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Politikempfehlungen für eine verantwortungsvolle Rohstoffversorgung Deutschlands als Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung

Vorschläge zur Reform des BBergG werden bereits seit Jahren von unterschiedlichen Akteuren mit vielfältigen Zielrichtungen publiziert. Mit dieser Position möchte auch das Umweltbundesamt mit Empfehlungen an den Bundesgesetzgeber aus Sicht des Umwelt- und Ressourcenschutzes Stellung beziehen. Unser Hauptanliegen war es dabei, die Genehmigungsverfahren von Betrieben unter dem Regime des BBergG für die effektivere Berücksichtigung von Belangen des Umwelt- und Ressourcenschutzes zu öffnen. Weitere Vorschläge sollen die Transparenz des Bergbausektors, insbesondere durch eine Stärkung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und des Rechtsschutzes von Betroffenen des Bergbaus sowie von anerkannten Umweltvereinigungen, fördern.

Politikempfehlungen für eine verantwortungsvolle Rohstoffversorgung Deutschlands als Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung

Vorschläge zur Reform des BBergG werden bereits seit Jahren von unterschiedlichen Akteuren mit vielfältigen Zielrichtungen publiziert. Mit dieser Position möchte auch das Umweltbundesamt mit Empfehlungen an den Bundesgesetzgeber aus Sicht des Umwelt- und Ressourcenschutzes Stellung beziehen. Unser Hauptanliegen war es dabei, die Genehmigungsverfahren von Betrieben unter dem Regime des BBergG für die effektivere Berücksichtigung von Belangen des Umwelt- und Ressourcenschutzes zu öffnen. Weitere Vorschläge sollen die Transparenz des Bergbausektors, insbesondere durch eine Stärkung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und des Rechtsschutzes von Betroffenen des Bergbaus sowie von anerkannten Umweltvereinigungen, fördern. Quelle: : http://www.umweltbundesamt.de/

Politikempfehlungen für eine verantwortungsvolle Rohstoffversorgung Deutschlands als Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung

Vorschläge zur Reform des BBergG werden bereits seit Jahren von unterschiedlichen Akteuren mit vielfältigen Zielrichtungen publiziert. Mit dieser Position möchte auch das Umweltbundesamt mit Empfehlungen an den Bundesgesetzgeber aus Sicht des Umwelt- und Ressourcenschutzes Stellung beziehen. Unser Hauptanliegen war es dabei, die Genehmigungsverfahren von Betrieben unter dem Regime des BBergG für die effektivere Berücksichtigung von Belangen des Umwelt- und Ressourcenschutzes zu öffnen. Weitere Vorschläge sollen die Transparenz des Bergbausektors, insbesondere durch eine Stärkung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und des Rechtsschutzes von Betroffenen des Bergbaus sowie von anerkannten Umweltvereinigungen, fördern. Quelle: : http://www.umweltbundesamt.de/

Unterirdische Raumplanung und nachhaltige Ressourcenbewirtschaftung am Beispiel von ausgewählten Regionen

Das Projekt hatte zum Ziel Erkenntnisse zur Umsetzbarkeit konzeptioneller Ansätze einer nachhaltigen, vorausschauenden, vorsorgenden unterirdischen Raumplanung in der Planungspraxis zu gewinnen. Hintergrund sind die wachsenden Nutzungsmöglichkeiten des unterirdischen Raumes einschließlich damit einhergehender potenzieller Nutzungskonflikte und des Schutzes von Umweltgütern, allen voran der Grundwasserschutz. Es gilt die begrenzte Ressource unterirdischer Raum effizient zu nutzen und gleichzeitig die Nutzungsoptionen auch für die kommenden Generationen offen zu halten. Neben den klassischen Nutzungen können zukünftig weitere Nutzungsoptionen hinzutreten, die den Nutzungsdruck im Untergrund erhöhen und die Frage nach seiner koordinierenden und vorsorgenden Planung aufwerfen. Auch können neue Erkenntnisse über die Umweltsituation und -güter hinzutreten (beispielsweise unterirdische Grundwasserleiter), die ein Umdenken in der Nutzung des Untergrunds erfordern. Treiber dieser Debatte waren die Gasförderung aus unkonventionellen Lagerstätten mittels Fracking und die Ablagerung von Kohlenstoffdioxid (⁠ CCS ⁠). Die grundlegenden geowissenschaftlichen, planerischen und rechtlichen Zusammenhänge einer unterirdischen Raumplanung wurden im Forschungsvorhaben „Unterirdische Raumplanung – Vorschläge des Umweltschutzes zur Verbesserung der über- und untertägigen Informationsgrund-lagen, zur Ausgestaltung des Planungsinstrumentariums und zur nachhaltigen Lösung von Nutzungskonflikten (FKZ 3711 16 103 1/2)“ untersucht. Aufbauend auf diesen Ergebnissen widmete sich dieses Vorhaben der praktischen Umsetzbarkeit einer nachhaltigen unterirdischen Raumplanung. Zuerst fand eine umfassende Befragung relevanter Akteure statt. Zudem wurden verschiedene (Modell-)Planungsregionen und damit gleichzeitig unterschiedliche geologische Ausgangssituationen betrachtet. Zur Simulation der praktischen Vorgehensweise bei der unterirdischen Raumplanung wurde ein Planspiel durchgeführt. Veröffentlicht in Texte | 27/2018.

