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Aktualisierung und Ergänzung des Leitfadens zur Umsetzung der VOC-Verordnung in Druckereien

Das Projekt "Aktualisierung und Ergänzung des Leitfadens zur Umsetzung der VOC-Verordnung in Druckereien" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ökopol Institut für Ökologie und Politik GmbH durchgeführt. Im Auftrag des Ministeriums für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg erstellt ÖKOPOL eine praktische Arbeitshilfe für die Druckindustrie. Damit können Druckereien die Vorgaben der Lösemittelverordnung rechtzeitig planen und umsetzen. Die Europäischen Union hat 1999 eine Lösemittelrichtlinie beschlossen, die in Deutschland im August 2001 als '31. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz in deutsches Recht in Kraft trat. Ziel der neuen Anforderungen ist es, das Entweichen flüchtiger organischer Kohlenwasserstoffe (die auch einfach 'Lösemittel oder 'VOC genannt werden) in Industrie und Gewerbe zu vermindern. Dazu sind neue Grenzwerte festgelegt worden, für Emissionen aus Schornsteinen und erstmals auch für Emissionen aus 'diffusen Quellen, also Fenstern, Türen, Lüftungen. Nur bestimmte Druckverfahren sind von der Verordnung betroffen, und auch diese nur, wenn sie einen bestimmten Jahresverbrauch aller Lösemittel überschreiten: der Heatset-Rollenoffset, der Flexo- und Verpackungs-Tiefdruck sowie der Rollensiebdruck wenn mehr als 15 t VOC/Jahr verbraucht werden, der Illustrationstiefdruck ab 25 t VOC Jahresverbrauch. Neue Grenzwerte müssen ab einem Jahresverbrauch von 5 t VOC/Jahr auch beim 'Kaschieren, also dem Auftragen von Klebstoff, und beim 'Laminieren, d.h. dem Verkleben von z.B. Aluminium-, Papier- oder Kunststofffolien, eingehalten werden. ( )Die Lösemittelverordnung stellt gegenüber der EU-Lösemittelrichtlinie zum Teil schärfere Anforderungen an die Anwender von VOC, weil Deutschland 1990 der größte europäische VOC-Verursacher nach Russland war, weil Deutschland aufgrund seiner geografischen Lage eine besonders hohe Verantwortung in der Europäischen Union hat (die Ozon bildenden Lösemittel werden bei jeder Windrichtung in bewohnte Gebiete transportiert), weil die Anforderungen der Lösemittelverordnung mit den neuen Grenzwerten der TA-Luft vom Mai 2002 übereinstimmen sollen. Der von ÖKOPOL erstellte Leitfaden für die Umsetzung der Lösemittelverordnung in Druckereien wird die wichtigsten für Druckereien geltenden Neuregelungen benennen, z.B. auch die Änderung der Genehmigungsverordnung (4. BImSchV) von 8/01 und die Neuregelung der TA-Luft von 5/02. Das baden-württembergische Umweltministerium hatte durch ÖKOPOL bereits im Jahr 2000 erste, exemplarische Lösemittelbilanzen in Heatset- und Flexodruckanlagen erstellen lassen. Dabei sind praxisgerechte Lösungen für die Anwendung der Verordnung im Betrieb erstellt worden, die Sie in unserem Projektbericht nachlesen können. Erfahrungen aus dem Projekt fließen in den neuen Leitfaden ein. Außerdem werden Praxisbeispiele für Lösemittelbilanzen aus Heatset- und Verpackungsdruckereien als Umsetzungsbeispiele aufgezeigt.

CO2-Reinigung als als ökologisch günstige Verfahrenstechnik (ACCEPT)

