These checklists offer chemical producers a practicable basis for early identification and management of environmental risks. They include a number of sub-checklists, depending on type of company and installation, including suggestions for improvements, as well as forms for annual safety checks which the companies themselves can carry out. Veröffentlicht in Dokumentationen | 52/2015.
1.Unternehmensstatistik (jährlich): Unternehmensformen, Art der Tätigkeit; Anzahl, Art und Fassungsvermögen der Fahrzeuge (Straßenbahn einschl. Hoch- u. U-Bahnen, Obusse, Kraftomnibusse); beschäftigte Personen; Umsatz; Linienlänge, Strecken- und Gleislänge. 2.Verkehrsstatistik (vierteljährlich): Unternehmensformen; beförderte Personen, Personenkilometer, Einnahmen, Wagenkilometer nach Unternehmenform, Verkehrsarten und Verkehrsformen.
Die vorliegende Planung umfasst den Ausbau der bestehenden Bundesstraße 16 „Regensburg – B 85 (Roding)“ zur Bau und Betriebsform 2 + 1, hier den Ausbauabschnitt A, zwischen der AS „Muckenbach / St 2149 und dem bereits dreistreifig ausgebauten Abschnitt bei Dieberg von Bau-km 4+328 bis Bau-km 8+130 auf ca. 3,8 km Länge. (Abschn. 2970, Station 2,650 bis Abschnitt 3000 Station 0,660 der B 16). Gegenwärtig weist die B 16 in diesen Planungsabschnitt einen 1-bahnig, 2-streifigen Straßenquerschnitt mit 11,5 m Kronenbreite (SQ 11,5) auf. Die oben genannte Maßnahme ist UVP-pflichtig und entsprechend im UVP-Portal Bayern zu veröffentlichen.
Das Projekt "Steuerung des Einzelhandels in der Bauleitplanung und der Raumordnung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Münster, Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung, Zentralinstitut für Raumplanung durchgeführt. Der Einzelhandel hat in den letzten Jahren bedeutende Strukturveränderungen erfahren, die sich insbesondere in einer Zunahme großflächiger Betriebsformen und peripherer Standortausrichtungen bemerkbar gemacht haben. Dieser Wandel birgt Gefahren wie Suburbanisierung, Verödung der Zentren, Beeinträchtigung des Versorgungsniveaus, Intensivierung des Verkehrs und Belastung der Umwelt und Freiräume. Die Steuerung des Einzelhandels gewinnt daher immer mehr an Bedeutung. In seinem CENTRO-Urteil hat das OVG Münster bereits im Jahr 2005 den Paragraph 24 Abs.3 LEPro NRW als Ziel der Raumordnung verworfen, da er den materiellen Anforderungen des damaligen Paragraph 3 Nr.2 ROG nicht genügte. Die dadurch entstandene Lücke ist durch den nordrhein-westfälischen Gesetzgeber mit der Einfügung des Paragraph 24a LEPro NRW geschlossen worden, was jedoch die Fachdiskussion nicht zum Erliegen gebracht hat. Die von Anfang an kritisch betrachtete Regelung hielt schließlich im August 2009 der Prüfung durch das Landesverfassungsgericht jedenfalls teilweise nicht stand. Das Gericht stellte einen ungerechtfertigten Eingriff des Paragraph 24a Abs.1 S.4 LEPro NRW in das kommunale Selbstverwaltungsrecht aus Art.78 LVerf NRW fest. Die Diskussion über eine effektive und rechtssichere Einzelhandelssteuerung erstreckt sich auch auf neu in das BauGB aufgenommene Regelungen wie Paragraph Paragraph 9 Abs.2a, 34 Abs.3 BauGB, die eine Steuerung des Einzelhandels ermöglichen sollen. Auch diese Regelungen sind insbesondere im Hinblick auf ihre Anwendbarkeit in der Praxis einer genauen Betrachtung zu unterziehen. Das Projekt soll die aktuellen Steuerungsmöglichkeiten des Raumordnungs- und Bauplanungsrechts analysieren, auf ihre Praxistauglichkeit untersuchen und - unter Berücksichtigung der rechtspolitischen Diskussion - gegebenenfalls eigene Steuerungsoptionen aufzeigen.