Unterirdische Raumplanung und nachhaltige Ressourcenbewirtschaftung am Beispiel von ausgewählten Regionen

Das Projekt hatte zum Ziel Erkenntnisse zur Umsetzbarkeit konzeptioneller Ansätze einer nachhaltigen, vorausschauenden, vorsorgenden unterirdischen Raumplanung in der Planungspraxis zu gewinnen. Hintergrund sind die wachsenden Nutzungsmöglichkeiten des unterirdischen Raumes einschließlich damit einhergehender potenzieller Nutzungskonflikte und des Schutzes von Umweltgütern, allen voran der Grundwasserschutz. Es gilt die begrenzte Ressource unterirdischer Raum effizient zu nutzen und gleichzeitig die Nutzungsoptionen auch für die kommenden Generationen offen zu halten. Neben den klassischen Nutzungen können zukünftig weitere Nutzungsoptionen hinzutreten, die den Nutzungsdruck im Untergrund erhöhen und die Frage nach seiner koordinierenden und vorsorgenden Planung aufwerfen. Auch können neue Erkenntnisse über die Umweltsituation und -güter hinzutreten (beispielsweise unterirdische Grundwasserleiter), die ein Umdenken in der Nutzung des Untergrunds erfordern. Treiber dieser Debatte waren die Gasförderung aus unkonventionellen Lagerstätten mittels Fracking und die Ablagerung von Kohlenstoffdioxid (⁠CCS⁠).Die grundlegenden geowissenschaftlichen, planerischen und rechtlichen Zusammenhänge einer unterirdischen Raumplanung wurden im Forschungsvorhaben „Unterirdische Raumplanung – Vorschläge des Umweltschutzes zur Verbesserung der über- und untertägigen Informationsgrund-lagen, zur Ausgestaltung des Planungsinstrumentariums und zur nachhaltigen Lösung von Nutzungskonflikten (FKZ 3711 16 103 1/2)“ untersucht. Aufbauend auf diesen Ergebnissen widmete sich dieses Vorhaben der praktischen Umsetzbarkeit einer nachhaltigen unterirdischen Raumplanung.Zuerst fand eine umfassende Befragung relevanter Akteure statt. Zudem wurden verschiedene (Modell-)Planungsregionen und damit gleichzeitig unterschiedliche geologische Ausgangssituationen betrachtet. Zur Simulation der praktischen Vorgehensweise bei der unterirdischen Raumplanung wurde ein Planspiel durchgeführt.