Das Projekt "CO2-Reinigung als als ökologisch günstige Verfahrenstechnik (ACCEPT)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Chemische Fabrik Kreussler & Co. GmbH durchgeführt. Zur Reinigung von weichen Materialien, wie z. B. Textilien und Leder sowie für die Reinigung harter Oberflächen, wie z.B. medizinische Instrumente, Implantate, industrieller Teile werden gegenwärtig häufig organische Lösungsmittel eingesetzt. Diese fallen unter die VOC-Richtlinie und sind darüber hinaus z. T. halogeniert und stellen insbesondere deshalb für die Umwelt sowie für das Personal ein erhebliches Gefährdungspotential dar. Darüber hinaus können sowohl bei der Verwendung organischer als auch von wässrigen Reinigungsverfahren Rückstände auf dem Reinigungsgut verbleiben, die zu einer unakzeptablen Endqualität der Produkte führen. Das Forschungsprojekt ACCEPT untersuchte und optimierte Verfahren zur Reinigung auf der Basis von flüssigem und überkritischem Kohlendioxid (LCO2/ SCCO2) um eine Substitution konventioneller Reinigungsprozesse auf Lösungsmittelund Wasserbasis zu ermöglichen. Komprimiertes CO2 ist ökologisch völlig unbedenklich, in großem Maßstab ökonomisch günstig verfügbar, toxikologisch irrelevant und nicht brennbar. Es verfügt über interessante Lösungsmitteleigenschaften, die häufig mit Hexan verglichen werden und eignet sich daher als Ersatz für organische Lösemittel. Darüber hinaus weist komprimiertes CO2 eine intrinsische keimabtötende Wirkung auf, die zur Desinfektion eingesetzt werden kann. Während bei Projektbeginn eine Evaluierung des Stands verfügbarer LCO2-Reinigungsverfahren erfolgte, wurden durch nachfolgende Forschungsarbeiten neue LCO2 und SCCO2-Verfahren zur Reinigung von Textilien und industriellen Teilen mit verbesserten Reinigungswirkungen entwickelt. Die Reinigungswirkung bei Textilien konnte insbesondere durch Entwicklung neuer Detergenzien verbessert werden. Darüber hinaus wurde die Wirkung von Additiven und Clathraten auf die Reinigung von z.B. industriellen Teilen untersucht. Es konnten Verfahren entwickelt werden, die zur Präzisionsreinigung anspruchsvoller Teile geeignet sind. Ein Schwerpunkt der Forschungsarbeiten lag auf der Entwicklung von Aufbereitungsverfahren von Medizinprodukten. Unter Verwendung von LCO2 und SCCO2 konnten Verfahren entwickelt werden, die eine Desinfektion von Instrumenten bei Temperaturen unter 40 °C erlauben. Im Vergleich zu konventionellen chemischen Desinfektionsverfahren wurden gleichwertige oder sogar bessere Abtötungsraten gegenüber einer großen Vielzahl unterschiedlicher Mikroorganismen ermittelt, die auch in Gegenwart hoher organischer Belastung keine kritischen Beeinträchtigungen zeigten.

Entwicklung eines Substitutes aus nichtflüchtigen Einsatzstoffen als Ersatzstoff für das 2-Propanol in Feuchtmitteln für den Offsetdruck

Das Projekt "Entwicklung eines Substitutes aus nichtflüchtigen Einsatzstoffen als Ersatzstoff für das 2-Propanol in Feuchtmitteln für den Offsetdruck" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von FOGRA Forschungsgesellschaft Druck e.V. durchgeführt. Die VOC-Richtlinie (199/13) der Europäischen Gemeinschaft über die 'Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen ... bei der Verwendung organischer Lösungsmittel' wird vor allem bei Heatsetdruckereien zu Problemen mit den Überwachungsbehörden führen, wenn es nicht gelingt, den Einsatz von 2-Propanol drastisch zu vermindern. Es ist deshalb ein Ersatzstoffgemisch entwickelt worden, das in der Lage sein sollte, das 2 und Nr. 64979 Propanol zu ersetzen. Im Jahr 2004 ist dieses Gemisch in einer Reihe von Bogenoffsetdruckereien und in den Technika verschiedener Druckmaschinenhersteller erfolgreich getestet worden. Im Moment läuft eine Druckmaschine im Vorführzentrum des weltgrößten Herstellers von Bogenoffsetdruckmaschinen mit dem in diesem Projekt entwickelten Produkt (Handelsname Alkogreen). In Zusammenarbeit mit der Fa. DC Druckchemie und dem bvdm ist im Jahr 2005 vorgesehen, gezielt die Mitglieder des bvdm in dessen Landesverbänden über diese Entwicklung zu unterrichten. Parallel dazu ist es geplant, das Produkt an Rollendruckmaschinen zu testen und zu optimieren.

