PDF 61. Standsicherheits- und Integritätsnachweis des verfüllten Endlagers: Grubenteil Südfeld PDF 62. Konzept von Vorsorgemaßnahmen für die Stilllegung PDF 63. Systembeschreibung der Verfüllung PDF 64. Sicherheitsnachweismethoden und Sicherheitsnachweiskriterien für die Maßnahmen der Stilllegung PDF 65. ERA Morsleben: Radiologische Gegebenheiten am Standort PDF 66. Verfüllplan zur Stilllegung des ERAM nach vorgezogener Verfüllung von Grubenbauen des Zentralteils, Konzeptplanung PDF,Teil1 PDF,Teil2 PDF,Teil3 67. Salzbeton - Zusammenstellung der Eigenschaften und Materialkennwerte (Referenzmaterial M3) PDF 68. Anlagen ERAM für die Stilllegung - Systembeschreibung Brandschutz über und unter Tage PDF 69. Systembeschreibung Wärmeversorgung Bartensleben PDF 70. ERA Morsleben: Standsicherheits und Integritätsnachweis des verfüllten Endlagers: Grubenteil Marie PDF 71. Beschreibung der vorhandenen übertägigen Anlagen und des Grubengebäudes PDF 72. Systembeschreibung Wasserversorgung und -entsorgung PDF 73. Systembeschreibung Material für die Stilllegung PDF 74. ERA Morsleben: Stilllegung Überwachungskonzept Salzbeton PDF 75. Systembeschreibung der Bewetterung des ERA Morsleben in der Betriebsphase der Stilllegung PDF 76. Stilllegungskonzept, Ergänzende Berg- und Anlagentechnische Grundlagenermittlung und Konzeptplanung - Grubenbewetterung und Klimatechnik PDF 77. ERA Morsleben: Ermittlung der Langzeit-Ausbreitungs- und -Ablagerungsfaktoren im bestimmungsgemäßen Stilllegungsbetrieb PDF 78. Standsicherheits- und Integritätsnachweis des verfüllten Endlagers: Grubenteil Nordfeld PDF 79. Anlagen ERAM für die Stilllegung Systembeschreibung Versatztransport Bartensleben PDF 80. Konzeptplanung Anlagen ERAM für die Stilllegung - Systembeschreibung für für Schachtwasserhaltung, Laugenhaltung, Wasch und Prozesswässer unter Tage PDF 81. Systembeschreibung Frisch- und Löschwasserversorgung unter Tage PDF 82. ERA Morsleben: Ermittlung der potenziellen Strahlenexposition der Bevölkerung infolge Ableitung radioaktiver Stoffe mit den Abwettern im bestimmungsgemäßen Stilllegungsbetrieb PDF 83. Systembeschreibung Elektrotechnische Einrichtungen über und unter Tage Schachtanlagen Bartensleben und Marie PDF 84. Systembeschreibung Nachrichtentechnische Einrichtungen über und unter Tage Schachtanlagen Bartensleben und Marie PDF 85. Standsicherheits- und Integritätsnachweis des verfüllten Endlagers: Zentralteil Bartensleben PDF 86. Störfallanalyse für den Stilllegungsbetrieb des Endlagers Morsleben PDF 87. Standsicherheits- und Integritätsnachweis des verfüllten Endlagers: Grubenteil Ost und Südostfeld PDF 88. Kritikalitätssicherheit in der Stilllegungs- und Nachbetriebsphase PDF 89. Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben: Sicherheitsanalyse des best PDF Verfahrensunterlagen zum Planfeststellungsverfahren zur Stilllegung - Fortsetzung der Unterlagenliste Lfd. Nr. Titel Datei (PDF) 90. Radionuklidinventar des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben - Einlagerungszeitraum 1971 bis 1991 PDF 91. Entsorgung radioaktiver Abfälle im Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) - Einlagerungszeitraum 1971 bis 1991 PDF 92. Entsorgung radioaktiver Abfälle im Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) -Einlagerungszeitraum 1994 bis 1998 PDF 93. Geomechanische Betriebsüberwachung 2005 PDF,Teil1 PDF,Teil2 PDF,Teil3 PDF,Teil4 94. Stilllegung Endlager Morsleben (ERAM): Verfüllen von Strecken mit hohen Anforderungen - Bauzustände für horizontale Strecken (ergänzende Untersuchungen zum Nachweis der Rissbeschränkung im Salzbeton) und Nachweiskonzept für das südliche Wetterrollloch PDF 95. Endlager Morsleben (ERAM) - Grundwasserrelevante Aspekte: Radioaktive Abfälle und Braunkohlefilterasche (BFA) PDF 96. Endlager Morsleben (ERAM) - Grundwasserrelevante Aspekte: Berücksichtigung von Verfüllmaßnahmen im Zentralteil PDF 97. Endlager Morsleben (ERAM) - Grundwasserrelevante Aspekte: Berücksichtigung von Verfüll- und Verschließmaßnahmen PDF 98. Konzeptplanung für die Errichtung und Nachweisführung für die Funktionstüchtigkeit von temporären Abdichtungen PDF 99. Konzeptplanung und Nachweisführung für ein Abdichtungsbauwerk im Hauptanhydrit aus Magnesiabinder PDF 100. Standsicherheits- und Integritätsnachweis des zugelaufenen Endlagers PDF 101. Geomechanische Betriebsüberwachung 2006 PDF,Teil1 PDF,Teil2 PDF,Teil3 PDF,Teil4 PDF,Teil5 PDF,Teil6 102. Geomechanische Betriebsüberwachung 2007 PDF,Teil1 PDF,Teil2 PDF,Teil3 PDF,Teil4 PDF,Teil5 PDF,Teil6 PDF,Teil7 PDF,Teil8 103. Ermittlung der Quellterme für die radiologisch relevanten Störfälle bei der Stilllegung des ERAM PDF 104. Ermittlung der Langzeitausbreitungs- und Ablagerungsfaktoren für das ERAM unter Berücksichtigung von standortmeteorologischen Messungen von 2001-2005 105. Endlager Morsleben - Sicherheitsanalyse für das verfüllte und verschlossene Endlager mit dem Programm PROSA PDF 106. Endlager Morsleben - Sicherheitsanalyse für das verfüllte und verschlossene Endlager mit dem Programmpaket EMOS PDF 107. Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) Schachtanlage Marie - Immissionsprognose für staub- und gasförmige Stoffe durch den Betrieb der Bergwerksanlage während der Stilllegung PDF 108. Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) Schachtanlage Bartensleben - Immissionsprognose für staub- und gasförmige Stoffe durch den Betrieb der Bergwerksanlage während der Stilllegung - LKW-Anlieferung PDF 109. Anforderungen an Salzbeton als Baustoff für Abdichtungsbauwerke im Steinsalz PDF 110. Ableitung von Sorptionsdaten aus experimentellen Untersuchungen – Schachtanlage Konrad PDF 111. Plan für die Umrüstung und den Offenhaltungsbetrieb des Endlagers für radioaktive Abfälle PDF 112. ERA Morsleben: Jahresberichte Emissionsüberwachung PDF Genehmigung zum Dauerbetrieb des Endlagers für radioaktive Abfälle (Wir haben hier für Sie die Genehmigung zum Dauerbetrieb des Endlagers für radioaktive Stoffe aus dem Jahr 1986 zur Verfügung gestellt. Zu der Dauerbetriebsgenehmigung gehören darüber hinaus sehr umfangreiche Unterlagen, deren Einsicht beim BfS beantragt werden kann.) PDF
Die Abteilung 2 erhebt und bewertet landesweit die Grundlagendaten zum Biotop- und Artenschutz und stellt sie für alle Eingriffsplanungen und sonstige Verfahren zur Verfügung. Aufbauend auf diesen Daten werden Konzepte zur Verbesserung von Natur und Landschaft einschließlich eines landesweiten Biotopverbundes erarbeitet. Ein besonderer Schwerpunkt ist die Sicherung und Verbesserung der Gebiete des europäischen Schutzgebietssystems NATURA 2000, der Naturschutzgebiete und der Arten, die besonders gefährdet sind bzw. für die Nordrhein-Westfalen bundesweit eine besondere Verantwortung trägt. Die Veränderungen der Tier- und Pflanzenwelt und ihrer Lebensräume sowohl in den Schutzgebieten als auch in der gesamten Landschaft werden im Rahmen eines umfangreichen Biomonitorings untersucht und hieraus Handlungsempfehlungen und Naturschutzstrategien abgeleitet. Unsere Haupttätigkeitsfelder sind: Naturschutzinformationen Planungsbeiträge zu Naturschutz und Landschaftspflege, Biotopverbund Biotopschutz, Vertragsnaturschutz Artenschutz, Vogelschutzwarte, Artenschutzzentrum Monitoring, Effizienzkontrolle in Naturschutz und Landschaftspflege Fischereiökologie und Aquakultur Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadensverhütung Unsere Themen finden Sie unter: Erfassung und wissenschaftliche Betreuung der nach § 3 LNatSchG NRW geschützten Flächen und Landschaftsbestandteile Beobachtung von Natur und Landschaft im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung nach § 5 LNatSchG NRW Erarbeitung von Verfahren zur Erfassung und Bewertung von Lebensräumen und deren Erhaltungszuständen Führung und Aktualisierung der landesweiten Kataster der schutzwürdigen Biotope der europäischen Schutzgebiete (NATURA 2000) inkl. Fortschreibung