Raum- und Siedlungsentwicklung

Raum- und Siedlungsentwicklung Unsere Ansprüche an die Raumnutzung nehmen zu. Es ist daher wichtig, zukunftsorientiert zu planen. Die nachhaltige Planung und Entwicklung der Raum- und Siedlungsstrukturen möchte die sozialen und ökonomischen Ansprüche an den Raum mit dem Schutz der Umwelt in Einklang bringen. Nachhaltige Planung und Entwicklung der Raum- und Siedlungsstrukturen Das Leitbild der ⁠ Nachhaltigkeit ⁠ zielt darauf, umfassende Verantwortung für eine ökonomisch, sozial und ökologisch tragfähige Entwicklung für alle Generationen zu übernehmen. In diesem Kontext wird klar, dass Nachhaltigkeit immer auch eine räumliche Dimension hat. Bei siedlungs- und infrastrukturellen Vorhaben in den Bereichen Wohnen, Arbeiten, Freizeit, Versorgung und Mobilität muss grundsätzlich auch über Standorte und Flächen – deren Nutzung und Zuordnung – entschieden werden. Die hierbei notwendigen Entscheidungen über die Inanspruchnahme neuer Flächen oder die Umnutzung vorhandener Flächen haben erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt. Der Verlust naturnaher Flächen, ein erhöhter Material- und Energieverbrauch oder auch der Anstieg verkehrsbedingter Emissionen führen zu Belastungen für die Umwelt. Entscheidungen über die Nutzung von Flächen sind daher immer auch auf ihre Umweltverträglichkeit hin zu prüfen. In städtisch und ländlich geprägten Räumen bestehen vielfältige, miteinander konkurrierende Nutzungsansprüche, wie etwa: Siedlungsflächenerweiterung, Sicherung von Grün- und Freiflächen Ausbau der Stromversorgungsnetze, Errichtung von Windenergieparks, Straßenbauprojekte. Die Nutzungsansprüche nehmen ständig zu und fordern von Bund, Ländern, Regionen und Kommunen zukunftsfähige Lösungsstrategien. Mehr denn je bedarf es einer vorsorgenden, fachübergreifenden und koordinierenden Planung und Entwicklung des knappen Raumes, und zwar an Land und auf See. Leitvorstellung ist eine nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen und ökonomischen Ansprüche an den Raum mit seinen umweltrelevanten Funktionen in Einklang bringt. Sie stellt zugleich sicher, dass die Beeinträchtigungen der Umwelt ein vertretbares Maß nicht übersteigen. Raumordnungsplan für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone in der Nordsee - Kartenteil Welchen Aufgaben stellt sich die nachhaltige Raumplanung? Zu den Aufgaben einer nachhaltigen, umweltorientierten Raumplanung und -entwicklung zählen: für den Umweltschutz wertvolle Flächen und Strukturen in erforderlichem Maße zu sichern und zu entwickeln. Dabei sind vor allem ihre Leistungsfähigkeit und Empfindlichkeit zu berücksichtigen; negative Umweltauswirkungen, die sich durch verschiedene Nutzungen auf zu schützende Umweltgüter, Ressourcen und Gebiete ergeben würden, zu vermeiden oder soweit wie möglich zu reduzieren; Flächen grundsätzlich sparsam und effizient in Anspruch zu nehmen, kompakte, funktionsgemischte Siedlungsstrukturen mit hoher Umwelt und-Aufenthaltsqualität zu fördern und große, unbebaute Freiräume zu erhalten; den räumlichen Erfordernissen des Klimaschutzes Rechnung zu tragen, und zwar sowohl durch Maßnahmen, die dem ⁠ Klimawandel ⁠ entgegenwirken als auch durch solche, die der ⁠ Anpassung an den Klimawandel ⁠ dienen. Die Belange und Instrumente einer nachhaltigen gesamträumlichen Planung und Entwicklung sind vor allem in folgenden Gesetzen verankert: Raumordnungsgesetz (ROG) für die überörtliche Planungsebene, das die Aufstellung von Raumordnungsplänen des Bundes und der Länder mit Zielen, Grundsätzen und Gebietsausweisungen zur Ordnung, Entwicklung und Sicherung des Raumes vorsieht, Baugesetzbuch (BauGB) für die örtliche Planung, das die Aufstellung von Bauleitplänen durch die Gemeinden vorsieht. Diese umfassen die behördenverbindliche Darstellung der Grundzüge der Bodennutzung im Flächennutzungsplan für das ganze Gemeindegebiet sowie rechtsverbindliche Festsetzungen für einzelne Baugebiete im Bebauungsplan. Zur Vorbereitung, Erarbeitung und Verwirklichung von raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen können auch sogenannte informelle Instrumente verwendet werden. Zum Beispiel können dies Entwicklungskonzepte sein oder auch Managementstrategien und Netzwerke, die den Prozesscharakter der Planung unter frühzeitiger Einbeziehung verschiedener Akteure und Sektoren stärker betonen. Diese Instrumente unterstützen die rechtlich verankerten Planungsverfahren. Neben der räumlichen Gesamtplanung existieren mehrere Fachplanungen mit spezifischen Raum- und Umweltbezügen, wie zum Beispiel: Netzausbauplanung, Verkehrswegeplanung, wasserwirtschaftliche Planung, Landschaftsplanung. Sie verfügen zum Teil über eigene Rechtsgrundlagen und sind in unterschiedlicher Weise mit der Raumplanung verknüpft. Wichtige Handlungsfelder Eine nachhaltige raumbezogene Planung muss sich den aktuellen Herausforderungen des Umweltschutzes stellen. Neue inhaltliche Anforderungen sind zum Beispiel: die Flächenvorsorge für den Ausbau erneuerbarer Energien , die räumliche Anpassung an den Klimawandel und den demografischen Wandel, die Einbeziehung des unterirdischen und maritimen Raumes, die Renaissance des Wohnens und Lebens in städtischen Quartieren. In diesem Zusammenhang verfügt der Bund zunehmend über eigene Planungsinstrumente. Dazu gehören zum Beispiel die ⁠ Raumordnung ⁠ des Bundes in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nord- und Ostsee sowie die Bundesbedarfs- und Bundesfachplanung für den Ausbau des Höchstspannungs-Übertragungsnetzes. Zudem ist der Bund verstärkt in rahmensetzende Planungsinitiativen der Europäischen Union eingebunden. Das Umweltbundesamt nimmt vor allem folgende Tätigkeiten wahr: Umweltfachliche Begleitung internationaler und nationaler Initiativen zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur maritimen Raumordnung und der EU-Empfehlung zum integrierten Küstenzonenmanagement (⁠ IKZM ⁠). Dies beinhaltet die Anwendung des ihnen zugrunde liegenden Ökosystemansatzes, Vertretung raumbezogener Umweltbelange bei der Aufstellung und Fortschreibung von Raumordnungsplänen in der deutschen AWZ der Nord- und Ostsee. Unterstützung bei der Umsetzung des HELCOM-Fahrplans zur maritimen Raumordnung im Ostseeraum und Initiierung von Pilotprojekten mit Ostsee -Anrainerstaaten, Beteiligung bei bestehenden und neuen Fachplanungen des Bundes, zum Beispiel bei der Bundesbedarfs- und Bundesfachplanung Netze, bei der Bundesverkehrswegeplanung, Weiterentwicklung des Raumordnungs- und Bauplanungsrechts in Richtung einer nachhaltigen Flächennutzung und Unterstützung der zuständigen Planungsträger bei der Umsetzung von Planungsrecht durch Praxishilfen. Aktuelle Themenfelder sind zum Beispiel „Klimaschutz und Klimaanpassung in der räumlichen Planung“, „Planung von Lebensraumkorridoren“, „Umweltqulität in Kompakten und nutzungsgemischten Stadtstrukturen mit kurzen Wegen“, Empfehlungen zur Etablierung einer unterirdischen Raumplanung, Hinweise zur Gestaltung von resilienten, ressourceneffizienten und demografiefesten Infrastrukturen, Qualifizierung vorhandener und Erprobung neuer ökonomischer Instrumente, um eine umweltorientierte, effiziente Flächeninanspruchnahme zu erreichen. Hierzu zählen zum Beispiel Strukturförderung, Steuern, Abgaben, Flächenzertifikate. Die Tätigkeiten und Beiträge bauen unter anderem auf den Ergebnissen von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben auf, die das ⁠ UBA ⁠ zur Förderung einer nachhaltigen, umweltschonenden Raumentwicklung durchführt.