Der Planfeststellungsantrag umfasst den Ausbau der B248 südlich von Grabow von Abschnitt 960, km 3+203 (Bau- km 0+0) bis Abschnitt 960, km 1+053 (Bau- km 2+150) in den Gemarkungen Grabow, Gollau und Plate der Stadt Lüchow. Im Zuge des Ausbaus wird der Knotenpunkt B 248 / Abzweig Lüsen zu einem Kreisverkehrsplatz umgebaut und in diesem Bereich erfolgt ein Wechsel der Betriebsform des 2+1 Querschnittes. Die Überholfahrstreifen auf der B 248 sind in beiden Fahrtrichtungen jeweils direkt nach der Ausfahrt aus dem Kreisverkehr angeordnet. Die Überholfahrstreifen haben eine Länge von ca. 900 m zwischen dem geplanten KVP Lüsen und Grabow und ca. 700 m zwischen Lüsen und dem Bauende kurz vor der Einmündung nach Müggenburg. In beiden Fahrtrichtungen sollen Bushaltestellen angeordnet bzw. aus dem Bereich Einmündung Gollau verschoben werden. Die bisher vorhandenen Zufahrten werden weitestgehend zurückgebaut oder zusammengefasst und an neu geplante parallele Wirtschaftswege westlich der B 248 angeschlossen, welche über den ausgebauten Knotenpunkt B 248 / Abzweig Lüsen erreichbar sind.
Zur Erlangung des Baurechts für den Neubau der B 64n als Ortsumgehung Herze-brock-Clarholz, Bau-km 0-565.527 bis Bau-km 8+900.000, hat die Regionalnieder-lassung Ostwestfalen des Landesbetriebs Straßenbau NRW, Stapenhorststraße 119, 33615 Bielefeld, als Vorhabenträger bei der Bezirksregierung Detmold die Planfeststellung gem. §§ 17 ff. Bundesfernstraßengesetz (FStrG) und §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) beantragt. Das dem Antrag zugrunde liegende Vorhaben umfasst den Neubau der südlich von Herzebrock-Clarholz verlaufenden B 64n - Ortsumgehung Herzebrock-Clarholz und beginnt östlich von Clarholz durch Einschleifung mit der vorhandenen B 64. Im Ver-lauf der Strecke ergibt sich ein Anschluss an die K 13 (Samtholzstraße) sowie ein Anschluss an die K 52 (Möhlerstraße). Zu Beginn der geplanten Ortsumgehung verschwenkt diese nach Überquerung des Axtbaches nach Süden und quert an-schließend die L 806. Dem Verlauf des Axtbachs zunächst nach Südosten folgend, schwenkt die Ortsumgehung auf Höhe der Anschlussstelle K 52 nach Osten und mündet schließlich in nordöstlicher Richtung in die B 64 Umgehung Rheda-Wiedenbrück. Der Neubauabschnitt erstreckt sich über eine Länge von ca. 8,9 km zuzüglich einem ca. 0,565 km langen Ausbau der B 64 und ist im derzeit gültigen Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) als “Vordringlicher Bedarf“ eingestuft. Die grundsätzlich 2-streifige Bundesstraße wird zur Einrichtung der 2+1 Betriebsform durchgängig einen 3-streifigen Querschnitt mit einer sich abwechselnden