der Standarddatenbögen der nach § 30 BNatSchG bzw. § 42 LNatSchG NRW gesetzlich geschützten Biotope, einschließlich deren Abstimmung mit den unteren Landschaftsbehörden der nach § 41 geschützten Alleen der schutzwürdigen Biotope der europäischen Schutzgebiete (NATURA 2000) inkl. Fortschreibung der Standarddatenbögen der nach § 30 BNatSchG bzw. § 42 LNatSchG NRW gesetzlich geschützten Biotope, einschließlich deren Abstimmung mit den unteren Landschaftsbehörden der nach § 41 geschützten Alleen Aufbau und Pflege von Internet-Informationssystemen über die landesweit verfügbaren Daten zu Schutzgebieten Bereitstellung und Aufbereitung von naturschutzfachlichen Daten für Eingriffsplanungen sowie Planungen einschließlich der Landschafts-, Regional- und Landesplanung Erstellung landesweiter Statistiken sowie grafischer Übersichten zum Naturschutz Erarbeitung der Fachbeiträge des Naturschutzes und der Landschaftspflege gem. § 15 a Landschaftsgesetz für die Regional- und die Landschaftsplanung, insbesondere Darstellung und Begründung von Vorrangflächen für den Biotop- und Artenschutz sowie die Erhaltung des Landschaftsbildes und von Umweltqualitätszielen Erarbeitung des landesweiten Biotopverbundes unter Berücksichtigung naturraumtypischer repräsentativer Zielarten Entwicklung einer Konzeption zur Entschneidung der Landschaft, um Lebensräume vor allem für wandernde Tierarten wieder zu vernetzen Fortschreibung des Fachinformationssystems „Unzerschnittene verkehrsarme Räume in NRW“ und zum Stand der Landschaftspläne Entwicklung und Fortschreibung des methodischen Vorgehens im Rahmen der Landschaftsplanung, der Eingriffsregelung und der FFH- und Umweltverträglichkeitsprüfung Beteiligung bei der Neuaufstellung und Änderung der Regionalpläne sowie bei Plänen oder Projekten von denen eine besondere Beeinträchtigung von Naturschutzgebieten, FFH- und/oder Vogelschutzgebieten zu erwarten ist Entwicklung und Fortschreibung der Standards zur Erstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen sowie Sofortmaßnahmenkonzepten für Schutzgebiete Erarbeitung von Pflege- und Entwicklungsplänen für landeseigene Flächen, fachliche Begleitung und Dokumentation der Pflegeplanung für alle Naturschutzgebiete Gutachten und Stellungnahmen zu Schutz, Entwicklung und Pflege sowie zu Eingriffen und Lösung von Nutzungskonflikten in Naturschutzgebieten Erarbeitung von Leitlinien für Schutz, Entwicklung, Pflege, Bewirtschaftung und Neuschaffung sowie Verbund von Biotoptypen Koordinationsstelle Vertragsnaturschutz – naturschutzfachliche Vorgaben für die Förderrichtlinien, Betreuung und Beratung der Bewilligungsbehörden, Bewirtschaftung der Mittel Erarbeitung der naturschutzfachlichen Anforderungen für die Umsetzung der EU-Wasser-Rahmenrichtlinie Erarbeitung von Leitlinien und modellhaften Planungen zur Förderung des Naturerlebens („Naturerlebnisgebiete“) Ermittlung der Auswirkungen des Klimawandels auf Biotoptypen und Entwicklung von Handlungsempfehlungen Koordination der EU-Berichtspflicht zur FFH-Richtlinie und Zusammenarbeit des LANUV mit den Biologischen Stationen Landesweites Kataster planungsrelevanter Tier- und Pflanzenarten (Fundortkataster) Artenschutzprogramm nach § 63 Landschaftsgesetz Bearbeitung und Herausgabe der Roten Liste gefährdeter Arten in NRW Artenschutzfachliche Stellungnahmen und fachliche Grundsatzfragen des Artenschutzrechtes, Beratung von Behörden und Gerichten in artenschutzfachlichen Fragen Internetbasiertes Fachinformationssystem für gesetzlich geschützte Arten Koordination des Arten-Monitorings nach EU-FFH-Richtlinie und nach Landesvorgaben Auswirkungen von einwandernden Arten (Neobiota) und von Klimaveränderungen auf die heimische Artenvielfalt Ermittlung und Dokumentation der Fachdaten über die EG-Vogelschutzgebiete und über die Vogelarten der EU-Vogelschutz-Richtlinie, Bearbeitung vogelschutzfachlicher Fragen (Vogelschutzwarte) Schulung und Beratung von Vollzugsbehörden des