Messstellen für die Gewässerzustandsdaten im Rahmen der Datenbereitstellung für den SoE (State of the Environment) an die EEA übermittelt werden.
Die Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) vom 24.11.2010 ist am 06.01.2011 in Kraft getreten und löst die Vorgängerrichtlinie 2008/1/EG und fünf weitere Richtlinien ab. Sie ist am 02.05.2013 in deutsches Recht umgesetzt worden und gleichzeitig erfolgten Anpassungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und des Wasserhaushaltsgesetzes sowie deren untergesetzlicher Regelwerke. Als besonders umweltrelevant im Sinne der europäischen Richtlinie über Industrieemissionen, die in Deutschland u. a. durch den Anhang 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) umgesetzt wird, gelten diejenigen Anlagen, die dort mit einem „E" gekennzeichnet sind. Die Umweltüberwachung beinhaltet die Vor-Ort-Besichtigung durch die zuständige Behörde, für Anlagen unter Bergaufsicht ist es das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie. Inhaltliche Grundlage der Vor-Ort-Besichtigung ist der Überwachungsplan1 gemäß Artikel 23 der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und § 52 a BImSchG. Der Überwachungsplan umfasst folgende Punkte: • den räumlichen Geltungsbereich des Plans, • eine allgemeine Bewertung der wichtigsten Umweltprobleme im Geltungsbereich des Plans, • ein Verzeichnis der in den Geltungsbereich des Plans fallenden Anlagen, • Verfahren für die Aufstellung von Programmen für die regelmäßige Überwachung, • Verfahren für die Überwachung aus besonderem Anlass sowie • -soweit erforderlich - Bestimmungen für die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Überwachungsbehörden. Das Inspektionsintervall richtet sich nach einer systematischen Beurteilung der mit der Anlage verbundenen Umweltrisiken und der Abstand zwischen zwei Vor-Ort-Besichtigungen darf ein Jahr bei Anlagen, die der höchsten Risikostufe unterfallen, sowie drei Jahre bei Anlagen, die der niedrigsten Risikostufe unterfallen, nicht überschreiten. Die Beurteilung berücksichtigt die möglichen und tatsächlichen Auswirkungen der Anlage auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt, als auch die Empfindlichkeit der örtlichen Umgebung, das von der Anlage ausgehende Unfallrisiko sowie die Einhaltung der Genehmigungsanforderungen. Innerhalb von vier Monaten nach der Umweltinspektion ist der Fazitbogen der Öffentlichkeit aktiv zugänglich zu machen. Werden schwerwiegende Mängel festgestellt, haben die Betreiber sechs Monate Zeit, diese zu beheben und es erfolgt eine erneute Vor-Ort-Besichtigung durch die Aufsichtsbehörde. Auch Deponien im Sinne der Richtlinie 2011/97/EU vom 05.12.2011 (ABl. EU Nr. L 328 S. 49) (Deponierichtlinie) fallen gemäß Anhang I Nr. 5.4 der IE-Richtlinie unter ihren Regelungsbereich. Der Überwachungsplan2 für Deponien gemäß Artikel 23 Abs. 4 der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und § 47 Abs. 7 KrWG und § 22 a DepV beinhaltet Vorgaben, die bei der Genehmigung und Überwachung von Deponien anzuwenden sind. Der Überwachungsplan für Deponien umfasst folgende Punkte: • den räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich des Plans, • den inhaltlichen Geltungsbereich des Plans • eine Bewertung der Umweltsituation im Geltungsbereich des Plans, • ein Verzeichnis der in den Geltungsbereich des Plans fallenden Deponien, • Kriterien für die Festlegung der Überwachungsintervalle der Regelüberwachung der Deponien, • Verfahren für die Überwachung aus besonderem Anlass sowie • die Durchführung der Vor-Ort-Besichtigung bei Deponien gemäß IE-Richtlinie. Das Inspektionsintervall richtet sich nach einer systematischen Beurteilung der mit der Deponie verbundenen Umweltrisiken. Der Abstand zwischen zwei Vor-Ort-Besichtigungen darf, sowohl in der Ablagerungs- als auch in der Stilllegungsphase, ein Jahr bei Deponien der Klasse III, zwei Jahre bei Deponien der Klasse II, sowie drei Jahre bei Deponien der Klasse I, nicht überschreiten. Abweichend davon sind alle öffentlich zugänglichen Deponien der Klassen I und II mindestens einmal jährlich zu überwachen. Innerhalb von vier Monaten nach der Umweltinspektion ist der Fazitbogen der Öffentlichkeit aktiv zugänglich zu machen. Werden schwerwiegende Mängel festgestellt, haben die Betreiber sechs Monate Zeit, diese zu beheben und es erfolgt eine erneute Vor-Ort-Besichtigung durch die Aufsichtsbehörde.