VOC-freies Korrosionsschutzsystem

Das Projekt "VOC-freies Korrosionsschutzsystem" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Pfinder KG durchgeführt. Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Die Reduzierung von flüchtigen organischen Komponenten in Farben und Lacken hat eine hohe Umweltrelevanz und gewinnt nicht zuletzt aufgrund der europäischen Gesetzgebung (Änderung der EG-Lösemittel-Richtlinie 1999/13/EG vom 11. März 1999) zunehmend an Bedeutung. Ziel dieses Projektes ist es, ein 1-Komponentensystem auf der Basis einer wässrigen Kunstharzdispersion, möglichst VOC-frei, mindestens extrem VOC-arm (kleiner als 3,5 Prozent), als Korrosionsschutzsystem zu entwickeln und so mittels der standardisierten Tests und Freibewitterung zu validieren, dass eine erste Marktakzeptanz möglichst noch innerhalb der Projektlaufzeit geschaffen wird. Neben der VOC-Reduzierung sollen eine leichte Applizierbarkeit, geringe Schichtdicken von kleiner als 50 mym Trockenfilmdicke und eine gute Haftung auf verschiedenen Metalloberflächen erreicht werden. Ferner soll die Trocknung und Aushärtung dieses neuen Korrosionsschutzsystems bei möglichst niedrigen Temperaturen realisiert werden, um der zunehmenden Forderung der Industrie nach Energiekosteneinsparung bzw. Reduktion der CO2-Emissionen Rechnung zu tragen. Fazit: Die Entwicklung einer wässrigen 1-Komponenten-Kunstharzdispersion mit niedrigem VOC-Gehalt (kleiner als 2 Prozent), niedriger Schichtdicke von ca. 35 mym und geringer Trocknungstemperatur (45 Grad Celsius) mit außergewöhnlichen Korrosionsschutzeigenschaften konnte erfolgreich abgeschlossen werden. Es handelt sich hierbei um ein blockiertes 2-K-Epoxidharzsystem, dessen Blockierung bereits bei der sehr niedrigen Temperatur von 45 Grad Celsius öffnet und dann die Vernetzungsreaktion in Gang setzt, die dann annähernd die Filmeigenschaften von 2-komponentigen Systemen ergibt. In der entwickelten Verfahrensweise wird das Blockierungsmittel im Aushärtungsprozess in das Polymergerüst eingebaut, so dass bei der Trocknung keine VOC-Emissionen entstehen. Das System besitzt die Fähigkeit, auf diversen Substraten wie Stahl, elektrolytisch-verzinktem Stahl, feuerverzinktem Stahl oder Aluminiumlegierungen gleichbleibend gute Korrosionsschutzeigenschaften ohne Verwendung einer Konversionsschicht zu gewährleisten. Auf Grund dieser Vorzüge ist es gelungen, bereits während der Projektlaufzeit mehrere Freigaben des Systems bei Automobilherstellern zu erhalten.