Überhol-spur aufweisen. Der geplante Straßenbau beinhaltet u.a. - die Knotenpunkte zur Verknüpfung der B 64n mit der B 64 (alt) westlich von Clarholz, der K 13 „Samtholzstraße“, der K 52 „Möhlerstraße“ und der B 64 (alt) östlich von Herzebrock - dreizehn Brückenbauwerke, - die Errichtung der Entwässerungsanlagen - vier Schutzwände bzw. Überflughilfen im Bereich der Unter- und Überführungen - die Umsetzung der landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen sowie - alle sonstigen mit dem Vorhaben im Zusammenhang stehenden Änderungs-maßnahmen am bestehenden Straßen-, Wege- und Gewässernetz sowie an An-lagen Dritter. Von den geplanten Bau- und Kompensationsmaßnahmen betroffen sind Grund- bzw. Flurstücke in den Gemarkungen - Beelen, Flur 10, 12 - Clarholz, Flur 17, 20, 21, 22, 24, 25, 27 - Herzebrock, Flur 20, 31, 32, 33, 35, 37, 38, 39, 40, 45 - Rheda, Flur 3. Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltver-träglichkeitsprüfung gem. § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Das Projekt "Teilvorhaben: Gestaltung und Einführung (Teil 2)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Stadtwerke Münster GmbH durchgeführt. Ziel des Verbundprojektes ist es ein innovatives Crowdsourcing-Dienstleistungsgeschäftsmodell zu entwickeln, das die Nutzung von kleinen und privaten Ladepunkten durch öffentliche Nutzer ermöglicht. Ziel des Teilvorhabens ist die Konzeption und Entwicklung einer CrowdStrom-Dienstleistung und -Plattform. Diese wird bei den Stadtwerken Münster zudem prototypisch eingeführt. Bei der Konzeption der Dienstleistung werden von den Stadtwerken Münster insbesondere Aspekte aus Sicht der Anbieter und die rechtliche Seite der Dienstleistung betrachtet. Die Arbeitsplanung des Teilvorhabens ist geprägt durch eine enge Kooperation mit den Partnern des Verbundprojekts. Mit Beginn der zweiten Phase werden die Arbeiten in Bezug auf das Projektmanagement und die Verbundkoordination unverändert fortgesetzt. Die eng kooperierenden Partner des Verbundprojektes werden den inhaltlichen Fokus von der Konzentration auf die Marktanalyse in der ersten Phase (Prozessaufnahme und wissenschaftliche Marktforschung) zu einer Konzentration auf die prototypische Implementierung in der zweiten Phase anpassen. Dabei werden weiterhin rechtliche Rahmenbedingungen und die sich ändernde rechtliche Lage in Bezug auf die Anbietersituation und private Ladeinfrastruktur (Messen und Eichen) beobachtet. Die Dienstleistungskonzeption wird, sowohl technisch als auch rechtlich, an konkrete Praxisbedingungen angepasst und Zuarbeit zu einer prototypischen CrowdStrom Plattform geleistet.