Die Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) vom 24.11.2010 ist am 06.01.2011 in Kraft getreten und löst die Vorgängerrichtlinie 2008/1/EG und fünf weitere Richtlinien ab. Sie ist am 02.05.2013 in deutsches Recht umgesetzt worden und gleichzeitig erfolgten Anpassungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und des Wasserhaushaltsgesetzes sowie deren untergesetzlicher Regelwerke. Als besonders umweltrelevant im Sinne der europäischen Richtlinie über Industrieemissionen, die in Deutschland u. a. durch den Anhang 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) umgesetzt wird, gelten diejenigen Anlagen, die dort mit einem „E" gekennzeichnet sind. Die Umweltüberwachung beinhaltet die Vor-Ort-Besichtigung durch die zuständige Behörde, für Anlagen unter Bergaufsicht ist es das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie. Inhaltliche Grundlage der Vor-Ort-Besichtigung ist der Überwachungsplan1 gemäß Artikel 23 der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und § 52 a BImSchG. Der Überwachungsplan umfasst folgende Punkte: • den räumlichen Geltungsbereich des Plans, • eine allgemeine Bewertung der wichtigsten Umweltprobleme im Geltungsbereich des Plans, • ein Verzeichnis der in den Geltungsbereich des Plans fallenden Anlagen, • Verfahren für die Aufstellung von Programmen für die regelmäßige Überwachung, • Verfahren für die Überwachung aus besonderem Anlass sowie • -soweit erforderlich - Bestimmungen für die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Überwachungsbehörden. Das Inspektionsintervall richtet sich nach einer systematischen Beurteilung der mit der Anlage verbundenen Umweltrisiken und der Abstand zwischen zwei Vor-Ort-Besichtigungen darf ein Jahr bei Anlagen, die der höchsten Risikostufe unterfallen, sowie drei Jahre bei Anlagen, die der niedrigsten Risikostufe unterfallen, nicht überschreiten. Die Beurteilung berücksichtigt die möglichen und tatsächlichen Auswirkungen der Anlage auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt, als auch die Empfindlichkeit der örtlichen Umgebung, das von der Anlage ausgehende Unfallrisiko sowie die Einhaltung der Genehmigungsanforderungen. Innerhalb von vier Monaten nach der Umweltinspektion ist der Fazitbogen der Öffentlichkeit aktiv zugänglich zu machen. Werden schwerwiegende Mängel festgestellt, haben die Betreiber sechs Monate Zeit, diese zu beheben und es erfolgt eine erneute Vor-Ort-Besichtigung durch die Aufsichtsbehörde. Auch Deponien im Sinne der Richtlinie 2011/97/EU vom 05.12.2011 (ABl. EU Nr. L 328 S. 49) (Deponierichtlinie) fallen gemäß Anhang I Nr. 5.4 der IE-Richtlinie unter ihren Regelungsbereich. Der Überwachungsplan2 für Deponien gemäß Artikel 23 Abs. 4 der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und § 47 Abs. 7 KrWG und § 22 a DepV beinhaltet Vorgaben, die bei der Genehmigung und Überwachung von Deponien anzuwenden sind. Der Überwachungsplan für Deponien umfasst folgende Punkte: • den räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich des Plans, • den inhaltlichen Geltungsbereich des Plans • eine Bewertung der Umweltsituation im Geltungsbereich des Plans, • ein Verzeichnis der in den Geltungsbereich des Plans fallenden Deponien, • Kriterien für die Festlegung der Überwachungsintervalle der Regelüberwachung der Deponien, • Verfahren für die Überwachung aus besonderem Anlass sowie • die Durchführung der Vor-Ort-Besichtigung bei Deponien gemäß IE-Richtlinie. Das Inspektionsintervall richtet sich nach einer systematischen Beurteilung der mit der Deponie verbundenen Umweltrisiken. Der Abstand zwischen zwei Vor-Ort-Besichtigungen darf, sowohl in der Ablagerungs- als auch in der Stilllegungsphase, ein Jahr bei Deponien der Klasse III, zwei Jahre bei Deponien der Klasse II, sowie drei Jahre bei Deponien der Klasse I, nicht überschreiten. Abweichend davon sind alle öffentlich zugänglichen Deponien der Klassen I und II mindestens einmal jährlich zu überwachen. Innerhalb von vier Monaten nach der Umweltinspektion ist der Fazitbogen der Öffentlichkeit aktiv zugänglich zu machen. Werden schwerwiegende Mängel festgestellt, haben die Betreiber sechs Monate Zeit, diese zu beheben und es erfolgt eine erneute Vor-Ort-Besichtigung durch die Aufsichtsbehörde.