Erosion von Dichtungstonen und bindigen Böden unter Strömungsbelastung

Das Projekt "Erosion von Dichtungstonen und bindigen Böden unter Strömungsbelastung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesanstalt für Wasserbau durchgeführt. Problemstellung und Ziel: Mit Einführung der überarbeiteten ZTV-W, LB 210 im Jahr 2006 wurden gleichzeitig die Richtlinie zur Prüfung mineralischer Weichdichtungen im Verkehrswasserbau (RPW) zur Prüfung der Eignung von Erdstoffen zur Verwendung als Dichtungsbaustoff verankert. Zum Nachweis der Erosionsstabilität sind in dieser Richtlinie der Zerfallsversuch nach Endell und der Pin-Hole-Test aufgeführt. Für beide Verfahren gelten bisher keine wissenschaftlich abgesicherten Ausschlusskriterien. Eindeutige und reproduzierbare Kriterien sind jedoch besonders im Hinblick auf lnderübergreifende Ausschreibungsverfahren unerlässlich, im bei der Vergabe entsprechender Baumaßnahmen nachvollziehbare und gerichtlich nicht angreifbare Kriterien zur Verfügung zu stellen. Bedeutung für die WSV: Neben der Notwendigkeit eindeutiger Materialparameter für eine konfliktfreie Vergabepraxis ist die Frage nach der Erosionsstabilität von Dichtungsbaustoffen auch vor den Hintergrund immer enger werdender Haushaltsmittel beim Bau neuer bzw. bei der Unterhaltung vorhandener Wasserstraßen zu betrachten. Zukünftig kann es erforderlich werden, vorhandene Kanalstrecken mit höheren Schiffsgrößen bzw. Abladetiefen als ursprünglich geplant zu beanspruchen. Es ist zu befürchten, dass die dabei auftretenden höheren Strömungsbelastungen in bisher ungedichteten Kanalstrecken abhängig von der Erosionsneigung des ungeschützten Sohlmaterials zu Schaden führen. Um dieses Schadenspotenzial besser verifizieren zu können, sind entsprechende Kenntnisse und Untersuchungen zur Erosionsneigung der im Sohlbereich anstehenden Böden unerlässlich. Untersuchungsmethoden: Zur Verifizierung und zur Feststellung der Reproduzierbarkeit der bisher verwendeten Versuche ist vorgesehen, im geotechnische Labor der BAW Karlsruhe mehrere unterschiedlich plastische Böden, vordergründig Dichtungstone, hinsichtlich Zerfall und Erosionsstabilität nach den bisherigen Testverfahren der RPW zu untersuchen. Hierzu sind Reihenuntersuchungen zur Optimierung der Versuchsparameter wie z.B. Einwirkdauer, Strömungsgeschwindigkeit, Probengröße etc. erforderlich. Sollte sich keine oder eine nicht ausreichende Reproduzierbarkeit der Versuchsergebnisse abzeichnen, so werden die Untersuchungen auf die Ermittlung des Einflusses weitere möglicher Parameter (Mineralbestand etc.) ausgedehnt. Werden nach einer eventuellen Modifikation, d. h. Verbesserung der Untersuchungsweise auch weiterhin keine zufriedenstellenden Ergebnisse erzielt, folgt eine Erweiterung der Arbeiten auf die Entwicklung neuer Testverfahren.

Entwicklung eines umweltfreundlichen Verfahrens zur Herstellung von Profilleisten unter Vermeidung lösungsmittelbasierter Haftvermittler

Das Projekt "Entwicklung eines umweltfreundlichen Verfahrens zur Herstellung von Profilleisten unter Vermeidung lösungsmittelbasierter Haftvermittler" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Schröter GmbH durchgeführt. Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Ziel der Arbeiten war die umweltfreundliche Modifizierung des Prozessschrittes der Verklebung von Polyurethanbauteilen mit Dekorfolien insbesondere für die Inneneinrichtung von Caravan, Flugzeug und Schiffen in Leichtbauweise. Zum Erreichen einer ausreichenden Haftung werden bis heute bei der Her-stellung von Polyurethan-Profilen in diesem Industriebereich lösungsmittelhaltige Haftvermittler eingesetzt. Um die Umweltbelastung mit Lösungsmitteln, insbesondere auch chlorierten ohlenwasserstoffen zu vermeiden, wurde der vollständige Ersatz von Haftvermittlern durch ein Atmosphärendruck-Plasma (AD-Plasma) als umweltfreundliches Reinigungs- und Aktivierungsverfahrenuntersucht. Fazit: Im Projekt konnte gezeigt werden, dass bei der Herstellung von Profilen in der Möbelindustrie die Primerung mit chlorierten Kohlenwasserstoffen durch eine umweltfreundlichere AD-Plasma Vorbehandlung ersetzt werden kann. Durch die flexible Gestaltung der Plasmadüsen ist das Vorbehandeln auch von schwierigen Profilgeometrien möglich. Ein anschließendes Verkleben der Dekorfolien ist prozesssicher möglich. Die Untersuchungsergebnisse zeigen, dass ohne Plasmavorbehandlung kein prozesssicheres Kleben der Dekorfoilen realisiert werden kann. Das Ziel, Profil- und Möbelteile auf Basis von PU-Schäumen ohne Haftvermittler zu kleben ist erreicht worden. Der Einsatz chlorierter Kohlenwasserstoffe ist in diesem Industriebereich nicht mehr notwendig. Die VOC-Richtlinien können eingehalten werden und somit wird die Umwelt nachhaltig entlastet.