Unterirdische Raumplanung – Vorschläge des Umweltschutzes zur Verbesserung der über- und untertägigen Informationsgrundlagen, zur Ausgestaltung des Planungsinstrumentariums und zur nachhaltigen Lösung von Nutzungskonflikten Teil 2

Das Forschungsprojekt befasst sich mit den planerischen Grundlagen, dem Umgang mit Nutzungskonflikten und den rechtlichen Rahmenbedingungen einer unterirdischen Raumplanung (Teilvorhaben 2). Unter Zugrundelegung der Erkenntnisse des Teilvorhabens 1 (Geologische Daten) werden die Herausforderungen für die vorsorgende und koordinierende Steuerung von Untergrundnutzungen untersucht. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob mit dem bestehenden Instrumentarium der oberirdischen Raumplanung auch das Konzept einer untertägigen Raumplanung verfolgt werden kann. Daran schließt sich die Frage an, welche Anpassungen notwendig sind, um den Herausforderungen einer untertägigen Planung adäquat begegnen zu können. Ausgehend von der Erkenntnis, dass die Vielfalt der Untergrundnutzungen vor dem Hintergrund der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung weiter steigen wird, werden im Bericht zunächst die planerischen Grundlagen ermittelt und dargestellt. Sodann erfolgt eine Entwicklung von Lösungsansätzen zum Umgang mit potenziell bestehenden Nutzungskonflikten, aufbauend auf der Analyse von schutzgutbezogenen Kriterien und materiellinhaltlichen Anforderungen. Im Rahmen der rechtlichen Analyse werden die Instrumente einer vor- und nachsorgenden Steuerung sowie das Zusammenwirken von Raumordnungs- und Fachplanungsrecht untersucht. Bestandteil der rechtlichen Prüfung ist auch die mögliche Einführung eines Bundesspeicherplans. Abschließend werden planerische und rechtliche Handlungsempfehlungen vorgestellt. Veröffentlicht in Texte | 57/2015.