Die Umweltindikatoren des LANUV sind Mess- und Kennzahlen, mit denen sowohl die aktuelle Umweltsituation als auch Entwicklungstrends übersichtlich dargestellt und bewertet werden können. Durch Umweltindikatoren werden komplexe Aspekte, wie z. B. die Luftqualität, die Gewässergüte , der Energie- und Rohstoffverbrauch oder die Inanspruchnahme von Freiflächen messbar. Eine Beschreibung des Umweltzustandes durch Umweltindikatoren erhebt nicht den Anspruch, ein vollständiges Bild zu zeichnen. Vielmehr sollen relevante Teilaspekte hervorgehoben werden, deren Zustand und Entwicklung von besonderem Interesse ist. Entsprechend dem Erhebungsturnus wird auf Basis der jeweils verfügbaren Daten der Indikatorensatz im Internet einmal im Jahr aktualisiert. Im Datensatz sind Zeitreihendaten zu den folgenden NRWUmweltindikatoren enthalten: -Treibhausgasemissionen -Erneuerbare Energien bei Primärenergie- und Bruttostromverbrauch -Kraft-Wärme-Kopplung bei Nettostromerzeugung -Primär- und Endenergieverbrauch -Energieproduktivität -Rohstoffverbrauch und Rohstoffproduktivität -Stickstoffoxidemissionen -Stickstoffdioxidkonzentration im städtischen Hintergrund -Ozonkonzentration im städtischen Hintergrund -Feinstaubkonzentration im städtischen Hintergrund -Lärmbelastung -Haushaltsabfälle und Verwertung -Flächenverbrauch -Schwermetalleintrag an ländlichen Stationen -Ökologischer Zustand der oberirdischen Fließgewässer -Nitratkonzentration im Grundwasser -Gefährdete Arten -Naturschutzflächen -Laub-/Nadelbaumanteil -Waldzustand -Stickstoff- und Säureeintrag -Ökologische Landwirtschaft -Landwirtschaftsflächen mit hohem Naturwert -Stickstoff-Flächenbilanz (Stickstoff-Überschuss der landwirtschaftlich genutzten Fläche)
Messstellen für die Gewässerzustandsdaten im Rahmen der Datenbereitstellung für den SoE (State of the Environment) an die EEA übermittelt werden.