Entwicklung eines umweltfreundlichen Verfahrens zur Herstellung von Profilleisten unter Vermeidung lösungsmittelbasierter Haftvermittler

Das Projekt "Entwicklung eines umweltfreundlichen Verfahrens zur Herstellung von Profilleisten unter Vermeidung lösungsmittelbasierter Haftvermittler" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Schröter GmbH durchgeführt. Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Ziel der Arbeiten war die umweltfreundliche Modifizierung des Prozessschrittes der Verklebung von Polyurethanbauteilen mit Dekorfolien insbesondere für die Inneneinrichtung von Caravan, Flugzeug und Schiffen in Leichtbauweise. Zum Erreichen einer ausreichenden Haftung werden bis heute bei der Herstellung von Polyurethan-Profilen in diesem Industriebereich lösungsmittelhaltige Haftvermittler eingesetzt. Um die Umweltbelastung mit Lösungsmitteln, insbesondere auch chlorierten Kohlenwasserstoffen zu vermeiden, wurde der vollständige Ersatz von Haftvermittlern durch ein Atmosphärendruck-Plasma (AD-Plasma) als umweltfreundliches Reinigungs- und Aktivierungsverfahren untersucht. Fazit: Im Projekt konnte gezeigt werden, dass bei der Herstellung von Profilen in der Möbelindustrie die Primerung mit chlorierten Kohlenwasserstoffen durch eine umweltfreundlichere AD-Plasma Vorbehandlung ersetzt werden kann. Durch die flexible Gestaltung der Plasmadüsen ist das Vorbehandeln auch von schwierigen Profilgeometrien möglich. Ein anschließendes Verkleben der Dekorfolien ist prozesssicher möglich. Die Untersuchungsergebnisse zeigen, dass ohne Plasmavorbehandlung kein prozesssicheres Kleben der Dekorfoilen realisiert werden kann. Das Ziel, Profil- und Möbelteile auf Basis von PU-Schäumen ohne Haftvermittler zu kleben ist erreicht worden. Der Einsatz chlorierter Kohlenwasserstoffe ist in diesem Industriebereich nicht mehr notwendig. Die VOC-Richtlinien können eingehalten werden und somit wird die Umwelt nachhaltig entlastet.

Rechtsgutachten: Schnittstellenprobleme zwischen gemeinschaftlichem Stoffrecht und anderem sektoralen Umweltrecht ( Umsetzungshemmnisse bei der Risikominderung von Altstoffen nach 793/93/EG - 'Instrumentenlücke' )

Das Projekt "Rechtsgutachten: Schnittstellenprobleme zwischen gemeinschaftlichem Stoffrecht und anderem sektoralen Umweltrecht ( Umsetzungshemmnisse bei der Risikominderung von Altstoffen nach 793/93/EG - 'Instrumentenlücke' )" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hochschule Darmstadt, Fachbereich Gesellschaftswissenschaften und Soziale Arbeit, Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse sofia e.V. durchgeführt. Die folgende Darstellung konzentriert sich auf die Umweltwirkungen. Die dabei erzielten Ergebnisse - vor allem was die Berücksichtigung der stoffrechtlich ermittelten Wirkungsschwellen für den Vollzug anderer Regelwerke angeht2 - lassen sich jedoch weitgehend auch auf den Bereich stoffbezogener Gesundheitswirkungen übertragen.Der dieser Studie vorangegangenen Ausschreibung des Umweltbundesamtes liegt die These zugrunde, mit dem bestehenden gemeinschaftsrechtlichen Rahmen sei dies nicht adäquat möglich (These von der Instrumentenlücke). Das vorliegende Gutachten geht vor diesem Hintergrund der Frage nach, ob für die Realisierung der altstoffrechtlichen Risikominderungsstrategie auf EG-Ebene ein umsetzungstaugliches rechtliches und administratives Instrumentarium vorhanden ist.Ausgangspunkt der Betrachtung ist das bestehende EG-Altstoffrecht: Auf der Grundlage des EG-Chemikalienrechts sind hier in erster Linie Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung möglich. Für andere stoffinduzierte Risiken, wie sie etwa bei der Herstellung und Weiterverarbeitung der Substanzen entstehen können, gibt es dagegen im EG-Chemikalienrecht bislang keine Handlungsmöglichkeiten. Dies bedeutet aber nicht, dass es für diesen Belastungspfad an gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben vollständig fehlen würde. Vielmehr sind hier etwa die Instrumentarien des gemeinschaftlichen Industrieanlagenrechts (IVU-Richtlinie in Verbindung u.a. mit Luftqualitäts-Standards) oder das EG-Wasserrecht (Wasserrahmen- Richtlinie und weitere Rechtsakte) einschlägig. Neben diesen anlagen- bzw. medienbezogenen Ansätzen gibt es auf EG-Ebene durchaus auch spezifische stoffbzw. stoffgruppenbezogene Regelungen - etwa für flüchtige organische Verbindungen (VOC-Richtlinie). Zu klären ist daher, wie die Schnittstellen zwischen dem EG-Chemikalienrecht und den übrigen sektoralen Regelungen ausgestaltet sind, in deren Anwendungsbereich diejenigen Minderungsmaßnahmen fallen, die nicht auf der Grundlage des gemeinschaftlichen Chemikalienrechts umzusetzen sind.

