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LIFE-IP ZENAPA: Zero Emission Nature Protection Areas

Das Projekt "LIFE-IP ZENAPA: Zero Emission Nature Protection Areas" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hochschule Trier - Trier University of Applied Sciences, Fachbereich Technik, Institut für angewandtes Stoffstrommanagement durchgeführt. ZENAPA steht für 'Zero Emission Nature Protection Areas' und bringt das Projektziel der CO2e neutralen GroßSchutzGebiete (GSG) bereits im Projektnamen zum Ausdruck. ZENAPA will nicht nur nachweislich einen Beitrag zu Klima-, Natur- und Artenschutz leisten, sondern belegen, dass sich diese Schutzziele nicht widersprechen und kooperativ erreicht werden können. Wesentliche Vorgabe und Ziel ist die Umsetzung der nationalen und europaweiten Klimaschutzziele (CAP 2020 und CPP 2050) unter Berücksichtigung der nationalen und europäischen Biodiversitäts- und Bioökonomiestrategien. Ende 2016 wurde im Rahmen des EU-Förderprogramms für Umwelt, Naturschutz und Klimapolitik 'LIFE' das Projekt 'LIFE-IP ZENAPA - Zero Emission Nature Protection Areas' bewilligt. Das Projekt stellt sich der Herausforderung, die Energiewende in Einklang mit den verschiedensten Anforderungen des Klima-, Natur- und Artenschutzes zu bringen. Das Integrierte Projekt im LIFE-Unterprogramm 'Klima' verfügt über einen Etat von rund 17 Millionen Euro, wovon über 8 Millionen Euro von der EU gefördert werden. Die Restsumme wird von den Projektpartnern sowie vier Kofinanzierern aufgebracht. Die Projektlaufzeit hat zum 1. November 2016 begonnen und erstreckt sich über einen Zeitraum von acht Jahren. Gegliedert ist die Projektlaufzeit in drei Phasen, mit einer Dauer von jeweils 2,5 Jahren für die erste und letzte Phase sowie 3 Jahre für die zweite Phase. Ziele: Das Projekt zielt auf die CO2e-Neutralität von Großschutzgebieten, u. a. Nationalparks, Biosphärenreservate, Naturparks und deren umliegende Regionen ab. Wesentliche Vorgabe ist die Umsetzung der nationalen und europaweiten Klimaschutzziele (CAP 2020 und CPP 2050), unter Berücksichtigung der nationalen und europäischen Biodiversitäts- und Bioökonomiestrategien. Weiterhin werden die folgenden Projektziele verfolgt: - Ausgleich konkurrierender Interessen zwischen Klimaschutzmaßnahmen sowie Natur- und Umweltverträglichkeit im Raum durch eine regionale Klimaschutzstrategie und zugeordneten pragmatischen Maßnahmen, - Entwicklung einer Ombudsfunktion in den Bereichen Klimaschutz und Biodiversität der Großschutzgebiete für den ländlichen Raum sowie für semi-urbane Räume, - Transformation von Naturschutz-Großschutzgebietsregionen hin zu Klimaschutzregionen mit freiwillig vereinbarten Klimazielen (auf Basis von CO2-Zertifikaten), - Ausgleich der Wirkung z. B. von 'klimarelevanten' Verboten im Großschutzgebiet durch die Einbindung und Weiterentwicklung der umgebenden Region, - Stärkung der wirtschaftlichen Entwicklung und Reduktion von Verlusten entlang der klimawirksamen Wertschöpfungsketten, - Implementierung von Maßnahmen mit Klimaschutz- und Biodiversitätseffekten in Großschutzgebietsregionen. (Text gekürzt)

Human influences on forests in southern Ethiopia: the case of Shashemane-Munessa-forest