nationalen und internationalen Artenschutzes sowie Unterbringung und Vermittlung behördlich beschlagnahmter Tiere (Artenschutzzentrum Metelen) Landesweite Beobachtung und Dokumentation von Veränderungen der biologischen Vielfalt (Biodiversitätsmonitoring) in Schutzgebieten wie auch der übrigen Landschaft, insbesondere vor dem Hintergrund sich wandelnder Nutzungen sowie Umweltveränderungen wie dem Klimawandel Durchführung eines landesweiten Biotopmonitorings zur Ermittlung der Erhaltungszustände der einzelnen Lebensräume Landesweit repräsentative Beobachtung und Dokumentation ausgewählter gentechnisch veränderter Organismen Bearbeitung ausgewählter Landes,- Bundes,- und EU- Umweltindikatoren Landesweite Ermittlung der Wirkungen von Vertragsnaturschutz- Maßnahmen auf die biologische Vielfalt im Rahmen der EU-Verordnung 1698/2005 (ELER) Koordination der Immissionsökologischen Waldzustandserhebung (IWE) sowie Dokumentation und Kausalanalyse der Ernährungssituation und Schadstoffbelastung von Buche, Eiche, Fichte und Kiefer Erhebung des Zustandes der Waldböden durch Koordination der Bodenzustandserhebung (BZE) Landesweite Standardisierung von Untersuchungsmethoden, Abstimmung mit nationalen und internationalen Monitoringsprogrammen Durchführung des Wanderfischprogramms NRW insbesondere für Lachs, Aal und Maifisch einschließlich der Zucht von Lachsbesatzfischen Durchführung eines LIFE-Projektes zur Wiedereinbürgerung des Maifisches in das Rhein-System Mitwirkung bei der Umsetzung der EU-Verordnung zum Schutze des Aals und der in den Aalbewirtschaftungsplänen enthaltenen Schutzmaßnahmen Durchführung von Artenschutzprojekten für Bachmuschel, Flussperlmuschel und Edelkrebs Erfassung von Fischbeständen in den verschiedenen Gewässern Nordrhein-Westfalens und Führung des digitalen Landeskatasters für die Verbreitung von Fischen, Neunaugen und Großkrebsen Umsetzung des Monitorings zur Beurteilung der Fischlebensgemeinschaften bei der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie und der FFH-Richtlinie Mitwirkung bei Planungs- und Eingriffsverfahren im aquatischen Lebensraum (Passierbarkeit von Querbauwerken, Fischwege, Funktionskontrollen, Renaturierungen) Erarbeitung von Konfliktlösungen zwischen Fischerei und Naturschutz, Kormoran-Problematik Entwicklung und Erprobung von Fischfangmethoden mittels Elektro-, Netz- und Reusenfischerei sowie Echolotverfahren Erfassung von Fischbeständen in den verschiedenen Gewässern Nordrhein-Westfalens mit den Mitteln der Berufsfischerei Beschaffung von repräsentativen Fischproben für verschiedene Untersuchungsprogramme des Landes (z.B. PFT-Messnetz) Fischgesundheitsdienst NRW mit Labor für allgemeine Diagnostik von Fischkrankheiten (Bakteriologie, Virologie, Parasitologie) Berufliche Ausbildung von Fischwirten (inner- und überbetrieblich) in den Zweigen „Fischzucht und Fischhaltung“ sowie „Fluss- und Seenfischerei“ Fortbildungskurse für Gewässerwarte in der Angelfischerei, Fischpathologie, für Fischzüchter und Fischer im Nebenerwerb sowie Durchführung von Lehrgängen in der Elektrofischerei Monitoring zu Wechselbeziehungen zwischen Wild und Vegetation für Großschutzgebiete und praktisches Management Gemeinschaftsprojekte zum Wildverhalten, insbesondere zur Störungsbiologie im Tourismusbereich Integrierte Konzepte zur Schalenwildbewirtschaftung Bestandsentwicklung und Funktionsräume von Graugans, Kanadagans und Nilgans in NRW Untersuchungen zur Wildbiologie von Niederwildarten (z. B. Rebhuhn, Feldhase, Fasan) Fallwilduntersuchung, Wildkrankheiten und Genetik Belastungen des Wildes mit Pflanzenschutzmitteln und Umweltschadstoffen Aufbau eines Revier- und Jagdkatasters Bestandssituation ausgewählter Arten, z.B. Rebhuhn, Baummarder und Kolkrabe Wildbiologische Landschaftsinformationen Untersuchungen zu Wild und Straßenverkehr Maßnahmen zur Lebensraumvernetzung (z.B. Grünbrücken) Natur Artenschutzzentrum Metelen Fischereiökologie und Aquakultur Ralf Schlüter