Exist-Gründerstipendium: Entwicklung innovativer Klarlacke für die Fahrzeugreparaturlackierung

Das Projekt "Exist-Gründerstipendium: Entwicklung innovativer Klarlacke für die Fahrzeugreparaturlackierung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Düsseldorf, Institut für Physikalische Chemie und Elektrochemie II, Lehrstuhl für Molekulare Physikalische Chemie durchgeführt. Die Richtlinie 2004/42/EG (Decopaint-Richtlinie) des Europäischen Parlaments über die Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOCs, engl. volatile organic compounds, flüchtige organische Verbindungen) führt zu Problemen bei der Anwendung und Weiterentwicklung von Produkten der Fahrzeugreparaturlackierung. Durch die VOC-Reduzierung entstehen bei forcierter Trocknung blasenförmige Oberflächenstörungen (Kocher), die alle Lackschichten irreversibel schädigen. Weitere Lackdefekte durch den niedrigen VOC-Gehalt, wie Haftungsprobleme zum Basislack und Verlaufsstörungen stellen Lackierereien vor schwierigen Herausforderungen, einwandfreie Lackierergebnisse wirtschaftlich hervorzubringen. Das Forscherteam entwickelt hierfür einen geeigneten Lösungsansatz, Klarlacke mit reduziertem VOC-Gehalt von Kochern und anderen Lackdefekten zu befreien bei gleichzeitiger Anwenderfreundlichkeit, Wirtschaftlichkeit und Umweltfreundlichkeit. Zielsetzung ist eine marktreife innovative Klarlack-Produktlinie für die Fahrzeugreparaturlackierung, die nicht nur den VOC-Grenzwert einhält, sondern darüber hinaus je nach Anwendungsbereich über kratzfeste, schmutzabweisende, schnelltrocknende und selbstreparierende Eigenschaften verfügt. 1. Lackformulierung: Ein Stammlack/Härter-System wird bis zur Marktreife optimiert. Gleichzeitig wird dieses auf seine chemischen und physikalischen Eigenschaften am laboreigenen Lackierstand getestet. 2. Testphase beim Kunden: Das Stammlack/Härter-System wird auf Fahrzeugteile unter üblichen kundenspezifischen Bedingungen aufgetragen und auf seine Verarbeitbarkeit geprüft. 3. Produktion von Gebrauchsmustern 4. Marketing erfolgt durch die branchenüblichen Vertriebswege aus Produktpräsentation der Gebrauchsmuster beim Kunden durch den Großhändler. 5. Unternehmensgründung 6. Produktion im halbtechnischen Maßstab 7. Produktion: Bis 24 Tonnen Klarlack und 12 Tonnen Härter pro Jahr möglich. Größere Produktionsstätten werden mittelfristig geplant.

Erstellung betrieblicher Lösemittelbilanzen nach den Anforderungen der EG-Lösemittelrichtlinie

Das Projekt "Erstellung betrieblicher Lösemittelbilanzen nach den Anforderungen der EG-Lösemittelrichtlinie" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ökopol Institut für Ökologie und Politik GmbH durchgeführt.

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