Das Projekt "Human influences on forests in southern Ethiopia: the case of Shashemane-Munessa-forest" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bayreuth, Fachgruppe Biologie, Bayreuther Zentrum für Ökologie und Umweltforschung (BayCEER), Lehrstuhl für Pflanzenökologie durchgeführt. Especially during the last decades, the natural forests of Ethiopia have been heavily disturbed by human activities. Some forests have been totally cleared and converted into fields for agricultural use, other suffered from different influences, such as heavy grazing and selective logging. The ongoing research in the Shashemane-Munessa-study area (Gu 406/8-1,2) showed clearly that, in spite of interdiction and control, forests continue to be cleared and degraded. However, it is not yet sufficiently known, how and why these processes are still going on. Growing population pressure and economic constraints for the people living in and around the forests contribute to the actual situation but allow no final answers to the complex situation. Concerning a sustainable management of the forests there is to no solid basis for recommendations from the socioeconomic and socio-cultural view. Therefore, a comprehensive analysis of the traditional needs and forms of forest use, including all forest products, is necessary. The objective of this project is, to achieve this basis by carrying out intensive field observations, the consultation of aerial photographs, satellite imagery and above all semi-structured interviews with the population in the study area in order to contribute to the recommendations for a sustainable use of the Munessa Shasemane forests.

Who is that crazy to mow the grass at this slope? Arguments whether to sign a contract for the management of dry meadows or not

Das Projekt "Who is that crazy to mow the grass at this slope? Arguments whether to sign a contract for the management of dry meadows or not" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft durchgeführt. Many aims of nature protection can only be achieved by adapted agricultural methods. For this reason in the last decades various options have been worked out for the farmers' to sign contracts regulating the management of their lands. One of these options is signing a contract for the management of dry meadows. It has become evident that not all farmers are willing to sign such contracts in spite of the possibility to earn some extra money. The question is why some farmers refuse to sign such contracts. The project aimed to answer this question. It can be shown that there are a number of factors that play an important role. Depending on the region and the way of farming different factors are decisive for signing or not. The following factors, however, play an important role for most of the farmers: The contracts for the cultivation of dry meadows fix the earliest date when the grass is to be cut. For some farmers this regulation creates operational difficulties: Depending on the summer weather they are forced to cut the meadows and e.g. pick the cherries at the same time. The cultivation of dry meadows is very time-consuming. During the harvest of this grass the farmers have hardly any time left for other jobs. This means it puts limits on the farmers time schedule. The contracts not only regulate the date when the grass is to be cut but also other matters such as the fertilisation of the dry meadows or their use as pastures. Therefore the farmers are limited in their range of farming options. The use of the grass of these dry meadows is a major problem for the farmers. Due to the late time of cutting and the prohibition of fertilisation the quality of the grass is not very good. Depending on the way of farming they can hardly use the grass for feeding their cows, especially if they are dairy farmers. At the moment the farmers do not think about discontinuing the management of these dry meadows thanks to the subsidies they get if they sign a contract. However it has to be expected that several dry meadows will not be used any longer if the subsidies are reduced or even cancelled. The results of this project show that very different factors influence the farmers' decision whether to sign a contract or not. There is not just one single important factor but every farmer also weighs these factors in a different way. Nevertheless a universal pattern can be seen: The importance of the subsidies and the cost of human labour

Landesplanerische Untersagung - Eine Untersuchung zu den bundesrechtlichen Vorgaben des Paragraph 12 ROG und den landesrechtlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten

Das Projekt "Landesplanerische Untersagung - Eine Untersuchung zu den bundesrechtlichen Vorgaben des Paragraph 12 ROG und den landesrechtlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Münster, Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung, Zentralinstitut für Raumplanung durchgeführt. Mit dem am 1. Januar 1998 durch das Bau- und Raumordnungsgesetz in Kraft gesetzten Paragraph 12 ROG, der die amtliche Überschrift 'Untersagung raumordnungswidriger Planungen und Maßnahmen' trägt, hat der Bundesgesetzgeber das bisher in Paragraph 7 ROG a.F. verankerte Sicherungsmittel der landesplanerischen Untersagung neu geregelt. Den Landesgesetzgebern wird rahmenrechtlich die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Untersagung solcher Planungen, Maßnahmen und Zulassungsentscheidungen vorgeschrieben, denen Ziele der Raumordnung entgegenstehen, oder die die spätere Verwirklichung von erst in Aufstellung befindlichen Zielen der Raumordnung gefährden. Die Umsetzung der bundesrechtlichen Vorgaben gibt den Landesplanungsbehörden ein Mittel an die Hand, dessen Wirkungen im Einzelfall - man denke nur an die Untersagung einer gesamten Bauleitplanung - ganz gravierend sein können. Zwar war auch in Paragraph 7 ROG a.F. eine landesplanerische Untersagung rahmenrechtlich vorgesehen, jedoch enthält Paragraph 12 ROG zahlreiche Modifikationen und Novationen. So tritt neben die bekannte befristete Untersagung zum Schutze in Aufstellung befindlicher Ziele der Raumordnung eine unbefristete Untersagungsoption, wenn raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen schon verbindliche Ziele der Raumordnung entgegenstehen. Ferner werden nunmehr auch Zulassungsentscheidungen als möglicher Gegenstand einer Untersagung benannt. Vor diesem Hintergrund galt es im Rahmen der Untersuchung die Bestimmungen des Paragraph 12 ROG differenzierend zu betrachten und die sich ergebenden Gestaltungen und Gestaltungsmöglichkeiten der Länder zu erläutern. Bei der Auslegung des Bundesrechts greift der Verfasser die Gesetzessystematik auf und unterscheidet zwischen unbefristeter und befristeter Untersagung. Den bundesrechtlichen Neuerungen widmet er dabei ein besonderes Augenmerk. Im landesrechtlichen Teil der Arbeit werden die abstrakten Gestaltungsmöglichkeiten der Länder sowie die existenten, nur teilweise schon auf dem geänderten Rahmenrecht beruhenden Untersagungsvorschriften näher dargestellt. Mit der vorliegenden Untersuchung wird ein grundlegender Beitrag zur Durchdringung der rechtlichen Probleme einer landesplanerischen Untersagung geleistet. Daher ist zu hoffen, daß ihre Ergebnisse bei der größtenteils noch ausstehenden landesgesetzgeberischen Umsetzung des neugefaßten Rahmenrechtes, aber auch bei der anschließenden Auslegung des Landesrechts Berücksichtigung finden werden.

Internationale Verhandlungen zur Regelung von Abfallexporten - Konsequenzen von Verboten und Handlungsempfehlungen -

Das Projekt "Internationale Verhandlungen zur Regelung von Abfallexporten - Konsequenzen von Verboten und Handlungsempfehlungen -" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von ECOTEC - Institut für chemisch-technische und ökonomische Forschung und Beratung durchgeführt.

Interventionen zur Beeinflussung von Nutzungskonflikten im Outdoor-Bereich

Das Projekt "Interventionen zur Beeinflussung von Nutzungskonflikten im Outdoor-Bereich" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft durchgeführt. Dieses sozialwissenschaftlich ausgerichtete Dissertationsprojekt wird im Rahmen der COST-Aktion E33 durchgeführt. In Anbetracht der stetig zunehmenden Freizeitnutzung in verschiedenen Landschaftsbereichen stellt sich die Frage, wie soziale Nutzungskonflikte zwischen Freizeitaktiven und die ökologische Beeinträchtigung der Natur gemildert werden können. Im Rahmen des Projekts sollen folgende Fragen geklärt werden: Wo treten in welchem Ausmass soziale und ökologische Nutzungskonflikte auf? Welches sind die verursachenden und die aufrechterhaltenden Bedingungen dieser Nutzungskonflikte? Mit welchen Interventionsmassnahmen gelingt es, Verhalten, Einstellungen und Wahrnehmungen von Freizeitaktiven zu beeinflussen? Wie können kooperatives und umweltverantwortliches Verhalten, gegenseitige Akzeptanz und Erholungswert gefördert werden? Wie lassen sich soziale sowie ökologische Nutzungskonflikte vermindern oder gar beseitigen? Da sich Verbote und strenge Kontrollen schlecht mit qualitativ hochwertiger Freizeiterholung vertragen, müssen Beeinflussungsmassnahmen im Outdoor-Bereich möglichst auf Freiwilligkeit und unaufdringlichen Methoden beruhen. Zusätzlich ist es wichtig, dass durch Interventionen die wahrgenommene Natürlichkeit der Landschaft nicht zu sehr beeinträchtigt wird. Durch mehrere Fallstudien sollen unter Berücksichtigung dieser Aspekte und der lokalen Besonderheiten wissenschaftlich fundierte Erfahrungen mit der Bewältigung von Nutzungskonflikten gesammelt werden.

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