Probleme vor allem durch Landwirtschaft, Fischerei und Meeresmüll Viele der in Nord- und Ostsee lebenden Fisch-, Vogel- und Säugetierarten und ihre Lebensräume sind zu hohen Belastungen ausgesetzt. Das zeigen die aktuellen Berichte zum Zustand der deutschen Ostsee- und Nordseegewässer, die die Bundesregierung und die Küstenbundesländer für die europäische Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) erstellt haben. Zu den größten Problemen zählen die Eutrophierung (Überversorgung mit Nährstoffen), die Fischerei und die Vermüllung der Meere, vor allem mit Kunststoffen. Nicht-einheimische Arten werden weiterhin in Nord- und Ostsee eingeschleppt und gefährden heimische Ökosysteme. Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamts ( UBA ): „Die Daten zeigen: Die bisherigen Bemühungen zum Schutz der Meere reichen nicht aus. Die Befunde werden in das nächste nationale Maßnahmenprogramm zum Schutz der Meere ab 2022 einfließen. Dabei wird es nicht nur darum gehen, neue Maßnahmen zu ergreifen, sondern auch bereits vereinbarte Maßnahmen schneller und wirksamer umzusetzen. Die Belastung der Meeresökosysteme durch Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft und durch die Auswirkungen der Fischerei, zum Beispiel durch Grundschleppnetze auf den Meeresboden, sollten dabei Themen sein. Bei der Bekämpfung von Meeresmüll steht die Vermeidung von Kunststoffmüll an erster Stelle.“ 55 Prozent der deutschen Nordseegewässer sind dem Bericht zufolge von Eutrophierung betroffen. Die Belastung mit Nährstoffen wie Stickstoff oder Phosphor stammt vor allem aus der Landwirtschaft. Eutrophierung kann zu trübem Wasser, giftigen Algenblüten, Sauerstoffmangel und Verlust der Artenvielfalt führen. Insgesamt sind nur sechs Prozent der Nordseegewässer diesbezüglich in gutem Zustand. Noch besorgniserregender sieht es an der deutschen Ostsee aus: hier sind alle untersuchten Gewässer eutrophiert, keines ist in gutem Zustand. Auch Meeresmüll ist nach wie vor ein großes Problem. Etwa 90 Prozent des Mülls am Meeresboden und am Strand in der südlichen Nordsee besteht aus Kunststoffen. In den deutschen Ostseegewässern beträgt der Kunststoffanteil des Mülls am Meeresboden 40 Prozent und an den Stränden 70 Prozent. Maria Krautzberger: „Das von der EU geplante Verbot bestimmter Einwegartikel auf Kunststoffbasis, wie Trinkhalme oder Wattestäbchen, ist ein Schritt in die richtige Richtung, um Kunststoffmüll und den Eintrag ins Meer zu verringern. Auch Recycling muss gestärkt werden, zum Beispiel mit hohen und verpflichtenden Recyclingquoten für die Hersteller.“ Einige der im letzten Jahrhundert eingeschleppten Arten, wie die Pazifische Auster oder der Japanische Beerentang im Wattenmeer verändern die Ökosysteme sichtbar. In der Ostsee wurden zwischen 2011 und 2016 elf neue nicht-einheimische Arten nachgewiesen, in der Nordsee waren es 22 Neufunde. Sie werden vor allem durch die Schifffahrt und marine Aquakultur unbeabsichtigt verbreitet. Das 2017 in Kraft getretene internationale Übereinkommen zum Management des Ballastwassers von Seeschiffen kann zu einer Verringerung des Eintrags nicht-einheimischer Arten führen. Die untersuchten Lebensräume am Meeresboden sind ebenfalls in keinem guten Zustand. Zu den negativen Einflüssen zählen vor allem Einträge von Nähr- und Schadstoffen und großflächige Beeinträchtigungen durch die grundberührende Fischerei vor allem in der Nordsee. Rohstoffförderung und Infrastrukturmaßnahmen wie der Bau von Windenergieanlagen und die Verlegung von Kabeln und Pipelines beeinträchtigen nicht nur den Meeresboden. Sie erzeugen auch Lärm, was negativ auf die Meerestiere wirkt. Diese schädlichen Einflüsse könnten maßgeblich verringert werden, indem Regenerationsflächen geschaffen und maritime Aktivitäten noch stärker am Schutz und am Erhalt der Meeresökosysteme ausgerichtet werden. Maria Krautzberger: „Es braucht politische Maßnahmen auf internationaler Ebene, um die Meere besser zu schützen. Aber natürlich kann auch jeder selbst etwas beitragen: Zum Beispiel können wir darauf achten, wie viel Kunststoffe wir verbrauchen und ob es Alternativen gibt; oder unsere Abfälle sauber trennen, damit sie recycelt werden können und nicht in den Meeren landen.“ EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) Die MSRL (2008/56/EU) gibt seit 2008 den Rahmen für einen ganzheitlichen Meeresschutz in der EU vor. Das Ziel gemäß MSRL ist es, den „guten Umweltzustand“ der Meere bis 2020 zu erreichen. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Belastung und den Zustand von Arten und Lebensräumen der Meeresgewässer anhand von elf Zielbeschreibungen (Deskriptoren), darunter die Belastung mit Nähr- und Schadstoffen, Müll, Unterwasserlärm, physische und hydromorphologische Beeinträchtigungen und biologische Störungen zu überwachen. Zur Umsetzung der Richtlinie hat Deutschland 2016 ein erstes Maßnahmenprogramm zum Schutz der Meeresgewässer verabschiedet. Die aktuellen Befunde liefern die Grundlage für die 2021/2022 anstehende Überprüfung und Anpassung der Maßnahmen.