Umweltverträgliche Nutzung des Untergrunds und Ressourcenschonung – Anforderungen an die untertägige Raumordnung und das Bergrecht

Der Band dokumentiert die Vorträge und Diskussionen der Fachtagung „Umweltverträgliche Nutzung des Untergrunds und Ressourcenschonung – Anforderung an die untertägige ⁠ Raumordnung ⁠ und das Bergrecht“, die das Kompetenzzentrum für ⁠ Klimaschutz ⁠ und Klimaanpassung (CliMA) der Universität Kassel mit Unterstützung des Umweltbundesamts in Dessau am 25. November 2014 in Kassel veranstaltet hat. Veröffentlicht in Texte | 107/2015.

Unterirdische Raumplanung Vorschläge des Umweltschutzes zur Verbesserung der über- und untertägigen Informationsgrundlagen, zur Ausgestaltung des Planungsinstrumentariums und zur nachhaltigen Lösung von Nutzungskonflikten Teil 1

Durch den Ausbau der erneuerbaren Energien und dem Ziel der Reduzierung der ⁠ CO2 ⁠-Emissionen rückt die verstärkte Nutzung des geologischen Untergrundes ins Zentrum des Interesses. Durch diese neuen Anforderungen zur sicheren Speicherung bzw. dauerhaften Ablagerung von Stoffen im Untergrund kommt es verstärkt zu Konkurrenzen in der Nutzung geologisch geeigneter Strukturen. Deshalb sollten im Rahmen des Forschungsvorhabens im Teilvorhaben 1 die geologischen Grundlagen zur Nutzung des Untergrundes betrachtet werden. Dazu wurde zunächst analysiert, welche Nutzungen im Untergrund möglich sind und welche geologischen Voraussetzungen dafür vorhanden sein müssen. Bei den Nutzungen kann in die Kategorien Speicherung, Ablagerung, Gewinnung und unterirdische Bauwerke unterschieden werden. Im Anschluss daran wurde untersucht, welche Nutzungskonkurrenzen es gibt und welche gegenseitigen Beeinflussungen von einzelnen Nutzungen ausgehen. In diesem Zusammenhang wurde der Begriff des potenziellen Nutzungsraumes eingeführt, der ein mögliches Instrument für die unterirdische Raumplanung darstellt. Im Anschluss daran wurde anhand von drei Bundesländern untersucht, welche Daten für eine unterirdische Raumplanung nutzbar sind und welche Einschränkungen vorliegen. Schließlich wurden für zwei Beispielgebiete unterschiedliche Möglichkeiten zur Visualisierung von unterirdischen Nutzungsräumen und Nutzungskonkurrenzen erläutert. Veröffentlicht in Texte | 11/2015.

Umweltverträgliche Nutzung des Untergrunds und Ressourcenschonung

Umweltverträgliche Nutzung des Untergrunds und Ressourcenschonung Die Vorträge und Diskussionen der Fachtagung „Umweltverträgliche Nutzung des Untergrunds und Ressourcenschonung – Anforderung an die untertägige Raumordnung und das Bergrecht“, die das Kompetenzzentrum für Klimaschutz und Klimaanpassung (CliMA) der Universität Kassel mit Unterstützung des Umweltbundesamtes am 25. November 2014 in Kassel veranstaltet hat, sind im Tagungsband dokumentiert. Neben den Präsentationen der Universität Kassel und des Umweltbundesamtes wurden weitere Vorträge zum potentiellen Reformbedarf des BBergG zur Umsetzung einer untertägigen ⁠ Raumordnung ⁠ und Stärkung von Umweltschutz und Öffentlichkeitsbeteiligung aus Sicht der Wissenschaft und der Vollzugspraxis gehalten. Die Vorschläge wurden anschließend vom sehr heterogen zusammengesetzten Publikum, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Wissenschaft, Vollzugs- und Aufsichtsbehörden, Bergbauunternehmen, Gewerkschaften sowie von Verbänden kommentiert und angeregt diskutiert. Am Nachmittag fand eine Podiumsdiskussion zum Thema Bedarfsplanung bestimmter Rohstoffgruppen statt.

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