Das Projekt "Entwicklung und Anwendung eines modularen Biodiversitäts-Toolkits für den Weinbau in Deutschland" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von FAIR and GREEN e.V. durchgeführt. Die Arten- und Strukturvielfalt in Weinbergslandschaften ist aktuell sowohl auf Rebflächen als auch in deren Umfeld gering und entspricht bei weitem nicht ihrem Potenzial. Daher sollen in 30 Modellbetrieben des ökologischen und konventionellen/ integrierten Weinbaus aus den meisten Weinbaugebieten Deutschlands Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität umgesetzt und durch ein Monitoring über einen Zeitraum von sechs Jahren begleitet werden. Dazu findet eine Biodiversitätsberatung statt, unterstützt durch ein im Projekt zu entwickelndes und erprobendes Biodiversitäts- und Beratungs-Toolkit mit Maßnahmenhandbuch. Das Toolkit, das mit einer Webapplikation ausgestattet ist, liefert anhand von Kriterien, wie naturräumlicher Ausstattung und Betriebsform, individuell mögliche Maßnahmen, Ansprechpartner und Fördermöglichkeiten für die Betriebe. Intensive Öffentlichkeitsarbeit soll dazu führen, dass schon während der Projektlaufzeit mindestens 50, nach Möglichkeit aber mehrere hundert Weinbaubetriebe eigenverantwortlich darauf zugreifen, um Biodiversitätsmaßnahmen umzusetzen. Eine Anwendung in allen 13 Weinbaugebieten Deutschlands wird angestrebt. Eine ökologische und sozio-ökonomische Begleitforschung, die in Versuchsweinbergen von der HGU durchgeführt wird, liefert bisher fehlende Antworten zur Umsetzung in das Projekt, z.B. für ein optimales Bewirtschaftungsmanagement der Weinbergsgassen und Randbereiche. Die Ergebnisse fließen unmittelbar in die Entwicklung des Toolkits Ambito ein, wodurch es nachhaltig eine hohe Artenvielfalt gewährleistet. Im Ergebnis werden, u.a. durch Überführung der Ergebnisse in neu programmierte ELER-Maßnahmen der Länder und durch Schaffung eines Marktanreizes, Weinbaubetriebe in die Lage versetzt, einen maßgeblichen Beitrag zur Förderung der biologischen Vielfalt und damit zur Entwicklung einzigartiger Kulturlandschaften zu leisten.
Das Projekt "Teilvorhaben IK-Technologie für Fahrzeugflotten (Teil 2)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von INVERS GmbH durchgeführt. Ziel des Verbundprojektes ist die integrierte Entwicklung vernetzter Dienstleistungsinnovationen technischer und nicht-technischer Art zur Entfaltung von Elektromobilität in einer ländlich strukturierten Stadtregion. Es werden spezifische anwendungsbezogene Lösungsansätze für ländliche Stadtregionen entwickelt werden, welche als vernetzte Nutzungssysteme regionale Mobilität hin zu E-Mobility exemplarisch verändern sollen. Das Ziel des Teilvorhabens ist es, Hard- und Softwarelösungen für ein regional gekoppeltes Firmenfahrzeug- und Car-Sharingflottenmanagement zu entwickeln und zusammen mit den Partnern zu wirtschaftlich erproben. Im Teilvorhaben der Invers GmbH werden zunächst im Rahmen der Arbeitspakete die Anforderungen an ein regionales Mobilitätsnetzwerk mittels Carsharing genau definiert. Hierzu zählt die Betriebsform (Free floating oder Stationsbasiert), sowie die Festlegung einiger individueller Fragen (was passiert bei Überschreitung der Buchung, wie werden Kunden angemeldet, wie erfolgt die Abrechnung...). Darüber hinaus ist geplant, eine Abschätzung der Nachfrage an verschiedenen Standorten vorzunehmen, um die idealen Standorte für den Fall des stationsbasierten Carsharing festzulegen. Dafür soll eine Bestandsaufnahme der Ist-Situation und das Führen von Gesprächen mit potenziellen Nutzern stattfinden, um diese in eine Kundenanalyse zu überführen. Im Anschluss kann INVERS die entsprechende Buchungssoftware und Firmware auf den Bordcomputern anpassen. Nach Fertigstellung dieses Arbeitsschrittes ist geplant, die Software zu testen, zu evaluieren und gegebenenfalls anzupassen. Die Ergebnisse fließen in die finale Erstellung der IT Technologie ein.
Das Projekt "Betriebsformen des Handels in der Zukunft" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität des Saarlandes, Institut für Konsum- und Verhaltensforschung durchgeführt. Konzeption eines Modells zur Entwicklung der Handelsbetriebsformen in der Zukunft; Konzeption eines umweltpsychologischen Referenzmodells fuer das In-Store-Marketing von Handelsbetrieben in der Zukunft.
Origin | Count |
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Bund | 110 |
Land | 8 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 71 |
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Umweltprüfung | 3 |
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License | Count |
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