Das Digipack enthält CD-ROM, Begleitbroschüre und Faltblatt. Auf der CD-ROM finden Sie den vollständigen Inhalt der Internetanwendung „Daten zur Umwelt“ (Stand 2009). Diese enthält unter dem Titel „Daten zur Umwelt – Umweltzustand in Deutschland“ umfassende, detaillierte Informationen zum Umweltzustand, zu Umweltpolitik und Umweltrecht sowie viele Lektüretipps und Links. Das „Umwelt-Kernindikatorensystem“ zeigt Erfolge und Handlungsbedarf der Umweltpolitik auf. Die Broschüre informiert Sie über wichtige ausgewählte Trends in fünf Schwerpunktbereichen des Umweltschutzes. Das Faltblatt informiert in Auszügen aus den Inhalten. Veröffentlicht in Broschüren.
Zum Tag des Meeres am 8. Juni Neues UBA-Papier: Zahlen, Hintergründe, Forschungsbedarf und Maßnahmen gegen die Plastikflut Kunststoffe sind wertvolle Werkstoffe, aber sie werden zum Problem, wenn sie als Abfall in der Umwelt landen. Dort werden sie nur sehr langsam abgebaut und können Ökosysteme und Lebewesen schädigen. In welchem Ausmaß finden sich Kunststoffe in Wasser, Boden, Luft, in den Meeren und an den Küsten in Deutschland? Wie und warum gelangen sie überhaupt dorthin? Wo gibt es weiteren Forschungsbedarf – und mit welchen Maßnahmen können die Kunststoffeinträge in Deutschland reduziert werden? Einen aktuellen Überblick gibt das neue Papier des Umweltbundesamts (UBA) „Kunststoffe in der Umwelt“. In den 1950er Jahren wurden weltweit etwa 1,5 Millionen Tonnen Kunststoff im Jahr produziert. Im Jahr 2016 waren es bereits 348 Millionen Tonnen, Tendenz steigend. Gleichzeitig gelangen immer mehr Plastikabfälle in die Umwelt. Inzwischen finden sich Kunststoffreste überall: in Flüssen, Seen und Böden, in den Meeren und in vielen Meerestieren. Diskutiert wird auch, ob Kunststoffpartikel in der Luft vorkommen, im Trinkwasser und in anderen Lebensmitteln. Eine Hauptursache für die weltweite Plastikflut in der Umwelt ist fehlendes oder unzureichendes Abfall- und Abwassermanagement. Kunststoffe gelangen aber auch auf zahlreichen weiteren Wegen in die Natur, zum Beispiel als Abrieb von Autoreifen, von Bauwerken, Folien oder Kleidung aus Kunststofffasern. Kosmetika oder Reinigungsmittel enthalten Mikroplastik, Düngemittel werden mit Plastik ummantelt. Nicht zuletzt gelangen auch immer mehr Kunststoffe in die Umwelt, weil die Menschen Produkte wie Kaffeebecher, Zigarettenstummel oder Plastiktüten achtlos liegenlassen oder wegwerfen (sog. Littering). Die Autorinnen und Autoren des Papiers erklären, was Kunststoffe überhaupt sind und mit welchen Methoden man sie in der Umwelt untersuchen und messen kann. Sie zeigen das Vorkommen von Kunststoffen in Wasser, Boden, Luft und Meeren in Deutschland und welche Folgen das für die Ökosysteme hat. Es werden Bereiche mit (noch) unzureichender Datenlage identifiziert und Forschungsbedarfe benannt ebenso wie Maßnahmen, um Kunststoffeinträge in die Umwelt in Deutschland wirksam zu reduzieren und den Zustand der Umwelt zu verbessern. Tag des Meeres am 8. Juni : Vor allem in den Meeren sind Kunststoffabfälle in den vergangenen Jahren zu einem sichtbaren und drängenden Problem geworden. Etwa 75 Prozent der Müllfunde in den Meeren und an Stränden bestehen aus Kunststoffen. Untersuchungen zeigen, dass weltweit mehr als 800 Tierarten von den negativen Auswirkungen betroffen sind, besonders häufig verheddern sie sich in Müllteilen und verschlucken diese. Die UN -Kampagne „Play it out“ widmet sich dem Kampf gegen Plastikmüll in den Meeren. Der diesjährige Tag des Meeres steht unter dem Motto „Gender and the Ocean“.
Umwelt-Kernindikatoren ab sofort aktualisiert im Internet Wie entwickelt sich der Umweltschutz in Deutschland? Das gerade aktualisierte Umwelt-Kernindikatorensystem (KIS) des Umweltbundesamtes (UBA) gibt Antwort darauf. Mehr als 50 Indikatoren beschreiben den Zustand der Umwelt und zeigen, wo die Umweltpolitik erfolgreich und wo noch mehr zu tun ist: Gute Noten erhält Deutschland für das Jahr 2008 beim Klimaschutz und beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Zudem ist die Energie- und Ressourcenproduktivität gestiegen. „Auf diesen Erfolgen dürfen wir uns aber nicht ausruhen”, sagt UBA-Vizepräsident Dr. Thomas Holzmann. So muss Deutschland - trotz der verbesserten Energie- und Rohstoffproduktivität - den absoluten Energie- und Rohstoffverbrauch weiter senken, der Verkehrssektor muss nachhaltiger werden und auch bei der Luftreinhaltung sind die Erfolge für das Erreichen eines hohen Niveaus zum Schutz der Gesundheit und zum Erhalt der biologischen Vielfalt noch mit weiteren großen Anstrengungen verbunden. Auch bei der Verringerung der Flächeninanspruchnahme und dem Ausbau des ökologischen Landbaus hat Deutschland seine Ziele noch nicht erreicht. Hier einige konkrete Ergebnisse für eine erfreuliche Entwicklung des Umweltschutzes: Besondere Anstrengungen sind weiterhin in diesen Bereichen erforderlich: Umweltindikatoren sind ein wichtiges Instrument für eine Erfolgskontrolle der Umweltpolitik. Bei der Sammlung der Daten arbeitet das UBA eng mit anderen Bundesbehörden zusammen - etwa dem Bundesamt für Naturschutz, dem Bundesamt für Strahlenschutz sowie dem Statistischen Bundesamt. Mit der Aktualisierung des Indikatorensystems gestaltete das UBA gleichzeitig auch den Internetauftritt der „Daten zur Umwelt - Umweltzustand in Deutschland” übersichtlicher und nutzerfreundlicher. Neue Funktionen ermöglichen den Nutzerinnen und Nutzern, Querverweise zu Hintergrundinformationen, zu verwandten Umweltthemen sowie zu weiterführenden Links und Literaturhinweisen zu erhalten. 29.05.2009
Die Broschüre stellt die nationalen Arbeitsgruppen zur Umweltbeobachtung und -forschung vor, die der Arbeitsgruppe Wirkungen (WGE) der CLRTAP zuarbeiten. Die erarbeiteten Ergebnisse zeigen, welche Verbesserungen des Umweltzustands seit 1990 u.a. durch Umsetzung des Göteborg-Protokolls erreicht wurden und wo – bezogen auf die Luftreinhaltung – weiterhin Handlungsbedarf besteht. Veröffentlicht in Broschüren.
Origin | Count |
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Bund | 567 |
Land | 78 |
Type | Count |
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Ereignis | 13 |
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Text | 185 |
Umweltprüfung | 2 |
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Resource type | Count |
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Topic | Count |
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Weitere | 637 |